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> Reform "Flensburg", Hat jemand schon genaue Informationen?
Kühltaxi
Beitrag 14.02.2012, 16:18
Beitrag #251


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Genau gesagt wird man so bewertet als wenn man vier Punkte weniger hätte aber die Punkte stehen noch voll da.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
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corneliusrufus
Beitrag 14.02.2012, 18:07
Beitrag #252


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Zitat (Jens @ 13.02.2012, 16:43) *
Zitat (corneliusrufus @ 13.02.2012, 16:38) *
Das sind die Aufbauseminare, @ilam. Die bauen keine Punkte ab.

Doch (§4 Abs. 4 Satz 1 StVG)


Und schon wieder habe ich etwas gelernt.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Mr.T
Beitrag 14.02.2012, 19:00
Beitrag #253


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Zitat (Kühltaxi @ 14.02.2012, 16:18) *
Genau gesagt wird man so bewertet als wenn man vier Punkte weniger hätte aber die Punkte stehen noch voll da.
Nö, das war bis 2002 so. Nunmehr erfolgt eine echte Reduzierung der Punkte, man hat also tatsächlich weniger Punkte als eingetragen sind.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Kühltaxi
Beitrag 14.02.2012, 19:49
Beitrag #254


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Was ist denn der Sinn dieser Änderung? Für den Bürger sehe ich nur Nachteile. Früher galt das fünf Jahre lang unabhängig von der Punktzahl, also auch dann wenn zwischenzeitlich die Punkte alle weg waren und dann wieder neue kamen. Jetzt dürfte es eigentlich nur noch einmal gelten, im Moment der Löschung. Und welche Punkte werden überhaupt gelöscht, die ersten oder die letzten?


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Ernschtl
Beitrag 14.02.2012, 19:54
Beitrag #255


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Zitat (Kühltaxi @ 14.02.2012, 19:49) *
Und welche Punkte werden überhaupt gelöscht, die ersten oder die letzten?
Überlege mal was besser wäre. Es sind dann die anderen.


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Wer bremst hat Angst
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Jens
Beitrag 14.02.2012, 19:57
Beitrag #256


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Zitat (Ernschtl @ 14.02.2012, 19:54) *
Überlege mal was besser wäre. Es sind dann die anderen.

Unsinn


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Mr.T
Beitrag 14.02.2012, 20:23
Beitrag #257


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Zitat (Kühltaxi @ 14.02.2012, 19:49) *
Und welche Punkte werden überhaupt gelöscht, die ersten oder die letzten?
Weder noch. Der Punktestand wird um 4 resp. 2 vermindert. Und das so lange, wie Punkte vorhanden sind, die vor der punktereduzierenden Maßnahme entstanden sind.


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Kühltaxi
Beitrag 15.02.2012, 11:27
Beitrag #258


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Heißt also die Punkte in ihrer Gesamtzahl werden einfach reduziert aber die Taten bleiben alle stehen bis sie getilgt werden wenn ich richtig verstanden habe. Also ist diese Änderung wie ich vermutet habe in bestimmten zugegeben seltenen Konstellationen eine Verschlechterung für den Betroffenen, bei der Regelung nur einmal alle fünf Jahre wird es ja wohl geblieben sein.


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Jens
Beitrag 15.02.2012, 11:31
Beitrag #259


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Zitat (Kühltaxi @ 15.02.2012, 11:27) *
Also ist diese Änderung wie ich vermutet habe in bestimmten zugegeben seltenen Konstellationen eine Verschlechterung für den Betroffenen,

Warum?


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Kühltaxi
Beitrag 15.02.2012, 11:54
Beitrag #260


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Nehmen wir mal an ich habe sechs Punkte und reduziere auf zwei. Nach zwei Jahren sind diese Punkte auch weg, aber ein halbes Jahr später bekomme ich wieder neue die sich dummeweise innerhalb von zweieinhalb Jahren auf 18 hochsummieren. Nach alter Regelung würden diese wie 14 betrachtet, die fünf Jahre laufen ja noch, nach neuer würden sie aber voll dastehen da alle erst nach der punktereduzierenden Maßnahme erworben und zum Entzug führen. Ist natürlich ein Extrembeispiel, aber möglich.


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Mr.T
Beitrag 15.02.2012, 16:43
Beitrag #261


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Zitat (Kühltaxi @ 15.02.2012, 11:54) *
Nach alter Regelung würden diese wie 14 betrachtet
Nö. Da in deinem Beispiel keine Punkte mehr aus der Zeit vor der Reduzierung vorhanden sind, gibt es auch nichts mehr zu reduzierten. Du hättest dann 18 Punkte.


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Kühltaxi
Beitrag 15.02.2012, 19:44
Beitrag #262


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Was war denn dann der tiefere Sinn der Änderung? Gab es gar keinen? think.gif


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Mr.T
Beitrag 15.02.2012, 20:46
Beitrag #263


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Sorry blushing.gif . Ich muss mich korrigieren:
Zitat (Mr.T @ 14.02.2012, 19:00) *
Nö, das war bis 2002 so. Nunmehr Es erfolgt eine echte Reduzierung der Punkte, man hat also tatsächlich weniger Punkte als eingetragen sind.
2002 wurde der § 4 Abs. 5 StVG geändert, der Abs. 4 ist seit 1999 unverändert.
An meinen Aussagen ändert das aber nichts.


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Gruß Mr.T

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Mitleser
Beitrag 28.02.2012, 10:34
Beitrag #264


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UP

Der Stammel- und Ankündigungsminister Ramsauer stellt heute medienwirksam sein Konzept vor. Ua PHOENIX überträgt live ab 10:45 Uhr.

Die Presse hat gestern schon mal das Wesentliche zerrissen: "Wer einen fertigen Entwurf erwartet, dürfte allerdings enttäuscht werden. Denn zentrale Fragen bleiben offen. Den Entwurf verstehe man als Diskussionsgrundlage, heißt es dazu im Bundesverkehrsministerium." (SpOn)
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Mitleser
Beitrag 28.02.2012, 12:05
Beitrag #265


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Nunmehr gibt es die passende Pressemitteilung samt Anlagen, inkl. einer Zusammenfassung.

Wow, auch für die Punkteüberführung gibt es einen Vorschlag. blink.gif


Vielsagend ist aber dieser Satz, nach dem sich der übernächste Verkehrsminister wohl noch mit der Umsetzung rumschlagen darf soll: "Mit der Vorstellung der Eckpunkte soll eine breite fachliche und gesellschaftliche Diskussion eingeleitet werden. Im Anschluss daran wird ein konkreter Gesetzentwurf erarbeitet." thumbdown.gif
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ilam
Beitrag 28.02.2012, 12:14
Beitrag #266


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Oha, das wird lustig:

Zitat
Rechtskraft der Entscheidung: Nicht der Tag des Verstoßes soll mehr ausschlaggebend für die Fristberechnung im Fahr-eignungsregister und die Maßnahmen nach dem „Fahreig-nungs-Bewertungssystem“ sein. Entscheidend wäre dann die Rechtskraft der Entscheidung.


Ansonsten:

Nicht ganz so schlimm wie befürchtet, die Unterscheidung ob 1 oder 2 Punkte hängt daran, ob ein Regelfahrverbot gilt...
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Kühltaxi
Beitrag 28.02.2012, 12:18
Beitrag #267


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Zitat (Mitleser @ 28.02.2012, 12:05) *
Vielsagend ist aber dieser Satz, nach dem sich der übernächste Verkehrsminister wohl noch mit der Umsetzung rumschlagen darf soll: "Mit der Vorstellung der Eckpunkte soll eine breite fachliche und gesellschaftliche Diskussion eingeleitet werden. Im Anschluss daran wird ein konkreter Gesetzentwurf erarbeitet." thumbdown.gif

Also ich finde "breite .... gesellschaftliche Diskussion" besser als Basta-Politik. Daß es dadurch etwas länger dauert nehme ich gerne in Kauf. wink.gif


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ilam
Beitrag 28.02.2012, 12:19
Beitrag #268


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Mist... ich befürchte, ich muss was unternehmen, um in den "grünen Bereich" zu kommen, denn wer nicht im "Fahreignungsregister" steht, kann doch nicht geeignet sein, oder? whistling.gif
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Mitleser
Beitrag 28.02.2012, 12:28
Beitrag #269


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Zitat (Kühltaxi @ 28.02.2012, 12:18) *
Also ich finde "breite .... gesellschaftliche Diskussion" besser als Basta-Politik.

Stimmt, aber wenn selbst der mitentwickelnde ADAC von einem möglichen Wirksamwerden "ab Ende 2013" schreibt, wir alle das übliche Arbeitstempo und den spätesten nächsten Bundestagswahltermin kennen, dann hat @ilam wohl noch viel Zeit, um in den grünen Bereich zu rasen.
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Fabius
Beitrag 28.02.2012, 12:44
Beitrag #270


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1 Punkt = 2 Jahre Tilgung
2 Punkte = 3 Jahre Tilgung


Folglich müsste nach dieser Interpretation ne MPU-pflichtige ALK-Fahrt von 1,6 %o nach 3 Jahren getilgt sein bzw. auch eine Drogenfahrt.


--------------------
"Fett hocken sie auf dem Sofa, bei Nüsschen und Bier, im Zigarettenrauch - und regen sich über die jungen Haschischraucher auf."

Zitat: Gerhard Kocher
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Kühltaxi
Beitrag 28.02.2012, 12:45
Beitrag #271


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Zitat (ilam @ 28.02.2012, 12:14) *
Oha, das wird lustig:

Zitat
Rechtskraft der Entscheidung: Nicht der Tag des Verstoßes soll mehr ausschlaggebend für die Fristberechnung im Fahr-eignungsregister und die Maßnahmen nach dem „Fahreig-nungs-Bewertungssystem“ sein. Entscheidend wäre dann die Rechtskraft der Entscheidung.

Man weiß ja noch gar nicht wie sie es meinen.
Vielleicht meint Ramses ja es gäbe derzeit ein reines Tattagsprinzip und will genau das einführen was wir schon haben. Oder er weiß das es derzeit eine Verbindung von Tattags- und Rechtskraftprinzip zuungunsten des Betroffenen gibt und will dieses durch reines Rechtskraftprinzip ersetzen. Das würde zwar dem Betroffenen mehr von Staats wegen eigentlich unerwünschte "Gestaltungsmöglichkeiten" whistling.gif einräumen aber die ungerechte rückwirkende Verlängerung der Wirkungsdauer von Punkten über die Eintragungszeit hinaus wäre weg.
Die einfachste Lösung wäre ein reines Tattagsprinzip, keine Trickserei möglich aber auch keine ungerechte Wirkdauerverlängerung mehr. Aber das ist wohl zu einfach. think.gif


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Mitleser
Beitrag 28.02.2012, 12:49
Beitrag #272


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Zitat (Fabius @ 28.02.2012, 12:44) *
1 Punkt = 2 Jahre Tilgung
2 Punkte = 3 Jahre Tilgung

Folglich müsste nach dieser Interpretation ne MPU-pflichtige ALK-Fahrt von 1,6 %o nach 3 Jahren getilgt sein bzw. auch eine Drogenfahrt.

no.gif Der Vorschlag wurde dahingehend angepasst:
Zitat
Feste Tilgungsfristen: Jeder Betroffene weiß, wann der eingetragene Verstoß wieder getilgt wird. Jeder kann einfach nachvollziehen, wie lange seine Punkte im Register gespeichert sind.

10 Jahre (statt bisher 5) für Straftaten (entspricht sehr schwerem Verstoß = 2 Punkte)
5 Jahre (statt bisher 2) für Ordnungswidrigkeiten mit Anordnung eines Regelfahrverbotes (entspricht sehr schwererem Verstoß = 2 Punkte)
2 ½ Jahre (statt bisher 2) für Ordnungswidrigkeiten (entspricht schwerem Verstoß = 1 Punkt)

(Quelle)
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andreas7z
Beitrag 28.02.2012, 12:50
Beitrag #273


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Hallo ins Forum,

das Zitat von Ilam ist sehr interessant:
Rechtskraft der Entscheidung: Nicht der Tag des Verstoßes soll mehr ausschlaggebend für die Fristberechnung im Fahreignungsregister und die Maßnahmen nach dem „Fahreignungs-Bewertungssystem“ sein. Entscheidend wäre dann die Rechtskraft der Entscheidung.

Jetzt lohnt es sich wieder, besonder bei Straftaten, durch alle Instanzen zu prozessieren.
Wenn durch die Straftat das Punktekonto über 7 Punkte anschwillt, dann sollte man im Strafprozess viel Zeit schinden.
In der Zwischenzeit bauen sich andere Punkte ab und man entgeht dem Führerscheinentzug.

Gruß Andreas
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Fabius
Beitrag 28.02.2012, 12:55
Beitrag #274


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wie sieht es dann mit der Entziehung außerhalb des Punktesystems aus ? Dann wird in Zukunft halt ebend der Lappen bei 2 Punkten entzogen. Ändert sich was für die Leute die gerade vor der MPU stehen ? Wie sieht es mit der Akte aus bei der Behörde ? Muss die bearbeitet werden ? Schließlich soll das neue Punktesystem "Fahreigungs Bewertungssystem heißen"

Grün: Vormerkung beim Punktestand 0 bis 3. Es erfolgt keine Unterrichtung durch das Kraftfahrt-Bundesamt und keine Maßnahme.

Also kann mindestens einmal ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss gefahren sein, ohne was zu befürchten.


--------------------
"Fett hocken sie auf dem Sofa, bei Nüsschen und Bier, im Zigarettenrauch - und regen sich über die jungen Haschischraucher auf."

Zitat: Gerhard Kocher
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Jens
Beitrag 28.02.2012, 13:01
Beitrag #275


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Zitat (Mitleser @ 28.02.2012, 12:05) *
Wow, auch für die Punkteüberführung gibt es einen Vorschlag.

Der widerspricht aber der Aussage
Zitat (Ramsauer)
Die alten Punkte werden in das neue System überführt. Niemand wird dabei besser oder schlechter gestellt.

Denn wenn ich nach dem alten System 6 Punkte habe, bekomme ich laut diesem Vorschlag dafür im neuen System 3 Punkte, egal ob die Punkte aus zwei Verstößen mit jeweils 3 Punkten (im neuen System 2 Punkte) oder aus sechs Verstöße mit jeweils 1 Punkt (im neuen System 6 Punkte) resultieren.


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Mitleser
Beitrag 28.02.2012, 13:14
Beitrag #276


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Zitat (Fabius @ 28.02.2012, 12:55) *
Also kann mindestens einmal ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss gefahren sein, ohne was zu befürchten.

Erneut no.gif
Fahrverbote, MPU und Fahrerlaubnisverlust vor Erreichen des Grenzwertes stehen nicht in direkter Abhängigkeit zum Verkehrszentralregister/Fahreignungsregister. Das geht also auch weiterhin - zumindest will der Änderungsvorschlag da nichts dran machen.
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Fabius
Beitrag 28.02.2012, 13:22
Beitrag #277


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die Begründung um außerhalb des Fahrerignungsregisters zu entziehen wird schwieriger. Anhand des Fahreignungsregisters ist die Eignung abzulesen.


.......Fahreignung steht im Mittelpunkt: Gemessen an den bisherigen Erfahrungen werden durch die neuen Regelungen voraussichtlich rund eine Million Personen nicht mehr im Register erfasst. Diese haben zwar für die Verkehrssicherheit relevante, aber leichtere Verstöße begangen. Demgegenüber werden durch das Zusammenspiel der neuen Bausteine voraussichtlich rund 500 Fahrerlaubnisse im Jahr mehr entzogen.

...........Was ist der Punkte-Tacho?

Der Punkte-Tacho visualisiert klar und anschaulich das Fahreignungsbewertungssystem. (Vormerkung + drei Maßnahmenstufen). Je "hochtouriger" ein Verkehrsteilnehmer gegen die Verkehrsregeln verstößt, desto mehr nimmt seine Fahreignung Schaden. Wer "überdreht" ist ungeeignet weiter am Verkehr teilzunehmen und verliert den Führerschein.


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"Fett hocken sie auf dem Sofa, bei Nüsschen und Bier, im Zigarettenrauch - und regen sich über die jungen Haschischraucher auf."

Zitat: Gerhard Kocher
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Herr
Beitrag 28.02.2012, 14:23
Beitrag #278


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arme LKW Fahre..2x abstand nicht angehalten und schon sind es 6 Punkte..toll..da haben wir bald mehr Arbeitslose..
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ilam
Beitrag 28.02.2012, 14:26
Beitrag #279


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Zitat (Herr @ 28.02.2012, 14:23) *
arme LKW Fahre..2x abstand nicht angehalten und schon sind es 6 Punkte


Nö, nach der Liste gibt es maximal 2 Punkte, erst im Straftatbereich 3.

Zitat
..toll..da haben wir bald mehr Arbeitslose..


Nee, den Job macht dann ein anderer, die Gesamtzahl Arbeitsloser bleibt gleich.
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Digo
Beitrag 28.02.2012, 14:32
Beitrag #280


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Zitat (andreas7z @ 28.02.2012, 12:50) *
das Zitat von Ilam ist sehr interessant:
Rechtskraft der Entscheidung: Nicht der Tag des Verstoßes soll mehr ausschlaggebend für die Fristberechnung im Fahreignungsregister und die Maßnahmen nach dem „Fahreignungs-Bewertungssystem“ sein. Entscheidend wäre dann die Rechtskraft der Entscheidung.

Jetzt lohnt es sich wieder, besonder bei Straftaten, durch alle Instanzen zu prozessieren.

Denken die eigentlich nicht mit...?
Ist doch klar, dass dann sowas rauskommen muss. wallbash.gif

Anscheinend sollen jetzt aber Punkte für das Einfahren in die Umweltzone doch bleiben? Wurde vorhin auf ntv gesagt. blink.gif
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DerBremer
Beitrag 28.02.2012, 14:34
Beitrag #281


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Zitat (Mitleser @ 28.02.2012, 12:05) *
Nunmehr gibt es die passende Pressemitteilung samt Anlagen, inkl. einer Zusammenfassung...


Danke noch mal an Mitleser für den Link zu der Zusammenfassung.

Ramsauer hat ja heute auf der Pressekonferenz auf Nachfrage extra noch mal betont, dass die Umsetzung für Anfang 2013 geplannt sei.Mal sehen...

Alle Straftaten sollen nach 10 Jahren getilgt werden, OWI´s nach 2,5 oder 5 Jahre, keine Überliegefristen und Tilgungshemmungen mehr, kein Punkteabbau mehr möglich, usw... Also auf alle Fälle wird sich dann ja schon eine ganze Menge ändern.

Keinen Punkt mehr für die falsche&fehlende Umweltplakette, würde ich gut finden. Dafür hoffe ich das es dann für "Handy am Steuer" 2 Punkte gibt mit 5 Jahre Tilgungsfrist.Das die Leute bald härter bestraft werden, wo es tatsächlich um die Sicherheit der Menschen im Straßenverkehr geht.Ich sehe beim Auto fahren jedenfalls immer mehr Leute die mit einer Hand ein Handy am Ohr haben und nicht mehr so konzentriert fahren.
Für z.B. Kennzeichenmissbrauch oder den kleinen Parkplatzrempler soll es dann eben keine Punkte mehr geben.
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Mitleser
Beitrag 28.02.2012, 14:39
Beitrag #282


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Zitat (Digo @ 28.02.2012, 14:32) *
Anscheinend sollen jetzt aber Punkte für das Einfahren in die Umweltzone doch bleiben? Wurde vorhin auf ntv gesagt. blink.gif

Der mitentwickelnde ADAC schreibt dies jedoch. Und gefordert wurde dies auch allenthalben, ich bin daher zuversichtlich, dass es dafür keine Punkte mehr gibt.
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Jasper
Beitrag 28.02.2012, 14:40
Beitrag #283


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Zitat (Fabius @ 28.02.2012, 13:22) *
die Begründung um außerhalb des Fahrerignungsregisters zu entziehen wird schwieriger.

Warum think.gif


Zitat
Anhand des Fahreignungsregisters ist die Eignung abzulesen.

Haben wir doch jetzt auch.

Es gibt doch zwei Systeme, die im weiteren Verlauf Auswirkungen auf die weitere Nutzung der Fahrerlaubnis haben.
Das reine Punktesystem, wo es beim Überschreiten von Grenzwerten zu entsprechenden Folgen kommt und ein weitere System, was unabhängig vom Punktestand auch zu entsprechenden Folgen wie Fahrverboten, MPU-Anordnung oder FE-Entzug führt. Es verändert sich das System mit dem Punkten, aber nichts an den anderen Dingen.

Und selbst diesen "Punkte-Tacho" haben wir doch auch schon, nur hat es bisher kein Minister für nötig empfunden, es auf diese grafische Art darzustellen. Da hat Ramses vermutlich die Schaltfläche in Excel gefunden, wie man aus einem Balkendiagramm ein Tortendiagramm machen kann. Es ändert sich nur die Skalierung von dem Ding, Fristen werden geändert und ein paar Dinge bekommen einen neuen Namen, das war es aber auch schon.
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ilam
Beitrag 28.02.2012, 14:50
Beitrag #284


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Zitat
Zitat

Jetzt lohnt es sich wieder, besonder bei Straftaten, durch alle Instanzen zu prozessieren.

Denken die eigentlich nicht mit...?


Wer weiß, vielleicht ist das ja die Rache am Justizministerium für die andere StVO-Version auf deren Homepage. whistling.gif

Zitat
Ramsauer hat ja heute auf der Pressekonferenz auf Nachfrage extra noch mal betont, dass die Umsetzung für Anfang 2013 geplannt sei


Was soll er auch sonst sagen. Herbst 2013 ist ja spätestens die nächste Bundestagswahl.
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Fabius
Beitrag 28.02.2012, 15:15
Beitrag #285


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Zitat (Jasper @ 28.02.2012, 14:40) *
Zitat (Fabius @ 28.02.2012, 13:22) *
die Begründung um außerhalb des Fahrerignungsregisters zu entziehen wird schwieriger.

Warum think.gif


Zitat
Anhand des Fahreignungsregisters ist die Eignung abzulesen.

Haben wir doch jetzt auch.

Es gibt doch zwei Systeme, die im weiteren Verlauf Auswirkungen auf die weitere Nutzung der Fahrerlaubnis haben.
Das reine Punktesystem, wo es beim Überschreiten von Grenzwerten zu entsprechenden Folgen kommt und ein weitere System, was unabhängig vom Punktestand auch zu entsprechenden Folgen wie Fahrverboten, MPU-Anordnung oder FE-Entzug führt. Es verändert sich das System mit dem Punkten, aber nichts an den anderen Dingen.

Und selbst diesen "Punkte-Tacho" haben wir doch auch schon, nur hat es bisher kein Minister für nötig empfunden, es auf diese grafische Art darzustellen. Da hat Ramses vermutlich die Schaltfläche in Excel gefunden, wie man aus einem Balkendiagramm ein Tortendiagramm machen kann. Es ändert sich nur die Skalierung von dem Ding, Fristen werden geändert und ein paar Dinge bekommen einen neuen Namen, das war es aber auch schon.



Man spricht aber hier von einem Fahreignungsregister. Wie der Name schon sagt es geht um die Eignung.


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"Fett hocken sie auf dem Sofa, bei Nüsschen und Bier, im Zigarettenrauch - und regen sich über die jungen Haschischraucher auf."

Zitat: Gerhard Kocher
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DerBremer
Beitrag 28.02.2012, 15:22
Beitrag #286


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Durch die geänderten Tilgungsfristen bleibt dann ja z.B. auch eine Alk-Owi länger gespeichert:

Mal so als Beispiel:

1. TF mit 0,6‰ 05.2013

2. TF mit 0,7‰ 02.2018

Es folgt eine Aufforderung zur MPU durch die FSST, weil Wiederholungstäter. Die erste TF bleibt ja dann 5 Jahre gespeichert. Oder sehe ich das falsch think.gif
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Jasper
Beitrag 28.02.2012, 16:34
Beitrag #287


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Zitat (Fabius @ 28.02.2012, 15:15) *
Man spricht aber hier von einem Fahreignungsregister. Wie der Name schon sagt es geht um die Eignung.

und wo steht, dass zukünftig ausschließlich und nur noch dieses eine Register für die Betrachtung der Eignung herangezogen wird und alle anderen Verordnungen u.ä. zur Bewertung der Fahreignung erlöschen werden / nicht mehr herangezogen werden?
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Jens
Beitrag 28.02.2012, 17:03
Beitrag #288


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Zitat (Fabius @ 28.02.2012, 15:15) *
Man spricht aber hier von einem Fahreignungsregister. Wie der Name schon sagt es geht um die Eignung.

Ja und? Das Verkehrszentralregister wird auch geführt, damit man die nichtgeigneten Fahrer aussieben kann. Ein neuer Name ändert doch nichts daran, daß die Behörde auch außerhalb des Punktesystems Maßnahmen ergreifen kann, wenn sie Eignungszeifel hat.




Zitat (DerBremer @ 28.02.2012, 15:22) *
Durch die geänderten Tilgungsfristen bleibt dann ja z.B. auch eine Alk-Owi länger gespeichert:

Mal so als Beispiel:

1. TF mit 0,6‰ 05.2013

2. TF mit 0,7‰ 02.2018

Es folgt eine Aufforderung zur MPU durch die FSST, weil Wiederholungstäter. Die erste TF bleibt ja dann 5 Jahre gespeichert. Oder sehe ich das falsch think.gif

Wenn man es schafft, die Rechtskraft des Bußgeldbescheids für den zweiten Verstoß solange hinauszuzögern, bis der erste Verstoß getilgt ist, gibt es aufgrund der dann nicht mehr vorhandenen Überliegefrist keine MPU.


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Butzemann
Beitrag 28.02.2012, 17:26
Beitrag #289


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Auf der Seite des BMVBS findet sich das aktuellste zur neuen Regelung wie sie als Gesetzentwurf eingereicht werden soll.
http://www.bmvbs.de/DE/VerkehrUndMobilitae...gsregister_node

mfg Gert
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Uwe W
Beitrag 28.02.2012, 18:24
Beitrag #290


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Einige Fragen bleiben offen:

- wird die Regelung beibehalten, dass vor Durchführung einer Maßnahme (Ermahnung, Verwarnung) die nächsthöhere Stufe nicht erreicht werden kann, dass dann also eine Kappung bei 5 neuen Punkten stattfindet, bevor die Ermahnung erfolgt ist? Zu denken ist hier insbesondere an Situationen, in denen ein Verkehrsteilnehmer unbewusst mehrfach gegen Verkehrsvorschriften verstößt und dann eine Vielzahl von Punkten bekommen könnte, bevor die Fahrerlaubnisbehörde eingreift.

- warum hat Kennzeichenmissbrauch nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun? Ein Kennzeichenmissbrauch erfolgt ja oftmals, damit man für Verkehrsverstöße nicht oder nicht so leicht zur Verantwortung gezogen werden kann.

- dürfen Bußgeldbehörde auf das neue "Fahreignungsregister" nicht mehr zurückgreifen, um bei notorischen Tätern härtere Bußgeldsanktionen zu verhängen, d.h. wird § 28 (2) Nr. 3 StVG abgeschafft? Oder ist die Umbenennung nur ein reiner Etikettenschwindel?


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Jens
Beitrag 28.02.2012, 18:33
Beitrag #291


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Zitat (Mitleser @ 28.02.2012, 14:39) *
Zitat (Digo @ 28.02.2012, 14:32) *
Anscheinend sollen jetzt aber Punkte für das Einfahren in die Umweltzone doch bleiben? Wurde vorhin auf ntv gesagt. blink.gif

Der mitentwickelnde ADAC schreibt dies jedoch. Und gefordert wurde dies auch allenthalben, ich bin daher zuversichtlich, dass es dafür keine Punkte mehr gibt.

In der Broschüre Eckpunkte für das geplante Fahreignungsregister (FAER) im Überblick (PDF, 1MB) heißt es
Zitat
Konzentration auf Verkehrssicherheit: Erfasst werden sollen nur die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße. Auf die Erfassung von Verstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, kann verzichtet werden, z. B. das Fahren in der Umweltzone und Straftaten wie z. B. den Kennzeichenmissbrauch.

Konsequenterweise wird dann wohl auch das Betreiben bzw. Mitführen betriebsbereiter technischer Geräte zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen (immerhin derzeit mit 4! Punkten bewertet) nicht mehr erfasst werden.


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Motzi
Beitrag 28.02.2012, 18:57
Beitrag #292


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Wünsche allseits einen wunderschönen Abend und hab da auch noch mal eine Frage whistling.gif
Die Übertragung der alten Punkte ins neue System sieht ja, wenn man den "Vorschlag" betrachtet akzeptabler aus, als ich dachte.
Ich hab mit Schlimmeren gerechnet....
Ich wäre mit meinen gesammelten Punkten (11 Stück, seit Rechtskraft am 28.01.2010 keine mehr dazu gekommen und auch sonst war ich nicht auffällig )also im gelben "Ermahnungsbereich".
So weit so gut .... oder eben auch nicht.... Heißt Ermahnungsbereich, dass ich schon wieder einen Brief im schicken Gelb, sprich Zustellungsurkunde bekommen würde, in der ich ermahnt werde? Das bin ich schon und da ich schon die Ermahnung, zukünftig regelkonform am Straßenverkehr teilzunehmen, damals bekommen habe. Dementsprechend sehe ich es nicht ein, warum ich schon wieder für so ne dämliche Zustellung 23,50 bezahlen sollte...
Und wie sieht das mit der Tilgung aus? Die ersten 25 Monate hab ich ja mittlerweile schon überstanden, - diese würden dann sicherlich angrechnet werden, oder?
Lieben Gruß von Motzi
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Jasper
Beitrag 28.02.2012, 19:11
Beitrag #293


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Zitat (Motzi @ 28.02.2012, 18:57) *
Dementsprechend sehe ich es nicht ein, warum ich schon wieder für so ne dämliche Zustellung 23,50 bezahlen sollte...

Ja, morgen wird das beschlossen und ab Freitag gehen die Briefe mit den Ermahnungen raus. Da die Kosten für das Seminar entfallen, aber dennoch eine deutliche "Erinnerung" bleiben soll, werden die Kosten dieses Ermahnungsschreibens auf 400 Euro plus Zustellgebühren angepasst.

---

Hallo, das ist eine erste Idee des Herrn Ramsauer, die in den nächsten vielen Monaten als Besprechungsgrundlage für die anderen beteiligten Ministerien dient. Was irgendwann mal daraus wird und wie es dann wird, wird sich erst in sehr vielen Monaten zeigen - siehe Wechselkennzeichen, welche Idee der Hr. Ramsauer Anfangs hatte und was jetzt immer noch nicht daraus geworden ist. Er wird nicht ohne Grund als "Ankündigungs-Minister" bezeichnet.
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emperor20
Beitrag 28.02.2012, 19:58
Beitrag #294


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Das einfahren in die Umweltzone ohne Umweltplakette soll laut RTL nicht mehr mit einem Punkt bestraft werden (also 0), nach dem neuen System. Na endlich mal ne gute Idee von diesen Kasperköppen da oben. dry.gif


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Fabius
Beitrag 28.02.2012, 20:20
Beitrag #295


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wie sieht es denn jetzt mit der Akte bei der Behörde aus ?


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Zitat: Gerhard Kocher
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Jens
Beitrag 28.02.2012, 20:22
Beitrag #296


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Gut siehts aus


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Fabius
Beitrag 28.02.2012, 20:37
Beitrag #297


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Ja müssen die Akten bereinigt werden ?


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Zitat: Gerhard Kocher
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Jasper
Beitrag 28.02.2012, 20:48
Beitrag #298


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Wie damals bei der Umstellung DM -> Euro

Zwei Monate beide Systeme nebeneinander, dann auf 1:1 gerundet
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Jens
Beitrag 28.02.2012, 20:53
Beitrag #299


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Zitat (Fabius @ 28.02.2012, 20:37) *
Ja müssen die Akten bereinigt werden ?

Ich zitier mal der Einfachheit halber:
Zitat (Jasper @ 28.02.2012, 19:11) *
Hallo, das ist eine erste Idee des Herrn Ramsauer, die in den nächsten vielen Monaten als Besprechungsgrundlage für die anderen beteiligten Ministerien dient. Was irgendwann mal daraus wird und wie es dann wird, wird sich erst in sehr vielen Monaten zeigen - siehe Wechselkennzeichen, welche Idee der Hr. Ramsauer Anfangs hatte und was jetzt immer noch nicht daraus geworden ist. Er wird nicht ohne Grund als "Ankündigungs-Minister" bezeichnet.


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Fabius
Beitrag 28.02.2012, 21:01
Beitrag #300


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Naja mal abwarten. Ich danke euch aufjedenfall für eure Antworten. Im Sommer veranstalte ich ein paar Grillfeste. Dann lade ich hier mal ein paar ein. Achso und ich meinen Lappen bis dahin auch habe rolleyes.gif


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