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> 2te MPU wegen Verstoß gegen BTMG, Kiffe und NICHT fahren isch au nix ;)
sun2301
Beitrag 17.05.2012, 13:41
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, hab mal ne Frage...

hab im sommer 2009 meine MPU bestanden alles okay. im Winter 2011 hab ich ne Anzeige bekommen wegen Verkauf von BTM...
Hatte morgens um 6.00 vor der Arbeit ne Hausdurchsuchung, es wurden nur Blättchen, Tütchen usw gefunden, KEINE DROGEN
Der Komissar frage mich ob ich konsumiere und ich DEPP hab ja gesagt obwohl ich in der zeit nur 3 oder 4 mal gekifft habe.
Nun hat die Polizei dies zum Landratsamt geschickt und ich muss wieder MPU machen... irgendwo sehe ich es ja ein obwohl ich nicht gefahren bin.Auch ein Drogentest hat die Polizei nicht gewollt und ich ich bin nach der Durchsuchung zur Arbeit gefahren....aber isch okay smile.gif.Musste nur ne Aussage auf dem Revier machen die ich verweigert habe, dort meinte der Beamte dann auch gleich wenn du nicht redest geht ein schreiben ans Landratsamt.Danke...da ich noch noch alles auf mich genommen habe durfte ich noch 3500Euro Strafe zahle...

Meine Frage wäre jetzt ob ich das Besondere Aufbauseminar trotzdem machen muss, im Antrag ist es angekreuzt?!
Muss ich überhaupt eine MPU machen?!Screening hab ich schon und bin beim MPU- Lehrer..nächsten Monat hab ich Termin...
aber kein Seminar abgeleistet.
Ich sag es euch gleich, ich war beim Anwalt und konnte die Pappe noch ca 3 Monate Behalten...mein Anwalt hat aber dafür ganz gut kassiert..ca. 800 Euro hahah..ich muss selber lache....wäre schön wenn ihr mir weiterhelfen könnt.

MFG
Sun2301
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corneliusrufus
Beitrag 17.05.2012, 14:50
Beitrag #2


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Wenn Dich Anwalt und MPU-Berater nicht wegen Deiner Fragen aufgeklärt haben ist es ja gut, dass Du Dich hier eingefunden hast. Herzlich Willkommen!

Zum Aufbauseminar:
Zitat
]§ 36 Besondere Aufbauseminare nach § 2b Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes[/b]
(1) Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind, auch wenn sie noch andere Verkehrszuwiderhandlungen begangen haben, einem besonderen Aufbauseminar zuzuweisen.
(2) Ist die Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, daß er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat.


Das sollte Deine Frage dazu beantworten. Also, erstmal muss eine einschlägige Verurteilung erfolgen. Ohne diesbezügliche Tat, gibt es kein besonderes Aufbauseminar. Ohne eine Straßenverkehrsgefährdung, eine Trunkenheitsfahrt oder eines Vollrausches gibt es kein besonderes Aufbauseminar. Von derlei Untaten hast Du nichts berichtet.

In dieser Antwort bin ich davon ausgegangen, dass Du nach der MPU 2009 erneut eine FE erworben hattest.

A props MPU, Deine erste war aus welchem Grund?

Ob Du nun bei der Polizei ausgesagt hast oder nicht, sehr wahrscheinlich wäre so oder so die FEB informiert worden.

Ob Du eine MPU machen musst, richtet sich u. a. danach, ob Dir wegen BTM-Verstoßes (TF) die FE bereits entzogen wurde. Wenn ja, dann ist die MPU jetzt rechtmäßig, so feststeht dass Du nach der ersten MPU/Neuerteilung wieder BTM konsumiert hast. Immerhin, Deine Aussage bei der Polizei scheint das auszudrücken. Ggf. wolltest Du Dich mit der Aussage auf eine Zeit vor der ersten MPU beziehen, es wurde polizeilich aufgrund weiterer mangelnder Ausführung von Dir nur anders aufgefasst. Nevben dem Konsum wäre der Drogenverkauf die weitere Tatsache, die auch ohne TF zur MPU führt.

Unabhängig von der Konsumaussage kann ein ÄG (im Erstfall) nach dem Wortlaut des § 14 (1) FeV angeordnet werden, wenn BTM besessen wurden. Zwar gibt es eine verfassungsrechtliche Schrankem, aber ob diese im Wiederholungsfall greift ist imho offen. Der Absatz 2 des § 14 FeV verlangt die MPU im Wiederholungsfall "für die Zwecke des Absatzes 1". Sprich, wäre das ÄG erlaubt, macht der Absatz 2 daraus eine MPU.

Einmal darüber geschaut, sehe ich die MPU als rechtmäßig an.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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sun2301
Beitrag 18.05.2012, 17:47
Beitrag #3


Neuling


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Danke für dir Anwort

Muss ich das über ein Anwalt dem Landratsamt mitteilen oder kann ich das selbst tun?

MFG

sun2301
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jfk
Beitrag 18.05.2012, 18:59
Beitrag #4


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Zitat (sun2301 @ 18.05.2012, 18:47) *
Muss ich das über ein Anwalt dem Landratsamt mitteilen oder kann ich das selbst tun?

think.gif Was willst du jetzt "dem Landratsamt mitteilen"?


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Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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sun2301
Beitrag 19.05.2012, 09:41
Beitrag #5


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das ich eigentlich keine Aufbauseminar leisten muss?!oder hab hab ich des falsch verstanden?
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Jens
Beitrag 19.05.2012, 09:51
Beitrag #6


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Zitat (sun2301 @ 17.05.2012, 14:41) *
Meine Frage wäre jetzt ob ich das Besondere Aufbauseminar trotzdem machen muss, im Antrag ist es angekreuzt?

Was für ein Antrag ist das? Bei wem hast du den gestellt?


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sun2301
Beitrag 19.05.2012, 15:59
Beitrag #7


Neuling


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na beim landratsamt...neuerteilung der Fahrerlaubnniss
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Jens
Beitrag 19.05.2012, 16:12
Beitrag #8


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Aha. Das hab ich deinem Beitrag nicht entnommen. Der klang für mich so, als ob du noch im Besitz einer Fahrerlaubnis wärst. think.gif

Warst du denn zum Zeitpunkt der Entziehung noch in der Probezeit?


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corneliusrufus
Beitrag 19.05.2012, 19:33
Beitrag #9


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Weshalb hast Du denn seit Dezember 2011 zum zweiten Mal die FE entzogen bekommen? Denn sonst macht jetzt ein Antrag auf FE keinen Sinn.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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sun2301
Beitrag 20.05.2012, 12:41
Beitrag #10


Neuling


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Die polizei hatte mich bei einer Hausdurchsuchung gefragt ob ich konsumiere und ich hatte ja gesagt...und ja ich war in der Probezeit.
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corneliusrufus
Beitrag 20.05.2012, 15:43
Beitrag #11


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Und dann hat die Polizei eine Meldung an die FEB gemacht, die ihrerseits die FE entzogen hat, nicht wahr? Mit der Begründung, in der vorherigen MPU hast Du Abstinenz angegeben die nun nicht mehr fortbestehe? Oder anders?

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Jens
Beitrag 20.05.2012, 19:37
Beitrag #12


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Warum musstest du 2009 eine MPU machen? Warst du davor schon mal im Besitz einer Fahrerlaubnis (wenn ja, welche Klasse?) oder wurde dir nach der MPU 2009 das erste Mal eine Fahrerlaubnis erteilt?


Was für Drogen hattest du denn 2011? Den Konsum welcher Drogen hast du zugegeben? Mit welcher Begründung wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen? Von wem wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen?





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sun2301
Beitrag 21.05.2012, 16:55
Beitrag #13


Neuling


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Wegen BTM ( Marijiuana) am steuer wurde mir die FE 2004 entzogen. 2009 MPU gemacht...ende 2010 Hausdurchsuchung und habe rauchen von Marijuana zugegeben wurde aber nicht durch ein Test festgestellt.Dann hat mir das Landratsamt nach bescheid von der Polizei die FE entzogen?!
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corneliusrufus
Beitrag 21.05.2012, 22:58
Beitrag #14


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Was bedeutet "?!" ?

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sun2301
Beitrag 23.05.2012, 16:48
Beitrag #15


Neuling


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alles okay, muss keine Nachschulung machen.War grad beim Landratsamt.

1. Habe nicht am Strassen-Verkehr teilgenommen

2. Muss man nur alle 5 Jahre machen


Hammer!!!

Danke für eure antworten

Greetz

Sun2301
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