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> Mofa fahren ohne Betriebserlaubniskarte
rex
Beitrag 22.12.2011, 21:15
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich bin neu hier im Forum und freue mich, dass es dieses gibt! Ich habe kürzleich ein altes Mofa erworben - Baujahr 1952 - natürlich ohne Papiere. Die Versicherung ist kein Problem, Kennzeichen liegt vor. Das gute Stück braucht ja, da vor 1957 gebaut, keine eigentliche Betriebserlaubnis fürs ganze Mofa, sondern nur für den Motor.

Was passiert aber nun (rechtlich gesehen und natürlich auch in Bezug auf ein mögliches Bussgeld), wenn ich nun trotzdem fahre ohne diese Betriebserlaubnis(karte) für den Motor?

Und wenn ich nun ein weiteres Mofa, sagen wir Baujahr 1972, bewege, ebenfalls ohne die Betriebserlaubnis(karte) - in dem Fall fürs ganze Mofa - was passiert dann (ebenfalls rechtlich gesehen und natürlich auch in Bezug aufs Bussgeld)?

Es wäre schön, wenn hier jemand Rat wüsste - herzlichen Dank!!

Gruß
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tadzio
Beitrag 22.12.2011, 23:36
Beitrag #2


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Zitat (rex @ 22.12.2011, 21:15) *
Ich habe kürzleich ein altes Mofa erworben - Baujahr 1952 - natürlich ohne Papiere.


Zu den rechtlichen Fragen kann ich nichts sagen, aber schreib doch mal mehr zu dem Mofa. Wenn der Hersteller mit Deinem Nick übereinstimmt, habe ich evtl noch eine Betriebserlaubnis hier liegen. Ob eine Kopie davon was bringt, weiss ich allerdings nicht. Den Hersteller gibt's ja leider nicht mehr.

Cheers
tadzio


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Wollf_0708
Beitrag 23.12.2011, 10:55
Beitrag #3


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Zitat (rex @ 22.12.2011, 21:15) *
Ich habe kürzleich ein altes Mofa erworben - Baujahr 1952 - natürlich ohne Papiere. Die Versicherung ist kein Problem, Kennzeichen liegt vor. Das gute Stück braucht ja, da vor 1957 gebaut, keine eigentliche Betriebserlaubnis fürs ganze Mofa, sondern nur für den Motor.


Und wenn ich nun ein weiteres Mofa, sagen wir Baujahr 1972, bewege, ebenfalls ohne die Betriebserlaubnis(karte) - in dem Fall fürs ganze Mofa -


Moin Rex.

Mir (nonuser@mir) ist einiges unklar:

1.) Zu dieser Zeit (1952) gab es noch keine "MOFA's"
Diese Dinger fuhren unter dem Begriff MOPED.
Selbst die Rex mit dem am Vorderbau angeschnallten Hilfsmotor waren Fahrräder mit Hilfmotor, aber trotzdem noch keine "Mofa's".
In den mittelspäteren 60igern fuhr ich VeloSolex und Mobylette; das waren auch Mopeds. (Diese beiden Fahrgeräte fuhr ich ohne Führerschein, bei der einzigen police.gif Kontrolle in dieser Zeit konnte ich den police.gif klarmachen: FS hab ich nicht, es ist ein Mofa, da brauchts keinen Führerschein. Die führerscheinlose Mofa-Zeit gab es erst seit sehr kurzer Zeit, die Polizisten waren noch nicht up to date. Sie liessen mich wieder "davonbrausen".)



2.) Dass eine Betriebserlaubnis nur für den Motor gelten solle whistling.gif , kann ich mir auch noch nicht so recht vorstellen.
Bei den Mopeds waren ja oft ILO, Sachs usw. "OEM"-Motoren eingebaut, wie sie mit minmaler Veränderung auch in Gartengeräten, kleinen Stromerzeugern usw. eingebaut wurden.
(In diesem Fall hat Rex wohl eigene Motoren eingesetzt, wie ich auf den Bildern sehe.
Egal, wie auch......)
Die Betriebserlaubnis -daaaamals die leicht gelbliche Pappkarte- beinhaltete ja mehr, als nur die Motordaten.

3.) Zum 1972er Moped/Mofa: Ohne Betriebserlaubnis bekommst Du doch sicher kein Versicherungskennzeichen !?
Auch 'ne REX ?


An Deiner Stelle würde ich das Internet im Allgemeinen und im Speziellen die zahlreichen Foren, Kleinfahrzeugmuseen und Homepages von noch zahlreicheren Besitzern und Fahrern des alten mobilen zweigetakteten "Alteisen Kulturguts" bemühen, damit Du zu einer -wenigstens als Kopie- Betriebserlaubnis kommst. (Das hast Du sicher schon ergoogled. FlaschenREX ist auch niedlich.)

Ob das MOF-/Ped dann zur Überprüfung der Daten/des Fahrzeugs zum TÜV muss think.gif , weiss ich nicht, glaube und hoffe es aber. Mit einem betriebserlaubtem 2T-Motor alleine lässts sich so schlecht bremsen und die Spur halten wink.gif

Viel Glück wavey.gif

GrußWolF
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rex
Beitrag 23.12.2011, 17:24
Beitrag #4


Neuling


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Hallo zusammen,

die Rex ist Bj. 1952 und hat 49,... ccm. Wenn Du Papiere hast, die ungefähr passen (Ccm ist glaube ich, das Wichtigste), dann würde ich mich super freuen über eine Kopie oder Scan... Gibt es hier so etwas wie eine PN im Forum, muss mal schauen. Wenn es eine gibt, schick mir doch kurz eine Nachricht, dann gebe ich Dir meine e-Mail...

Die 72er ist tatsächlich eine Velosolex.

Heute habe ich von der Polizei schon eine Unbedenklichkeitserklärung geholt, mal schauen, wie es jetzt weitergeht. Muss nochmal googeln, da es weder Rex noch Solex noch gibt.

Danke,
Gruß
Rex
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darkstar
Beitrag 23.12.2011, 17:39
Beitrag #5


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Zitat (rex @ 23.12.2011, 17:24) *
Gibt es hier so etwas wie eine PN im Forum, muss mal schauen.
Eine PN kannst du ab 5 Beiträgen im Forum schreiben.
Zitat (rex @ 23.12.2011, 17:24) *
Wenn es eine gibt, schick mir doch kurz eine Nachricht, dann gebe ich Dir meine e-Mail...
Andere Möglichkeit: Gehe in "Einstellungen" - "E-Maileinstellungen" und nehme den Haken bei "E-Mail-Adresse vor anderen Mitgliedern verbergen" heraus. Deine E-Mailadresse ist dann aber trotzdem nicht öffentlich sichtbar, Mitglieder können dir dann aber nach einem Klick in dein Profil (und ganz nach unten scrollen) eine E-Mail schreiben. wavey.gif

mfg
darkstar


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rex
Beitrag 23.12.2011, 17:59
Beitrag #6


Neuling


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ok, danke. Gemacht rolleyes.gif
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fredis-garage
Beitrag 24.12.2011, 13:05
Beitrag #7


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Velosolex

gibt es- nach wie vor. Der Typ 3800 gebaut zeitweise in Ungarn- jetzt wieder in Frankreich- wird nach wie vor produziert. Ersatzteile habe ich auch in Deutschland alle bekommen, wo es gleich einge interessante Adressen gibt.
ET listen zu den Typen 3800 und 5000 existieren ebenso (habe ich z.B. für den Eigenbedarf) dito Explosionszeichnungen.

Rex und Solex gab es bei Solex Teileversand N. Uhrbach bis in die 90 er- heute weiß ich nicht....


fredis-garage
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rex
Beitrag 24.12.2011, 15:17
Beitrag #8


Neuling


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ok, danke vielmals... Aber zum Bußgeldkatalog fürs Fahren ohne weiß niemand etwas?

Gruß
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janr
Beitrag 24.12.2011, 15:32
Beitrag #9


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BKatV 174
Zitat
Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt > 10 €
oder auch aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog
Zitat
TBNR: 804100
Sie führten das Fahrzeug, ohne die erforderliche Bescheinigung *) mitzuführen. > 10,00 €
§ 4 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 StVG; 174 BKat
bei *) sollte die entsprechende Bescheinigung spezifiziert werden.


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Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Wollf_0708
Beitrag 24.12.2011, 16:35
Beitrag #10


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Jan, ob das so zutrifft ?

Er führt sie ja nicht mit weil er sie zB. vergessen hat, sondern er hat (momentan) gar keine für die netten Fahrmobile.


Ob das nicht eher in die verschärfte Richtung geht:
Führen eines Fahrzeugs ohne gültige oder (zb. durch nicht abgenommene Tunig-Teile, falsche Reifengröße.... o.ä.) erloschene Betriebserlaubnis oder ähnliches.


Ausserdem bleibt von oben meine untergegangene Frage: Kann die Versicherung überhaupt ein Vers.-Kennzeichen rausgeben ohne BE des Fahrzeugs zu haben?

GrussWolF
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rex
Beitrag 24.12.2011, 22:17
Beitrag #11


Neuling


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Hmmm, man bezieht sich dort aber immer auf zulassungspflichtige FZ. Ein Mofa ist aber zulassungsfrei. Also fehlt nur die Betriebserlaubnis. Und die ist bei Mofas, die vor 1957 gebaut worden sind nur auf den Motor beschränkt. Also kann das Recht nicht angewendet werden, was sich auf zulassungspflichtige FZ bezieht. Was gilt dann??
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Wollf_0708
Beitrag 25.12.2011, 10:23
Beitrag #12


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Zitat (rex @ 24.12.2011, 22:17) *
Ein Mofa ist aber zulassungsfrei. Also fehlt nur die Betriebserlaubnis.

Trotz meinem Viertelhalbwissen (rechnerisch also ein Achtelwissen wink.gif ) glaube ich es gibt einen Unterschied zwischen zulassen und zulassen.
Das eine ist die Zulassung im Sinne von technischer Voraussetzungen, dass ein motorgetriebenes Fahrzeug überhaupt auf D'schlands Strassen und Wegen fahren darf. Darunter fällt das Moped (nicht MOFA, weil es soebbes daaamals noch nicht gab).
Die andere "Zulassung" ist diese Geschichte mit Kennzeichen, Steuer, Anmeldung usw.wie man es von "richtigen wink.gif " KFZ her kennt.

Betriebserlaubnis:
Zitat (rex @ 24.12.2011, 22:17) *
Und die ist bei Mofas Mopeds, die vor 1957 gebaut worden sind nur auf den Motor beschränkt.

Das kann ich mir nur vorstellen, wenn aber Deine Alt-REX mit dem am Vorderbau angeflanschtem Motor versehen ist, also quasie ein Fahrrad mit Hilfsmotor. (Andere HiMo-Techniken waren der Motor seitlich oder unterhalb des Hinterrades; wie zB. Lohmann Diesel usw.)
Alle NSU-Quickly, Heinkel Perle usw würden ohne BE (für das Gesamtfahrzeug) herumdüsen .

Zitat (rex @ 24.12.2011, 22:17) *
Was gilt dann??


Wenn vom Forum kein Ganz-Wissender antwortet, dann mit Zulassungsstelle oder eher TÜV telefonieren.
...oder im Museum Sinsheim anrufen oder ......usw..

Grüße
Wolfgang


PS: Ich meine, der user hallo-stege ist in dieser Kleinmotorik sehr bewandert und mal eMail-ierungswürdig wavey.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 25.12.2011, 12:09
Beitrag #13


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Zitat (Wollf_0708 @ 25.12.2011, 11:23) *
Zitat (rex @ 24.12.2011, 22:17) *
Und die ist bei Mofas Mopeds, die vor 1957 gebaut worden sind nur auf den Motor beschränkt.

Das kann ich mir nur vorstellen, wenn aber Deine Alt-REX mit dem am Vorderbau angeflanschtem Motor versehen ist, also quasie ein Fahrrad mit Hilfsmotor. (Andere HiMo-Techniken waren der Motor seitlich oder unterhalb des Hinterrades; wie zB. Lohmann Diesel usw.)


Hallo

Mofa's, wie wir sie heutzutage kennen (- ohne FE und mit max. 25 Km/h zu fahren -), gibt es erst seit den 60er Jahren.

Hilfsmotoren für Fahrräder gibt es schon seit den 30er Jahren, und diese haben auch die Bezeichnung Mofa begründet. (Motorfahrrad)
Der TE hat schon recht wenn er sagt, früher war die BE nur auf den Motor eines Mofas bezogen, die BE auf das komplette Mofa gibt es auch erst seit den 60er Jahren.
Nicht nur von Rex gab es solche Hilfsmotoren, die in einen normalen Fahrradrahmen eingebaut wurden.
Und FE-rechtlich waren damals alle Mopeds mit höchstens 50 ccm Hubraum und max. 40 Km/h Mofas.
Ich zitiere mal von dieser Seite ( und die stammt aus der Feder von @ hallo-stege ) diesen Text:

Führerschein - Bestimmungen in (West-)Deutschland
Mit 16 durfte man fahren:
- führerscheinfrei das Moped mit maximal 50 ccm, 40 km/h, 2 Sitze, Pedalen, Dauerabblendlicht 15W, Klingel
Zulassung : steuer- und zulassungsfrei, Versicherungskennzeichen
- mit Führerschein Klasse 4 : Kleinkraftrad mit maximal 50 ccm, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung,
Zulassungspflichtig (--> "kleines Nummernschild"), Steuerfrei
ab 01.04.1961 war für das Moped der Führerschein Klasse 5 notwendig (Fragebogen), gleichzeitig entfiel der Pedalzwang ---> Mokick ( = Moped mit Kickstarter), bis 40 km/h
Ab 1968 wurde das Mofa eingeführt, bis 50 ccm, bis 25 km/h, steuer und Zulassungsfrei, Pedale, führerscheinfrei ab 15 Jahren (Kreidler Mofa, Flory - Modelle)
Erst zum 1.4.1980 wurden die Führerscheinbestimmungen wesentlich geändert:


Zur BE, da würde ich mal beim KBA nachfragen ( Bei "Suchbegriff" Betriebserlaubnis eingeben)
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Wollf_0708
Beitrag 25.12.2011, 12:29
Beitrag #14


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Danke für die nette Aufklärung, Hoheneicherstation wavey.gif
Wobei die Brennabor sicher nicht als "MOFA" einzuordnen ist, das es sich IMHO nicht um einen Fahrradrahmen handelt, an den ein HiMo "angeklipst" ist.

Dass dieses galt:
Zitat
Der TE hat schon recht wenn er sagt, früher war die BE nur auf den Motor eines Mofas bezogen

da bin ich baff.
Da konnte man ja auf ein SuperRennrad mit Felgenbremsen einen geschwindigkeitssteigernden Motor mal so dranflanschen, aber ob das sinnvoll gewesen wäre whistling.gif
(An der Tanke: Bitte einmal Volltanken mit Rahmenmuffen neu verlöten wavey.gif )
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Hoheneicherstation
Beitrag 25.12.2011, 13:03
Beitrag #15


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Zitat (Wollf_0708 @ 25.12.2011, 13:29) *
Wobei die Brennabor sicher nicht als "MOFA" einzuordnen ist, das es sich IMHO nicht um einen Fahrradrahmen handelt, ...


Stimmt, diese Saxonette hatte ja 60 ccm Hubraum und der Rahmen war ein "etwas modifizierter" Fahrradrahmen. Ich dachte eigentlich an diese Version
(von Wiki "geklaut")

Und da hab ich auch gleich diesen Text gefunden: Mofas und Leichtmofas benötigen in Deutschland eine Versicherung und eine Betriebserlaubnis. Während in den 1950er Jahren für Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor eine allgemeine Betriebserlaubnis für den Motor genügte, muss seit 1960 eine Betriebserlaubnis für das Gesamtfahrzeug vorliegen.
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Hoheneicherstation
Beitrag 25.12.2011, 13:44
Beitrag #16


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Zitat (Wollf_0708 @ 25.12.2011, 13:29) *
Da konnte man ja auf ein SuperRennrad mit Felgenbremsen einen geschwindigkeitssteigernden Motor mal so dranflanschen,



Dazu brauchte es kein SuperRennrad, genau so einen hatte ich auch.

(Und eine Silber Rex Kl 30, war mir aber zu "lahm" (3,6 PS) und deshalb hab ich mir damals eine Hercules K 50 Super Sport geholt)


Aber nochmal zu der BE für die Rex Mofa, vielleicht ist hier etwas dabei?
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Wollf_0708
Beitrag 25.12.2011, 20:32
Beitrag #17


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Zitat (Hoheneicherstation @ 25.12.2011, 13:44) *
deshalb hab ich mir damals eine Hercules K 50 Super Sport geholt)]

wub.gif Ich bin begeistert
Genau diese Hercules war der Grund für mich den 4er zu machen. Leider hab ich solch eine dann nie gefahren; neu kaufen ging nicht, gebrauchte waren mir mit meinem Schülertaschengeld immer noch zu teuer. crybaby.gif
Zu dieser Zeit bekam man eine gebr. 500er BMW für ca 500.-- DM; eine gebr. Hercules SS für an die Tausend oder gar mehr DM's.

Zitat (Hoheneicherstation @ 25.12.2011, 13:44) *

Du alder Recherchefux.

Dann sollte bei TE-Rex mit der REX ja alles klappen und bald mal Bilder hier erscheinen...............
......aber plötzlich !!

Bitte wink.gif wink.gif laugh2.gif


Wer klärt noch die mögliche Beknollung ab, ausser dem oben von Jan angezeigtem ?

GrussWolFgang
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Hoheneicherstation
Beitrag 25.12.2011, 23:19
Beitrag #18


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Sorry, hat etwas gedauert ...

Fahren ohne gültige ABE ist eine Ordnungswidrigkeit.

Möglich dass nach Tatbestandnr.108 des Bußgeldkataloges 80 € fällig werden und dass es dafür 3 Treuepunkte in Flensburg gibt!
Im Falle der Gefährdung anderer handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoß, also Gruppe A, ansonsten um einen Verstoß der Gruppe B.
Diese Einordnung hat hauptsächlich Bedeutung bei Führerscheinen auf Probe.
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janr
Beitrag 25.12.2011, 23:50
Beitrag #19


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BKatV 174
Zitat
Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt > 10 €
ABE ist eine Bescheinigung und das "Nicht-mitführen" hat nichts mit "Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt" zu tun. Auch nichts mit der Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeug, Zug, Ladung oder Besetzung. dry.gif


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Hoheneicherstation
Beitrag 26.12.2011, 10:19
Beitrag #20


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Hallo

"Keine gültige Betriebserlaubnis" bedeutet entweder dass an einem Fahrzeug etwas sicherheitsrelevantes verändert wurde("gebastelt" wurde und die BE erloschen ist) oder dass es für das Fahrzeug einfach noch keine BE (Bescheinigung über die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges) gibt.
Sollte der Eigentümer des Fahrzeuges eine gültige BE für das Fahrzeug besitzen, diese aber bei einer Kontrolle nicht "dabeihaben", dann kommt der Tatbestand nach BKatV Nr 174 in Betracht.
Und der TE hat (noch) keine gültige BE für die Rex, deshalb kann er die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges nicht nachweisen.
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Jens
Beitrag 26.12.2011, 10:40
Beitrag #21


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Wenn keine gültige BE existiert, dann ist nicht die genannte BKat Nr. 108 einschlägig, sondern die 175, es handelt sich in dem Fall um einen A-Verstoß (Anlage 12 Nr. 2.2 FeV)


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Hoheneicherstation
Beitrag 26.12.2011, 10:50
Beitrag #22


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Zitat (Jens @ 26.12.2011, 11:40) *
... dann ist nicht die genannte BKat Nr. 108 einschlägig, sondern die 175, ...



Da kann nix gegen gesagt werden, ist sogar etwas billiger ...
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