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> Entzug der FE 2001, nun Neuantrag gestellt, Thread von @Gascoine
Gascoine
Beitrag 08.03.2012, 10:03
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Leute,

bei mir, habe 2001 mit 1,78 Promille entzogen bekommen. August 2008 Verurteilung. ( 90 Tagessätze a 40 Euro) Auer auer das tat weh, aber selber Schuld.
Weil mir ein Bekannter, welcher ebenso wegen Alk. sein FS abgeben musste,nach 10 Jahren ohne MPU Auflage zurück bekommen hat, die Info gegeben hat auf der FSS mal einen Antrag zu stellen. Nunja in einem Vorgespräch meinte die gute Dame, dass die Eintragung noch gespeichert seien, aber nach 10 Jahren nicht verwertbar, sofern keine neuen Eintragungen im VZR und polizeilichem Führungszeugnis gekommen sind. Also Okay, habe darauf mit den erorderlichen Sachen den FS beantragt, und eine Woche später eine Eingnagsbestätigung mit bitte um Überweisung ca 100 Euro erhalten.

Bin mal gespannt ob ich noch zur MPU muss, oder wie mir mündlich zugesagt den FS ohne Auflage erhalte.

Melde mich dann auf jeden Fall hier noch Mal.

Sorry meinte August 2001 und nicht 2008

*** Anmerkung Moderator:
Ich habe die Frage mal aus Nachträgliche Eintragung ins Vzr? abgetrennt und dir einen neuen Thread aufgemacht.
Gruß darkstar
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Kai R.
Beitrag 08.03.2012, 15:01
Beitrag #2


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die Meinung mit den 10 Jahren hat die Sachbearbeiterin exklusiv. Vorher müssen nämlich noch 5 Jahre Anlaufhemmung verstreichen, so dass die Fahrt insgesamt 15 Jahre verwertbar ist. Wie sich auch problemlos aus dem Verkehrszentralregister entnehmen lassen wird.

Falls Du die fällige MPU nicht machen willst (warum eigentlich nicht?), vergiss nicht den Antrag zurückzuziehen. Eine Ablehnung würde die Verjährung neu starten.

Außerdem herzlich willkommen hier im VP. wavey.gif

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Gascoine
Beitrag 09.03.2012, 12:03
Beitrag #3


Neuling
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Hallo Kai,

vielen Dank für die rasche Antwort.

Nunja bei der Abgabe des Antrages, sagte mir die gute Frau schon das Einträge vorhanden sind aber nicht Verwertbar, darauf hin habe ich ja erst den Antrag gestellt, weil mir schon bewusst war, dass es eigentlich ohne MPU nicht geht. ( 10 + 5 )

Des Weiteren meinte Sie " falls keine neuen Eintagungen dazu gekommen sind" würde ich ohne MPU den FS zurück bekommen.

Und warum hat mein Freund (anderes Bundesland) ebenfalls nach 10 Jahren seinen FS zurück, was eigentlich der Auslöser meiner Anfrage auf der FSS gewesen ist.

Gruß Gascoine
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Gast_loriot35_*
Beitrag 09.03.2012, 12:22
Beitrag #4





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Ähnlich hatte in einem anderen Thread schon jemand gefragt, aber da die Frage ja hier auch im Raum stehen könnte, möchte ich sie nochmals stellen, da mich sowas auch immer verwirrt.

Wenn denn nun die Sachbearbeiterin einfach diese 5 Jahre Anlauf Hemmung ignoriert (Weil sie es vergessen hat, übersehen hat, falsch interpretiert oder einfach nicht ausreichend informiert ist) und der Führerschein wird wieder erteilt. Könnte ja im Falle des Freundes hier so geschehen sein.

Wäre das dann eine unrechtmässige Wiedererteilung und könnte nachträglich irgendwann vom Amt angezweifelt oder rückgängig gemacht werden? Oder gilt erteilt als erteilt, auch wenn später irgendwann Verfahrensmängel festgestellt werden?
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Gast_loriot35_*
Beitrag 09.03.2012, 13:54
Beitrag #5





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Ergänzung zu meiner Frage: Sind die 5 Jahre Anlaufhemmung eine "Kann-" oder eine "Muss-" Bestimmung?
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corneliusrufus
Beitrag 09.03.2012, 14:55
Beitrag #6


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Die Anlaufhemmung ist eine Muss-Bestimmung.

Im Prinzip könnte eine zu unrecht erteilte FE wieder rückgängig gemacht werden.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Gascoine
Beitrag 09.03.2012, 15:16
Beitrag #7


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Dies würde ja bedeuten, wenn eine Fahrerlaubnis, ohne Beachtung der Anlaufhemmung erteil werden würde, und dann festegestell wird , dass dies zu unrecht gewesen ist, mir diesen FS wieder entzieht und dann vermutlich erneut 15 Jahresfrist zu laufen beginnt. whistling.gif

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corneliusrufus
Beitrag 09.03.2012, 18:47
Beitrag #8


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Nun ja, es gibt erstmal Rechtsgrundlagen und Regeln, wann der FE-Entzug möglich ist. Zudem könntest Du einen Vertrauensschutz erworben haben, obgleich eine FE eine sich dauernd erneuernder Verwaltungsakt ist. Zunächst formal wäre der Entzug dann wieder mit den Fristen verbunden. Doch andererseits ist sein Ziel die bloße Rückabwicklung, nicht die Verschlechterung der Position sein Ziel. D. h., die Fristen dürften nicht wieder erneut anlaufen, sondern würden nur wie weiter gelaufen behandelt werden. Wenn ich da falsch liege, erbitte ich um Korrektur.

Merkt die FEB also innerhalb der höchstens 15 Jahre nach FE-Entzug nichts von einer fehlerhaften Erteilung, dürfte sich danach auch nicht mehr die Erteilung rückabwickeln. Denn sie müsste dann ja sofort wieder erteilen.

Näheres kannst Du dem Länderanalogon zum Bundesverwaltungsverfahrensgesetz, http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/index.html, entnehmen. Dort den Paragraphen 48 VwVfG, http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__48.html.

Liebe greet-Ings Cornelius



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jfk
Beitrag 09.03.2012, 21:25
Beitrag #9


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Zitat (corneliusrufus @ 09.03.2012, 14:55) *
Im Prinzip könnte eine zu unrecht erteilte FE wieder rückgängig gemacht werden.

think.gif Ist dem tatsächlich so?

Ich meine mich zu erinnern, dass Mr.T. hier mal die gegensätzliche Meinung vertreten hat. unsure.gif


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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corneliusrufus
Beitrag 09.03.2012, 22:43
Beitrag #10


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Hat er. Und später wurde das irgendwo mal intensiver diskutiert. Es ging da um die Kenntnisnahme der Behörde und das Jahr, in dem sie handeln muss.

So wie ich unseren Eisbären grundsätzlich verstanden habe, bezieht er sein erteilt ist erteilt darauf, dass die Behörde später nicht mehr mit Eignungsbedenken kommen kann, die sie vergessen hatte. Das betrachte ich nur als einen Ausschnitt der möglichen Fälle, in denen eine Rücknahme einer rechtswidrig erteilten FE möglich wird. Die Rechtswidrigkeit der Erteilung ist ja nicht auf Eignungsbedenken als Ursache beschränkt.

Im Prinzip heißt nicht, dass eine Ausnahme greifen kann. Hier dürfte der Fall von Mr.T gelten, erteilt ist erteilt.

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Gascoine
Beitrag 10.03.2012, 17:09
Beitrag #11


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Tja, also dann werde ich den Antrag ersmal laufen lassen, habe demzu Folge ja nix zu verlieren blink.gif
Oder?
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jfk
Beitrag 10.03.2012, 18:58
Beitrag #12


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Ja, kannst du so machen; aber dran denken:
Zitat (Kai R. @ 08.03.2012, 15:01) *
Falls Du die fällige MPU nicht machen willst (warum eigentlich nicht?), vergiss nicht den Antrag zurückzuziehen. Eine Ablehnung würde die Verjährung neu starten.



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Gascoine
Beitrag 13.03.2012, 10:40
Beitrag #13


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Hallo,

noch ne Frage, habe so eben mit der SB auf der FSS gesprochen, welche mir sagte, dass es einen Eintrag im Polizeilichem FZ aus 2009 gibt.
Mhhhhhhh...............kurz überlegt, und tatsächlich kann mich erinnern , dass ich Silverster 2009 in einer Keilerei gewesen bin, und es zu einem Ermitlungsverfahren gegen mich kamm, wurde aber von der Staatsanwaltschaft eingestellt, (nach Beschwerde vom Kläger wurde dies sogar von der Oberstaatsanwaltschaft erneut eingestellt) darf so etwas überhaupt in meier Akte stehen? Falls ja, darf solch ein Eintrag beim Antrag negativ ausgelegt werden? unsure.gif thread.gif think.gif
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Gascoine
Beitrag 13.03.2012, 12:12
Beitrag #14


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ich denke mal wenn es Einträge gibt, dann sind die wohl eher im BZR gespeichert, weil dies nix im polizeilichem verloren haben!
Aber trotzdem, darf die FSS, soch einen Eintag verwerten? blink.gif think.gif
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Jens
Beitrag 13.03.2012, 12:27
Beitrag #15


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Zitat (Gascoine @ 13.03.2012, 12:12) *
ich denke mal wenn es Einträge gibt, dann sind die wohl eher im BZR gespeichert, weil dies nix im polizeilichem verloren haben!

Das "polizeiliche" Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Ein eingestelltes Ermittlungsverfahren wird dort aber nicht gespeichert (§3 BZRG).


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Gascoine
Beitrag 16.03.2012, 14:47
Beitrag #16


Neuling
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Hi noch mal,

habe noch eine weitere Frage im Bezug auf die Reformierung Ramsauer, weil mir (noch) nicht klar ist, ob hier nach ebenso eine Anlaufhemmung von 5 Jahren dazu kommt? think.gif
hier der Link zum Vergleich der alten sowie neuen Regelung;
Ramsauer Tabelle

rofl1.gif
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darkstar
Beitrag 16.03.2012, 15:01
Beitrag #17


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Eine Anlaufhemmung von 5 Jahren existiert um Moment bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis. Ob das auch nach der Reform von Ramsauer so sein wird kann dir im Moment niemand genau sagen...

mfg
darkstar


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Tanna
Beitrag 24.03.2012, 17:49
Beitrag #18


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Hallo Gascoigne,

wie schön, dass es Menschen gibt, die scheinbar noch mehr Ungutes angestellt haben als man selbst, nicht wahr? rolleyes.gif
Da relativiert sich doch so mancher eigene Unsinn und ist "ja gar nicht so schlimm". blink.gif Wie sagte sich noch der Pharisäer, als er den Sünder ein paar Meter vor sich sah? "Ich bin echt dankbar, dass ich nicht so bin wie der da!"

crybaby.gif


Schau mal, wenn hier sich alle so verurteilend verhalten würden, dann würde auch dir keine Hilfe zuteil werden, sondern auch du würdest hier nur die Moralkeule sehen. Hier gibt es jede Menge User, die noch nie auch nur einmal solche Probleme hatten, wie du sie hattest - die könnten sich dir gegenüber genauso großartig aufspielen.

So funktioniert Hilfe aber eben nicht.


Deswegen schreiben dir die Stammschreiber so etwas auch nicht. Bitte lass' du es auch. wavey.gif


Sei herzlich gegrüßt,
Tanna


[OT]: Muss ich eigentlich kennzeichnen, wenn ich mich selbst zitiere? [/OT]


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Gascoine
Beitrag 25.03.2012, 17:11
Beitrag #19


Neuling
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ja bist die Beste laugh2.gif
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corneliusrufus
Beitrag 25.03.2012, 17:37
Beitrag #20


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Und Du bist der größte, nicht wahr? Oder wie soll ich Deinen Lach-Smilie auffassen als denn nicht auslachend?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Gascoine
Beitrag 26.03.2012, 08:11
Beitrag #21


Neuling
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nö bin leider nur ne arme Wurst.
Welcher einen Hinweis geben wollte, dass hier Jemand mehrere Probleme bekommen könnte, und sich dann somit darauf einstellen kann, was kommen könnte.
Nur scheint es so, dass dies nicht gewollt ist.
Okay blink.gif

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corneliusrufus
Beitrag 26.03.2012, 11:51
Beitrag #22


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Es ist gewünscht, wenn sich untereinander geholfen wird. Wenn auf Sachverhalte hingewiesen wird, wenn Ideen und Gedanken eingebracht werden. Das wie ist entscheidend nicht das ob.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Tanna
Beitrag 26.03.2012, 21:27
Beitrag #23


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Hallo Gascoigne,

ganz sicher bin ich nicht die Beste oder auch nur besser als andere User hier. Wenn mein Geschreibsel so bei dir ankam, tut es mir leid. unsure.gif

Dein Beitrag enthielt viel Bedenkenswertes und Wahres. yes.gif Aber ich glaube einfach nicht daran, dass wir hier hilfreich sind, wenn wir neu aufschlagenden Hilfesuchenden einige unangenehmen Wahrheiten einfach so um die Ohren hauen. Selbst gewonnene Erkenntnisse halte ich für viel einprägsamer.

Ich weiß nicht, wie es dir geht, wenn dir jemand Fremdes auf die harte Tour die Hammelbeine lang zieht und damit sogar noch Recht hat think.gif. Bei mir hat das zur Folge, dass ich ärgerlich werde und mich gegen richtige Erkenntnisse eher sperre.

Solche Reaktionen mag ich hier im Forum bei Hilfesuchenden gern vermeiden. wavey.gif

Sei herzlich gegrüßt,
Tanna


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Gascoine
Beitrag 28.03.2012, 16:24
Beitrag #24


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Hi zusammen,

habe heute Post von der FSS erhalten, und juhuuuuuuuuuuuu mein FS war gleich dabei.

Im Anschreiben selber eine Begründung;

sehr geehreter.............
Ihrem Antrag auf Neuerteilung habe ich entsprochen.
Da nach $ 69 Abs. 3 Strafgesetzbuch die Fahrerlaubnis mit Rechtskraft des Urteils bzw.Strafbefehls erloschen ist, ist ein neu ausgestellter Führerschein beigefügt
Es darf nur von den in neu ausgestellten FS erteilten Klassen Gebrauch gemacht werden.
Es sollte nunmehr im Ihrem Interesse liegen, sich zukünftig verkehrsgerecht zu verhalten.

Also jeder sollte nach 10 Jahren zumindest auf der FSS mal anfragen, vielleicht habt Ihr ebenfalls so ein Glück.

Vielen Dank an alle die mir hier Infos gegeben haben.
Werde natürlich weiterhin hier rein schauen. wavey.gif

PS;
Bundesland Schleswig-Holstein ohne MPU und Prüfungen nach 10,5 Jahren Führerschein zurück.
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darkstar
Beitrag 28.03.2012, 16:32
Beitrag #25


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Herzlichen Glückwunsch ! Ich habe deinen Fall mal in unseren Thread zur prüfungsfreien Neuerteilung verewigt. flowers.gif wavey.gif

mfg
darkstar


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ulm
Beitrag 28.03.2012, 16:41
Beitrag #26


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Glückwunsch!

...aber bleib vorsichtig
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corneliusrufus
Beitrag 28.03.2012, 22:47
Beitrag #27


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Herzlichen Glückwunsch! Und nun schön sauber bleiben.

Liebe Greet-Ings Conny


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erbsenzähler
Beitrag 29.03.2012, 11:59
Beitrag #28


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ebenfalls die besten glückwünsche zum frischgedruckten kärtchen und pass in zukunft besonders gut darauf auf.
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Elfenkönig
Beitrag 12.04.2012, 06:42
Beitrag #29


Neuling
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Ja auch von mir herzlichen Glückwunsch.

Habe dir eine PN geschickt.
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