Führerschein Schweiz --> Deutschland, Frist verpasst |
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Führerschein Schweiz --> Deutschland, Frist verpasst |
17.08.2012, 12:19
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 17.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65233 |
wir sind vor mehr als einem halben Jahr von der Schweiz nach Deutschland zurückgezogen. Leider haben wir die Frist von einem halben Jahr verpasst um unsere Führerscheine wieder umschreiben zu lassen auf den Deutschen. Verstanden habe ich dass wir nun ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz unterwegs sind. Mein Plan wäre es jetzt einfach mal beim Strassenverkehrsamt einen Versuch zu wagen und die Führerscheine umschreiben zu lassen. Interessant wären die Konsequenzen die uns erwarten, müssen wir nur eine Strafe zahlen wegen dem Verzug oder müssen wir im schlimmsten Falle unsere Führerscheine in Deutschland komplett neu machen. Dann würden wir kurzerhand für einen Monat zurück in die Schweiz ziehen . Hat die jemand vielleicht Erfahrungen? Vielen Dank! Marcus |
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17.08.2012, 12:25
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Hast du eine deutsche Fahrerlaubnis?
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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17.08.2012, 12:29
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 17.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65233 |
Momentan habe ich nur den schweizer Führerschein, den Deutschen musste man in der Schweiz innerhalb eines Jahres umtauschen. Ursprünglich gemacht habe ich den deutschen Führerschein. Deswegen hatte ich auch die Jahresfrist im Hinterkopf, in Deutschland ist es aber nur ein Halbes.
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17.08.2012, 12:36
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ursprünglich gemacht habe ich den deutschen Führerschein. Dann ist doch alles gut. Du kannst jederzeit die Ausstellung eines deutschen Führerscheins aufgrund der damals in D erteilten Fahrerlaubnis beantragen.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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17.08.2012, 12:43
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 17.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65233 |
Puahh...das wäre ja super, ich seh mich schon in der Fahrschule sitzen...
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17.08.2012, 15:21
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24407 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, modgod,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Puahh...das wäre ja super, ich seh mich schon in der Fahrschule sitzen... wäre doch auch nicht so schlimm, denn ein paar Auffrischungsstunden können nie schaden Kleiner Nachtrag bzgl. der Versicherung: Selbst, wenn Du ohne gültige FE gefahren wärst, würde die Versicherung trotzdem zahlen. Lediglich bei der Kasko könnte es Probleme geben. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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17.08.2012, 15:35
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Puahh...das wäre ja super, ich seh mich schon in der Fahrschule sitzen... nein aber im Bus. Mit dem Auto solltest Du jedenfalls nicht nur Führerscheinstelle fahren. Du kannst aber versuchen dort einen vorläufigen FS ausgestellt zu bekommen. Ist die Stadt in der Du lebst auch die Stadt in der Du den FS gemacht hast? Sonst müsste ggf. Deine FS-Akte erst angefordert werden. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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17.08.2012, 17:20
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Mit dem Auto solltest Du jedenfalls nicht nur Führerscheinstelle fahren. Warum nicht? -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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17.08.2012, 17:22
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Warum nicht? willst Du mir durch die Blume andeuten, dass er ja noch eine deutsche Fahrerlaubnis hat und deshalb trotz abgelaufenem schweizer FS kein Fahren ohne FE vorliegt? Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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17.08.2012, 17:27
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30319 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Genau so ist es
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17.08.2012, 17:49
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 17.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65233 |
Also den Schweizer Führerschein habe ich noch und dieser ist auch nicht abgelaufen. Ich muss diesen eben umtauschen um wieder einen deutschen Führerschein zu bekommen. Normalerweise liegt dabei die Frist anscheinend bei 6 Monaten, zu mindestens wenn man als Schweizer nach Deutschland zieht. Wie es ist wenn man als Deutscher nur wieder seinen deutschen Führerschein zurück bekommen möchte weiss ich eben nicht.
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17.08.2012, 17:56
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30319 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Deine deutsche Fahrerlaubnis ist durch den damaligen Umtausch des Führerscheins in den schweizerischen Führerausweis nicht erloschen. Du bist also immer noch im Besitz der deutschen Fahrerlaubnis, hättest im Fall einer Kontrolle lediglich das Problem, dass du diese mangels deutschen Führerscheins nicht nachweisen kannst. Das könnte 10 EUR Geldbuße kosten.
Wende dich an die Führerscheinstelle deines Wohnorts, damit du wieder einen deutschen FS bekommst. Eigentlich sollte dein alter FS ja auch noch vorhanden sein (vielleicht bei der damals ausstellenden Behörde ). -------------------- |
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17.08.2012, 21:21
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#13
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24407 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Mr.T,
Mit dem Auto solltest Du jedenfalls nicht nur Führerscheinstelle fahren. Warum nicht? ganz so unrecht hat Kai R. mit seiner Empfehlung nicht. Wenn der TE noch eine "alte" Fahrerlaubnis hat, die nicht im ZEVIS vermerkt ist, könnte es sein, dass er bei einer Kontrolle zumindest etwas Zeit einplanen muss, bis sich der Sachverhalt geklärt hat. Fährt er, solange er seinen deutschen Führerschein nicht hat, außerhalb der Geschäftszeiten der Fsst und wird er dann angehalten, müsste er in dem Fall sogar mit einer Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen, weil der kontrollierende Beamte seine Angaben ja nicht überprüfen kann. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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17.08.2012, 22:12
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
ganz so unrecht hat Kai R. mit seiner Empfehlung nicht. Jo, Empfehlungen sind ja nie schlecht. Wenn der TE noch eine "alte" Fahrerlaubnis hat, die nicht im ZEVIS vermerkt ist, könnte es sein, dass er bei einer Kontrolle zumindest etwas Zeit einplanen muss, bis sich der Sachverhalt geklärt hat. Naja, da empfohlen wurde, nicht zur FSST zu fahren, kann das Zeitargument wenig passen: Die Wenigsten fahren außerhalb der Geschäftszeiten zur FSST. Fährt er, solange er seinen deutschen Führerschein nicht hat, außerhalb der Geschäftszeiten der Fsst und wird er dann angehalten, müsste er in dem Fall sogar mit einer Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen, weil der kontrollierende Beamte seine Angaben ja nicht überprüfen kann. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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17.08.2012, 22:45
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 17.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65233 |
Vielen Dank für eure Antworten! Ich werde nächste Woche mal bei Strassenverkehrsamt anrufen und anfragen was ich für einen Umtausch des Führerscheines tun muss. Von der abgelaufenen Frist erzähl ich erst mal nix. Kann ja sein dass diese meine Unterlagen von der ehemals ausstellenden Behörde beantragen müssen. Der alte deutsche Führerschein wird bei einem Tausch auf einen Schweizer in Deutschland noch ein Jahr aufbewahrt, wenn man dann nicht wieder zurückzieht wird dieser vernichtet. Soweit weiss ich das noch.
Ich berichte auf jeden Fall wie es ausgeht. |
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17.08.2012, 23:34
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#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
anfragen was ich für einen Umtausch des Führerscheines tun muss. Wieso Umtausch? Deinen CH-FS kannst du doch behalten.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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18.08.2012, 00:18
Beitrag
#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 17.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65233 |
Das glaube ich kaum. In der Schweiz musste ich meinen deutschen Führerschein auch abgeben und die haben diesen dann nach Deutschland geschickt. Dort wurde er ein Jahr verwahrt und danach vernichtet. Ich denke mal das wird anders herum genau so laufen.
Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 18.08.2012, 06:49
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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18.08.2012, 11:05
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Naja, du hast auch geglaubt:
Leider haben wir die Frist von einem halben Jahr verpasst um unsere Führerscheine wieder umschreiben zu lassen auf den Deutschen. Verstanden habe ich dass wir nun ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz unterwegs sind. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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10.09.2012, 09:19
Beitrag
#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 10.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65501 |
Modgod,
was ist jetzt bei Dir rausgekommen? Ich habe selbiges Problem, aber bei mir sind es jetzt 5 Jahre her und ich habe den FS nicht umgetauscht. Interessiert mich brennend Hunger |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.04.2024 - 22:08 |