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> Auflagen bei Antrag auf Neuerteilung trotz Verjährung
clown
Beitrag 08.11.2011, 14:26
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,
ich habe mich hier im Forum neu angemeldet, da ich bisher noch keine Hilfe zu meinem Problem im Netz gefunden habe.
Hier kurz meine Vorgeschichte:
1977 Führerschein gemacht
1985 Entzug wegen Alkoholfahrt und 1986 wieder erhalten.
1988 erneuter Entzug wegen Alkoholfahrt und 1989 6Monate Haftstrafe wegen Alkoholfahrt mit Mofa.
1992 und Juni 1996 MPU negativ.

Nach der letzten negativen MPU hatte ich eigentlich mit dem FS abgeschlossen. Nun nach 15 Jahren sehe ich wie meine Eltern immer hilfsbedürftiger werden und deswegen habe ich mich entschlossen meinen FS wieder zu beantragen. Da in Flensburg keine Eintragungen mehr gespeichert waren, habe ich bei der zuständigen FSST vorgesprochen. Der dortige Sachbearbeiter hat im Computer meine Führerscheinakte aufgerufen und mir meine ganzen vergehen der letzten 26Jahre laut und deutlich vor versammelter Mannschaft vorgelesen und mir folgendes mitgeteilt.
Ich kann den Führerschein ohne MPU und Prüfung neu beantragen da seit 1996 keine neuen Eintragungen im Verkehrsregister vorliegen. Allerdings wegen meiner Vergehen muß ich 2 Urinscreenings im Zeitraum von 6 Monaten ablegen, dann erst kann die Neuerteilung erfolgen.
Meines Wissens müssten meine Vergehen inklusive meiner negativen MPU´s nach 15 Jahren getilgt bzw. verjährt sein und aus der Akte genommen werden zumindest nicht gegen mich verwertet werden.
Weiss jemand wie ich die Akte löschen lassen kann und ist es überhaupt zulässig mir die genannten auflagen zu erteilen??
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tortenboxer
Beitrag 08.11.2011, 14:34
Beitrag #2


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Die Urinscreenings dürfen nicht mehr gefordert werden, wenn die Tat nicht mehr verwertbar ist.

Sollte der Sachbearbeiter weiterhin auf diese Screenings bestehen, macht ein Gespräch mit dessen Vorgesetzten Sinn.

Besteht auch der Vorgesetze auf die Screenings dann lass es Dir schriftlich unter Nennung der entsprechenden §§§ geben.

Schlimmstenfall lässt Du Dir den Antrag versagen und klagst anschließend dagegen. Dann wird halt die FEB vom Gericht in die Schranken gewiesen.
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Mr.T
Beitrag 08.11.2011, 14:38
Beitrag #3


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Zitat (clown @ 08.11.2011, 14:26) *
Allerdings wegen meiner Vergehen muß ich 2 Urinscreenings im Zeitraum von 6 Monaten ablegen, dann erst kann die Neuerteilung erfolgen.
Quark!

Zitat (clown @ 08.11.2011, 14:26) *
Meines Wissens müssten meine Vergehen inklusive meiner negativen MPU´s nach 15 Jahren getilgt bzw. verjährt sein und aus der Akte genommen werden zumindest nicht gegen mich verwertet werden.
So ist es.


Zitat (clown @ 08.11.2011, 14:26) *
Weiss jemand wie ich die Akte löschen lassen kann
Wenn der Sachbearbeiter den Vorgang nicht vernichten will, solltest du mit seinem Vorgesetzten reden.

Zitat (clown @ 08.11.2011, 14:26) *
ist es überhaupt zulässig mir die genannten auflagen zu erteilen??
Nein.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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clown
Beitrag 08.11.2011, 15:03
Beitrag #4


Neuling
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Ich habe mit dem Vorgesetzten gesprochen und der meint die Vorgehensweise seines Mitarbeiters wäre rechtens. Ich bin aber der Meinung er will seinem Mitarbeiter nicht in den Rücken fallen und mir scheint er versteht das mit der Verjährung/Tilgung auch nicht so richtig.
Soll ich mich nun schriftlich an die Führerscheinstelle wenden oder lieber nochmal bei dem Sachbearbeiter vorsprechen.
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kabo55
Beitrag 08.11.2011, 15:08
Beitrag #5


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Anwalt wäre nicht schlecht... think.gif



Nachtrag:

Zitat (clown @ 08.11.2011, 15:26) *
Der dortige Sachbearbeiter hat im Computer meine Führerscheinakte aufgerufen und mir meine ganzen vergehen der letzten 26Jahre laut und deutlich vor versammelter Mannschaft vorgelesen


Was heißt versammelte Mannschaft?
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clown
Beitrag 08.11.2011, 15:14
Beitrag #6


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War vielleicht etwas schlecht ausgedrückt. Ich meine damit alle Personen die im Büro und Nachbarbüro (offene Türen) sowohl Beschäftigte als auch Kunden anwesend waren. Ein wenig mehr Diskretion wäre angebracht gewesen.
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tortenboxer
Beitrag 08.11.2011, 15:17
Beitrag #7


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Zitat (kabo55 @ 08.11.2011, 15:08) *
Anwalt wäre nicht schlecht... think.gif


Den Trumpf würde ich noch nicht ziehen.

Ich würde zuerst den Antrag auf Neuerteilung stellen und dann der Dinge harren was kommt.

Sollte die FEB weiterhin auf die Screenings bestehen, macht meiner Ansicht nach ein Anwalt Sinn.

Vielleicht kommen die auf der FEB aber während der Antragsbearbeitung selber auf den Trichter, daß das was sie mündlich gesagt hatten doch nicht rechtens ist.
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kabo55
Beitrag 08.11.2011, 16:05
Beitrag #8


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Zitat (clown @ 08.11.2011, 16:14) *
sowohl Beschäftigte als auch Kunden anwesend waren.

Das geht schon mal gar nicht.

Zitat
Ein wenig mehr Diskretion wäre angebracht gewesen.

Wahr gesprochen.
Ich kenne es so, dass es immer nur ein "Kunde", bzw. eine Partei den Raum betreten darf. Die anderen haben draußen zu warten.
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clown
Beitrag 08.11.2011, 16:25
Beitrag #9


Neuling
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Das heißt ich gehe nochmal zu Führerscheinstelle hole mir den entsprechenden Antrag, fülle diesen aus und besorge mir die notwendigen Unterlagen um ihn wieder dort abzugeben.
Was ist wenn der nette Herr mir die Aushändigung bzw Bearbeitung des Antrags verweigert. ??
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tortenboxer
Beitrag 08.11.2011, 17:18
Beitrag #10


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Zitat (clown @ 08.11.2011, 16:25) *
Was ist wenn der nette Herr mir die Aushändigung bzw Bearbeitung des Antrags verweigert. ??


Dann würde ich den Anwalt als Trumpf ziehen.
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jfk
Beitrag 08.11.2011, 18:00
Beitrag #11


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Zitat (clown @ 08.11.2011, 16:25) *
Was ist wenn der nette Herr mir die Aushändigung bzw Bearbeitung des Antrags verweigert. ??

Dann würde ich ihn erst mal ganz höflich nach der Begründung dafür fragen. Es kann ja wohl nicht sein, dass man heute nicht mal mehr Anträge stellen darf...

Und falls er auf der Forderung nach den Screenings besteht - bittest du ihn um einen schriftlichen Bescheid darüber - mit Nennung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.
Dann kann man den Anwalt immer noch einschalten, vorher würde ich es erst mal flacher halten.


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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clown
Beitrag 09.11.2011, 09:41
Beitrag #12


Neuling
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Danke erstmal an alle für Eure Hinweise. Ich werde morgen nochmal vorsprechen. Noch eine Frage: Wie kann ich die Löschung meiner Daten beantrage?? Schriftlich oder auch morgen mündlich??
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tortenboxer
Beitrag 09.11.2011, 10:16
Beitrag #13


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Die Löschung der nicht mehr verwertbaren Sachen (Taten) erfolgt in der Regel im Rahmen der Befassung mit der Akte sofern die Sachen natürlich tilgungsreif sind. Durch die Antragstellung Deinerseits wird ja eine Befassung mit der Akte nötig und somit ist ohne weitere Aufforderung all das zu entfernen was nicht mehr verwertbar ist.

Das heißt ist z. B. ne ALK-Straftat nach 15 Jahren nicht mehr im VZR eingetragen bzw. in der Überliegefrist, so darf sie im Antragsverfahren nicht mehr vorgehalten werden.

Somit sind in Deinem Fall die geforderten Urinscreenings rechtswidrig.
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nachteule
Beitrag 09.11.2011, 10:41
Beitrag #14


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Hallo, Clown,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Hallo, Mr. T.,

Zitat (Mr.T @ 08.11.2011, 14:38) *
Zitat (clown @ 08.11.2011, 14:26) *
Weiss jemand wie ich die Akte löschen lassen kann
Wenn der Sachbearbeiter den Vorgang nicht vernichten will, solltest du mit seinem Vorgesetzten reden.

der Eintrag im VZR müsste gelöscht werden, so weit ist es mir klar.

Wie weit gehen jedoch die Löschungen in der Akte der Führerscheinstelle?

Muss die Fsst nicht zumindest noch gewisse Daten speichern, z. B., dass er überhaupt einmal im Besitz einer Fahrerlaubnis war und dazu die dementsprechenden FE - Klassen?

Muss nicht weiter gespeichert werden, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde?

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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tortenboxer
Beitrag 09.11.2011, 11:02
Beitrag #15


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@nachteule

Die FEB kann bzw. muß die Sachen (Ersterteilung, Entzug usw.) nach Ablauf der Tilgung weiterhin speichern. Wie will sie sonst wissen, daß mal ein FS erteilt wurde.

Nur sie dürfen nach Ablauf der Tilgungsfrist im VZR dem Betroffenen bei der Antragstellung getilgte Taten nicht mehr negativ vorgehalten bzw. verwertet werden.

Somit ist nach Ablauf der Tilgungsfrist eine MPU-Anordnung oder wie hier die Anordnung von Urinscreenings rechtswidrig.
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Philbert62
Beitrag 10.11.2011, 01:04
Beitrag #16


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Zitat (tortenboxer @ 09.11.2011, 11:02) *
@nachteule

Die FEB kann bzw. muß die Sachen (Ersterteilung, Entzug usw.) nach Ablauf der Tilgung weiterhin speichern. Wie will sie sonst wissen, daß mal ein FS erteilt wurde.


n'abend,diese Frage stelle Ich mir auch.Nachdem Ich einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt habe,und die gute Frau aus der Puttkamerstr.mir mitteilte,das meine FS-Akte,komplett vernichtet wurde (aus altersgründen) Aktuelles Vergehen im Jahr 1999.Fahrverbot im jahr 2000 ???

Ich bin 2005 umgezogen,innerhalb Berlin und innerhalb meines Bezirks,also so gesehen "im Lande" geblieben.

Nachdem Ich einen "Kontoauszug" aus Flensburg,

und "Akteneinsicht" aus der "Puttkamerstr:", beides jedoch an die "neue" Meldeadresse angefordert, habe,wurde mir mitgeteilt:in FL'burg keinen Eintrag,Von der, FsSt: (Siehe oben,war per Telefon).
Meine Frage wäre,haben die sich I-wie verpeilt,wegen meiner Meldedaten?,(für die Dame aus der "Puttkamerstr. war nur mein Geburtsdatum von Bedeutung).
Nachdem Ich hier oftmals lese,das einige User hier ihre Akte noch nach (Stellenweise)20+ Jahren um die Ohren "geschleudert" bekommen,aber meine Akte wird nach nur 11 Jahren Vernichtet?stelle Ich mir die Frage: wie geht DAS denn?


mfg Philbert62
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clown
Beitrag 01.12.2011, 17:27
Beitrag #17


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Habe heute endlich meinen Antrag abgegeben. Der zuständige Sachbearbeiter ist ab heute im Ruhestand und ich wurde an den Leiter der Rührerscheinstelle verwiesen. Der will nochmal neu prüfen. Der damalige Sachbearbeiter bezieht sich wohl auf die FeV § 11 und dann Anlage 4(Eignung). Bin gespannt wie es weitergeht.
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clown
Beitrag 10.12.2011, 10:58
Beitrag #18


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Hallo,
abschließend möchte ich folgendes mitteilen. Der Leiter der Führerscheinstelle hat mir soeben persönlich mitgeteilt, daß ich meinen Führerschein in den nächsten Tage ohne weitere Auflagen erhalte.
Meine Vorgeschichte ist komplett getilgt und darf nicht mehr verwertet werden. Danke an alle die mir Ratschläge erteilt haben und ein frohes Weihnachtsfest.

Clown
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Mirakelditz
Beitrag 10.12.2011, 13:16
Beitrag #19


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Hallo
Na dann Herzlichen Glückwunsch und allzeit Gute Fahrt.
Hoffentlich klappt es bei mir auch so gut
Aus welchem Bundesland bist Du?
MfG
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clown
Beitrag 12.12.2011, 09:28
Beitrag #20


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Hallo Mirakelditz,

ich komme aus Bayern.
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kabo55
Beitrag 12.12.2011, 09:51
Beitrag #21


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Zitat (clown @ 10.12.2011, 11:58) *
Der Leiter der Führerscheinstelle hat mir soeben persönlich mitgeteilt, daß ich meinen Führerschein in den nächsten Tage ohne weitere Auflagen erhalte.




Zitat (clown @ 12.12.2011, 10:28) *
ich komme aus Bayern.


Glückwunsch...

Hat der Fsst-Leiter sich auch geäußert, ob neue Prüfungen angeordnet werden? think.gif

Das ist in Bayern nämlich so "üblich", allerdings soll es einzelne Führerscheinstellen in BY geben, die auch nach fünf-, bzw. zehnjähriger Fahrerlaubnislosigkeit prüfungsfrei neu erteilen.
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clown
Beitrag 12.12.2011, 15:42
Beitrag #22


Neuling
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Hallo,
es wurde von vorneherein keine neue Prüfung angeordnet. Auch jetzt nicht. Das Problem waren nur die geforderten Urinscreenings. Die Anordnung zur erneuten Prüfung erfolgt nur bei Bedenken der Fahrtauglichkeit z.B. Behinderung usw. Ich glaube das ist auch Bundesweit gestzlich festgelegt.
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Kai R.
Beitrag 12.12.2011, 15:46
Beitrag #23


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Zitat (clown @ 12.12.2011, 15:42) *
Die Anordnung zur erneuten Prüfung erfolgt nur bei Bedenken der Fahrtauglichkeit z.B. Behinderung usw. Ich glaube das ist auch Bundesweit gestzlich festgelegt.

nö. Aber gut für Dich. Und Glückwunsch.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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kabo55
Beitrag 12.12.2011, 15:48
Beitrag #24


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Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du gerade erst eine mündliche Zusage für eine Neuerteilung ohne MPU erhalten.

Die Anordnung für das Ablegen von Prüfungen könnte durchaus noch erfolgen.

Die Handhabung, ob Prüfung oder nicht, erfolgt bundesweit nicht einheitlich. In Bayern ist es so, wie ich oben bereits schrieb.
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tortenboxer
Beitrag 12.12.2011, 15:49
Beitrag #25


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Zitat (clown @ 12.12.2011, 15:42) *
Die Anordnung zur erneuten Prüfung erfolgt nur bei Bedenken der Fahrtauglichkeit z.B. Behinderung usw. Ich glaube das ist auch Bundesweit gestzlich festgelegt.


Die Antragsteller großteils Bayerns wären froh wenn es so wäre.
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clown
Beitrag 12.12.2011, 16:13
Beitrag #26


Neuling
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Ohne Prüfung und ohne MPU, so wurde mir das bei meiner ersten Vorsprache mitgeteilt und letztendlich auch vom Leiter der Führerscheinstelle bestätigt.
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erbsenzähler
Beitrag 12.12.2011, 16:25
Beitrag #27


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@clown
glückwunsch an dich zu deinem *neuen* und viele unfallfreie km.


@mods

wieder ein eintrag mehr in die prüfungsfreie pinnwand.
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blackdodge
Beitrag 12.12.2011, 17:26
Beitrag #28


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na

noch hat er ihn ja nicht


--------------------
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ExVWbusfahrer
Beitrag 12.12.2011, 19:35
Beitrag #29


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Zitat (clown @ 01.12.2011, 17:27) *
Rührerscheinstelle
blink.gif

Führerscheinstelle extra für Schaltgetriebe???? blink.gif blink.gif blink.gif laugh2.gif


Ich wünsch dir auch, daß nun alles glatt läuft. wavey.gif
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clown
Beitrag 23.12.2011, 12:06
Beitrag #30


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Hallo,
habe heute die Mitteilung erhalten, daß mein Führerschein abgeholt werden kann. laugh2.gif
Allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr
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Mirakelditz
Beitrag 23.12.2011, 12:15
Beitrag #31


Neuling
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Na dann
Herzlichen Glückwunsch thumbup.gif und allzeit gute Fahrt biker.gif
Dir auch ein Frohes Fest und gutenRutsch ins Neue Jahr cheers.gif (aber bitte nicht fahren police.gif )
MfG
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darkstar
Beitrag 23.12.2011, 12:19
Beitrag #32


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Ich habe deinen Fall mal mit in unseren Sammelthread zur prüfungsfreien Neuerteilung aufgenommen.

Herzlichen Glückwunsch schon einmal ! flowers.gif

mfg
darkstar


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erbsenzähler
Beitrag 24.12.2011, 13:02
Beitrag #33


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@clown

ich freu mich für dich zum neuen *schein*. er wird bestimmt dein schönstes (nachträgliches) weihnachtsgeschenk in diesem jahr sein.

kleiner wehmutstropfen: kfz.-versicherungstechnisch wirst du mit erteilungsdatum vom xx.xx.2011 noch als anfänger eingestuft, dasselbe gilt zb bei einem leihwagen. bei höherwertigen fahrzeugen wird neben einem bestimmten lebensalter auch noch ein mehrjähriger vorbesitz der notwendigen führerscheinklasse vom verleiher gefordert.

ein schönes fest und einen guten rutsch nach 2012.

gruß,
erbsenzähler
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Knipser
Beitrag 30.12.2011, 15:01
Beitrag #34


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Die Frage von @Knipser wurde hierhin verschoben.


Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 30.12.2011, 19:17
Bearbeitungsgrund: Beitrag abgespalten
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