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> Radwegbenutzungspflichten: Radfahrer und Verwaltung, OT aus "Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?"
Mueck
Beitrag 14.10.2015, 09:13
Beitrag #1351


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260 sollte auch gehen, sieht man ab und zu mit dem Zusatz "Landw. frei" an solchen außerörtl. Wegen.
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granny
Beitrag 14.10.2015, 09:17
Beitrag #1352


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Zitat (klausimausi @ 14.10.2015, 08:47) *
Zitat (Tinu @ 14.10.2015, 09:06) *
"Ohne Schild wäre es dem Radfahrer freigestellt, den Weg zu nutzen, es würde dann aber der Hinweis auf den Radweg fehlen."

Ein einzelner Weg neben der Straße ist ein Gehweg. Da ist einem Radfahrer nichts freigestellt.

Zitat
Man kann es auch ganz pragmatisch machen und ein einzelnes "Radfahrer frei" hinstellen.

Die einfachste Lösung wäre, das zu tun, was man auch sonst macht, wenn Radfahrer einfach so auf dem Gehweg eiern: nichts. whistling.gif
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Mueck
Beitrag 14.10.2015, 09:30
Beitrag #1353


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Zitat (granny @ 14.10.2015, 10:17) *
Die einfachste Lösung wäre, das zu tun, was man auch sonst macht, wenn Radfahrer einfach so auf dem Gehweg eiern: nichts. whistling.gif
Um dem Gehwegradeln keinen weiteren Vorschub zu leisten, sollte man schon eindeutige Lösungen suchen, dass NUR dieser Weg für beide Verkehre gedacht ist und nicht aus Gewohnheit nahezu JEDER ...
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Tinu
Beitrag 14.10.2015, 09:37
Beitrag #1354


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Zitat (granny @ 14.10.2015, 10:17) *
Ein einzelner Weg neben der Straße ist ein Gehweg. Da ist einem Radfahrer nichts freigestellt.

Es geht hier ja offensichtlich um "extra gebaute" Radwege, die also neben den Gehwegen existieren dürften. Der Bürgermeister beklagt u.a., dass diese ohne Schilder nicht als solche erkannt werden und die (dummen) Schulkinder deshalb auf der (im Artikel als "Straße" bezeichneten) gefährlichen Fahrbahn fahren würden.

Außerdem das beliebte Kostenargument: Plant er eine Maut für Radwege oder was soll eine erzwungene Radwegnutzung an den bereits vergeudeten Ausgaben ändern?


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Gruß
Martin
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Don Jusi
Beitrag 14.10.2015, 09:40
Beitrag #1355


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Zitat (mgka @ 14.10.2015, 07:46) *
Zitat (Don Jusi @ 07.10.2015, 10:30) *
Toll! Falls Du hierzu irgendwas für die Öffentlichkeit schreibst bzw. eine Pressemitteilung machst, informiere mich/uns bitte.

Ich selbst wollte jetzt erst mal nichts dazu schreiben, das hat nun jemand anders getan. Geradezu erschreckend, wie ahnungslos Bürgermeister (=Chef ihres Ordnungsamts) auch 2015 noch sein können, was die StVO-"Novelle" von 1997 angeht. Aber in diesem Fall war er ja gar nicht zuständig.


Hallo Martin, super!

Wenn es Dir möglich ist, hierzu eine News zu schreiben, gerne auch etwas umfassender (Hintergründe, Studien, Möglichkeiten der Beschilderung...) würde ich die gerne mit freundlicher Genehmigung als Gastbeitrag auf der IC-Seite posten.

Das ist nämlich genau so ein Urteil, das ich schon lange benötige, immerhin geht es hier um eine außerörtliche Straße mit Tempo 100.

Die Bedenken des Bürgermeisters sind imho halblebig. Er kann mit Zeichen 260 und Zusatz 1022-10 so ziemlich dasselbe erreichen wie mit einem Blauschild, nur eben freiwillig. Piktogramme wurden schon genannt. Noch eine Möglichkeit wäre das orangene Routenschild, was ist damit?

Alles in allem sollte man dem OB nun unter die Arme greifen, gute Wetter machen, Möglichkeite aufzeigen, korrespondieren, dass Radwege nun einfach wirklich gut gemacht und durchdacht gehören, gepflegt werden müssen, sodass sie freiwillig gerne benutzt werden.


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Gruß, DJ

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mgka
Beitrag 14.10.2015, 09:44
Beitrag #1356


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In der Klage ging es im wesentlichen um gemeinsame, außerorts gelegene, einseitige Zweirichtungs-Rad-/Fußwege, auf denen auch gerne mal Pferde "verkehren", entsprechende Hinterlassenschaften dieser Tierchen sind gerade für Rennradfahrer nicht so das Optimum...
Übrigens hat das Gericht explizit in der mündlichen Verhandlung nach der Anzahl der Radfahrer gefragt, welche denn da fahren sollen. Denn außer Rennradfahrern habe ich da noch so gut wie niemand gesehen. Auch die Beklagtenseite konnte das nicht schlüssig aufklären. Der Bürgermeister kommentiert dann im SZ-Artikel den Weg von Brunnthal nach Höhenkirchen-Siegertsbrunn (dieselbe Kreisstraße). Nur: dieser Abschnitt war gar nicht Gegenstand meiner Klage und auch nicht meines vorangegangenen Antrags auf Vornahme verkehrsregelnder Maßnahmen, auch wenn das LRA selbst diesen Abschnitt neu verbeschieden hatte.


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Mitleser
Beitrag 14.10.2015, 09:46
Beitrag #1357


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Zitat (Don Jusi @ 14.10.2015, 10:40) *
Er kann mit Zeichen 260 und Zusatz 1022-10 so ziemlich dasselbe erreichen wie mit einem Blauschild, nur eben freiwillig.
Du willst den (Rad- und) Gehweg einer Straße mit einem straßenweiten Fahrverbot belegen? Das wäre eine sehr unkoschere Lösung. Und eine zum Nachteil der Fußgänger gegenüber den diesen Weg benutzenden Radlern.
Noch dazu: Wieso müssen Fahrräder per Zz vom Kfz-Verbot ausgenommen werden.

Zitat (Don Jusi @ 14.10.2015, 10:40) *
Noch eine Möglichkeit wäre das orangene Routenschild, was ist damit?
Wasn dat?
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mgka
Beitrag 14.10.2015, 09:50
Beitrag #1358


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Zitat (Don Jusi @ 14.10.2015, 09:40) *
Wenn es Dir möglich ist, hierzu eine News zu schreiben, gerne auch etwas umfassender (Hintergründe, Studien, Möglichkeiten der Beschilderung...) würde ich die gerne mit freundlicher Genehmigung als Gastbeitrag auf der IC-Seite posten.
Das ist nämlich genau so ein Urteil, das ich schon lange benötige, immerhin geht es hier um eine außerörtliche Straße mit Tempo 100

Ich werde jetzt erst mal die Zustellung des Urteils abwarten. Es besteht ja zumindest die theoretische Möglichkeit, dass die Gegenseite den Antrag auf Zulassung zur Berufung vor dem VGH stellt. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, dann mache ich das gerne.


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Heinz Wäscher
Beitrag 14.10.2015, 10:07
Beitrag #1359


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Zitat (mgka @ 14.10.2015, 10:44) *
In der Klage ging es im wesentlichen um gemeinsame, außerorts gelegene, einseitige Zweirichtungs-Rad-/Fußwege, auf denen auch gerne mal Pferde "verkehren", entsprechende Hinterlassenschaften dieser Tierchen sind gerade für Rennradfahrer nicht so das Optimum...

Das Argument, dass Reiter bei einem mit Zeichen 240 gekennzeichneten Sonderweg am Fahrbahnrand reiten müssen, hat das Gericht also gar nicht mit betrachtet? Wurde das illegale Reiten auf den Rad-/Gehwegen überhaupt vor Gericht erwähnt?

Das Fahren mit dem Mofa auf der Fahrbahn war dort auch immer erlaubt gewesen?


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Don Jusi
Beitrag 14.10.2015, 10:54
Beitrag #1360


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Zitat (Mitleser @ 14.10.2015, 09:46) *
Zitat (Don Jusi @ 14.10.2015, 10:40) *
Er kann mit Zeichen 260 und Zusatz 1022-10 so ziemlich dasselbe erreichen wie mit einem Blauschild, nur eben freiwillig.
Du willst den (Rad- und) Gehweg einer Straße mit einem straßenweiten Fahrverbot belegen? Das wäre eine sehr unkoschere Lösung. Und eine zum Nachteil der Fußgänger gegenüber den diesen Weg benutzenden Radlern.
Noch dazu: Wieso müssen Fahrräder per Zz vom Kfz-Verbot ausgenommen werden.


Es geht nicht um die Straße sondern um den begleitenden Weg (das ist ein Sonderweg). Der Weg ist kein reiner Gehweg. Er dürfte als ehemaliger Rad-/Fußweg auch nicht nur 1 m breit sein. Also ist es durchaus möglich, dass wenn das Blauschild weg ist, auch Landwirte etc. darauf verkehren (wollen). Das muss man dann irgendwie festhalten. "Radfahrer frei" soll ja nur den Weg als "Erlaubnis" kennzeichnen, sonst ist nicht 100%ig klar, ob Radfahrer dort auch fahren dürfen. Und Mofas dürfen es mit diesem Schild dann auf jeden Fall nicht.

Zitat (Don Jusi @ 14.10.2015, 10:40) *
Noch eine Möglichkeit wäre das orangene Routenschild, was ist damit?
Wasn dat?

Das da z.B.: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_442-20.svg

Imho einwandfrei. Weiterführend dann das hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_422.svg

.


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Mueck
Beitrag 14.10.2015, 11:01
Beitrag #1361


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Zitat (Mitleser @ 14.10.2015, 10:46) *
Zitat (Don Jusi @ 14.10.2015, 10:40) *
Er kann mit Zeichen 260 und Zusatz 1022-10 so ziemlich dasselbe erreichen wie mit einem Blauschild, nur eben freiwillig.
Du willst den (Rad- und) Gehweg einer Straße mit einem straßenweiten Fahrverbot belegen?
9 von 10 Autofahrer fahren sicher ungebremst weiter: whistling.gif

Und bei 1 von 10 ist ein langsamerer vor ihnen ... tongue.gif
9 von 10 Muecks fahren auf der Fahrbahn
9 von 10 anderen Radlern auf dem "Radweg"

Zitat (Mitleser @ 14.10.2015, 10:46) *
Das wäre eine sehr unkoschere Lösung. Und eine zum Nachteil der Fußgänger gegenüber den diesen Weg benutzenden Radlern.
Stimmt, Fußgänger haben etwas weniger Rechte, nur die üblichen, dass man sowieso vorsichtig an ihnen vorbei muss, auch wenn sei auf der Fahrbahn laufen würden oder jeden beliebigen Feldweg abseits einer Straße. Und sie dürfen nicht zu zweit einen Weg in ganzer Breite belegen, wie so manches Ehepaar nach einigen Ehejahren, aber das ist mir ganz recht als Radler, damit ich vorbei komme ... ;-)

Zitat (Mitleser @ 14.10.2015, 10:46) *
Zitat (Don Jusi @ 14.10.2015, 10:40) *
Noch eine Möglichkeit wäre das orangene Routenschild, was ist damit?
Wasn dat?
Vermutlich sowas?

Vermutlich nicht dieses
;-)

Edit, weil vergessen: Ersteres gibt aber nix frei!
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Explosiv
Beitrag 14.10.2015, 11:13
Beitrag #1362


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Wie wäre es mit Z 260 und dem von der zuständigen Behörde zu genehmigenden Zusatzzeichen "auf diesem Weg"? think.gif
Optimalerweise rechts des Weges aufgestellt?

Alternativ könnte das Bundesverkehrtministerium auch den internen Streit beilegen, ob Radfahrer jetzt Kampfradler oder Ramboradler sind und ein offizielles Zeichen für nicht benutzungspflichtige Radwege kreiren, um solche gemeinsamen Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht für die Radfahrer sauber ausschildern zu können. whistling.gif

Aber die sind wohl wegen VW noch auf Tauchstation.... mad.gif


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mgka
Beitrag 14.10.2015, 11:30
Beitrag #1363


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Am einfachsten wäre freilich die StVO in § 2 StVO entsprechend zu ändern (samt dem Text zu VZ237/240/241 in §§ 39-43):
(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen.


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Tinu
Beitrag 14.10.2015, 11:53
Beitrag #1364


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MaW: Benutzungspflicht generell aufheben. Damit nimmst du aber gleichzeitig die Möglichkeit in den seltenen Fällen der aus Sicherheitsgründen tatsächlich mal gebotenen Benutzungspflicht dieselbe durch einfache Beschilderung anzuordnen. (Könnte ich im Rahmen der Selbstverantwortung mit leben, aber ob das mehrheitsfähig ist?)

Aber was mir gerade auffällt:
Zitat (mgka @ 14.10.2015, 12:30) *
Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden.

Heißt das, dass man bei vorhandenem ("freiwilligen") Radweg statt des Seitenstreifens die Fahrbahn nutzen muss, wenn man den Radweg nicht nutzen will? whistling.gif



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Gruß
Martin
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Münsterland-Radler
Beitrag 14.10.2015, 12:10
Beitrag #1365


Neuling
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Nicht zur Hoffnung, vielmehr zur Sorge geben solche Erignisse Anlass. (Ich teile hier die Bedenken des Bürgermeisters)

Zitat (Mueck @ 14.10.2015, 12:01) *
9 von 10 Muecks fahren auf der Fahrbahn

Genau das ist nämlich das Problem.

Der Radweg auf dem Bild ist eindeutig und unmissverständlich als solcher gekennzeichnet, eine Erlaubnis der Fahrbahnnutzung ist im gezeigten Bild nicht beschildert.

Offensichtlich haben meine Hinweise in der Vergangenheit noch nicht gereicht, darum war eine Wiederanmeldung erforderlich (die neuen Beiträge lassen sich aber von den alten Beiträgen von mir unterscheiden - jetzt mit Großbuchstaben im Nutzernamen).


Ich verstehe nicht, warum man in solchen Fällen die Fahrbahn benutzen muss?
Der Radweg ist ausreichend breit und sieht sicher aus ...

Hupen beeindrucken die anderen Radfahrer ja leider nicht mehr. Und da müsste ich mich auf die Autofahrer verlassen, denn ich selbst habe kein Auto.

Mir sind jedenfalls in letzter Zeit vermehrt solche Tendenzen aufgefallen.
Und da stellt sich nun mal die Frage, was man dagegen tun kann.

Anhalten darf man andere VT als Nicht-Polizist ja nicht. Wie aber kann ich als Radfahrer andere Radfahrer, die die (Auto-)Fahrbahn benutzen, auf den Fahrradweg zwingen? Schließlich stören sie auf der Straße, auch wenn es meistens "nur" einer ist, und ich will irgendwie etwas dagegen tun, nur weiß ich leider (noch) nicht was.



Die Unsitte, Radwege zu für Radfahrer freigegebenen Fußwegen umzubeschildern, hat leider auch in Münster und im Münsterland Einzug gehalten. Dadurch kann man nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn man (wie ich) die gefährliche Fahrbahn vermeiden will.
Im Endeffekt versuche ich häufiger den ÖPNV (Bus) zu nutzen (statt Fahrrad), aber das läuft dann schnell mal auf sehr viel bis nur Fußweg hinaus und kostet auch viel Zeit.

Gut, ich kann leider nicht jeden davon abhalten, die gefährliche Fahrbahn statt des sicheren Radweges zu nutzen, das sehe ich ja ein.
Aber vielleicht kann ich mit diesem Beitrag ja wenigstens bei einigen Einsicht fördern.



P.S. @Tinu: Benutzungspflicht aufheben? Bloß nicht!
Schon jetzt glauben viele Fahrradfahrer fälschlicherweise, dass Radwege ohne Schild nicht benutzt werden müssten.
Dabei ergibt sich die Pflicht zur Nutzung durch das Rechtsfahrgebot weiterhin. (Nicht bei @Muecks Beispiel, das stimmt - dort fehlt aber die Erlaubnis der Fahrbahnnutzung einhergehend mit der Erlaubnis, den linken Weg daneben zu benutzen - also eine indirekte Pflicht)
Was wird dann erst passieren, wenn Radfahrer auch beschilderte Wege ignorieren? Nicht auszudenken!

Zitat (Tinu @ 14.10.2015, 12:53) *
Zitat (mgka @ 14.10.2015, 12:30) *
Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden.

Heißt das, dass man bei vorhandenem ("freiwilligen") Radweg statt des Seitenstreifens die Fahrbahn nutzen muss, wenn man den Radweg nicht nutzen will? whistling.gif

Nein, man muss weiterhin den Fahrradweg benutzen.
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Explosiv
Beitrag 14.10.2015, 12:14
Beitrag #1366


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Wer hat da Jehova gerufen? ranting.gif


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Tinu
Beitrag 14.10.2015, 12:43
Beitrag #1367


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Darf man im VP gezielt geballte Desinformation betreiben oder wäre das nicht zum Schutze der Ratsuchenden zu bannen?

Diskussion ist ja offensichtlich zwecklos wegen Unbelehrbarkeit. crybaby.gif


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VPL
Beitrag 14.10.2015, 12:57
Beitrag #1368


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Zitat (Münsterland-Radler @ 14.10.2015, 13:10) *
Die Unsitte, Radwege zu für Radfahrer freigegebenen Fußwegen umzubeschildern, hat leider auch in Münster und im Münsterland Einzug gehalten. Dadurch kann man nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn man (wie ich) die gefährliche Fahrbahn vermeiden will.


Bei der Schrittgeschwindigkeit bin ich bei dir, das ist tatsächlich lästig.

Zitat (Münsterland-Radler @ 14.10.2015, 13:10) *
P.S. @Tinu: Benutzungspflicht aufheben? Bloß nicht!
Schon jetzt glauben viele Fahrradfahrer fälschlicherweise, dass Radwege ohne Schild nicht benutzt werden müssten.
Dabei ergibt sich die Pflicht zur Nutzung durch das Rechtsfahrgebot weiterhin.


WHAT? Das dürfte aber eine Einzelmeinung sein. Ich werfe nur mal § 2 (1) StVO in den Raum:
"Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn."
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Tinu
Beitrag 14.10.2015, 13:26
Beitrag #1369


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Mal abgesehen von dem Eigentor, dass das Rechtsfahrgebot ja gerade die Nutzung der Fahrbahn voraussetzt und damit den Radweg sogar ausschließen würde, willst du doch hoffentlich nicht wirklich in die Diskussion gehen? unsure.gif


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mir
Beitrag 14.10.2015, 15:53
Beitrag #1370


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Dieser Thread dreht sich um die Auseinandersetzung von Radfahrern mit der Verwaltung. Für eine Diskussion darum, ob ein nicht benutzungspflichtiger Radweg benutzungspflichtig sei, ist es der falsche Ort. Weitere Beiträge in diese Richtung werden entfernt.



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redonner sa grandeur à l'europe!
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.10.2015, 16:02
Beitrag #1371


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Zitat (Explosiv @ 14.10.2015, 12:13) *
Alternativ könnte das Bundesverkehrtministerium auch den internen Streit beilegen, ob Radfahrer jetzt Kampfradler oder Ramboradler sind und ein offizielles Zeichen für nicht benutzungspflichtige Radwege kreiren, um solche gemeinsamen Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht für die Radfahrer sauber ausschildern zu können. whistling.gif

Man könnte sich da was bei den Franzosen (und Österreichern whistling.gif ) abgucken:

- benutzungspflichtig

- freiwillig



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Pogge
Beitrag 14.10.2015, 17:48
Beitrag #1372


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Das müsste schon genau umgekehrt geregelt werden, sonst dauert es Jahrhunderte bis alle Fahrbahnverbote weg sind!
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sigggi
Beitrag 14.10.2015, 19:25
Beitrag #1373


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Zitat (Pogge @ 14.10.2015, 18:48) *
Das müsste schon genau umgekehrt geregelt werden, sonst dauert es Jahrhunderte bis alle Fahrbahnverbote weg sind!

Das gibt es schon Vorschläge.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.10.2015, 20:07
Beitrag #1374


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Eine große Schilderherstellungsfirma befindet sich aber rein zufällig im Wahlkreis von Herrn Dobrindt. whistling.gif


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Mueck
Beitrag 14.10.2015, 23:31
Beitrag #1375


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Zitat (Münsterland-Radler @ 14.10.2015, 13:10) *
...
scarey.gif shutup.gif wallbash.gif crybaby.gif


Zitat (Heinz Wäscher @ 14.10.2015, 17:02) *
Man könnte sich da was bei den Franzosen (und Österreichern whistling.gif ) abgucken:

- freiwillig[/indent]
Kenne ich, hilft nicht gegen blödsinnige Radwege ...
Lauterbourg

Irgendwie haben die noch eine dritte Variante, leider vergessen zu knippsen. mindestens mal in Sarreguemines gesehen. Und komische Pflastermalereien haben sie auch ...
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helmet lampshade
Beitrag 15.10.2015, 11:58
Beitrag #1376


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Zitat (Mueck @ 14.10.2015, 11:01) *
Zitat (Mitleser @ 14.10.2015, 10:46) *
Zitat (Don Jusi @ 14.10.2015, 10:40) *
Er kann mit Zeichen 260 und Zusatz 1022-10 so ziemlich dasselbe erreichen wie mit einem Blauschild, nur eben freiwillig.
Du willst den (Rad- und) Gehweg einer Straße mit einem straßenweiten Fahrverbot belegen?
9 von 10 Autofahrer fahren sicher ungebremst weiter: whistling.gif

Das ist aber doch ein separater Weg, würde ich sagen, da er in 50m Entfernung etwas rausschwenkt. Wird aber gelegentlich auch als Ausweichparkplatz genutzt.

Im weiteren Verlauf verwandelt sich das in einen innerörtlichen Gehweg, diese Linksradlerfalle wurde ein wenig entschärft, da jetzt später ein VZ239 folgt - allerdings an einer Stelle wo man nicht auf die Fahrbahn wechseln kann. Ansonsten fahre auch ich da standardmäßig auch auf dem Weg statt auf der Fahrbahn
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Don Jusi
Beitrag 15.10.2015, 17:49
Beitrag #1377


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Zitat (Mueck @ 14.10.2015, 11:01) *
Zitat (Mitleser @ 14.10.2015, 10:46) *
Zitat (Don Jusi @ 14.10.2015, 10:40) *
Noch eine Möglichkeit wäre das orangene Routenschild, was ist damit?
Wasn dat?
Vermutlich sowas?

Vermutlich nicht dieses
;-)


Richtig, das erstere. Sieht imho etwas orangener aus in Natura.

Zitat
Edit, weil vergessen: Ersteres gibt aber nix frei!

Muss es auch nicht! Wichtig ist:

Zum 1. September 1997 wurde der Begriff „anderer Radweg" in die StVO aufgenommen, der seit dem 1. September 2009 durch den Begriff „Radweg ohne Benutzungspflicht" abgelöst wurde. „Radwege ohne Benutzungspflicht" sind fahrbahnbegleitend und baulich angelegt und nach außen erkennbar für die Benutzung durch den Radverkehr bestimmt, aber nicht mit einem Verkehrszeichen beschildert. Sie sind daher für niemanden benutzungspflichtig, aber ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten. Zur Verdeutlichung können sie mit einem Fahrradpiktogramm gekennzeichnet sein.


Da haben wir mit dem Vorwegweiser eine eindeutige Sache, die ich auch bei uns schon gesehen habe.

Oder?

Aber: Wie soll das eigentlich gehen "ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten" ohne es auszuschildern?

Zitat (mgka @ 14.10.2015, 11:30) *
Am einfachsten wäre freilich die StVO in § 2 StVO entsprechend zu ändern (samt dem Text zu VZ237/240/241 in §§ 39-43):
(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei" angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen.

Glaube ich nicht, was ist dann mit den rechten Radwegen? Da hast Du zu viel durchgestrichen?!?

Bislang ist eigentlich alles ok, schon vom Gesetzgeber her. Es krankt an der Umsetzung der Behörden. Hier auch mal das aktuelle Beispiel (aus dem Nachbarfred rüberkopiert) ein paar km von mir entfernt:

http://cycleride.de/index.php/component/jo...1505-nuertingen

Es krankt also auch völlig ohne Blauschild.

Zitat (Münsterland-Radler @ 14.10.2015, 12:10) *
Nicht zur Hoffnung, vielmehr zur Sorge geben solche Erignisse Anlass. (Ich teile hier die Bedenken des Bürgermeisters)

Zitat (Mueck @ 14.10.2015, 12:01) *
9 von 10 Muecks fahren auf der Fahrbahn

Genau das ist nämlich das Problem.

Der Radweg auf dem Bild ist eindeutig und unmissverständlich als solcher gekennzeichnet, eine Erlaubnis der Fahrbahnnutzung ist im gezeigten Bild nicht beschildert.

Entschuldigung, das ist falsch! Braucht auch nicht weiter diskutiert werden, aber jemand sollte Dir das mal eindeutig sagen: Das ist ein FELDWEG. Übrigens ist das eine einwandfreie behördliche Lösung - imho. Radfahren wer darf, landwirtschaftliche Fahrzeuge und deren Dreck müssen akzeptiert werden, wer (das nicht) will, darf aber die Fahrbahn benutzen.
.


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Tinu
Beitrag 15.10.2015, 18:36
Beitrag #1378


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Zitat (Don Jusi @ 15.10.2015, 18:49) *
Aber: Wie soll das eigentlich gehen "ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten" ohne es auszuschildern?

Ganz einfach: wie bei den Gehwegen, die ebenfalls nicht ausgeschildert werden müssen, um anderen Verkehr auszuschließen.

Bei Gehwegen dient das Blauschild lediglich zur Klarstellung, falls dieser nicht als solcher zu erkennen ist. Bei Radwegen ist aber (inzwischen) die Benutzungspflicht daran geknüpft, die bei Gehwegen für Fußgänger (immer noch) auch ohne Beschilderung gilt.


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Martin
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granny
Beitrag 15.10.2015, 20:59
Beitrag #1379


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Zitat (Tinu @ 15.10.2015, 18:36) *
Zitat (Don Jusi @ 15.10.2015, 18:49) *
Aber: Wie soll das eigentlich gehen "ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten" ohne es auszuschildern?

Ganz einfach: wie bei den Gehwegen, die ebenfalls nicht ausgeschildert werden müssen, um anderen Verkehr auszuschließen.

Durch dieses "ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten" erschließt sich jedenfalls, dass es keinen "gemeinsamen Geh- und Radweg ohne das Z.240" auf einer offensichtlichen Gehbahn gibt. Radweg ohne Benutzungspflicht, das geht nur auf solchen Straßenteilen, bei denen es sich offensichtlich um eine exklusive Radbahn handelt.
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Explosiv
Beitrag 16.10.2015, 05:21
Beitrag #1380


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mgka
Beitrag 16.10.2015, 07:48
Beitrag #1381


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Zitat (Don Jusi @ 15.10.2015, 17:49) *
Zitat (mgka @ 14.10.2015, 11:30) *
Am einfachsten wäre freilich die StVO in § 2 StVO entsprechend zu ändern (samt dem Text zu VZ237/240/241 in §§ 39-43):
(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei" angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen.

Glaube ich nicht, was ist dann mit den rechten Radwegen? Da hast Du zu viel durchgestrichen?!?

Wieso? Radwege sind natürlich zum Radfahren da. Die Frage ist ja eher die Kennzeichnung. Das gehört dann aber weiter nach hinten in die §§ 39-43. Und das Rechtsfahrgebot gilt für alle Fahrzeuge.


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Dlarah
Beitrag 16.10.2015, 12:26
Beitrag #1382


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Zitat (mgka @ 14.10.2015, 11:30) *
Am einfachsten wäre freilich die StVO in § 2 StVO entsprechend zu ändern (samt dem Text zu VZ237/240/241 in §§ 39-43):
(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn ...

Bei der Gelegenheit sollte auch das erlaubte Nebeneinander-Fahren in Fahrradstraßen ergänzt werden whistling.gif


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NMY
Beitrag 16.10.2015, 13:27
Beitrag #1383


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Das steht ja beim Fahrradstraßen-Vz. Die StVO wurde in den letzten Jahren ja konsequent aufgeräumt, so dass solche doppelten Regelungen eben nicht mehr enthalten sind.
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Tinu
Beitrag 16.10.2015, 14:17
Beitrag #1384


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"Konsequent" und "aufgeräumt" sind nicht gerade die Vokabeln, die mir dazu einfallen, aber sei's drum. whistling.gif

Ich vermute, Dlarah meinte eher, dass das Nebeneinanderfahren eben nicht nur in den Fahrradstraßen, sondern über § 2 generell erlaubt werden sollte. think.gif


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Mueck
Beitrag 16.10.2015, 14:34
Beitrag #1385


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Zitat (Tinu @ 16.10.2015, 15:17) *
Ich vermute, Dlarah meinte eher, dass das Nebeneinanderfahren eben nicht nur in den Fahrradstraßen, sondern über § 2 generell erlaubt werden sollte. think.gif
Dann kann man die Fahrradstr. auch wieder abschaffen, denn was bleibt denn noch von der üblichen Form ("Kfz frei") übrig außer dem Verbot dieser lästigen Pferdefuhrwerke? whistling.gif
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Tinu
Beitrag 16.10.2015, 16:38
Beitrag #1386


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Das liegt aber vor allem daran, dass die StVB diese faktische Abschaffung durch ihren Kompromiss standardmäßig die Fahrradstraßen für Kfz zu öffnen bereits in die Tat umsetzen. Genau genommen werden sie dadurch allerdings nicht abgeschafft, sondern sie wurden noch nie wirklich realisiert: Um es (scheinbar) jedem recht zu machen, kriegen die Radler jetzt ihre Fahrradstraßen und die Autler dürfen nach wie vor überall fahren. Ist doch prima. rolleyes.gif


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Cabronito
Beitrag 17.10.2015, 18:00
Beitrag #1387


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Auch außerhalb von Fahrradstraßen gibt es eigentlich nur sehr wenige Stellen, an denen man als Radfahrer nicht legal nebeneinander fahren darf.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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Tinu
Beitrag 17.10.2015, 19:29
Beitrag #1388


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Du meinst, weil es nach § 2 ja nur bei Behinderung verboten und ansonsten explizit erlaubt ist? wavey.gif



Anmerkung der Moderation:
Ein nachfolgender Beitrag von @Münsterlandradler und ein sich darauf beziehender Beitrag wurden entfernt.


Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 18.10.2015, 00:51


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Explosiv
Beitrag 18.10.2015, 07:48
Beitrag #1389


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Danke


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Cabronito
Beitrag 18.10.2015, 12:11
Beitrag #1390


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Zitat (Tinu @ 17.10.2015, 20:29) *
Du meinst, weil es nach § 2 ja nur bei Behinderung verboten und ansonsten explizit erlaubt ist? wavey.gif

yes.gif
Weiß nur leider kaum jemand. Vor allem die Dosentreiber, die angeblich alle bestens in der Fahrschule ausgebildet wurden. ranting.gif

wavey.gif


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NMY
Beitrag 19.10.2015, 06:52
Beitrag #1391


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Zitat (Tinu @ 16.10.2015, 15:17) *
"Konsequent" und "aufgeräumt" sind nicht gerade die Vokabeln, die mir dazu einfallen, aber sei's drum. whistling.gif

Da habe ich wohl in der Tat einen Smilie vergessen. unsure.gif
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senfeuter
Beitrag 14.12.2015, 20:17
Beitrag #1392


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Ich hole das mal wieder etwas nach oben.

Für alle Interessierten in Sachen Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen hier ein Schaustück aus dem schönen Mecklenburg.

Das VG Schwerin hat geurteilt und begründet die Richtigkeit der angeordneten Radwegbenutzungspflicht:

* „Bereits der Gesetzgeber sieht in einer zunehmenden Geschwindigkeitsdifferenz eine Gefahrenlage. Gem. § 18 StVO gilt für Strecken wie Autobahnen und Kraftfahrtstraßen sogar ein vollständiges Benutzungsverbot für Fahrräder“
* „Der Beleg für eine qualifizierte Gefahrenlage ergibt sich vorliegend bereits aus einer Heranziehung der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) 2010“

Die ganze Storry mit Urteil im Blog radeln.in-mecklenburg
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Heinz Wäscher
Beitrag 15.12.2015, 04:24
Beitrag #1393


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Trotz der ähnlichen Gefahren für Rad Fahrende müssen Mofas dort auch jeweils weiterhin die Fahrbahn beutzen??? blink.gif


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granny
Beitrag 15.12.2015, 09:22
Beitrag #1394


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Zitat (senfeuter @ 14.12.2015, 20:17) *
Das VG Schwerin hat geurteilt und begründet die Richtigkeit der angeordneten Radwegbenutzungspflicht:

* „Bereits der Gesetzgeber sieht in einer zunehmenden Geschwindigkeitsdifferenz eine Gefahrenlage. Gem. § 18 StVO gilt für Strecken wie Autobahnen und Kraftfahrtstraßen sogar ein vollständiges Benutzungsverbot für Fahrräder“
* „Der Beleg für eine qualifizierte Gefahrenlage ergibt sich vorliegend bereits aus einer Heranziehung der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) 2010“

Das VG Schwerin irrt gründlich. U.a. verwechselt es Ursache und Wirkung: auf Strecken wie Autobahnen und Kraftfahrstraßen herrscht nicht Benutzungsverbot für Fahrräder, weil dort mit für Radverkehr unverträglichen Geschwindigkeiten gefahren wird, sondern es herrscht Benutzungsverbot (nicht nur) für Fahrräder, damit man dort nicht alle naselang für so langsames Kroppzeugs bremsen muss. Diese Privilegierung ist aber eine exklusive Besonderheit der genannten Straßentypen. Die Übertragung dieses Prinzips auf andere Straßenkategorien mag zwar für Autofahrer sehr attraktiv scheinen - sie ist aber definitiv nicht vom Gesetzgeber so gewollt.
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Explosiv
Beitrag 15.12.2015, 12:25
Beitrag #1395


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Egal, was das VG Schwerin einnimmt, das muss weniger werden.


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Diesel-Georg
Beitrag 15.12.2015, 14:10
Beitrag #1396


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Benutzungspflicht generell aufheben wäre nicht verkehrt! Dann müsste aber mehr von Z 254 Gebrauch gemacht werden. Das würde die Sache jedenfalls eindeutig regeln. Wo es wirklich gefährlich ist, darf nicht auf der Straße Fahrbahn gefahren werden, egal in was für einem Zustand der Radweg ist. Die Ausrede von einer Aufhebung der Benutzungspflicht wegen angeblicher Unbefahrbarkeit entfällt... Die Straße ist für Radfahrer gesperrt, und wer den daneben verlaufenden Radweg nicht für befahrbar hält, weil er z.B. nicht asphaltiert ist, der muss eben einen Umweg über andere Straßen nehmen.

Im Gegenzug, wenn das Blauschild nur noch Hinweischarakter hat, dann kann der Rennradfahrer gerne die Fahrbahn nutzen und der, der sich auf einem Radweg sicherer fühlt, erkennt die Möglichkeit, dass es einen Radweg abseits der Straße gibt, leichter. alle Diskussionen über Benutzungspflichten und Ausnahmen könnte man sich dann sparen.

Der jetzige Zustand, wo jeder nach Gutdünken und Art seines Fahrrad entscheiden kann, ob die Benutzungspflicht für der blau beschilderte Radweg nun wegen Unbefahrbarkeit entfällt oder nicht, halte ich für suboptimal. Gerade solche Zustände führen doch hauptsächlich zu Konflikten zwischen Radfahrer und Autofahrer. Jeder von Beiden sieht sich im Recht und beschimpft den Anderen, oder ärgert sich zumindest über den Anderen. Das könnte vermieden werden bei Abschaffung der Benutzungspflicht und Einsatz von Z 254, wo es wirklich angebracht ist!

Edit: Ersetze überall Straße durch Fahrbahn!


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Grüße vom Diesel-Georg
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Mitleser
Beitrag 15.12.2015, 14:13
Beitrag #1397


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Zitat (Diesel-Georg @ 15.12.2015, 14:10) *
Benutzungspflicht generell aufheben wäre nicht verkehrt! Dann müsste aber mehr von Z 254 Gebrauch gemacht werden. Das würde die Sache jedenfalls eindeutig regeln. Wo es wirklich gefährlich ist, darf nicht auf der Straße gefahren werden, egal in was für einem Zustand der Radweg ist. Die Ausrede von einer Aufhebung der Benutzungspflicht wegen angeblicher Unbefahrbarkeit entfällt... Die Straße ist für Radfahrer gesperrt, und wer den daneben verlaufenden Radweg nicht für befahrbar hält, weil er z.B. nicht asphaltiert ist, der muss eben einen Umweg über andere Straßen nehmen.

Kann es sein, dass Du gerade Straße und Fahrbahn miteinander vermischst? Und sich dies auch negativ auf Deine Deutung des Geltungsbereichs beschilderter Verkehrsverbote auswirkt?
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Diesel-Georg
Beitrag 15.12.2015, 14:21
Beitrag #1398


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Stimmt! Ich meinte die Fahrbahn, wo ich Straße geschrieben habe.


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iru
Beitrag 15.12.2015, 14:23
Beitrag #1399


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Das ändert nichts am Problem, dass ein 254 die Straße sperrt. Also auch den Radweg.
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Schattenfell
Beitrag 15.12.2015, 14:25
Beitrag #1400


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Das stört doch momentan weder Radlinge noch Behörden whistling.gif
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