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> FS Klasse S - Ablauf von Anmeldung bis Prüfung -, Wie man erfolgreich den Führerschein Klasse S besteht.
wveda
Beitrag 22.10.2011, 12:11
Beitrag #1


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In diesem Beitrag beschreibe ich, wie mein 16j. Sohn den Führerschein Klasse S erworben hat,
um mit einem Leichtkraftfahrzeug (LKFz) fahren zu dürfen.




1.Schritt - Fahrschulsuche
Im Alter von ungefähr 15 1/2 Jahren begann er mit der Suche nach einer geeigneten Fahrschule. Dabei ist auffällig, dass Fahrschulen, die mit "für alle Klassen" werben, bei der Klasse S dann doch einen Rückzieher machen. ranting.gif
Es ist daher ratsam, die Fahrschulen aufzusuchen, die hauptsächlich Jugendliche als Zielgruppe ansehen. Nicht gleich bei der ersten Fahrschule aufgeben. Es findet sich bestimmt eine. Auch mal in der Schule fragen, wo die kids den Rollerschein gemacht haben.


2.Schritt - Ausbildungsfahrzeug
Wenn man dann eine Fahrschule gefunden hat, folgt das 2.Problem. Fahrschulen haben höchstens ein Quad, aber kein LKFz als Ausbildungsfahrzeug.
In unserem Fall war es so, dass bei der Fahrschule das Quad sogar nur als abschreckendes Ausststellungsstück diente, da es bei etwas forscher Kurvenfahrt sofort umkippte. ohmy.gif
Aber die Ausbildungsverordnung zur Klasse S bietet eine Lösung für das Problem.
Da man später sowieso ein eigenes Fahrzeug hat, darf man die Ausbildung mit seinem eigenen Fahrzeug machen lightbulb.gif
Man sollte das der Fahrschule auch im ersten Gespräch sofort so anbieten. Das Fahrzeug benötigt keine Doppelpedalerie, da man wie bei der Quad-/Rollerausbildung per Funk mit dem Fahrlehrer verbunden ist, der im eigenen Fahrzeug hinterher fährt.
Wenn also die Fahrschule bereit ist, schließt man den Ausbildungsvertrag mit dem Hinweis, dass man ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten kann, falls man kein geeignetes Fahrzeug finden sollte.


3.Schritt - Fahrzeugsuche
Die Fahrzeugsuche ist in Deutschland noch etwas schwierig, da es nur wenige Händler gibt. Wir haben uns daher auch im Ausland (NL) umgesehen. Dort gibt es viel mehr Händler.
Was man auf jeden Fall machen sollte, ist eine Probefahrt mit unterschiedlichen Fahrzeugen, da die sich nicht nur von den "normalen" PKW's sondern sogar untereinander von Hersteller zu Hersteller unterscheiden.
Es gibt Fahrzeuge, die so vibrieren, dass man im Rückspiegel nichts erkennen kann oder die beim Bremsen in irgendeine Richtung ziehen. no.gif
Wer ein günstiges (sofern es das überhaupt gibt) Fahrzeug kaufen will, sollte auch bedenken, dass diese Fahrzeuge nicht zum TÜV müssen und deshalb schon mal die Qualität eines orientalischen LKW's unterschreiten. mad.gif
Auch sollte man auf eine Fachwerkstatt zurückgreifen können, die an notwendige Ersatzteile kommt und sich mit dem Fahrzeugtyp auskennt.
Wir haben uns für einen Aixam GTO entschieden und können den uneingeschränkt empfehlen. thumbup.gif




Noch eins ist wichtig! Der Versicherung mitteilen, dass man mit seinem eigenen Fahrzeug die Ausbildung macht. Dann bekommt man so eine Bescheinigung.





4.Schritt - Behördenkram
a.) "ernst blickende" Passbilder machen lassen
b.) zum Optiker gehen und den Sehtest bestehen
c.) Am Kurs für "lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" teilnehmen.



d.) Mit den obigen Unterlagen und dem Ausbildungsvertrag persönlich beim Straßenverkehrsamt den FS Klasse S beantragen.
Nur Geduld, auch das Straßenverkehrsamt wird herausfinden, dass es in Deutschland tatsächlich den FS Klasse S gibt. whistling.gif

e.) Beim Einwohnermeldeamt den neuen Personalausweis beantragen.
Muß nicht unbedingt sein, sieht aber besser aus, wenn man später bei einer evtl. Polizeikontrolle nicht den Kinderausweis zeigen muss. police.gif



5.Schritt - Theoretische Ausbildung
Die Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff.
Hilfreich ist für die spätere Prüfung auf jeden Fall eine Lernsoftware
Auch wenn es abwegig ist, sollte man sich an der Klasse B orientieren, denn es kommen schon mal so lustige Fragen wie z.B. wie weit die Ladung hinten überstehen darf oder welche Kinder auf dem Rücksitz sitzen müssen.
Mein Sohn machte in der theoretischen Prüfung einen Fehler beim Mindestgeschwindigkeitsschild 60km/h think.gif



6.Schritt - Praktische Ausbildung
Jetzt kommen die B-Klasse Schüler ins Grübeln.
Bei der 1. Fahrt (Samstag vormittags, Industriegebiet, Wohgebiet mit viel rechts vor links) saß der Fahrlehrer noch neben meinem Sohn.
Bei der 2. und 3. Fahrt fuhr er hinterher und gab die Anweisungen per Funk.
2. Fahrt Samstag vormittags, Kleinstadt, Überlandverkehr
3. Fahrt Freitag nachmittag, Berufsverkehr Großstadt und Industriegebiet für Park-/Wendemanöver etc.
Das wars. Insgesamt 6 Doppelstunden. Keine Nachtfahrt, Autobahnfahrt oder sonstige Fahrschülerstressfahrten.



7.Schritt - Theoretische Prüfung
Die darf man frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag ablegen, früher geht nicht. 30 Fragen, max. 10 Fehlerpunkte.
Die Fahrschule führt Vortests durch, die man bestehen muß und stellt dann eine "Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen Mindestunterricht" aus.



Mit dieser Bescheinigung, seinem "Kinderausweis" (od. Reisepass) und ca. 25,--EUR geht man zum TÜV zur theoretischen Prüfung. Ich glaube mittlerweile wird sie generell am PC durchgeführt.
Eine theoretische Probeprüfung kann man hier ablegen.
Man kann die theoretische Prüfung zwar so oft machen, wie man will, aber wenn man die Lernsoftware intensiv (wie ein PC-Spiel dribble.gif ) anwendet, besteht man sie auf Anhieb.
Meine beiden kids haben das auch geschafft. smartass.gif

Da aber nicht nur die seltenen S-Klässler eine Prüfung ablegen möchten, sondern auch alle anderen "Lenkwilligen" sollte man früh genug hingehen, weil man sonst ziemliche Wartezeiten vor der Prüfung verbringt. Bei unserem Sohn waren das ca. 1 1/4 Std. zwischen Wartenummer ziehen und dem Aufruf!





8.Schritt - Praktische Prüfung
Frühester Termin erst nach bestandenem Theorietest und höchstens 1 Monat vor dem 16. Geburtstag.
Die praktische Prüfung beginnt an der Fahrschule und nicht beim TÜV, wie es bei der B-Klasse hier im Ort üblich ist. Fahrlehrer und Prüfer fahren hinterher und geben Funkanweisungen.

"Motivierende" Begrüßung vom Prüfer: "Sie sind meine 2. S-Klasse. Die erste war vor 4 Jahren, hat aber nicht bestanden."

Wieder an einem Samstag vormittag. Kleinstadt. An der Ampel links, Kreisverkehr geradeaus, nächst mögliche links (vorher ist eine Einbahnstraße),...
Im verkehrszeichenlosen Wohngebiet angekommen "bitte an der nächsten Kreuzung rückwärts um die Ecke."
Dann "geradeaus in die Sackgasse und dort bitte wenden." (Mangels winzigem Wendekreis trotz schmaler Straße in einem Zug rum)
Dann gings zurück zur Fahrschule und nach geschätzten 16-Minuten (eigentlich müssen es 30 sein) war der Spuk vorbei. "Herzlichen Glückwunsch, den Führerschein können Sie an Ihrem 16.Geburtstag abholen oder mit Vollmacht abholen lassen." (3 Tage kribbelige Wartezeit, weil am 1.10 die Prüfung bestanden und am 4.10. Geburtstag) biker.gif





Kosten:
Passbilder 15,--
Sehtest 7,--
Lernsoftware 12,95
Lebensrettende Maßnahmen -,-- (weils die Fahrschule selber machte)
Straßenverkehrsamt 42,60
TÜV theor. Prüfung 20,83
Fahrschule incl. prakt. TÜV Prüfung 567,--
-----------------
Gesamt 665,38
==========




Vielleicht konnte ich mit diesem Bericht einigen S-Interessenten nützliche Informationen geben.
Mein Sohn ist jedenfalls total begeistert von der neuen mobilen Unabhängigkeit.

wavey.gif wveda
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SuFe
Beitrag 30.10.2011, 17:58
Beitrag #2


Neuling


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Hallo wveda,

mit Interesse habe ich Ihren Beitrag gelesen. Da ich auch bald 16 Jahre alt werde, ist der Führerschein für mich eine Alternative zur Busverbindung.

Könnten Sie noch etwas über die Erfahrung Ihres Sohnes im Straßenverkehr berichten, wenn er mit dem Fahrzeug durch die Stadt oder über Land fährt?
Auch das Verhalten des Fahrzeuges in bergiger Gegend ist für mich von großer Bedeutung.

Wenn Sie einige Details, wie z.B. die Endgeschwindigkeit des Fahrzeuges nicht öffentlich bekannt geben möchten, können Sie mir eine persönliche Nachricht senden, da mir das hier warum auch immer nicht erlaubt ist.

Viele Grüße Suraya
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jfk
Beitrag 30.10.2011, 18:07
Beitrag #3


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Zitat (SuFe @ 30.10.2011, 17:58) *
können Sie mir eine persönliche Nachricht senden, da mir das hier warum auch immer nicht erlaubt ist.

Das Versenden von P(ersönlichen) N(achrichten) ist hier im Forum möglich, sobald dein Beitragszähler auf "5" steht.
(Beiträge unter "Verschiedenes", z.B. im "TalkTalkTalk" oder im Testbereich zählen nicht dazu.)


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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wveda
Beitrag 31.10.2011, 11:59
Beitrag #4


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Hallo SuFe,

Zitat (SuFe @ 30.10.2011, 18:58) *
Könnten Sie noch etwas über die Erfahrung Ihres Sohnes im Straßenverkehr berichten, wenn er mit dem Fahrzeug durch die Stadt oder über Land fährt?

Mein Sohn hat den Führerschein noch nicht so lange. Er ist mit dem Auto bisher immer zur Schule und seinen Freunden gefahren, was natürlich nur in unserer näheren Umgebung war.
Jetzt in den Herbstferien hat er etwas weitere Touren zu seinen Schulfreunden unternommen, die in andere Städte gezogen sind.



Wie man sieht, sind es schon ziemliche Strecken von Mönchengladbach nach Bremen bzw. Frankfurt
Und weil Autobahnen tabu sind, ging es mitten durch das Ruhrgebiet und Großstädte wie z.b. Osnabrück oder Köln.

Zitat (SuFe @ 30.10.2011, 18:58) *
Auch das Verhalten des Fahrzeuges in bergiger Gegend ist für mich von großer Bedeutung.

Wie sich das Fahrzeug auf der bergigen Fahrt nach Frankfurt verhalten hat, kann ich erst berichten, wenn mein Sohn wieder zurück ist.

Zitat (SuFe @ 30.10.2011, 18:58) *
Wenn Sie einige Details, wie z.B. die Endgeschwindigkeit des Fahrzeuges nicht öffentlich bekannt geben möchten,...

Ich kann nur soviel dazu sagen, dass das Fahrzeug weder getunt noch entdrosselt aber trotzdem mit den Werkseinstellungen schneller als 45km/h ist.
Ein "Mitschwimmen" im normalen Stadtverkehr ist problemlos möglich.
Wir haben, wie alle unsere Fahrzeuge, auch den Aixam mit einer Unfallkamera ausgerüstet. Hier ist ein ca. 6Min. Mitschnitt der Frontkamera vom täglichen Schulweg.
Man erkennt vielleicht, dass ab einem Ampelstop die Strecke bergauf geht und das Fahrzeug dem vorausfahrenden silbernen PKW problemlos folgen kann.




Zitat (SuFe @ 30.10.2011, 18:58) *
...können Sie mir eine persönliche Nachricht senden,...

Ich sende Ihnen eine PM mit der Facebookadresse meines Sohnes.

wavey.gif wveda
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kabo55
Beitrag 31.10.2011, 13:01
Beitrag #5


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Angeregt durch die zahlreichen Mofa-Threads hier:

Zitat (wveda @ 31.10.2011, 12:59) *
Ich kann nur soviel dazu sagen, dass das Fahrzeug weder getunt noch entdrosselt aber trotzdem mit den Werkseinstellungen schneller als 45km/h ist.

Das könnte für den Sohn in Bezug auf Fahren ohne FE gefährlich werden... think.gif

Zitat
Ein "Mitschwimmen" im normalen Stadtverkehr ist problemlos möglich.

...weil sogar ich da locker 65 - 70, je nach Straße, auf dem Tacho habe.

Für einen Leicht-Pkw, der nur mit FE-Klasse S geführt wird, könnte das doch um einiges zu viel sein.
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wveda
Beitrag 31.10.2011, 16:29
Beitrag #6


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Zitat (kabo55 @ 31.10.2011, 13:01) *
Zitat (wveda @ 31.10.2011, 12:59) *
Ich kann nur soviel dazu sagen, dass das Fahrzeug weder getunt noch entdrosselt aber trotzdem mit den Werkseinstellungen schneller als 45km/h ist.

Das könnte für den Sohn in Bezug auf Fahren ohne FE gefährlich werden... think.gif


Preisfrage: Wer wird eher angehalten?
Der mit 50 in einer 30er-Zone an einem Kindergarten vorbeifährt, oder der mit einem 45-Schild im morgendlichen Berufsverkehr mit 53 fährt?
Sicher, verboten ist beides, aber was ist gefährlicher?


Zitat (kabo55 @ 31.10.2011, 13:01) *
Zitat
Ein "Mitschwimmen" im normalen Stadtverkehr ist problemlos möglich.

...weil sogar ich da locker 65 - 70, je nach Straße, auf dem Tacho habe.

Für einen Leicht-Pkw, der nur mit FE-Klasse S geführt wird, könnte das doch um einiges zu viel sein.


Für einen normalen PKW dürfte das in geschlossenen Ortschaften auch um einiges zu viel sein police.gif
Oder geht es wieder darum, dass man an einem Mofa / Roller besser als Autoraser vorbeikommt? mad.gif

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Der Bär
Beitrag 31.10.2011, 16:58
Beitrag #7


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Zitat (wveda @ 31.10.2011, 16:29) *
Preisfrage: Wer wird eher angehalten?
Der mit 50 in einer 30er-Zone an einem Kindergarten vorbeifährt, oder der mit einem 45-Schild im morgendlichen Berufsverkehr mit 53 fährt?
Sicher, verboten ist beides, aber was ist gefährlicher?

Ja, das ist eine Preisfrage...
In dem einen Fall (50 statt 30 km/h igO) handelt es sich um eine "popelige" Verwarnung in Höhe von 35.- €, im anderen Fall (53 km/h mit einem FS Klasse S)um eine echte Straftat nach §21 StVG mit einer maximalen Strafe von einem Jahr gesiebter Luft... wavey.gif


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Der Bär
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wveda
Beitrag 01.11.2011, 15:19
Beitrag #8


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Zitat (Der Bär @ 31.10.2011, 16:58) *
..., im anderen Fall (53 km/h mit einem FS Klasse S)um eine echte Straftat nach §21 StVG


Im §21 finde ich keinen Grund:
1.) Er hat den Führerschein Klasse S und
2.) er fährt mit einem Fahrzeug der Klasse S

von einer Geschwindigkeitsbegrenzung finde ich nichts in diesem §.

In der Führerschein Klasse S finde ich auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Es wird nur die "bauartbedingte" Höchstgeschwindigkeit erwähnt, die sich auf den Fahrzeugtyp bezieht. Diese ist ja bei den Fahrzeugen werksmäßig gegeben.

Wenn eine max. Endgeschwindigkeit von 45km/h gemeint wäre, dürfte das Fahrzeug "bauartbedingt" bergab auch nicht schneller als 45 km/h werden dürfen.
Wie sollte man soetwas realisieren?

Außerdem gibt es diese Fahrzeuge die auch ein kleines Versicherungskennzeichen bekommen.
Mit welchem Führerschein darf man die denn fahren?

Wo steht "wörtlich", dass man mit dem Führerschein Klasse S nicht schneller als 45km/h fahren darf?

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Jens
Beitrag 01.11.2011, 15:45
Beitrag #9


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Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann (§30a StVZO). Deine Argumentation mit der Bergabfahrt sticht also nicht.

Wenn das Fahrzeug deines Sohnes auf ebener Strecke 53km/h schnell fahren kann, dann darf er es mit Klasse S nicht führen.


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kabo55
Beitrag 01.11.2011, 16:03
Beitrag #10


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Zitat (wveda @ 01.11.2011, 16:19) *
Wenn eine max. Endgeschwindigkeit von 45km/h gemeint wäre, dürfte das Fahrzeug "bauartbedingt" bergab auch nicht schneller als 45 km/h werden dürfen.

Stimmt mKn nicht.


Zitat
Außerdem gibt es diese Fahrzeuge die auch ein kleines Versicherungskennzeichen bekommen.
Mit welchem Führerschein darf man die denn fahren?

idR Klasse B.
Auf jeden Fall aber Kl. B, wenn dieser Krankenfahrstuhl nach dem 28. 2. 1991 erstmals in den Verkehr gebracht wurde

Bei Inverkehrbringen bis zum 28. 2. 1991:
Berechtigte Benutzer benötigen entweder eine Prüfbescheinigung oder eine FE der alten Klasse 5, bzw. der ehem. DDR, die zum Führen von motorisierten Krankenfahrstühlen berechtigte, eine inländische FE nach der FeV (wobei es hier nicht auf die Klasse ankommt) oder eine entspr. ausländische FE.
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wveda
Beitrag 01.11.2011, 17:00
Beitrag #11


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Zitat (Jens @ 01.11.2011, 15:45) *
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann (§30a StVZO).


Im §30a StVZO geht es um technische Veränderungen, nicht um die Führerscheinklasse.
Das Fahrzeug ist aber nicht "technisch verändert" sondern werksmäßig so ausgeliefert worden.

Zitat (Jens @ 01.11.2011, 15:45) *
Wenn das Fahrzeug deines Sohnes auf ebener Strecke 53km/h schnell fahren kann, dann darf er es mit Klasse S nicht führen.


Er fährt mit einem Fahrzeug der Klasse S, von dem er sogar weiss, das es technisch nicht verändert wurde und erreicht damit 53km/h.
Wo steht jetzt, dass er das Fahrzeug auf 45 km/h abbremsen muß, oder sogar stehen lassen muß? Bitte den exakten §§.

Oder ist es hier ähnlich wie mit der "Verbrauchsangabe" von Neufahrzeugen, die auf Teststrecken ermittelt werden, die im Alltag nicht erreicht werden können?
Werden die 45km/h bei voller Belastung ermittelt?

Nebenbei bemerkt, wenn man sämtliche "Sperren" bei diesen Fahrzeugen ausbaut erreichen die Geschwindigkeiten von 80km/h , 90 km/h oder sogar 100km/h !

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Jens
Beitrag 01.11.2011, 17:07
Beitrag #12


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Zitat (wveda @ 01.11.2011, 17:00) *
Im §30a StVZO geht es um technische Veränderungen,

Falsch


Zitat (wveda @ 01.11.2011, 17:00) *
Bitte den exakten §§.

Die Klasse S berechtigt dazu
Zitat (§6 FEV)
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen
zu führen.

Und nun erkläre du mir bitte, wie du auf die Idee kommst, daß der Passus "mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h" bedeuten soll, daß dein Sohn ein Fahrzeug führen darf, daß auf ebener Fläche eine Geschwindigkeit von 53km/h erreicht.

Was genau bedeutet denn nach deinem Verständnis "Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit"? Erkläre bitte, was du darunter verstehst.


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wveda
Beitrag 01.11.2011, 19:00
Beitrag #13


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Zitat (Jens @ 01.11.2011, 17:07) *
Was genau bedeutet denn nach deinem Verständnis "Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit"? Erkläre bitte, was du darunter verstehst.


Ich will es mal übertrieben beschreiben:

Das Fahrzeug muss so ausgerüstet sein, dass es 45km/h auf ebener Strecke bei voller Beladung ohne Gegen- Seiten- Rückenwind, bei griffigem Straßenbelag ohne Regen, mit normalem Sauerstoffgehalt der Luft für normale Verbrennungsleistung und optimalem Reifendruck, nicht überschreiten darf.

Wenn er nun alleine mit seinem 16j. "Fliegengewicht" und einer Federmappe als "Gepäck", dazu noch mit halb leerem Tank dieses Auto fährt, wird es immer schneller als 45 km/h sein. Das ist physikalisch bedingt. Genauso wird es deshalb bergab schneller sein.

Jeder weiss, das es Unterschiede bei Neufahrzeugen gibt. Manche haben eine höhere Endgeschwindigkeit, manche eine bessere Beschleunigung.

Ich gehe davon aus, dass die LKFz auf eine definierte worst case Werkseinstellung eingestellt werden. Ich habe beim Händler mehrere Fahrzeuge von verschiedenen Herstellern zur Probe gefahren und alle waren schneller als 45km/h.
Außerdem kann ich als Fahrer nicht feststellen, ob ich gerade auf der Straße fahre, die den "Laborbedingungen" entspricht.

Noch einmal: Er fährt mit einem Fahrzeug der Klasse S berechtigt mit dem Führerschein der Klasse S. Nirgendwo steht, dass man mit dem Führerschein nur 45km/h fahren darf.
Es steht nur da, das es Fahrzeuge der Klasse S sein müssen.
Wenn das Fahrzeug der Klasse S werksseitig schneller ist, weil es z.B. gut eingefahren ist, zufällig eine optimale Konstellation erwischt hat oder nicht mit voller Beladung bewegt wird, muß es der S-Klasse Fahrer nicht stehen lassen. Er muß auch nicht auf 45km/h abbremsen, weil er sich nicht auf der "Laborstraße" bewegt. Dafür hat er ja das COC-Papier mit, in dem bestätigt wird, dass er ein S-Klasse Fahrzeug fährt, welches unter "Laborbedingungen" nicht schneller als 45km/h ist.


Aber kann es sein, dass hier wieder versucht wird, diese "Behindertenmobile" als "Verkehrsbremsen" darzustellen, die "freie Bürger" an "freier Fahrt" hindern, um mit 65 - 70 (siehe kabo55) durch geschlossene Ortschaften zu rasen, aber durch LKFz auf die "erlaubte" Geschwindigkeit heruntergebremst werden?

Schaut Euch das Video an. Der Porschefahrer muß noch überholen, obwohl 50km/h ist und er selber gleich links abbiegt.
Der Mercedesfahrer muß auch noch schnell vor der roten Ampel das Fahrzeug überholen, auch bei 50km/h und als Einheimischer weiß er, dass er schon lange auf einer Linksabbiegespur fährt.
Dieses Verhalten ist "typisch" beim Anblick eines vorausfahrenden 45-er Fahrzeugs.
Noch schlimmer ergeht es Mofa- und Rollerfahrern. Ich erlebe das täglich auf einer schmalen 70er Straße, die zu einer Schule führt. Da wird rücksichtslos mit haarsträubendem Abstand vorbeigefahren.

Wer wagt es und fährt morgen früh im Berufsverkehr einmal exakt 50km/h und achtet auf das Gehupe und die "blöden" Gesten der Überholenden?

Es kann nicht sein, dass alle einfach immer schneller fahren, weil man sonst zum "Verkehrshindernis" wird. Dann haben wird bald die 80/90 innerorts erreicht.
Wo die Blitzer stehen erfährt man ja früh genug im Lokalfunk. Da ist es doch doof, wenn plötzlich immer mehr solcher "Verkehrsbremsen" in der Stadt auftauchen.
Also laßt uns der Jugend lieber den Motorradführerschein "schmackhaft" machen, indem wir demnächst die Geschwindigkeitsbegrenzung dafür auch aufheben.
Mal sehen, wie die Statistik (unbedingt ansehen!) dann aussieht.

@Jens und @kabo55
nicht persönlich gemeint, aber das mußte ich mal loswerden.

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Jens
Beitrag 01.11.2011, 19:05
Beitrag #14


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Zitat (wveda @ 01.11.2011, 19:00) *
Das Fahrzeug muss so ausgerüstet sein, dass es 45km/h auf ebener Strecke bei voller Beladung ohne Gegen- Seiten- Rückenwind, bei griffigem Straßenbelag ohne Regen, mit normalem Sauerstoffgehalt der Luft für normale Verbrennungsleistung und optimalem Reifendruck, nicht überschreiten darf.

Gibt es auch eine Rechtsgrundlage für diese Aussage?


Zitat (wveda @ 01.11.2011, 19:00) *
Noch einmal: Er fährt mit einem Fahrzeug der Klasse S berechtigt mit dem Führerschein der Klasse S. Nirgendwo steht, dass man mit dem Führerschein nur 45km/h fahren darf.

Wo steht, daß man mit Klasse S Fahrzeuge führen darf, die schneller als 45km/h fahren?


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wveda
Beitrag 01.11.2011, 19:35
Beitrag #15


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Zitat (Jens @ 01.11.2011, 19:05) *
Gibt es auch eine Rechtsgrundlage für diese Aussage?


Ich habe ja auch übertrieben, aber irgend eine definierte Bedingung muß man annehmen, sonst gibt es keine Grundlage.
Das ist beim Meter, Kilogramm, Längen-Breitengrad etc. auch so.
Oder darf AIXAM sich selber seine gerade Straße aussuchen um bei Gegenwind die notwendige Einstellung für die Endgeschwindigkeit zu ermitteln?

Zitat (Jens @ 01.11.2011, 19:05) *
Wo steht, daß man mit Klasse S Fhrzeuge führen darf, die schneller als 45km/h fahren?

Woher weiß der Fahrer denn, daß sein Fahrzeug gerade im Moment die "bauart bedingte Endgeschwindigkeit" überschreitet, oder das sein Fahrzeug überhaupt diese Geschwindigkeit überschreitet?

Wir reden aneinander vorbei.
Ich behaupte nicht, dass man mit einem Klasse S Führerschein ein schnelleres Fahrzeug führen darf. (normaler PKW)
Man darf damit ja auch nicht einen z.B. gedrosselten normalen PKW fahren, weil zu hohes Gewicht, sondern nur Fahrzeuge der Klasse S.

Ich behaupte nur, dass der S-Klasse Fahrer ein als S-Klasse ausgewiesenes LKFz fahren darf, auch wenn es durch welche Umstände auch immer 53km/h oder bergab noch schneller ist.
Wenn das Fahrzeug so schnell ist, dann ist das so.
Man kann ja schlecht beim Händler fragen, ob man vor dem Kauf noch schnell die "bauart bedingte" Endgeschwindigkeit testen kann.
Was ist denn dann, wenn es nur 40km/h erreicht?

Schon mal bei der letzten Neuwagenübernahme den Händler gefragt, ob man eben den "Testverbrauch" nachprüfen darf, bevor man den Kaufpreis zahlt? laugh2.gif

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Jens
Beitrag 01.11.2011, 19:44
Beitrag #16


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Zitat (wveda @ 01.11.2011, 19:35) *
aber irgend eine definierte Bedingung muß man annehmen,

Die Legaldefinition habe ich dir genannt


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kabo55
Beitrag 01.11.2011, 20:14
Beitrag #17


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Zitat (wveda @ 01.11.2011, 18:00) *
Nebenbei bemerkt, wenn man sämtliche "Sperren" bei diesen Fahrzeugen ausbaut erreichen die Geschwindigkeiten von 80km/h , 90 km/h oder sogar 100km/h !

wavey.gif wveda

Hinter einem LKFzg, das meinem Tacho nach ca. 80 km/h schnell war, bin ich auch schon mal hergefahren. Auf ebener Strecke. rolleyes.gif
Ich kannte die junge Fahrerin sogar flüchtig vom Sehen... thread.gif
Soll ich jetzt auch noch schreiben, was ihr Papa beruflich macht? police.gif rolleyes.gif


Zitat (wveda @ 01.11.2011, 20:00) *
Aber kann es sein, dass hier wieder versucht wird, diese "Behindertenmobile" als "Verkehrsbremsen" darzustellen, die "freie Bürger" an "freier Fahrt" hindern,

Ich kann nur für mich sprechen: Nein
Zitat
um mit 65 - 70 (siehe kabo55) durch geschlossene Ortschaften zu rasen, aber durch LKFz auf die "erlaubte" Geschwindigkeit heruntergebremst werden?

Auf der drei- bzw. vierspurigen (Bundes-)Durchgangsstraße muss man das teilweise fahren, um mitzuschwimmen. Also echte 55 bis 65 km/h. Bisher hat mich dort noch kein LKFzg. aufgehalten.

Zitat
Noch schlimmer ergeht es Mofa- und Rollerfahrern.

Die machen mir persönlich auch keine Probleme. Mein Fahrzeug besitzt Bremse, Blinker und Spiegel.

Zitat
@Jens und @kabo55
nicht persönlich gemeint, aber das mußte ich mal loswerden.

wavey.gif wveda

No problem. Als zu....
wavey.gif
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wveda
Beitrag 01.11.2011, 20:48
Beitrag #18


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Zitat (Jens @ 01.11.2011, 19:44) *
Die Legaldefinition habe ich dir genannt


Vielleicht können wir die Diskussion mit folgender Feststellung beenden:

Es ist legal, mit einem Führerschein der Klasse S ein LKFz (Klasse S) mit Werkseinstellungen zu fahren, egal, welche Geschwindigkeit das Fahrzeug wann und warum auch immer erreicht.

Es ist illegal, am Fahrzeug die "Begrenzungen" zu entfernen, um damit die Endgeschwindigkeit zu erhöhen, weil es dann nicht mehr den "bauart bedingten" Vorgaben entspricht.
Dafür hätte der Motor genügend Leistungsreserven.


Und noch einmal zur Sicherheit:
Das Fahrzeug von meinem Sohn ist weder getunt, noch sind irgendwelche Begrenzungen ausgebaut!
Bevor jemand auf falsche Gedanken kommt.

wavey.gif wveda
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Jens
Beitrag 01.11.2011, 20:56
Beitrag #19


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Zitat (wveda @ 01.11.2011, 20:48) *
Es ist legal, mit einem Führerschein der Klasse S ein LKFz (Klasse S) mit Werkseinstellungen zu fahren, egal, welche Geschwindigkeit das Fahrzeug wann und warum auch immer erreicht.



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Brila
Beitrag 01.11.2011, 21:07
Beitrag #20


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Bei Klasse M ist es so, das man je nach Alter und Typ des Fahrzeugs drei verschiedene Geschwindigkeiten Fahren darf. Je älter um so schneller. laugh2.gif
Die genauen Baujahre weiß ich jetzt gerade nicht, aber die ältesten, die Simsons dürfen legal 60 Km/h fahren. Das gilt aber meines wissens nicht für Fahrzeuge der Klasse S. Aus dem Grund, da es nie eine Besitzstandswahrung in irgendeiner Form gab die es erlauben könnte.
Der Fahrer des Fahrzeugs hat dafür Sorge zu tragen das er legal mit seinem Fahrzeug unterwegs ist. Also zählen Ausreden wie: "Das war schon ab Werk so Herr Polizist" nicht sonderlich...
Wenn er also mit seiner Klasse S mit einem Fahrzeug erwicht wird, das schneller als 45 Km/H unterwegs ist, gibt es ärger.
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wveda
Beitrag 01.11.2011, 21:40
Beitrag #21


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Zitat (Brila @ 01.11.2011, 21:07) *
Der Fahrer des Fahrzeugs hat dafür Sorge zu tragen das er legal mit seinem Fahrzeug unterwegs ist. Also zählen Ausreden wie: "Das war schon ab Werk so Herr Polizist" nicht sonderlich...


Wir sind uns also einig, das die Führerscheindefinition zur Klasse S keine Bemerkung wie "darf damit max. 45km/h fahren" enthält, sondern nur eine Begrenzug auf das Fahrzeug, welches "bauart bedingt" max. 45km/h fahren darf.

Die "bauartbedingte Begrenzung" von 45km/h wird aber auf einer geraden Straße gemessen.

Wie stellt der Besitzer od. Fahrer fest, das die Straße waagerecht ist und er nicht gerade bergauf ohne Gas geben beschleunigt?


Zitat (Brila @ 01.11.2011, 21:07) *
Wenn er also mit seiner Klasse S mit einem Fahrzeug erwicht wird, das schneller als 45 Km/H unterwegs ist, gibt es ärger.


Den police.gif möchte ich sehen, der ein im Berufsverkehr mitrollendes LKFz anhält mit der Begründung: "Sie behindern zwar nicht den Verkehr, aber ab sofort sorgen Sie mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit dafür!"

Nein, Ihr könnt mich nicht davon überzeugen, dass ich ein erworbenes Neufahrzeug erst zum TÜV oder wo auch immer hinfahren muß, um festzustellen, ob die eingestellte "bauart bedingte" Endgeschwindigkeit auf der "Normstraße" zutrifft.
Außerdem müssen diese Fahrzeuge noch nicht einmal zum TÜV. Sogar nach Jahren nicht, wenn der Boden durchgefault, die Handbremse defekt ist und der Motor rußt.
Das ist Schwachsinn, über den man sich aufregen sollte und nicht über eine falsch eingestellte Endgeschwindigkeit.

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Brila
Beitrag 01.11.2011, 21:47
Beitrag #22


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Zitat
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.


Quelle: Fahrtipps. de

Zitat
Das ist Schwachsinn, über den man sich aufregen sollte und nicht über eine falsch eingestellte Endgeschwindigkeit.


Ich verstehe ja den Wunsch nach dem schnelleren fahren... aber was ihr da macht ist Strafbar... ist euch das überhaupt bewusst? think.gif
Eine Kontrolle mit genauerer Überprüfung reicht schon um jede menge Ärger zu produzieren.
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Jens
Beitrag 01.11.2011, 21:52
Beitrag #23


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Zitat (wveda @ 31.10.2011, 11:59) *
Ich kann nur soviel dazu sagen, dass das Fahrzeug weder getunt noch entdrosselt aber trotzdem mit den Werkseinstellungen schneller als 45km/h ist.
Ein "Mitschwimmen" im normalen Stadtverkehr ist problemlos möglich.
Also gehts bei euch immer nur bergab, oder wie stell ich mir das vor, daß dein Sohn mit einem legalen Klasse S-Fahrzeug, sprich mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45km/h, problemlos im Stadtverkehr mitschwimmt?


Zitat (wveda @ 01.11.2011, 21:40) *
Nein, Ihr könnt mich nicht davon überzeugen, dass ich ein erworbenes Neufahrzeug erst zum TÜV oder wo auch immer hinfahren muß, um festzustellen, ob die eingestellte "bauart bedingte" Endgeschwindigkeit auf der "Normstraße" zutrifft.
Der Halter und der Fahrer sind für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Wenn du das selber prüfen kannst dann tu das, wenn nicht, dann wirst du wohl im Zweifelsfall Werkstätten oder Prüforganisationen zu Rate ziehen müssen.
Deine Weigerung, die Realität zu akzeptieren, ändert daran nichts.


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wveda
Beitrag 02.11.2011, 09:43
Beitrag #24


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Zitat (Jens @ 01.11.2011, 21:52) *
Deine Weigerung, die Realität zu akzeptieren, ändert daran nichts.


Frage:

Wie schnell sind Eure "normalen" Autos? Ehrliche Antwort bitte!
Und dann mal oben rechts unter T im Fahrzeugschein nachsehen. Was steht da?

Wenn das Fahrzeug jetzt schneller ist als unter T angegeben, fahrt Ihr sofort zum TÜV oder Händler !?

Es gibt Fahrzeuge, die auf 250km/h begrenzt werden. Wenn diese Begrenzung aufgehoben wird, sind die Fahrer illegal unterwegs?
Die ganzen Transit, Sprinter etc. die auch mit überhöhter Endgeschwindigkeit auf Autobahnen "eilige Arzneimittel" transportieren, sind die auch illegal unterwegs?

Bitte, Ihr reitet hier auf einer Endgeschwindigkeit von 53km/h herum als wenn es ein Schwerverbrechen wäre.
Schon einmal gesehen, wie schnell ein leerer LKW oder die Zugmaschine eines Sattelschleppers ohne Anhänger unterwegs ist?
Hoffentlich sind da die "Begrenzungen" auch korrekt eingestellt.

Oder darf man mit allen anderen Fahrzeugen und dem passenden Führerschein so schnell fahren, wie es das Fahrzeug kann?

Es gibt doch den Führerschein Klasse M. Ist wie der von Klasse S nur eben für Roller. 45km/h
Roller sind weit verbreitet und jeder begegnet ihnen fast täglich.
Ich fahre auf einem "Schulzubringer" täglich hinter denen her. Die scheinen alle ohne Ausnahme getunt zu sein. Ist das so???

Das ist für mich die Realität. Und ein LKFz, das 53km/h fährt ist mir allemal lieber, als ein "Chinakracher" aus dem Baumarkt mit den gleichen "Werkseinstellungen".


@Jens
Mit wem diskutiere ich hier eigentlich, einem Verkehrsrichter book.gif , einem Ordnungshüter (wegen dem Namen police.gif ) oder einer Politesse (wegen dem Avatar rolleyes.gif ) ?
Ich bin keiner davon und habe nur den normalen rechtsverdrehten, gutbürgerlichen Verstand. notworthy.gif
Mir ist auch der Spruch bekannt:"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
Aber Amtspersonen haben auch "Ermessensspielräume" und wenn Richter streng nach Gesetzt urteilen würden, gäbe es ja bei der 1., 2. und 3. Instanz nicht immer wieder diese widersprüchlichen Urteile.

wavey.gif wveda
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Jens
Beitrag 02.11.2011, 10:11
Beitrag #25


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Zitat (wveda @ 02.11.2011, 09:43) *
Wie schnell sind Eure "normalen" Autos? Ehrliche Antwort bitte!
Und dann mal oben rechts unter T im Fahrzeugschein nachsehen. Was steht da?
Das ist egal, da das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B nicht an eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geknüpft ist.


Zitat (wveda @ 02.11.2011, 09:43) *
Bitte, Ihr reitet hier auf einer Endgeschwindigkeit von 53km/h herum als wenn es ein Schwerverbrechen wäre.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.


Zitat (wveda @ 02.11.2011, 09:43) *
Schon einmal gesehen, wie schnell ein leerer LKW oder die Zugmaschine eines Sattelschleppers ohne Anhänger unterwegs ist?
Hoffentlich sind da die "Begrenzungen" auch korrekt eingestellt.
Selbst wenn dem nicht so ist, dann hat der Fahrer trotzdem die passende Fahrerlaubnis, denn auch das Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen C1 /C ist nicht an eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geknüpft.


Zitat (wveda @ 02.11.2011, 09:43) *
Oder darf man mit allen anderen Fahrzeugen und dem passenden Führerschein so schnell fahren, wie es das Fahrzeug kann?
Mit einigen schon. Beschränkungen bezüglich der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit gibt es bei den Klassen M, L, S, T sowie bei A1 für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.


Zitat (wveda @ 02.11.2011, 09:43) *
Die scheinen alle ohne Ausnahme getunt zu sein. Ist das so?
Mag sein


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ts1
Beitrag 02.11.2011, 10:35
Beitrag #26


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Zitat (Brila @ 01.11.2011, 21:07) *
Bei Klasse M ist es so, das man je nach Alter und Typ des Fahrzeugs drei verschiedene Geschwindigkeiten Fahren darf. Je älter um so schneller.
Noch früher aber nur 40km/h. wavey.gif
Und ich habe auch schon Betriebserlaubnisse mit "krummen" Zahlen gesehen, z.B. 41km/h.


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MfG Thomas
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haschee
Beitrag 02.11.2011, 10:40
Beitrag #27


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Das Problem ist doch, du merkst selber, daß du gut mitschwimmen kannst.
Würdest du das einem Richter so sagen? wavey.gif
Wenn nein, dann ist dir bewußt, daß es für ein 45 km/h Fahrzeug zuviel ist.


Und es ist durchaus interessant für die Polizei wenn ein 45 km/h Fahrzeug zu schnell fährt.


Es gab schon einige Chinaroller, die ab Werk zu schnell waren.
Das ab Werk oder vorsätzliches Tuning interessiert meiner Meinung nach höchstens in der Urteilsfindung bei Höhe der Tagessätze / Sozialstunden.


Nehmen wir mal an ein Richter entscheidet mal wieder "aus allgemeiner Lebenserfahrung"
1. Man muß es merken, wenn man so schnell ist
2. Es werden auch schon mal gezielt (vorsätzlich) Marken gekauft die ab Werk zu schnell sein sind (Mundpropaganda)

Und nun?


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Der Bär
Beitrag 02.11.2011, 11:15
Beitrag #28


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Zitat (wveda @ 02.11.2011, 09:43) *
Mit wem diskutiere ich hier eigentlich
Stellt sich weniger die Frage "mit wem?" sondern "warum?"

Alle anderen User, die hier im Thread schreiben, sind sich sicher, dass es sich beim Fahren eines Fahrzeugs der Klasse S, aber auch der bereits zitierten Roller der Klasse M, oberhalb der gesetzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit um FoFE handelt, so man "nur" eine Fahrerlaubnis dieser Klasse hat.

Mach dir doch mal bitte die Mühe und lies hier im Forum die Beiträge zum FoFE, gerade bei den Rollern. Auf Gerichtsurteile wird da ja auch verwiesen. Warum sollte es in der Klasse S anders sein?

Ach noch was: Gerechtigkeitsempfinden ist bei der Frage des Rechts nicht immer hilfreich. Es gibt nun mal geschriebenes Recht und demnach ist FoFE eine Straftat, die bei jugendlichen Menschen meist mit Sozialstunden von den Gerichten belegt wird, aber - wie bereits ausgeführt - mit einer Maximalstrafe von einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden kann.


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janr
Beitrag 02.11.2011, 12:23
Beitrag #29


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Zitat (Der Bär @ 02.11.2011, 11:15) *
... Alle anderen User, die hier im Thread schreiben, sind sich sicher, dass es sich beim Fahren eines Fahrzeugs der Klasse S, aber auch der bereits zitierten Roller der Klasse M, oberhalb der gesetzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit um FoFE handelt, so man "nur" eine Fahrerlaubnis dieser Klasse hat. ...

Bei der Klasse S gibt es keine Ausnahme.
Zitat (Fahrerlaubnisklassen)
§6 Fev
Klasse M:

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)

Klasse S:

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen

Aber im §76 FeV Abs 8, c) gibt es zur Klasse M eine Ausnahme:
Zitat (Übergansrecht)
§ 6 Abs. 1 zu Klasse M

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch ...
c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Somit kann man mit der Klasse M und dem entsprechenden KKR auch schneller als 45 km/h fahren.

In der DDR gab es auch eine Klasse M und die durften 60 fahren, weil sie so im Stadtverkehr nicht behindern.
Mit dem Einigungsvertrag wollte man sie mit den damaligen Mopeds der BRD (50 km/h) gleichstellen.

Gesetz ist in diesem Fall einfach Gesetz.

Aber Hand aufs Herz, mir fällt immer wieder auf, daß solch langsamen FZ zum gefährlichen Überholen verführen.
Persönlich wären mir 50 bis 55 km/h was besseres.
Vllt kann mir jemand erklären warum grad 45 km/h.


--------------------
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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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wveda
Beitrag 02.11.2011, 12:40
Beitrag #30


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Zitat (Jens @ 02.11.2011, 10:11) *
Zitat (wveda @ 02.11.2011, 09:43) *
Wie schnell sind Eure "normalen" Autos? Ehrliche Antwort bitte!
Und dann mal oben rechts unter T im Fahrzeugschein nachsehen. Was steht da?
Das ist egal, da das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B nicht an eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geknüpft ist.

Mir gings eigentlich darum, was die Hersteller als Höchstgeschwindigkeit angeben und was die Fahrzeuge tatsächlich erreichen.


Zitat (Jens @ 02.11.2011, 10:11) *
Zitat (wveda @ 02.11.2011, 09:43) *
Bitte, Ihr reitet hier auf einer Endgeschwindigkeit von 53km/h herum als wenn es ein Schwerverbrechen wäre.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.

Und wie ist es, wenn ich mit meinem Klasse 3 Schein (in dem B enthalten ist) mit dem Fahrzeug unterwegs bin?
Und was ist, wenn mein Sohn in ca. 1 Jahr den BF17 Schein hat und dann
a.) in Begleitung bzw.
b.) ohne Begleitung mit dem Fahrzeug unterwegs ist?

Oder gibt es garkeine Fahrerlaubnis für ein LKFz was schneller als 45km/h ist?
Ist das dann illegaler Waffenbesitz? laugh2.gif

Zitat (Jens @ 02.11.2011, 10:11) *
Zitat (wveda @ 02.11.2011, 09:43) *
Die scheinen alle ohne Ausnahme getunt zu sein. Ist das so?
Mag sein

Alles Verbrecher crybaby.gif bzw. "jugendliche Kleinkriminelle" weep.gif oder doch ein paar mit falscher Werkseinstellung unterwegs think.gif ?
Auf jeden Fall fahren alle ohne Fahrerlaubnis. Da bin ich ja beruhigt, dass mein Sohn da nicht der einzige ist. yes.gif


Mir geht es in meinem Beitrag nicht darum, den Jugendlichen LKFz "schmackhaft" zu machen, nach dem Motto "He, kauft euch diese Autos, denn die sind viel schneller, als es angegeben ist."
Im Gegenteil, wenn Jugendliche schnelle Fahrzeuge haben möchten, dann sollen sie sich einen Roller kaufen, denn die kann man von Mofas und kleinen Motorrädern nicht unterscheiden. Außerdem sieht man nicht, ob der Fahrer mit einem Mofa-, M- oder A1-Schein unterwegs ist und Rollertuninganleitungen findet man zu Hauf im Internet.

Mein Sohn ist oft genug mit seinen Roller fahrenden Freunden unterwegs. Die fahren ihm alle davon, nur er kommt kurze Zeit später "trocken" und "im Warmen" an und hat dabei noch seine Freundin neben sich sitzen. smile.gif


Es geht mir in diesem Beitrag nur darum, den Jugendlichen eine Alternative zu Rollern zu zeigen und festzustellen, dass LKFz nicht die "Verkehrshindernisse" sind, als die sie in Deutschland immer noch verdammt werden.
Ich finde es sinnvoller, wenn ein Jugendlicher mit einem "langsamen" Fahrzeug den Straßenverkehr "erfährt", als gleich mit 18 einen günstigen getunten 3er, GTI oder was auch immer zu fahren.
Das begleitete Fahren ab 17 ist zwar eine schöne Sache, aber welche Eltern "begleiten" ihre Teenies schon täglich zur Schule, Disco etc.

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Zitat (janr @ 02.11.2011, 12:23) *
Aber Hand aufs Herz, mir fällt immer wieder auf, daß solch langsamen FZ zum gefährlichen Überholen verführen.


Es liegt an dem großen runden 45 Schild, das eine Abkürzung ist für:

"Ich bin ein rollendes Verkehrshindernis, dass sofort überholt werden muss.
Sonst tucker ich noch länger vor dir her und senke damit womöglich deinen Spritverbrauch.
Also überhole jetzt, wir sehen uns an der nächsten Ampel wieder."

Aber Fahrräder, Mofas und Roller werden genauso überholt.
Da ist nur etwas mehr Platz und der 2-Radler soll notfalls ausweichen. ranting.gif

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jfk
Beitrag 02.11.2011, 12:52
Beitrag #31


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OT:
Zitat (janr @ 02.11.2011, 12:23) *
In der DDR gab es auch eine Klasse M und die durften 60 fahren, weil sie so im Stadtverkehr nicht behindern.

Und, gaaanz wichtig: Wir durften damit damals ® mit den Dingern auch auf die Autobahn! tongue.gif


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kabo55
Beitrag 02.11.2011, 13:03
Beitrag #32


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Zitat (wveda @ 02.11.2011, 13:40) *
Alles Verbrecher crybaby.gif bzw. "jugendliche Kleinkriminelle" weep.gif oder doch ein paar mit falscher Werkseinstellung unterwegs think.gif ?
Auf jeden Fall fahren alle ohne Fahrerlaubnis. Da bin ich ja beruhigt, dass mein Sohn da nicht der einzige ist. yes.gif

Du übertreibst mMn etwas, ich weiß gar nicht, warum? Ich habe sowohl hier im Thread, als auch "draußen" nicht im Allergeringsten diesen Eindruck. think.gif

Zitat
Es geht mir in diesem Beitrag nur darum, den Jugendlichen eine Alternative zu Rollern zu zeigen und festzustellen, dass LKFz nicht die "Verkehrshindernisse" sind, als die sie in Deutschland immer noch verdammt werden.

Werden sie das denn? think.gif


Zitat
Ich finde es sinnvoller, wenn ein Jugendlicher mit einem "langsamen" Fahrzeug den Straßenverkehr "erfährt", als gleich mit 18 einen günstigen getunten 3er, GTI oder was auch immer zu fahren.

Das ist für mich persönlich völlig in Ordnung und ich glaube auch, dass du nicht der Einzige bist, der so denkt.
Auch hier im Thread nicht. Es gibt auch hier Mütter rolleyes.gif und Väter, mit Kindern in diesem für die FE-Kl. S in Frage kommenden Alter.

Aber die Gesetze sind halt nun mal so, wie sie sind. Um sie zu ändern, müssten andere Wege beschritten werden. Wer dies will, kann es doch tun.
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Der Bär
Beitrag 02.11.2011, 13:35
Beitrag #33


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Zitat (wveda @ 02.11.2011, 12:40) *
Und wie ist es, wenn ich mit meinem Klasse 3 Schein (in dem B enthalten ist) mit dem Fahrzeug unterwegs bin?

Das ist dann natürlich kein FoFE. wavey.gif


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wveda
Beitrag 02.11.2011, 14:20
Beitrag #34


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Zitat (kabo55 @ 02.11.2011, 13:03) *
Du übertreibst mMn etwas, ich weiß gar nicht, warum?


Wenn ich jetzt geschrieben hätte: "Wir haben uns ein paar Dämmatten ins Fahrzeug eingebaut, weil der Dieselmotor so laut ist."
Hätte da irgendjemand reagiert? Daher meine "Übertreibung" (Es geht um die 350kg Leermasse)


Zitat (kabo55 @ 02.11.2011, 13:03) *
Aber die Gesetze sind halt nun mal so, wie sie sind. Um sie zu ändern, müssten andere Wege beschritten werden. Wer dies will, kann es doch tun.


Ich meine, wenn sich jemand ein neues Fahrzeug kauft (Roller oder LKFz), dann fährt er damit, ohne zu beachten, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind.
Fährt sein Gefährt schneller als 45km/h, freut er sich darüber und denk nicht daran, irgendwelche Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Es ist schön, wenn hier auf die Gesetzeslage hingewiesen wird. Das soll auch so sein und das ist auch gut so. thumbup.gif
Und ich glaube auch, dass sich "Gesetzgeber" hier "inspirieren" lassen. Da ist so eine Diskussion vielleicht mal ein Denkanstoß.

Noch kurz zum angezweifelten "Mitschwimmen" im Verkehr.
Ein Traktor mit 25km/h kann m.E. im Verkehr nicht mitschwimmen.
Eine Ape mit Benzinmotor kann das auch nicht.
Aber ein LKFz mit einem gedrosselten drehmomentstarken Dieselmotor kann das sehr wohl.
Wer dass bezweifelt, möge bitte eine Probefahrt unternehmen.
Außerdem ist das demnächst sogar noch einfacher möglich, weil immer mehr Städte Umweltzonen mit Tempo 30 auf Durchgangsstraßen einführen laugh2.gif
In unserer Stadt sollen sogar 4-spurige Straßen auf 30km/h reduziert werden. tongue.gif


Und um die Diskussion zu beenden: Ich habe es verstanden, dass das Fahrzeug auf ebener Straße max. 45km/h fahren darf. notworthy.gif


wavey.gif wveda



Zitat (Der Bär @ 02.11.2011, 13:35) *
Zitat (wveda @ 02.11.2011, 12:40) *
Und wie ist es, wenn ich mit meinem Klasse 3 Schein (in dem B enthalten ist) mit dem Fahrzeug unterwegs bin?

Das ist dann natürlich kein FoFE. wavey.gif


Ach, wirklich? Ich denke die Geschwindigkeit ist an das Fahrzeug gebunden?

Wie lauten denn dann die Antworten zu meinen BF17 Fragen???

wavey.gif wveda
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Andreas
Beitrag 02.11.2011, 14:31
Beitrag #35


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Zitat (wveda @ 02.11.2011, 14:20) *
Ach, wirklich? Ich denke die Geschwindigkeit ist an das Fahrzeug gebunden?


Wenn das Fahrzeug schneller als 45 km/h fährt reicht die Klasse S nicht aus. Es ist dann die Klasse B erforderlich. Die hat dann dein Sohn und er darf daher mit Begleitung fahren.


Zitat
Wie lauten denn dann die Antworten zu meinen BF17 Fragen???


Es gelten die üblichen Sanktionen, da ein Klasse B-Fahrzeug ohne Begleitung gefahren wurde.


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Gast_Tanna_*
Beitrag 02.11.2011, 14:31
Beitrag #36





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Zitat (wveda @ 02.11.2011, 14:20) *
Ach, wirklich? Ich denke die Geschwindigkeit ist an das Fahrzeug gebunden?

Wie lauten denn dann die Antworten zu meinen BF17 Fragen???

wavey.gif wveda

Hallo wveda,

auch wenn ich keiner von Rechtsauskennern bin, so denke ich doch, dass dein Sohn auch im LKfz mit seinen eingetragenen Begleitpersonen begleitetes Fahren praktizieren darf. Warum? Weil die Ausbildung zum normalen Auto-FS führt, mit dem eben auch ein LKfz geführt werden darf.

Aber dazu hätte ich noch eine Frage, denn das ist bei deinem FS vielleicht anders: Sag' mal, wveda,
darfst du mit deinem FS der Klasse 3 auch nur 45km/h fahren? rolleyes.gif

Sei herzlich gegrüßt, wavey.gif
Tanna
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ts1
Beitrag 02.11.2011, 14:52
Beitrag #37


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Zitat (wveda @ 02.11.2011, 14:20) *
Und ich glaube auch, dass sich "Gesetzgeber" hier "inspirieren" lassen. Da ist so eine Diskussion vielleicht mal ein Denkanstoß.
Ich fürchte, die Gesetzgeber = Bundestagsabgeordnete haben nie etwas vom Verkehrsportal gehört und lesen hier niemals, geschweige denn sie hielten es für relevant.
Selbst der ADAC redet bei dem Thema "45km/h" nur gegen eine völlig unbeeindruckte Klagemauer.

Übrigens werden tatsächlich viele 45km/h Fahrzeuge vom Händler ungedrosselt bzw. zu schnell ausgeliefert. Eben, weil die meisten Endkunden sich freuen.
Bei manchen Modellen bekommt der Händler nur das ungedrosselte Modell mit der Drossel in einer extra Packung und einem Beipackzettel, er möge doch bitte...


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MfG Thomas
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GolfVI
Beitrag 03.11.2011, 20:21
Beitrag #38


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Zitat (wveda @ 01.11.2011, 21:40) *
Den police.gif möchte ich sehen, der ein im Berufsverkehr mitrollendes LKFz anhält mit der Begründung: "Sie behindern zwar nicht den Verkehr, aber ab sofort sorgen Sie mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit dafür!"

Doch das gibts, im Stadtverkehr wird man mit einem modernen 40 oder 50 km/h Ackerschlepper (ohne Anhänger) durchaus angehalten, weil sich die police.gif wundert, dass man damit "mitschwimmen" kann. Im dichten stop and go Verkehr reicht sogar die 40km/h Version, da ja bis 40 km/h durchaus kleinwagenähnliche Beschleunigung vorhanden ist.
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