... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Mit Kurzeitkennzeichen von PL nach D?
sLowMoe
Beitrag 20.12.2011, 14:46
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 20.12.2011
Mitglieds-Nr.: 62666



    
 
Hallo zusammen,

wie der Thread-Titel schon sagt möchte ich von einem Kumpel, der über paar Tage nach Polen fährt mein dort repariertes Auto abholen lassen. Und möchte nun wissen wie das mit Kurzzeitkennzeichen funktioniert. Geht das überhaupt? Ist das Auto auch in Polen versichert?

Ich hab mich auch schon indiversen Foren durchgelsen, aber dort stehen teilweise widersprüchliche Angaben drin, die mich zu diesem Beitrag führten smile.gif

Bedanke mich schon im vorraus!

MfG sLow

Sollte der Thread schon vorhanden sein...sry und bitte verschieben...hab auf die schnell nichts gefunden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
CvR
Beitrag 20.12.2011, 15:05
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7619
Beigetreten: 27.01.2005
Mitglieds-Nr.: 8053



Grundsätzlich ist für die Zulassung eines Autos das Land zuständig, in dem das Auto sich befindet. Insofern wäre für ein Auto, das sich in Polen befindet, wahrscheinlich ein polnisches Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen das richtige (sofern es da sowas gibt).

Ein deutsches Kurzzeitkennzeichen hingegen nutzt man, um es an ein Auto, das sich in Deutschland befindet dranzuschrauben und dann mit dem Auto in Deutschland oder von Deutschland in ein benachbartes Ausland zu fahren.

Es kann zwar sein, dass es niemand bemerken würde, wenn man das Kennzeichen im Ausland an ein Auto dranbastelt. Aber ich würde nicht darauf wetten, dass die Behörden dort total begeistert darauf reagieren, wenn man das dortige Zulassungsrecht unterläuft... Ich halte es durchaus für möglich, dass das Benutzen deutscher Kurzzeitkennzeichen zu dem Zwecke, ein Auto von Polen nach Deutschland zu befördern zumindest nach polnischem Recht illegal sein könnte. (Fahren ohne Zulassung, Verstoß gegen Steuergesetze,...)


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sLowMoe
Beitrag 20.12.2011, 16:50
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 20.12.2011
Mitglieds-Nr.: 62666



Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, werde ich dann mit polnischen Kennzeichen das gleiche Problem in D haben was die Versicherung angeht?!

Um mal direkt zu fragen: Was hätte ich überhaupt für Möglichkeiten das Auto ohne i-welche Probleme nach D zu bekommen?

Ich möchte die Chance halt nutzen das ein Kumpel wie schon erwähnt das Auto selber rübertfährt, würde mir die Transportkosten der Werkstatt sparen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
arnolt
Beitrag 20.12.2011, 16:54
Beitrag #4


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 727
Beigetreten: 01.05.2006
Mitglieds-Nr.: 18951



Es wurde ja schon angesprochen: KZK aus Polen oder ein polnisches Ausfuhrkennzeichen.


--------------------
Alles wird gut.

[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT]
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sLowMoe
Beitrag 20.12.2011, 17:03
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 20.12.2011
Mitglieds-Nr.: 62666



Sprich von deutscher Seite gibt es keine Möglichkeiten?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der Bär
Beitrag 20.12.2011, 17:05
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1396
Beigetreten: 05.04.2008
Wohnort: Gaaanz im Süden
Mitglieds-Nr.: 41222



Zitat (sLowMoe @ 20.12.2011, 17:03) *
von deutscher Seite gibt es keine Möglichkeiten

no.gif



Stichwort: Unzulässige Fernzulassung.


--------------------
Allzeit gute Fahrt!
Der Bär
DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 20.12.2011, 17:07
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



das sehe ich anders. Hier handelt es sich um ein deutsches Fahrzeug was hier zugelassen war und auch wieder werden soll. Insofern unterliegt es deutschem Hoheitsrecht auch was die Zulassung angeht. Das umfasst auch die Kurzzeitkennzeichen.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der Bär
Beitrag 20.12.2011, 17:09
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1396
Beigetreten: 05.04.2008
Wohnort: Gaaanz im Süden
Mitglieds-Nr.: 41222



Zitat (Kai R. @ 20.12.2011, 17:07) *
Hier handelt es sich um ein deutsches Fahrzeug was hier zugelassen war

Sicher? think.gif



Hier wäre wohl der TE am Zuge.


--------------------
Allzeit gute Fahrt!
Der Bär
DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
arnolt
Beitrag 20.12.2011, 17:09
Beitrag #9


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 727
Beigetreten: 01.05.2006
Mitglieds-Nr.: 18951



Nicht angemeldete Fahrzeuge, die nach Polen sollen, werden aber auch in D zugelassen (Rote 06-Nummer, KZK, Ausfuhrkennzeichen) und dann nach Polen gefahren.


--------------------
Alles wird gut.

[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT]
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der Bär
Beitrag 20.12.2011, 17:12
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1396
Beigetreten: 05.04.2008
Wohnort: Gaaanz im Süden
Mitglieds-Nr.: 41222



Zitat (arnolt @ 20.12.2011, 17:09) *
Fahrzeuge, die nach Polen sollen, werden .. auch in D zugelassen

Eben. Umgekehrt muss dann analog verfahren werden.


--------------------
Allzeit gute Fahrt!
Der Bär
DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 20.12.2011, 17:12
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Zitat (arnolt @ 20.12.2011, 17:09) *
Nicht angemeldete Fahrzeuge, die nach Polen sollen, werden aber auch in D zugelassen (Rote 06-Nummer, KZK, Ausfuhrkennzeichen) und dann nach Polen gefahren.

das widerspricht dem ja nicht, sind ja deutsche FZ.

Die Kernfrage ist: kommt es bei der Zulassung auf den Standort des FZ an oder auf die zulassungsrechtliche Verwaltungshoheit, der das FZ unterliegt?

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sLowMoe
Beitrag 20.12.2011, 17:13
Beitrag #12


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 20.12.2011
Mitglieds-Nr.: 62666



Ja es handelt sich um ein deutsches Auto ich hab es nach dem Unfall sofort abgemeldet. Und es wurde mit einem LKW nach Polen transportiert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der Bär
Beitrag 20.12.2011, 17:16
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1396
Beigetreten: 05.04.2008
Wohnort: Gaaanz im Süden
Mitglieds-Nr.: 41222



Da ein Auto keine Staatsangehörigkeit hat, wird es nur durch Zulassung zu einem "deutschen" Fahrzeug. Da das Fahrzeug aber abgemeldet war, als es aus D nach PL transportiert wurde, ist es doch jetzt kein "deutsches" Fahrzeug mehr. Das Fahrzeug ist ohne Anmeldung in PL und kann nur dort angemeldet werden.


--------------------
Allzeit gute Fahrt!
Der Bär
DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
CvR
Beitrag 20.12.2011, 18:50
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7619
Beigetreten: 27.01.2005
Mitglieds-Nr.: 8053



Zitat (sLowMoe @ 20.12.2011, 16:50) *
Um mal direkt zu fragen: Was hätte ich überhaupt für Möglichkeiten das Auto ohne i-welche Probleme nach D zu bekommen?

Neben den bereits genannten:
  • LKW
  • Anhänger
  • reguläre polnische Zulassung

Zitat (Kai R. @ 20.12.2011, 17:12) *
Die Kernfrage ist: kommt es bei der Zulassung auf den Standort des FZ an oder auf die zulassungsrechtliche Verwaltungshoheit, der das FZ unterliegt?

Die zulassungsrechtliche Verwaltungshoheit, der das Fahrzeug unterliegt dürfte vom Standort des Fahrzeuges abhängig sein. wavey.gif


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tortenboxer
Beitrag 20.12.2011, 18:59
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 1517
Beigetreten: 08.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59714



Ich kann keinen Grund erkennen was gegen ein KZK spricht.

1. mit KZK sind in Verbindung mit der grünen Versicherungskarte Fahten im Ausland möglich.
2. die FZO § 16 schreibt nicht exziplit einen deutschen Standort für das Fahrzeug vor.

www.kurzzeitkennzeichen.de
Go to the top of the page
 
+Quote Post
CvR
Beitrag 20.12.2011, 19:16
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7619
Beigetreten: 27.01.2005
Mitglieds-Nr.: 8053



Zitat (tortenboxer @ 20.12.2011, 18:59) *
Ich kann keinen Grund erkennen was gegen ein KZK spricht.

Dann hast du vermutlich die Mühe gescheut, den Terminus "unzulässige Fernzulassung" mal bei google einzutippen. Nur mal als grobe Orientierung: Wenn du in Deutschland italienische Kurzzeitkennzeichen an ein Auto schraubst, dann kann das Urteil so aussehen:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EURotKZ02.php
Es gibt meines Erachtens keinen naheliegenden Grund anzunehmen, dass andere europäische Staaten das nicht ähnlich handhaben.
Zitat (tortenboxer @ 20.12.2011, 18:59) *
1. mit KZK sind in Verbindung mit der grünen Versicherungskarte Fahten im Ausland möglich.

Möglich sind Fahrten auch ohne grüne Versicherungskarte, ja sogar ohne Kennzeichen. rolleyes.gif Nur eben oft auch illegal. Halbwegs legal sind nur Fahrten ins Ausland.
Zitat (tortenboxer @ 20.12.2011, 18:59) *
2. die FZO § 16 schreibt nicht exziplit einen deutschen Standort für das Fahrzeug vor.

Mit Verlaub: In Polen gilt nicht deutsches, sondern polnisches Recht. Und damit auch nicht die FZV wink.gif

Die Probleme ergeben sich nicht aus dem deutschen, sondern aus dem ausländischen Recht wink.gif


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tortenboxer
Beitrag 20.12.2011, 19:26
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 1517
Beigetreten: 08.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59714



Dann ist eine unzulässige Fernzulassung schon gegeben, wenn ich mit Stuttgarter KZK ein Fahrzeug in Hamburg abholen will.

Somit muß das KZK immer am Standort des Fahrzeugs geholt werden.

Das macht in meinen Augen keinen Sinn.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 20.12.2011, 20:06
Beitrag #18


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (tortenboxer @ 20.12.2011, 19:26) *
Dann ist eine unzulässige Fernzulassung schon gegeben, wenn ich mit Stuttgarter KZK ein Fahrzeug in Hamburg abholen will.


Nein, da im gesamten Bundesgebiet die FZV gilt, in Polen allerdings nicht.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
calectra
Beitrag 21.12.2011, 09:15
Beitrag #19


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1343
Beigetreten: 06.07.2009
Mitglieds-Nr.: 49316



Wer soll hier bitte nachweisen, dass der Wagen nicht bereits mit KZK nach Polen gekommen ist? Man hat eben einen Probefahrt gemacht und gut. Kein Mensch kann das Gegenteil beweisen.

Gruß


--------------------
"Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 21.12.2011, 09:16
Beitrag #20


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Ob sich ein polnischer cop.gif mit dieser Ausrede zufrieden gibt? think.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
CvR
Beitrag 21.12.2011, 10:53
Beitrag #21


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7619
Beigetreten: 27.01.2005
Mitglieds-Nr.: 8053



Zitat (calectra @ 21.12.2011, 09:15) *
Wer soll hier bitte nachweisen, dass der Wagen nicht bereits mit KZK nach Polen gekommen ist? Man hat eben einen Probefahrt gemacht und gut.

Wenn man um die Existenz der Problematik der unzulässigen Fernzulassung nicht weiß - dann könnte man sich schonmal im Rahmen einer normalen Verkehrskontrolle im Ausland selbst verplappern. thread.gif Und wenn man dann - im Vertrauen auf die Zulässigkeit - selbst behauptet, man würde das Auto gerade aus der ausländischen Werkstatt holen, und dann womöglich noch die Rechnung mit gut nachvollziehbarer Aufenthaltsdauer des Wagens im Auto liegt... Da kann die Luft schon mal sehr dünn werden.
Zitat (calectra @ 21.12.2011, 09:15) *
Kein Mensch kann das Gegenteil beweisen.

Es wäre ja durchaus denkbar, dass es auch in anderen Ländern Menschen gibt, die einem anderen nicht besonders wohlgesonnen gegenüberstehen und 'was verraten. Und Kommissar Zufall gibts ja auch noch - könnte ja sein, dass genau der während des Anschraubens gerade seinen eigenen Wagen in die Werkstatt bringt...


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tortenboxer
Beitrag 21.12.2011, 11:02
Beitrag #22


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 1517
Beigetreten: 08.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59714



ja und.

***


***Anmerkung Moderator:
Tipps und Tricks zur Begehung einer Straftat werden hier nicht geduldet.


Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 21.12.2011, 11:44
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sLowMoe
Beitrag 21.12.2011, 17:00
Beitrag #23


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 20.12.2011
Mitglieds-Nr.: 62666



So um das ganze aufzuklären:

Ich hab heute bei der Zulassungsstelle angerufen und haben sich nicht wirklich ausgekannt, die gelangweilte Dame meinte, man müsste die KZK in Polen beantragen, war sich allerdings nicht sicher.

Mein Kumpel ist allerdings zeitnah zu einem Versicher rein, hat sich dort erkundigt und es spricht nichts gegen die Verwendung der deutschen KZK auch wenn das Auto abgemelden in Polen steht.

Das ganze kostet dann 75,- + Schilder.

Ich bedanke mich für die schnellen Antworten .

Zwecks mir kann der Thread geschlossen werden wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 21.12.2011, 17:02
Beitrag #24


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



weil Du von der Versicherung das gehört hast, was Du hören wolltest? Erklärt die es auch dem polnischen cop.gif der Dich anhält?

Man kann es ja machen, aber hasenrein ist es - wie Du hier gelernt hast - nicht.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sLowMoe
Beitrag 21.12.2011, 17:20
Beitrag #25


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 20.12.2011
Mitglieds-Nr.: 62666



Ja ich hab das schon gemerkt. Aber ich muss mich nach i-was richten. Ich denke der Versicherungsmensch würd sich schon auskennen was solche Fälle angeht, es handelt sich nicht um einen Einzellfall.

Außerdem werde ich bei der Überfahrt nicht dabei sein, kann vllt 5 Wörter polnisch und denke nicht dass es ausreicht wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tortenboxer
Beitrag 21.12.2011, 17:23
Beitrag #26


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 1517
Beigetreten: 08.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59714



Bezüglich der KZK sollte die EU eine Regelung treffen, daß die unzulässige Fernzulassung vom Tisch kommt.

Dann könnte z. B. in Zukunft der Pole mit polnischen KZK in D ein Auto abholen oder umgekehrt der Deutsche mit D-KZK in Polen abholen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
CvR
Beitrag 21.12.2011, 17:31
Beitrag #27


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7619
Beigetreten: 27.01.2005
Mitglieds-Nr.: 8053



Zitat (sLowMoe @ 21.12.2011, 17:20) *
Aber ich muss mich nach i-was richten.

Dann würde ich dir das polnische Zulassungs- und Strafrecht empfehlen. wavey.gif Da wird drinstehen, welche Strafen beim Fahren ohne Zulassung blühen. Ich würde nicht darauf wetten, dass das da genauso preiswert wie hier ist.
Zitat (sLowMoe @ 21.12.2011, 17:20) *
Ich denke der Versicherungsmensch würd sich schon auskennen was solche Fälle angeht, es handelt sich nicht um einen Einzellfall.

Klar. Polnisches Straßenverkehrs- und Zulassungsrecht ist das Spezialgebiet von Versicherungsmenschen laugh2.gif Und nicht, dir eine Versicherung zu verkaufen thread.gif

@Tortenboxer: Wozu? Für den Transit ins Ausland sind Kurzzeitkennzeichen ohnehin nicht gedacht. Für das dauerhafte Verbringen ins Ausland dienen üblicherweise Ausfuhr-/Zollkennzeichen. Kurzzeitkennzeichen dienen eigentlich ausschließlich dem innerstaatlichen Verkehr, und liegen damit vollkommen außerhalb dessen, wofür die EU zuständig ist think.gif


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tortenboxer
Beitrag 21.12.2011, 17:43
Beitrag #28


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 1517
Beigetreten: 08.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59714



@CvR

Es gibt schon eine Regelung der EU, eben gefunden. Leider aber noch nichts von amtlicher Seite.

Zitat
Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:

Schweiz
Mazedonien
Weißrussland
Bosnien
Iran


Quelle
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 21.12.2011, 17:45
Beitrag #29


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



leider bezieht sich die Anerkennungspflicht nicht auf unterlaubte Fernzulassungen crybaby.gif

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tortenboxer
Beitrag 21.12.2011, 17:49
Beitrag #30


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 1517
Beigetreten: 08.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59714



Und hier ne Mitteilung der Stadt Jena

Zitat
Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten
Die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen wie z. B. dem Händler- oder Kurzzeitkennzeichen die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die „Anerkennung“ derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen.
(Aus einer Erklärung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Schreiben rechts unter Downloads)

Bitte beachten Sie, dass sich diese neue Norm erst bei den einzelnen Staaten "rumsprechen" muss. Es kann daher durchaus noch zu Problemen kommen.

Bilalaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung bestanden zuvor bereits mit Italien und Österreich. Toleriert wurden deutsche Kurzzeitkennzeichen in Schweden, Irland, Niederlande und Bulgarien.
(Diese Angaben ohne Rechtsanspruch!)


Ergo: mit polnischen KZK (tablica tymczasowa) darf das Fahrzeug auf jeden Fall nach D überführt werden und es sind keine zusätzlichen deutschen Kurzzeitkennzeichen nötig. Umgekehrt kann mit einen deutschen KZK ein Fahrzeug von D nach Polen verbracht werden ohne, daß zusätzlich ein polnisches KZK nötig ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
CvR
Beitrag 21.12.2011, 18:02
Beitrag #31


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7619
Beigetreten: 27.01.2005
Mitglieds-Nr.: 8053



Zitat (tortenboxer @ 21.12.2011, 17:49) *
Ergo: mit polnischen KZK (tablica tymczasowa) darf das Fahrzeug auf jeden Fall nach D überführt werden und es sind keine zusätzlichen deutschen Kurzzeitkennzeichen nötig. Umgekehrt kann mit einen deutschen KZK ein Fahrzeug von D nach Polen verbracht werden ohne, daß zusätzlich ein polnisches KZK nötig ist.

Ja. Das hat hier auch niemand bestritten wavey.gif Wir sprechen in diesem Thread aber von einem völlig anderen Sachverhalt.


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tortenboxer
Beitrag 21.12.2011, 18:07
Beitrag #32


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 1517
Beigetreten: 08.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59714



andere Option:

Da es sich scheinbar um ein deutsches Fahrzeug handelt und demnach deutsche Papiere hat.

Was spricht gegen eine endgültige Zulassung in D um dann das Fahrzeug mit dem richtigen Kennzeichen zu überführen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 21.12.2011, 18:22
Beitrag #33


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Zitat (tortenboxer @ 21.12.2011, 18:07) *
Was spricht gegen eine endgültige Zulassung in D um dann das Fahrzeug mit dem richtigen Kennzeichen zu überführen?

mit der Logik dass deutsche KZK nicht gehen würde auch eine reguläre Zulassung nicht gehen. Mit der Logik dass man es einfach tut geht natürlich beides, wobei eine reguläre Zulassung weniger Fragen aufwirft. Nur TÜV muss das Auto noch haben dafür.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tortenboxer
Beitrag 21.12.2011, 18:40
Beitrag #34


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 1517
Beigetreten: 08.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59714



Zitat (Kai R. @ 21.12.2011, 18:22) *
mit der Logik dass deutsche KZK nicht gehen würde auch eine reguläre Zulassung nicht gehen.


Komischerweise de ZULA in Berlin macht bei einer Fernzulassung keine Zicken.

Und ich denke, daß dies im Rahmen der EU immer mehr von den Zulassungsstellen toleriert werden wird, sofern die Papiere den vorgeschriebenen Normen entsprechen und ein gültiger TÜV vorgelegt werden kann.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
CvR
Beitrag 21.12.2011, 19:03
Beitrag #35


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7619
Beigetreten: 27.01.2005
Mitglieds-Nr.: 8053



Zitat (tortenboxer @ 21.12.2011, 18:40) *
Komischerweise de ZULA in Berlin macht bei einer Fernzulassung keine Zicken.

Die Zulassungsstelle hat imho mit der Problematik rein gar nichts zu tun wavey.gif

"Zicken" machen da in D nur Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter - wenn man ein ausländisches Kennzeichen benutzt, um das deutsche Zulassungsrecht zu unterwandern. wavey.gif


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tortenboxer
Beitrag 21.12.2011, 19:06
Beitrag #36


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 1517
Beigetreten: 08.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59714



Zitat (CvR @ 21.12.2011, 19:03) *
"Zicken" machen da in D nur Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter - wenn man ein ausländisches Kennzeichen benutzt, um das deutsche Zulassungsrecht zu unterwandern. wavey.gif


Was wollen die für Zicken machen wenn an dem Fahrzeug ein D-Kennzeichen angebracht ist und das Fahrzeug fertig zugelassen angetroffen wird.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.08.2025 - 18:24