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> 18 Punkte Führerscheinentzug, psychisch krank, ADHS und Konzentrationsstörung
steffen87
Beitrag 27.11.2011, 12:27
Beitrag #1


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Ich habe 17 Punkte in Flensburg Ich war bei meinem alten Fahrlehrer und fragte ob ich einen Punkteabbaukurs machen könnte, er sagte nein, weil ich 2007 ein Aufbausemiar wegen Auffälligkeit in der Probezeit gemacht hab und beides darf man nur alle 5 Jahre machen.

und dann später wurde ich am 05.07.11 geblitzt mit 23km/h drüber außerorts die Toleranz ist schon Abgezogen. Was ist jetzt, noch hab ich den Führerschein. Bei 23km/h drüber gibt es einen Punkt.

Letzte Woche war ich wieder in der Fahrschule und habe um Hilfe gebeten, dann sagte er ich hätte eine verkehrspsychologische Beratung machen können.

Aber jetzt ist es schon zu spät " weil die 18 Punkte bereits in Flensburg eingetragen sind und auch bald Post zur Führerscheinentziehung kommen wird

Als ich das erste mal da war hatte der Fahrlehrer nur gesagt ich könnte kein Punkteabbaukurs machen weil die 5 Jahre von 2007 an noch nicht rum sind, aber er hat mir nicht gesagt das ich ne verkehrpsychologische Beratung hätte machen können und die Führerscheinstelle hatte mich auch nicht darauf informiert

Jetzt allerdings ist es auch dafür zu spät sagt er Was soll ich machen??

Wie geht es nun aus, wenn ich am 05.07.11 den 18 Punkt bekommen habe wann wird der Führerschein eingezogen? Ich hab Angst vor der MPU, weil ich eine ADHS Störung und Konzentrationsminderung habe, deshalb hab ich damals die theoretische Fahrschulprüfung mündlich gemacht und nicht die schriftlichen Bögen ausfüllen müssen

Habe Angst vor der MPU wegen meinen psychischen Störungen, nehme auch Psychpharmaka 1200mg, 600mg früh und 600mg zur Nacht und war zwei mal stationär in der Psychatrie
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GM_
Beitrag 27.11.2011, 12:54
Beitrag #2


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Hallo Steffen und willkommen im VP wavey.gif

Hast du denn einen Brief mit einer Verwarnung bekommen, nachdem du 14 oder mehr Punkte erreicht hattest?

Wenn nein, dann wird diesmal die Fahrerlaubnis noch nicht entzogen, denn dann könntest du nicht über 17 Punkte kommen.

Wenn ja, dann ist da jetzt nichts mehr zu machen.


--------------------
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kabo55
Beitrag 27.11.2011, 19:38
Beitrag #3


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Zitat (steffen87 @ 27.11.2011, 13:27) *
Habe Angst vor der MPU wegen meinen psychischen Störungen, nehme auch Psychpharmaka 1200mg, 600mg früh und 600mg zur Nacht und war zwei mal stationär in der Psychatrie

Wie heißt das Medikament und was für eine Störung?
Die Fahreignung muss nicht unbedingt deswegen nicht mehr vorhanden sein.
Weiß die Führerscheinstelle davon?
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steffen87
Beitrag 28.11.2011, 00:08
Beitrag #4


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Zitat
Hast du denn einen Brief mit einer Verwarnung bekommen, nachdem du 14 oder mehr Punkte erreicht hattest?

ich hatte einen Brief bekommen, als ich 17 Punkte hatte
und auch ne Auflistung wofür ich die bekommen habe



Zitat


Ich nehme Ergenyl Chrono 2 Tabletten 300mg früh und 2 Tabletten 300mg Abends, also am Tag 1200mg
nein die Führerscheinstelle weiß nix davon


Ich meine klar könnte ich in den Gesprächen und der MPU meine psychischen Störungen näher erläutern, aber wenn die dann alles wissen bin ich bestimmt erst recht ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
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jfk
Beitrag 28.11.2011, 06:11
Beitrag #5


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Das entscheidet dann aber niemand auf der Führerscheinstelle.
Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass du dann zu einem ärztlichen Gutachten geschickt wirst.

think.gif Wenn du aufgrund deiner Einschränkungen schon damals die Prüfung anders als normal abgelegt hast - dann war die Krankheit ja schon damals bekannt - und du hast trotzdem eine FE bekommen - oder?
Hast du die Medikamente evtl. auch schon damals genommen?

Dann wären ja sowohl die Krankheit wie auch die Medikamente keine Ausschlussgründe für die FE.

Hier in Anlage 4 zur FeV sind alle Krankheiten aufgeführt, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. ADHS kann ich da jetzt auf die Schnelle nicht zuordnen. think.gif


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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GM_
Beitrag 28.11.2011, 15:38
Beitrag #6


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@steffen

Ich gehe mal davon aus, dass die vielen Punkte in kurzer Zeit die Folge deiner Krankheit sind. Sicherlich hast du nicht mit Absicht regelmäßig grob gegen die Verkehrsregeln verstoßen, es ist eben passiert weil du es nicht besser konntest.

Insofern mußt du dich vielleicht auch einmal mit dem Gedanken auseinandersetzen, dass es angesichts dieser Krankheit für dich selber und deine Umwelt sicherer sein könnte, wenn du nicht selber fährst.

Damit will ich dich nicht von dem Versuch abhalten, eine MPU zu bestehen, aber wenn das nicht klappen sollte gibt auch ein Leben ohne Führerschein.


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kabo55
Beitrag 28.11.2011, 16:51
Beitrag #7


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Zitat (steffen87 @ 28.11.2011, 01:08) *
Ich nehme Ergenyl Chrono 2 Tabletten 300mg früh und 2 Tabletten 300mg Abends, also am Tag 1200mg
nein die Führerscheinstelle weiß nix davon

Das ist ein Medikament, das zB zur Behandlung von Epilepsie eingesetzt wird.

Zitat
Ich meine klar könnte ich in den Gesprächen und der MPU meine psychischen Störungen näher erläutern, aber wenn die dann alles wissen bin ich bestimmt erst recht ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen

Ganz ohne Hintergrund ist deine Befürchtung nicht... think.gif
Eine genaue Aussage hierzu kann allerdings nur ein Arzt machen. Was meint denn dein behandelnder Arzt bezüglich Fahreignung?
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steffen87
Beitrag 29.01.2012, 13:10
Beitrag #8


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Seit gegrüßt,
Ich habe 18 Punkte in Flensburg, den 18 Punkt hatte ich mir am 05.07.11 eingefahren
Seit 12.01.12 wurde mir der Führerschein entzogen, wie geht es jetzt weiter?

Ich hatte mit der Führerscheinstelle gesprochen und die sagten mir gleich, das sie wissen
das ich psychische Probleme und Einschränkungen habe.
Weil ich eine Polizeikontrolle hatte und damals der Drogentest positiv war, dann musste ich mit zur Wache
Der test war aber nur positiv auf Amphetamine wegen meinen Psychopharmaka

Darüber wurde die Führerscheinbehörde informiert
Ich habe eine ADHS und Konzentrationsstörung

Wahrscheinlich muss ich eine MPU machen und vor der hab ich am meisten Sorge, weil man ja dann auch mit einem Verkehrspsychologen sprechen muss und wenn der von meinen psychischen Störungen hört dann
bekomme ich bestimmt gleich ein negatives Gutachten oder?

Die Tests sollen ja auch die Konzentration testen und da fliegen sogar Leute durch, die keine psychischen Störungen
und Auffälligkeiten haben

Was kann ich machen, mein Auto hab ich erstmals abgemeldet
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Wollf_0708
Beitrag 29.01.2012, 13:15
Beitrag #9


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Was spricht dagegen hier weiterzuschreiben think.gif

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 29.01.2012, 19:45
Bearbeitungsgrund: Threads verbunden, Link entfernt
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steffen87
Beitrag 29.01.2012, 19:58
Beitrag #10


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warum schreibt denn keiner unsure.gif
will mir denn keiner helfen mad.gif mad.gif
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Etchells
Beitrag 29.01.2012, 21:59
Beitrag #11


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Hallo Steffen,

die Frage ist wohl eher, ob Du Dir wirklich helfen lassen willst. Du stellst Fragen und bekommst Antworten, aber dann meldest Du Dich plötzlich wochenlang nicht mehr.
Und das nicht nur hier, sondern z.B. auch hier Steffen oder hier Steffen0787.

Fakt ist, das Du um eine MPU nicht herumkommen wirst, und Du wirst Dich, wenn Du wieder Autofahren willst, wohl oder übel mit einem psychologischen Gutachter
auseinandersetzen müssen.

Wichtig ist, dass Du zunächst mal Deine gesundheitliche Seite auf die Reihe bekommst, bist Du hier in Behandlung? Hast Du evtl. bereits psychologische Hilfe? Erst wenn
diese Seite abgeklärt ist, wirst Du Dich effektiv mit der Aufarbeitung Deiner Punktesammlung beschäftigen können. Es ist ja auch wichtig, ob es zwischen Deinen psychischen
Problemen und Deinem offensichtlichen Unvermögen mit Regeln umgehen zu können einen Zusammmenhang gibt.

Ich kann Dir nur raten, dass Du Dich zunächst einmal in ärztliche und/oder psychiatrische Behandlung begibst, um Deine Probleme auf dieser Seite abzuklären. Ohne diese
im Griff zu haben kann eine MPU im Moment nur negativ werden.
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steffen87
Beitrag 29.01.2012, 22:27
Beitrag #12


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Ich sehe hier im Forum auf noch nicht durch richtig
Ich bin in psychologischer Behandlung, war auch in der Psychiatrie
sollte dann auch Psychopharmaka nehmen
aber naja die Konzentration ist ja auch nicht gut bei mir, aber in der heutigen Zeit ohne Auto
dann ist mit Arbeit usw. auch schwer
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tortenboxer
Beitrag 29.01.2012, 22:30
Beitrag #13


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Zitat (Etchells @ 29.01.2012, 21:59) *
Fakt ist, das Du um eine MPU nicht herumkommen wirst,


Er/sie kommt schon um die MPU herum, man muß halt u. U. nur 15 Jahre warten können.
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Etchells
Beitrag 29.01.2012, 22:53
Beitrag #14


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Ergenyl Chrono ist per Definition kein Psychopharmaka, sondern ein Antipileptikum, aber das nur am Rande. Deine behandelnden Ärzte werden schon wissen, warum dieses Medikament
Dir helfen kann.

Wenn Du bereits in Behandlung bist, ist das ja schon einmal guter Schritt in die richtige Richtung. Für die MPU ist dann wichtig, das diese Dir Atteste und/oder Gutachten ausstellen, in denen Dir bescheinigt wird, dass Du mit Deiner Erkrankung umgehen kannst und diese keine Beeinträchtigung im Bezug auf eine Teilnahme am Straßenverkehr (mehr) darstellt. Darüber musst Du mit Deinen behandelnden Ärzten sprechen.

Was die Fragestellung in Bezug auf Deine Verkehrsvergehen angeht, kommt es ganz entscheidend darauf an, dass Du dem Gutachter darlegen kannst, warum und wie es zu einer solchen Anhäufung von Auffälligkeiten kommen konnte, warum Du nicht in der Lage gewesen bist, die Warnsignale zu erkennen und trotz der drohenden Sanktionen immer wieder auffällig wurdest. Und ganz entscheidend ist dann auch, wie Du in Zukunft solche Verkehrsverstöße vermeiden wirst.

Eine Punkte MPU ist keine leichte Aufgabe, da Du den Gutachter hier im Prinzip nur mit Deinen Worten überzeugen kannst. Ein Drogen- oder Alkoholtäter kann zumindest durch Belegen einer Abstinenz über einen gewissen Zeitraum eine Veränderung seines Verhaltensmusters per Drogenkontrollen oder ETG nachweisen. Bei einem Punktesünder oder Straftäter ist das eben nicht so leicht, sofern hier von "leicht" überhaupt gesprochen werden kann. Deswegen fordern viele Gutacher hier einen Veränderungszeitraum von mindestens 12 Monaten und die Inanspruchnahme fachlicher Hilfen wie etwa eines Verkehrspsychologen oder Verhaltenstherapien. Nur mit Beteuerungen geben sich die wenigsten zufrieden.
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Wollf_0708
Beitrag 30.01.2012, 09:55
Beitrag #15


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Zitat (steffen87 @ 29.01.2012, 13:10) *
das ich psychische Probleme und Einschränkungen habe.
Weil ich eine Polizeikontrolle hatte und damals der Drogentest positiv war, dann musste ich mit zur Wache
Der test war aber nur positiv auf Amphetamine wegen meinen Psychopharmaka
.......
Ich habe eine ADHS und Konzentrationsstörung
............
wenn der von meinen psychischen Störungen hört dann



Zitat (tortenboxer @ 29.01.2012, 22:30) *
Er/sie kommt schon um die MPU herum, man muß halt u. U. nur 15 Jahre warten können.


Angenommen, nach 15 Jahren Wartezeit sind die psychischen Störungen usw. nicht verschwunden, dann kann er ohne weitere medizinische/psychologische Nachprüfungen so ohne weiteres wieder in den Strassenverkehr "losgelassen" werden ? So nach dem Motto: Neues Spiel, neues Glück think.gif
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tortenboxer
Beitrag 30.01.2012, 10:10
Beitrag #16


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Sagen wir es mal so:

Eine MPU bezogen auf Drogen bzw. Amphetamine ist nach 15 Jahren auf jeden Fall nicht mehr zulässig.

In wie weit ne ärztliche Untersuchung aufgrund der eigentlichen Krankheit dann noch nötig ist, ist ne andere Sache.
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ts1
Beitrag 30.01.2012, 10:18
Beitrag #17


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Zitat (steffen87 @ 29.01.2012, 22:27) *
aber naja die Konzentration ist ja auch nicht gut bei mir, aber in der heutigen Zeit ohne Auto dann ist mit Arbeit usw. auch schwer
Und was ist, wenn infolge der schlechten Konzentration mal ein größeres Unglück passiert als nur ein roter Blitz? think.gif Du solltest erst einmal die Krankheit in den Griff bekommen! Die stört ja nicht nur bei einer MPU, sondern auch beim arbeiten und fahren.

Zitat (Wollf_0708 @ 30.01.2012, 09:55) *
Angenommen, nach 15 Jahren Wartezeit sind die psychischen Störungen usw. nicht verschwunden, dann kann er ohne weitere medizinische/psychologische Nachprüfungen so ohne weiteres wieder in den Strassenverkehr "losgelassen" werden ? So nach dem Motto: Neues Spiel, neues Glück think.gif
Ja, da nach Tilgung aus den Akten normalerweise keine Kenntnis über evtl. relevante Handicaps besteht,


--------------------
MfG Thomas
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Wollf_0708
Beitrag 30.01.2012, 10:23
Beitrag #18


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Zitat (tortenboxer @ 30.01.2012, 10:10) *
In wie weit ne ärztliche Untersuchung aufgrund der eigentlichen Krankheit dann noch nötig ist, ist ne andere Sache.

Aufgrund welcher Regelung könnte ein äG gefordert werden ?
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tortenboxer
Beitrag 30.01.2012, 10:34
Beitrag #19


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Deswegen

Zitat (steffen87 @ 29.01.2012, 13:10) *
Ich hatte mit der Führerscheinstelle gesprochen und die sagten mir gleich, das sie wissen
das ich psychische Probleme und Einschränkungen habe.


in Verbindung mit §11/2 FEV und Anlage 4 FEV Punkt 7 = Psychische (geistige) Störungen
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Wollf_0708
Beitrag 30.01.2012, 10:47
Beitrag #20


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Zitat (ts1 @ 30.01.2012, 10:18) *
nach Tilgung aus den Akten normalerweise keine Kenntnis über evtl. relevante Handicaps besteht,

Zitat (tortenboxer @ 30.01.2012, 10:34) *
in Verbindung mit §11/2 FEV und Anlage 4 FEV Punkt 7 = Psychische (geistige) Störungen

Dann bleibt trotz der Tilgung doch noch ein "Restgedächtnis" iwo hängen ?
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Jens
Beitrag 30.01.2012, 10:49
Beitrag #21


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Zitat (tortenboxer @ 30.01.2012, 10:34) *
Deswegen

Zitat (steffen87 @ 29.01.2012, 13:10) *
Ich hatte mit der Führerscheinstelle gesprochen und die sagten mir gleich, das sie wissen
das ich psychische Probleme und Einschränkungen habe.

Und das ist in 15 Jahren, von denen du ja geschrieben hast, noch verwertbar?


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tortenboxer
Beitrag 30.01.2012, 11:14
Beitrag #22


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Schon mal was gehört oder gelesen, daß es Krankheiten gibt, die dauerhaft vorhanden sind und sich möglicherweise nur bedingt behandeln bzw. heilen lassen.

z. B. Parkinsonsche Krankeit.

Entweder hat man sie ab Ausbruch lebenslänglich oder man hat sie erst gar nicht. Es gibt zwar verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, aber dadurch die Krankheit weg zu behandeln, daß sie nie wieder ausbricht gibt es nicht. Bei Parkinson kann nur ein zeitweiser Stillstand oder ein verlangsamtes Fortschreiten der Krankeit erreicht werden. Mehr nicht.

Und Parkinson ist weis gott nicht die einzige Krankheit mit einem solchen Krankeitsverlauf.

Letzendlich kommt es darauf an wann die FS-Akte bereinigt wird. Wird sie erst bei erneuter Antragstellung nach 15 Jahren bereinigt, dann hat die FEB sehr wohl Kenntnis von der Krankeit. Wurde aber die Akte schon nach 10 Jahren bereinigt und man stellt erst nach 15 Jahren den Antrag, dann ist natürlich nix mehr in der Akte drin.
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Jens
Beitrag 30.01.2012, 11:20
Beitrag #23


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Zitat (tortenboxer @ 30.01.2012, 11:14) *
Wird sie erst bei erneuter Antragstellung nach 15 Jahren bereinigt, dann hat die FEB sehr wohl Kenntnis von der Krankeit.

Und dann darf sie diese Information auch noch verwerten?


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ts1
Beitrag 30.01.2012, 11:28
Beitrag #24


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Zitat (tortenboxer @ 30.01.2012, 11:14) *
Letzendlich kommt es darauf an wann die FS-Akte bereinigt wird. Wird sie erst bei erneuter Antragstellung nach 15 Jahren bereinigt, dann hat die FEB sehr wohl Kenntnis von der Krankeit.
Wozu ist die Aktenbereinigung wohl da. Doch nicht, um dem nach Ablauf der Tilgungsfrist immer noch die ollen Kamellen vorzuhalten. Imho begäbe sich der Sachbearbeiter damit auf's juristische Glatteis.


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tortenboxer
Beitrag 30.01.2012, 11:28
Beitrag #25


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Bei einem unheilbaren Krankheitsbild würde ich dies bejahen.

Letztendlich würde ja dadurch der Antragsteller selber geschützt werden.

Was nutzt es wenn man der Person den FS gibt und 2 Tage später passiert - extrem dargestellt - krankheitsbedingt ein Unfall mit z. B. unschuldigen Toten.
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Jens
Beitrag 30.01.2012, 11:33
Beitrag #26


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Zitat (tortenboxer @ 30.01.2012, 11:28) *
Bei einem unheilbaren Krankheitsbild würde ich dies bejahen.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Ansicht?


Und wie passt das zu:
Zitat (tortenboxer @ 30.01.2012, 11:14) *
Wurde aber die Akte schon nach 10 Jahren bereinigt und man stellt erst nach 15 Jahren den Antrag, dann ist natürlich nix mehr in der Akte drin.

Wenn die Verwertbarkeit nach 15 Jahren noch gegeben wäre, wieso sollte die Behörde die Information dann bei einer Bereinigung nach 10 Jahren aus der Akte entfernen?


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ts1
Beitrag 30.01.2012, 11:35
Beitrag #27


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Zitat (tortenboxer @ 30.01.2012, 11:28) *
Bei einem unheilbaren Krankheitsbild würde ich dies bejahen.
Du wurdest aber anscheinend weder als Gesetzgeber gefragt noch als Richter oder verkehrsmedizinischer Facharzt.
Diabetes ist auch eine "unheilbare Krankheit", die aber durch medikamentöse Einstellung sehr oft nahezu symptomfrei bleiben kann.
An die gesetzlichen Vorschriften haben sich die Sachbearbeiter auch dann zu halten, wenn sie meinen, es besser zu wissen als ihre (höchstrangigen) Vorgesetzten.


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Wollf_0708
Beitrag 30.01.2012, 11:38
Beitrag #28


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Zitat (tortenboxer @ 30.01.2012, 11:28) *
Bei einem unheilbaren Krankheitsbild würde ich dies bejahen.
Ja, ist ADHS eigentlich heilbar ?
Oder kann es nur durch Medikamente (dann wieder mit Drogengefahr) unterdrückt werden ?
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ts1
Beitrag 30.01.2012, 11:40
Beitrag #29


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Zitat (Wollf_0708 @ 30.01.2012, 11:38) *
Ja, ist ADHS eigentlich heilbar ?
Jein. Es gibt imho keine narrensichere Therapie, aber es kann sich auch ganz von allein auswachsen.
Das wichtigste bei ADHS ist das geeignete Umfeld. Die Therapie umfasst auch die Eltern usw!


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steffen87
Beitrag 30.01.2012, 20:57
Beitrag #30


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Also ich habe schon viele Medikamente genommen, aber nix hat geholfen
Wenn ich neue Tabletten bekommen hatte, durfte ich 2 Wochen keine Kraftfahrzeuge fahren.
Aber die Polizeikontrolle war nach 3 Wochen und da durfte ich aus ärztlicher Sicht wieder Auto fahren

Wie sieht es nur aus? 18 Punkte also muss ich die MPU machen
macht das denn eigentlich Sinn? Weil es fliegen auch Leute die die keine psychischen Störungen haben.
Dann bestehe ich die doch erst Recht nicht oder
wie realistisch ist für mich ein positives Gutachten zu bekommen?
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Ichtyos
Beitrag 30.01.2012, 21:14
Beitrag #31


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Nach dem, was ich bislang gelesen habe, wirst Du derzeit eine MPU wohl nicht bestehen.


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ts1
Beitrag 30.01.2012, 21:16
Beitrag #32


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Zitat (steffen87 @ 30.01.2012, 20:57) *
Weil es fliegen auch Leute die die keine psychischen Störungen haben.

Dann bestehe ich die doch erst Recht nicht oder wie realistisch ist für mich ein positives Gutachten zu bekommen?
Nicht bestehen tun Leute, die den Gutachter nicht davon überzeugen konnten, dass sie sich zukünftig an die Verkehrsregeln halten werden.

Erfolgschancen kann ein Arzt der Dich gut kennt besser abwägen als wir hier im Forum. Wahrscheinlich nicht nur ein Hausarzt, sondern auch Konsultation eines Verkehrsmediziners.
Die Ursachen der Regelübertretungen zu erkennen ist der erste wichtige Schritt.
Dann schauen, ob man die Ursache selbst oder die wenigstens Symptome bekämpfen kann.
Aber das scheint mir bei Dir primär ein medizinisches Problem zu sein, da musst Du eben zum Spezialisten.

Die MPU ist bei weitem nicht nur "Psychogelaber". Dazu gehören auch knallharte Fakten wie Gesundheitszustand, Reaktions-/Belastungstests usw.
Wenn Du z.B. durch eine bessere medikamentöse Einstellung bei den Tests überzeugst, ist die Sache doch fast schon geritzt.
Ausserdem willst Du doch bestimmt sowieso, dass es Dir noch besser geht!? Eine MPU ist nur der letzte optionale Schritt.


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MfG Thomas
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steffen87
Beitrag 30.01.2012, 21:39
Beitrag #33


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Ich bin ja in psychologischer Behandlung war auch schon zweimal in der Psychatie, aber besser ist meine Konzentation nicht und
deshalb hab ich auch Angst die MPU, weil ich auch nur Hartz IV habe
und als Arbeitsunfähig gelte, deshalb ist die MPU schon teuer genug
wenn ich einmal mache,
aber ich kann mir nicht leisten die öfter zu machen
falls ich durchfallen sollte, wovon denn auch
es war schwer genug das Auto zu unterhalten, Benzin, KFZ-Steuer, Versicherung konnte ich gerade so bezahlen

Angst hab ich vor den Reaktionstests, bei der MPU, weil durch meine ADHS und Konzentrationsstörung
ich Angst habe das zu schaffen
und dann noch das Gespräch mit dem Verkehrspsychologen, wie soll ich überzeugend rüber kommen
das ich mich ändern würde,
vorallem würde der Verkehrspsychologe sofort meine Psychischen Probleme merken, weil er denke ich mal Profi auf seinem Gebiet ist
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Etchells
Beitrag 30.01.2012, 23:31
Beitrag #34


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Also zunächst mal zu Deinen psychischen Problemen. das haben wir ja jetzt schon mehrmals angemerkt, diese musst Du in Zusammenarbeit mit deinen behandelnden Ärzten zunächst in den Griff bekommen. wenn hier alles abgeklärt ist, dann bekommst Du darüber Bescheinigungen, die du bei der MPU vorlegen kannst. Und mit dem Wissen, dass Du in dieser Richtung alles im Grünen Bereich hast, wirst du auch beruhigter in das Gespräch gehen können, denn Du weißt dann ja, dass du alles getan hast, um Dich und Deine Erkrankung erfolgreich in den Griff zu bekommen.

Als nächstes wäre dann Dein doch wohl etwas lascher Umgang mit dem Strassenverkehrsgesetzen. Das wäre dann der nächste Schritt, hier muss ebenfalls alles aufgearbeitet werden, wie die Taten zustandekamen, warum sie zustande kamen, was du heute darüber denkst und was Du daraus gelernt hast. Und dann natürlich wie Du sicherstellen willst, dass Du in zukunft nicht mehr auffällig wirst. Das wirst Du wohl alleine nicht hinbekommen, dazu wirst Du die Hilfe eines Verkehrspsychologen benötigen, aber suche dir dazu einen niedergelassenen Psychologen. Das ist in Deinem Fall besser als ein Massenvorbereitungskurs aus dem Internet für Unsummen an Geld. Ein guter VP kostet etwa 70 - 90 Euro die Stunde, dafür kann er aber in einzelberatungen individuell auf Dich eingehen und genau das mit dir durcharbeiten, was für Dich richtig und nötig ist. Aber auch das braucht Zeit, mit ein paar Wochen wird es nicht getan sein.

Und was die Tests angeht, Du hast ja 2 mal die Chance, diese Tests zu machen, und wenn es dann immer noch nicht klappt, dann gibt es ja noch die Fahrverhaltensbeobachtung. Dabei fährt der Gutachter mit Dir und einem Fahrprüfer eine Stracke in einem Fahrschulwagen, hier hast Du dann die Chance, die Defizite aus den Tests nochmal auszugleichen.

Also, machbar ist alles, nur machen muss Du es.
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steffen87
Beitrag 30.01.2012, 23:51
Beitrag #35


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wie teuer wird es denn dann ungefähr bis ich den Führerschein wiederhabe. Ich kann mich halt schwer konzentrieren, da kann mir auch der Psychologe nicht helfen meinte er

Ich hab auch kein Geld für einen verkehrspsychologen, wenn du sagst der kostet zwischen 70-90 Euro pro Stunde, wie viele Stunden werde ich denn benötigen?
Wieso hab ich 2 Chancen diese Tests zu machen, höre ich zum ersten Mal
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Etchells
Beitrag 31.01.2012, 00:19
Beitrag #36


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Was die Kosten angeht, kommt es ja ganz auf die Fragestellung der Fsst an. Geht es nur um die Punkte, kostet eine MPU 204€ plus Märchensteuer. eine neurologisch-psychiatrische Fragestellung kostet 289€. Sollte es eine doppelte werden, dann sind es 391€. Eine FVB kostet etwa 180€. Dazu kommen dann noch die Gebühren für den Führerscheinantrag, die Kosten für den VP, da musst Du wohl mit mindestens 10 Stunden rechnen, so ganz ohne wird es sehr schwer werden, Deine Chancen auf eine erfolgreiche MPU steigen mit VP enorm, allein schon wegen der Belege, die Du dann vorlegen kannst. Dann kannst Du ja beweisen, dass Du etwas unternommen und an Dir gearbeitet hast. Und dann natürlich noch die Gebühren und Auslagen für medizinische Atteste und Gutachten, etwa von Deinem Hausarzt.

Alsö alles zusammen gerechnet wirst Du schon mit ca. 1500€ rechnen müssen.

Wenn Du bei den Tests das erstmal versagen solltest, aber deine Ergebnisse nicht gerade unterirdisch sind, dann kannst Du den Test am gleichen Tag nochmal wiederholen. Nur wenn die Ergebnisse so schlecht sind, das keine Verbesserung zu erwarten ist, kann die BfF gleich eine Fahrverhaltensbeobachtung fordern. Lehnst Du diese ab, wird das gutachten negativ.
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steffen87
Beitrag 31.01.2012, 00:29
Beitrag #37


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18 Punkte halt so sind sie zustande gekommen

3 Punkte wegen Blitzen
5 Punkte wegen schweren Eingriff in den Straßen verkehr mit Nötigung und Beleidigung
4 Punkte wegen überfahren einer Kreuzung bei gelbrot und der Rotlichblitzer hatte ausgelöst
2 Punkte wegen Unfall mit Teilschuld
3 Punkte wegen Nichtbefolgung von Weisungen eines Polizeibeamten
1 Punkt Blitzen

Was meinst du mit Eine FVB kostet etwa 180€?
Was ist FVB
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Jens
Beitrag 31.01.2012, 06:44
Beitrag #38


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Zitat (Etchells @ 31.01.2012, 00:19) *
Geht es nur um die Punkte, kostet eine MPU 204€ plus Märchensteuer.

292 EUR plus Mehrwertsteuer, also 347,48 EUR


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buggyboilinghen
Beitrag 31.01.2012, 08:21
Beitrag #39


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hallo wavey.gif

keine Arbeit, kein Geld, unvermittelbar, psychisch krank.....warum hängst Du so an Deinem Führerschein? think.gif Es geht durchaus auch ohne... blushing.gif

Das soll Dich jetzt um Himmels Willen nicht als Mensch angreifen, aber manchmal muss man einfach selbst erkennen, dass es besser sein kann, auf seine Pappe zu verzichten... rolleyes.gif

L.G. wavey.gif


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Schöne Grüße an alle...wünsch Euch einen wundervollen Tag...

Buggyboilinghen :-)
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steffen87
Beitrag 31.01.2012, 08:29
Beitrag #40


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Ja psychisch krank, keine Arbeit, kein Geld,
unvermittelbar auch
aber ich hab jetzt ein Angebot und zwar in einer Werstatt, in Berlin Zehlendorf und mit öffentlich kommt man da blöd hin brauche ungefähr 75 Minuten für eine Strecke
mit eigenem Fahrzeug wären es ca.20 Minuten
Ludwigsfelde - Neubeeren - Ruhlsdorf - Teltow - Berlin
und gleich paar Meter hinter dem Otseingangsschild ist die Werkstatt, also viel besser zu errechen, mit dem Auto, als mit öffentlichen
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Etchells
Beitrag 31.01.2012, 08:33
Beitrag #41


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Zitat ("Anlage (zu §1) Nummer 3 GebOst"))
3. Untersuchungen der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung

451 medizinisch-psychologische Gutachten nach den §§ 2a und 4 Absatz 10 StVG sowie § 11 Absatz 3, den §§ 13 und 14 FeV
451.1 körperliche und geistige Beeinträchtigungen (§ 11 Absatz 3 i. V. m. Absatz 2 FeV), ausgenommen neurologisch-psychiatrische Beeinträchtigungen 204,00 €

451.2 neurologisch-psychiatrische Beeinträchtigungen (§ 11 Absatz 3 i. V. m. Absatz 2 FeV) 289,00 €


451.4 Tatauffällige (allgemein, ausgenommen Gebührennummern 451.5 und 451.6; § 11 Absatz 3 Nummer 4 und 5, Absatz 10
Nummer 2 FeV und § 2a Absatz 4 und 5 sowie § 4 Absatz 10 StVG) 292,00 €

Eine reine Punkte-MPU kostet nach 451 204 Euro.
451.4 betrifft z.B. mehrfach Auffällige, die die 18 Punktegrenze nicht überschritten haben, oder sonstige Straftäter.
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steffen87
Beitrag 31.01.2012, 08:42
Beitrag #42


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wie das muss ich machen oder wie?
Wie soll ich das schaffen
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Etchells
Beitrag 31.01.2012, 08:47
Beitrag #43


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Was Du sicher machen musst, ist die Punkte-MPU.

Ob der Sachbearbeiter die Fragestellung erweitert, z.B. auf körperliche und geistige Untersuchung oder neurologisch-psychiatrische Untersuchung kommt ganz darauf an, welche Informationen ihm zu Deiner ADHS vorliegen und wie er diese wertet.
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steffen87
Beitrag 31.01.2012, 09:06
Beitrag #44


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Wie ist denn meine ADHS zu werten? Also ich nehme keine Medikation mehr ein
Gehören Unfälle auch dazu, zur Wertung
Hast du die letzte Antwort gelesen? Wäre ja günstig mit Auto dort bald hinzufahren

Den 18 Punkt hab ich mir am 05.07.11 eingefahren, ab 12.01.12 gilt glaube ich das Fahrverbot, war mir aber nicht sicher, näheres hab ich weiter unten geschrieben
das Fahrverbot für 6 Monate
ab wann werde ich dann wieder fahren können und meinen Führerschein zurück gekommen?

Ich bin mir nicht sicher ob ich noch hätte fahren dürfen und zwar stand auf Bescheid zur Führerscheinentziehung drauf
das ich ab 09.01 also Montag,
drei Werktage Zeit habe den Führerschein zur Führerscheinstelle zur bringen, oder zu schicken
also bis zum 12.01 Mittwoch

Hätte ich diese drei Tage noch fahren dürfen, also bis Mittwoch und ihn Mittwoch dann abgeben können?
oder gelten die drei Tage nur als Zeitraum, um den Führerschein hin zuschicken
also Postweg?

Wenn mich die Polizei angehalten hätte, wäre es dann fahren ohne Führerschein, obwohl ich den ja noch hatte
oder hatte ich dann sagen können,
"wieso ohne Führerschein hab doch bis Mittwoch Zeit den abzugeben"
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Wollf_0708
Beitrag 31.01.2012, 09:17
Beitrag #45


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Zitat (steffen87 @ 31.01.2012, 08:29) *
Ja psychisch krank, keine Arbeit, kein Geld,
unvermittelbar auch
aber ich hab jetzt ein Angebot und zwar in einer Werstatt, in Berlin Zehlendorf und mit öffentlich kommt man da blöd hin brauche ungefähr 75 Minuten für eine Strecke mit eigenem Fahrzeug wären es ca.20 Minuten

Davon ausgehend, dass es eine Behindertenwerkstatt ist, kann man eventuell von einem entsprechenden Busdienst ausgehen, der seine Leute einsammelt.
Wenn dem nicht so ist: Die 75 Minuten für eine einfache Fahrt zur Werkstatt sind IMHO kein Argument, sich einer fast nicht zu bestehenden MPU zu stellen. Weiterhin kann man davon ausgehen, dass mit Hartz4 die Gesamtkosten nicht abzustottern sind.
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steffen87
Beitrag 31.01.2012, 09:27
Beitrag #46


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Busshuttle zur Werkstatt gibt, es nicht und durch meine Zwangsstörung denke ich ständig ich habe was vergessen
deshalb ist es für mich unmöglich Bus zu fahren, weil ich dann ständig auf dem Sitzplatz kucken würde, ob ich auch nix vergessen habe und mich umdrehen usw.
ist schon schlimm, vor allem weil ich aus diesem Grund schon an einigen Haltestellen vorbei gefahren bin
obwohl ich eigentlich früher aussteigen wollte
aber ich kann dann schwer aussteigen und wenn ich ausgestiegen bin
denke ich trotzdem noch das ich was vergessen hab

ist das ein Argument, wie schwer es für mich ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.
Meine Konzentrazion ist beim Auto fahren, nicht gut und gerade bei längeren Fahrten merke ich das ich unkonzentriet werde, zum Beispiel musste ich immer von mir Zuhause nach Görlitz fahren, wenn ich da da war
war ich auch fertig, also von der Konzentration usw.
Ich hab keine Unfälle gebaut auf den langen Fahten, aber in den 6 Jahren hab ich 3 Unfälle gehabt
6 Jahre hab ich meinen Führerschein
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ts1
Beitrag 31.01.2012, 09:29
Beitrag #47


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Zitat (steffen87 @ 31.01.2012, 00:29) *
18 Punkte halt so sind sie zustande gekommen... [von mir gekürzt]
5 Punkte wegen schweren Eingriff in den Straßen verkehr mit Nötigung und Beleidigung
4 Punkte wegen überfahren einer Kreuzung bei gelbrot und der Rotlichblitzer hatte ausgelöst
3 Punkte wegen Nichtbefolgung von Weisungen eines Polizeibeamten
Es gibt bei "Gelbrot" keine 4 Punkte, sondern 3. Es müsste "Dunkelrot" gewesen sein (>1s Rot).
Resultierten Nötigung, Beleidigung und Nichtbefolgen polizeilicher Anweisungen denn auch aus der Konzentrationsschwäche? In welchem Zeitraum hast Du die 18 Punkte gesammelt?
Ganz ehrlich: Selbst wenn Du jetzt noch keine 18 Punkte hättest und noch fahren dürftest - wie lange würde es wohl dauern, bis Du Dir wieder Punkte einfängst?

Du brauchst imho eine langfristig funktionierende Lösung.
Ein (kurzfristiger) Kompromiß könnte vielleicht ein Mofa sein. Mofa ist ja führerscheinfrei, auch keine MPU nötig. Fehler (Unfälle) können damit aber ziemlich weh tun und vor Bußgeldern und Fahrverboten schützt ein Mofa sowieso nicht.

(Es klingt zwar so, als ob Du noch am Mittwoch mit dem Auto zum Amt hättest hinfahren und dort den Führerschein abgeben können. Aber Du hättest nach Abgabe nicht mehr zurück fahren dürfen. Aber der 12.1. ist vorbei.)


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steffen87
Beitrag 31.01.2012, 09:43
Beitrag #48


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ich hab 4 Punkte bekommen damals, es stand im Bußgeldbescheid, die Rotlichphase dauert schon länger als 1 Sekunde an
Die Polizei Kontrolle war so eine Sache

"vor mir ist ein Mercedes gefahren, dann kam die Polizeikelle und der Mercedes hat angehalten vor mir
Ich hab dann links geblinkt und ihn überholt, im Rückspiegel sah ich dann das ein Polizist in den Strefenwagen gestiegen ist und mir mit Blaulicht hinterher
als er mich raus gezogen hat, meinte zu mir

nicht der Mercedes war gemeint, sondern sie ist sie wollten sich der Kontrolle entziehen
Ich hatte dann gesagt, wie bitte sie hatte doch den Mercedes raus gewunken
dann wurde nur zu mir gesagt sie brauchen sich nicht rausreden

und die beiden Polizisten haben beide zu Protokoll gegeben, das ich mich der Kontrolle entziehen wollte
und da ich alleine war im Auto hatte ich auch selbst keine Zeugen
deshalb hatte ich keine Chance sad.gif sad.gif
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buggyboilinghen
Beitrag 31.01.2012, 10:00
Beitrag #49


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hallo steffen,

danke erstmal für deine persönliche nachricht. gern schreibe ich auch weiter mit dir hier.

man merkt, du steckst wirklich in ner verzwickten situation. das mit dem jobangebot ist super. dass du mit den öffentlichen 75 min. brauchst ist nicht so schön aber durchaus machbar. schau, ich habe eine kollegin, die kommt auch von weit außerhalb und braucht genau dieselbe zeit mit der bvg wie du und beschwert sich nicht. blushing.gif

diese sache mit der zwangsstörung, dass du denkst, du hast was vergessen....das kann dir aber im auto auch passieren und dort ist es nich viel schlimmer, wenn du vom verkehr dadurch abgelenkt wirst. das kann...klingt jetzt heftig, aber ist so...ein menschenleben kosten im schlimmsten fall.
nicht auszudenken, was du dir dann für vorwürfe machst. shutup.gif

und auch wenn du kein anderes leben gefährdest, es reicht ja schon, wenn du in deinem auto die kontrolle verlierst und dir selbst was tust...geh einfach mal in dich und überleg, ob du wirklich nicht ohne führerschein auskommen kannst. es gibt immer mittel und wege...
rolleyes.gif
viel glück für deine weitere findungsphase und alles gute wavey.gif


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andreas7z
Beitrag 31.01.2012, 12:08
Beitrag #50


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Hallo Steffen,
bei Deinem Punktekonto hätte man früher reagieren müssen.
Spätestens nach der Straftat hätte man einen Verkehrsrechtsschutz abschließen müssen. Die Straftat hat eine Tilgungsfrist von fünf Jahren und hindert in diesem Zeitraum auch die Tilgung von OWI's in Flensburg.
Bei dem Mißachten von Weisungen von Polizeibeamten kann es beim betroffenen Autofahrer leicht zu "Missverständnissen" kommen. Da hätte ein Rechtsanwalt vielleicht was rausholen können.
Aus meiner Sicht sollte man bei vollem Punktekonto immer alle Rechtsmittel ausschöpfen und maximal auf Zeit schinden.
Grundsätzlich arbeitet dann die Zeit, trotz Überliegensfristen in Flensburg, immer noch für den Verkehrssünder.
Jetzt ist aber alles zu spät und da kann man nichts mehr machen.
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