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#1
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 02.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66113 ![]() |
Ich hatte heute in einer Landeshauptstadt ein Fahrzeug gekauft, und ging zur Zulassungsstelle, um mir sog. 5 Tage Kennzeichen für die Überführung zu holen. Dieses wurde mir unter Hinweis auf ein neues §§ ab 01.NOVEMBER 2012 verweigert: ![]() http://imageshack.us/photo/my-images/703/z...kurzzeitke.jpg/ Was kann man zukünftig tun? Ich bin Autohändler von Beruf, und kaufe bundesweit Autos auf. So auch am heutigen Tage. Eine Zuteilung und Ausstellung eines sog. "04-Kennzeichens" (5- Tage Kennzeichen) an meinem Wohnort kommt nicht in Frage, da ich nicht oft dort bin, und der Aufkaufort der Autos oftmals einige hundert Km weit entfernt ist. Auch gehen oftmals die aufgekauften Fahrzeuge gleich direct ins Ausland, so daß ich erst gar nicht nach Hause fahre. Was kann man zukünftig tun, um nicht nocheinmal so ein Dilemma zu erleben, wie heute, obwohl ich wahnsinnig viel Glück hatte, da ein Pole auf dem Grundstück des Autoverkäufers war, der seinen Namen gab, d.h. die Kennzeichen auf seinen Namen mit seiner polnischen Anschrift geholt hatte. Aber da hatte ich wohl heute Glück, aber auch dieses Glück hatte mich 50 EURO Trinkgeld gekostet. |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#2
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 02.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66113 ![]() |
Ich bekomme keine 06'er roten Kennzeichen vom Amt.
Das habe ich schon probiert. |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Was kann man zukünftig tun? Na ist doch ganz einfach: Die Kennzeichen bei der zuständigen Behörde beantragen. Und wenn man die Kennzeichen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit benötigt: Die dadurch ggf. entstehenden Mehrkosten einpreisen. => Für das Auto weniger ausgeben oder beim Verkauf mehr dafür verlangen. Wo ist das Problem? ![]() -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Neue-Kurzzeitkennzeichen,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Du hast nicht Glück gehabt, dass der polnische Staatsangehörige Dir die Kurzzeitkennzeichen überlassen hat, sondern dass Du nicht erwischt wurdest. Hast Du Dir den Punkt 2 in der Änderung zu § 16 FZV mal durchgelesen? Mal eine andere Frage: Wie ist denn der polnische Staatsangehörige an diese Kennzeichen gekommen, ohne dass er einen Wohnsitz im Bereich der Zulassungsstelle hat? ![]() Hallo, @alle, zu diesem Thema habe ich ebenfalls eine Frage: Wie kann nun ein Fahrzeuglenker, den wir auf der Autobahn z. B. mit falschen Kennzeichen aus dem Verkehr ziehen, nun außerhalb seines Wohnortes das Fahrzeug soweit ordnungsgemäß zulassen, dass er weiter fahren kann? ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 140 Beigetreten: 21.01.2011 Wohnort: Die große Stadt neben dem Pannenflughafen Mitglieds-Nr.: 57362 ![]() |
Ich bekomme keine 06'er roten Kennzeichen vom Amt. Das habe ich schon probiert. Welche Begründung hast Du angegeben und mit welcher hat das Amt das verweigert? -------------------- M.f.G.
B-CH6 Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten. Johann Wolfgang von Goethe |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Wie ist denn der polnische Staatsangehörige an diese Kennzeichen gekommen, ohne dass er einen Wohnsitz im Bereich der Zulassungsstelle hat? ![]() Vollkommen legal? => §46 (2) FZV: Ohne Wohnsitz in D ist die Behörde des Aufenthaltsorts die zuständige... Wie kann nun ein Fahrzeuglenker, den wir auf der Autobahn z. B. mit falschen Kennzeichen aus dem Verkehr ziehen, nun außerhalb seines Wohnortes das Fahrzeug soweit ordnungsgemäß zulassen, dass er weiter fahren kann? ![]() Vermutlich: Gar nicht. (Okay, er könnte seinen Wohnsitz ändern - aber das ist ja ein bisschen viel Aufwand nur um ein Auto auf die Strasse zu bringen ![]() edit: Kann man den gewerblichen Fahrzeughandel mit Reisegewerbekarte als Gewerbe "ohne festen Betriebssitz" betreiben? Falls ja: Könnte man damit in den Genuss kommen, im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit "überall" Kurzzeitkennzeichen beschaffen zu können? -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
Du hast nicht Glück gehabt, dass der polnische Staatsangehörige Dir die Kurzzeitkennzeichen überlassen hat, sondern dass Du nicht erwischt wurdest. Hast Du Dir den Punkt 2 in der Änderung zu § 16 FZV mal durchgelesen? Warum sollte das verboten sein? Das steht dort nicht. Dort steht nicht, dass nur derjenige mit dem Fahrzeug fahren darf, der die Kennzeichen beantragt hat, sondern nur, dass das Kennzeichen nicht einer anderen Person zur Nutzung an einem anderen, als dem eingetragenen Fahrzeug überlassen werden darf. Wenn man also jetzt irgendwo ein Auto kaufen will, dann muss wohl nun zwangsweise der Verkäufer die Kurzzeitkennzeichen beantragen. Dadurch wird der Handel mit den Kennzeichen, den man wohl verhindern wollte doch erst recht lukrativ... |
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#9
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 02.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66113 ![]() |
Was kann man zukünftig tun? Na ist doch ganz einfach: Die Kennzeichen bei der zuständigen Behörde beantragen. : Das hatte ich ja schon vor 2 Jahren getan, und rote 06'er Kennzeichen beantragt. Aber das wurde verweigert. Da wollte ich schon fast mein Gewerbe deswegen abmelden, und so weitermachen. Hallo, Neue-Kurzzeitkennzeichen, herzlich willkommen im Verkehrsportal. Danke Zitat Du hast nicht Glück gehabt, dass der polnische Staatsangehörige Dir die Kurzzeitkennzeichen überlassen hat, sondern dass Du nicht erwischt wurdest. Hast Du Dir den Punkt 2 in der Änderung zu § 16 FZV mal durchgelesen? Der hat mir natürlich eine schriftliche Vollmacht gegeben, aus der hervorgeht, dass ich in seinem Auftrage fahre. Zitat Mal eine andere Frage: Wie ist denn der polnische Staatsangehörige an diese Kennzeichen gekommen, ohne dass er einen Wohnsitz im Bereich der Zulassungsstelle hat? ![]() Der ist ein "Original-Pole" , d.h. mit polnischem Ausweis, polnischen Führerschein und polnischem Wohnsitz Zitat Hallo, @alle, zu diesem Thema habe ich ebenfalls eine Frage: Wie kann nun ein Fahrzeuglenker, den wir auf der Autobahn z. B. mit falschen Kennzeichen aus dem Verkehr ziehen, nun außerhalb seines Wohnortes das Fahrzeug soweit ordnungsgemäß zulassen, dass er weiter fahren kann? ![]() Viele Grüße, Nachteule wahrscheinlich gar nicht (mehr) Ich bekomme keine 06'er roten Kennzeichen vom Amt. Das habe ich schon probiert. Welche Begründung hast Du angegeben und mit welcher hat das Amt das verweigert? Begründung, dass ich diese Kennzeichen benötige. Verweigerung aufgrund von Punkten. Die Zuverlaässigkeit sei meinerseits nicht gegeben. ![]() [ edit: Kann man den gewerblichen Fahrzeughandel mit Reisegewerbekarte als Gewerbe "ohne festen Betriebssitz" betreiben? Falls ja: Könnte man damit in den Genuss kommen, im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit "überall" Kurzzeitkennzeichen beschaffen zu können? Oder aber, man meldet sich aus Deutschland ab, und im Ausland an.... ![]() Wenn man also jetzt irgendwo ein Auto kaufen will, dann muss wohl nun zwangsweise der Verkäufer die Kurzzeitkennzeichen beantragen. Dadurch wird der Handel mit den Kennzeichen, den man wohl verhindern wollte doch erst recht lukrativ... Ich handele schon seit über 25 Jahren mit Autos, und es ist kein, bzw. ein offenens Geheimnis, dass man in Nürnberg , dort wo all die Autohändler mit französischen Autos, d.h. Autos, die aus Frankreich kommen, es Container gibt, wo man diese Kennzeichen regelrecht kaufen kann (dauert keine 2 Minuten) *** Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 03.11.2012, 09:09
Bearbeitungsgrund: Für diese illegale Machenschaften soll das VP keine Plattform bieten. Beitrag mit der unerwünschten Werbung daher gelöscht.
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Ups, das steht ja wirklich so nunmehr in der FZV. [Wobei es bei gesetze-im-internet.de noch nicht geändert wurde, obwohl als Standangabe genau die gegenständliche 1. ÄndVO genannt wird.]
Wenn ich in die amtliche Änderungsbegründung schaue, dann habe ich so meine Zweifel, ob das örtliche wirklich in den Normtext einfließen sollte und ob jeder Beteiligte wusste, was er da beschließt. Zitat (DrS 371/12 (Beschluss), S. 6f.) Die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen stellt eine Ausnahme von der Zulassungspflicht nach § 1 Absatz 1 StVG dar. Mit der Änderung erfolgt eine Klarstellung bezüglich des Umfangs dieser Ausnahme. Damit soll der oftmals festzustellenden missbräuchlichen Verwendung von Kurzzeitkennzeichen zu anderen als den vorgesehen Zwecken vorgebeugt und die polizeiliche Überwachung in diesem Bereich erleichtert werden. Kurzzeitkennzeichen sollen nur vom Antragsteller für seinen eigenen Bedarf verwendet werden. Die Weitergabe an andere Personen soll nicht zugelassen werden. Hierzu ist es auch erforderlich klarzustellen, dass nicht die Daten eines Halters, sondern die Daten des Antragstellers, dem ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden soll, mitzuteilen sind. In der Begründung wird genau die nicht gänzlich unbedeutende örtliche Zuständigkeit nicht begründet. Aber naja, der endgültige Text stammt aus Bayern, die Begründung lieferte zuvor der Innen(!)ausschuss des BR. ![]() |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Nebukad,
Warum sollte das verboten sein? Das steht dort nicht. Dort steht nicht, dass nur derjenige mit dem Fahrzeug fahren darf, der die Kennzeichen beantragt hat, sondern nur, dass das Kennzeichen nicht einer anderen Person zur Nutzung an einem anderen, als dem eingetragenen Fahrzeug überlassen werden darf. Wenn man also jetzt irgendwo ein Auto kaufen will, dann muss wohl nun zwangsweise der Verkäufer die Kurzzeitkennzeichen beantragen. Dadurch wird der Handel mit den Kennzeichen, den man wohl verhindern wollte doch erst recht lukrativ... lies mal dieses Urteil zum Handel mit Kurzzeitkennzeichen durch. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3100 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Könnte man sich bei diesem Vorgang, man könnte ihn schon fast inländerdiskriminierend nennen, nicht mit einer Beschwerde an eine Wettbewerbskommission wenden?
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Vorgang, man könnte ihn schon fast inländerdiskriminierend nennen Wieso denn "fast"...? ![]() Was sollte das denn, bitte, sonst sein, wenn nicht eine lupenreine Diskriminierung von Inländern (einschließlich hier lebender und gemeldeter ausländischer Staatsangehöriger!) nur diesen ausdrücklich zu verwehren, was man dem Rest der Welt ebenso ausdrücklich erlaubt? ![]() |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6471 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
meiner Meinung nach, geht aus der ganzen Geschichte auch nicht hervor, was mit örtlich zuständiger Zulassungsstelle gemeint ist.
Die des Wohnortes ? Dann kommt es sicher öfter zu " Fernzulassungen " oder die des Fahrzeugstandortes ? Ist vielleicht Hannover zu weit vorgeprescht ? -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1614 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Vielleicht hat man schon bemerkt, was für einen Quatsch man beschlossen hat?
Die zweite Änderungsverordnung ist bereits angekündigt. Der Text liegt momentan noch nicht vor. |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
meiner Meinung nach, geht aus der ganzen Geschichte auch nicht hervor, was mit örtlich zuständiger Zulassungsstelle gemeint ist. Die örtliche Zuständigkeit steht im §46 Abs. 2 FZV. -------------------- |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Die des Wohnortes ? Dann kommt es sicher öfter zu " Fernzulassungen " oder die des Fahrzeugstandortes ? Problematisch ist beides: Auch wenn der Fahrzeugstandort maßgeblich ist, bringt das für potentielle Käufer mehr Umstände mit sich - zumal in Ballungsräumen: Im heimischen Landkreis KZK besorgen und am WE die Automeilen der umliegenden (kreisfreien!) Großstädte ausmessen geht dann nämlich gar nicht ![]() |
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#18
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 02.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66113 ![]() |
Ich handele schon seit über 25 Jahren mit Autos, und es ist kein, bzw. ein offenens Geheimnis, dass man in Nürnberg , dort wo all die Autohändler mit französischen Autos, d.h. Autos, die aus Frankreich kommen, es Container gibt, wo man diese Kennzeichen regelrecht kaufen kann (dauert keine 2 Minuten) *** Sorry, selbstverständlich wollte ich keine "Werbung" für diese Container und polnischen Anbieter machen, die Kurzzeitkennzeichen "verkaufen". Warum auch? Schließlich profitiere ich als Autohändler davon nicht, bzw. habe bis zum 31.OKT.2012 nicht davon profitieren können. Die Anbieter in Nürnberg haben ca. 60 bis 70 EURO für ihre Dienste verlangt, und da kam ich so +- (Plus-Minus-NULL) wenn ich berücksichtige, dass ich für Versicherung Kurzzeitkennzeichen beim ADAC genau 33 EURO bezahle, dann noch ca. 15,-- EURO für den Schilderdienst, plus nochmals 10,20 EURO für die Zulassungsbehörde, da liege ich bei knapp 60,-- EURO. Lediglich die Zeitersparnis war interessant, da ich diese schon fix und fertigen Schilder beim "Containerdienst" für ebenfalls 60,-- EURO kaufen konnte. Die polnischen Anbieter in Zgorgelec verlangten für den gleichen Service etwas über 100,-- EURO, ich glaube mich zu erinnern, dass es 110,-- EURO waren. Könnte man sich bei diesem Vorgang, man könnte ihn schon fast inländerdiskriminierend nennen, nicht mit einer Beschwerde an eine Wettbewerbskommission wenden? Vorgang, man könnte ihn schon fast inländerdiskriminierend nennen Wieso denn "fast"...? ![]() Was sollte das denn, bitte, sonst sein, wenn nicht eine lupenreine Diskriminierung von Inländern (einschließlich hier lebender und gemeldeter ausländischer Staatsangehöriger!) nur diesen ausdrücklich zu verwehren, was man dem Rest der Welt ebenso ausdrücklich erlaubt? ![]() Beschwerde bei einer Wettbewerbskommission bringt meiner Meinung nach nichts. Wo soll man sich den genau beschweren??????????? Bei einer Behörde etwa gegen eine andere Behörde??????? Eine Behörde "hackt doch" der "anderen Behörde kein Auge aus" ![]() Bringen könnte höchstens etwas, wenn man sich selber aus Deutschland abmeldet, und im Ausland anmeldet, um in den "Genuß" der Vorteile zu kommen, wie alle diese bis 01.November 2012 hatten ![]() Ist vielleicht Hannover zu weit vorgeprescht ? Hannover ist genauso weit vorgeprescht, wie andere Städte und Landkreise ebenso, denn das neue Gesetz gilt BUNDESWEIT ab 01.November 2012. Soll heißen, dass Hannover von denen "ganz oben" in Berlin genauso gezwungen wird, diese "von ganz oben" beschlossenen Gesetze gnadenlos umzusetzen. Vielleicht hat man schon bemerkt, was für einen Quatsch man beschlossen hat? Die zweite Änderungsverordnung ist bereits angekündigt. Der Text liegt momentan noch nicht vor. Und selbst wenn???? Dass ist doch den Herrn "Volksvertretern" in Berlin so etwas von schei**egal, denn die müßen das ja nicht umsetzen. Ich sehe jetzt nur die Gefahr, dass es möglicherweise wieder genauso wie zu "Wendezeiten" 1989/90 kommt (da hatte ich schon mit Auto gehandelt), dass sich Käufer, die sich gerne ein Kurzzeitkennzeichen holen möchten aber nicht bekommen, einfach schon selber Kennzeichen (falsche Kennzeichen) mitbringen, und diese an das gekaufte Auto anschrauben, um nach Hause zu fahren. .....gezwungenermaßen eben. Jedenfalls hatte man das selber gesehen und miterlebt in den Jahren 1989/90 und auch 1991 und 1992, und die darauffolgenden Jahre, wobei es dann seit 1992 immer weniger geworden ist. Ich vermute, wir alle werden wieder einen Anstieg dieser "Machenschaften" sehen. |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15899 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Ist wie so oft, die Hardliner wollen vermeintliche "Mißstände" mit Restriktivierung bekämpfen und drängen damit nur noch mehr Leute in die Illegalität....
![]() Verweigerung aufgrund von Punkten. Wie viele darf man denn maximal haben? Vielleicht sind deine nach zwei Jahren ja mittlerweile weg und du kannst es nochmal versuchen. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 631 Beigetreten: 05.04.2011 Mitglieds-Nr.: 58760 ![]() |
Ich bin zwar juristischer Laie, aber "Weitergabe des Kennzeichens" ist wohl doch etwas anderes, als wenn ein FZ mit KZK zugelassen wird und dann jemand anderes als der Beantrager des KZ damit fährt.
![]() Oder anders herum gefragt: wie soll man erkennen, daß ein mit KZK ZUGELASSENES FZ nur noch von einer Person (dem der das KZK beantragt hat) legal gefahren werden darf? Kann doch nicht sein!! |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Oder anders herum gefragt: wie soll man erkennen, daß ein mit KZK ZUGELASSENES FZ nur noch von einer Person (dem der das KZK beantragt hat) legal gefahren werden darf? Wo steht denn, dass nur derjenige das Fahrzeug führen darf, der das Kurzzeitkennzeichen beantragt hat? ![]() -------------------- |
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 26.10.2012 Mitglieds-Nr.: 65995 ![]() |
Die Containerbude in Zgorgelec (A4), an der Tanke, kenn ich auch.
Ich frage mich warum die da überhaupt dort die KzK so einfach verkaufen dürfen und hier auf der Zulassungsstelle machen die so ein Theater. |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15899 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Das polnische Kurzeitkennzeichenrecht ist wohl liberaler. Wobei es da keine "Kurzzeit" zu geben scheint, die polnischen Überführungskennzeichen sind rot und es ist kein Gültigkeitszeitraum aufgedruckt. Oder verkaufen sie da etwa deutsche Kennzeichen?
![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Michel051,
es ist m. E. nichts dagegen zu sagen, wenn Du ein Auto gekauft hast , Dir Kurzzeitkennzeichen besorgst und Deinen Kumpel bittest, dieses Auto für Dich abzuholen. Verboten ist allerdings, sich KZK zu besorgen und diese an andere Personen gegen Geld weiterzugeben, weil diese z. B. keine KZK bekommen (aus welchen Gründen auch immer). Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Vielleicht sind deine nach zwei Jahren ja mittlerweile weg und du kannst es nochmal versuchen. Tja, das habe ich vor 2 Jahren versucht, und es wurde von der Behörde abgelehnt. Ich laufe niemanden hinterher, um mir wieder anzuhören, was alles nicht geht. Ich habe / hatte mich mittlerweilen damit abgefunden, und bin mit der bisherigen Regelung bis 01.Nov.2012 mit den Kurzzeitkennzeichen sehr gut gefahren, die ich auch ohne Probleme dem Kunden / Käufer mitgeben kann. (Mit roten 06'er Kennzeichen geht das nicht, dass ich die dem Kunden mitgeben kann). Oder anders herum gefragt: wie soll man erkennen, daß ein mit KZK ZUGELASSENES FZ nur noch von einer Person (dem der das KZK beantragt hat) legal gefahren werden darf? Kann doch nicht sein!! Ganz einfach: Bei einer ![]() Verkehrskontrolle ![]() Vorlage des Fahrzeugscheines (Name steht drin) Vorlage des Führerscheines (Name steht ebenso drin) Wo steht denn, dass nur derjenige das Fahrzeug führen darf, der das Kurzzeitkennzeichen beantragt hat? ![]() So könnte man das aber verstehen keine Person die Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen hier auf der Zulassungsstelle machen die so ein Theater. In ganz Nordrhein Westfalen ist es auch schlimm, da muß man gleich die Daten und Fahrgestell-Nummer parat haben, sonst gibt es keine Kurzzeitkennzeichen, in "AA" Aalen (Baden-Württemberg) der gleiche Zirkus. In Braunschweig erhält man keine Kurzzeitkennzeichen, wenn man nicht die Original Vollmacht hat, und zwar eine Vollmacht der Stadt Braunschweig. in Hamburg gibt es nur Zollkennzeichen, wenn man neu TÜV und neu ASU vorweisen kann (Hinweis: Der TÜV ist gleich nebenan in Sichtweite ca. 50 Meter von der Zulassungsstelle entfernt) Oder verkaufen sie da etwa deutsche Kennzeichen? ![]() Ja, da werden deutsche Kurzzeitkennzeichen verkauft!!! |
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
So könnte man das aber verstehen Aber nur, wenn man den einen, von dir genannten Satzteil aus dem Zusammenhang reißt, in dem er steht. Im Zusammenhang hingegen: Zitat (§16 Abs. 2 FZV) … Der Antragsteller hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug unverzüglich vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen. Der Antragsteller darf das Kurzzeitkennzeichen 1. nur für die Durchführung von Fahrten im Sinne des Absatzes 1 mit dem eingetragenen Fahrzeug verwenden und 2. keiner anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen. … ist eindeutig, dass damit eben ein anderes als das vom Antragsteller unvrzüglich eingetragene Fahrzeug gemeint ist. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Verboten ist allerdings, sich KZK zu besorgen und diese an andere Personen gegen Geld weiterzugeben, weil diese z. B. keine KZK bekommen (aus welchen Gründen auch immer). Würdest Du dieses Geschäftsmodell (Beispielanbieter, den mir Tante Kugel geliefert hat), für illegal halten? ![]() Wo steht denn, dass nur derjenige das Fahrzeug führen darf, der das Kurzzeitkennzeichen beantragt hat? ![]() So könnte man das aber verstehen keine Person die Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen Hmm, da ist aber ausdrücklich von einem anderen Fahrzeug die Rede. Dass ein KZK nur für ein Fahreug verwendet werden darf, ist imho unstrittig. Zitat In ganz Nordrhein Westfalen ist es auch schlimm, da muß man gleich die Daten und Fahrgestell-Nummer parat haben, sonst gibt es keine Kurzzeitkennzeichen, in "AA" Aalen (Baden-Württemberg) der gleiche Zirkus. Dafür gibt sollten die mir mal die Gesetzesgrundlage zeigen sollen - dürfte den Zulassungsstellen schwer fallen. Zitat In Braunschweig erhält man keine Kurzzeitkennzeichen, wenn man nicht die Original Vollmacht hat, und zwar eine Vollmacht der Stadt Braunschweig. Was für eine Vollmacht? ![]() Zitat in Hamburg gibt es nur Zollkennzeichen, wenn man neu TÜV und neu ASU vorweisen kann (Hinweis: Der TÜV ist gleich nebenan in Sichtweite ca. 50 Meter von der Zulassungsstelle entfernt) Neu? ![]() Edith: Kaum schreibt man mal einen längeren Beitrag mit vielen Zitaten, drängelt sich jemand dazwischen. ![]() Aber immerhin sind wir uns inhaltlich einig. ![]() Der Beitrag wurde von Ichtyos bearbeitet: 03.11.2012, 22:39 -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Auch wenn Ausfuhrkennzeichen eine andere Baustelle sind: Mehr als noch gültige HU müssten die mir auch erst einmal mit §§ begründen - was sie wohl nicht können. §19 Abs. 1 FZV (Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland) Zitat … Das Fahrzeug darf nur zugelassen werden, … wenn der nächste Termin zur Durchführung der Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung nach dem Ablauf der Zulassung gemäß Nummer 2 liegt; ansonsten ist eine solche Untersuchung durchzuführen. … Das kann dann unter Umständen eine neue HU erforderlich machen. Würdest Du dieses Geschäftsmodell (Beispielanbieter, den mir Tante Kugel geliefert hat), für illegal halten? Da der Link durch die Forensoftware unkenntlich gemacht wurde, scheint zumindest die Forenleitung nicht von der Legalität überzeugt zu sein. -------------------- |
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#29
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 02.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66113 ![]() |
Im Zusammenhang hingegen: Zitat (§16 Abs. 2 FZV) … Der Antragsteller hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug unverzüglich vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen. Der Antragsteller darf das Kurzzeitkennzeichen 1. nur für die Durchführung von Fahrten im Sinne des Absatzes 1 mit dem eingetragenen Fahrzeug verwenden und 2. keiner anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen. … ist eindeutig, dass damit eben ein anderes als das vom Antragsteller unvrzüglich eingetragene Fahrzeug gemeint ist. Soll also heißen, dass ich noch im Beisein des Strassenverkehrsbeamten die Daten wie Fahrgestell-Nummer usw. in den Fahrzeugschein eintragen soll Wie soll das aber gehen, wenn ich beispielsweise in Hamburg wohne, aber bei Autoscout24 z.B. drei Autos in Augenschein genommen habe, wovon ich eines kaufen will. Ein Auto steht in München, ein Auto in Dachau, und ein Auto in Rosenheim z.B. Ich weiß ja nicht, welches der drei Autos ich kaufen will. Bislang habe ich das wie folgt gemacht: Mit einem Leihauto runtergefahren, und sobald ich ein Auto gekauft habe, habe ich mir dort VOR ORT die Kurzzeitkennzeichen beim Amt geholt, das Leihauto abgegeben, und mit dem gekauften Auto weitergefahren. Wenn ich aber nun, wie im obigen Beispiel, keine Kennzeichen in M (München) oder DAH (Dachau) oder RO (Rosenheim) kaufen kann, so bin ich ja quasi gezwungen, diese in HH (Hamburg) zu kaufen. Wie bitte recht sehr, soll ich denn im Hamburg schon die Fahrgestell-Nr. dessen Fahrzeug wissen, welches ich kaufe? |
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#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Soll also heißen, dass ich noch im Beisein des Strassenverkehrsbeamten die Daten wie Fahrgestell-Nummer usw. in den Fahrzeugschein eintragen soll Nein. Unverzüglich heißt "ohne schuldhaftes Zögern". Das bedeutet, sobald du das Fahrzeug bestimmt hast, für das das Kennzeichen ist, sollst du die Eintragungen machen. Und nicht so wie ein Nachbar von mir, der eine Zeitlang mehrere nicht zugelassene Fahrzeuge vor der Tür stehen hatte, die er wechselweise mit dem selben Kurzzeitkennzeichen versah, ohne eine Eintragung im Schein vorzunehmen. -------------------- |
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#31
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 26.10.2012 Mitglieds-Nr.: 65995 ![]() |
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#32
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Ich bitte darum, die Diskussion über den Verkauf von Kurzzeitkennzeichen durch Dritte zu beenden.
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#33
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
Soll also heißen, dass ich noch im Beisein des Strassenverkehrsbeamten die Daten wie Fahrgestell-Nummer usw. in den Fahrzeugschein eintragen soll Nein. Unverzüglich heißt "ohne schuldhaftes Zögern". Das bedeutet, sobald du das Fahrzeug bestimmt hast, für das das Kennzeichen ist, sollst du die Eintragungen machen. Tja, wenn man hier aber so liest, dann wollen wohl einige Zulassungsstellen, dass diese Daten schon vor Ort eingetragen werden oder es gibt keine Kzk. @Neue-Kurzzeitkennzeichen Vielleicht solltest du über die Anschaffung eines Autotrailers oder eines Autotransporters nachdenken. Damit ist man zwar ggf. langsamer und die Anschaffung kostet natürlich, aber dafür fallen ja die Kosten für die Kennzeichen weg. Oder der Verkäufer des Fahrzeugs muss die Kennzeichen besorgen, was ja laut Urteil was hier verlinkt wurde nicht verboten ist. |
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#34
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Tja, wenn man hier aber so liest, dann wollen wohl einige Zulassungsstellen, dass diese Daten schon vor Ort eingetragen werden oder es gibt keine Kzk. Ich weiß. Dafür gibt es aber keine rechtliche Grundlage. Aber solange sich keiner der Betroffenen - notfalls gerichtlich - gegen solch eine Praxis wehrt, wird sich daran wohl nichts ändern. -------------------- |
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#35
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Tja, wenn man hier aber so liest, dann wollen wohl einige Zulassungsstellen, dass diese Daten schon vor Ort eingetragen werden oder es gibt keine Kzk. Da man hier nicht Kunde auf einem privatwirtschaftlichen Markt mit Vertragsfreiheit ist, sondern eindeutige gesetzliche Ansprüche gegen die Behörde bestehen, ist man selber Schuld wenn man sich derartiges Gebaren gefallen lässt - zumindest dann, wenn die Bedingungen im konkreten Fall eine Hürde darstellen. |
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#36
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 02.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66113 ![]() |
In Braunschweig erhält man keine Kurzzeitkennzeichen, wenn man nicht die Original Vollmacht hat, und zwar eine Vollmacht der Stadt Braunschweig. Was für eine Vollmacht? ![]() ![]() Wenn ich z.B. auf einen anderen Namen Kurzzeitkennzeichen beantragen und holen will, dann brauche ich eine Vollmacht. Überall reicht eine einfache handgeschriebene Vollmacht, nur BS (Braunschweig) will ein FORMBLATT ausgefüllt haben. Da der Link durch die Forensoftware unkenntlich gemacht wurde, scheint zumindest die Forenleitung nicht von der Legalität überzeugt zu sein. Würde mich freuen, wenn mir dieser unkenntlich gemachte Link per PN zugesandt werden würde. Wäre vielleicht für mich eine gute und annehmbare Lösung, auf jeden Fall würde ich das Angebot gerne prüfen. Nein. Unverzüglich heißt "ohne schuldhaftes Zögern". Das bedeutet, sobald du das Fahrzeug bestimmt hast, für das das Kennzeichen ist, sollst du die Eintragungen machen. Trotzdem ist das Anreisen mit bereits gültigen Kurzzeitkennzeichen wirtschaftlich sinnlos. Wer sagt mir denn, dass ich an dem Tage, oder dem nächsten Tage, oder 2 oder 3 Tage später auch ein Auto kaufe? Es ist mir schon passiert, da bin ich tagelang in Deutschland rumgefahren, ohne ein Auto zu kaufen, weil mir am Telefon das Blaue vom Himmel runtergelogen wurde, wie toll doch das Auto sei..... als ich dann ankam, waren plötzlich Beulen da, oder technische Mängel usw,. oder beides, Auf jeden Fall hatte das Preis Leistungs Verhältnis nicht gestimmt. Da hatte ich schon manchmal eine regelrechte Leerfahrt, und konnte Kurzzeitkennzeichen nicht nutzen. Alleine aus diesem Grunde kaufe ich erst grundsätzlich Kurzzeitkennzeichen, wenn ich ein Auto auch tatsächlich gekauft habe. Zitat Und nicht so wie ein Nachbar von mir, der eine Zeitlang mehrere nicht zugelassene Fahrzeuge vor der Tür stehen hatte, die er wechselweise mit dem selben Kurzzeitkennzeichen versah, ohne eine Eintragung im Schein vorzunehmen. Und, macht das jetzt etwa einen schlechten Nachbarn? Soetwas wäre mir persönlich doch soetwas von egal, wenn es sich dabei um einen netten Nachbarn handelt. Möglicherweise hat er einfach vergessen, das Auto auch in den Fahrzeugschein einzutragen. ![]() Übrigens scheint diese Methode ja öfters verbreitet zu sein, wenn man seine Augen aufhält sieht man das öfters. Nicht anders funktionieren auch rote 06'er Kennzeichen. |
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#37
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Und, macht das jetzt etwa einen schlechten Nachbarn? Hab ich das behauptet?Möglicherweise hat er einfach vergessen, das Auto auch in den Fahrzeugschein einzutragen. Seit wann darf man Kurzzeitkennzeichen an mehr als einem Fahrzeug verwenden?![]() -------------------- |
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#38
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 02.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66113 ![]() |
@Neue-Kurzzeitkennzeichen Vielleicht solltest du über die Anschaffung eines Autotrailers oder eines Autotransporters nachdenken. Damit ist man zwar ggf. langsamer und die Anschaffung kostet natürlich, aber dafür fallen ja die Kosten für die Kennzeichen weg. Oder der Verkäufer des Fahrzeugs muss die Kennzeichen besorgen, was ja laut Urteil was hier verlinkt wurde nicht verboten ist. Ja, die Idee ist oberflächlich betrachtet nicht schlecht, passt aber in der Praxis nicht: Autotrailer gebraucht gibts schon gute für ca. €2000,-- dann noch das passende Zugfahrzeug, das muß schon ein Diesel sein. Neue Diesel mit grüner Umweltplakette sind einfach zu teuer, und verbrauchen wegen dem dämlichen Rußpartikelfilter einfach viel zu viel. Außerdem unterliegt auch der Rußpartikelfilter einem gewissen Verschleiß, und wenn der erneuert werden muß, werden locker um die bis zu € 2000,-- fällig. Dann kommt noch die 80 km/h Höchstgeschwindigkeit. Dann ist es eine gewerbliche Fahrt, dass heißt, irgendwelche §§ Regelungen mit Ruhezeiten usw. und Nachtfahrverbot usw. Dazu kommt, dass so ein Zugfahrzeug locker 15, 16.... 17 Liter auf 100 km verbraucht. Im Vergleich >> GEGENRECHNUNG<< 5 Tage Kennzeichen und Anreise mit Leihauto ohne Verschleiß und Reparaturrechnungen liege ich finanziell günstiger Ein Trailer und Zugfahrzeug mit grüner Umweltplakette zu kaufen, ist so, als gebe man 1 DM aus, um 50 Pfennig einzusparen Ich weiß. Dafür gibt es aber keine rechtliche Grundlage. Aber solange sich keiner der Betroffenen - notfalls gerichtlich - gegen solch eine Praxis wehrt, wird sich daran wohl nichts ändern. Wie willst Du denn gerichtlich in diesem Staate gegen eine Behörde vorgehen??? Also eine Behörde mit einer Behörde verklagen.,.... Das ist doch schon zu 90 % zum scheitern verurteilt. Man suche sich da ganz einfach eine andere Zulassungsbehörde, und gut ist,. Da man hier nicht Kunde auf einem privatwirtschaftlichen Markt mit Vertragsfreiheit ist, sondern eindeutige gesetzliche Ansprüche gegen die Behörde bestehen, ist man selber Schuld wenn man sich derartiges Gebaren gefallen lässt - zumindest dann, wenn die Bedingungen im konkreten Fall eine Hürde darstellen. [color="#00FF00"][/color] Genau, der privatwirtschaftliche Markt ist auch manchmal außerhalb Deutschlands. In Polen z.B. habe ich noch nie von Problemen gehört. |
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#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Neue-Kurzzeitkennzeichen,
Nicht anders funktionieren auch rote 06'er Kennzeichen. falsch. Du kannst nicht einfach z. B. 10 Autos auf Deinem Hof hinstellen und dann nach Lust und Laune mal mit diesem, mal mit jenem Auto mit 06er - Kennzeichen in der Gegend herum fahren, um einzukaufen, in Urlaub zu fahren, Freundin zu beeindrucken o.ä., denn dann kommt ganz sicher ein Spielverderber in Blau oder Grün und unterbindet dieses. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#40
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 02.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66113 ![]() |
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#41
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Wie willst Du denn gerichtlich in diesem Staate gegen eine Behörde vorgehen??? Also eine Behörde mit einer Behörde verklagen.,.... Das ist doch schon zu 90 % zum scheitern verurteilt. Auf dem Niveau ist wohl jede weitere Diskussion zwecklos. Du hast deine festgebrannte Meinung, alles was da nicht reinpasst wird mit Larifari-Pipifax-Stammtisparolen beiseite gewischt. Warum betreibst du denn deinen Autohandel nicht n Polen, wenn das in deinen Augen das gelobte Land ist? -------------------- |
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 02.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66113 ![]() |
Hallo, Neue-Kurzzeitkennzeichen, falsch. Du kannst nicht einfach z. B. 10 Autos auf Deinem Hof hinstellen und dann nach Lust und Laune mal mit diesem, mal mit jenem Auto mit 06er - Kennzeichen in der Gegend herum fahren, um einzukaufen, in Urlaub zu fahren, Freundin zu beeindrucken o.ä., denn dann kommt ganz sicher ein Spielverderber in Blau oder Grün und unterbindet dieses. Viele Grüße, Nachteule Der Spielverderber in Blau oder Grüner Trachtenuniform kann aber auch nichts machen, wenn ich eine Probefahrt durchführe, oder eine Prüfungsfahrt (nach erfolgter Reparatur z.B.) oder ganz einfach eine Überführungsfahrt. Was ist z.b. wenn ein Kaufinteressent aus Spanien gerne das Auto kaufen möchte, und ich unternehme eine Fahrt nach Spanien zwecks Verkauf des Autos.- |
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#43
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Na dann laß ihn doch mit solchen Sachen in Ruhe, die nur ihn etwas angehen. Lern gefälligst lesen, bevor du mich hier anmachst. ich habe nie behauptet, dass ich meinen Nachbarn nicht in Ruhe lasse.
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#44
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 02.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66113 ![]() |
Auf dem Niveau ist wohl jede weitere Diskussion zwecklos. ca. 90 % der Klagen vor dem Verwaltungsgericht werden abgeweisen (Statistik) Zitat Du hast deine festgebrannte Meinung, alles was da nicht reinpasst wird mit Larifari-Pipifax-Stammtisparolen beiseite gewischt. nicht festgebrannte Meinung, sondern eingebrannte eigene Erfahrungen Zitat Warum betreibst du denn deinen Autohandel nicht n Polen, wenn das in deinen Augen das gelobte Land ist? Weil ich die Sprache nicht so perfect spreche. Lern gefälligst lesen, bevor du mich hier anmachst. ich habe nie behauptet, dass ich meinen Nachbarn nicht in Ruhe lasse. Entschuldigung, aber es war und ist nicht meine Absicht, jemanden "anzumachen". Möglicherweise hatte ich mich in die Situation des Nachbarn hineinversetzen können, denn wenn man mich selber auf soetwas angesprochen hätte, so wären bei mir sämtliche "Alarmglocken" angegangen. |
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#45
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Entschuldigung, Akzeptiert ![]() Der Nachbar war einfach nur ein Beispiel für das, was eben nicht mehr "unverzüglich" im Sinn der FZV ist. Dran gekriegt hat ihn übrigens das Finanzamt. Die haben ihm nicht geglaubt, dass 3-5 Autos monatlich nicht gewerblich verkauft werden. -------------------- |
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#46
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 02.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66113 ![]() |
![]() Hat leider bei mir auch gewisse Ausmaße angenommen. Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 06.11.2012, 10:34 |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15899 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Oben schiebst du noch indirekt du hättest es offiziell als Gewerbe laufen, jetzt doch nicht?
![]() Tja, das habe ich vor 2 Jahren versucht, und es wurde von der Behörde abgelehnt. Ich laufe niemanden hinterher, um mir wieder anzuhören, was alles nicht geht. Ich hätte mir die genauen Gründe für die Ablehnung schriftlich geben lassen und sobald die weggefallen wären wäre ich wiedergekommen und hätte darauf bestanden. Wo ist das Hinterherlaufen? Mal ganz allgemein in die Runde: Ist die Zuteilung von roten Kennzeichen ein "Gnadenakt" oder hat man bei Erfüllung irgendwelcher klar, eindeutig und bundeseinheitlich festgeschriebener Voraussetzungen einen Rechtsanspruch darauf? -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#48
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Guckst du §16 Abs. 3 FZV
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#49
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15899 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Ich lese die Worte "können" und "zuverlässigen", also reiner Gnadenakt und keine klar definierten Voraussetzungen. Schade, wieder mal eine Quelle von Frust und Unverständnis, das hätte man auch leicht klar und eindeutig regeln können.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 04.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66136 ![]() |
Tach,
mal ne Frage - ab mir zwar den kompletten Thread durchgelesen, aber irgendwie das ganze noch nich verstanden. Ich hol meine KzK meist in Lahr / Schwarzwald (OG), wohne aber ca. 50Km entfernt (gleicher Zulassungsbezirk). Der grund ist eben der, dass ich gegenüber meiner Versicherung ca. 40.- spare wenn ich das dort hole. Jetzt wüsste ich aber gerne, ob ich weiterhin so verfahren kann (KzK holen, dann zum Verkäufer und dort dann mit den montierten KzK wieder heim) oder ob ich jetzt deswegen extra nen Kollegen aus dem Elsass bzw. Verwandte oder den Verkäufer anhauen muss, damit ich ein KzK bekomme. Die nächste ZuLa ist zwar nur ca. 11km von meinem Wohnort entfernt, die hat aber nur 1mal die Woche offen - und das während meiner Arbeitzzeit. Und extra deswegen mal kurz aufhören mit der Arbeit ist nich... dann wäre in die andere richtung auch noch eine in 15km entfernung, aber die liegt nicht auf meinem Weg (von der Arbeitsstelle hab ich ca. 16km bis nach Hause, aber in die andere Richtung). Ausserdem wäre es noch interressant zu wissen, was mit "örtliche Zuständigkeit" gemeint ist... örtlich zuständig wofür? In meiner Gemeinde gibt's keine Zula, oder bekomm ich dann neuerdings die KzK im Rathaus? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.08.2025 - 04:57 |