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> Alk am Steuer-Polizist unterstellt Verkehrs-Beeinträchtigung-überhöhte Strafe!!, Soll ich die überhöhte Strafe akzeptieren? Was tun?
Audifan87
Beitrag 25.09.2011, 08:48
Beitrag #1


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Liebe Leserinnen und Leser,
ich bitte um fachkundige Meinung zu meinem folgenden Problem. Bitte keine Moralpredigten, da mir selbst absolut bewusst ist, was ich falsch gemacht habe, ich mich nicht vor der Strafe drücken möchte, jedoch dennoch ungerecht behandelt fühle.
Kurz zu mir: Ich bin 24, weiblich, nicht mehr in der Probezeit, werde von meinem Exfreund massiv gestalkt und habe auch sonst einige Probleme, die ich nicht näher erläutern will, da es den Rahmen sprengt, die dazu führten, dass ich mit Alkohol am Steuer gefahren bin, mit dem Ziel einer Fahrt für 10min, um einfach in der Stadt zu sein und Ruhe zu haben. Vorher ist mir so etwas nicht passiert. Ich hätte auch nicht gedacht, dass es so ein hoher Wert sein würde, sonst wäre ich nicht mehr gefahren, da ich niemanden gefährden wollte und mich fahrtüchtig gefühlt habe.
Ich wurde also nach 5min als einzige auf der Straße angehalten, um rechts ran zu fahren für einen Alkoholtest. Dieser ergab 0,49. Nach einigen Minuten -bereits haltend- 0,5. Natürlich wurde der höhere Wert später eingetragen!
Nun ist die Problematik, dass der eine Polizist freundlich, höflich usw. war und der andere jedoch total sadistisch, unfreundlich, schadenfroh und mich mit seinen erniedrigenden, demütigenden Sprüchen richtig menschenunwürdig behandelte und sich schadenfroh auf mein Urteil freute!! Sowas hat keiner verdient! Dies prophezeite er mir auch immer wieder voller Vorfreude, wie meine Strafe sein würde, und dass mir dann mein Lachen und meine Sprüche schnell vergehen würde!! Nicht dass ihr etwas falsches denkt, ich war nicht gemein, uneinsichtig oder sonstiges, aber ich war auch zurück nicht superfreundlich zu ihm, wie zu dem anderen Polizisten und allen anderen normalen Menschen auf dem Revier, sondern war auch etwas schnippisch und sarkastisch, um mir diese Beleidigungen nicht gefallen zu lassen, aber auch in einem angemessenen Maße, weil keiner so mit einem umgehen sollte!! Ich fragte auch, ob dies die Rollenverteilung guter und schlechter Polizist sei, da es offensichtlich wäre, dass es ihm richtig hämisch Spaß mache und was das bringen solle. Klar ist das frech, aber es war wirklich nicht so schlimm, denn ich war immer noch höflich usw. WIE IMMER. Es war echt abartig, wie gemein er sich mir gegenüber verhalten hat!
Daraufgehend schrieb er mir auch ein möglichst hartes Urteil/Beschreibung mit der Unterstellung, ich sei Schlangenlinien gefahren, hätte den Verkehr negativ beeinflusst und wäre aufgrund Kontrolllosigkeit über mein Fahrzeug am Bordstein zum Stehen gekommen. Das stimmt überhaupt nicht!! Ich fuhr ganz normal auf der linken Spur einer 50er Zone, wie gesagt alles war frei und als ich hinter mir die Polizei mit der Aufforderung zum Halten sah, erschreckte ich mich und fuhr direkt rechts auf den Bordstein (eine Spur weiter), um möglichst schnell zum Stehen zu gelangen. Ich finde es nun so unverschämt!! Natürlich habe ich einen großen Fehler gemacht, aber dass der Polizist es extra so schreibt, um meine Strafe möglichst in die Höhe zu treiben, ist das allerletzte!! Ich weiß mit absoluter Gewissheit, dass ich Kontrolle über mein Fahrzeug hatte! Ich werde künftig keinen Tropfen mehr am Steuer trinken, das ist klar, aber dennoch ist es meine Erststrafe und ich bin im Verkehr, den es nicht mal gab, nicht aufgefallen!! Auf dieser Strecke kontrollieren sie immer! Natürlich hatte er seinen Kollegenkumpel dabei und ich habe ja keine Zeugen und dem Alkoholisierten glaubt man ja nie!!! Also, was soll ich nur tun?? Ich kann mich ja gegen die lügnerischen Aussagen nicht wehren, oder? Das kann doch alles nicht wahr sein!
Der Witz ist, sie hielten mich an, weil ich vor einem Blitzer etwas abbremste, da ich ca. 55 fuhr und daher zur Sicherheit nicht geblitzt werden sollte. Die netten Polizisten hingegen, fuhren in der 50er Zone selbst ständig 70 und bremsten vor jedem Blitzer!! Ich machte sie darauf aufmerksam, da dies auch ihr Vorwurf an mich war, also was soll das!!?
Meine Strafe ist nun 2400 € und 7 Monate Fahrerlaubnis-Entzug. Ich habe im Internet immer eine viel geringere Strafe für 1 Promille gelesen, was aber natürlich nur gilt, wenn man noch angemessen gefahren sei, was der gemeine Polizist ja extra anders beschrieb!! Ich ließ mir auch das Blut abnehmen, was dann 0,97 Promille ergab und unterschrieb alles brav, weil ich ja keine andere Wahl hatte. Ich machte auch keine schriftliche Aussage, da ich nicht wusste, was mir hierbei helfen sollte. Meine ganzen Kontrolltests/Motorik etc. bei dem Arzt waren optimal, selbst die schwierigsten, was er auch ankreuzte, ich hatte Kontrolle und Beherrschung! Selbst zum Schluss sagte mir der „böse Polizist“, dass er noch nie sich so normal mit jemandem mit 1 Promille unterhalten hätte!! Ich erinnere mich auch noch an alles…
Das komische ist auch noch, dass zum Schluss, als mir unweigerlich die Tränen kamen, der „Gemeine“ von den Beiden ein Einsehen hatte und versuchte, da es für mich sehr viel hart verdientes Geld ist, mich kurz ansatzweise zu trösten, dass es vielleicht nicht zum Urteil käme und fallen gelassen würde… Ich sagte dann leicht verbittert, dass es doch noch nie so war, dass man etwas nicht zahlen müsste, wo etwas vom kleinen Bürger zu holen wäre, dann würde es auch geholt… Und dass ich schon oft in echter Lebensgefahr im Straßenverkehr aufgrund von viel zu dichten Auffahrens, Geisterfahrern, richtig Alkoholisierten auffälligen Fahrern etc. war und da aber nie ein Polizist zur Stelle war, auch Anzeige sich mangels Zeugen und Beweisen gar nicht erst lohne und sie sich lieber um diese richtigen Kriminellen mal kümmern sollten, da diese nie erwischt werden!!! Wie es halt immer so ist im Leben… Zum Schluss verabschiedete sich der Nette freundlich mit „schönen Abend“ und der Böse sagte, ich müsste eine häufige Säuferin sein, da er immer noch nicht fassen konnte, wie beherrscht und normal ich war… Ist das nicht krass? Ich finde es so scheiße von ihm, dass nur, weil es ihm missfiel, dass ich seine beleidigenden Parolen nicht einfach demütig hinnahm, er sich gleich persönlich extra negativ an die Tasten machte, um meine Strafe in die Höhe zu treiben! Das ist so mies…
Ich weiß nun überhaupt nicht, was ich tun soll. Ich nahm mir vor, jegliche Strafe zu akzeptieren, aber in diesem Ausmaß finde ich es einfach zu viel und nicht fair. Ich habe schon so oft von viel höherer Alkoholisierung und viel geringerer Strafe gelesen… Soll ich es einfach akzeptieren und so viel zahlen oder Einspruch erheben, was natürlich noch höhere Kosten und Gerichtsverfahren mit sich bringen kann!!! Ich habe ja auch keinen Rechtsschutz etc., oder gilt auch dieser beim ADAC, da ich Mitglied bin??? Können die mir helfen? Ich würde mich sehr über Rat zu dem besten Vorgehen nun freuen… ich hoffe, dass man es noch etwas verringern könnte, bezweifle es aber, da ich ja keine Zeugen hatte und dem Alkoholisierten ja nie geglaubt wird… So viel Geld… Was soll ich nur tun?
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Jens
Beitrag 25.09.2011, 08:57
Beitrag #2


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Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:48) *
Meine Strafe ist nun 2400 €
Wieviele Tagessätze sind das?

Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:48) *
und 7 Monate Fahrerlaubnis-Entzug.
Das ist relativ wenig, nur ein Monat über dem gesetzlich vorgesehenen Mindestmaß von 6 Monaten.

Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:48) *
Ich ließ mir auch das Blut abnehmen, was dann 0,97 Promille ergab
Was für Ausfallerscheinungen werden dir denn vorgeworfen?
Entschuldige bitte, falls du die in deinem Text schon erwähnt haben solltest, aber der ist mir viel zu lang und mangels Absätzen viel zu unstrukturiert um ihn wirklich zu lesen.


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Tommy Danger
Beitrag 25.09.2011, 09:00
Beitrag #3


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Gemäß dem Waldprinzip ist sehr geschickt und intelligent von dir, von deinem möglichen Fehlverhalten, dass der Polizeibeamten zu erwähnen.

Würde ich auch sehr gut finden! think.gif
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calectra
Beitrag 25.09.2011, 09:02
Beitrag #4


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Hallo,

hast du eine Rechtsschutzversicherung? Selbst wenn nicht, würde ich hier einen Anwalt einschalten. Dir wird offensichtlich eine Straftat aufgrund von Ausfallerscheinungen vorgeworfen. Diese müssten aber eindeutig bewiesen werden. Es ist schon seltsam, dass jemand bei der Untersuchung vom Arzt keinerlei Ausfallerscheinungen zeigt, kurz zuvor im Straßenverkehr aber heftige Ausfallerscheinungen gezeigt haben soll. Hier wäre mein Ansatzpunkt.

Zu dem Cop: Ärgere dich nicht. Solche Menschen gibt es nunmal. Die nutzen ihre Uniform um irgendwelche Dinge zu kompensieren. Das ist eigentlich ein ganz armer Mensch.

Gruß


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"Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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Hulk Holger
Beitrag 25.09.2011, 09:09
Beitrag #5


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Hallo Audifan87,

erst mal herzlich Willkommen im Verkehrsportal!

Eins vorneweg, die Profis werden sich später noch melden und sich deiner Sache annehmen. Vorgeworfen wird dir eine Straftat nach §316 StGb Kraftfahrzeug geführt mit Blutalkohol ab 0,3 Promille mit alkoholtypischen Ausfallerscheinungen?

Die Strafen hierfür bewegen sich in folgendem Rahmen: Geldstrafe in Tagessätzen 40-60 je nach Alkoholisierung, Entzug der Fahrerlaubnis 6-12 Monate, Punkte 7

Stimmen die Tagessätze den mit deinem Einkommen überein? Dein Einkommen pro Tag müsste zwischen 40 - 60 € bewegen? Einkommen / 30 = Tagessatz. Sollte dies nicht hinkommen wäre dies evtl. schon ein Punkt um anzusetzen. Hast du dein Einkommen angegeben oder wurde es geschätzt?

Sorry wenn ich keine allzu große Hilfe bin wink.gif


Morgen Jens,

Zitat (Jens @ 25.09.2011, 09:57) *
Was für Ausfallerscheinungen werden dir denn vorgeworfen?


Hab dir die entsprechende Passage mal "lesbarer" gemacht wink.gif

Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:48) *
mit der Unterstellung, ich sei Schlangenlinien gefahren, hätte den Verkehr negativ beeinflusst und wäre aufgrund Kontrolllosigkeit über mein Fahrzeug am Bordstein zum Stehen gekommen.
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Audifan87
Beitrag 25.09.2011, 09:22
Beitrag #6


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Ja, die Tagessätze stimmen mit meinem Einkommen überein, welches ich aber noch nicht so lange habe. Das Problem ist, dass ich sozusagen in den Maßen bestraft werde, wenn absolute Verkehrsuntüchtigkeit hinzukommt, also Schlangenlinien fahren, keine Kontolle über das Fahrzeug, unkontrolliert zum Stehen kommen, was absolut nicht stimmt und daher die Strafe in die Höhe treibt. Der eine Polizist deckt den anderen, da es natürlich sein Kumpel und Kollege ist. Hier spielt sehr viel menschlich mit, was sachlich sein sollte... Ich würde das auch stocknüchtern unter aller Sau und unqualifiziert finden. Danke für eure Beiträge und an die Moralapostel: ich möchte nicht von meiner Schuld ablenken, aber ich finde dies ist ein wichtiger Punkt, der das Strafmaß unberechtigterweise beeinflusst hat. Und meine persönlichen Gründe sind hierbei eigentlich irrelevant, ich habe sie auch vor der Polizei nicht genannt und nur hier erwähnt, da ich hier auch das Menschliche wichtig zur Erläuterung finde. Ich möchte keine noch höheren Kosten durch den Einspruch verursachen und daher wissen, ob ich überhaupt eine Chance habe, wieder auf dem normalen Maß beurteilt zu werden, ohne die Ausfallerscheinungen, die erdacht sind zur "Züchtigung meinerseits und Genugtuung des Polizisten"... Lohnt es sich, einen Anwalt zu nehmen oder ein Schreiben zu verfassen? Danke.
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Jens
Beitrag 25.09.2011, 09:28
Beitrag #7


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Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 10:22) *
also Schlangenlinien fahren, keine Kontolle über das Fahrzeug, unkontrolliert zum Stehen kommen, was absolut nicht stimmt

Vielleicht warst du mit deinen fast 1‰ aber auch einfach nicht mehr in der Lage, deine Fahrweise objektiv zu beurteilen?
Irgendeinen Grund muß es doch gegeben haben, warum du nach relativ kurzer Fahrtzeit angehalten und zu einem Alkoholtest aufgefordert wurdest.


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kabo55
Beitrag 25.09.2011, 09:33
Beitrag #8


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Hallo,

noch einmal:

wie viele Tagessätze stehen im Strafbefehl?
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Wollf_0708
Beitrag 25.09.2011, 09:36
Beitrag #9


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Ein Grund ?
Zitat
Ich fuhr ganz normal auf der linken Spur einer 50er Zone, wie gesagt alles war frei und als ich hinter mir die Polizei mit der Aufforderung zum Halten sah, erschreckte ich mich und fuhr direkt rechts auf den Bordstein (eine Spur weiter), um möglichst schnell zum Stehen zu gelangen.

Mit meinen Worten: Fährt auf der linken Spur, bremst "erschreckt" vor dem Blitzer ab, zieht dann auf die (freie) rechte Spur und "rammelt" dann noch auf den Bordstein.
Als Nicht-Polizist würde ich mir da auch so meine Gedanken machen. whistling.gif
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Ernschtl
Beitrag 25.09.2011, 09:38
Beitrag #10


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Einspruch, Anwalt, Gericht. Was sonst?
Ich denke es kann nur besser werden und man kann den lieben Polizisten auch ein wenig zappeln lassen.


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Wer bremst hat Angst
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ilam
Beitrag 25.09.2011, 09:42
Beitrag #11


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Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:48) *
und als ich hinter mir die Polizei mit der Aufforderung zum Halten sah, erschreckte ich mich und fuhr direkt rechts auf den Bordstein (eine Spur weiter), um möglichst schnell zum Stehen zu gelangen.


Wo hättest Du gehalten, hättest Du keinen Alkohol intus gehabt? Bist Du sehr schnell den Bordstein hochgefahren? Hast Du vorher geblinkt?
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ts1
Beitrag 25.09.2011, 09:45
Beitrag #12


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Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:22) *
Das Problem ist, dass ich sozusagen in den Maßen bestraft werde, wenn absolute Verkehrsuntüchtigkeit hinzukommt, also Schlangenlinien fahren, keine Kontolle über das Fahrzeug, unkontrolliert zum Stehen kommen, was absolut nicht stimmt und daher die Strafe in die Höhe treibt.
So die Aussage der unbestechlichen und neutralen Autoritätspersonen in Uniform.
Kannst Du deren Aussage unzweifelhaft widerlegen? Du bräuchtest jede Menge schwurfester Zeugen zu Deinen Gunsten um das Gericht an der Glaubwürdigkeit der Polizisten zweifeln zu lassen.
Vom Gericht gibt es ein Urteil, nicht unbedingt die Wahrheit.

Mir fällt etwas anderes ein: Das Einkommen sollte normalerweise mindestens über 1 Jahr, ggf. 2 Jahre gemittelt werden. Wenn Du erst seit kurzem viel verdienst, ist diese Momentaufnahme (evtl. in der Probezeit und sehr unsicher) nicht der geeignete Maßstab.
Ein Einspruch begrenzt gegen die Höhe des Tagessatzes, zusammen mit Unterlagen der Einkommensverhältnisse der letzten 1-2 Jahre, ist einfach zu verfassen.


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MfG Thomas
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Jens
Beitrag 25.09.2011, 09:46
Beitrag #13


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Zitat (Ernschtl @ 25.09.2011, 10:38) *
Einspruch, Anwalt, Gericht. Was sonst?

Das führt dann aber wohl zu höheren Kosten, die @Audifan87 aber unbedingt vermeiden möchte:
Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 10:22) *
Ich möchte keine noch höheren Kosten durch den Einspruch verursachen

und da sie
Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:48) *
auch keinen Rechtsschutz etc.,
hat, wird sie auf diesen Kosten wohl sitzen bleiben. Es wäre zwar denkbar, daß im Fall, daß das Gericht eine Straftat verneint, die Kosten für den Anwalt plus das dann fällige Bußgeld wegen einer §24a-Owi zusammen auch nicht höher ausfallen als die derzeitige Geldstrafe, aber sind die Chancen dafür wirklich so gut? Nach der Einschätzung von @Audifan87 wohl nicht, denn
Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 10:22) *
Der eine Polizist deckt den anderen,
also gibt es schon zwei Zeugen, welche die Ausfallerscheinungen bestätigen werden.


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JTH
Beitrag 25.09.2011, 09:55
Beitrag #14


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Zitat (Jens @ 25.09.2011, 10:46) *
Es wäre zwar denkbar, daß im Fall, daß das Gericht eine Straftat verneint, die Kosten für den Anwalt plus das dann fällige Bußgeld wegen einer §24a-Owi zusammen auch nicht höher ausfallen als die derzeitige Geldstrafe, aber sind die Chancen dafür wirklich so gut? Nach der Einschätzung von @Audifan87 wohl nicht, denn

Im Falle des 24a würde aber nur ein FV von 1 Monat verhängt und nicht der Entzug über 7 Monate, verbunden mit der Neubeantragung und -erteilung der FE.
Es wäre also durchaus eine Gewinnmöglichkeit da, selbst wenn die monetären Felgen gleich blieben.

Allerdings kann ich mir ohne anwaltliche Hilfe keine nennenswerten Erfolgsaussichten vorstellen.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Audifan87
Beitrag 25.09.2011, 10:30
Beitrag #15


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Ja, ich möchte noch weitere Kosten vermeiden, wenn die Chancen zu gering stehen, dass es etwas bringt!! Daher frage ich hier nach, was ihr meint, ob ich überhaupt Erfolgsaussichten habe, zu meinem Recht zu kommen.... Auch wenn es mein Fehler war, ist das Strafmaß überzogen und das mit den Schlangenlinien gelogen, was jedoch schwer zu bezeugen ist, da die Polizisten ja ihre Aussagen gegenseitig decken.

Es geht nicht um die Schuldfrage, es geht nicht um Opfer oder Täter. Hört bitte auf damit! Es geht nur darum, ob man das unberechtigt überhöhte Strafmaß umgehen bzw. mildern kann, da es normalerweise viel zu hoch ist für ein erstmaliges Vergehen und es aus Sadismus gelogen war die "Beobachtung" des Polizisten! Ernsthaft! Ich kann euch keine Beweise geben, aber da ich Hilfe und Rat zu diesem Fall suche, wäre es hilfreicher, wenn ihr mir das glaubt. Ich lüge nich

Der böse Polizist prophezeite mir voller Vor- und Schadenfreude auf dem Revier beim Eingeben seiner "völlig neutralen Beobachtungen" bereits meine voraussichtliche Strafe!!! Weil er ja seine Erfahrungen hat, was normalerweise dabei rauskommt und er ja beeinflussen kann, was er hinschreibt... Natürlich bleibt es weiterhin meine Schuld, aber es ist ein Riesenunterschied, was er über meine Fahrweise schreibt, da gleich ein ganz anderes Strafmaß angewendet wird! Ich habe leider hier keine Beweise, aber ich weiß, dass ich normal gefahren bin in der Spur!!!

Also, da steht: fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

Falls Sie Einspruch einlegen, kommt es zu einer Hauptverhandlung und Sie erhalten eine Vorladung zum Gericht. usw

Strafbefehl: 0,97 Promille im Bluttest (30 min später)
"Trunkenheitsbedingt fuhren Sie in Schlangenlinien und orientierten sich stark zur Mittellinie hin. Außerdem reagierten Sie nicht auf die verschiedenen Signale der Polizeibeamten, bis Sie mangels ausreichender Kontrolle über Ihr Fahrzeug ungebremst auf einen Bordstein fuhren und abrupt anhielten."

Ähhh hallo????? Es fuhr als einziger weiterer Verkehrsteilnehmer der Polizeiwagen hinter mir auf der linken Spur von 2 Spuren. Als ich das Schild Stop usw. aufleuchten sah, erschrak ich, wusste ich, ich müsste schnellstmöglich anhalten, habe nachgesehen, dass alles frei ist und bin über die Rechte Spur bis zum Bordstein gefahren, natürlich BREMSEND!!! HALLO WAS STEHT DA GELOGENES IN DIESER BESCHREIBUNG??? Und nix da mit Schlangenlinien, habe der Spur entsprechend minimal gelenkt, wo wie es nötig war..... klar, leicht kurvige Straße, aber nicht SO !!!!

Strafe: 30 Tagessätze zu 2400 € also je 80... 7 Monate Fahrerlaubnis entzogen.
PLUS KOSTEN DES VERFAHRENS usw...

Und ich war insofern betrunken, dass ich bei komplett nüchternem Verstand nicht mehr gefahren wäre und das bereue ich!! Dennoch bin ich so gefahren, dass ich niemanden gefährdet habe!! Abgesehen davon, dass dort kein Mensch sonst gefahren ist! Sonst wäre ich nicht gefahren, da ich niemanden gefährden will, aber nichtsdestotrotz war die Gefährdung aufgrund der guten Kontrolle sicherlich geringer als in vergleichbar alkoholisiertem Fall!

"Mit meinen Worten: Fährt auf der linken Spur, bremst "erschreckt" vor dem Blitzer ab, zieht dann auf die (freie) rechte Spur und "rammelt" dann noch auf den Bordstein.
Als Nicht-Polizist würde ich mir da auch so meine Gedanken machen."

Wie bitte????????????? Müssen manche Leute ALLES falsch verstehen??? Ich bin ja deswegen rechts ran an den Bordstein gefahren, WEIL sie mich angehalten haben!!! Dies sah ich dann durch das Leuchtschild. Durch welche Zeichen sonst haben sie mich bei einer Nachtfahrt darauf aufmerksam gemacht??? Gewunken oder was?? Soll ich mir die Fahrzeuginsassen hintendran etwa die ganze Zeit genau angucken, obwohl nichts leuchtet etc., oder was?? Und ich bin deswegen aufgefallen, weil kurz vor dem Anhalten, weswegen sie es ja auch machten, ein Blitzer kam, wo ich automatisch von meiner bereits angemessenen Geschwindigkeit (55) runtergebremst zur Sicherheit auf 45 habe... Jetzt alles klar?
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JTH
Beitrag 25.09.2011, 10:32
Beitrag #16


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Von einer Gefährdung anderer wird auch nichts gesagt - sonst wäre der SB deutlich höher, weil wir dann nicht im 316er sondern im 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) wären.


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Jens
Beitrag 25.09.2011, 10:34
Beitrag #17


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Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 11:27) *
Dennoch bin ich so gefahren, dass ich niemanden gefährdet habe!

Eine Gefährdung wird dir ja auch nicht vorgeworfen.

Ich denke, daß dir hier im Forum niemand sagen kann, wie deine Erfolgsaussichten stehen, wenn du Einspruch einlegst. Dafür wirst du wohl oder übel einen Anwalt aufsuchen müssen, der dann Akteneinsicht nehmen und deine Chancen realistisch einschätzen kann. aber das kostet nun mal Geld, und wenn der Anwalt dir vom Einspruch abrät, hast du dadurch zusätzliche Kosten produziert.
Aber auch wenn der Anwalt deine Chancen als gut einschätzt, ist das keine Garantie, daß du mit einem Einspruch erfolgreich sein wirst.


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Haberlon
Beitrag 25.09.2011, 10:36
Beitrag #18


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Gibt's beim ADAC nicht eine kostenlose Erstberatung? Würd ich auf jeden Fall in Anspruch nehmen.
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ilam
Beitrag 25.09.2011, 10:39
Beitrag #19


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Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 11:30) *
ein Blitzer kam, wo ich automatisch von meiner bereits angemessenen Geschwindigkeit (55) runtergebremst zur Sicherheit auf 45 habe... Jetzt alles klar?


Abgesehen von dem anderen: Du tust allen Verkehrsteilnehmern einen großen Gefallen, wenn Du Dir diesen Unsinn abgewöhnst. Bei Tacho 55 besteht keinerlei Gefahr, dass Du geblitzt wirst. Wenn Du doch Angst davor hast, dann genügen Tacho 50 für 100,0000% Sicherheit voll aus. Tacho 45 (ca. echte 40) ist schlichtweg Unsinn, das Bremsen und wieder Anfahren verbraucht unnötig Sprit und ist eine unnötige Gefahr.
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JTH
Beitrag 25.09.2011, 10:49
Beitrag #20


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Zitat (Haberlon @ 25.09.2011, 11:36) *
Gibt's beim ADAC nicht eine kostenlose Erstberatung? Würd ich auf jeden Fall in Anspruch nehmen.


Oh je - mein lieblings-Feindbild...

Ungeachtet der rechtlichen Qualitäten und Kompetenzen des ADAC: Was soll dies über die Infos aus dem Fred hier hinaus bringen? Ohne Akteneinsicht kann gar nichts gesagt werden.


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kabo55
Beitrag 25.09.2011, 10:51
Beitrag #21


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Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 11:30) *
Strafe: 30 Tagessätze zu 2400 € also je 80... 7 Monate Fahrerlaubnis entzogen.
PLUS KOSTEN DES VERFAHRENS usw...

Dieses Strafmaß bewegt sich im untersten Bereich (30 Tagessätze!) für eine Trunkenheitsfahrt (Straftat).

Der BAK-Wert von 0,97 ‰ liegt sehr nahe am Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit (1 Promille plus 0,1 ‰ Sicherheitszuschlag), ab dem es auf Ausfallerscheinungen nicht mehr ankommt, sondern sowieso eine Straftat vorliegt.

Das ist ein aus der Ferne nicht leicht zu beurteilender Fall. "Schlangenlinien" nimmt der Betroffene selbst oft nicht mehr wahr.

Ob sich eine Hauptverhandlung lohnt, kann wohl nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beurteilen. Eine kostenlose Erstberatung sollte über den ADAC möglich sein. Eine Akteneinsicht kostet auch nicht viel, sie ist meistens unter 100 Euro zu haben.

Den Einspruch kannst du gleich selbst schreiben, um die Frist zu wahren. Und ggf. später auch wieder selbst zurück nehmen.


Ansonsten bliebe noch übrig, die Höhe des Tagessatzes (80 Euro) zu überprüfen und zwar, ob sie zu den wahren Einkommensverhältnissen passt.
Es ist weiterhin möglich Ratenzahlung zu beantragen oder die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten.
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass man sie auch absitzen kann.
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Haberlon
Beitrag 25.09.2011, 10:51
Beitrag #22


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@ JTH

Auch wahr.

Aber: Was haben die zweifelhaften Kompetenzen des ADAC mit den Kompetenzen der Verkehrsanwälte zu tun, die mit diesem zusammenarbeiten?
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Audifan87
Beitrag 25.09.2011, 10:54
Beitrag #23


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Danke für den Tipp, aber das ist ja auch nicht mein Normalverhalten und oft eine natürliche schlecht kontrollierbare Reaktion der meisten Fahrer. Wenn man plötzlich einen Blitzer entdeckt, bremst man doch automatisch etwas runter. Das war keine böswillige Absicht und ich werde versuchen, es in Zukunft auch zu ändern. Generell möchte ich auch eine gerechte Strafe erhalten, aber dies ist sehr überhöht für eine solche Erststrafe im Vergleich zu dem normalen Strafmaß und dies nur durch die künstlich aufgepunschte Beschreibung des einen Polizisten. Meint ihr, es nützt etwas, mit den beiden Polizisten noch mal zu reden??
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kabo55
Beitrag 25.09.2011, 10:57
Beitrag #24


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Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 11:54) *
Meint ihr, es nützt etwas, mit den beiden Polizisten noch mal zu reden??

Nicht das Geringste.
Für die Polizei ist der Fall erledigt.
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steveluke
Beitrag 25.09.2011, 10:58
Beitrag #25


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Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 11:54) *
Meint ihr, es nützt etwas, mit den beiden Polizisten noch mal zu reden??

Nein, das wird nichts nützen.
Ihre Zeugenaussage, nach der sie bei dir Ausfallerscheinungen festgestellt haben wollen, ist bereits aktenkundig; die komplette Akte ist bereits bei der Staatsanwaltschaft.
Die einzige Chance besteht im fristgerechten Einspruch gegen den Strafbefehl, worauf eine Hauptverhandlung beim zuständigen Amtsgericht zu erwarten ist.
Hier können die Polizeibeamten gegebenenfalls vom Richter und/oder Rechtsanwalt angehört und gelöchert werden.


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Audifan87
Beitrag 25.09.2011, 10:59
Beitrag #26


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Meine Überlegung war, sie könnten vielleicht noch mal schreiben, dass ich keine Schlangenlinien gefahren wäre, da er sich wahrscheinlich nur provoziert gefühlt hat und es mir "richtig zeigen" wollte!! Vielleicht kann ich ihnen ja nochmals die Situation erklären und sie um ein Einsehen bitten?? Das war so meine Hoffnung... Das mit dem Rechts ranfahren in der Beschreibung, als hätte ich zufällig genau in dem Moment des Aufblinkens des Stop-Anhalten-Schildes die Kontrolle über den Wagen verloren und wäre rechts an den Bordstein gerast, stimmt ja wohl auch absolut nicht. Ich denke davon hängt dann die hohe Strafe ab, oder? Sonst spucken ja alle "Strafrechner" etwas hundert mal niedrigeres aus sad.gif
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JTH
Beitrag 25.09.2011, 11:03
Beitrag #27


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Der Sachbearbeiter hat bereits in seiner Strafanzeige geschrieben, was er wahrgenommen hat. Ein Gespräch Deinerseits mit ihm wird diese Wahrnehmung nicht ändern. Er wird garantiert nicht einspannen und nun einen anderen Sachverhalt schildern.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 25.09.2011, 15:38
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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steveluke
Beitrag 25.09.2011, 11:05
Beitrag #28


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Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 11:59) *
Ich denke davon hängt dann die hohe Strafe ab, oder?

Davon hängt sogar der komplette dir zur Last gelegte Tatbestand ab.
Ohne Ausfallerscheinungen wäre deine Fahrt "nur" als Ordnungswidrigkeit zu bewerten (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot).
Mit Ausfallerscheinungen wäre es die vorgeworfene Straftat (Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis).

Anders ausgedrückt: Für dich muss es nun darum gehen, dass von den Beamten beobachtete Fahrverhalten als "nicht alkoholbedingte Ausfallerscheinung" da stehen zu lassen. Dann würde aus dem Vorwurf einer Straftat der Vorwurf "nur" einer Ordnungwidrigkeit".
Wenn das gelingen sollte, wäre für dich viel gewonnen.
Zu optimistisch wäre ich da nicht - und ohne Rechtsanwalt würde ich das nicht unbedingt angehen.


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JTH
Beitrag 25.09.2011, 11:08
Beitrag #29


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Zitat (steveluke @ 25.09.2011, 12:05) *
...und ohne Rechtsanwalt würde ich das nicht unbedingt angehen.

Ich gehe soweit und sage: Ohne RA keine Chance.


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ilam
Beitrag 25.09.2011, 11:10
Beitrag #30


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Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 11:59) *
Meine Überlegung war, sie könnten vielleicht noch mal schreiben, dass ich keine Schlangenlinien gefahren wäre, da er sich wahrscheinlich nur provoziert gefühlt hat und es mir "richtig zeigen" wollte!!


Überleg mal, was einem Polizisten passiert, der sowas zugibt.
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Audifan87
Beitrag 25.09.2011, 11:18
Beitrag #31


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Ihr habt Recht... Aber dann werden sie doch vor Gericht erst Recht um ihre Glaubwürdigkeit bangen und es auf Biegen und Brechen nicht zugeben wollen!!! Sie werden immer noch darauf bestehen und er hat ja einen Zeugen, seinen Kollegen, und dann tastet man auch noch ihre Glaubwürdigkeit an und damit die gute Polizei, das geht doch nicht!!! Sie haben doch auf jeden Fall Recht mit ihrer "neutralen Beobachtung", da sie ja "keinen Grund" (jaja) haben, mir zu schaden. Und ich war die "Betrunkene", also sowieso unglaubwürdig! Dass sie dann selbst sagen, wir haben uns normal und niveauvoll unterhalten und dann fast die Strafe zurückziehen wollten, das interessiert doch dann keinen mehr... Ich finde es so unfair, aber es scheint wohl aussichtslos... Selbst mit Anwalt, oder? Wie soll man nur etwas dagegen beweisen??
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JTH
Beitrag 25.09.2011, 11:25
Beitrag #32


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Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 12:18) *
...da sie ja "keinen Grund" (jaja) haben, mir zu schaden. ...

Welchen Grund (außer dem von Dir vorgeworfenen "Sadismus") haben sie denn, Dir zu schaden?

Jeder halbwegs klar denkende Polizeibeamte wird mir zustimmen,wenn ich sage, daß so eine Hochqualifizierung vom 24a zum 316er wegen Ausfallerscheinungen sehr wohl überlegt ist. Der 24a ist eine der billigsten Nummern, die man sich vorstellen kann. Nach der Messung mit dem Evi wird ein Blatt Papier schwarz gemacht und die Sache ist erledigt und vergessen. Die Hochqualifizierung ist jedoch ein mehr als übler Papierkram. Grundlos tut man sich diesen nicht an. Auch die Tatsache, daß hier fast jeder 316er, der auf folgenlose Ausfallerscheinungen basiert, geht vor Gericht, was wieder lästig ist.

Und für aller "Fans" der Strichliste: Ein 24a-Strich ist genauso dick wie ein 316er-Strich.


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ts1
Beitrag 25.09.2011, 11:36
Beitrag #33


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Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 11:18) *
Ihr habt Recht... Aber dann werden sie doch vor Gericht erst Recht um ihre Glaubwürdigkeit bangen und es auf Biegen und Brechen nicht zugeben wollen!!!
Natürlich würden sie das. Ob im Recht oder nicht.
Du kannst jetzt die ganz große Keule schwingen und einen unglaublichen Korruptionsskandal bei der deutschen Polizei aufdecken wollen - oder Deine Chancen realistisch einschätzen (lassen).
Auch der Staatsanwalt hat der Polizei geglaubt, sonst hättest Du keinen Strafbefehl bekommen.
Imho hast Du ohne viele glaubwürdige Entlastungzeugen nullkommanix Chancen was den Tathergang angeht. Und der Promille-Wert wurde auch nicht zwangsläufig gefälscht und ist schwerlich wegzuargumentieren.

Ein persönlicher Kontakt mit den Beamten kann Dir praktisch nur zum Nachteil gereichen. Wie würde sich eine versuchte Zeugenbeeinflussung im Gerichtsprozeß auswirken!? whistling.gif


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MfG Thomas
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Audifan87
Beitrag 25.09.2011, 11:42
Beitrag #34


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Deswegen schreibe ich ja, ob es überhaupt etwas bringt, sich das anzutun und mehr für den Anwalt usw. zu zahlen!!! Aber es IST einfach ungerecht, eine so hohe Summe, da es keine Ausfallerscheinungen etc. gab. Das sieht man ja schon an dieser überzogenen Beschreibung des Rechtsran-Fahrens. Wenn da nur stünde, Schlangenlinien, hätte ich mich ja noch bis zum Untergang hinterfragt, ob es wirklich so gewesen sein könnte und ich mich täusche, aber da ich mich an alles erinnere und alle Arzt-Kontrolltests mit tausend Umdrehungen und allem pi pa po absolut okay und beanstandungslos waren, weiß ich ja, dass es ungerechtfertigt war!!! Und ja, ich denke es war der einzige Grund, dass er weiß, dass er im Recht ist, so etwas extra hinzuschreiben, weil er sonst ja unangetastet ist und ihm natürlich vom Richter Recht gegeben wird, natürlich glaubt der Richter im ersten Moment der Polizei, da ja sonst niemand dabei war!!!! Oh mann, was soll ich nur machen, ich finde es so ungerecht..........
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ts1
Beitrag 25.09.2011, 11:56
Beitrag #35


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Wie schon gesagt wurde, ist das Strafmaß - gemessen an den Vorwürfen - nicht gerade hart.
Hast Du im Durchschnitt weniger verdient, als jetzt gerade, bietet sich ein weiterer finanzieller Ansatzpunkt. Das geht auch ohne Anwalt und ohne Risiko, der Staatsanwalt sagt höchstens "nein, bleibt so".
Vorteil eines Anwalts ist die klare Kostenkalkulation. Seine Gerichtsgebühren sind happig, aber wenn es nur Erstberatung ist, bleibt es im unteren dreistelligen Bereich.

Die (behaupteten) Ausfallerscheinungen haben auch etwas Gutes: Du scheinst nicht an Alkohol gewöhnt zu sein.
Bestehe nicht darauf, dass Du mit 1 Promille noch perfekt autofahren könntest - sonst machen sich die Behörden noch ganz andere Gedanken! whistling.gif


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MfG Thomas
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ilam
Beitrag 25.09.2011, 11:57
Beitrag #36


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Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 12:42) *
da es keine Ausfallerscheinungen etc. gab.


Woher weißt Du das so genau? Selbst gefahrene Schlangenlinien bekommt man selbst nicht mit, sonst würde man es ja lassen...

Mit 1‰ bekommt man bezüglich des eigenen Verhaltens eine "rosarote Brille", das ist eine ganz normale Auswirkung des Akohols. Das Ranfahren mag Dir normal vorgekommen sein, wenn Du nüchterner Beifahrer von Dir selbst gewesen wärest oder ein Video davon sehen würdest, wärest Du vermutlich anderer Meinung.
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durban
Beitrag 25.09.2011, 12:00
Beitrag #37


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Hallo Audifan! wavey.gif

Bist Du Dir sicher, dass die Polizisten Dir etwas böses unterstellen wollen?
Möglicherweise hat sich objektiv für sie die Situation einfach anders dargestellt als Du es erlebt hast.

Übrigens ist es keine böse Absicht, dass der höchste Wert eingetragen wurde bzw. der Wert, der sich erst 30 Minuten später ergab. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, denn es kommt auf den Gehalt Alkohol an, der zu einer entsprechenden Alkoholkonzentration führt.
Die 0,5 vom Pusten werden mg/l gewesen sein, was in etwa 1,0 o/oo entspricht.

Ich weiß nicht, ob Du die Struktur der Alkoholdelikte schon kennst, aber da sie für Dich bedeutsam ist, hier nochmal zusammengefasst:

- In jedem Fall liegt ab einer BAK von 1,1 o/oo eine Straftat nach § 316 StGB vor. Die Folgen sind in der Regel Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug*. Ab diesem Wert spricht man von "absoluter Fahruntüchtigkeit", weil dann unwiderlegbar vermutet wird, dass der Fahrer nicht mehr fährig war, das Fahrzeug sicher zu führen.

- Unter 1,1 o/oo kann ebenfalls eine solche Straftat nach § 316 StGB vorliegen (ab 0,3 o/oo), aber nicht automatisch. Strafbar ist das Verhalten nur, wenn die sog. "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt, also wenn es konkrete Anzeichen dafür gibt, dass der Fahrer nicht mehr fahrtüchtig war. Diese Anzeichen manifestieren sich in den alkoholbedingten Ausfallerscheinungen. Je näher die BAK an der 1,1- Grenze, desto eher wird vermutet, dass eine Ausfallerscheinung ihre Ursache im Alkohol hatte. Schlangenlinien bei 0,3 o/oo lassen sich also nicht ohne weiteres durch den Alkohol erklären (bzw. sind eher widerlegbar), als mit 1,09 o/oo.

Dein Problem ist, dass Du sehr nah an der 1,1 o/oo- Grenze bist.
Du müsstest also gut glaubhaft machen können, dass die Dir vorgeworfenen Ausfallerscheinungen andere Ursachen hatten.

- Liegt bei einer BAK von 0,5 bis 1,09 o/oo keine Strafbarkeit nach § 316 StGB vor, so bleibt als "Auffangtatbestand" eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
Diese wird mit einem Bußgeld von 500 Euro, 4 Punkten im VZR sowie einem Monat Fahrverbot* geahndet.

Die Strafe ist übrigens nicht außer Verhältnis; 30 TS sind in Ordnung, und mit dem Fahrerlaubnisentzug bist Du auch nicht allzu schlecht weggekommen.
Bevor Du Einspruch gegen den Strafbefehl einlegst, solltest Du bedenken, dass sich das Urteil nicht nur zum besseren ändern kann.

*Zum Unterschied von Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug:
- Das Fahrverbot ist das Verbot, während des fraglichen Zeitraums (1 - 3 Monate) Kraftfahrzeuge zu führen. Nach dessen Ablauf ist alles wieder wie vorher.
- Beim Fahrerlaubnisentzug (minimum 3, in diesem Fall 6 Monate) erlischt die Fahrerlaubnis als solche, also das Recht, das Du einmal mit Aushändigung des Führerscheins erworben hast. Der Führerschein wird vernichtet. Die Sperrfrist ist die Frist, in der Dit keine neue FE erteilt werden darf. Nach Beantragung einer neuen FE erhältst Du diese mit einem neuen Erteilungsdatum.

Was noch über die Folgen Deiner Tat zu wissen ist:
- Dir werden keine Punkte im VZR eingetragen
- Die Tat bleibt 10 Jahre im VZR gespeichert, die mit Erteilung einer neuen FE beginnen (spätestens nach 5 Jahren). Im Falle einer weiteren Trunkenheitsfahrt innerhalb dieses Zeitraums droht, unabhängig vom Promillewert, die Anordnung einer medizinisch- psychologischen Untersuchung (Alkohol- MPU).
- Eine neue FE kann 3 Monate vor Sperrfristende beantragt werden.

MfG
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Audifan87
Beitrag 25.09.2011, 12:21
Beitrag #38


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500 euro, 4 punkte und 1 monat fahrerlaubnis entzug fände ich ja auch angemessen, wäre ja noch schön gewesen und hätte ich gut und gerne hingenommen! aber 2400, evtl. auch noch 7 punkte und definitiv 7 monate entzug dafür ist ja wohl völlig abgedreht! sorry, ich sehe absolut meinen fehler, aber es waren nunmal keine schlangenlinien...das sehe ich daran, wie ich das lenkrad bewegt habe, wie viel abstand ich zu beiden seiten jeweils hatte, wie ich noch bei verstand war, wie ich gleich auf blitzer und STOP POLIZEI reagiert habe und an den "erfolgreichen" tests und daran, dass sie mich nur angehalten haben, weil ich vor dem blitzer noch mal zur sicherheit ein wenig schärfer abgebremst habe! (also keine vollbremsung, nur 10km/h weniger)
natürlich wird dem polizisten geglaubt, wenn ich etwas getrunken habe, daher schreibt er ja auch so einen mist, da er weiß, dass er im recht sein wird! das ist doch voll unfair!
sie können ja gerne unterstellen, dass ich eine alkoholgewöhnung habe, aber dies müssten sie ja wohl auch nachprüfen können durch lebertests etc.?? es kann doch auch so sein, dass man motorisch und geistig nicht so extrem auf alkohol reagiert bei 1 promille wie vielleicht andere, oder?
vielen dank für eure antworten!! meint ihr echt, ich soll das kommentarlos akzeptieren?

Wie bitte, ich muss jetzt sogar nochmals die Fahrprüfung machen????????????
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kabo55
Beitrag 25.09.2011, 12:23
Beitrag #39


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Zitat (JTH @ 25.09.2011, 12:25) *
Und für aller "Fans" der Strichliste: Ein 24a-Strich ist genauso dick wie ein 316er-Strich.

50 Punkte? unsure.gif
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Plusquamperfekt
Beitrag 25.09.2011, 12:24
Beitrag #40


Neuling


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Es ist schon ziemlich starker Tobak, der einem hier eingeschenkt wird.

Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:48) *
Sprüchen richtig menschenunwürdig behandelte

Mir kommen gleich die Tränen. Vielleicht hat der Polizist ja vor kurzem Opfer eines anderen betrunkenen Autofahrers (der sich selbst auch für fahrtüchtig hielt) von der Straße gekratzt?

Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:48) *
... und sich schadenfroh auf mein Urteil freute!! Sowas hat keiner verdient! Dies prophezeite er mir auch immer wieder voller Vorfreude, wie meine Strafe sein würde, und dass mir dann mein Lachen und meine Sprüche schnell vergehen würde!!

Was waren das für Sprüche? Betrunken Auto fahren, erwischt werden und dann noch lachen - ich hätte vermutlich genauso wie der Kollege reagiert.

Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:48) *
... Unterstellung, ich sei Schlangenlinien gefahren, hätte den Verkehr negativ beeinflusst und wäre aufgrund Kontrolllosigkeit über mein Fahrzeug am Bordstein zum Stehen gekommen. Das stimmt überhaupt nicht!! Ich fuhr ganz normal auf der linken Spur einer 50er Zone, wie gesagt alles war frei

Wieso fährst du links, wenn die rechte Spur frei ist?

Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:48) *
Ich weiß mit absoluter Gewissheit, dass ich Kontrolle über mein Fahrzeug hatte!

Es gibt doch eigentlich nur zwei Möglichkeiten: entweder du bist mit fast einem Promille wirklich keine Schlangenlinien gefahren, dann deutet das auf eine gewisse Trinkfestigkeit, also eine Gewöhnung an Alkohol. Oder du bist Schlangenlinien gefahren (was ja auch zum Fahren auf der linken Spur auf einer menschenleeren Straße paßt) - dann entspricht deine Fahrtüchtigkeit weder deiner Wahrnehmung noch der Wahrheit.

Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:48) *
aber dennoch ist es meine Erststrafe und ich bin im Verkehr, den es nicht mal gab, nicht aufgefallen!! Auf dieser Strecke kontrollieren sie immer!

Jaja, du bist nie vorher alkoholisiert gefahren - behaupten das nicht alle, die nie zuvor erwischt wurden? Und wenn du weißt, daß auf deiner Strecke oft kontrolliert wird, warum nimmst du dann kein Taxi?

Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:48) *
Die netten Polizisten hingegen, fuhren in der 50er Zone selbst ständig 70 und bremsten vor jedem Blitzer!!

Müßten die Polizisten dann nicht nach kurzer Zeit über alle Berge sein? Wieso waren sie dann auf einmal hinter dir?

Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:48) *
Selbst zum Schluss sagte mir der „böse Polizist“, dass er noch nie sich so normal mit jemandem mit 1 Promille unterhalten hätte!!

Die meisten Menschen haben mit einem Promille massive Ausfallerscheinungen - daß du die offensichtlich nicht hattest, spricht Bände.

Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:48) *
... dass ich schon oft in echter Lebensgefahr im Straßenverkehr aufgrund von viel zu dichten Auffahrens, Geisterfahrern, richtig Alkoholisierten auffälligen Fahrern etc. war

Siehste, und wenn die dann wirklich mal erwischt werden, dann behaupten sie auch, daß sie noch nie im Leben vor einer Autofahrt einen Tropfen Alkohol angerührt hätten...

Abgesehen davon kenne ich eine solche Trotzreaktion eher von kleinen Kindern, die sich in die Ecke gedrängt fühlten: "Der da hat aber auch... "

Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:48) *
Ich habe ja auch keinen Rechtsschutz etc....

Deckt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung etwa auch Trunkenheitsfahrten ab?!

Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:48) *
Was soll ich nur tun?

Dem lieben Gott danken, daß du im Suff niemanden an- oder gar totgefahren hast. Ansonsten deine Strafe akzeptieren und das Gefehnse lassen.

Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 11:30) *
Es fuhr als einziger weiterer Verkehrsteilnehmer der Polizeiwagen hinter mir auf der linken Spur von 2 Spuren. Als ich das Schild Stop usw. aufleuchten sah, erschrak ich, wusste ich, ich müsste schnellstmöglich anhalten, habe nachgesehen, dass alles frei ist und bin über die Rechte Spur bis zum Bordstein gefahren, natürlich BREMSEND!!! HALLO WAS STEHT DA GELOGENES IN DIESER BESCHREIBUNG??? Und nix da mit Schlangenlinien, [/b]habe der Spur entsprechend minimal gelenkt, wo wie es nötig war..... klar, leicht kurvige Straße, aber nicht SO !!!!

Vielleicht haben die Polizisten auch vorher schon Zeichen gegeben, die du aber einfach nicht bemerkt hast?

Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 11:30) *
Dennoch bin ich so gefahren, dass ich niemanden gefährdet habe!! Abgesehen davon, dass dort kein Mensch sonst gefahren ist!

Du schreibst ja selbst, daß da gar keiner war, den du hättest gefährden können...

Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 11:30) *
Und ich bin deswegen aufgefallen, weil kurz vor dem Anhalten, weswegen sie es ja auch machten, ein Blitzer kam, wo ich automatisch von meiner bereits angemessenen Geschwindigkeit (55) runtergebremst zur Sicherheit auf 45 habe... Jetzt alles klar?

Nein. Nicht klar ist, warum du, obwohl du deiner Ansicht nach mit angemessener Geschwinigkeit gefahren bist, vor einem Blitzer abgebremst hast.

Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 11:54) *
Wenn man plötzlich einen Blitzer entdeckt, bremst man doch automatisch etwas runter.

Nein. Warum auch?
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kabo55
Beitrag 25.09.2011, 12:32
Beitrag #41


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Aber um bei der Sache zu bleiben:
Zitat (Plusquamperfekt @ 25.09.2011, 13:24) *
Deckt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung etwa auch Trunkenheitsfahrten ab?!

Ja, im Fall der TE müsste sie Deckung bieten.
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Plusquamperfekt
Beitrag 25.09.2011, 12:39
Beitrag #42


Neuling


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Zitat (kabo55 @ 25.09.2011, 13:32) *
Hat ein gewisser Mister einen neuen Account?

Dies ist mein erster und einziger Account in diesem Forum (das ich bis heute nicht kannte).
Ich bin auf den Thread aufmerksam geworden, weil er von einer Moderatorin bei Chip Online verlinkt und dort inzwischen geschlossen wurde.
____________

Vielen Dank für die Information mit der Versicherung.
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durban
Beitrag 25.09.2011, 12:42
Beitrag #43


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Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 12:21) *
Wie bitte, ich muss jetzt sogar nochmals die Fahrprüfung machen????????????


Nein, Du musst die neue Fahrerlaubnis beantragen, die dann in aller Regel prüfungsfrei erteilt wird.
Das mit den "evtl. 7 Punkte(n)" lässt sich übrigens definitiv beantworten: Durch den Entzug der FE werden alle Punkte gelöscht; Du bist punktefrei.

Ob Du eine Alkoholgewöhnung hast oder nicht ist in diesem Stadium erstmal egal.

Von uns war keiner hier dabei. Daher können wir die Frage der Ausfallerscheinungen nicht beurteilen. Aber bedenke: Fahren unter Alkoholeinfluss ist kein Kavaliersdelikt, und das "macht auch nicht jeder mal". Das ist kein sozial akzeptiertes verhalten, und jedes Jahr sterben viele Menschen dadurch; auch durch die Fahrer, die sich noch sicher fühlen (und auch und gerade in diesem Promillebereichen). Daher bestraft der Gesetzgeber das Verhalten empflindlich.
Und bei einem Wert, der so nah an den 1,1 0/00 ist, hast Du vor Gereicht eine schlechte Argumentationsbasis, dass Dein Verhalten nicht so gefährlich gewesen sei.

MfG
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Audifan87
Beitrag 25.09.2011, 12:42
Beitrag #44


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Ich möchte doch kein Mitleid, aber keiner hat so ein gemeines Verhalten verdient. Ich habe meine Sprüche vor euch nur erwähnt, um meine Mitschuld auszudrücken und dass ich die Gemeinheiten nicht hingenommen habe. Meine Sprüche waren nur, dass es wohl der böse Polizist von beiden sei, dass man richtig sehen könne, wie viel Spaß ihm sein Job mache, weil er so schadenfroh war und dass es nicht stimme mit den Schlangenlinien und dass sich wenigstens ihr Einsatz heute Nacht finanziell gelohnt habe…und warum er nicht einfach so nett und höflich sein kann wie der andere Polizist und die anderen auf dem Revier auch, warum das so sein muss bei ihm, so fies zu sein… Also alles Kindergarten im Vergleich zu seinen Sprüchen!!! Er unterstellte auch, dass ich völlig uneinsichtig wäre, nur weil ich fragte, ob ich den Bluttest denn machen müsste oder wie es wäre und dass mich das noch weiter belasten wird, in einem fröhlichen schadenfrohen Unterton!! Dabei habe ich nur gefragt und gesagt, dass ich juristisch keine Ahnung hätte und deswegen frage… Ich habe nur leicht sarkastische Kommentare gegeben, aber sonst nichts! Und seins war tausend mal schlimmer.
„Gelacht“ habe ich nur halb verbittert wegen dem, dass es sich gelohnt hat und sie sich lieber an die richtigen Kriminellen ranmachen sollten, die nie erwischt werden und mich und Freunde auch schon fast zur Strecke gebracht hätten, als diesen Fall so auszuschlachten…
Nur weil es tatsächlich stark alkoholisierte Fälle gab, die jemanden umgefahren haben, brauche ich damit nicht gleich in eine Schublade gesteckt zu werden!! Klar, es besteht immer das Risiko, aber so beherrscht wie ich war, weniger, als noch unkontrollierter oder mit noch mehr Promille und auch nüchtern kann viel passieren als nachts auf einer leeren Straße!
Warum muss ich rechts fahren, wenn die komplette Straße frei ist??? Es ist 50er Zone und keine Autobahn, also kann ich ja wohl auch mal links fahren…
Vielleicht sind sie ja vorher auch 70 gefahren, bis sie hinter mich kamen!! Natürlich nieten sie mich nicht einfach um, aber vllt. wollte sie ja sogar gerade überholen und ich war ihnen im Weg! Außerdem habe ich die 70 immer wieder auf dem Weg zum Revier und auf dem Heimweg gesehen und auch dies war ein schändlicher Kommentar meinerseits, da sie es mir vorwarfen, dass ich abgebremst habe vor dem Blitzer, aber selbst generell viel schneller dauerhaft fuhren und auch selbst vor jedem Blitzer abbremsten! Lächerlich!
Muss ich häufig trinken, nur weil ich immer noch ganz gute Kontrolle hatte?? Bei jedem wirkt sich Alkohol anders aus! Ich trinke doch nicht jeden Tag als Frau mit 24, wenn ich einen guten Job habe usw. Ich habe höchstens mal was am Wochenende getrunken beim Weggehn, aber auch das ist ewig her… Da kann man nicht gleich sowas unterstellen!
Ich bin selbst gefahren, weil ich übereifrig die Entscheidung getroffen und den Promillewert unterschätzt habe, das war mein Fehler! Ich dachte nicht an Taxi, aber es wäre natürlich die Lösung gewesen. Aber für solche Gedanken ist es zu spät.
Ja, und was für Zeichen haben die Polizisten vorher gegeben??? Wenn ich NACHTS gefahren bin, seht ihr dann in den Rückspiegel und könnt erkennen, was die anderen Leute im Auto dahinter machen?? Haben sie gewunken oder was? Das Leuchtschild habe ich natürlich gesehen!
Ich finde es normal, dass man zur Sicherheit, wenn man plötzlich einen Blitzer entdeckt, reflexartig automatisch noch mal abbremst, bevor man den Tacho erneut kontrolliert, um sicherzugehen… Ich bin da sicher nicht die einzige, da die meisten dann sogar nur 30 fahren… Es kann ja sein, dass ich doch schneller gefahren sein könnte! So wie das auch die meisten machen… aber es war noch ok mit 55, wie ich gesehen habe. Meine Güte!
Danke für die rhetorische Zerlegung!
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Wollf_0708
Beitrag 25.09.2011, 12:45
Beitrag #45


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Auch wenn's schwer fällt:

Ich schlage mal einen kurzen TimeOut vor.

In dem dieser Thread mal gelesen werden sollte.
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steveluke
Beitrag 25.09.2011, 12:45
Beitrag #46


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Ich bitte weiterhin um einen sachlichen Diskussionsverlauf und verweise -für alle Neulinge- auf unsere Netiquette.


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Audifan87
Beitrag 25.09.2011, 12:45
Beitrag #47


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Anscheinend ist es ein Verbrechen, dasselbe Anliegen auch in einem anderen Forum zu posten, dass sich jemand extra dafür anmeldet!! Vielen Dank für den Hinweis, Detektiv Conan, aber normalerweise treiben sich unterschiedliche Leute in einem verschiedenen Forum rum und daher habe ich es nicht nur in eines geschrieben, um ein umfassendes Meinungsbild zu kriegen und meine Entscheidung daraufhin zu fällen, ob ich es akzeptiere oder doch versuche, noch etwas zu unternehmen!
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ilam
Beitrag 25.09.2011, 12:54
Beitrag #48


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Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 13:42) *
und sie sich lieber an die richtigen Kriminellen ranmachen sollten, die nie erwischt werden

Ladendiebe und Steuerhinterziehter sagen - wenn sie erwischt werden - genau das gleiche. Und die gefährden nicht mal Menschenleben. Um welche "Verbrecher" soll sich denn die Polizei kümmern -wenn es nach Dir geht- und um welche nicht?
Zitat
Ich bin selbst gefahren, weil ich übereifrig die Entscheidung getroffen und den Promillewert unterschätzt habe

du hattest fast doppelt soviel Alkohol im Blut, wie erlaubt. Das war kein kleines "Unterschätzen", das ist mehr. Sei ehrlich zu Dir selbst.
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Haberlon
Beitrag 25.09.2011, 12:58
Beitrag #49


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Zitat (Plusquamperfekt @ 25.09.2011, 13:24) *
Zitat (Audifan87 @ 25.09.2011, 09:48) *
... Unterstellung, ich sei Schlangenlinien gefahren, hätte den Verkehr negativ beeinflusst und wäre aufgrund Kontrolllosigkeit über mein Fahrzeug am Bordstein zum Stehen gekommen. Das stimmt überhaupt nicht!! Ich fuhr ganz normal auf der linken Spur einer 50er Zone, wie gesagt alles war frei
Wieso fährst du links, wenn die rechte Spur frei ist?


Hier hab ich mit dem Lesen des Ich-pflücke-den-Beitrag-auseinander-und-kommentiere-alles-böse aufgehört.

Bist Du Polizist? Ich finde es ja äußerst begrüßenswert, daß Du den § 2 kennst. Aber als der § 7 durchgenommen wurde, warst Du gerade krank?
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steveluke
Beitrag 25.09.2011, 13:00
Beitrag #50


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Ich bitte letztmalig um eine sachliche und möglichst polemikfreie Diskussion.


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