Wohnwagen, 100-er-Zulassung, 7 Jahre alte Reifen, HU, Plakette verweigern? |
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Wohnwagen, 100-er-Zulassung, 7 Jahre alte Reifen, HU, Plakette verweigern? |
02.04.2012, 21:37
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Zitat Original geschrieben von Dandy46 Noch mal zur Klarstellung, war heute morgen zum TÜV um das mit den Reifen zu hinterfragen: Die ersten TÜV-Prüfungen nach der 6-Jahresregel stehen ja jetzt an. Das Reifenalter wird beim TÜV-Termin überprüft, wenn eine Tempo-100-Freigabe im Schein steht. Der WW erhält keine neue Plakette, wenn die Reifen älter als 6 Jahre sind, oder die 100er-Eintragung nicht rückgängig gemacht wurde. Fazit: spätestens beim TÜV-Termin müssen also neue Reifen drauf sein, sonst gibt es keine Plakette. Wenn ich jetzt hier lese: Zitat § 73 Technische Festlegungen § 3 Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) gekennzeichnet sein. (...) § 6 Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung. kann ich die Versagung der Plakette nicht nachvollziehen. Wie seht Ihr das? -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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03.04.2012, 05:06
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 278 Beigetreten: 06.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49892 |
Wie seht Ihr das? eben auch so, wie es die StVO vorsieht. Diese ErFahrung habe ich selber auch schon gemacht. Reifen 7 Jahre alt (war kein WW, aber spielt ja keine Rolle), Prüfer sagte "ist kein Problem, für Sie gilt dann halt Tempo 80, 100er-Schild braucht auch nicht ab oder so'n Kappes...". Sprach, klebte die Plakette 'ohne Mängel' aber als Hinweis im Prüf-Protokoll wurde dieses aufgeführt. |
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03.04.2012, 06:09
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Ich bin ebenfalls der Meinung, daß das Reifenalter in diesem Fall mit der Erteilung der HU-Plakette nichts zu tun hat. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der 100er-AG liegt in der Verantwortung des Fahrers. Dieser hat sich darum zu kümmern, ob die Vorgaben für die Inanspruchnahme erfüllt sind. Mit der HU hat dies mE wenig zu tun.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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03.04.2012, 07:21
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21798 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Tja, das ist ne Sache, die zwar so sein mag, die ich aber dennoch nicht ganz nachvollziehen kann:
Bei einem Fahrzeug sind normalerweise diejenigen Reifen vorgeschrieben, die für die Maximal-Last und die Höchstgeschwindigkeit erforderlich sind. Ich kann ja auch nicht einfach einen Satz Reifen mit falschem Last-Index montieren und behaupten, dass ich das zulässige Gesamtgewicht eh nicht ausnutze... Und für meinen Vito (Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein 195 km/h) brauche ich laut meinen Papieren Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex "H". Ich kann auch nicht einfach "R"-Reifen aufziehen und sagen, dass ich ja eh nicht schneller als 160 km/h fahre... Also brauche ich auch für einen 100km/h-Anhänger die vorgeschriebenen Reifen - und die dürfen nun mal nicht älter als 6 Jahre sein. Meiner Meinung nach wäre deshalb die korrekte Vorgehensweise: TÜV-Plakette verweigern und erst DANN erteilen, wenn - entweder korrekte Reifen montiert sind - oder die gesamte 100-km/h-Zulassung rückgängig gemacht wurde (nicht nur Aufkleber durchkreuzen, sondern Papiere ändern!) Jetzt käme natürlich der Einwand, dass sowas nicht praktilabel ist, weil man sich ja schließlich zur Vorführung beim TÜV neue Reifen leihen könnte und später die ollen Schlappen wieder drauftun (hab ich als junger Mensch auch beim TÜV-Termin meiner R4 gemacht... ). Aber DAS ist immerhin mit einem gewissen Aufwand verbunden. Allerdings: Momentan bin ich selber "illegal" unterwegs: Ich habe neulich eine zu meinem Anhänger passende Felge samt halb abgefahrenem Reifen geschenkt bekommen. Der Reifen ist 8 Jahre alt - und er wird jetzt erst mal aufgebraucht... Was kann mir schon passieren? Ich DARF ja schließlich mit dem Reifen immer noch 80 km/h fahren. 100 km/h fahre ich nur auf Strecken, wo das erlaubt ist, also ist es ÄUSSERST unwahrscheinlich, dass man mir in einer Kontrolle nachweist, mir diesem alten Reifen schneller als 80 km/h gefahren zu sein. Aber wie ist das, wenn ich mit meinem Gespann im derzeitigen Ausrüstungsstand 100 km/h fahre? - bin ich dann lediglich 20 km/h zu schnell? - oder erlischt jenseits von 80 km/h die Betriebserlaubnis für meinen Anhänger? Doc P.S.: Kinder, wie doch die Zeit vergeht: Will ich gerade meinen Digi auslesen, und der verweigert die Annahme meiner Unternehmenskarte. Ist das Teil doch tatsächlich schon abgelaufen - also über 5 Jahre alt... -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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03.04.2012, 08:49
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30330 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Und für meinen Vito (Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein 195 km/h) brauche ich laut meinen Papieren Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex "H". Ich kann auch nicht einfach "R"-Reifen aufziehen und sagen, dass ich ja eh nicht schneller als 160 km/h fahre... Also brauche ich auch für einen 100km/h-Anhänger die vorgeschriebenen Reifen - und die dürfen nun mal nicht älter als 6 Jahre sein. Meiner Meinung nach wäre deshalb die korrekte Vorgehensweise: TÜV-Plakette verweigern und erst DANN erteilen, wenn - entweder korrekte Reifen montiert sind - oder die gesamte 100-km/h-Zulassung rückgängig gemacht wurde (nicht nur Aufkleber durchkreuzen, sondern Papiere ändern!) Du vermischst hier technische Vorgaben aus der StVZO bezüglich des Geschwindigkeitsindex deiner Reifen mit Verhaltensvorschriften bezüglich der Höchstgeschwindigkeit, welche die StVO bzw. die 9. AusnahmeVO vorgeben. Verhaltensvorschriften werden aber bei der HU nicht geprüft, insofern sehe ich keinen Rechtsgrund für eine Verweigerung der Plakette. Also brauche ich auch für einen 100km/h-Anhänger die vorgeschriebenen Reifen - und die dürfen nun mal nicht älter als 6 Jahre sein. Doch, die dürfen sehr wohl älter sein, du mußt dann nur dein Verhalten anpassen, d.h. dur darfst dann auf Autobahnen nur noch 80 fahren. -------------------- |
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03.04.2012, 13:28
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Mangels einer Rechtsgrundlage ist ein Reifen mit einem Alter über 6 Jahren im Rahmen der HU an einem Anhänger mit 100er-Zulassung nur ein Hinweis.
mfg Stefan |
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03.04.2012, 14:01
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Und für meinen Vito (Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein 195 km/h) brauche ich laut meinen Papieren Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex "H". Ich kann auch nicht einfach "R"-Reifen aufziehen und sagen, dass ich ja eh nicht schneller als 160 km/h fahre... ... War und ist doch noch manchmal so, daß die Sommerreifen einen anderen Geschwindigkeitsindex haben als die Winterreifen.Dann gibt es den kleinen runden Vmax-Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers der dem Geschwindigkeitsindex des Reifens entspricht. Edit: Und was wäre, wenn das Zugfahrzeug beim TÜV kein ABS hat, wird dann auch keine Plakette erteilt? Freilich wird eine erteilt. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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03.04.2012, 14:05
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Der Aufkleber-Trick klappt aber nur bei "M + S-Reifen (Winterreifen)" iSd § 36 Abs. 1 S. 3 StVZO - egal woher man sich die genaue Definition davon zusammenzaubert. Bei klassischen Sommerreifen / Nicht - M + S-Reifen (Winterreifen) hilft Dir kein Aufkleber.
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03.04.2012, 14:15
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Ja, schon klar, aber wenn im Januar der § fällig ist, hat man meistens Winterreifen drauf. Und dann bekommt man trotzdem das Wapperl, auch wenn der Geschwindigkeitsindex nicht mit der Höchstgeschwindigkeit im FZ-Schein übereinstimmt.
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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03.04.2012, 15:00
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 |
Mangels einer Rechtsgrundlage ist ein Reifen mit einem Alter über 6 Jahren im Rahmen der HU an einem Anhänger mit 100er-Zulassung nur ein Hinweis Soweit einsehbar. Aaaabeer: Bei einem Wohnwagen, der idR. mehr steht als fährt, die Räder bestimmt recht selten aufgebockt werden, damits keine Eier gibt, würde ich einen solchen "Hinweis" etwas ernster geben. Bei einem 100er Hänger, bestimmt eher öfters bewegt als ein WoWa, würde ich den Hinweis als wohlwollende Empfehlung sehen. So mal global gemutmaßt. und ohne die tausenden von Ausnahmen zu betrachten zu wollen. |
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19.05.2012, 07:32
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#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21798 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... Allerdings: Momentan bin ich selber "illegal" unterwegs: Ich habe neulich eine zu meinem Anhänger passende Felge samt halb abgefahrenem Reifen geschenkt bekommen. Der Reifen ist 8 Jahre alt - und er wird jetzt erst mal aufgebraucht... Was kann mir schon passieren?... Aus aktuellem Anlass noch mal hochgeschubst: Was "passieren" kann, habe ich mittlerweile am eigenen Leib erfahren: Der Reifen war schneller "aufgebraucht" als ich erwartet hätte: Bei meiner allerersten längeren Fahrt mit voll beladenem Anhänger und 105 km/h ist er mir nach etwa 500 km Strecke buchstäblich um die Ohren geflogen! Und nein, es war nicht nach meinem Ausritt über den Seitenstreifen, sondern schon 100 Kilometer vorher... Übrigens: Ich weiß zwar immer noch nicht, WELCHER TÜV es nun WIE handhabt, aber ich bin nach wie vor der Meinung, dass es rechtens ist, die Plakette zu verweigern: Es steht zwar im Anhänger-Schein, welche Voraussetzungen an das ZUGFAHRZEUG geknüpft sind, aber es steht nicht drin, welche Voraussetzungen an den ANHÄNGER gestellt werden ("Tempo 100, wenn Reifen nicht älter als 6 Jahre, ansonsten Tempo 80..."). Das gern vorgebrachte Beispiel "Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex" ist ein Sonderfall, der hier nicht zieht. Das Konstrukt wurde eingeführt, weil Winterreifen für höhere Geschwindigkeiten sehr schlechte Winterteigenschaften haben - und ich glaube, es gibt GAR keine Winterreifen für beispielsweise 280 km/h... Aber sonst: Gesetzt den Fall, ich bringe meinen Vito zum Tuner, und danach fährt die Karre nicht mehr 200, sondern 220 km/h. Dann stehen im neuen Fahrzeugschein ganz bestimmt Reifen mit einem Geschwindigkeitsdindex von mindestens V. Und wenn ich danach einfach meine alten H-(Sommer-)Reifen aufbrauche, dann ist das schlichtweg verboten, und es nützt mir GAR nichts, wenn ich behaupte, dass ich eh nicht schneller als 200 km/h fahre... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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19.05.2012, 22:40
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#12
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Mitglied Gruppe: Validating Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 |
Ich weiß zwar immer noch nicht, WELCHER TÜV es nun WIE handhabt, aber ich bin nach wie vor der Meinung, dass es rechtens ist, die Plakette zu verweigern: Es steht zwar im Anhänger-Schein, welche Voraussetzungen an das ZUGFAHRZEUG geknüpft sind, aber es steht nicht drin, welche Voraussetzungen an den ANHÄNGER gestellt werden ("Tempo 100, wenn Reifen nicht älter als 6 Jahre, ansonsten Tempo 80..."). Die Verweigerung der Plakette wäre nicht zulässig. Bei der Hauptuntersuchung wird der Anhänger nach den Beschaffenheitsvorschriften der StVZO bzw. den geltenden EG-Richtlinien geprüft. Die 9.AusnVO ist aber der StVO zugeordnet und das in der 9. AusnVO angegebene max. Reifenalter von 6 Jahren ist eine Verhaltensvorschrift. Der Fahrer darf mit Reifen, die älter als 6 Jahre alt sind max. 80km/h fahren (wie auch bereits von anderen Usern geäußert). Es handelt sich nicht um einen Mangel, ein Hinweis auf dem Prüfbericht ist aber angebracht. Viele Grüße Chris |
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20.05.2012, 07:40
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#13
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21798 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Guten Morgen, Leute.
Ich glaube, ich muss mal kräftig zurückrudern. Aber nicht nur wegen des Einwurfs von @Stromdriver. ... Bei der Hauptuntersuchung wird der Anhänger nach den Beschaffenheitsvorschriften der StVZO bzw. den geltenden EG-Richtlinien geprüft. Die 9.AusnVO ist aber der StVO zugeordnet... Da sehe ich eher eine Gesetzes-Lücke: Die Voraussetzungen, die der ANHÄNGER erfüllen muss um 100 km/h zu fahren gehören meiner Meinung nach eigentlich in die StVZO - und nicht in die StVO. Aber ich habe gerade noch mal die 9. Ausnahmeverordung zur StVO gelesen, und zwar genau DIE Stellen, die ich sonst zu überlesen pflege, weil vorher eh schon alles gesagt war. Und da steht drinnen: Zitat (Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO) vom 15. Oktober 1998 (BGBl. I 3171) @ zuletzt geändert durch: Fünfte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordung zur StVO vom 11. November 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 59 S. 1624 Art. 1, ausgegeben zu Bonn am 30. November 2010).) ... § 3 Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) gekennzeichnet sein. ... § 6 Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung. Also mit anderen Worten: Ich DARF mit diesem Anhänger auch dann noch fahren, wenn er sie Voraussetzungen für 100 km/h nicht mehr erfüllt, und OB ich die 100 km/h fahren darf entscheidet sich vor jeder einzelnen Fahrt neu! Allerdings komme ich wegen der Regelung mit dem Reifen-Alter doch stark ins Grübeln: Wieviele Anhänger-Bestizer sind denn in der Lage, die Kennzeichnung des Herstelungsdatums auf einem Reifen zu finden, zu entziffern und zu deuten? Ich behaupte mal, der Wert bewegt sich im unteren einstelligen Prozent-Bereich. Und jetzt kauft sich jemand einen Anhänger, der vom Händler zugelassen wurde und von Anfang an eine "100"-Plakette trägt. Dann guckt der Besitzer allenfalle noch im Fahrzeugschein nach, um zu erfahren, - OB er mit seinem Gespnn 100 km/h fahren darf; - WO er mit seinem Gespann 100 fahren darf (und allein DA ergibt sich schon einiges an Konflikt-Potential, aber das ist eine andere Baustelle...). Und im Anhänger-Schein steht NICHTS vom zulässigen Reifenalter! Wer hindert diesen Menschen nun daran, mit diesen Reifen die nächsten 20 Jahre lang 100 km/h zu fahren, wenn nicht mal der TÜV das nicht darf? Und außerdem: Wozu ist dann die "100"-Plakette eigentlich gut. Dokumentiert sie, dass der Anhänger, der damit herumfährt, für 100 km/h geeignet ist? Sie sagt lediglich aus, dass er irgendwann in seinem Leben mal die Voraussetzungen dafür erfüllt hatte. Aber wayne interessiert das eigentlich? . Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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20.05.2012, 08:12
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo
Zitat Wieviele Anhänger-Bestizer sind denn in der Lage, die Kennzeichnung des Herstelungsdatums auf einem Reifen zu finden, zu entziffern und zu deuten? Ich behaupte mal, der Wert bewegt sich im unteren einstelligen Prozent-Bereich. Damit hast du wahrscheinlich recht. Aber sie sollten über das 6-Jahre-Alter bei der 100km/h-Regelung schon Bescheid wissen. Und dann hindert sie niemand daran, bei geeigneter Stelle einmal (das reicht ja) nachzufragen, z. B. bei einem Reifenhändler, einer Werkstatt oder einer Tankstelle, wenn bei der noch ein Mechaniker rumläuft. Wenn der Anhänger irgendwo steht, kann man auch Fotos der Reifen bzw. deren Aufschrift machen, die müssen also gar nicht mitgeführt werden. Oder man googelt nach der Bedeutung der Reifenbezeichnungen und sucht dann auf seinen Reifen nach der Bezeichnung. An die Information ranzukommen ist also kein Problem, nur der Arsch muss dazu halt etwas bewegt werden. Gruss MrMurphy |
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20.05.2012, 08:32
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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20.05.2012, 08:51
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21798 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... Die HU-Plakette sagt auch nicht mehr über "ihr" Trägerfahrzeug aus als daß dieses zum Zeitpunkt der Anbringung die Voraussetzungen dafür erfüllt hat Stimmt zwar, aber jegliche "Veränderung" dieses Zustands stellt gewissermaßen eine Owi dar. Wenn beispielsweise mein Reifenprofil unter die 1,6mm-Grenze gerät, heißt es nicht: "bei Nässe nur noch 60 km/h fahren, bei Trockenheit keine Einschränkung" (was eigentlich logisch wäre), sondern "Karre stehenlassen!". Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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20.05.2012, 09:06
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Stimmt zwar, aber jegliche "Veränderung" dieses Zustands stellt gewissermaßen eine Owi dar. Hier wie dort führt es zu einer Einschränkung der Nutzbarkeit, wenn die Voraussetzungen für die Anbringung der Plakette (HU oder "100") wegfallen: Ob du dann nur noch 80 statt 100 oder 0 statt vmax fahren darfst, ist nur ein gradueller Unterschied |
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20.05.2012, 09:12
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21798 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... Ob du dann nur noch 80 statt 100 oder 0 statt vmax fahren darfst, ist nur ein gradueller Unterschied Was ist, wenn ich 4 Slicks am Auto habe und irgendwo auf öffentlichem Gelände PARKE? Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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20.05.2012, 09:42
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30330 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ordnungswidrig ist nur die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs unter Verstoß gegen die Vorschrift bezüglich der Profiltiefe
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.05.2024 - 05:16 |