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> Begleitetes fahren mit 17, Wo hat die Begleitperson zu sitzen?
Niklas1995
Beitrag 28.04.2012, 21:29
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Leute,
Ich habe mich mal gefragt, wie das aussieht mit der Begleitperson.
Ich wohne in NRW und habe weder bei google noch hier in der Sufu etwas dazu gefunden, wo diese Person sitzen muss.
Ich bin 17 und gehöre somit in dieses "begleitete fahren" wink.gif
In meinem Fall sind die Begleitpersonen meine beiden Eltern, welche ich gerne auf den Rücksitz verbannen würde, wenn ich Freunde mit nehme.

Jetzt ist meine Frage, da ich nichts dazu gefunden habe (außer für andere Bundesländer)

Darf ich das überhaupt? Oder ist das wie in z.B. Bayern und Mecklenburg Vorpommern, dass die Person nur im Auto sitzen muss und eine beratene Rolle spielt
und nichts weiter.

Am besten wäre eine Antwort mit Gesetzes Belegen, oder ähnlichem, damit ich, falls ich doch bestraft werden sollte (wenn ich es darf) jederzeit belegen kann, dass
ich nicht gegen eine Auflage/ein Gesetz verstoßen habe wink.gif

LG Niklas

PS: ihr könnt mir auch einen Link zu einem anderem Thread schicken, wenn ich einfach zu blöd für die Sufu war wink.gif
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darkstar
Beitrag 28.04.2012, 21:35
Beitrag #2


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Es gibt im Gesetz keine Regelung wo die Begleitperson sitzen muss. Die Rückbank ist also völlig okay... wavey.gif

mfg
darkstar


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Ichtyos
Beitrag 28.04.2012, 21:38
Beitrag #3


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Hallo Niklas,

erst einmal "Willkommen im Verkehrsportal" wavey.gif

Kurz und knapp: Es gibt keine Vorschrift, wo die Begleitperson sitzt.

Ich - als Begleitperson und Autobesitzer - würde im Zweifel aber doch den Sitz vorne rechts beanspruchen.


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Niklas1995
Beitrag 28.04.2012, 21:43
Beitrag #4


Neuling


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Vielen Dank smile.gif

dann weiß ich auch, wo in Zukunft meine Freundin sitzen wird biggrin.gif
Und auf einen Gesetzes Text o.Ä. brauch ich mich also folglich nicht zu berufen. (richtig?)

LG Niklas

PS: wenn ich das jetzt richtig interpretiert habe könnt ihr diesen Thread auch closen, wenn ihr wollt wink.gif
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jfk
Beitrag 28.04.2012, 21:53
Beitrag #5


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Zitat (Niklas1995 @ 28.04.2012, 22:43) *
könnt ihr diesen Thread auch closen, wenn ihr wollt wink.gif

Nö, sowas wird hier nicht gemacht, manchmal gräbt jemand der Thread noch nach 6,5 Jahren wieder aus, weil ihm spontan noch eine wichtige Ergänzungsfrage oder Antwort eingefallen ist rolleyes.gif

es gibt keine Gesetzesstelle, in der ausdrücklich drin steht "Es ist egal, wo die Begleitperson sitzt", genausowenig wie die Polizisten dir eine Gesetzesstelle zeigen könnten, dass die Begleitperson vorn zu sitzen hat.


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Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Niklas1995
Beitrag 28.04.2012, 22:12
Beitrag #6


Neuling


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1. Okey, is verständlich smile.gif
2. gut danke auch an dich nochmal smile.gif
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Ichtyos
Beitrag 28.04.2012, 22:17
Beitrag #7


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Zitat (Niklas1995 @ 28.04.2012, 22:43) *
Vielen Dank smile.gif

dann weiß ich auch, wo in Zukunft meine Freundin sitzen wird biggrin.gif


Ich habe erst mit 18 Jahren meine ersten Erfahrungen im PKW gemacht - und ich bin meinem Vater bis heute für seine Tipps vom Beifahrersitz dankbar.

Denk noch einmal darüber nach. wavey.gif


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Jack Daniels
Beitrag 28.04.2012, 22:57
Beitrag #8


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Zitat (jfk @ 28.04.2012, 22:53) *
es gibt keine Gesetzesstelle, in der ausdrücklich drin steht "Es ist egal, wo die Begleitperson sitzt", genausowenig wie die Polizisten dir eine Gesetzesstelle zeigen könnten, dass die Begleitperson vorn zu sitzen hat.


whistling.gif In diesem Fall ist wohl die Begleitperson das Gesetz.

wavey.gif Zumindest die ersten Monate wäre es wohl aus Gründen der Konzentration, vor allem im Hinblich auf den kommenden Sommer, wenn deine Freundin nicht in Grabschweite ist. thread.gif

Oder wie es ein Bekannter seinem Nachwuchs klarmachte, mein Auto = ich Gesetz.
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jfk
Beitrag 28.04.2012, 23:20
Beitrag #9


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Zitat (Jack Daniels @ 28.04.2012, 23:57) *
wavey.gif Zumindest die ersten Monate wäre es wohl aus Gründen der Konzentration, vor allem im Hinblich auf den kommenden Sommer, wenn deine Freundin nicht in Grabschweite ist. thread.gif

Meinste, die wird sich nicht zusammenreißen können unsure.gif thread.gif

Aus Sicht des bFahranfängers ist es wohl auch eine Frage, wer die Begleitperson ist - manche kann man sehr gut neben sich ab - und andere machen einen nur noch wuschiger, weil sie ständig zu kommentieren oder dazwischenzubefehlenreden haben oder gar selbst "mit Hand anlegen" wollen.


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Niklas1995
Beitrag 29.04.2012, 07:41
Beitrag #10


Neuling


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Zitat (jfk @ 29.04.2012, 00:20) *
Aus Sicht des bFahranfängers ist es wohl auch eine Frage, wer die Begleitperson ist - manche kann man sehr gut neben sich ab - und andere machen einen nur noch wuschiger, weil sie ständig zu kommentieren oder dazwischenzubefehlenreden haben oder gar selbst "mit Hand anlegen" wollen.


So ungefähr handhaben es meine Eltern deswegen frage ich auch wink.gif
Kann halt oft mal ziemlich nervig sein biggrin.gif

Ich hatte auch mal nem Anwalt ne SMS geschrieben, gestern Abend, der meint im BGB stände was darüber (Begleitperson MUSS auf dem Beifahrersitz sitzen), weiß vielleicht einer was darüber? (ich gucke selber grade mal nach)
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Andreas
Beitrag 29.04.2012, 08:12
Beitrag #11


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Zitat (Niklas1995 @ 29.04.2012, 08:41) *
der meint im BGB stände was darüber (Begleitperson MUSS auf dem Beifahrersitz sitzen), weiß vielleicht einer was darüber?


Das BGB hat damit überhaupt nichts zu tun.


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Jens
Beitrag 29.04.2012, 08:14
Beitrag #12


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Im BGB eine Vorschrift zum Fahrerlaubnisrecht? Ich denk mal, dass der dich veralbern wollte.


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superdiesel
Beitrag 29.04.2012, 11:05
Beitrag #13


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Zitat (Niklas1995 @ 29.04.2012, 08:41) *
Ich hatte auch mal nem Anwalt ne SMS geschrieben, gestern Abend...

Eine SMS also.
Ich schätze, als Gegenleistung für einen durchschnittlichen Beratungs-Stundensatz hättest du auch von ihm eine korrekte Auskunft bekommen.
whistling.gif


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
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Niklas1995
Beitrag 29.04.2012, 11:20
Beitrag #14


Neuling


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Er hat Urlaub, aber naja, dann wird das wohl so sein biggrin.gif
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Polo79
Beitrag 29.04.2012, 12:36
Beitrag #15


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Muss die Begleitperson im Fahrzeug sitzen, oder darf sie, z.B. vor dem Einparken in engen Parklücken, auch aussteigen?


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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nachteule
Beitrag 29.04.2012, 12:46
Beitrag #16


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Hallo, Polo79,

die Begleitperson darf problemlos auch als Einweiser von außen fungieren.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Polo79
Beitrag 29.04.2012, 12:52
Beitrag #17


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Kannst Du Deine Antwort begründen?
Dass das niemand mit gesundem Menschenverstand beanstanden würde, ist klar. Die Frage ist rechtlich-theoretischer Natur. wavey.gif


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nachteule
Beitrag 29.04.2012, 13:08
Beitrag #18


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Hallo, Polo79,

wo das genau steht, kann ich im Moment leider nicht sagen; ich weiß einfach nur, dass es erlaubt ist.

Viele Grüße,

Nachteule


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jfk
Beitrag 29.04.2012, 14:09
Beitrag #19


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Das Thema kommt ja alle paar Wochen mal wieder hoch...

Hier z.B., mit einer schönen, von @Petra gefundenen Quelle wavey.gif


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vn-mini
Beitrag 29.04.2012, 20:18
Beitrag #20


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Schon 2007 gab es Stimmen, die ein "Begleiten" außerhalb des Fahrzeugs als ausreichend erachteten.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 29.04.2012, 20:43
Bearbeitungsgrund: Link "klickbar" gemacht


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Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl
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Proteus
Beitrag 30.04.2012, 21:04
Beitrag #21


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Mal eine "Ergänzungsfrage" zu der vom TE gestellten Frage:

Muss sich die Begleitperson eigentlich auf den Verkehr konzentrieren oder kann die Begleitperson z.B. auch in der Zeit, in der der "Fahranfänger" fährt, Bücher lesen oder andere (wichtige) Dinge tun?

Mfg,

Proteus
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Ichtyos
Beitrag 30.04.2012, 21:13
Beitrag #22


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Die Begleitperson hat keine Verpflichtung - außer körperlich anwesend zu sein. Und auch für den BF17-er hat es keine Folgen, wenn die Begleitperson was anderes macht.


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Niklas1995
Beitrag 01.05.2012, 08:24
Beitrag #23


Neuling


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Zitat (Proteus @ 30.04.2012, 22:04) *
Mal eine "Ergänzungsfrage" zu der vom TE gestellten Frage:

Muss sich die Begleitperson eigentlich auf den Verkehr konzentrieren oder kann die Begleitperson z.B. auch in der Zeit, in der der "Fahranfänger" fährt, Bücher lesen oder andere (wichtige) Dinge tun?

Mfg,

Proteus


Laut meiner Fahrschule (Fehlervorbehalten) darf der Begleiter alles machen, AUßER ein Telefon in die Hand zu nehmen, selbiges gilt auch für den BF17-er.
Natürlich unter vorbehalt, dass der Motor angeschaltet ist, ist der Motor doch dank Start/Stop-Automatik aus/geparkt mit abgeschaltetem Motor, dann darf man auch ein Handy in die Hand nehmen wink.gif


LG Niklas
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nachteule
Beitrag 01.05.2012, 14:05
Beitrag #24


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Hallo, Niklas1985,

mit der Meinung dürfte Dein Fahrlehrer allerdings allein dastehen.

Solltest Du ihn mal wieder treffen, kannst Du ihn ja mal nach der Vorschrift fragen, in der dieses steht.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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Polo79
Beitrag 01.05.2012, 14:19
Beitrag #25


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Zitat (jfk @ 29.04.2012, 15:09) *
Das Thema kommt ja alle paar Wochen mal wieder hoch...
Mag sein, aber abschließend wurde das bisher m.E. noch nicht erörtert.

Zitat (jfk @ 29.04.2012, 15:09) *
Hier z.B., mit einer schönen, von @Petra gefundenen Quelle wavey.gif
Wenn ich z.B. so einen Quatsch lese wie
Zitat
Welche Folgen hat eine Missachtung der Vorschriften in Bezug auf Alkohol oder andere berauschende Mittel?

Durch die Missachtung dieser Vorschriften begeht der Begleiter eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Die Folgen trägt jedoch hauptsächlich der Fahranfänger, da dessen Fahrerlaubnis widerrufen wird.
scheint diese Seite nur dazu zu dienen durch Darstellung falscher Tatsachen von Gesetzeslücken abzulenken. Seriös oder "schön" finde ich sowas nicht.



Zitat (vn-mini @ 29.04.2012, 21:18) *
Schon 2007 gab es Stimmen, die ein "Begleiten" außerhalb des Fahrzeugs als ausreichend erachteten.
Interessant finde ich den Ansatz von @Uwe_W.


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jfk
Beitrag 01.05.2012, 16:23
Beitrag #26


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Zitat (Polo79 @ 01.05.2012, 15:19) *
Zitat (jfk @ 29.04.2012, 15:09) *
Hier z.B., mit einer schönen, von @Petra gefundenen Quelle wavey.gif
Wenn ich z.B. so einen Quatsch lese wie
Zitat
Welche Folgen hat eine Missachtung der Vorschriften in Bezug auf Alkohol oder andere berauschende Mittel?

Durch die Missachtung dieser Vorschriften begeht der Begleiter eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Die Folgen trägt jedoch hauptsächlich der Fahranfänger, da dessen Fahrerlaubnis widerrufen wird.
scheint diese Seite nur dazu zu dienen durch Darstellung falscher Tatsachen von Gesetzeslücken abzulenken. Seriös oder "schön" finde ich sowas nicht.

Oops - so genau hatte ich dann doch nicht reingeguckt. blushing.gif
Ich hatte nur nach dem Impressum gesucht, und nachdem ich dort den DVR entdeckte, war es für mich erst einmal "autorisiert" rolleyes.gif


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Officer
Beitrag 03.05.2012, 11:39
Beitrag #27


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Zitat (darkstar @ 28.04.2012, 22:35) *
Es gibt im Gesetz keine Regelung wo die Begleitperson sitzen muss. Die Rückbank ist also völlig okay... wavey.gif

Ich warte noch auf die erste Stretch-Limo, wo der Begleiter ganz hinten, am besten noch hinter einer Trennwand, sitzt. rolleyes.gif


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Gruß, Officer
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nachteule
Beitrag 03.05.2012, 12:30
Beitrag #28


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Hallo, Officer,

das Gesicht des Kollegen, der so etwas kontrolliert, würde ich gerne sehen. laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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