Begleitetes fahren mit 17, Wo hat die Begleitperson zu sitzen? |
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Begleitetes fahren mit 17, Wo hat die Begleitperson zu sitzen? |
28.04.2012, 21:29
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 28.04.2012 Mitglieds-Nr.: 64173 |
Ich habe mich mal gefragt, wie das aussieht mit der Begleitperson. Ich wohne in NRW und habe weder bei google noch hier in der Sufu etwas dazu gefunden, wo diese Person sitzen muss. Ich bin 17 und gehöre somit in dieses "begleitete fahren" In meinem Fall sind die Begleitpersonen meine beiden Eltern, welche ich gerne auf den Rücksitz verbannen würde, wenn ich Freunde mit nehme. Jetzt ist meine Frage, da ich nichts dazu gefunden habe (außer für andere Bundesländer) Darf ich das überhaupt? Oder ist das wie in z.B. Bayern und Mecklenburg Vorpommern, dass die Person nur im Auto sitzen muss und eine beratene Rolle spielt und nichts weiter. Am besten wäre eine Antwort mit Gesetzes Belegen, oder ähnlichem, damit ich, falls ich doch bestraft werden sollte (wenn ich es darf) jederzeit belegen kann, dass ich nicht gegen eine Auflage/ein Gesetz verstoßen habe LG Niklas PS: ihr könnt mir auch einen Link zu einem anderem Thread schicken, wenn ich einfach zu blöd für die Sufu war |
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28.04.2012, 21:35
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Es gibt im Gesetz keine Regelung wo die Begleitperson sitzen muss. Die Rückbank ist also völlig okay...
mfg darkstar -------------------- |
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28.04.2012, 21:38
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Hallo Niklas,
erst einmal "Willkommen im Verkehrsportal" Kurz und knapp: Es gibt keine Vorschrift, wo die Begleitperson sitzt. Ich - als Begleitperson und Autobesitzer - würde im Zweifel aber doch den Sitz vorne rechts beanspruchen. -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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28.04.2012, 21:43
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 28.04.2012 Mitglieds-Nr.: 64173 |
Vielen Dank
dann weiß ich auch, wo in Zukunft meine Freundin sitzen wird Und auf einen Gesetzes Text o.Ä. brauch ich mich also folglich nicht zu berufen. (richtig?) LG Niklas PS: wenn ich das jetzt richtig interpretiert habe könnt ihr diesen Thread auch closen, wenn ihr wollt |
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28.04.2012, 21:53
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
könnt ihr diesen Thread auch closen, wenn ihr wollt Nö, sowas wird hier nicht gemacht, manchmal gräbt jemand der Thread noch nach 6,5 Jahren wieder aus, weil ihm spontan noch eine wichtige Ergänzungsfrage oder Antwort eingefallen ist es gibt keine Gesetzesstelle, in der ausdrücklich drin steht "Es ist egal, wo die Begleitperson sitzt", genausowenig wie die Polizisten dir eine Gesetzesstelle zeigen könnten, dass die Begleitperson vorn zu sitzen hat. -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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28.04.2012, 22:12
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 28.04.2012 Mitglieds-Nr.: 64173 |
1. Okey, is verständlich
2. gut danke auch an dich nochmal |
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28.04.2012, 22:17
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Vielen Dank dann weiß ich auch, wo in Zukunft meine Freundin sitzen wird Ich habe erst mit 18 Jahren meine ersten Erfahrungen im PKW gemacht - und ich bin meinem Vater bis heute für seine Tipps vom Beifahrersitz dankbar. Denk noch einmal darüber nach. -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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28.04.2012, 22:57
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
es gibt keine Gesetzesstelle, in der ausdrücklich drin steht "Es ist egal, wo die Begleitperson sitzt", genausowenig wie die Polizisten dir eine Gesetzesstelle zeigen könnten, dass die Begleitperson vorn zu sitzen hat. In diesem Fall ist wohl die Begleitperson das Gesetz. Zumindest die ersten Monate wäre es wohl aus Gründen der Konzentration, vor allem im Hinblich auf den kommenden Sommer, wenn deine Freundin nicht in Grabschweite ist. Oder wie es ein Bekannter seinem Nachwuchs klarmachte, mein Auto = ich Gesetz. |
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28.04.2012, 23:20
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Zumindest die ersten Monate wäre es wohl aus Gründen der Konzentration, vor allem im Hinblich auf den kommenden Sommer, wenn deine Freundin nicht in Grabschweite ist. Meinste, die wird sich nicht zusammenreißen können Aus Sicht des bFahranfängers ist es wohl auch eine Frage, wer die Begleitperson ist - manche kann man sehr gut neben sich ab - und andere machen einen nur noch wuschiger, weil sie ständig zu kommentieren oder dazwischenzu -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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29.04.2012, 07:41
Beitrag
#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 28.04.2012 Mitglieds-Nr.: 64173 |
Aus Sicht des bFahranfängers ist es wohl auch eine Frage, wer die Begleitperson ist - manche kann man sehr gut neben sich ab - und andere machen einen nur noch wuschiger, weil sie ständig zu kommentieren oder dazwischenzu So ungefähr handhaben es meine Eltern deswegen frage ich auch Kann halt oft mal ziemlich nervig sein Ich hatte auch mal nem Anwalt ne SMS geschrieben, gestern Abend, der meint im BGB stände was darüber (Begleitperson MUSS auf dem Beifahrersitz sitzen), weiß vielleicht einer was darüber? (ich gucke selber grade mal nach) |
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29.04.2012, 08:12
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#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
der meint im BGB stände was darüber (Begleitperson MUSS auf dem Beifahrersitz sitzen), weiß vielleicht einer was darüber? Das BGB hat damit überhaupt nichts zu tun. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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29.04.2012, 08:14
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30248 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Im BGB eine Vorschrift zum Fahrerlaubnisrecht? Ich denk mal, dass der dich veralbern wollte.
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29.04.2012, 11:05
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 |
Ich hatte auch mal nem Anwalt ne SMS geschrieben, gestern Abend... Eine SMS also. Ich schätze, als Gegenleistung für einen durchschnittlichen Beratungs-Stundensatz hättest du auch von ihm eine korrekte Auskunft bekommen. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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29.04.2012, 11:20
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 28.04.2012 Mitglieds-Nr.: 64173 |
Er hat Urlaub, aber naja, dann wird das wohl so sein
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29.04.2012, 12:36
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Muss die Begleitperson im Fahrzeug sitzen, oder darf sie, z.B. vor dem Einparken in engen Parklücken, auch aussteigen?
-------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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29.04.2012, 12:46
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#16
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24320 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Polo79,
die Begleitperson darf problemlos auch als Einweiser von außen fungieren. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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29.04.2012, 12:52
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Kannst Du Deine Antwort begründen?
Dass das niemand mit gesundem Menschenverstand beanstanden würde, ist klar. Die Frage ist rechtlich-theoretischer Natur. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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29.04.2012, 13:08
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24320 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Polo79,
wo das genau steht, kann ich im Moment leider nicht sagen; ich weiß einfach nur, dass es erlaubt ist. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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29.04.2012, 14:09
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Das Thema kommt ja alle paar Wochen mal wieder hoch...
Hier z.B., mit einer schönen, von @Petra gefundenen Quelle -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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29.04.2012, 20:18
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 914 Beigetreten: 27.08.2006 Wohnort: Waldbröl Mitglieds-Nr.: 22556 |
Schon 2007 gab es Stimmen, die ein "Begleiten" außerhalb des Fahrzeugs als ausreichend erachteten.
Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 29.04.2012, 20:43
Bearbeitungsgrund: Link "klickbar" gemacht
-------------------- Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl |
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30.04.2012, 21:04
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 83 Beigetreten: 16.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42069 |
Mal eine "Ergänzungsfrage" zu der vom TE gestellten Frage:
Muss sich die Begleitperson eigentlich auf den Verkehr konzentrieren oder kann die Begleitperson z.B. auch in der Zeit, in der der "Fahranfänger" fährt, Bücher lesen oder andere (wichtige) Dinge tun? Mfg, Proteus |
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30.04.2012, 21:13
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Die Begleitperson hat keine Verpflichtung - außer körperlich anwesend zu sein. Und auch für den BF17-er hat es keine Folgen, wenn die Begleitperson was anderes macht.
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01.05.2012, 08:24
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#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 28.04.2012 Mitglieds-Nr.: 64173 |
Mal eine "Ergänzungsfrage" zu der vom TE gestellten Frage: Muss sich die Begleitperson eigentlich auf den Verkehr konzentrieren oder kann die Begleitperson z.B. auch in der Zeit, in der der "Fahranfänger" fährt, Bücher lesen oder andere (wichtige) Dinge tun? Mfg, Proteus Laut meiner Fahrschule (Fehlervorbehalten) darf der Begleiter alles machen, AUßER ein Telefon in die Hand zu nehmen, selbiges gilt auch für den BF17-er. Natürlich unter vorbehalt, dass der Motor angeschaltet ist, ist der Motor doch dank Start/Stop-Automatik aus/geparkt mit abgeschaltetem Motor, dann darf man auch ein Handy in die Hand nehmen LG Niklas |
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01.05.2012, 14:05
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24320 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Niklas1985,
mit der Meinung dürfte Dein Fahrlehrer allerdings allein dastehen. Solltest Du ihn mal wieder treffen, kannst Du ihn ja mal nach der Vorschrift fragen, in der dieses steht. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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01.05.2012, 14:19
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Das Thema kommt ja alle paar Wochen mal wieder hoch... Mag sein, aber abschließend wurde das bisher m.E. noch nicht erörtert. Hier z.B., mit einer schönen, von @Petra gefundenen Quelle Wenn ich z.B. so einen Quatsch lese wieZitat Welche Folgen hat eine Missachtung der Vorschriften in Bezug auf Alkohol oder andere berauschende Mittel? scheint diese Seite nur dazu zu dienen durch Darstellung falscher Tatsachen von Gesetzeslücken abzulenken. Seriös oder "schön" finde ich sowas nicht. Durch die Missachtung dieser Vorschriften begeht der Begleiter eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Die Folgen trägt jedoch hauptsächlich der Fahranfänger, da dessen Fahrerlaubnis widerrufen wird. Schon 2007 gab es Stimmen, die ein "Begleiten" außerhalb des Fahrzeugs als ausreichend erachteten. Interessant finde ich den Ansatz von @Uwe_W. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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01.05.2012, 16:23
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Hier z.B., mit einer schönen, von @Petra gefundenen Quelle Wenn ich z.B. so einen Quatsch lese wieZitat Welche Folgen hat eine Missachtung der Vorschriften in Bezug auf Alkohol oder andere berauschende Mittel? scheint diese Seite nur dazu zu dienen durch Darstellung falscher Tatsachen von Gesetzeslücken abzulenken. Seriös oder "schön" finde ich sowas nicht. Durch die Missachtung dieser Vorschriften begeht der Begleiter eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Die Folgen trägt jedoch hauptsächlich der Fahranfänger, da dessen Fahrerlaubnis widerrufen wird. Oops - so genau hatte ich dann doch nicht reingeguckt. Ich hatte nur nach dem Impressum gesucht, und nachdem ich dort den DVR entdeckte, war es für mich erst einmal "autorisiert" -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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03.05.2012, 11:39
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3584 Beigetreten: 22.10.2003 Mitglieds-Nr.: 407 |
Es gibt im Gesetz keine Regelung wo die Begleitperson sitzen muss. Die Rückbank ist also völlig okay... Ich warte noch auf die erste Stretch-Limo, wo der Begleiter ganz hinten, am besten noch hinter einer Trennwand, sitzt. -------------------- Gruß, Officer
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03.05.2012, 12:30
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24320 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Officer,
das Gesicht des Kollegen, der so etwas kontrolliert, würde ich gerne sehen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 13:22 |