... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

35 Seiten V  « < 14 15 16 17 18 > »   
Reply to this topicStart new topic
> Radwegbenutzungspflichten: Radfahrer und Verwaltung, OT aus "Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?"
Heinz Wäscher
Beitrag 26.02.2014, 18:34
Beitrag #751


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Zitat (hugo790 @ 26.02.2014, 18:03) *
Jetzt hab ich es zum ersten Mal schriftlich:

Befindet sich die Kreuzung in Köln? think.gif whistling.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hugo790
Beitrag 26.02.2014, 23:09
Beitrag #752


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1000
Beigetreten: 24.08.2012
Wohnort: Köln
Mitglieds-Nr.: 65308



Ja.

Will man das Massnahmen-Paket von der verlinkten Webseite aufgrund des IFG NRWs haben, soll das mehrere hundert Euro kosten. Es muss schliesslich per Hand aufwendig durchgeschaut werden, ob dort personenbezogene Daten drinstehen, die geschwärzt werden müssen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 27.02.2014, 08:47
Beitrag #753


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Wozu die Berufung auf das IFG? Du dürftest doch mittlerweile eine ganze Menge Anträge (*) gestellt haben, so dass Du Beteiligter an einem bzw. mehreren Verwaltungsverfahren wurdest. Wenn die Kenntnis dieses Maßnahmenpakets zur "Geltendmachung oder Verteidigung Deiner rechtlichen Interessen erforderlich ist" (§ 29 [1] VwVfG), dann müssen sie es Dir zugänglich machen. Meines Erachtens ist dieser Anspruch auf Akteneinsicht nach vorangegangenem Antrag an die Behörde auch vor dem VG einklagbar. Du könntest ja mit der Behörde vorab vereinbaren, dass Du etwaige persönliche Daten vertraulich behandeln wirst.

(*) ich habe da eine interessante Google-Map über Köln mit zahlreichen Einträgen zu Radwegebenutzungspflichten entdeckt. Die sind sicher von Dir oder wavey.gif ?


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hugo790
Beitrag 27.02.2014, 08:58
Beitrag #754


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1000
Beigetreten: 24.08.2012
Wohnort: Köln
Mitglieds-Nr.: 65308



Danke für den Tip und ja.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 27.02.2014, 12:14
Beitrag #755


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7880
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (hugo790 @ 26.02.2014, 18:03) *
Radwegbenutzungspflicht, weil die Räumzeiten der Ampel nicht für die Radfahrer passend sind.

Gibt's bei euch keine
- Mofas,
- Trecker.
- Kehrmaschinen,
- sonstiges selbstfahrendes Arbeitsgedöns (6 km/h)
auf der Fahrbahn?
Manchmal hilft ein Hinweis auf solche Kraftfahrschnecken ... Laut Amtsleiter war's hier sogar der entscheidende Hinweis, obwohl ich so viele andere mir wichtige nette $-45-(9)-&-Co.-Dinge aufgelistet hatte und mir bzgl. gMV und Kraftfahrschnecken keine Hoffnungen machte ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 27.02.2014, 13:38
Beitrag #756


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Zitat (Mueck @ 27.02.2014, 12:14) *
Manchmal hilft ein Hinweis auf solche Kraftfahrschnecken ...

Selbst zu Fuß Gehende dürfen ja bei weiterhin am Fahrbahnrand gehend Fahrzeuge schieben/ziehen wallbash.gif
Ein oder ggf. auch nur ein aufstellen zu lassen scheint irgendwie nicht üblich zu sein think.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 27.02.2014, 13:41
Beitrag #757


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Zitat (Heinz Wäscher @ 27.02.2014, 13:38) *
Ein ... aufstellen zu lassen scheint irgendwie nicht üblich zu sein think.gif
Innerorts unzulässig. Und es verhindert nicht den Handkarren- oder Fahrradschieber.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 27.02.2014, 18:14
Beitrag #758


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7880
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (Heinz Wäscher @ 27.02.2014, 13:38) *
Ein ... aufstellen zu lassen scheint irgendwie nicht üblich zu sein think.gif

Das dürfte, neben den selben Problemen des $ 45 (9) wie beim auch noch zusätzliche Probleme mit der dann zu ändernden Widmung der Straße aufwerfen, was bei der Hauptzufahrt eines Hafens und in der Ecke auch einzigen Zufahrt weit und breit nicht so ganz trivial werden dürfte ...
Und richtig: Angesichts der unübersichtlichen Ecke nach der Gefällstrecke nach der Brücke wäre auf der Fahrbahn schieben eigentlich die bessere Lösung gewesen als auf dem vermeintlichen Radweg zu radeln ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 27.02.2014, 18:58
Beitrag #759


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7880
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (Mitleser @ 27.02.2014, 13:41) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 27.02.2014, 13:38) *
Ein ... aufstellen zu lassen scheint irgendwie nicht üblich zu sein think.gif
Innerorts unzulässig. Und es verhindert nicht den Handkarren- oder Fahrradschieber.

Stimmt, das wäre dann ja eigentlich auch in diesem Falle die allseits legale Option gewesen, mit Rad durch die Umterführung zu kommen bei gesperrter Anliegerfahrbahn ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hugo790
Beitrag 13.03.2014, 15:53
Beitrag #760


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1000
Beigetreten: 24.08.2012
Wohnort: Köln
Mitglieds-Nr.: 65308



Ein eigentlich ganz normaler benutzungspflichtiger Radweg in Köln, östlich und westlich einer Straße, jeweils in Fahrtrichtung. Westlich gibt es Tankstellen und eine Autobahnauffahrt, östlich nur normale Kreuzungen.

Weil es auf dem westlichen Teil zu vielen gefährlichen Situationen kommt (z.B. durch unvorsichtig abbiegende Fahrzeuge), beantragt die SPD, dass der östliche Radweg für beide Richtungen freigegeben wird. Der Antrag wird abgelehnt und stattdessen wird folgender Beschluß gefasst:

Zitat
Die Bezirksvertretung ... beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit des westlichen Fahrradweges ... erhöht werden kann, z.B. durch Sanierung des Radweges.


Erstmal ist natürlich bei einem benutzungspflichtigen rechtsseitigen Radweg eine Freigabe der linken Seite nicht möglich. Man muss ja den rechten nutzen.

Aber davon auszugehen, dass eine Sanierung des Radweges gegen den klassischen Rechtsabbiegeunfall hilft, ist schon arg weit hergeholt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 13.03.2014, 16:47
Beitrag #761


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7880
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (hugo790 @ 13.03.2014, 15:53) *
Aber davon auszugehen, dass eine Sanierung des Radweges gegen den klassischen Rechtsabbiegeunfall hilft, ist schon arg weit hergeholt.

Nö. Wenn das Ergebnis der Sanierung eine Pfostenreihe ist zwischen Radweg und Fahrbahn, die auch nicht für die einmündende Straße unterbrochen wird ... whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Replica
Beitrag 13.03.2014, 18:16
Beitrag #762


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 299
Beigetreten: 11.06.2011
Wohnort: ST
Mitglieds-Nr.: 59794



Mal wieder was zu Straßen.NRW:

Hier schien jetzt endlich endlich der Druck von außen groß genug, dass gaaaanz langsam der Stein "Entschilderung" mal ins Rollen zu kommen schien. Immerhin wurden im letzten Monat ganze 5 Straßen igO entschildert (Vorher: Null) und ein paar außerörtliche neue Radwege nicht mehr mit RWBP versehen (Siehe diesen Thread).
Jetzt aber streubt sich Straßen.NRW umso vehementer dagegen. Deren Meinung: Gerade agO generelle Benutzungspflicht. Kein §45. Pauschal viel zu gefährlich.

Jetzt hat die StVB beim Land NRW angefragt und 2x eine ausführliche Antwort erhalten. Tenor: Außerorts zwar Regelfall RWBP, aber selbstverständlich dennoch Einfallbetrachtung gemäß §45 auf die Notwendigkeit zur RWBP (Verkehrsbelastung, Streckenführung), weil die RWBP als Fahrbahnverbot in die Rechte der Radfahrer eingreift.

Und was macht der Landkreis, also die StVB, daraus?
Versteht das Schreiben so, wie sie es wohl verstehen will, um Straßen.NRW beizupflichten und diese Meinung dann auch den selbst als StVB zuständigen größeren Städten so mitzuteilen. "Der Landkreis wird nun aufrund der vorliegenden Stellungnahme keine weiteren Versuche unternehmen, Außerortsradwege zu entschildern. "Mit der Empfehlung an die Städte, dies ebenso zu handhaben.

Dies führte jüngst zu dem Resultat, dass eine ruhige 50km/h-Straße mit miserablem Zweirichtungs-Radweg zur Hälfte entschildert wurde. Keinerlei Gefharen auf der Fahrbahn. Kein Grund, die jahrzehntealte Beschilderung beizubehalten. Aber die zweite Hälfte agO bleibt benutzungsflichtig, weil formal agO. An der zHg50 und dem Charakter der Straße ändert sich gar nichts.

Angeblich soll auch der "Leitfaden Niedersachsen" aussagen, dass wenn eine Straße mit mehr als 50km/h befahren werden kann, Benutzungspflicht anzuordnen ist. Hat die Stelle schon jemand gefunden?


--------------------
Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hugo790
Beitrag 13.03.2014, 20:00
Beitrag #763


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1000
Beigetreten: 24.08.2012
Wohnort: Köln
Mitglieds-Nr.: 65308



Zitat (Replica @ 13.03.2014, 18:16) *
Angeblich soll auch der "Leitfaden Niedersachsen" aussagen, dass wenn eine Straße mit mehr als 50km/h befahren werden kann, Benutzungspflicht anzuordnen ist. Hat die Stelle schon jemand gefunden?

Nein, aber die Stadt Köln behauptet das gleiche.

Deswegen wurde auf einer Straße mit 66.000 KFZ pro Tag die Geschwindigkeit dort, wo die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren sollen, auf 50 km/h begrenzt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wernecmn
Beitrag 14.03.2014, 06:40
Beitrag #764


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1093
Beigetreten: 01.04.2011
Wohnort: Gemeinde bei Erlangen
Mitglieds-Nr.: 58684



Hier der Text zur Begründung der StVO im Bundesrat (Drucksache 428/12, Seite 116 vom 26.07.12):

Zitat
Die Benutzungspflicht ist aber nach wie vor auf die Fälle beschränkt, in denen es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf tatsächlich zwingend erfordern ... Anders ist es hingegen generell auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h und auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) innerhalb geschlossener Ortschaften, auf denen Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h (teilweise 70 km/h) zulässig sind und das Verkehrsaufkommen überdurchschnittlich hoch ist. Erfahrungsgemäß steigt mit dem Verkehrsaufkommen und der Fahrgeschwindigkeit auch das Unfallrisiko. Hier bedürfen die schwächeren ungeschützten Radfahrerinnen und Radfahrer daher eines eigenen Verkehrsraumes, der im Interesse der Verkehrssicherheit nicht nur freiwillig, sondern zwingend zu benutzen ist. Beispiele unzulänglich ausgestatteter Radwege oder Radwegeführungen im Kreuzungsbereich mahnen, die erforderlichen Veränderungen und Verbesserungen vorzunehmen, sind aber nicht geeignet, die Radwegebenutzungspflicht an Straßen mit hoher Verkehrsbelastung oder -bedeutung in Frage zu stellen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 14.03.2014, 08:05
Beitrag #765


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24710
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Komisch, warum werden dann so selten außerorts fahrbahnbegleitende Radwege gebaut? whistling.gif


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 14.03.2014, 08:24
Beitrag #766


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Zitat (hugo790 @ 13.03.2014, 20:00) *
Deswegen wurde auf einer Straße mit 66.000 KFZ pro Tag die Geschwindigkeit dort, wo die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren sollen, auf 50 km/h begrenzt.

Innerorts? Das ist ja nun überhaupt nichts Besonderes.

Zitat (mir @ 14.03.2014, 08:05) *
Komisch, warum werden dann so selten außerorts fahrbahnbegleitende Radwege gebaut? whistling.gif

Und wenn sie doch mal gebaut werden, warum manifestiert sich dann just nach deren Fertigstellung eine so große Gefährdung von Radfahrern auf der Fahrbahn, dass man ihnen dann die Benutzung dieses neuen Weges vorschreibt? Leider wurde so ein Fall auch schon von einem VG gutgeheißen.


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pogge
Beitrag 14.03.2014, 08:44
Beitrag #767


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2838
Beigetreten: 03.09.2008
Wohnort: Nordhessen
Mitglieds-Nr.: 44088



Zitat
Die Benutzungspflicht ist aber nach wie vor auf die Fälle beschränkt, in denen es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf tatsächlich zwingend erfordern ... Anders ist es hingegen generell auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h und auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) innerhalb geschlossener Ortschaften, auf denen Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h (teilweise 70 km/h) zulässig sind und das Verkehrsaufkommen überdurchschnittlich hoch ist. Erfahrungsgemäß steigt mit dem Verkehrsaufkommen und der Fahrgeschwindigkeit auch das Unfallrisiko. Hier bedürfen die schwächeren ungeschützten Radfahrerinnen und Radfahrer daher eines eigenen Verkehrsraumes, der im Interesse der Verkehrssicherheit nicht nur freiwillig, sondern zwingend zu benutzen ist. Beispiele unzulänglich ausgestatteter Radwege oder Radwegeführungen im Kreuzungsbereich mahnen, die erforderlichen Veränderungen und Verbesserungen vorzunehmen, sind aber nicht geeignet, die Radwegebenutzungspflicht an Straßen mit hoher Verkehrsbelastung oder -bedeutung in Frage zu stellen.


Das Bedeutet ja im Umkehrschluss, dass alle Straßen ohne fahrbahnbegleitende Radwege zwingend auf 70km/h zu beschränken sind! whistling.gif

Go to the top of the page
 
+Quote Post
hugo790
Beitrag 14.03.2014, 09:35
Beitrag #768


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1000
Beigetreten: 24.08.2012
Wohnort: Köln
Mitglieds-Nr.: 65308



Zitat (mgka @ 14.03.2014, 08:24) *
Zitat (hugo790 @ 13.03.2014, 20:00) *
Deswegen wurde auf einer Straße mit 66.000 KFZ pro Tag die Geschwindigkeit dort, wo die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren sollen, auf 50 km/h begrenzt.

Innerorts? Das ist ja nun überhaupt nichts Besonderes.

Dass bei 66.000 Fahrzeugen pro Tag die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben wird bzw. sogar der Radweg zurückgebaut wird, halte ich schon für etwas besonderes.
66.000 pro Tag dürften ca. 6000 pro Spitzenstunde sein. Selbst die Grafik in der ERA 2010 geht nur bis 2.400.

Etwas ganz anderes:
Wusstet ihr dass die Anordnung von Fahrbahn/Radweg/Gehweg/Grünstreifen/Bäumen unter Denkmalschutz stehen kann?

Problem dabei:
Der Radweg ist direkt neben den Bäumen und hat Wurzelschäden. Zur Beseitigung der Wurzelschäden müssten Wurzeln entfernt werden. Die werden aber für die Standsicherheit der Bäume gebraucht. Die Bäume dürfen wegen dem Denkmalschutz nicht entfernt werden, ebenso darf der Radweg wegen dem Denkmalschutz nicht woanders gebaut werden.

Zum Glück hat aber inzwischen das Amt für Denkmalschutz doch erlaubt, dass der Radweg verlagert wird. Die Konstellation wäre aber interessant geworden,, wenn jemand gegen die Benutzungspflicht geklagt hätte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 14.03.2014, 09:51
Beitrag #769


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Mit (nichts) "Besonderes" meinte ich, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt wurde.

Zitat (Pogge @ 14.03.2014, 08:44) *
Das Bedeutet ja im Umkehrschluss, dass alle Straßen ohne fahrbahnbegleitende Radwege zwingend auf 70km/h zu beschränken sind! whistling.gif

Ich bin an einer Stelle in München bald so weit, genau einen solchen (Vornahme-) Antrag an die StVB zu stellen. Allerdings würde ich dort (Mittlerer Ring) für ein kurzes Stück Tempo 30 fordern.


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 14.03.2014, 10:22
Beitrag #770


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Die amtliche Begründung kann nicht ansatzweise die vorgeschriebene Einzelfallprüfung mit den Kriterien übersteuern und somit den Grundrechtseingriff pauschal rechtfertigen.
Sie mag eine gerne genommene Auslegungshilfe sein, aber hier gibt es pflichtgemäßes Ermessen und keine Pauschalität.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Replica
Beitrag 14.03.2014, 12:52
Beitrag #771


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 299
Beigetreten: 11.06.2011
Wohnort: ST
Mitglieds-Nr.: 59794



Genau so sagt es ja auch das Verkehrsministerium NRW. Die amtliche Begründung habe keinen Gesetzescharakter, sondern gesetzlich maßgeblich ist allein die StVO selbst.

Davon ab steht in der amtlichen Begründung ein "Und":
Zitat
außerhalb geschlossener Ortschaften mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h und auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) innerhalb geschlossener Ortschaften, auf denen Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h (teilweise 70 km/h) zulässig sind und das Verkehrsaufkommen überdurchschnittlich hoch ist.


Sonst hätten wir wieder die allgemeine Radwegbenutzungspflicht, außer vielleicht in Wohngebieten.


--------------------
Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 14.03.2014, 14:46
Beitrag #772


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Zitat (mgka @ 14.03.2014, 08:24) *
Und wenn sie doch mal gebaut werden, warum manifestiert sich dann just nach deren Fertigstellung eine so große Gefährdung von Radfahrern auf der Fahrbahn, dass man ihnen dann die Benutzung dieses neuen Weges vorschreibt? Leider wurde so ein Fall auch schon von einem VG gutgeheißen.

Was ist eigentlich mit Fahrzeugführern von Mofas, sind die automatisch weniger gefährdet auf der Fahrbahn nur weil sie einen Helm tragen think.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ennjott
Beitrag 14.03.2014, 14:55
Beitrag #773


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 197
Beigetreten: 19.12.2013
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 70999



Ja, außerdem haben die ein KFZ und sind deshalb beinahe vollwertige Verkehrsteilnehmer.

Nach dem Sinn darf man da eben nicht fragen. Ich bin mit dem Rad fast immer schneller als ein nach Vorschrift gedrosseltes Mofa. Ausgegangen wird aber wohl von Rentnern auf Baumarkträdern.

Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 14.03.2014, 17:22
Beitrag #774


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Zitat (Heinz Wäscher @ 14.03.2014, 14:46) *
Was ist eigentlich mit Fahrzeugführern von Mofas, sind die automatisch weniger gefährdet auf der Fahrbahn nur weil sie einen Helm tragen think.gif

Das fragst Du besser mal die Richter(innen) am VG Regensburg. Die Straße dort wurde ausgebaut, ein klein bisschen begradigt und ein Geh-/Radweg angebaut. Vorher zHg 60 km/h, hinterher auch. Argument der Beklagten (LKr Passau): Benutzungspflicht muss sein, weil ja jetzt trotz derselben zHg die Kfz schneller fahren würden. Das Gericht ist dieser Argumentation gefolgt. Wenn man das konsequent weiterdenkt, so müsste doch dann auch eine Klagerecht bereits gegen den (Aus-)Bau der Straße samt Anbauten bestehen... think.gif


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
NTM
Beitrag 14.03.2014, 18:02
Beitrag #775


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 331
Beigetreten: 15.11.2013
Mitglieds-Nr.: 70652



Zitat (mgka @ 14.03.2014, 17:22) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 14.03.2014, 14:46) *
Was ist eigentlich mit Fahrzeugführern von Mofas, sind die automatisch weniger gefährdet auf der Fahrbahn nur weil sie einen Helm tragen think.gif

Das fragst Du besser mal die Richter(innen) am VG Regensburg. Die Straße dort wurde ausgebaut, ein klein bisschen begradigt und ein Geh-/Radweg angebaut. Vorher zHg 60 km/h, hinterher auch. Argument der Beklagten (LKr Passau): Benutzungspflicht muss sein, weil ja jetzt trotz derselben zHg die Kfz schneller fahren würden. Das Gericht ist dieser Argumentation gefolgt. Wenn man das konsequent weiterdenkt, so müsste doch dann auch eine Klagerecht bereits gegen den (Aus-)Bau der Straße samt Anbauten bestehen... think.gif


Natürlich. Das Ganze ist eine Ermessensentscheidung. Wenn man sich dafür entschliesst, die Straße so umzubauen, dass im Gegensatz zu vorher eine überdurchschnittliche Gefahrenlage für Radfahrer auf der Fahrbahn erst ensteht, muß ein anderes Gut vorhanden sein, dass als höherwertiger als die Interessen der Radfahrenden eingestuft wird.


--------------------
"Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wernecmn
Beitrag 14.03.2014, 18:47
Beitrag #776


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1093
Beigetreten: 01.04.2011
Wohnort: Gemeinde bei Erlangen
Mitglieds-Nr.: 58684



Bei einem überdurchschnittlich hohen Verkehrsaufkommen gehen die Gerichte in allen mir bekannten Urteilen von einer auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse erhöhten Gefahrenlage (Wahrscheinlichkeit) aus, dass die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf beeinträchtigt wird. Kennt irgendjemand ein gegenteiliges Urteil?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hugo790
Beitrag 19.03.2014, 13:22
Beitrag #777


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1000
Beigetreten: 24.08.2012
Wohnort: Köln
Mitglieds-Nr.: 65308



Nie um eine Ausrede verlegen. Jetzt muss sogar der Archiveinsturz herhalten:

06/2009 hat die Stadt Köln die Absicht einen Radweg durch eine Bushaltestelle zu ersetzen und/oder den Radweg zu verlagern. Ende 2009/Anfang 2010 wird dann entsprechend gebaut. Es bleibt ein benutzungspflichtiger "Radwegstummel" zurück.

Genaues weiß man nicht. Denn die Verwaltung vermutet, dass die Unterlagen 03/2009 beim Archiveinsturz zerstört wurden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hugo790
Beitrag 31.03.2014, 12:00
Beitrag #778


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1000
Beigetreten: 24.08.2012
Wohnort: Köln
Mitglieds-Nr.: 65308



Mal wieder etwas (teils) positives:
- Neue Radwegbenutzungspflicht
- Grün gibt es nur per Anforderung
- Der Anforderungsknopf ist als Radfahrer nicht legal erreichbar

Die Stadt angeschrieben, hier die Antwort:
Zitat
vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Anforderungstaster für die Fußgänger und Radfahrer ist an der Stelle leider sehr unglücklich positioniert. Bei der nächsten Umplanung der Lichtsignalanlage werde ich die Steuerung so anpassen, dass die Fußgängerfurt in jedem Umlauf automatisch Grün bekommt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 31.03.2014, 12:07
Beitrag #779


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Und bis dahin gilt: Keine RWBP whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 31.03.2014, 12:52
Beitrag #780


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



ach? Herr M ist plötzlich wieder aufsässig ? cool.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 31.03.2014, 14:25
Beitrag #781


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14068
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Zitat (hugo790 @ 31.03.2014, 13:00) *
Zitat
Bei der nächsten Umplanung der Lichtsignalanlage werde ich die Steuerung so anpassen, dass die Fußgängerfurt in jedem Umlauf automatisch Grün bekommt.

Verstoß gegen §45 Abs. 9 StVO:
Zitat
(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

Automatisches Rot für den Fahrzeugverkehr ohne Fußgängerquerungsbedarf ist ja eine Pförtnerampel... whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pogge
Beitrag 31.03.2014, 14:29
Beitrag #782


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2838
Beigetreten: 03.09.2008
Wohnort: Nordhessen
Mitglieds-Nr.: 44088



Zitat (ulm @ 31.03.2014, 15:25) *
45 Abs. 9 StVO[/url]:
Zitat
(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Automatisches Rot für den Fahrzeugverkehr ohne Fußgängerquerungsbedarf ist ja eine Pförtnerampel... whistling.gif


was soll ich dann von Fußgängerampeln halten, die Rot bei dunkler Fahrbahnampel zeigen? ranting.gif

Go to the top of the page
 
+Quote Post
hugo790
Beitrag 31.03.2014, 14:56
Beitrag #783


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1000
Beigetreten: 24.08.2012
Wohnort: Köln
Mitglieds-Nr.: 65308



Die Autos bekommen jetzt schon automatisches rot, ohne Fußgänger. Nur die Fußgänger bekommen nur grün, wenn sie drücken. wavey.gif

Konkret geht es um den Rechts-Abbieger. Der muss rot bekommen, wenn die Autos von links grün haben (eigentlich ginge auch freilaufend, ist aber ein Unfallschwerpunkt).
Go to the top of the page
 
+Quote Post
pavel.bronco
Beitrag 01.04.2014, 12:08
Beitrag #784


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 105
Beigetreten: 07.05.2011
Mitglieds-Nr.: 59215



Wenn es eine ewig lange Fußgängerfurt über die ganze Kreuzung wäre, könnte ich die Bedarfsschaltung ja noch nachvollziehen, aber bei einem Rechtsabbieger (ich nehme mal an einspurig) sollten die Zwischenzeiten der Fußgänger im Vergleich zu denen der feindlichen Geradeausfahrer/Linksabbieger nicht wirklich ins Gewicht fallen. Du hast nicht zufällig einen Google Maps-Link?


--------------------
Grüße, Jan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hugo790
Beitrag 01.04.2014, 13:06
Beitrag #785


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1000
Beigetreten: 24.08.2012
Wohnort: Köln
Mitglieds-Nr.: 65308



Aus der Autofahrersicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ennjott
Beitrag 08.04.2014, 14:31
Beitrag #786


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 197
Beigetreten: 19.12.2013
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 70999



Zitat (Heinz Wäscher @ 27.02.2014, 13:38) *
oder ggf. auch nur ein aufstellen zu lassen scheint irgendwie nicht üblich zu sein think.gif

Das wäre eigentlich perfekt. Dann könnte man als schneller Radler die Fahrbahn nehmen, und Bummelradler bleiben auf dem Rad-/Fußweg. wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 08.04.2014, 15:51
Beitrag #787


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7880
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



no.gif
Zitat (VwV-StVO)
Zu Zeichen 275 Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
1 I. Das Zeichen darf nur fahrstreifenbezogen, niemals aber auf dem rechten von mehreren Fahrstreifen, angeordnet werden.
2 II. Die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit muss bei normalen Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen unbedenklich sein.
3 III. Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen die Zeichen nicht angeordnet werden.
4 IV. Die Anordnung kann insbesondere auf drei- oder mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen von Autobahnen aus Gründen der Leichtigkeit des Verkehrs in Betracht kommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
klausimausi
Beitrag 08.04.2014, 16:25
Beitrag #788


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4352
Beigetreten: 24.06.2005
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 10655



Seit wann ist die VwV zur StVO zwingend?


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hick-Hack
Beitrag 08.04.2014, 17:02
Beitrag #789


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 569
Beigetreten: 28.09.2012
Mitglieds-Nr.: 65718



Bezieht sich das Zeichen nicht auf die bauartbedingte Geschwindigkeit? Das war jedenfalls die Begründung, warum auch schnelle Radler bei uns nicht auf dem Ring fahren durften (40 km/h). Jetzt steht allerdings ein Z. 254 ranting.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 08.04.2014, 17:12
Beitrag #790


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Zitat (Hick-Hack @ 08.04.2014, 18:02) *
Jetzt steht allerdings ein Z. 254 ranting.gif

Soll man dort tatsächlich absteigen und als zu Fuß Gehender das Fahrrad am Fahrbahnrand schieben?


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 08.04.2014, 17:12
Beitrag #791


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24710
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Zitat (klausimausi @ 08.04.2014, 17:25) *
Seit wann ist die VwV zur StVO zwingend?


Die VwV sind für die Anordnung von Verkehrszeichen dort zwingend, wo sie keine Ausnahmen zulassen oder mit Wörtern wie "soll" eine eigene Ermessenserscheinung der Behörde verlangen.

Das Z275 kann also niemals für eine ganze Fahrbahn angeordnet werden. Allerdings führen Verstöße gegen die VwV nicht automatisch dazu, daß die Schilder dann für den VT unbeachtlich wären. wink.gif


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Cabronito
Beitrag 08.04.2014, 18:34
Beitrag #792


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3383
Beigetreten: 11.12.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 56730



Zitat (Hick-Hack @ 08.04.2014, 18:02) *
Bezieht sich das Zeichen nicht auf die bauartbedingte Geschwindigkeit?

no.gif

wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hick-Hack
Beitrag 08.04.2014, 19:17
Beitrag #793


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 569
Beigetreten: 28.09.2012
Mitglieds-Nr.: 65718



Zitat (Heinz Wäscher @ 08.04.2014, 18:12) *
Soll man dort tatsächlich absteigen und als zu Fuß Gehender das Fahrrad am Fahrbahnrand schieben?

Ich glaube, dass hier (alter Zustand für drei Fahrspuren, aktuell mit besagtem Z. 254) eine andere Intension dahinter stand. Irgendwann mache ich zur Situation des Innenstadtringes mal einen kleinen Beitrag, haarsträubend und einzig mit dem Ziel keine Radfahrer dort fahren zu lassen.

Zitat (Cabronito @ 08.04.2014, 19:34) *
no.gif

wavey.gif

All die verschenkten Jahre. dry.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 08.04.2014, 20:34
Beitrag #794


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Ach, diese Straße ist das crybaby.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hugo790
Beitrag 08.04.2014, 21:02
Beitrag #795


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1000
Beigetreten: 24.08.2012
Wohnort: Köln
Mitglieds-Nr.: 65308



Kurzes Update: 09/2012 Schreiben an die Stadt, ca. 03/2013 Klage eingereicht. Die Stadt beantragte, die Klage abzuweisen, weil sie Mitte 2013 sowieso unabhängig von der Klage über die Rechtmässigkeit entscheiden will. Seitdem habe ich nichts mehr davon gehört.

D.h. also die Stadt hat immernoch nicht behauptet, dass dort eine besondere Gefahrenlage besteht. Sie behauptet vielmehr, dass dies noch nie geprüft wurde. Achja, zum Zeitpunkt der Klageeinreichung beidseitige Benutzungspflicht in eine Fahrtrichtung.

Am 9.5. ist der Gerichtstermin. whistling.gif

Interessanterweise hat der Richter einen zweiten Termin exakt zeitgleich anberaumt: Beim zweiten Termin:
Hochbord-Radweg ohne Gehweg, weniger als 714 KFZ pro Spitzenstunde. Da dürfte es spannender werden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 08.04.2014, 21:13
Beitrag #796


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Wer hat diese 714 KFZ/h denn wann ermittelt think.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hugo790
Beitrag 08.04.2014, 21:32
Beitrag #797


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1000
Beigetreten: 24.08.2012
Wohnort: Köln
Mitglieds-Nr.: 65308



Die Beklagte eine Kreuzung vorher. Aber danach kommen noch zwei Einbahnstraßen, da können also Fahrzeuge wegfahren, aber keine dazukommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
klausimausi
Beitrag 09.04.2014, 05:51
Beitrag #798


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4352
Beigetreten: 24.06.2005
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 10655



Zitat (mir @ 08.04.2014, 17:12) *
Zitat (klausimausi @ 08.04.2014, 17:25) *
Seit wann ist die VwV zur StVO zwingend?


Die VwV sind für die Anordnung von Verkehrszeichen dort zwingend, wo sie keine Ausnahmen zulassen oder mit Wörtern wie "soll" eine eigene Ermessenserscheinung der Behörde verlangen.
Soviel zur Theorie rolleyes.gif


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 09.04.2014, 07:58
Beitrag #799


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Zitat (hugo790 @ 08.04.2014, 21:02) *
Kurzes Update: 09/2012 Schreiben an die Stadt, ca. 03/2013 Klage eingereicht. Die Stadt beantragte, die Klage abzuweisen, weil sie Mitte 2013 sowieso unabhängig von der Klage über die Rechtmässigkeit entscheiden will.

Interessante Argumentation. Vielleicht behauptet sie in der mündlichen Verhandlung dann ja noch, ihr Verhalten - mehr als eineinhalb Jahrzehnte nach der StVO-Novelle - habe keinerlei Anlass zur Klageerhebung gegeben, sodass man Dir auch noch die Kosten des Verfahrens unabhängig von dessen Ausgang aufbürden möge.
Zitat
D.h. also die Stadt hat immernoch nicht behauptet, dass dort eine besondere Gefahrenlage besteht. Sie behauptet vielmehr, dass dies noch nie geprüft wurde.

Hast Du denn die Akten gesichtet? Gibt es überhaupt einen Verwaltungsakt? Falls nein, ist die Sache doch sowieso gegessen. Das VG München macht da dann kurzen Prozess.
Zitat
Achja, zum Zeitpunkt der Klageeinreichung beidseitige Benutzungspflicht in eine Fahrtrichtung.

Spielst Du auf die Nichtigkeit an? Zumindest das VG Regensburg hat sich da der Argumentation des BMVBS nicht angeschlossen. Urteil ist noch nicht veröffentlicht.
Zitat
Am 9.5. ist der Gerichtstermin. whistling.gif

Bitte berichte im Nachgang.


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hugo790
Beitrag 09.04.2014, 09:16
Beitrag #800


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1000
Beigetreten: 24.08.2012
Wohnort: Köln
Mitglieds-Nr.: 65308



Zitat (mgka @ 09.04.2014, 08:58) *
Interessante Argumentation. Vielleicht behauptet sie in der mündlichen Verhandlung dann ja noch, ihr Verhalten - mehr als eineinhalb Jahrzehnte nach der StVO-Novelle - habe keinerlei Anlass zur Klageerhebung gegeben, sodass man Dir auch noch die Kosten des Verfahrens unabhängig von dessen Ausgang aufbürden möge.

Das tut sie ja jetzt schon. Weil sie unabhängig von der Klage entscheiden will, ist die Klage völlig unbegründet. Wenn es dort keine Gefahrenlage gibt, wird sie auch ohne Klage die Schilder entfernen. Gibt es dort eine Gefahrenlage, ist die Klage sowieso abzuweisen. In der Theorie mag das sogar stimmen.
Zitat
Hast Du denn die Akten gesichtet?

Akten? narr.gif (wo war der lachend am Boden liegende Smiley?)
Zitat
Gibt es überhaupt einen Verwaltungsakt?

Ja, einen mündlichen. whistling.gif

Das ist eins der Dinge, die mich aufregen:
a) Ein Schild steht unnötig in der Gegend rum, Akten gibt es keine, Antwort der Stadt: Es gab keinen Verwaltungsakt, das Schild steht zu unrecht und wird entfernt.
b) Ein Schild steht unnötig in der Gegend rum, Akten gibt es keine, Antwort der Stadt: Es gab einen einen mündlichen Verwaltungsakt, wir werden irgendwann prüfen, ob es eine Gefahrenlage gibt.

Zwischen a) und b) wird völlig willkürlich gewechselt. Ich kann da beim besten Willen kein Schema erkennen.

PS: Die Kosten der Klage sind mir relativ egal, entweder die Stadt oder der ADAC zahlt, ich nicht wavey.gif
Hauptsache die Schilder kommen weg.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

35 Seiten V  « < 14 15 16 17 18 > » 
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 03.05.2025 - 19:39