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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 20.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62666 ![]() |
wie der Thread-Titel schon sagt möchte ich von einem Kumpel, der über paar Tage nach Polen fährt mein dort repariertes Auto abholen lassen. Und möchte nun wissen wie das mit Kurzzeitkennzeichen funktioniert. Geht das überhaupt? Ist das Auto auch in Polen versichert? Ich hab mich auch schon indiversen Foren durchgelsen, aber dort stehen teilweise widersprüchliche Angaben drin, die mich zu diesem Beitrag führten ![]() Bedanke mich schon im vorraus! MfG sLow Sollte der Thread schon vorhanden sein...sry und bitte verschieben...hab auf die schnell nichts gefunden. |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Grundsätzlich ist für die Zulassung eines Autos das Land zuständig, in dem das Auto sich befindet. Insofern wäre für ein Auto, das sich in Polen befindet, wahrscheinlich ein polnisches Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen das richtige (sofern es da sowas gibt).
Ein deutsches Kurzzeitkennzeichen hingegen nutzt man, um es an ein Auto, das sich in Deutschland befindet dranzuschrauben und dann mit dem Auto in Deutschland oder von Deutschland in ein benachbartes Ausland zu fahren. Es kann zwar sein, dass es niemand bemerken würde, wenn man das Kennzeichen im Ausland an ein Auto dranbastelt. Aber ich würde nicht darauf wetten, dass die Behörden dort total begeistert darauf reagieren, wenn man das dortige Zulassungsrecht unterläuft... Ich halte es durchaus für möglich, dass das Benutzen deutscher Kurzzeitkennzeichen zu dem Zwecke, ein Auto von Polen nach Deutschland zu befördern zumindest nach polnischem Recht illegal sein könnte. (Fahren ohne Zulassung, Verstoß gegen Steuergesetze,...) -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 20.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62666 ![]() |
Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, werde ich dann mit polnischen Kennzeichen das gleiche Problem in D haben was die Versicherung angeht?!
Um mal direkt zu fragen: Was hätte ich überhaupt für Möglichkeiten das Auto ohne i-welche Probleme nach D zu bekommen? Ich möchte die Chance halt nutzen das ein Kumpel wie schon erwähnt das Auto selber rübertfährt, würde mir die Transportkosten der Werkstatt sparen. |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 727 Beigetreten: 01.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18951 ![]() |
Es wurde ja schon angesprochen: KZK aus Polen oder ein polnisches Ausfuhrkennzeichen.
-------------------- Alles wird gut.
[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT] |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 20.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62666 ![]() |
Sprich von deutscher Seite gibt es keine Möglichkeiten?
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1396 Beigetreten: 05.04.2008 Wohnort: Gaaanz im Süden Mitglieds-Nr.: 41222 ![]() |
von deutscher Seite gibt es keine Möglichkeiten ![]() Stichwort: Unzulässige Fernzulassung. -------------------- Allzeit gute Fahrt!
Der Bär DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt! |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
das sehe ich anders. Hier handelt es sich um ein deutsches Fahrzeug was hier zugelassen war und auch wieder werden soll. Insofern unterliegt es deutschem Hoheitsrecht auch was die Zulassung angeht. Das umfasst auch die Kurzzeitkennzeichen.
Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1396 Beigetreten: 05.04.2008 Wohnort: Gaaanz im Süden Mitglieds-Nr.: 41222 ![]() |
Hier handelt es sich um ein deutsches Fahrzeug was hier zugelassen war Sicher? ![]() Hier wäre wohl der TE am Zuge. -------------------- Allzeit gute Fahrt!
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Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 727 Beigetreten: 01.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18951 ![]() |
Nicht angemeldete Fahrzeuge, die nach Polen sollen, werden aber auch in D zugelassen (Rote 06-Nummer, KZK, Ausfuhrkennzeichen) und dann nach Polen gefahren.
-------------------- Alles wird gut.
[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT] |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1396 Beigetreten: 05.04.2008 Wohnort: Gaaanz im Süden Mitglieds-Nr.: 41222 ![]() |
Fahrzeuge, die nach Polen sollen, werden .. auch in D zugelassen Eben. Umgekehrt muss dann analog verfahren werden. -------------------- Allzeit gute Fahrt!
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Nicht angemeldete Fahrzeuge, die nach Polen sollen, werden aber auch in D zugelassen (Rote 06-Nummer, KZK, Ausfuhrkennzeichen) und dann nach Polen gefahren. das widerspricht dem ja nicht, sind ja deutsche FZ. Die Kernfrage ist: kommt es bei der Zulassung auf den Standort des FZ an oder auf die zulassungsrechtliche Verwaltungshoheit, der das FZ unterliegt? Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 20.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62666 ![]() |
Ja es handelt sich um ein deutsches Auto ich hab es nach dem Unfall sofort abgemeldet. Und es wurde mit einem LKW nach Polen transportiert.
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1396 Beigetreten: 05.04.2008 Wohnort: Gaaanz im Süden Mitglieds-Nr.: 41222 ![]() |
Da ein Auto keine Staatsangehörigkeit hat, wird es nur durch Zulassung zu einem "deutschen" Fahrzeug. Da das Fahrzeug aber abgemeldet war, als es aus D nach PL transportiert wurde, ist es doch jetzt kein "deutsches" Fahrzeug mehr. Das Fahrzeug ist ohne Anmeldung in PL und kann nur dort angemeldet werden.
-------------------- Allzeit gute Fahrt!
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Um mal direkt zu fragen: Was hätte ich überhaupt für Möglichkeiten das Auto ohne i-welche Probleme nach D zu bekommen? Neben den bereits genannten:
Die Kernfrage ist: kommt es bei der Zulassung auf den Standort des FZ an oder auf die zulassungsrechtliche Verwaltungshoheit, der das FZ unterliegt? Die zulassungsrechtliche Verwaltungshoheit, der das Fahrzeug unterliegt dürfte vom Standort des Fahrzeuges abhängig sein. ![]() -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
Ich kann keinen Grund erkennen was gegen ein KZK spricht.
1. mit KZK sind in Verbindung mit der grünen Versicherungskarte Fahten im Ausland möglich. 2. die FZO § 16 schreibt nicht exziplit einen deutschen Standort für das Fahrzeug vor. www.kurzzeitkennzeichen.de |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Ich kann keinen Grund erkennen was gegen ein KZK spricht. Dann hast du vermutlich die Mühe gescheut, den Terminus "unzulässige Fernzulassung" mal bei google einzutippen. Nur mal als grobe Orientierung: Wenn du in Deutschland italienische Kurzzeitkennzeichen an ein Auto schraubst, dann kann das Urteil so aussehen: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EURotKZ02.php Es gibt meines Erachtens keinen naheliegenden Grund anzunehmen, dass andere europäische Staaten das nicht ähnlich handhaben. 1. mit KZK sind in Verbindung mit der grünen Versicherungskarte Fahten im Ausland möglich. Möglich sind Fahrten auch ohne grüne Versicherungskarte, ja sogar ohne Kennzeichen. ![]() 2. die FZO § 16 schreibt nicht exziplit einen deutschen Standort für das Fahrzeug vor. Mit Verlaub: In Polen gilt nicht deutsches, sondern polnisches Recht. Und damit auch nicht die FZV ![]() Die Probleme ergeben sich nicht aus dem deutschen, sondern aus dem ausländischen Recht ![]() -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
Dann ist eine unzulässige Fernzulassung schon gegeben, wenn ich mit Stuttgarter KZK ein Fahrzeug in Hamburg abholen will.
Somit muß das KZK immer am Standort des Fahrzeugs geholt werden. Das macht in meinen Augen keinen Sinn. |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Dann ist eine unzulässige Fernzulassung schon gegeben, wenn ich mit Stuttgarter KZK ein Fahrzeug in Hamburg abholen will. Nein, da im gesamten Bundesgebiet die FZV gilt, in Polen allerdings nicht. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1343 Beigetreten: 06.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49316 ![]() |
Wer soll hier bitte nachweisen, dass der Wagen nicht bereits mit KZK nach Polen gekommen ist? Man hat eben einen Probefahrt gemacht und gut. Kein Mensch kann das Gegenteil beweisen.
Gruß -------------------- "Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Ob sich ein polnischer
![]() ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Wer soll hier bitte nachweisen, dass der Wagen nicht bereits mit KZK nach Polen gekommen ist? Man hat eben einen Probefahrt gemacht und gut. Wenn man um die Existenz der Problematik der unzulässigen Fernzulassung nicht weiß - dann könnte man sich schonmal im Rahmen einer normalen Verkehrskontrolle im Ausland selbst verplappern. ![]() Kein Mensch kann das Gegenteil beweisen. Es wäre ja durchaus denkbar, dass es auch in anderen Ländern Menschen gibt, die einem anderen nicht besonders wohlgesonnen gegenüberstehen und 'was verraten. Und Kommissar Zufall gibts ja auch noch - könnte ja sein, dass genau der während des Anschraubens gerade seinen eigenen Wagen in die Werkstatt bringt... -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
ja und.
*** ***Anmerkung Moderator: Tipps und Tricks zur Begehung einer Straftat werden hier nicht geduldet. Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 21.12.2011, 11:44 |
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#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 20.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62666 ![]() |
So um das ganze aufzuklären:
Ich hab heute bei der Zulassungsstelle angerufen und haben sich nicht wirklich ausgekannt, die gelangweilte Dame meinte, man müsste die KZK in Polen beantragen, war sich allerdings nicht sicher. Mein Kumpel ist allerdings zeitnah zu einem Versicher rein, hat sich dort erkundigt und es spricht nichts gegen die Verwendung der deutschen KZK auch wenn das Auto abgemelden in Polen steht. Das ganze kostet dann 75,- + Schilder. Ich bedanke mich für die schnellen Antworten . Zwecks mir kann der Thread geschlossen werden ![]() |
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
weil Du von der Versicherung das gehört hast, was Du hören wolltest? Erklärt die es auch dem polnischen
![]() Man kann es ja machen, aber hasenrein ist es - wie Du hier gelernt hast - nicht. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 20.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62666 ![]() |
Ja ich hab das schon gemerkt. Aber ich muss mich nach i-was richten. Ich denke der Versicherungsmensch würd sich schon auskennen was solche Fälle angeht, es handelt sich nicht um einen Einzellfall.
Außerdem werde ich bei der Überfahrt nicht dabei sein, kann vllt 5 Wörter polnisch und denke nicht dass es ausreicht ![]() |
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#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
Bezüglich der KZK sollte die EU eine Regelung treffen, daß die unzulässige Fernzulassung vom Tisch kommt.
Dann könnte z. B. in Zukunft der Pole mit polnischen KZK in D ein Auto abholen oder umgekehrt der Deutsche mit D-KZK in Polen abholen. |
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#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Aber ich muss mich nach i-was richten. Dann würde ich dir das polnische Zulassungs- und Strafrecht empfehlen. ![]() Ich denke der Versicherungsmensch würd sich schon auskennen was solche Fälle angeht, es handelt sich nicht um einen Einzellfall. Klar. Polnisches Straßenverkehrs- und Zulassungsrecht ist das Spezialgebiet von Versicherungsmenschen ![]() ![]() @Tortenboxer: Wozu? Für den Transit ins Ausland sind Kurzzeitkennzeichen ohnehin nicht gedacht. Für das dauerhafte Verbringen ins Ausland dienen üblicherweise Ausfuhr-/Zollkennzeichen. Kurzzeitkennzeichen dienen eigentlich ausschließlich dem innerstaatlichen Verkehr, und liegen damit vollkommen außerhalb dessen, wofür die EU zuständig ist ![]() -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#28
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
@CvR
Es gibt schon eine Regelung der EU, eben gefunden. Leider aber noch nichts von amtlicher Seite. Zitat Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich. Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören: Schweiz Mazedonien Weißrussland Bosnien Iran Quelle |
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#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
leider bezieht sich die Anerkennungspflicht nicht auf unterlaubte Fernzulassungen
![]() Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
Und hier ne Mitteilung der Stadt Jena
Zitat Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten Die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen wie z. B. dem Händler- oder Kurzzeitkennzeichen die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die „Anerkennung“ derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen. (Aus einer Erklärung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Schreiben rechts unter Downloads) Bitte beachten Sie, dass sich diese neue Norm erst bei den einzelnen Staaten "rumsprechen" muss. Es kann daher durchaus noch zu Problemen kommen. Bilalaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung bestanden zuvor bereits mit Italien und Österreich. Toleriert wurden deutsche Kurzzeitkennzeichen in Schweden, Irland, Niederlande und Bulgarien. (Diese Angaben ohne Rechtsanspruch!) Ergo: mit polnischen KZK (tablica tymczasowa) darf das Fahrzeug auf jeden Fall nach D überführt werden und es sind keine zusätzlichen deutschen Kurzzeitkennzeichen nötig. Umgekehrt kann mit einen deutschen KZK ein Fahrzeug von D nach Polen verbracht werden ohne, daß zusätzlich ein polnisches KZK nötig ist. |
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#31
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Ergo: mit polnischen KZK (tablica tymczasowa) darf das Fahrzeug auf jeden Fall nach D überführt werden und es sind keine zusätzlichen deutschen Kurzzeitkennzeichen nötig. Umgekehrt kann mit einen deutschen KZK ein Fahrzeug von D nach Polen verbracht werden ohne, daß zusätzlich ein polnisches KZK nötig ist. Ja. Das hat hier auch niemand bestritten ![]() -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
andere Option:
Da es sich scheinbar um ein deutsches Fahrzeug handelt und demnach deutsche Papiere hat. Was spricht gegen eine endgültige Zulassung in D um dann das Fahrzeug mit dem richtigen Kennzeichen zu überführen? |
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#33
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Was spricht gegen eine endgültige Zulassung in D um dann das Fahrzeug mit dem richtigen Kennzeichen zu überführen? mit der Logik dass deutsche KZK nicht gehen würde auch eine reguläre Zulassung nicht gehen. Mit der Logik dass man es einfach tut geht natürlich beides, wobei eine reguläre Zulassung weniger Fragen aufwirft. Nur TÜV muss das Auto noch haben dafür. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#34
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
mit der Logik dass deutsche KZK nicht gehen würde auch eine reguläre Zulassung nicht gehen. Komischerweise de ZULA in Berlin macht bei einer Fernzulassung keine Zicken. Und ich denke, daß dies im Rahmen der EU immer mehr von den Zulassungsstellen toleriert werden wird, sofern die Papiere den vorgeschriebenen Normen entsprechen und ein gültiger TÜV vorgelegt werden kann. |
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#35
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Komischerweise de ZULA in Berlin macht bei einer Fernzulassung keine Zicken. Die Zulassungsstelle hat imho mit der Problematik rein gar nichts zu tun ![]() "Zicken" machen da in D nur Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter - wenn man ein ausländisches Kennzeichen benutzt, um das deutsche Zulassungsrecht zu unterwandern. ![]() -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#36
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
"Zicken" machen da in D nur Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter - wenn man ein ausländisches Kennzeichen benutzt, um das deutsche Zulassungsrecht zu unterwandern. ![]() Was wollen die für Zicken machen wenn an dem Fahrzeug ein D-Kennzeichen angebracht ist und das Fahrzeug fertig zugelassen angetroffen wird. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.08.2025 - 18:24 |