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> Alkohol am Steuer U.21 Jahre
t666o
Beitrag 17.09.2011, 21:22
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Ihr wissenden. whistling.gif

Wie sind Strafen bei Fahrern unter 21 (Probezeit vorbei) bei

0,1 - 0,3 vT.
0,3 - 0,5 v.T.
0,5 - 0,8 v.T.
0,8 - 1,3 v.T.
1,3 - 1,7 v.T.
1,7 - v.T.

Blutalkohol.

Oder. Wo finde ich etwas dazu.

Danke. wavey.gif
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nachteule
Beitrag 17.09.2011, 21:47
Beitrag #2


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Hallo, t660o,

für Dich gilt die 0,00 Promilleregelung (§ 24c StVG), wobei bis 0,19 Promille nicht geahndet werden.

D. h.: Bei einer AAK zwischen 0,2 und 0,49 Promille zahlst Du 250.- € plus 23,50 € Verwaltungsgebühren und bekommst 2 Punkte in Flensburg.

Zwischen 0,5 und 1,09 Promille Verkehrsowi nach § 24a StVG: 500.- €, 28,50 € Verwaltungsgebühren, 4 Punkte und ggf. die Kosten für Blutentnahme und Blutuntersuchung.

Dazu 1 Monat Fahrverbot (dies alles beim Ersttäter und vorausgesetzt, es liegen keine Ausfallerscheinungen vor).

Ab 1,1 Promille Straftat nach §§ 316, 315c StGB mit Entzug der Fahrerlaubnis und Geld - oder Freiheitsstrafe.

Ab 1,6 Promille kommt zusätzlich noch die Anordnung der MPU, bevor man eine neue Fahrerlaubnis bekommt.

Das ist jetzt nur eine sehr kleine Zusammenfassung der möglichen Folgen.

Hier findest Du noch weitere Angaben.

Hat Deine Frage einen konkreten Hintergrund?

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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t666o
Beitrag 17.09.2011, 22:00
Beitrag #3


Neuling
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Danke für die Antwort.

Nein hatte keinen konkreten Grund. Auf mich trifft das auch nicht mehr zu. Bin schon groß rolleyes.gif
Mein Sohnemann ist allerdings erst 20 und verschätzt sich, nach meiner Meinung, etwas mit dem Restalkohol. ranting.gif
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nachteule
Beitrag 17.09.2011, 22:08
Beitrag #4


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Hallo, t660o,

Restalkohol ist verdammt tückisch und wird tatsächlich häufig unterschätzt.

Eine 100 % sichere Faustformel kann ich ihm oder Dir nicht geben, denn je nach Alkoholkonsum und Gewöhnung kann es sogar sein, dass 24 Stunden nicht ausreichen, um auf 0,00 Promille zu kommen. dry.gif

Kann es sein, dass Dein Sohnemann öfter mal zuviel trinkt (irgenwie lese ich das aus Deinem Beitrag heraus think.gif )?

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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Jens
Beitrag 17.09.2011, 22:09
Beitrag #5


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Zitat (nachteule @ 17.09.2011, 22:47) *
wobei bis 0,19 Promille nicht geahndet werden.

Vorsicht! Ich kenne einen Fall aus einem anderen Forum, wo ein Fahrer mit weniger als 0,2‰ einen Bußgeldbescheid bekommen hat. Gegen diesen Bescheid hat er Einspruch eingelet und wurde vor Gericht verurteilt. Die Ausführung in der Begründung des Gesetzgebers zum §24c StVG
Zitat (BR-Drucksache 124/07)
Wird eine Atem- oder Blutprobe vom Betroffenen genommen, ist von einer „Wirkung“ im Sinne dieser Vorschrift nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand erst ab einem Wert von 0,2 Promille Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft auszugehen, um Messwertunsicherheiten und endogenen Alkohol auszuschließen.
auf die der Betroffene hinwies, hat den Richter nicht beeindruckt.


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nachteule
Beitrag 17.09.2011, 22:28
Beitrag #6


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Hallo, Jens,

danke für den Hinweis. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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t666o
Beitrag 18.09.2011, 10:38
Beitrag #7


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Zitat (nachteule @ 17.09.2011, 23:08) *
Kann es sein, dass Dein Sohnemann öfter mal zuviel trinkt (irgenwie lese ich das aus Deinem Beitrag heraus think.gif )?

Viele Grüße,

Nachteule



Nein. Ein Alkoholproblem gibt es hier nicht. Nur was man in diesem Alter halt so macht. Party am Wochenende. Schlafen beim Kumpel und dann Morgens whistling.gif mit dem Auto nach Hause.

Er ist allerdings auch schon mit 0,09 v.T. "erwischt" worden. Die Aussage des cop.gif :"Glück gehabt ab 0,1 wärs Teuer geworden"
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kabo55
Beitrag 18.09.2011, 11:06
Beitrag #8


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0,09 Promille oder 0,09 mg/L?
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t666o
Beitrag 18.09.2011, 15:59
Beitrag #9


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Zitat (kabo55 @ 18.09.2011, 12:06) *
0,09 Promille oder 0,09 mg/L?


Ich war ja nicht dabei aber er sagte Promille. Und ab 0,1 wird geahndet.
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