![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#751
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
|
|
|
![]()
Beitrag
#752
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Ja.
Will man das Massnahmen-Paket von der verlinkten Webseite aufgrund des IFG NRWs haben, soll das mehrere hundert Euro kosten. Es muss schliesslich per Hand aufwendig durchgeschaut werden, ob dort personenbezogene Daten drinstehen, die geschwärzt werden müssen. |
|
|
![]()
Beitrag
#753
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Wozu die Berufung auf das IFG? Du dürftest doch mittlerweile eine ganze Menge Anträge (*) gestellt haben, so dass Du Beteiligter an einem bzw. mehreren Verwaltungsverfahren wurdest. Wenn die Kenntnis dieses Maßnahmenpakets zur "Geltendmachung oder Verteidigung Deiner rechtlichen Interessen erforderlich ist" (§ 29 [1] VwVfG), dann müssen sie es Dir zugänglich machen. Meines Erachtens ist dieser Anspruch auf Akteneinsicht nach vorangegangenem Antrag an die Behörde auch vor dem VG einklagbar. Du könntest ja mit der Behörde vorab vereinbaren, dass Du etwaige persönliche Daten vertraulich behandeln wirst.
(*) ich habe da eine interessante Google-Map über Köln mit zahlreichen Einträgen zu Radwegebenutzungspflichten entdeckt. Die sind sicher von Dir oder ![]() -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
|
|
|
![]()
Beitrag
#754
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Danke für den Tip und ja.
|
|
|
![]()
Beitrag
#755
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7880 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Radwegbenutzungspflicht, weil die Räumzeiten der Ampel nicht für die Radfahrer passend sind. Gibt's bei euch keine - Mofas, - Trecker. - Kehrmaschinen, - sonstiges selbstfahrendes Arbeitsgedöns (6 km/h) auf der Fahrbahn? Manchmal hilft ein Hinweis auf solche Kraftfahrschnecken ... Laut Amtsleiter war's hier sogar der entscheidende Hinweis, obwohl ich so viele andere mir wichtige nette $-45-(9)-&-Co.-Dinge aufgelistet hatte und mir bzgl. gMV und Kraftfahrschnecken keine Hoffnungen machte ... |
|
|
![]()
Beitrag
#756
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Manchmal hilft ein Hinweis auf solche Kraftfahrschnecken ... Selbst zu Fuß Gehende dürfen ja bei ![]() ![]() Ein ![]() ![]() ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
|
|
|
![]()
Beitrag
#757
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#758
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7880 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Ein ![]() ![]() Das dürfte, neben den selben Problemen des $ 45 (9) wie beim ![]() Und richtig: Angesichts der unübersichtlichen Ecke nach der Gefällstrecke nach der Brücke wäre auf der Fahrbahn schieben eigentlich die bessere Lösung gewesen als auf dem vermeintlichen Radweg zu radeln ... |
|
|
![]()
Beitrag
#759
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7880 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Ein ... Innerorts unzulässig. Und es verhindert nicht den Handkarren- oder Fahrradschieber.![]() ![]() Stimmt, das wäre dann ja eigentlich auch in diesem Falle die allseits legale Option gewesen, mit Rad durch die Umterführung zu kommen bei gesperrter Anliegerfahrbahn ... |
|
|
![]()
Beitrag
#760
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Ein eigentlich ganz normaler benutzungspflichtiger Radweg in Köln, östlich und westlich einer Straße, jeweils in Fahrtrichtung. Westlich gibt es Tankstellen und eine Autobahnauffahrt, östlich nur normale Kreuzungen.
Weil es auf dem westlichen Teil zu vielen gefährlichen Situationen kommt (z.B. durch unvorsichtig abbiegende Fahrzeuge), beantragt die SPD, dass der östliche Radweg für beide Richtungen freigegeben wird. Der Antrag wird abgelehnt und stattdessen wird folgender Beschluß gefasst: Zitat Die Bezirksvertretung ... beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit des westlichen Fahrradweges ... erhöht werden kann, z.B. durch Sanierung des Radweges. Erstmal ist natürlich bei einem benutzungspflichtigen rechtsseitigen Radweg eine Freigabe der linken Seite nicht möglich. Man muss ja den rechten nutzen. Aber davon auszugehen, dass eine Sanierung des Radweges gegen den klassischen Rechtsabbiegeunfall hilft, ist schon arg weit hergeholt. |
|
|
![]()
Beitrag
#761
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7880 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Aber davon auszugehen, dass eine Sanierung des Radweges gegen den klassischen Rechtsabbiegeunfall hilft, ist schon arg weit hergeholt. Nö. Wenn das Ergebnis der Sanierung eine Pfostenreihe ist zwischen Radweg und Fahrbahn, die auch nicht für die einmündende Straße unterbrochen wird ... ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#762
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 299 Beigetreten: 11.06.2011 Wohnort: ST Mitglieds-Nr.: 59794 ![]() |
Mal wieder was zu Straßen.NRW:
Hier schien jetzt endlich endlich der Druck von außen groß genug, dass gaaaanz langsam der Stein "Entschilderung" mal ins Rollen zu kommen schien. Immerhin wurden im letzten Monat ganze 5 Straßen igO entschildert (Vorher: Null) und ein paar außerörtliche neue Radwege nicht mehr mit RWBP versehen (Siehe diesen Thread). Jetzt aber streubt sich Straßen.NRW umso vehementer dagegen. Deren Meinung: Gerade agO generelle Benutzungspflicht. Kein §45. Pauschal viel zu gefährlich. Jetzt hat die StVB beim Land NRW angefragt und 2x eine ausführliche Antwort erhalten. Tenor: Außerorts zwar Regelfall RWBP, aber selbstverständlich dennoch Einfallbetrachtung gemäß §45 auf die Notwendigkeit zur RWBP (Verkehrsbelastung, Streckenführung), weil die RWBP als Fahrbahnverbot in die Rechte der Radfahrer eingreift. Und was macht der Landkreis, also die StVB, daraus? Versteht das Schreiben so, wie sie es wohl verstehen will, um Straßen.NRW beizupflichten und diese Meinung dann auch den selbst als StVB zuständigen größeren Städten so mitzuteilen. "Der Landkreis wird nun aufrund der vorliegenden Stellungnahme keine weiteren Versuche unternehmen, Außerortsradwege zu entschildern. "Mit der Empfehlung an die Städte, dies ebenso zu handhaben. Dies führte jüngst zu dem Resultat, dass eine ruhige 50km/h-Straße mit miserablem Zweirichtungs-Radweg zur Hälfte entschildert wurde. Keinerlei Gefharen auf der Fahrbahn. Kein Grund, die jahrzehntealte Beschilderung beizubehalten. Aber die zweite Hälfte agO bleibt benutzungsflichtig, weil formal agO. An der zHg50 und dem Charakter der Straße ändert sich gar nichts. Angeblich soll auch der "Leitfaden Niedersachsen" aussagen, dass wenn eine Straße mit mehr als 50km/h befahren werden kann, Benutzungspflicht anzuordnen ist. Hat die Stelle schon jemand gefunden? -------------------- Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt." |
|
|
![]()
Beitrag
#763
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Angeblich soll auch der "Leitfaden Niedersachsen" aussagen, dass wenn eine Straße mit mehr als 50km/h befahren werden kann, Benutzungspflicht anzuordnen ist. Hat die Stelle schon jemand gefunden? Nein, aber die Stadt Köln behauptet das gleiche. Deswegen wurde auf einer Straße mit 66.000 KFZ pro Tag die Geschwindigkeit dort, wo die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren sollen, auf 50 km/h begrenzt. |
|
|
![]()
Beitrag
#764
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1093 Beigetreten: 01.04.2011 Wohnort: Gemeinde bei Erlangen Mitglieds-Nr.: 58684 ![]() |
Hier der Text zur Begründung der StVO im Bundesrat (Drucksache 428/12, Seite 116 vom 26.07.12):
Zitat Die Benutzungspflicht ist aber nach wie vor auf die Fälle beschränkt, in denen es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf tatsächlich zwingend erfordern ... Anders ist es hingegen generell auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h und auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) innerhalb geschlossener Ortschaften, auf denen Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h (teilweise 70 km/h) zulässig sind und das Verkehrsaufkommen überdurchschnittlich hoch ist. Erfahrungsgemäß steigt mit dem Verkehrsaufkommen und der Fahrgeschwindigkeit auch das Unfallrisiko. Hier bedürfen die schwächeren ungeschützten Radfahrerinnen und Radfahrer daher eines eigenen Verkehrsraumes, der im Interesse der Verkehrssicherheit nicht nur freiwillig, sondern zwingend zu benutzen ist. Beispiele unzulänglich ausgestatteter Radwege oder Radwegeführungen im Kreuzungsbereich mahnen, die erforderlichen Veränderungen und Verbesserungen vorzunehmen, sind aber nicht geeignet, die Radwegebenutzungspflicht an Straßen mit hoher Verkehrsbelastung oder -bedeutung in Frage zu stellen.
|
|
|
![]()
Beitrag
#765
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24710 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Komisch, warum werden dann so selten außerorts fahrbahnbegleitende Radwege gebaut?
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#766
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Deswegen wurde auf einer Straße mit 66.000 KFZ pro Tag die Geschwindigkeit dort, wo die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren sollen, auf 50 km/h begrenzt. Innerorts? Das ist ja nun überhaupt nichts Besonderes. Komisch, warum werden dann so selten außerorts fahrbahnbegleitende Radwege gebaut? ![]() Und wenn sie doch mal gebaut werden, warum manifestiert sich dann just nach deren Fertigstellung eine so große Gefährdung von Radfahrern auf der Fahrbahn, dass man ihnen dann die Benutzung dieses neuen Weges vorschreibt? Leider wurde so ein Fall auch schon von einem VG gutgeheißen. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
|
|
|
![]()
Beitrag
#767
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Zitat Die Benutzungspflicht ist aber nach wie vor auf die Fälle beschränkt, in denen es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf tatsächlich zwingend erfordern ... Anders ist es hingegen generell auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h und auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) innerhalb geschlossener Ortschaften, auf denen Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h (teilweise 70 km/h) zulässig sind und das Verkehrsaufkommen überdurchschnittlich hoch ist. Erfahrungsgemäß steigt mit dem Verkehrsaufkommen und der Fahrgeschwindigkeit auch das Unfallrisiko. Hier bedürfen die schwächeren ungeschützten Radfahrerinnen und Radfahrer daher eines eigenen Verkehrsraumes, der im Interesse der Verkehrssicherheit nicht nur freiwillig, sondern zwingend zu benutzen ist. Beispiele unzulänglich ausgestatteter Radwege oder Radwegeführungen im Kreuzungsbereich mahnen, die erforderlichen Veränderungen und Verbesserungen vorzunehmen, sind aber nicht geeignet, die Radwegebenutzungspflicht an Straßen mit hoher Verkehrsbelastung oder -bedeutung in Frage zu stellen. Das Bedeutet ja im Umkehrschluss, dass alle Straßen ohne fahrbahnbegleitende Radwege zwingend auf 70km/h zu beschränken sind! ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#768
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Deswegen wurde auf einer Straße mit 66.000 KFZ pro Tag die Geschwindigkeit dort, wo die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren sollen, auf 50 km/h begrenzt. Innerorts? Das ist ja nun überhaupt nichts Besonderes. Dass bei 66.000 Fahrzeugen pro Tag die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben wird bzw. sogar der Radweg zurückgebaut wird, halte ich schon für etwas besonderes. 66.000 pro Tag dürften ca. 6000 pro Spitzenstunde sein. Selbst die Grafik in der ERA 2010 geht nur bis 2.400. Etwas ganz anderes: Wusstet ihr dass die Anordnung von Fahrbahn/Radweg/Gehweg/Grünstreifen/Bäumen unter Denkmalschutz stehen kann? Problem dabei: Der Radweg ist direkt neben den Bäumen und hat Wurzelschäden. Zur Beseitigung der Wurzelschäden müssten Wurzeln entfernt werden. Die werden aber für die Standsicherheit der Bäume gebraucht. Die Bäume dürfen wegen dem Denkmalschutz nicht entfernt werden, ebenso darf der Radweg wegen dem Denkmalschutz nicht woanders gebaut werden. Zum Glück hat aber inzwischen das Amt für Denkmalschutz doch erlaubt, dass der Radweg verlagert wird. Die Konstellation wäre aber interessant geworden,, wenn jemand gegen die Benutzungspflicht geklagt hätte. |
|
|
![]()
Beitrag
#769
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Mit (nichts) "Besonderes" meinte ich, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt wurde.
Das Bedeutet ja im Umkehrschluss, dass alle Straßen ohne fahrbahnbegleitende Radwege zwingend auf 70km/h zu beschränken sind! ![]() Ich bin an einer Stelle in München bald so weit, genau einen solchen (Vornahme-) Antrag an die StVB zu stellen. Allerdings würde ich dort (Mittlerer Ring) für ein kurzes Stück Tempo 30 fordern. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
|
|
|
![]()
Beitrag
#770
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Die amtliche Begründung kann nicht ansatzweise die vorgeschriebene Einzelfallprüfung mit den Kriterien übersteuern und somit den Grundrechtseingriff pauschal rechtfertigen.
Sie mag eine gerne genommene Auslegungshilfe sein, aber hier gibt es pflichtgemäßes Ermessen und keine Pauschalität. |
|
|
![]()
Beitrag
#771
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 299 Beigetreten: 11.06.2011 Wohnort: ST Mitglieds-Nr.: 59794 ![]() |
Genau so sagt es ja auch das Verkehrsministerium NRW. Die amtliche Begründung habe keinen Gesetzescharakter, sondern gesetzlich maßgeblich ist allein die StVO selbst.
Davon ab steht in der amtlichen Begründung ein "Und": Zitat außerhalb geschlossener Ortschaften mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h und auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) innerhalb geschlossener Ortschaften, auf denen Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h (teilweise 70 km/h) zulässig sind und das Verkehrsaufkommen überdurchschnittlich hoch ist. Sonst hätten wir wieder die allgemeine Radwegbenutzungspflicht, außer vielleicht in Wohngebieten. -------------------- Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt." |
|
|
![]()
Beitrag
#772
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Und wenn sie doch mal gebaut werden, warum manifestiert sich dann just nach deren Fertigstellung eine so große Gefährdung von Radfahrern auf der Fahrbahn, dass man ihnen dann die Benutzung dieses neuen Weges vorschreibt? Leider wurde so ein Fall auch schon von einem VG gutgeheißen. Was ist eigentlich mit Fahrzeugführern von Mofas, sind die automatisch weniger gefährdet auf der Fahrbahn nur weil sie einen Helm tragen ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
|
|
|
![]()
Beitrag
#773
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 197 Beigetreten: 19.12.2013 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 70999 ![]() |
Ja, außerdem haben die ein KFZ und sind deshalb beinahe vollwertige Verkehrsteilnehmer.
Nach dem Sinn darf man da eben nicht fragen. Ich bin mit dem Rad fast immer schneller als ein nach Vorschrift gedrosseltes Mofa. Ausgegangen wird aber wohl von Rentnern auf Baumarkträdern. |
|
|
![]()
Beitrag
#774
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Was ist eigentlich mit Fahrzeugführern von Mofas, sind die automatisch weniger gefährdet auf der Fahrbahn nur weil sie einen Helm tragen ![]() Das fragst Du besser mal die Richter(innen) am VG Regensburg. Die Straße dort wurde ausgebaut, ein klein bisschen begradigt und ein Geh-/Radweg angebaut. Vorher zHg 60 km/h, hinterher auch. Argument der Beklagten (LKr Passau): Benutzungspflicht muss sein, weil ja jetzt trotz derselben zHg die Kfz schneller fahren würden. Das Gericht ist dieser Argumentation gefolgt. Wenn man das konsequent weiterdenkt, so müsste doch dann auch eine Klagerecht bereits gegen den (Aus-)Bau der Straße samt Anbauten bestehen... ![]() -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
|
|
|
![]()
Beitrag
#775
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 331 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70652 ![]() |
Was ist eigentlich mit Fahrzeugführern von Mofas, sind die automatisch weniger gefährdet auf der Fahrbahn nur weil sie einen Helm tragen ![]() Das fragst Du besser mal die Richter(innen) am VG Regensburg. Die Straße dort wurde ausgebaut, ein klein bisschen begradigt und ein Geh-/Radweg angebaut. Vorher zHg 60 km/h, hinterher auch. Argument der Beklagten (LKr Passau): Benutzungspflicht muss sein, weil ja jetzt trotz derselben zHg die Kfz schneller fahren würden. Das Gericht ist dieser Argumentation gefolgt. Wenn man das konsequent weiterdenkt, so müsste doch dann auch eine Klagerecht bereits gegen den (Aus-)Bau der Straße samt Anbauten bestehen... ![]() Natürlich. Das Ganze ist eine Ermessensentscheidung. Wenn man sich dafür entschliesst, die Straße so umzubauen, dass im Gegensatz zu vorher eine überdurchschnittliche Gefahrenlage für Radfahrer auf der Fahrbahn erst ensteht, muß ein anderes Gut vorhanden sein, dass als höherwertiger als die Interessen der Radfahrenden eingestuft wird. -------------------- "Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
|
|
|
![]()
Beitrag
#776
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1093 Beigetreten: 01.04.2011 Wohnort: Gemeinde bei Erlangen Mitglieds-Nr.: 58684 ![]() |
Bei einem überdurchschnittlich hohen Verkehrsaufkommen gehen die Gerichte in allen mir bekannten Urteilen von einer auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse erhöhten Gefahrenlage (Wahrscheinlichkeit) aus, dass die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf beeinträchtigt wird. Kennt irgendjemand ein gegenteiliges Urteil?
|
|
|
![]()
Beitrag
#777
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Nie um eine Ausrede verlegen. Jetzt muss sogar der Archiveinsturz herhalten:
06/2009 hat die Stadt Köln die Absicht einen Radweg durch eine Bushaltestelle zu ersetzen und/oder den Radweg zu verlagern. Ende 2009/Anfang 2010 wird dann entsprechend gebaut. Es bleibt ein benutzungspflichtiger "Radwegstummel" zurück. Genaues weiß man nicht. Denn die Verwaltung vermutet, dass die Unterlagen 03/2009 beim Archiveinsturz zerstört wurden. |
|
|
![]()
Beitrag
#778
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Mal wieder etwas (teils) positives:
- Neue Radwegbenutzungspflicht - Grün gibt es nur per Anforderung - Der Anforderungsknopf ist als Radfahrer nicht legal erreichbar Die Stadt angeschrieben, hier die Antwort: Zitat vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Anforderungstaster für die Fußgänger und Radfahrer ist an der Stelle leider sehr unglücklich positioniert. Bei der nächsten Umplanung der Lichtsignalanlage werde ich die Steuerung so anpassen, dass die Fußgängerfurt in jedem Umlauf automatisch Grün bekommt.
|
|
|
![]()
Beitrag
#779
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Und bis dahin gilt: Keine RWBP
![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#780
|
|
![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
ach? Herr M ist plötzlich wieder aufsässig ?
![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#781
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14068 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Zitat Bei der nächsten Umplanung der Lichtsignalanlage werde ich die Steuerung so anpassen, dass die Fußgängerfurt in jedem Umlauf automatisch Grün bekommt. Verstoß gegen §45 Abs. 9 StVO: Zitat (9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Automatisches Rot für den Fahrzeugverkehr ohne Fußgängerquerungsbedarf ist ja eine Pförtnerampel... ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#782
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
45 Abs. 9 StVO[/url]: Zitat (9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Automatisches Rot für den Fahrzeugverkehr ohne Fußgängerquerungsbedarf ist ja eine Pförtnerampel... ![]() was soll ich dann von Fußgängerampeln halten, die Rot bei dunkler Fahrbahnampel zeigen? ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#783
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Die Autos bekommen jetzt schon automatisches rot, ohne Fußgänger. Nur die Fußgänger bekommen nur grün, wenn sie drücken.
![]() Konkret geht es um den Rechts-Abbieger. Der muss rot bekommen, wenn die Autos von links grün haben (eigentlich ginge auch freilaufend, ist aber ein Unfallschwerpunkt). |
|
|
![]()
Beitrag
#784
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 105 Beigetreten: 07.05.2011 Mitglieds-Nr.: 59215 ![]() |
Wenn es eine ewig lange Fußgängerfurt über die ganze Kreuzung wäre, könnte ich die Bedarfsschaltung ja noch nachvollziehen, aber bei einem Rechtsabbieger (ich nehme mal an einspurig) sollten die Zwischenzeiten der Fußgänger im Vergleich zu denen der feindlichen Geradeausfahrer/Linksabbieger nicht wirklich ins Gewicht fallen. Du hast nicht zufällig einen Google Maps-Link?
-------------------- Grüße, Jan
|
|
|
![]()
Beitrag
#785
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Aus der Autofahrersicht.
|
|
|
![]()
Beitrag
#786
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 197 Beigetreten: 19.12.2013 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 70999 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#787
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7880 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
![]() Zitat (VwV-StVO) Zu Zeichen 275 Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
1 I. Das Zeichen darf nur fahrstreifenbezogen, niemals aber auf dem rechten von mehreren Fahrstreifen, angeordnet werden. 2 II. Die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit muss bei normalen Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen unbedenklich sein. 3 III. Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen die Zeichen nicht angeordnet werden. 4 IV. Die Anordnung kann insbesondere auf drei- oder mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen von Autobahnen aus Gründen der Leichtigkeit des Verkehrs in Betracht kommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#788
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 ![]() |
Seit wann ist die VwV zur StVO zwingend?
-------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
|
|
![]()
Beitrag
#789
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
Bezieht sich das Zeichen nicht auf die bauartbedingte Geschwindigkeit? Das war jedenfalls die Begründung, warum auch schnelle Radler bei uns nicht auf dem Ring fahren durften (40 km/h). Jetzt steht allerdings ein Z. 254
![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#790
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Jetzt steht allerdings ein Z. 254 ![]() Soll man dort tatsächlich absteigen und als zu Fuß Gehender das Fahrrad am Fahrbahnrand schieben? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
|
|
|
![]()
Beitrag
#791
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24710 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Seit wann ist die VwV zur StVO zwingend? Die VwV sind für die Anordnung von Verkehrszeichen dort zwingend, wo sie keine Ausnahmen zulassen oder mit Wörtern wie "soll" eine eigene Ermessenserscheinung der Behörde verlangen. Das Z275 kann also niemals für eine ganze Fahrbahn angeordnet werden. Allerdings führen Verstöße gegen die VwV nicht automatisch dazu, daß die Schilder dann für den VT unbeachtlich wären. ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#792
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Bezieht sich das Zeichen nicht auf die bauartbedingte Geschwindigkeit? ![]() ![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#793
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
Soll man dort tatsächlich absteigen und als zu Fuß Gehender das Fahrrad am Fahrbahnrand schieben? Ich glaube, dass hier (alter Zustand für drei Fahrspuren, aktuell mit besagtem Z. 254) eine andere Intension dahinter stand. Irgendwann mache ich zur Situation des Innenstadtringes mal einen kleinen Beitrag, haarsträubend und einzig mit dem Ziel keine Radfahrer dort fahren zu lassen. ![]() ![]() All die verschenkten Jahre. ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#794
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Ach, diese Straße ist das
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
|
|
|
![]()
Beitrag
#795
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Kurzes Update: 09/2012 Schreiben an die Stadt, ca. 03/2013 Klage eingereicht. Die Stadt beantragte, die Klage abzuweisen, weil sie Mitte 2013 sowieso unabhängig von der Klage über die Rechtmässigkeit entscheiden will. Seitdem habe ich nichts mehr davon gehört.
D.h. also die Stadt hat immernoch nicht behauptet, dass dort eine besondere Gefahrenlage besteht. Sie behauptet vielmehr, dass dies noch nie geprüft wurde. Achja, zum Zeitpunkt der Klageeinreichung beidseitige Benutzungspflicht in eine Fahrtrichtung. Am 9.5. ist der Gerichtstermin. ![]() Interessanterweise hat der Richter einen zweiten Termin exakt zeitgleich anberaumt: Beim zweiten Termin: Hochbord-Radweg ohne Gehweg, weniger als 714 KFZ pro Spitzenstunde. Da dürfte es spannender werden. |
|
|
![]()
Beitrag
#796
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Wer hat diese 714 KFZ/h denn wann ermittelt
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
|
|
|
![]()
Beitrag
#797
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Die Beklagte eine Kreuzung vorher. Aber danach kommen noch zwei Einbahnstraßen, da können also Fahrzeuge wegfahren, aber keine dazukommen.
|
|
|
![]()
Beitrag
#798
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 ![]() |
Seit wann ist die VwV zur StVO zwingend? Die VwV sind für die Anordnung von Verkehrszeichen dort zwingend, wo sie keine Ausnahmen zulassen oder mit Wörtern wie "soll" eine eigene Ermessenserscheinung der Behörde verlangen. ![]() -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
|
|
![]()
Beitrag
#799
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Kurzes Update: 09/2012 Schreiben an die Stadt, ca. 03/2013 Klage eingereicht. Die Stadt beantragte, die Klage abzuweisen, weil sie Mitte 2013 sowieso unabhängig von der Klage über die Rechtmässigkeit entscheiden will. Interessante Argumentation. Vielleicht behauptet sie in der mündlichen Verhandlung dann ja noch, ihr Verhalten - mehr als eineinhalb Jahrzehnte nach der StVO-Novelle - habe keinerlei Anlass zur Klageerhebung gegeben, sodass man Dir auch noch die Kosten des Verfahrens unabhängig von dessen Ausgang aufbürden möge. Zitat D.h. also die Stadt hat immernoch nicht behauptet, dass dort eine besondere Gefahrenlage besteht. Sie behauptet vielmehr, dass dies noch nie geprüft wurde. Hast Du denn die Akten gesichtet? Gibt es überhaupt einen Verwaltungsakt? Falls nein, ist die Sache doch sowieso gegessen. Das VG München macht da dann kurzen Prozess. Zitat Achja, zum Zeitpunkt der Klageeinreichung beidseitige Benutzungspflicht in eine Fahrtrichtung. Spielst Du auf die Nichtigkeit an? Zumindest das VG Regensburg hat sich da der Argumentation des BMVBS nicht angeschlossen. Urteil ist noch nicht veröffentlicht. Zitat Am 9.5. ist der Gerichtstermin. ![]() Bitte berichte im Nachgang. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
|
|
|
![]()
Beitrag
#800
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Interessante Argumentation. Vielleicht behauptet sie in der mündlichen Verhandlung dann ja noch, ihr Verhalten - mehr als eineinhalb Jahrzehnte nach der StVO-Novelle - habe keinerlei Anlass zur Klageerhebung gegeben, sodass man Dir auch noch die Kosten des Verfahrens unabhängig von dessen Ausgang aufbürden möge. Das tut sie ja jetzt schon. Weil sie unabhängig von der Klage entscheiden will, ist die Klage völlig unbegründet. Wenn es dort keine Gefahrenlage gibt, wird sie auch ohne Klage die Schilder entfernen. Gibt es dort eine Gefahrenlage, ist die Klage sowieso abzuweisen. In der Theorie mag das sogar stimmen. Zitat Hast Du denn die Akten gesichtet? Akten? ![]() Zitat Gibt es überhaupt einen Verwaltungsakt? Ja, einen mündlichen. ![]() Das ist eins der Dinge, die mich aufregen: a) Ein Schild steht unnötig in der Gegend rum, Akten gibt es keine, Antwort der Stadt: Es gab keinen Verwaltungsakt, das Schild steht zu unrecht und wird entfernt. b) Ein Schild steht unnötig in der Gegend rum, Akten gibt es keine, Antwort der Stadt: Es gab einen einen mündlichen Verwaltungsakt, wir werden irgendwann prüfen, ob es eine Gefahrenlage gibt. Zwischen a) und b) wird völlig willkürlich gewechselt. Ich kann da beim besten Willen kein Schema erkennen. PS: Die Kosten der Klage sind mir relativ egal, entweder die Stadt oder der ADAC zahlt, ich nicht ![]() Hauptsache die Schilder kommen weg. |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.05.2025 - 19:39 |