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> Reform "Flensburg", Hat jemand schon genaue Informationen?
EMD
Beitrag 10.02.2012, 13:07
Beitrag #151


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Hört sich ja irgendwie schön an alles bisher, das ich denn "ungestraft" in den Umweltzonen rum fahren kann wie ich lustig bin laugh2.gif
Ich hoffe ja mal unangeschnallt fahren wird dann auch nicht mehr Bepunktet, ich gefähre ja den allgemeinen Verkehr damit nicht, nur mich selber.
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*Linksfahrer*
Beitrag 10.02.2012, 13:14
Beitrag #152


Neuling


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Hallo nochmals,
da mein vorheriger Eingangsthread
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=96915
leider geschlossen wurde, poste ich mein Anliegen hier noch einmal:

Zitat
Hallo,

wie in der "BILD" Zeitung zu lesen war, wird es wohl 2013 eine "Gesetzesänderung" geben.

D.h. ab 8 Punkten wäre dann wohl ein Fahrverbot in Deutschland?

Gilt das auch für Führerschein-Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse?

Ich weiß nur, dass ich über 10 Punkte in Deutschland haben müßte, und zwar seit meiner Rückkehr nach Deutschland 2007.

Einige Punkte sind noch aus 2008, bzw. 2009 und 2010
und möglicherweise auch aus 2011?

Oder gilt dann auch diese 2 Jahresfrist mit Verjährung?


Vielen Dank auch für die Willkommensgrüße @Ichtyos'
und die Verlinkung zu diesem Thread



Die Punkte und begangenen "Verkehrsverstöße" aus 2008 und 2009 müßten dann doch nach der neuen Regelung sowieso verjährt sein.
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Ostfriese69
Beitrag 10.02.2012, 13:22
Beitrag #153


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Zitat (Ernschtl @ 10.02.2012, 12:45) *
Weil Luft- und Schienenverkehr grundsätzlich und ständig von aussen kontrolliert werden. Weder Zugführer noch Pilot haben die Entscheidungsfreiheit eines Autofahrers.


Zumindest für die Luftfahrt trifft Dein Einwand nicht zu. Ein Flug unter VFR Regeln ist kaum reglementiert und man braucht keine Verbindung zu irgendeiner Stelle außerhalb des Luftfahrzeuges.

Zitat (Ernschtl @ 10.02.2012, 12:45) *
Wenn man das vergleichen wollte dann würde ich z.B. eine falsche Flughöhe mit einem Rotlichtverstoss gleichsetzen. Das Verkehrsmittel befindet sich an einem Punkt oder auf einer Strecke wo es momentan absolut nicht sein darf. Dann ähneln sich auch die Strafen wieder.


Eine falsche Flughöhe wird bei weiterer Nichtbefolgung von einer entsprechenden Anweisung deutlich schwerer bestraft als ein Rotlichtverstoß.
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WallE
Beitrag 10.02.2012, 13:37
Beitrag #154


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Zitat
Eine falsche Flughöhe wird bei weiterer Nichtbefolgung von einer entsprechenden Anweisung deutlich schwerer bestraft als ein Rotlichtverstoß.


Jepp....und wenn keine Korrespondenz mit dem Fluglotsen stattfindet, bekommt man relativ schnell mehrere Flügelmänner von der deutschen Luftwaffe gratis dazu whistling.gif
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Jens
Beitrag 10.02.2012, 13:47
Beitrag #155


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Zitat (EMD @ 10.02.2012, 13:07) *
Ich hoffe ja mal unangeschnallt fahren wird dann auch nicht mehr Bepunktet,

Dafür gibts auch aktuell keine Punkte


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EMD
Beitrag 10.02.2012, 13:56
Beitrag #156


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Zitat (Ernschtl @ 10.02.2012, 12:45) *
Zitat (Ostfriese69 @ 10.02.2012, 10:39) *
Warum ist denn der Vergleich mit dem Luftverkehr oder auch dem Schienenverkehr ein Vergleich mit Äpflen und Birnen?
Weil Luft- und Schienenverkehr grundsätzlich und ständig von aussen kontrolliert werden. Weder Zugführer noch Pilot haben die Entscheidungsfreiheit eines Autofahrers.


Zugführer und Pilot ist aber auch ein ganz schön hinkender Vergleich...

Mit Lokführers kommt es wieder hin.
Und natürllich kann man meistens zu schnell fahren und es würde auch meistens nichts passieren, aber irgendwann doch und dann ist der Schaden gleich mal um einiges größer wie wenn einer sein Auto vor einen Baum setzt, wo nur der Fahrer und evtl weitere insassen betroffen sind. Wenn man einen Zug an der richtigen Stelle entgleist können ganze Wohnsiedlungen verwüstet werden.


Aha ich dachte es gäbe aktuell ein Punk wenn man nit angeschnallt ist...
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Kühltaxi
Beitrag 10.02.2012, 14:23
Beitrag #157


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Zitat (mir @ 10.02.2012, 12:13) *
Die Argumentationsführung ist allerdings nicht wirklich konsistent ... einmal meint er, er habe selber 0 Punkte, dann meint er, daß man ja so schnell einen Punkt bekommen könne, wenn man mal ein Tempo-30-Schild übersehe.

Also ich sehe da keinen Widerspruch, ich habe auch schon mal zeitweise 0 Punkte wenn auch nicht meistens und finde auch daß man sich sehr schnell Punkte einfangen kann auch bei unauffälliger Fahrweise.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
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Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
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janr
Beitrag 10.02.2012, 14:46
Beitrag #158


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Zitat (Kühltaxi @ 10.02.2012, 14:23) *
... und finde auch daß man sich sehr schnell Punkte einfangen kann auch bei unauffälliger Fahrweise.
Da sieht man, daß man doch verschieden ist, bekomme ich doch nie Punkte (fast: einen bekam ich mal beim Falschparken > Anzeige wegen Behinderung > 5m-Regel)

Ansonsten halte ich mich auch nicht immer an die zHg und werde auch so ca ein mal in zwei Jahren erwischt (bis 15€).

Mir fällt es also recht leicht punktefrei zu bleiben.

Somit weis ich jetzt nicht, was ich von der Neuregelung zu halten habe. Aber daß Ramses wieder mal eine unfertige Baustelle hinterlässt ärgert mich,
der ist doch ein Gesetze-Messie > immer was Neues aber das Alte wird nicht aufgearbeitet/erledigt.


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Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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superdiesel
Beitrag 10.02.2012, 14:53
Beitrag #159


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Ah, jetzt habe ich einen Verdacht, warum Ramses mit diesem Thema gerade jetzt ohne Not vorprescht.

Meine Verschwörungstheorie: Beim Thema Energiewende - Stichwort Gebäudesanierungen wäre er in der Pflicht, hat aber nichts vorzuweisen.
Da ist die Neuorganisation des Flensburger Punktekatalogs vielleicht ein schönes Ablenkungsmanöver.


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tortenboxer
Beitrag 10.02.2012, 15:02
Beitrag #160


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Wieso Ablenkungsmanöver?

Mit höheren Geldbußen lässt sich die Finanzierungslücke bei der Gebäudesanierung schließen.

Ergebnis: Es wiürde nur Geld umgeschichtet werden. Der kleine Mann ist und bleibt immer der Dumme.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 10.02.2012, 15:07
Beitrag #161


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Übrigens:
Es gibt hier einige, die Geschwindigkeitsübertretungen nicht nach Absolut-Werten, sondern nach Prozent-Werten ahnden lassen möchten.
Das halte ich für Blödsinn: Nehmen wir eine Überschreitung von 20%:
  • 120 km/h bei erlaubten 100 sind zwar in den meisten Fällen noch kein Drama, aber wer hier nicht merkt, dass er zu schnell ist, der muss sich sagen lassen, dass mit seinem Gefühl was nicht in Ordnung ist (Loriot lässt grüßen notworthy.gif).
  • 60 km/h innerorts konnen einem schon wesentlich leichter mal passieren, wenn man nach dem Einbiegen zügig beschleunigt und 0,8 Sekunden zu spät vom Gas geht thread.gif
  • und eine Überschreitung von 1,2 km/h im verkehrsberuhigten Bereich??? (Wie schnell darf man da eigentlich GENAU fahren? think.gif
Also, wenn es danach geht, hätte ich gestern früh glatt meinen Führerschein abgeben dürfen: Überschreitung um gut 200%!!!
Situation: Es regnete (!!!), und an einer Verkehrsberuhigungs-Engstelle in einem verkehrsberuhigten Einfamilienhaus-Bereich wartete eine zu Fuß gehende ältere Dame darauf, dass ich die Engstelle vor ihr passiere.
Ich hätte natürlich anhalten und mit ihr die Vorrang-Frage ausdiskutieren können, aber ich habe das für uns beide naheliegende gemacht: Ein wenig Gas gegeben (so auf knapp 20 km/h) - und mich im Vorbeifahren bedankt.

Führerschein abliefern für sowas??

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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janr
Beitrag 10.02.2012, 15:10
Beitrag #162


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 10.02.2012, 15:07) *
... Überschreitung um gut 200%!!!...so auf knapp 20 km/h ...
Hast du da richtig gerechnet, oder steh ich aufm Schlauch: bei erlaubten 10km/h sind 20km/h 100% mehr think.gif


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Digo
Beitrag 10.02.2012, 15:13
Beitrag #163


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Ich habe was von 7 km/h im Kopf, da wären 21 dann 200%.
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Ichtyos
Beitrag 10.02.2012, 15:14
Beitrag #164


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Das ist die Frage:

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 10.02.2012, 15:07) *
(Wie schnell darf man da eigentlich GENAU fahren? think.gif


Man hört auch von 4 - 7 km/h. Bei 6 würde es passen. wavey.gif


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TH64
Beitrag 10.02.2012, 15:16
Beitrag #165


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Einen interessanten Artikel zu dieser Thematik gibt es auch hier whistling.gif

(Ich hoffe das ich mich hier nicht des HG schuldig mache)


--------------------
Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt…


… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams)
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willi
Beitrag 10.02.2012, 15:17
Beitrag #166


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Zitat (janr @ 10.02.2012, 15:10) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 10.02.2012, 15:07) *
... Überschreitung um gut 200%!!!...so auf knapp 20 km/h ...
Hast du da richtig gerechnet, oder steh ich aufm Schlauch: bei erlaubten 10km/h sind 20km/h 100% mehr think.gif
Du hast zwar richtig gerechnet, aber im VB sind keine 10km/h erlaubt.

Schrittgeschw. bedeutet 4-7 km/h.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 10.02.2012, 15:26
Beitrag #167


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Seh ich auch so:
Schritttempo ist die Geschwindigkeit eines Fußgängers, der weder trödelt noch besondere sportliche Ambitionen hat.
Und DER schafft ungefähr 100 Meter in einer Minute ==> 6 km/h.

Aber warum schreibt man die "6 km/h" eigentlich nicht explizit in die Erläuterung zu Zeichen 325.1 rein?
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Amtsrichter? think.gif

Doc


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Mr.Mijagi
Beitrag 10.02.2012, 15:37
Beitrag #168


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Zitat (tortenboxer @ 10.02.2012, 15:02) *
Mit höheren Geldbußen lässt sich die Finanzierungslücke bei der Gebäudesanierung schließen.

Ergebnis: Es wiürde nur Geld umgeschichtet werden. Der kleine Mann ist und bleibt immer der Dumme.

Vom ADAC:

Falsch ist der in den bisherigen Veröffentlichungen vermittelte Eindruck, dass die Reform mit einer Erhöhung der Bußgelder einhergehen soll. Dass dies nicht richtig dargestellt wurde, darüber besteht Einverständnis zwischen ADAC und Bundesverkehrsministerium. Dies hat das Ministerium gegenüber dem ADAC heute nochmals bestätigt.
http://www.adac.de/infotestrat/adac-im-ein...urcePageId=6729

Ob's so kommen wird? Kein Ahnung...
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janr
Beitrag 10.02.2012, 15:39
Beitrag #169


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OK bei 6 km/h hast du natürlich Recht, Doc, ich ging halt von den Urteilen aus die 10 km/h noch nicht als Verfolgungswürdig halten.

Für manche VT sind auch um die 6 km/h auch recht schwierig, oder soll jetzt jeder Moped/Motorrad/Fahradfahrer schieben?

Ganz zu schweige von dem Tachometern, die das ja gar nciht anzeigen.


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tortenboxer
Beitrag 10.02.2012, 15:45
Beitrag #170


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Zitat (Mr.Mijagi @ 10.02.2012, 15:37) *
Vom ADAC:

Falsch ist der in den bisherigen Veröffentlichungen vermittelte Eindruck, dass die Reform mit einer Erhöhung der Bußgelder einhergehen soll. Dass dies nicht richtig dargestellt wurde, darüber besteht Einverständnis zwischen ADAC und Bundesverkehrsministerium. Dies hat das Ministerium gegenüber dem ADAC heute nochmals bestätigt.
http://www.adac.de/infotestrat/adac-im-ein...urcePageId=6729

Ob's so kommen wird? Kein Ahnung...


Meist kommt doch immer erst das große Dementi und hinterher wird es doch so gemacht wie ursprünglich angekündigt.

Ich glaube unseren Politikern nur noch das was letztendlich im Gesetz oder Bundesgesetzblatt steht.
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pechmann
Beitrag 10.02.2012, 16:45
Beitrag #171


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Hab jetzt nicht alles durchgelesen...ist dann doch zuviel. Vielleicht war die Frage schon einmal:

- Angenommen jemand hat Stand heute 17 Punkte und hätte bei Einführung des neuen noch 15 Punkte (laut altem System)
- Angenommen jemand hat Stand heute 8 Punkte und hätte bei Einführung 6 Punkte (laut altem System)
Beide haben Punkte für die gleichen Dinge: Abstand, zu schnell

Wieviel Punkte haben beide wirklich bei/nach Einführung des neuen Systems? Der eine 6 der andere den Lappen los?
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Jens
Beitrag 10.02.2012, 16:50
Beitrag #172


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Die Frage kann dir derzeit niemand beantworten. Was mit den alten Punkten geschieht, ist noch völlig unklar.


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Mr.Mijagi
Beitrag 10.02.2012, 17:01
Beitrag #173


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Zitat (pechmann @ 10.02.2012, 16:45) *
Wieviel Punkte haben beide wirklich bei/nach Einführung des neuen Systems? Der eine 6 der andere den Lappen los?

Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder es gibt eine Generalamnestie und alle bisher gesammelten Punkte - insgesamt 47 Millionen - verfallen. In diesem Falle würden die Punkte entwertet und könnten an abstiegsgefährdete Bundesligavereine verkauft oder an Marienkäfern angebracht werden. Großer Vorteil dieser Variante: Bis zur Amnestie kann jeder noch so viele Verkehrsvergehen anhäufen, wie er will. Sie verfallen ohnehin.
Die zweite Möglichkeit sieht eine 1:1-Übertragung vom alten ins neue System vor. Weil dann die etwa eine Million Autofahrer, die bereits acht oder mehr Punkte gesammelt haben, erst einmal den Führerschein abgeben müssten, würde diese Lösung auch die verstopften Autobahnen und Innenstädte vorübergehend entlasten.

http://www.der-postillon.com/2012/02/ratge...neuen.html#more

Im Ernst:
Sollte wirklich eine Reform kommen, so geht bis zur Verwirklichung dieser sicher noch einiges an Wasser die verschiedenen deutschen Flüsse runter.
Ob die Reform überhaupt kommt ist aber ja noch alles andere als sicher, bis jetzt bezieht sich doch eigentlich alles auf eine an die Bild-Zeitung durchgesteckte Information (woraus diese dann einen Seite 1 - Artikel voller Fehler gemacht hat), ein paar Aussagen des Verkehrsministers in Funk und Fernsehen (bei denen Herr Ramsauer nur mehr oder wenider Halbwissen in diesem Gebiet vorweisen konnte) und eine Verschriftlichung dessen auf der Seite des Ministeriums.
Also nicht gerade besonders viel wenn man sich mal ansieht, was und wessen Mitwirkung (Bundesländer) man so für ein Gesetzgebungsverfahren braucht...
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Kühltaxi
Beitrag 10.02.2012, 18:46
Beitrag #174


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Die einfachste und auch billigste Lösung wäre natürlich die Generalamnestie, sowas gab's schon in der Antike wenn neue Herrscher an die Macht kamen, aber da spielen bestimmt ein paar mächtige Verkehrssünder(und Individualverkehr-allgemein-)hasser nicht mit.
Da man aber auch keinen rückwirkend schlechterstellen darf wird es wohl auf eine höchstkomplizierte und teure Umstellung hinauslaufen die zig Supercomputer und tausende Spezialisten dafür monatelang beschäftigen wird. Und dabei werden wahrscheinlich trotzdem noch etliche Fehler passieren die Behörden und Gerichte über Jahre beschäftigen werden. Bei der Auswertung der Volkszählung sind übrigens gerade erhebliche Diskrepanzen zu den Meldedaten festgestellt worden, sagte kürzlich das Radio.... whistling.gif


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Ernschtl
Beitrag 10.02.2012, 19:19
Beitrag #175


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Zitat (Mr.Mijagi @ 10.02.2012, 17:01) *
Die zweite Möglichkeit sieht eine 1:1-Übertragung vom alten ins neue System vor.
Das ist keine Möglichkeit sondern Quatsch.
Ich bin vor 20 Jahren auch schon mal viel zu schnell gefahren, da kann nun aber keiner daher kommen und mir heute noch einen Monat Fahrverbot aufs Auge drücken nur weil das heute so wäre.
Bestenfalls könnte man bestehende Punkte halbieren und nach unten abrunden bei einem Maximum von 7 Punkten. Der grosse Aufschrei wird nur dann ausbleiben, wenn nach der Reform niemand schlechter gestellt ist als bisher.


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Jens
Beitrag 10.02.2012, 19:24
Beitrag #176


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Zitat (Kühltaxi @ 10.02.2012, 18:46) *
Da man aber auch keinen rückwirkend schlechterstellen darf

Wieso darf man das eigentlich nicht?
Bei der letzten großen Änderung gab es doch auch eine Schlechterstellung, indem die seit 1999 geltenden, oftmals längeren Tilgungsfristen für Straftaten auch auf Eintragungen von vor 1999 anzuwenden sind.


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mir
Beitrag 10.02.2012, 20:35
Beitrag #177


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Ach ja, der ADFC-Vertreter in der Radiosendung heute mittag meinte, geplant sei eine Umsetzung im Laufe des nächsten Jahres.

(Das praktische an dieser Formulierung ist, daß man sie nächstes Jahr wiederverwenden kann.)

Die Nürnberger Nachrichten nennen Ramsauer einen "Ankündigungsminister".


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Jens
Beitrag 10.02.2012, 20:44
Beitrag #178


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Zitat (mir @ 10.02.2012, 20:35) *
Die Nürnberger Nachrichten nennen Ramsauer einen "Ankündigungsminister".

Die lesen wohl hier mit


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 10.02.2012, 20:48
Beitrag #179


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Zitat (Jens @ 10.02.2012, 19:24) *
Zitat (Kühltaxi @ 10.02.2012, 18:46) *
Da man aber auch keinen rückwirkend schlechterstellen darf
Wieso darf man das eigentlich nicht?
Bei der letzten großen Änderung gab es doch auch eine Schlechterstellung, indem die seit 1999 geltenden, oftmals längeren Tilgungsfristen für Straftaten auch auf Eintragungen von vor 1999 anzuwenden sind.

Da gibt es einen feinen Unterschied:
"Tilgung" hat - ebenso wie "Verjährung" - nichts mit der eigentlichen Missetat zu tun; "Strafe" aber sehr wohl.

Das war vor etlichen Jahren mal ein großes Thema gewesen, als man die Verjährung von Mord abgeschafft hat: Gilt die Nicht-Verjährung von Mord nur für "neue" Morde - oder auch für bereits vor der Änderung der Verjährungsfrist begangene "alte" Morde?

Die Verjährung von Mord wurde seinerzeit übrigens aufgehoben, weil sonst spätestens ab 1969 kein NS-Massenmörder mehr noch irgendwas zu befürchten gehabt hätten.

Doc


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Jens
Beitrag 10.02.2012, 20:50
Beitrag #180


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 10.02.2012, 20:48) *
"Tilgung" hat - ebenso wie "Verjährung" - nichts mit der eigentlichen Missetat zu tun; "Strafe" aber sehr wohl.

Und was hat "Strafe" mit Punkten zu tun?


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 10.02.2012, 21:08
Beitrag #181


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"zu viele Punkte" führen zum Führerschein-Entzug.
Rein rechtlich betrachtet ist ein Führerscheinentzug auf Grund von 18 Punkten zwar keine "Strafe", sondern eine "Vorsichtsmaßnahme seitens der Fahrerlaubnisbehörde", aber erklär DAS mal einem normalen Verkehrssünder...

Der hat heute womöglich in einem gewissen Zeitraum seine 10 Punkte zusammengefahren und reißt sich nun endlich zusammen, um sich keine Nachschulung - oder schlimmeres - einzufangen.
Wenn der nun erfährt, dass dass seine letzten Punkte nicht nach 2, sondern erst nach 3 Jahren verfallen, dann kann er ab sofort sein Verhalten darauf einstellen - und sich noch ein weiteres Jahr zusammenreißen.

Wenn aber seine 10 Punkte plötzlich durch eine Gesetzesänderung NACHTRÄGLICH zu einem Fahrerlaubnis-Entzug führen, dann kann er von diesem Zeitpunkt an nicht durch entsprechendes Verhalten Schlimmeres verhindern, sondern der Lappen ist NACHTRÄGLICH weg.

Und DAS haut in einem Rechtsstaat meiner Meinung nach nicht hin.

Doc


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Schattenfell
Beitrag 10.02.2012, 21:14
Beitrag #182


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 10.02.2012, 21:08) *
aber erklär DAS mal einem normalen Verkehrssünder...


Den Redaktionen des gemeinen Verkehrsteilnehmers in den einschlägigen Foren nach ist diese Reform doch eh nur Abzocke whistling.gif
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Jens
Beitrag 10.02.2012, 21:15
Beitrag #183


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@Doc:
Kann ich alles verstehen, trotzdem würde mich interessieren, ob es tatsächlixh eine Rechtsgrundlage gibt, die bei einer Reform des Punktesystems eine Schlechterstellung verbieten würde.


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mir
Beitrag 10.02.2012, 21:19
Beitrag #184


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Die Rechtsprechung wird lang und breit auseinandergefieselt haben, wo das Rückwirkungsverbot im Strafrecht bezüglich Verjährungsfristen genau bedeitet. Ich schätze: Solange eine Verjährung nicht abgelaufen ist, kann man sie nach wie vor verlängern. Nur nach abgelaufener Verjährung ist Schluß. Deswegen mußte die Verjährung der Naziverbrechen rechtzeitig aufgehoben werden. Der Bundesjustizminister hatte damit so starke Bauchschmerzen, daß er seinen Rücktritt eingereicht hat.

Siehe auch das Wikipedia-Stichwort "Verjährungsdebatte".

Die Europäischen Menschenrechtskonvention, die auch ein Rückwirkungsverbot im Strafrecht kennt, behandelt das OWi-Recht als einen Sonderfall des Strafrechts. Die Punkte dürften da auch nicht als Verwaltungssache verstanden werden, sondern als Nebenstrafe. Der Betroffene hat ja, wenn das Punktekonto "voll ist", letztlich auch keine Möglichkeit, seine Geeignetheit nachzuweisen, der Entzug der FE kommt automatisch und ohne irgendeinen Ermessensspielraum.

Zumindest die ERMK verbietet daher m.E. eine echte rückwirkende Schlechterstellung. Eine Verlängerung der Tilgungszeit für nicht getilgte Einträge hielte ich aber für keine Schlechterstellung.


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blue0711
Beitrag 10.02.2012, 21:20
Beitrag #185


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OWiG

Zitat
§ 3 Keine Ahndung ohne Gesetz
Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.

§ 4 Zeitliche Geltung
(1) Die Geldbuße bestimmt sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Handlung gilt
...
(5) Für Nebenfolgen einer Ordnungswidrigkeit gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.


Änderungen in Ausmaß und Wirkung der Nebenfolgen verbieten sich IMHO daraus


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Jens
Beitrag 10.02.2012, 21:22
Beitrag #186


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Zitat (mir @ 10.02.2012, 21:19) *
Die Punkte dürften da auch nicht als Verwaltungssache verstanden werden, sondern als Nebenstrafe.

Warum?


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blue0711
Beitrag 10.02.2012, 21:25
Beitrag #187


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Das OWiG nennt sie doch so.
Wenn die Hauptfolge Geldbuße eine Strafe ist, dann ist die Nebenfolge Punkteeintrag eine Nebenstrafe.


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Jens
Beitrag 10.02.2012, 21:27
Beitrag #188


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Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit ist z.B. ein Fahrverbot.

Wären Punkte eine Strafe, wären doch bei Rechtsstreitigkeiten wegen Punkten nicht die Verwaltungsgerichte zuständig.


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mir
Beitrag 10.02.2012, 21:38
Beitrag #189


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Die Richter in Straßburg, die die ERMK verbindlich auslegen dürfen, interessieren sich nicht dafür, welche Gerichte da zuständig sind.

Die Frage ist: Dienen die Punkte (auch) der Bestrafung oder nur der Sicherheit des Straßenverkehrs? Wenn's ausschließlich letzteres wäre, müßte das so formuliert sein, der Fahrer müßte dazu gehört werden, ihm müßte ein Nachweis zustehen, daß von ihm keine Gefahr ausgeht, und die Behörde müßte einen Ermessensspielraum haben, der ja auch sonst im Verwaltungsrecht vorgesehen ist - wie z.B. bei der Anordnung einer MPU.

Daß die Punkte nicht ausschließlich der Verkehrssicherheit dienen, sieht man übrigens auch daran, daß das Einfahren in eine Umweltzone bepunktet ist.


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tortenboxer
Beitrag 10.02.2012, 21:42
Beitrag #190


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Zitat (mir @ 10.02.2012, 21:38) *
Daß die Punkte nicht ausschließlich der Verkehrssicherheit dienen, sieht man übrigens auch daran, daß das Einfahren in eine Umweltzone bepunktet ist.


Und dies soll ja umgekrempelt werden, daß die Punkte vereinfacht ausgedrückt nur noch der Verkehrssicherheit dienen.

Aber ich würde da sogar noch einen härteren Weg gehen.

Statt die Punkte zu senken, würde ich die Punkte hochsetzen. Ebenso würde ich das Fahrverbot auf bis zu 6 Monate hochsetzen.

Warum soll ein Raser nur 3 Punkte bekommen und 3 Monate Fahrverbot. 6 Punkte und 6 Monate Fahrverbot hätten doch eine abschreckendere Wirkung.
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blue0711
Beitrag 10.02.2012, 21:47
Beitrag #191


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Upps, ich hab mich mit dem Punktesystem noch garnicht eingehend genug beschäftigt.

Die Behörde bewertet hier ja nach Maßgabe des StVG Straftaten und OWis mit Punkten.
Diese Punkte haben ein festgelegtes Verwaltungshandeln zur Folge, insofern kann man jede einzelne Punktevergabe als Verwaltungsakt ansehen, den bereits die Punktevergabe stellt ja anders wie die Anfoderungeines Gutachtens ein belastendes Verwaltungshandeln dar.

Ein Verwaltungsakt darf aber nicht zuungunsten des Betroffenen nachträglich verändert werden.


Zitat (mir @ 10.02.2012, 21:38) *
..., und die Behörde müßte einen Ermessensspielraum haben, der ja auch sonst im Verwaltungsrecht vorgesehen ist
mus nicht sein, es gibt auch die Ermessensreduzierung auf 0


Zitat (mir @ 10.02.2012, 21:38) *
Dienen die Punkte (auch) der Bestrafung oder nur der Sicherheit des Straßenverkehrs? Wenn's ausschließlich letzteres wäre, müßte das so formuliert sein, ...
Ist es doch:
Zitat (StVG)
§ 4 Punktsystem
(1) Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und -haltern ausgehen, hat die Fahrerlaubnisbehörde die in Absatz 3 genannten Maßnahmen (Punktsystem) zu ergreifen.


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durban
Beitrag 10.02.2012, 21:51
Beitrag #192


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Zitat (*Linksfahrer* @ 10.02.2012, 13:14) *
Hallo nochmals,

...

Die Punkte und begangenen "Verkehrsverstöße" aus 2008 und 2009 müßten dann doch nach der neuen Regelung sowieso verjährt sein.


Da es bisher nur diese relativ vagen Ankündigungen gibt, kann man noch überhaupt nicht absehen, wie die alten Eintragungen in das neue System überführt werden.

Ich glaube aber nicht, dass die neuen Tilgungsregelungen einfach auf alte Punkte angewendet werden. Ich würde für wahrscheinlicher halten, dass alte Punkte ihr "altes" Tilgungsdatum behalten.


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Karlson
Beitrag 11.02.2012, 03:05
Beitrag #193


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Zitat (Kai R. @ 09.02.2012, 10:55) *
sehr spannend dürfte sich noch die Frage nach der Umrechnung alter Punkte gestalten. Es werden ja vermutlich nicht alle Konten auf Null gesetzt.

Wird da einfach mit 8/18 multipliziert? Gibt es mehrere Systeme nebenher?

Grüße

Kai


also wenn Herr Ramsauer alle punkte, die älter als zwei jahre sind, annuliert dann, ja dann, wähle ich das nächste mal auch csu! versprochen!

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 10.05.2012, 14:42
Bearbeitungsgrund: Herabwürdigende Bezeichnung entfernt


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Mit 2,16 Promille und 4 abgefahrenen Reifen, mit 156km/h innerhalb der Ortschaft bei Rot über eine Ampel...
...bloß gut, dass es nur ein Albtraum war!
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corneliusrufus
Beitrag 11.02.2012, 03:51
Beitrag #194


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Wer weiß, ob die große Reform nicht genauso ein (Miss)Erfolg wird wie das Wechselkennzeichen ...

Ein Wegfall der Überliegefrist wird "pfiffige" Punktesünder in den Instanzenweg der Gerichte treiben. Damit die alten Punkte gelöscht werden müssen, bevor neue rechtskräftig werden. Da werden sich einige Damen und Herren in schwarzer Robe bedanken oder bedanken. Da jetzt psychologisch betrachtet schon bei acht Punkten der FE-Entzug kommt, werden sich noch mehr gegen Punkte wehren. Aber das Verkehrsministerium bezahlt keine Richter. Ist das jetzt die Rache der CSU an der Frau L.-S. von der FDP mit Ihrer Weigerung eiern gesetzlichen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung?

Nachwie vor ändert sich nichts, man muss schon vier schwerwiegende Verkehrsverstöße hinlegen, bis (endlich) die FE entzogen wird. Das ist kaum eine Verbesserung.

Die Bußgelder hätten auch so angehoben werden können.

Das Projekt Punktesystem bindet Arbeitskräfte im Ministerium, statt der Bahn mit deren Kostenprogosen bei Bauprojekten auf die Finger zu sehen oder statt die Sperr-/Verwertungsfristen so zu EU-harmonisieren, dass FS-Touristen nicht nach 12 Monaten mit einem FS zurückkehren können ohne erfolgte Begutachtung.

Alles nach dem Motto: Es muss etwas geschehen, aber passieren darf nichts.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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willi
Beitrag 11.02.2012, 08:48
Beitrag #195


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Die maximale Punktezahl zu verändern ist doch Macherei um der Macherei willen. Es ist völlig egal, da es auf die Bepunktung der einzelnen Verstöße im Verhältnis dazu ankommt.
Da ist dann ein Punkt mehr als doppelt so "wertvoll", wie bislang ein Punkt, dafür sind drei neue Punkte weniger schädlich.

--> 21 km/h zu schnell wird dann im Vergleich zu 30 km/h zu schnell gefährlicher, und 30 km/h zu schnell im Vergleich zu 20 km/h zu schnell als weniger gefährlich bewertet.
Ist ja interessant. think.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.02.2012, 10:18
Beitrag #196


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Zitat (willi @ 11.02.2012, 08:48) *
.. 21 km/h zu schnell wird dann im Vergleich zu 30 km/h zu schnell gefährlicher, und 30 km/h zu schnell im Vergleich zu 20 km/h zu schnell als weniger gefährlich bewertet.
Ist ja interessant. think.gif
Was haben "Punkte" und "Gefährlichkeit" miteinander zu tun?
Wenn es da einen Zusammenhang gäbe, dann würde das doch heißen, dass nach heutiger Anschauung 126 km/h auf ner Landstraße dreimal so "gefährlich" wären wie 125 km/h. think.gif

Und wer an einer Fußgänger-Ampel - nachdem der Fußgänger die Fahrbahn bereits überquert hat, schon bei "noch-rot" losfährt, der handelt dreimal so gefährlich wie einer, der noch nach einer Sekunde "rot" seelenruhig in eine Kreuzung einfährt? think.gif



Ich nehme mal an, das mit den heutigen Punkten ist anders gemeint.

Bei der Ampel ist es klar:
Wer eine rote Ampel missachtet, kriegt heute 3 Punkte, egal ob "gefährlich" oder nicht.
We sich aber nur bei gerade umschaltender Ampel ein wenig verschätzt und gerade noch eine geringe Prise "rot" abbekommt, der erhält lediglich einen einzigen Punkt. Der tut zwar nicht weh, aber seine Tat liegt damit für mindestens zwei Jahre auf "Wiedervorlage".

Und Geschwindigkeitsverstöße?
"Ein bisschen zu schnell" gilt heute als Kavaliersdelikt, und die Stafe (30,- bzw. 35,- Euros bei 20 km/h zu schnell, KEINE Punkte) sieht so aus, dass man offenbar dem Fahrer diese Überschreitung GERN erlaubt, wenn er dafür dann und wann eine kleine Express-Gebühr" bezahlt.
NOCH mehr zu schnell ist dagegen WIRKLICH verboten und bringt daher in der Regel 3 Punkte ein, lediglich ein schmaler Übergangsbereich (21 bis 25 km/h zu schnell wegen "Verschätzt-Habens") wird mir einem einzigen Punkt belegt.

Also ICH sehe da eine verblüffende Analogie zur roten Ampel.



Und wie soll das in Zukunft sein?
1 Punkt bei JEDER Geschwindigkeitsüberschreitung?
2 Punkte bei JEDER roten Ampel?

Ich würde mal sagen: "Nix Genaues weiß mann nicht"... whistling.gif

Doc


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willi
Beitrag 11.02.2012, 10:27
Beitrag #197


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Ich bezog "Gefährlichkeit" jetzt auf die die kuriose Tatsache, dass weniger Geschwindigkeitsübertretung zukünftig das Punktekonto im Vergleich zur jetzigen Regelung schneller füllen würde, als mehr Geschwindigkeitsübertretung. think.gif wavey.gif
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corneliusrufus
Beitrag 11.02.2012, 10:29
Beitrag #198


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Das wäre immerhin angemessen, das Geschwindigkeitsverstöße die häufigste Unfallursache sind.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.02.2012, 10:37
Beitrag #199


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Zitat (corneliusrufus @ 11.02.2012, 10:29) *
Das wäre immerhin angemessen, das Geschwindigkeitsverstöße die häufigste Unfallursache sind.

DAS ist eine Frage der Betrachtungsweise:
Einerseits: JEDEM Unfall ging ein Geschwindigkeitsverstoß voraus - weil mindestens einer der Beteiligten für die Situation zu schnell gewesen sein muss.
Andererseits: Ein reines "schneller als nach den Verkehrszeichen erlaubt" führt noch zu keinem Unfall. Da müssen IMMER noch andere Faktoren hinzukommen.

Doc


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blue0711
Beitrag 11.02.2012, 10:38
Beitrag #200


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 11.02.2012, 10:18) *
Was haben "Punkte" und "Gefährlichkeit" miteinander zu tun?

Sehr viel:
Zitat (StVG)
§ 4 Punktsystem
(1) Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und -haltern ausgehen, hat die Fahrerlaubnisbehörde die in Absatz 3 genannten Maßnahmen (Punktsystem) zu ergreifen.


Punkte snd also gewissermaßen ein Maß für die Gefährlichkeit eines Fahrzeugführers über einen einzlnen Verstoß hinaus.


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Gruß Kai
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