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> 2. Mal mit über 20 km/h geblitzt in Probezeit
Marleen
Beitrag 25.11.2011, 14:51
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
Ich habe ein Problem.
Und zwar wurde ich kurz nach dem ich meinen Führerschein gemacht habe mit 53 km/h zu schnell außerorts geblitzt. Dafür musste ich um die 300 € Strafe zahlen, ein Aufbauseminar machen (was auch 300 € gekostet hat) und einen Monat meinen Führerschein abgeben. Außerdem wurde mein Probezeit auf 4 Jahre verlängert und ich bekam 3 Punkte.
Dies war alles ungefähr ein Jahr her.
Gestern kam dann die Nachricht, dass ich in einer 30er Zone mit Toleranzabzug 23 km/h zu schnell gefahren bin.
Könnt ihr mir sagen, was jetzt auf mich zukommt? Ich bin nunmal schon vorbestraft, habe 3 Punkte und bin noch in der Probezeit.
Oder kann man sich irgendwie rausreden, indem man sagt man weiß nicht wer gefahren ist oder so?
Meine Eltern würden das allerdings nicht mitmachen, weil sie meinen,dass ich selbst dafür gerade stehen muss. Das kann ich auch verstehen,aber was, wenn ich meinen Führerschein noch mal neu machen muss oder wieder ein Seminar besuchen muss? Das wird alles mega teuer und streßig...
Vielen Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Sophia
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tortenboxer
Beitrag 25.11.2011, 14:53
Beitrag #2


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Also mal grundsätzliches:

Wegen 300 Euro Geldbuße, 3 Punkten und dem Monat Fahrverbot bist Du noch nicht vorbestraft.
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Gast_lemonshark_*
Beitrag 25.11.2011, 14:56
Beitrag #3





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Zitat (tortenboxer @ 25.11.2011, 14:53) *
Wegen 300 Euro Geldbuße, 3 Punkten und dem Monat Fahrverbot bist Du noch nicht vorbestraft.

Doch, doch.....

Und beim 2. mal wird man dann gerädert und anschließend gevierteilt!

Genaueres zum Ablauf hier:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3063
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jordon
Beitrag 25.11.2011, 14:57
Beitrag #4


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80 EUR Bußgeld evtl, erhöht bis verspielt wegen Voreintragungen.
Nach Rechtskraft des Bußgeldsbescheides meldet sich dann deine FSST mit einer Empfehlung zur Verkehrspsychologischen Beratung.
Nach Erhalt dieser Empfehlung plus 2 Monate haben weitere Verstöße keine Auswirkung auf die Probezeit, danach allerdings für ein A oder 2 B Verstöße zum Enztug der Faherlaubnis.
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superdiesel
Beitrag 25.11.2011, 15:01
Beitrag #5


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Mit anderen Worten: Diesmal hast du nichts weltbewegendes zu befürchten.

Aber nach Ablauf der 2-Monatsfrist nach dem Schreiben der Führerscheinstelle solltest du gaaanz vorsichtig sein und dir keine Vergehen bis zum Ende der Probezeit mehr erlauben!


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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Marleen
Beitrag 25.11.2011, 15:48
Beitrag #6


Neuling


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ok, dankeschön, dann bin ich beruhigt smile.gif
Also nur bußgeld und punkte ?
Und diese Empfehlung zur verkehrspsychologische Beratung ist also nur eine Empfehlung, bei der man punkte abbauen kann oder wie?
und weshalb kann man dann 2 monate lang nachdem diese empfehlung kommt machen was man will?
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fahrtenbuchführer
Beitrag 25.11.2011, 15:54
Beitrag #7


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Zitat (Marleen @ 25.11.2011, 15:48) *
und weshalb kann man dann 2 monate lang nachdem diese empfehlung kommt NICHT machen was man will?


Weil dann die verschärften Regelungen greifen und beim nächsten A-Verstoß ist die Fluppe weg.


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In dubio pro reo
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durban
Beitrag 25.11.2011, 15:55
Beitrag #8


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Zitat (Marleen @ 25.11.2011, 15:48) *
ok, dankeschön, dann bin ich beruhigt smile.gif
Also nur bußgeld und punkte ?
Und diese Empfehlung zur verkehrspsychologische Beratung ist also nur eine Empfehlung, bei der man punkte abbauen kann oder wie?


So ist es.

Zitat (Marleen @ 25.11.2011, 15:48) *
und weshalb kann man dann 2 monate lang nachdem diese empfehlung kommt machen was man will?


Die nächste Probezeitstufe kann erst dann angeordnet werden, wenn die jeweils vorige abgeschlossen ist. Daher ist in dieser Zwischenzeit jeder Verstoß, was die Probezeit angeht, folgenlos.
Geahndet werden die Verstöße natürlich trotzdem.

Ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug auf Deine Eltern zugelassen ist?

Wenn Du behauptest, nicht gefahren zu sein (was Dein gutes Recht ist), ermittelt die Behörde auf eigene Faust weiter. Ebenso, wenn ein an die Eltern adressierter Zeugenbefragungsbogen nicht beantwortet wird, wobei der Schluss von den Eltern auf die Kinder recht nahe liegt. Möglich ist bspw. der Abgleich des Blitzerbildes mit den Bildern beim Einwohnermeldeamt oder ein persönlicher Abgleich, indem ein Polizist mit dem Bild in der Hand einfach mal bei Dir klingelt.
Kann der Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist (3 Monate) nicht ermittelt werden, muss die Sache eingestellt werden. Dann allerdings besteht die Möglichkeit einer Fahrtenbuchauflage.

MfG
Durban smile.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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Marleen
Beitrag 25.11.2011, 16:23
Beitrag #9


Neuling


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okay, also wäre es einfacher zu sagen, dass ich es war als rumlügen zu müssen und die ganze zeit schiss zu haben, dass die polizei vor der tür steht (wobei ich sowieso nicht mehr zuhause wohne), da diesmal die konsequenzen ja noch zu ertragen sind.
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Gast_lemonshark_*
Beitrag 25.11.2011, 18:01
Beitrag #10





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Da deine Eltern, wie du schreibst, sowieso nicht mitspielen würden und der Anhörungs- oder Zeugenbefragungsbogen an den Halter gegangen ist, kannst du es ja eh nicht beeinflussen. Ein Elternteil könnte sich natürlich problemlos eintragen und so versuchen, dich aus der Schusslinie zu nehmen. Könnte evtl. auch klappen (so, dass letztlich niemand zahlt und Punkte bekommt). Aber dafür braucht es "willige" Eltern.
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Nicht-Hase
Beitrag 25.11.2011, 19:30
Beitrag #11


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offtopic.gif
Zitat (Marleen @ 25.11.2011, 14:51) *
Meine Eltern würden das allerdings nicht mitmachen, weil sie meinen,dass ich selbst dafür gerade stehen muss.

Das gibt es tatsächlich? Respekt.
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