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> Droht eine MPU?, MPU - ja , nein ?
momentversagen
Beitrag 18.12.2025, 03:13
Beitrag #1


Neuling
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Moin , folgendes Anliegen. Vielleicht hat jemand eine grobe Vorahnung

Folgender Sachverhalt:

-2016 FS Entzug aufgrund 8 Punkte und Straftaten.
-2018 Wiedererteilung des FS nach positiver MPU.
-2023 wurde ich geblitzt (26 km/h zu viel) 1 Punkt.

Vor 2 Wochen wurde ich von einer Videostreife auf der Autobahn gemessen. Tat 1: 180km/h in der 120er Zone , Tat 2: 95 in einer 60er Zone, zusätzlich wird mir Vorsatz unterstellt, da beide Vorwürfe unmittelbar hintereinander geschehen sind. Laut Aussage droht mir ein Fahrverbot von mindestens 1 Monat.

Droht mir eine MPU deswegen ?
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Jens
Beitrag 18.12.2025, 07:34
Beitrag #2


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Wofür gab es die 8 Punkte? Und was waren das für Straftaten?


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TAK
Beitrag 18.12.2025, 08:47
Beitrag #3


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welche Überschreitung wird dir denn konkret bei der aktuellen Tat vorgeworfen? + 60 und +35 oder gibts muss da die Toleranz auch noch weg? Welches Messsystem wurde verwendet?

P.s: Irgendwie steht dein Nickname etwas im Widerspruch zu der Liste an Verstößen....


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momentversagen
Beitrag 18.12.2025, 09:30
Beitrag #4


Neuling
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Provida, die Werte sind eine Aussage von dem Beamten ohne abzüglicher Toleranz. Auf die Post warte ich noch gespannt. VG

Zitat (Jens @ 18.12.2025, 07:34) *
Wofür gab es die 8 Punkte? Und was waren das für Straftaten?


Ausschließlich Geschwindigkeitsüberschreitungen und benutzen eines Mobiltelefons.
Die Straftaten beinhalteten Gewalt und Eigentumsdelikte.
Seit 2018 kamen jedoch keine neuen Straftaten mehr dazu.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 18.12.2025, 23:20
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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TAK
Beitrag 18.12.2025, 10:15
Beitrag #5


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dann wirste da noch bissl Glück haben und es dürfte nicht ganz so extrem ausfallen... aber über 41 km/h Überschreitung wirst du wohl trotzdem rauskommen... - d.h. den einen Monat haste mindestens gebucht... Geldbuße dürfte ne teure Geschichte vermutlich um die 700-900€ werden...

Bzgl. MPU werden sich die Fachleute diesbezüglich äußern, da kenn ich mich zu schlecht aus


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der Stef
Beitrag 18.12.2025, 10:17
Beitrag #6


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Zitat
-2018 Wiedererteilung des FS nach positiver MPU.
(Ausschließlich Geschwindigkeitsüberschreitungen und benutzen eines Mobiltelefons. )
..
-2023 wurde ich geblitzt (26 km/h zu viel) 1 Punkt.
-2025 Tat 1: 180km/h in der 120er Zone , Tat 2: 95 in einer 60er Zone


hmm.. Du hast wirklich eindrucksvoll bewiesen, dass es damals ein Fehler war, Deine MPU positiv zu bewerten.
Die FsSt wird Wind davon bekommen (Fahrverbote werden afaik automatisch weitergemeldet) und ich glaube, eine erneute MPU ist Dir sicher. Eine ziemlich schwere, noch dazu.
Du wirst irgendwie glaubhaft rüberbringen müssen, dass sich da eine gravierende Charakteränderung eingestellt hat. Zusätzlich weiss der Gutachter, dass Du zu blenden verstehst. Unter einem Jahr mit Intensivbetreuung sehe ich da keine Chance.

Viel Glück.
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Jens
Beitrag 18.12.2025, 10:21
Beitrag #7


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Bei 60+ wirst du wohl auch nach Abzug der Toleranz im Fahrverbotsbereich (mindestens 41 km/h zu schnell) bleiben, das gibt dann 2 Punkte. Bei den 35+ wirst du nach Abzug der Toleranz im Punktebereich bleiben (1 Punkt). Zusammen mit dem Punkt aus 2023 bist du dann bei 4 Punkten. Damit ist ein Punktestand erreicht, über den das Kraftfahrt-Bundesamt die zuständige Füherscheinstelle informieren muss, damit diese dich ermahnen kann.

Deine alten Verstöße, die zur Entziehung geführt haben, wurden inzwischen aus dem Fahreignungsregister gelöscht. Allerdings bestimmt § 29 Abs. 7 StVG, dass die Taten trotzdem noch für ein Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis verwertet werden dürfen, sofern sie als Grund für die Entziehung 2016 genannt wurden und die Entziehung im Fahreignungsregister gespeichert ist (was bis 2028 der Fall ist).

Wenn also in der damaligen Entziehungsverfügung die Geschwindigkeitsübertretungen genannt wurden, darf die Führerscheinstelle diese verwerten und das könnte zusammen mit den drei neuen Verstößen seit Neuerteilung dazu führen, dass Zweifel an deiner Eignung bestehen, die durch eine MPU geklärt werden müssten.


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der Stef
Beitrag 18.12.2025, 10:26
Beitrag #8


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Zitat
bist du dann bei 4 Punkten.

Genau. Das auch, selbst ohne Fahrverbot. Die FsSt wirds erfahren.
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corneliusrufus
Beitrag 18.12.2025, 10:37
Beitrag #9


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Zur damaligen MPU welche Geschwindigkeitsverstöße mit wie viel zu viel (innerorts und außerorts) lagen ihr zugrunde?

Mit Vorsatz könnte es jetzt nun mit einer weiteren Einladung klappen. Begründung Unwillen sich an Vorschriften, speziell Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.

Mein Rat ist, suche Dir sofort einen Verkehrspsychologen oder ein Institut wie IVT-Hoe. Eventuell gibt eine weit fortgeschrittene oder gar abgeschlossene Intervention/Therapie bis zur jeweiligen Rechtskraft (Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht) den Ausschlag, dann doch noch auf eine gutachterliche Fragerunde zu verzichten. Selbst wenn es jetzt verwaltungsrechtlich nochmals folgenlos bleibe, langfristig wirst Du ohne Fremdunterstützung deine FE aller Wahrscheinlichkeit nicht dauerhaft erhalten können.

Es müssten sich die näheren wie tieferen Gründe für dein Verhalten angesehen werden. Da könnten Überraschungen verborgen sein.

Wie hast Du Dich seinerzeit auf die MPU vorbereitet? Hast Du zu damals bzw. zwischendrin Fremdunterstützung erfahren?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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momentversagen
Beitrag 18.12.2025, 10:45
Beitrag #10


Neuling
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Danke vorab. Sagen wir ich komme um ein Fahrverbot herum und bekomme für beide Taten jeweils einen Punkt, da die Messungen kein Fahrverbot ergeben haben, würde ich nicht trotzdem ein Fahrverbot erhalten , da man innerhalb eines Jahres dann zwei mal über 26 km/h gefahren ist ?

Also meine einzige Chance ist es , zu hoffen das es insgesamt auf keine 4 Punkte hinausläuft und kein Fahrverbot im Raum steht ?

Danke für die Super Rückmeldungen.

Zitat (corneliusrufus @ 18.12.2025, 10:37) *
Zur damaligen MPU welche Geschwindigkeitsverstöße mit wie viel zu viel (innerorts und außerorts) lagen ihr zugrunde?

[...]

Wie hast Du Dich seinerzeit auf die MPU vorbereitet? Hast Du zu damals bzw. zwischendrin Fremdunterstützung erfahren?

Liebe Greet-Ings Cornelius



Genau kann ich das nicht mehr sagen , wie oft und wie schnell ich damals war. Ich weiß es tatsächlich nicht mehr.
Ich habe mich damals für meine MPU über ein anderes Forum vorbereitet. ( Diverse Gutachten mit den selben Fragestellungen) , ich hatte keine professionelle Hilfe. VG

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 18.12.2025, 13:07
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings auf das Notwendige gekürzt.
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corneliusrufus
Beitrag 18.12.2025, 10:45
Beitrag #11


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Ordnungsrechtlich wohl, nur fehlt mir da schon an Glaube. Fahrerlaubnisverwaltungsrechtlich könnte dennoch eine MPU ermöglicht werden. Vorsatz plus Geschichte lässt sich als rechtsfeindliche Gesinnung interpretieren. Deshalb gab ich obigen Rat.

Bist Du verkehrsrechtsschutzversichert? Weiß jedoch nicht, ob das nützte, wenn schlussendlich Vorsatz feststünde.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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momentversagen
Beitrag 18.12.2025, 11:03
Beitrag #12


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Bin ich. Ich habe einen örtlichen Verkehrsanwalt kontaktiert. Ohne Bußgeldbescheid können wir derzeit nichts machen, wird im Bußgeldbescheid Vorsatz erwähnt? Eine erneute MPU mit ggf. negativen Ausgang; wird beruflich weitreichende Konsequenzen haben, da ich beruflich auf der Schiene unterwegs bin. LG
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momentversagen
Beitrag 18.12.2025, 11:25
Beitrag #13


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Zitat (Jens @ 18.12.2025, 10:21) *
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Zusammen mit dem Punkt aus 2023 bist du dann bei 4 Punkten. Damit ist ein Punktestand erreicht, über den das Kraftfahrt-Bundesamt die zuständige Füherscheinstelle informieren muss, damit diese dich ermahnen kann.

[...]

Wenn also in der damaligen Entziehungsverfügung die Geschwindigkeitsübertretungen genannt wurden, darf die Führerscheinstelle diese verwerten und das könnte zusammen mit den drei neuen Verstößen seit Neuerteilung dazu führen, dass Zweifel an deiner Eignung bestehen, die durch eine MPU geklärt werden müssten.


Müssen oder kann ist die Frage , wird das zu 100% der Fall sein ?

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 18.12.2025, 13:09
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings auf das Notwendige gekürzt.
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corneliusrufus
Beitrag 18.12.2025, 12:20
Beitrag #14


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Ich meine, Vorsatz wird im Bußgeldbescheid benannt, da es die Bußgeldhöhe erhöht.

Für eine Prüfung der FE ist der § 11 FeV die Grundlage. Gemäß Absatz 1 heißt es
Zitat
Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
oder Strafgesetze verstoßen haben, sodass dadurch die Eignung ausgeschlossen wird.
Im Absatz 3
Zitat
Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
(medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden, ...

Zitat
4. bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,

Zitat
5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder bei Straftaten,
die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,

Kann bedeutet, dass die Behörde ein Ermessen hat. Sie muss es begründen, d.h. wie sie zu ihrem Schluss kommt. Als Hinweis, ein behördliches Ermessen ist gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar. Sind zwei unterschiedliche Entscheidungen an sich möglich wie gut vertretbar, kann das Gericht nicht entscheiden, die andere hätte genommen werden müssen.

Das Lesen des § 11 FeV hilft, da steht auch weiteres. Das dürfte analog auch im Schienenverkehr gelten.

Richtig ist, wenn die FE entzogen würde, droht auch hier zu Recht Ungemach. (Ohne erhobenen Zeigefinger, das wusstest Du auch schon zuvor., bist dennoch zu schnell gefahren. Und zwar entweder weil Du das nicht verhindern wolltest (Vorsatz) oder nicht konntest! - Soweit schon mal ein Hinweis auf eine Ursachenforschung.)

Je nach Vorgeschichte und Begründung wäre dann im § 11 FeV der 7. Absatz zu
Zitat
Steht die Nichteignung des Betroffenen zur Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde fest, unterbleibt die
Anordnung zur Beibringung des Gutachtens.
der schlimmste Fall, da er nach (formaler) Anhörung zum Sofortentzug der FE führte.

Also nochmals, ein Kampf an der juristischen Front kann nur ein verzögernder Abwehrkampf sein; ob er in der Lage sein wird, das Ergebnis zu ändern, ist doch recht unsicher bis abschlägig. Daher, meine Analyse, läuft Dir die Zeit davon. Ohne kompetente fachliche Fremdintervention wirst Du eine Argumentation der FEB nicht hinreichend erwidern können. Du müsstest einen nachweisbaren Zustand vor FEB-Entscheid erreicht haben, ohne den die FEB indirekt (via MPU) oder direkt aufgrund Überzeugung die FE entzöge. So eine Intervention dauert Wochen, wenn nicht Monate! Und verwaltungsgerichtlich wäre das eine Tatsache, die im Streitfall mit der FEB in der freien Wertung des Gerichts den Spielraum geben könnte, in der Tatsachengewichtung fortbestehende Eignungszweifel zu negieren.

Insoweit wundert mich die anwaltliche Aussage, nichts tun zu können. Wenn Du den vollen Sachverhalt geschildert hast, sollte im Rahmen einer Strategiefindung zur Verfahrensgestaltung sein oder ihr Hinweis auf therapeutische Unterstützung zwecks Gewinnung nützlicher Neutatsachen erfolgt sein. Gut, könnte ja noch kommen nach Akteneinsicht. Doch dann wäre bereits wertvolle Zeit verstrichen. Deine Zeit, nicht seine oder ihre.

Berichte mehr von den damaligen Taten und wie es dazu kam. Und letzteres auch zur jetzigen.

Frage, beförderst Du im Schienenverkehr Personen? Die jetzige äh Bleifußfahrt war privat oder auch beruflich?

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Richard Rorty
Beitrag 18.12.2025, 12:23
Beitrag #15


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Es muss eine das Verlassen des Punktsystems rechtfertigende Ausnahmekonstellation für eine Anordnung zur Beibringung eines Eignungsgutachtens vorliegen. Auch nach meiner Wertung bist du ein Grenzfall, daher kann.

Du könntest versuchen Einspruch gegen den Owi-Bescheid wegen der Annahme des Vorsatzes erheben. Bei Erfolg würde die Konstellation etwas besser für dich, aber Sicherheit hast du auch in diesem Falle keinen. Einspruch muss zwei Wochen nach Zustellung erhoben werden.


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momentversagen
Beitrag 18.12.2025, 12:54
Beitrag #16


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Zitat (corneliusrufus @ 18.12.2025, 12:20) *
[...]


Danke für die ausführliche Antwort. Ich bin Lokführer im Fernverkehr. Das Unternehmen wird auch mit 2 Buchstaben abgekürzt..
Ich kann zu meinen alten Punkten relativ wenig erzählen; es waren aber in der Regel hauptsächlich Geschwindigkeitsverstöße zwischen 23-50 km/h. Ich mag dir aber gerne den aktuellen Sachverhalt etwas ausführlicher erläutern:

Sachverhalt : Ich bin mit 122 km/h auf der rechten Spur gefahren , von links hat mich krampfhaft ein Sprinter versucht, mit 125 km/h zu überholen. Von vorne kam auf meiner Spur ein LKW immer näher , ich hätte bremsen können, aber habe mich fürs Beschleunigen entschieden. Ich habe darauf hin beschleunigt , bis auf ca. 180 km/h und habe die Geschwindigkeit gehalten , ich habe dann eine Autogruppe von ca. 3 Fahrzeugen überholt. Eines von denen ist ausgeschert ( was mir auch aufgefallen ist ) und kam in meinem Rückspiegel immer näher. Ich bin darauf hin sofort auf die Bremse und mit 140-145 km/h weitergefahren. Anschließend kam zwischen dem Provider und mir ein weiteres Fahrzeug und hat sich zwischen uns gesetzt. Ich habe darauf hin wieder beschleunigt auf ca. 160 km/h. Als das Fahrzeug von der Polizei mit Fernlicht weggedrängelt wurde , bin ich wieder auf die Bremse. Anschließend ordnungsgemäß weitergefahren. In der Zwischenzeit hat sich wieder ein Auto zwischen dem Provida und mir, sich eingeordnet. Dann kam eine Begrenzung auf 60 km/h , ich habe darauf hin ca. 100-150 Meter beschleunigt und kam laut Tacho auf 80-85 km/h. Ich habe bemerkt , dass das Provida-Fahrzeug denjenigen zwischen uns überholt hat , ich habe dann sofort auf die Bremse gedrückt.

Anschließend wurde ich rausgezogen. Die Einsicht auf das Video wurde mir nicht gestattet. Mit den Vorwürfen von der Polizei bin ich auch nicht einverstanden, 95 bin ich nicht gefahren , mit 180 kmh wurde ich nie und nimmer gemessen , das sind werte die das Providerfahrzeug eventuell hatte um auf mich aufzuschließen. Als ich die Beamten darauf angesprochen habe , ist die Stimmung auch schlagartig gekippt und mir wurde zusätzlich Vorsatz unterstellt.

Die Fahrt erfolgte privat nach Dienstende.


Zitat (Richard Rorty @ 18.12.2025, 12:23) *
[...]



Also fifty-fifty, jetzt ist halt die Frage ob es ratsam ist , denn überhaupt gegen den Bescheid, sobald er vorliegt, Einspruch zu erheben …

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 18.12.2025, 13:11
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Hornblower
Beitrag 18.12.2025, 13:14
Beitrag #17


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Zitat (momentversagen @ 18.12.2025, 12:54) *
Danke für die ausführliche Antwort.


Wenngleich corneliusrufus und Andere sich mit ihren Antworten viel Mühe gegeben haben, sollte dies für Dich kein Grund sein, zum Fullquottel zu werden.

Bedenke, dass es einen Unterschied zwischen dem "Antworten"- und dem "Zitieren"-Button gibt, um im Falle des Zitierens, halte Dich an die Zitier-Konventionen: So viel, wie nötig; so wenig wie möglich.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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shortie
Beitrag 18.12.2025, 16:17
Beitrag #18


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Zitat (momentversagen @ 18.12.2025, 12:54) *
Mit den Vorwürfen von der Polizei bin ich auch nicht einverstanden, 95 bin ich nicht gefahren , mit 180 kmh wurde ich nie und nimmer gemessen ,

Mit den Vorhaltungen der Polizei ist nie jemand einverstanden.
Über die Messwerte gibt's ja ein Video.

Hat sich das Ganze in einer Baustelle abgespielt?

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momentversagen
Beitrag 18.12.2025, 16:22
Beitrag #19


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Nein hat es nicht.
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shortie
Beitrag 18.12.2025, 16:29
Beitrag #20


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Was ist denn da, dass die Autobahn auf 60 limitiert ist und vorher auf 120?

Klingt nach einem Geschwindigkeitstrichter
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momentversagen
Beitrag 18.12.2025, 16:39
Beitrag #21


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Richtig , es ging in einen Tunnel.
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shortie
Beitrag 18.12.2025, 17:03
Beitrag #22


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Der Trichter geht ja nicht direkt von 120 auf 60 runter.
Dazwischen ist ja noch das 100er und/oder das 80er Schild.
Möglicherweise hat sich in dem Bereich das Provida Auto rangesaugt.
Da wird aber die Kamera schon gelaufen haben.
Die Polizisten haben dann nicht nur deine vorwerfbaren Übertretungen auf dem Band, sondern auch das "Geplänkel" vorher und wieviel VZ du nicht beachtet hast.
Die nichtbeachteten Schilder werden für den Vorsatz wichtig. Das sind vermutlich so viele, dass du den Vorsatz nicht weg kriegst.
Das man dich nicht hat reingucken lassen, ist eher unüblich.

Bei Provida wird übrigens bei Messungen bis 100 km/h eine Toleranz von 5 km/h abgezogen und über 100 km/h 5%.
Die Werte werden immer zugunsten des Betroffenen gerundet.
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momentversagen
Beitrag 18.12.2025, 17:20
Beitrag #23


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in dem 100er Bereich und 80er bin ich ordnungsgemäß gefahren.
Zwischen uns war zusätzlich noch ein Fahrzeug. Erst in der 60er Zone habe ich ein kurzes Stück Beschleunigt, da waren die aber nicht einmal direkt hinter mir. Als das Providafahrzeug ausgeschert ist , habe ich ein paar Sekunden danach sofort wieder gebremst. War das nicht so , sobald die Fahrzeuge auffahren , die Messungen ungültig sind ? Ich habe das den Polizisten vor Ort ebenfalls an den Kopf geworfen , darauf hin hat er mir von einem
Programm erzählt , dass dies trotzdem alles auswerten kann.
Ich denke mehr als abwarten kann ich jetzt nicht , grobe Einschätzung habe ich bereits bekommen. Danke an alle , ich halte wenn gewünscht euch gerne auf dem Laufenden. tongue.gif
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gruenerTeich
Beitrag 18.12.2025, 17:22
Beitrag #24


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Zitat (Richard Rorty @ 18.12.2025, 12:23) *
Es muss eine das Verlassen des Punktsystems rechtfertigende Ausnahmekonstellation für eine Anordnung zur Beibringung eines Eignungsgutachtens vorliegen. Auch nach meiner Wertung bist du ein Grenzfall, daher kann.


Hier wird vor Allem ins Gewicht fallen, dass es sich um erneute, nicht nur unerhebliche, Geschwindigkeitsverstöße handelt. Eine MPU-Anordnung würde mich nicht überraschen. Es wäre auf jeden Fall ratsam, den Vorsatzvorwurf anzugreifen, denn stellt der Bußgeldrichter nur fahrlässige Tatbegehung fest, so ist die Fahrerlaubnisbehörde daran gebunden.

An @momentversagen.
Warum denkst du, dass die erneute Fahreignungsprüfung auch berufliche Konsequenzen hätte? Hat dir das dein Arbeitgeber gesagt?
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corneliusrufus
Beitrag 18.12.2025, 20:56
Beitrag #25


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Dein wiederkehrendes Bremsen mit dem Providafahrzeug im Heck und dem Beschleunigen wenn ein Fahrzeug dazwischen einscherte könnte ebenfalls ein Vorsatzindiz sein.

Ich meine, es ist nicht so selten, wenn nach einem FE-Entzug auch andere Zulassungsbehörden für andere Verkehrsmittel informiert werden. Zusätzlich könnte auch arbeitgeberseitig eine vertragliche oder betriebsseitig vereinbarte Informationspflicht bestehen. Dazu würde ich eine einschlägige Gewerkschaft, Betriebs- oder Personalrat fragen.

@Momentversagen, kanntest Du die Verkehrsstrecke mit dem Tunnel?

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Jens
Beitrag 18.12.2025, 21:58
Beitrag #26


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Zitat (momentversagen @ 18.12.2025, 10:45) *
Sagen wir ich komme um ein Fahrverbot herum und bekomme für beide Taten jeweils einen Punkt, da die Messungen kein Fahrverbot ergeben haben, würde ich nicht trotzdem ein Fahrverbot erhalten , da man innerhalb eines Jahres dann zwei mal über 26 km/h gefahren ist ?

Das würde nur greifen, wenn du innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids für die erste Fahrt mit mindestens 26 km/h zu schnell erneut mit mindestens 26 km/h zu schnell erwischt wirst. Bei dir waren beide Fahrten am selben Tag, also kommt diese Vorschrift nicht zum Tragen.


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momentversagen
Beitrag 18.12.2025, 23:18
Beitrag #27


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Die Strecke ist mein täglicher Arbeitsweg.
Ich habe mich heute bei meinem AG Informiert. Nur Alkohol/Drogenfahrten sind meldepflichtig und führen selbst dann nicht zu einer Kündigung, sondern werden als Krankheit angesehen. Der Verlust oder sogar die Entziehung der FE aufgrund von Punkten, ist eine Ermessens Entscheidung des örtlichen Eisenbahn-Betriebsleiters (EBL). So wie ich das heute erfahren habe , bin ich kein Einzelfall und einige Kollegen besitzen schon länger keinen Führerschein mehr.

Das ganze ist jetzt exakt 3 Wochen her und ich habe noch immer keine Post bekommen.

Mehr als abwarten ist jetzt nicht möglich.
Ich hoffe das der Bußgeldbescheid zu meinen Gunsten ausfällt, kein Vorsatz unterstellt wird und ich eventuell einfach nur Glück habe. Ich bin aber auf eine Idee gekommen , was haltet ihr davon ? :

Falls es negativ ausfällt, wovon wir ehrlich gesagt jetzt alle ausgehen, ist es denn nicht klug , den Bescheid anzufechten und das Verfahren so weit es geht in die Länge zu ziehen. Währenddessen sich intensiv auf die Nächte MPU vorzubereiten? So gewinne ich viel Zeit und sobald das Thema vor Gericht durch ist , wird doch erst die Fahrerlaubnisbehörde informiert.
Die werden mir doch zusätzlich dann eine Frist zur Abgabe eines Gutschtens gewähren? So hätte ich eine Chance die FE zu behalten und die MPU positiv zu bestehen. Oder wie denkt ihr darüber ? Danke an alle übrigens.
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corneliusrufus
Beitrag 18.12.2025, 23:34
Beitrag #28


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Da der Arbeitsweg dir bekannt ist, spricht das auch für die Lage des Tunnels und den Geschwindigkeitstrichter. Das sind weitere Gründe, um von Vorsatz auszugehen. Mit Ortskenntnis hättest Du Dein Tun spätestens nach dem ersten Überholen abbrechen müssen, also der ersten Fehlentscheidung.

Die FEB dürfte auch ab Kenntnis ohne abgeschlossenes Ordnungswidrigkeitenverfahren handeln. Denn Charakterfragen sind nicht von diesem inhaltlich abhängig. Gleichwohl die meisten FEB warten so ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ab, obgleich sie durchaus schon vorher Kenntnis vom Vorfall haben könnten. Vor 6 Monaten nach der Tat solltest Du nicht zur MPU aufschlagen.

Ich möchte Dir etwas zu bedenken geben. So eine verkehrspsychologische Intervention könnte auch länger als die 6 Monate dauern. Je nach Hintergrund der Ursache(n). Nicht dass Dir am Ende die Zeit trotz Verzögerung wegläuft, weil Du zu spät angefangen hast. Ohne würde ich bei der zweiten MPU nicht auftauchen mögen.

Wie hattest Du Dich auf die erste MPU vorbereitet?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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momentversagen
Beitrag 19.12.2025, 00:39
Beitrag #29


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Falls der Fall eintreffen sollte , an wen sollte ich mich denn wenden für eine Verkehrspsychologische Intervention?
Ich habe mich damals durch andere Gutachten belesen , die eine ähnliche oder sogar die selbe Fragestellungen hatten wie ich. In einem ähnlichen Forum wurden von einigen die Gutachten hochgeladen , so konnte ich mich auf die Fragen vorbereiten und das hat geklappt. Ich hoffe dennoch , dass es nicht soweit kommen muss.
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corneliusrufus
Beitrag 19.12.2025, 01:50
Beitrag #30


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Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Das Lesen der anderen Gutachten war ja dann nur teils hilfreich. Auf der Seite des Verkehrs eher bis gar nicht. Deshalb ist ein Verkehrspsychologe nun hilfreich wie wahrscheinlich erforderlich. Internet und Telefonbuch sollten helfen. Verkehrspsychologe, Verkehrspsychologische Praxis oder ähnlich. Dann hatte ich bereits weiter oben auf die IVT-Hö hingewiesen. Google hilft finden.

Das Prinzip nach der Analyse ist, die Ursachen für dein dir schadhaftes Verhalten aufzudecken und dir anschließend alternative Handlungsweisen zugänglich zu machen. Es geht um einen grundlegenden Einstellungswandel. Von all dem kannst Du in der MPU dann fließend berichten. Damit schaffst du diese. Zuvor waren das ja nur Lippenbekenntnisse bzw. eine Maske.

In deiner Lage waren auch schon andere. Diejenigen, die sich ändern wollten, haben es schlussendlich geschafft. Das ist etwas, was ausgesprochen in deiner Hand liegt. Das ist der Vorteil.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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