... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Dachscheinwerfer, zulässig ?
ohoh007
Beitrag 17.01.2012, 19:41
Beitrag #1


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 294
Beigetreten: 14.05.2006
Wohnort: 17438
Mitglieds-Nr.: 19328



    
 
Moin

Ich hab da mal ne Frage.
Mein Kollege hat an seinem LKW 4 zuschaltbare Dachscheinwerfer montiert. Wie gesagt ,zuschaltbar zum Fernlicht,mit Standlicht,welches immer beim Stand- oder Abblendlicht leuchtet.
Heute wurde er von der BAG angehahlten, der gute Mann von der BAG erklärte ihm unfreundlich,das das verboten ist und "kassierte" 15 €.
Es soll laut der Strassenverkehrszulassungsverordnung verboten sein...Tatbestandsnummer : 350100,kein §§ oder ähnliches zitiert.
Ist das so rechtens ?
Was ist denn erlaubt ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Offroad-Events
Beitrag 17.01.2012, 20:05
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2853
Beigetreten: 08.07.2004
Wohnort: 667 One step ahead the evil
Mitglieds-Nr.: 4202



Arbeitsscheinwerfer, separat von der Fahrzeugbeleuchtung schaltbar, sind in beliebiger Stückzahl und Anbringungsort gestattet. Sie dürfen allerdings im öffentlichen Strassenverkehr nur zur Verwendung an der Arbeitsstelle eingeschaltet werden (Nein der Fahrersitz zählt hier nicht).
Sie dürfen aber nicht während der Fahrt (ausser zur Arbeit) eingeschaltet werden und auch nicht mit der restlichen Fahrzeugbeleuchtung (z.B. Fernlicht) gekoppelt sein.


--------------------
Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken"
Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 17.01.2012, 20:09
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30304
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (ohoh007 @ 17.01.2012, 19:41) *
Heute wurde er von der BAG angehahlten, der gute Mann von der BAG erklärte ihm unfreundlich,das das verboten ist und "kassierte" 15 €.

Das wundert mich. Bei Verstößen gegen das StVG bzw. auf Grundlage des StVG erlassene Rechtsverordnungen ist das BAG doch gar nicht zuständig.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kurier
Beitrag 17.01.2012, 21:22
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2138
Beigetreten: 30.12.2005
Mitglieds-Nr.: 15686



Zitat (Jens @ 17.01.2012, 20:09) *
Das wundert mich.


Mich auch! Oder war es eine "gemeinsame Kontrolle des Schwerlastverkehrs" an der BAB und das Knöllchen wurde von einem cop.gif kassiert?


--------------------
(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sachse
Beitrag 18.01.2012, 13:04
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2066
Beigetreten: 16.09.2003
Wohnort: Nordhessen
Mitglieds-Nr.: 71



[quote name='ohoh007' date='17.01.2012, 19:41' post='1057255606']
Moin

Ich hab da mal ne Frage.
Mein Kollege hat an seinem LKW 4 zuschaltbare Dachscheinwerfer montiert. Wie gesagt ,zuschaltbar zum Fernlicht,mit Standlicht,

Darin liegt das Problem --> Anzahl Begrenzungsleuchten überschritten + falsche Anbaumasse und Anzahl der zul. Fernscheinwerfer überschritten und Leuchtstärke der Fernscheinwerfer überschritten !

würden die zusätzlichen Scheinwerfer auf dem Dach ( Fernscheinwerfer ) nicht i.Verb.m. Fernlicht reagieren, kann ich die Teile als Arbeitscheinwerfer verkaufen.


--------------------
...sing mei Sachse sing....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ohoh007
Beitrag 18.01.2012, 13:20
Beitrag #6


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 294
Beigetreten: 14.05.2006
Wohnort: 17438
Mitglieds-Nr.: 19328



Nee,das war keine gemeinsame Kontrolle,er stand am Strassenrand ,sah den Kollegen kommen und ist dann hinterher......
Arbeitsscheinwerfer ? Muss ich die "sogenannten" Arbeitsscheinwerfer denn als solche irgendwo eintragen lassen ?
Ich hab auch noch einen Lampenbügel zu liegen und erwäge diesen anzubauen....dann natürlich seperat von der originalen Beleuchtung und ohne Standlicht.
Oder einfach anbauen ohne irgendwas anzuklemmen ? Nur weil es chic aussieht ,darf man das denn ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der Bär
Beitrag 18.01.2012, 13:29
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1396
Beigetreten: 05.04.2008
Wohnort: Gaaanz im Süden
Mitglieds-Nr.: 41222



Zitat (ohoh007 @ 17.01.2012, 19:41) *
Tatbestandsnummer : 350100


Zitat (Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog)
TBNR 350100
Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift über Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.
§ 50 Abs. 1, 2, 3, 5, 6, 6a, 9, § 69a StVZO; § 24 StVG; 222.1 BKat
15,00 Euro


Da stehen die entsprechenden Paragraphen. Hat also alles seine Ordnung.


--------------------
Allzeit gute Fahrt!
Der Bär
DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 18.01.2012, 13:33
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13410
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Zitat (Der Bär @ 18.01.2012, 13:29) *
Hat also alles seine Ordnung.

...nach Aussage des TE hat die BAG kassiert think.gif
Daher würde ich gerne mal ein Foto von dieser Quittung sehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der Bär
Beitrag 18.01.2012, 13:41
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1396
Beigetreten: 05.04.2008
Wohnort: Gaaanz im Süden
Mitglieds-Nr.: 41222



Zitat (ulm @ 18.01.2012, 13:33) *
hat die BAG kassiert

Die BAG? Die darf das doch gar nicht, oder? unsure.gif


--------------------
Allzeit gute Fahrt!
Der Bär
DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 18.01.2012, 14:13
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30304
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Das (nicht die) BAG darf in bestimmten Fällen Verwarnungen erteilen. Dies ergibt sich aus §11 in Verbindung mit §20 GüKG. Insofern muß ich meine vorherige Aussage relativieren. Allerdings ist diese Möglichkeit eben beschränkt auf Verstöße gegen die im §11 genannten, vom BAG zu überwachenden Vorschriften. Und die Beleuchtung find ich dort nicht.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der Bär
Beitrag 18.01.2012, 15:25
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1396
Beigetreten: 05.04.2008
Wohnort: Gaaanz im Süden
Mitglieds-Nr.: 41222




Zitat (Jens @ 18.01.2012, 14:13) *
Das (nicht die)

Ja, ja. DAS Amt. Schon OK. rolleyes.gif


--------------------
Allzeit gute Fahrt!
Der Bär
DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ohoh007
Beitrag 19.01.2012, 22:52
Beitrag #12


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 294
Beigetreten: 14.05.2006
Wohnort: 17438
Mitglieds-Nr.: 19328



Kommt da noch was zu Post #6 ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sachse
Beitrag 20.01.2012, 08:22
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2066
Beigetreten: 16.09.2003
Wohnort: Nordhessen
Mitglieds-Nr.: 71



Zitat (ohoh007 @ 18.01.2012, 13:20) *
Nee,das war keine gemeinsame Kontrolle,er stand am Strassenrand ,sah den Kollegen kommen und ist dann hinterher......
Arbeitsscheinwerfer ? Muss ich die "sogenannten" Arbeitsscheinwerfer denn als solche irgendwo eintragen lassen ?
Ich hab auch noch einen Lampenbügel zu liegen und erwäge diesen anzubauen....dann natürlich seperat von der originalen Beleuchtung und ohne Standlicht.
Oder einfach anbauen ohne irgendwas anzuklemmen ? Nur weil es chic aussieht ,darf man das denn ?



Bitte § 19 Erl. 40 lesen, da gibt es eine neue Beschreibung zum Thema Arbeitsscheinwerfer / Fernscheinwerfer und erlöschen der BE. think.gif


--------------------
...sing mei Sachse sing....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 20.01.2012, 10:14
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Zitat (Sachse @ 20.01.2012, 08:22) *
Bitte § 19 Erl. 40 lesen
Wasn das? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 20.01.2012, 10:20
Beitrag #15


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24267
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Ich lese hier den Titel dieses Threads in der Übersicht immer als "Dachsteinwerfer" ... rolleyes.gif


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sachse
Beitrag 20.01.2012, 15:03
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2066
Beigetreten: 16.09.2003
Wohnort: Nordhessen
Mitglieds-Nr.: 71



Erl. 40 zu § 19 StVZO:
Erlöschen der BE bei Anbringung von Lichttechnischen Einrichtungen (LTE). LTE gehören zu den Bauteilen, denen eine besondere Sicherheitsrelevanz zugerechnet wird. Damit die LTE die gewünschten Wirkungen erzielen und unerwünschte Effekte vermieden werden, unterliegen die LTE der Bauart- oder Typgenehmigungspflicht. Neben der vorgeschriebenen Wirkung der einzelnen LTE sind die Art u Weise der Anbringung sowie die Schaltung der Leuchten in Vorschriften festgelegt. Weiterhin sind in den Vorschriften die Mindestanforderung sowie die max zul LTE an Fz festgelegt. Neben den unmittelbaren Wirkungen der LTE wird auch die unbewusste Wahrnehmung der Signalbilder verschiedener FzArten als wichtiges Zielangesehen (§§ 49a – 54 u 60 sowie im Anhang genannte EG-Richtlinien, ECE-Regelungen und TA). Aufgrund der detaillierten international abgestimmten Vorschriften ist davon auszugehen, dass der internationale u nationale Vorschriftengeber bei Nichtbeachtung von einer erheblichen Gefährdungserwartung ausgeht. Somit ist die Frage im Zusammenhang mit § 19 Abs 2 bei einer Änderung eines Fz durch den An- oder Einbau von LTE eindeutig beantwortet:„§ 19 Abs. 2: Die BE des Fz bleibt, . . . wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungenvorgenommen werden, durch die. . .2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder . . .“Gemäß § 19 Abs 3 erlischt die BE nicht, wenn für die LTE eine BG- oder Typgenehmigung erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind. Die eventuellen Einschränkungen oder Einbauanweisungen, wie Anbaumaße u mögliche Anzahl, sind für LTE in den Vorschriften enthalten. Eindeutig wird im letzten Satz des § 19 Abs 3 herausgestellt, dass bei Zuwiderhandlung die BE erloschen ist: „§ 19 Abs 3 letzter Satz: Werden bei Teilen nach Nr 1 oder 2 in der BE, der BG oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die BE des Fz.“
Dies soll an 2 Beispielen dargestellt werden: Werden gegenüber dem genehmigten Zustand eines Fz zusätzliche LTE ein- oder angebaut, liegt eine Änderung des Fz iS § 19 Abs 2 vor. Anhand des Genehmigungszeichens ist erkennbar, um welchen Scheinwerfer es sich handelt. An einem Fz müssen zwei Fernscheinwerfer angebracht sein. Zwei weitere Scheinwerfer sind zusätzlich erlaubt. Ist ein Fz mit vier abdeckbaren Scheinwerfern versehen, so dürfen zwei zusätzliche Scheinwerfer nur dann angebracht werden, wenn mit ihnen am Tag Lichtsignale gegeben werden sollen, die aus kurzen Blinksignalen bestehen (ECE-R 48, 6.1.2) Sind vier abdeckbare Scheinwerfer vorhanden u befinden sich diese in Betriebsstellung, so darf es nicht möglich sein, die zusätzlichenScheinwerfer, mit denen am Tag Lichtsignale gegeben werden sollen, die aus kurzen Blinksignalen bestehen, gleichzeitig einzuschalten (ECE-R 48, 6.1.7.3). Weitere Scheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer zu deklarieren, ist nicht möglich. Mit dem Genehmigungszeichen ist die LTE auf den einzigen möglichen Verwendungszweck mit den verordnungsrechtlichen Einschränkungen und Einbauanweisungen festgelegt. Wird davon abgewichen, greift der og letzte Satz des § 19 Abs 3 u die BE des Kfz ist erloschen. Arbeitsscheinwerfer sind nicht genehmigungspflichtig. Wenn Arbeitsscheinwerfer an einem Fz montiert werden, müssen die Vorschriften des § 52 Abs 7 erfüllt sein. An der Front einer SZM verbaute Arbeitsscheinwerfer sind nicht zul, weil die Fahrt der SZM im Sinne von § 52 Abs 7 nicht als Arbeit angesehen werden kann. Für alle genehmigungspflichtigen LTE, die zusätzlich an einem Fz an- oder eingebaut werden, gilt derselbe Sachverhalt wie oben erläutert. Mit einem nicht bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Seitenmarkierungs- oder Umrissleuchten erlischt die BE des Fz. Für die Erteilung einer neuen BE gilt § 21 entspr. Es dürfen nur Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen BE stehen (§ 19 Abs 2 u 5). (2004)


Das ersteinmal zum lesen! crybaby.gif


--------------------
...sing mei Sachse sing....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GolfVI
Beitrag 20.01.2012, 18:25
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2129
Beigetreten: 14.01.2010
Mitglieds-Nr.: 52281



Zitat (Sachse @ 20.01.2012, 15:03) *
An der Front einer SZM verbaute Arbeitsscheinwerfer sind nicht zul, weil die Fahrt der SZM im Sinne von § 52 Abs 7 nicht als Arbeit angesehen werden kann.

Dass man während der Fahrt keine "Arbeitsscheinwerfer" braucht dürfte wohl unumstritten sein. Aber dass man deswegen mit einer SZM keine anderen Arbeitsstellen ausleuchten dürfen soll? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sachse
Beitrag 27.01.2012, 17:19
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2066
Beigetreten: 16.09.2003
Wohnort: Nordhessen
Mitglieds-Nr.: 71



Der Erl., den ich oben eingestellt habe, kommt nicht von mir !!!!!!


--------------------
...sing mei Sachse sing....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ohoh007
Beitrag 27.01.2012, 19:11
Beitrag #19


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 294
Beigetreten: 14.05.2006
Wohnort: 17438
Mitglieds-Nr.: 19328



So,der Erlass aus #16 hab ich jetzt 4 mal ganz langsam gelesen. Verstanden hab ich nur,das an Sattelzugmaschienen keine nach vorn gerichteten Arbeitsscheinwerfer angebaut werden dürfen.
Es dürfen nur 2 zusätzliche Scheinwerfer angebaut werden.
Oder ich bau 6 zusätzliche an ,wovon ich 4 abdeck (Blödsinn) !
Das mir alles viel zu kompliziert.

Ich lass den Lampenbügel mit 4 zusätzlichen LTE auf`s Dach bauen,auch auf die Gefahr hin,das die BE erlischt.


Nur mal so am Rande gefragt,ist die BE das selbe wie die ABE ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 27.01.2012, 19:19
Beitrag #20


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (ohoh007 @ 27.01.2012, 19:11) *
Oder ich bau 6 zusätzliche an ,wovon ich 4 abdeck (Blödsinn) !


Da steht "abdeckbar" - was auf jeden Fall nicht "abgedeckt" bedeutet no.gif

Ob Du nun aber passende Abdeckungen dabeihaben mußt oder solche nur für "Deine" Scheinwerfer erhältlich (ggf. jemals gewesen) sein müssen...? unsure.gif


think.gif
c.s.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Klatze
Beitrag 29.01.2012, 17:28
Beitrag #21


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2377
Beigetreten: 24.09.2006
Mitglieds-Nr.: 23488



Zitat (Bonsai-Brummi @ 27.01.2012, 19:19) *
Ob Du nun aber passende Abdeckungen dabeihaben mußt oder solche nur für "Deine" Scheinwerfer erhältlich (ggf. jemals gewesen) sein müssen...? unsure.gif


Bei meinen Hellas waren damals Abdeckungen dabei, die auch immer in irgendeinem Staufach rumflogen, für den Fall der Fälle.

Interessiert haben sie weder TÜVler noch Polizisten, angebracht waren sie nie.

wavey.gif

Klatze


--------------------
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 29.01.2012, 17:30
Beitrag #22


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (Klatze @ 29.01.2012, 17:28) *
... angebracht waren sie nie.


Aus gutem Grund - gelle...? cheers.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Klatze
Beitrag 29.01.2012, 17:36
Beitrag #23


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2377
Beigetreten: 24.09.2006
Mitglieds-Nr.: 23488



Zitat (Bonsai-Brummi @ 29.01.2012, 17:30) *
Aus gutem Grund - gelle...? cheers.gif

Richtig, schränkt die Leuchtleistung drastisch ein! rofl1.gif

Davon abgesehen - wenn man nachts mit dem Tieflader durch irgendwelche Baufelder muß, ist jeder Meter Ausleuchtung Gold wert, und deshalb für mich auch nach vorne gerichtete Arbeitsscheinwerfer gerechtfertigt.

BTW, warum ist die Lichtleistung des Fernlichtes eigentlich reglementiert? Man muß es doch sowieso abschalten, wenn es andere VT tangiert... think.gif

wavey.gif

Klatze


--------------------
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 29.01.2012, 17:39
Beitrag #24


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (Klatze @ 29.01.2012, 17:36) *
Richtig, schränkt die Leuchtleistung drastisch ein! rofl1.gif


Du hattest die Abdeckungen wohl nie montiert - sonst wüßtest Du, wie *zensiert* die wieder 'runtergehen... crybaby.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GolfVI
Beitrag 29.01.2012, 17:45
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2129
Beigetreten: 14.01.2010
Mitglieds-Nr.: 52281



Zitat (Sachse @ 27.01.2012, 17:19) *
Der Erl., den ich oben eingestellt habe, kommt nicht von mir !!!!!!


Das ist mir schon klar, dass Du eher von der Fraktion bist, die solche Glanzleistungen dann umsetzen muss! wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ohoh007
Beitrag 29.01.2012, 17:48
Beitrag #26


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 294
Beigetreten: 14.05.2006
Wohnort: 17438
Mitglieds-Nr.: 19328



Also so wie immer,Theorie und Praxis gehen weit auseinander.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GolfVI
Beitrag 29.01.2012, 18:53
Beitrag #27


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2129
Beigetreten: 14.01.2010
Mitglieds-Nr.: 52281



Oder wie so oft: Ein paar können nicht vernünftig damit umgehen und dann wird`s für alle verboten. crybaby.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 29.01.2012, 20:05
Beitrag #28


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (GolfVI @ 29.01.2012, 18:53) *
... und dann wird`s für alle verboten. crybaby.gif


Dann müßte man Fernlicht komplett verbieten - was freilich nicht ernsthaft zu befürchten sein dürfte: Ich hab' weitaus mehr Probleme mit abblendmuffeligen dry.gif Spazierenfahrern als mit den wenigen großen Kollegen, die mit ihren Deckenflutern mal kurzzeitig über 'ne Kuppe feuern und auf ein kurzes Aufblenden der meinigen hin noch allemal sofort abgeblendet haben smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Monny
Beitrag 29.01.2012, 23:58
Beitrag #29


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1941
Beigetreten: 12.11.2006
Wohnort: Schbätzles-Diaspora
Mitglieds-Nr.: 25170



Zitat
Davon abgesehen - wenn man nachts mit dem Tieflader durch irgendwelche Baufelder muß, ist jeder Meter Ausleuchtung Gold wert, und deshalb für mich auch nach vorne gerichtete Arbeitsscheinwerfer gerechtfertigt.


ja, so verargumetiere ich die 600W oben am Landy auch whistling.gif
Ich bau doch nicht nach jeder Trophy das halbe Auto um und ein paar Wochen später wieder zurück.


--------------------
Gruss,
Monny

------------------

entsorge kostenlos Kurzhauber-Teile ;)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Offroad-Events
Beitrag 30.01.2012, 00:38
Beitrag #30


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2853
Beigetreten: 08.07.2004
Wohnort: 667 One step ahead the evil
Mitglieds-Nr.: 4202



Vielleicht kann man es in einer Kontrolle ja als Photonenbremse verkaufen ? whistling.gif Quasi als verschleißfreie Dauerbremse


--------------------
Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken"
Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sachse
Beitrag 30.01.2012, 09:09
Beitrag #31


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2066
Beigetreten: 16.09.2003
Wohnort: Nordhessen
Mitglieds-Nr.: 71



Zitat (Klatze @ 29.01.2012, 17:36) *
Zitat (Bonsai-Brummi @ 29.01.2012, 17:30) *
Aus gutem Grund - gelle...? cheers.gif

Richtig, schränkt die Leuchtleistung drastisch ein! rofl1.gif

Davon abgesehen - wenn man nachts mit dem Tieflader durch irgendwelche Baufelder muß, ist jeder Meter Ausleuchtung Gold wert, und deshalb für mich auch nach vorne gerichtete Arbeitsscheinwerfer gerechtfertigt.

BTW, warum ist die Lichtleistung des Fernlichtes eigentlich reglementiert? Man muß es doch sowieso abschalten, wenn es andere VT tangiert... think.gif

wavey.gif

Klatze


Weil das Auge sonst zu lange braucht um sich an das dunkle Abblendlicht zu gewöhnen !


--------------------
...sing mei Sachse sing....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Klatze
Beitrag 30.01.2012, 11:00
Beitrag #32


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2377
Beigetreten: 24.09.2006
Mitglieds-Nr.: 23488



Zitat (Sachse @ 30.01.2012, 09:09) *
Weil das Auge sonst zu lange braucht um sich an das dunkle Abblendlicht zu gewöhnen !

Und das ist das erste Argument, das ich wirklich nachvollziehen kann - von allen anderen hört man immer nur "Blendung".
Aber deshalb sind wir ja auch das VP! thumbup.gif

wavey.gif

Klatze


--------------------
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sachse
Beitrag 31.01.2012, 13:55
Beitrag #33


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2066
Beigetreten: 16.09.2003
Wohnort: Nordhessen
Mitglieds-Nr.: 71



das ist auch augenärztlich untersucht. --> Auf Grund der wesentlich verbesserten Beleuchtungseinrichtungen und der damit verbundenen besseren Ausleuchtunge der Straßen ist die Ref.-zahl auch von 75 auf 100 hochgenommen worden ! Bisher war der Blindflug beim Abblenden einfach zu lang !!

Das menschliche Auge braucht im Schnitt 3 s um sich wieder an das dunklere Abblendlicht zu gewöhnen. Die zurückgelegte Wegstrecke im Blindflug in dieser Zeit kannst Du Dir selber ausrechnen !

Ich habe leider schon genug Leichen an Straßen gesehe, die genau deshalb über den Haufen gefahren wurden !
Eben hat man Sie im Fernlicht noch gesehen, dann musste man Abblenden und " Wo war der Fußgänger jetzt ? " thread.gif unsure.gif


--------------------
...sing mei Sachse sing....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ohoh007
Beitrag 14.07.2012, 22:27
Beitrag #34


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 294
Beigetreten: 14.05.2006
Wohnort: 17438
Mitglieds-Nr.: 19328



So,die Arbeitsscheinwerfer sind dranne whistling.gif

Bild


Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 16.07.2012, 12:05
Bearbeitungsgrund: Übergroßes Bild in Link umgewandelt
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 14.07.2012, 22:31
Beitrag #35


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Is' ja ätzend... shutup.gif

Nein, nicht die Flutlichtanlage - im Gegenteil: wub.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
willi
Beitrag 14.07.2012, 22:51
Beitrag #36


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6635
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 13



Haben die Fahrer und Beifahrer bei euch so wenig Rechenleistung, das man dranschreiben muß, wer sich wo hinsetzen soll. biggrin.gif
ich fall hier gleich vom Stuhl. rofl1.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
EMD
Beitrag 15.07.2012, 22:34
Beitrag #37


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2429
Beigetreten: 17.07.2011
Wohnort: Im Südbadischen
Mitglieds-Nr.: 60398



Lol dachte ich auch rofl1.gif

Nur welche Firma ist es wohl ? Scheinbar schämt er sich ja dafür xD
Sieht bissel nach A. Talke aus think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blackdodge
Beitrag 15.07.2012, 23:11
Beitrag #38


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6337
Beigetreten: 18.10.2007
Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13
Mitglieds-Nr.: 37650



Ta whistling.gif lke sehe ich auch


miss mal die Höhe der gelben Bommeln, könnte über 4 sein wavey.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ohoh007
Beitrag 15.07.2012, 23:17
Beitrag #39


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 294
Beigetreten: 14.05.2006
Wohnort: 17438
Mitglieds-Nr.: 19328



Nix da...3.95 m gemessen in ner Fachwerkstatt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blackdodge
Beitrag 15.07.2012, 23:26
Beitrag #40


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6337
Beigetreten: 18.10.2007
Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13
Mitglieds-Nr.: 37650



OK dann gib Dir Mühe nicht aufzufallen.

2 x Standlicht in den Funzeln als Umriss erlaubt wenn die anderen aus ( im Plastedach ) zur Schaltung wurde aktuell genügend gesagt whistling.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
T_HH
Beitrag 16.07.2012, 09:01
Beitrag #41


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 412
Beigetreten: 31.01.2012
Wohnort: Ostwestfalen-Lippe | NRW
Mitglieds-Nr.: 63154



Zitat (willi @ 14.07.2012, 23:51) *
Haben die Fahrer und Beifahrer bei euch so wenig Rechenleistung, das man dranschreiben muß, wer sich wo hinsetzen soll. biggrin.gif
ich fall hier gleich vom Stuhl. rofl1.gif


biggrin.gif biggrin.gif Auch die Fliegenklatsche gibt dem Ambiente den besonderen Touch yes.gif

Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 13:15