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> Fahrerlaubnis Neuerteilung
Wackeldackel
Beitrag 26.09.2011, 13:58
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag,
ich war immer nur hier als Gast, nur war ich auch betroffen "damals" meine Fahrerlaubnis abgeben zu dürfen.
Der Sachverhalt war so, Kurtzfassung: (Brandenburg)
. 1994 Führerschein (1a+3) Eingezogen wegen Trunkenheitsfahrt weit über 1,6 Promille (In Probezeit)
. 4 Monate später kamm dann der Strafbefehl (Sperre von 9 Monaten und Geldstrafe)
. 1995 Antrag gestellt für die Wierderlangung der Fahrerlaubnis
. Der Antrag wurde bearbeitet und es wurde eine MPU Angefordert, der ich aus Kostengründen nicht nachgekommen bin. Was daraus folgte --> Versagung !!
. 2011 Einen Antrag gestellt (Nach Entzug - Versagung) A+BE
. 4 Wochen nach Antrag ein Einscheiben (Gelblicher Briefumschlag) bekommen mit meinen NEUEN Führerschein smile.gif !!!


Dank des Forums hier hatte ich natürlich bedenken, ob das alles so geht nur ist es ja so das diverse Gesetze kommen und gehen.
Ich bin nur durch 2 Leute die ich kenne darauf gestossen worden das es diese 2 Jahresregelung nicht mehr gibt und das es Fälle gab/gibt wo Leute nach 10-20 Jahren Ihren Führerschein "einfach so" wieder bekommen haben.
Natürlich hab ich mich dank der heutigen PC/Internettechnik erstmal erkundigt und bin darauf auf euer Forum gestossen.
Natürlich bin ich dann die Tage dann gleich zur Führerscheinstelle gegangen (ist bei mir um die Ecke) und muste mich dann entscheiden A(beschränkt)+B+C1E oder die billigere version A+BE.
Da ich leider das Geld nicht hatte und auch mir nicht sicher war das dieses alles so geht (war sehr skeptisch) war ich der Meinung das für mich als Person A+BE reicht.

Auf jedenfall war ich sehr froh als ich auf einmal den Führerschein/karte in der Hand hatte.
Darüber hinaus was mich ein bisschen wunderte ist das die Fahrerlaubnis mit einer Restprobezeit von ca. 3 Monaten erteielt wurde.

Nun halt mal eine Frage wegen der Probezeit, sind diese 3 Monate allgemein oder kommen die 2 Jahre auch noch mit drauf. Da mir bei Antrag gesagt wurde das ich eine saftige Probezeit bekommen würde nur steht im Schreiben darüber nix weiter.
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Kai R.
Beitrag 26.09.2011, 14:02
Beitrag #2


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Hallo,

Glückwunsch zum neuen Führerschein. Die Probezeit läuft noch, und zwar für insgesamt 4 Jahre minus der Zeit die Du schon den FS hattest.

Grüße

Kai


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Kai

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Wackeldackel
Beitrag 26.09.2011, 14:20
Beitrag #3


Neuling


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Hi, erstmal danke für die Glückwünsche !!

Naja 4 Jahre minus das wie lange ich den FS schon hatte hört sich anders an als wie es in dem Schreiben stand ^^.

Da steht wörtlich drin:
Beachten Sie bitte, dass die Fahrerlaubnis mit einer Restprobezeit erteilt wurde.
Diese endet mit Ablauf des xx.xx.2011.


Wenn man dieses so lesen tut, dachte ich das dieses nur ~ 3 Monate sind.
Dach auch nix weiter über Probezeit oder die länge darüber nichts erwähnt wird.
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Kai R.
Beitrag 26.09.2011, 14:36
Beitrag #4


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kommt das denn hin? War die PZ schon verlängert und hattest Du nur noch diese paar Monate übrig?

Grüße

Kai


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Kai

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darkstar
Beitrag 26.09.2011, 14:39
Beitrag #5


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Zitat (Wackeldackel @ 26.09.2011, 15:20) *
Hi, erstmal danke für die Glückwünsche !!
Ich schließe mich den Glückwünschen an. Weiterhin habe ich dich in unserem Thread zur prüfungsfreien Neuerteilung verewigt...klick.
Zitat (Wackeldackel @ 26.09.2011, 15:20) *
Beachten Sie bitte, dass die Fahrerlaubnis mit einer Restprobezeit erteilt wurde.
Diese endet mit Ablauf des xx.xx.2011.
Das ist korrekt. Hier kommt § 65 Abs 2 StVG zur Anwendung.
Zitat
(2) Sind Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vor dem 1. Januar 1999 begangen worden, richten sich die Maßnahmen nach den Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe nach § 2a in der vor dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung. [...]

In dieser Fassung gab es den § 2 Abs 2a StVG (zur Probezeitverlängerung) noch nicht. Somit kommt nur Absatz 1 zur Anwendung:
Zitat
Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.

mfg
darkstar


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Wackeldackel
Beitrag 26.09.2011, 15:18
Beitrag #6


Neuling


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Hallo darkstar,
also sehe ich das richtig das dann so gesehen meine Probezeit in ~ 3 Monaten dann endet ?

wenn ja, realation "....jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit" kann dann bei mir dann auch nicht ganz stimmen b.z.w. hätte ich dann ca. 1 Jahr Restprobezeit.
Nur denke kommt es eventuell auch drauf an ab wann gerechnet.
Also ab den Zeitpunkt wo mir der FS abgenommen wurde oder Strafbefehl u.s.w. b.z.w. Hatte ich bevor ich den FS 1a+3 hatte auch noch Mopedführerschein (DDR) Rosa lappen.
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Jens
Beitrag 26.09.2011, 16:17
Beitrag #7


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Zitat (Wackeldackel @ 26.09.2011, 16:18) *
Hatte ich bevor ich den FS 1a+3 hatte auch noch Mopedführerschein (DDR) Rosa lappen.

Welche Klasse? Von Wann bis wann?


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Wackeldackel
Beitrag 26.09.2011, 16:27
Beitrag #8


Neuling


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Zu DDR Zeiten hatte ich Moped die 50ccm (S50 | Schwalbe u.s.w.).
Diese hatte ich bestimmt 1-2 Jahre gehabt oder länger, hab keine Unterlagen mehr darüber.
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Jens
Beitrag 26.09.2011, 16:35
Beitrag #9


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Wurde dir die DDR-FE denn irgendwann entzogen, bevor du 1 und 3 erworben hast?


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Wackeldackel
Beitrag 26.09.2011, 16:37
Beitrag #10


Neuling


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Bei Erteilung der 1a+3 wurde ja der alte abgegeben, so das ich gesammt nur 1 FS hatte.
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Jens
Beitrag 26.09.2011, 17:40
Beitrag #11


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Zum Zeitpunkt der Entziehung hattest du die Klassen 1+3 etwa ein Jahr, wenn ich dich richtig verstehe. Also hast du die 1993 erworben. Da mußt du ja schon mehr als zwei Jahre lang die DDR-Fahrerlaubnis gehabt haben, denn die DDR gabs bekanntlich seit Oktober 1990 nicht mehr.

Damals gab es folgende Bestimmung im §2a StVG:
Zitat
Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer in der Deutschen Demokratischen Republik oder im Ausland ausgestellten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit anzurechnen; würde eine Probezeit danach weniger als drei Monate betragen, so entfällt sie.


Ich hab weder im StVG noch in der StVZO einen Passus gefunden, nach der diese Bestimmung für DDR-Fahrerlaubnisse bestimmter Klassen (in deinem Fall vermutlich M) nicht gelten würde, somit sollte deine Probezeit zum Zeitpunkt der Erteilung der Klassen 1+3 bereits vorbei gewesen sein,


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Wackeldackel
Beitrag 28.09.2011, 20:07
Beitrag #12


Neuling


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Hallo, zu der Zeit wo ich die Klassen 1a+3 bekommen habe war ich frisch in der Probezeit, also komplette 2 Jahre !
Eigentlich mir auch mehr oder wenniger egal, bin erstmal Froh das ich diesen überhaupt wiederbekommen habe.

Nur wurde bis jetzt nicht genau beantwortet wie lang nun meine Probezeit ist.

a.) ...die besagten 3 Monate Restprobezeit
oder
b.) ... 2 Jahre zuzüglich 3 Monate Restprobezeit

Wie schon geschrieben, steht im Schreiben nur:
Beachten Sie bitte, dass die Fahrerlaubnis mit einer Restprobezeit erteilt wurde.
Diese endet mit Ablauf des xx.xx.2011.


Danke !
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tortenboxer
Beitrag 28.09.2011, 20:10
Beitrag #13


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1994 gab es nach meinem Wissensstand noch keine Probezeitverlängerung.
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Wackeldackel
Beitrag 28.09.2011, 20:14
Beitrag #14


Neuling


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Der erste -> Moped Führerschein --> Keine Ahnung, hab darüber leider keine Pappiere mehr jedenfalls war es zu DDR Zeiten
Der zweite-> 1994 alten Schein abgegeben und dann neuen bekommen (1a+3)
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