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Druckseite generiert am: 30.04.2025 12:56 Uhr |
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Abschleppen von rechtswidrig abgestellten Fahrzeugen:
Übersicht
"Eben stand er doch noch da...!?" - Kennen Sie diese Situation? Da kommt man von dem soeben noch eilig erledigten Einkauf zurück zu dem vorhin gefundenen Parkplatz direkt an der Ecke oder vor der unscheinbaren Einfahrt, und findet das eigene, vierrädrige Gefährt nicht wieder. Dann könnte das Auto schon in den Händen des "neuen Besitzers" sein, oder die Ordnungsbehörde kümmert sich fürsorglich um den Wagen, weil er wegen Verkehrsbehinderung abgeschleppt (auch: "umgesetzt") wurde. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern es kostet auch Geld.
Oder möchten Sie wissen, ob Sie den frechen Verkehrsteilnehmer bzw. dessen Kfz abschleppen lassen dürfen, weil eine Störung Ihres Besitzes erfolgte? Fragen Sie sich, was passiert, wenn Sie Ihren alten Wagen einfach im nahegelegenen Fluß entsorgen? Wie muß ein Verkehrszeichen angebracht sein, damit Sie es überhaupt beachten müssen? Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie in dem folgenden Text. Die Fundstellen für die jeweiligen Gerichtsentscheidungen liefert Ihnen verkehrsportal.de gleich mit.
Hinweis:
Die Rechtsfragen im Zusammenhang mit den sogenannten "Abschleppfällen" richten sich überwiegend nach landesrechtlichen Vorschriften. Daher gibt es Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Allerdings sind die wesentlichen Fragestellungen überall gleich, auch wenn sich die landesrechtlichen Vorschriften in Teilbereichen unterscheiden. Verkehrsportal.de bietet nachfolgend eine umfassende Darstellung der Abschleppfälle in unterschiedlichen Konstellationen an. Die Darstellung erfolgt an Hand der in Baden-Württemberg geltenden Rechtsvorschriften.
- Abschleppen auf Grund von Verkehrszeichen
- Rechtliche Einordnung von Verkehrszeichen
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wann sind Verkehrszeichen unbeachtlich?
- Sichtbarkeitsgrundsatz bei Verkehrszeichen / Beispiele
- Opportunitätsprinzip
- Verkehrszeichenrechtsprechung
- Abgesenkter Bordstein
- Absolutes Halteverbot (Zeichen 283)
- Abstand zu Fußgängerüberweg (§ 12 Abs.1 Nr.4)
- Anwohner-Parkplatz (Zeichen 286 oder 314 mit Zusatzzeichen 1020-32 oder 1044-30)
- Bundesautobahn
- Bushaltestelle (Zeichen 224)
- Busparkplatz
- Busspur (Zeichen 245)
- Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286)
- Einmündungsbereich (§ 12 Abs.3 Nr.1 StVO)
- Enge Straßenstelle (§ 12 Abs.1 Nr.1 StVO)
- Feuerwehrzufahrt (§ 1 Abs.6 AVO/LBO-alt, § 2 Abs.4 LBOAVO)
- Fußgängerbereich (Zeichen 241)
- Fußgängerfurt
- Fußgängerüberwege (Zeichen 293 i.V.m. 350)
- Gehwege (§ 12 Abs.4 StVO)
- Grundstücksein- und -ausfahrt (§ 12 Abs.3 Nr.3 StVO)
- Parkuhr/Parkschein (§ 13 Abs.1 StVO)
- Parkscheibenzone (§13 Abs.2 StVO)
- Radwege (Zeichen 237)
- Richtungspfeile (Zeichen 297)
- Schienenbahn (§ 12 Abs.4 Satz 5)
- Schwerbehindertenparkplätze (Zeichen 314, 1044-10 oder Zeichen 286, 1020-11)
- Sperrfläche (Zeichen 298)
- Taxenstandplätze (Zeichen 229)
- Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250)
- Verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325)
- Das Abschleppen auf Privatgrundstücken
- Eingriff in das Privateigentum
- Was kann der beeinträchtigte Eigentümer machen?
- Die Selbsthilfe des Eigentümers
- Schadensminderungspflicht beim Abschleppen
- Wer trägt die Kosten der Abschleppmaßnahme?
- Notzuständigkeit nach § 2 Abs. 2 PolG
- Zuständigkeit aus § 12 LOWiG
- Bußgeldverstoß
- Abgemeldete/betriebsunfähige Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen
- Straßengesetz für Baden-Württemberg
- Widmung von Straßen / Gemeingebrauch
- Abstellen eines betriebsunfähigen Kfz
- Beseitigung von betriebsunfähigen Kfz
- Zuständige Behörde
- Ordnungswidrigkeiten
- Bundesfernstraßengesetz
- Straßenverkehrsordnung/ Straßenbegriff der StVO
- Abgrenzung öffentliche Straße / Privatfläche
- Verschmutzung der Straße durch abgestellte Kfz
- Beispiele aus der Rechtsprechung
- Ordnungswidrigkeiten
- Ergebnis und Zusammenfassung
- Grundsätze des Polizeigesetzes (PolG)
- Die unterschiedlichen "Störer"
- Gegen wen schreitet die Behörde ein?
- Störerauswahl durch die Behörde
- Unmittelbare Ausführung der Abschleppmaßnahme
- Nachforschungspflicht der Behörde
- Die Anordnung zum Entfernen des Kfz
- Wann läßt die Behörde überhaupt abschleppen?
- Abschleppen durch gemeindliche Vollzugsbedienstete
- Kostentragung beim Abschleppen nach § 8 Abs.1 PolG/ §§ 1, 3 PolG
- Keine Kostentragung in atypischen Fällen
- Kostentragung bei der Ersatzvornahme
- Einzelfragen bei den Abschleppkosten
- Rechtsschutz bei Abschleppmaßnahmen
- Verwahrungsverhältnis, Zurückbehaltungsrecht, beauftragter Unternehmer
- Das öffentlich-rechtliche Verwahrungsverhältnis
- Das Zurückbehaltungsrecht am Kfz
- Die Verwertung des Kfz
- Der beauftragte Abschleppunternehmer
- Abfallrecht
- Abfallrecht und der Begriff "Autowrack"
- Anwendung des Abfallrechts auf Kfz
- Objektiver und subjektiver Abfallbegriff
- Zuständigkeit der unteren Abfallrechtsbehörde
- Verhältnis Abfallrecht zu anderen Rechtsvorschriften
- Wasserrecht
- Der wasserrechtliche Verstoß
- Zuständigkeit der unteren Wasserbehörde
- Ordnungswidrigkeiten
- Naturschutz- und Waldrecht
- Landesnaturschutzgesetz (LNatschG)
- Landeswaldgesetz (LwaldG)
- Baurecht
- Autowracks als Bauliche Anlagen
- Zuständigkeit der unteren Baurechtsbehörde
- Ordnungswidrigkeiten
- Sonstige Rechtsgrundlagen für Abschleppmaßnahmen
- Allgemeines Polizeirecht
- Die Sicherstellung von Kfz
- Die Beschlagnahme von Kfz
- Zuständigkeit bei Sicherstellung / Beschlagnahme
- Straßenverkehrszulassungsordnung
- Feuerwehrzufahrten
Text: Georg Huttner / RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de
© Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR Burgherrenstraße 11 12101 Berlin Internet: www.verkehrsportal.de Mail: info@verkehrsportal.de |
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