... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

3 Seiten V  < 1 2 3 >  
Reply to this topicStart new topic
> Unfall wegen Technischem Defekt am 2005 Opel Astra (Durchrostung), Hoher Schaden und Versicherung ist pleite
Opelfahrerin
Beitrag 29.08.2011, 22:46
Beitrag #51


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 4
Beigetreten: 26.08.2011
Mitglieds-Nr.: 61099



Ich war heute beim Rechtsanwalt und beim Gericht und habe den Fall und meine finanzielle und berufliche Situation wahrheitsgemäß geschildert.

Aufgrund meines zu hohen Einkommens (Brutto) bekomme ich keine Prozeßkostenhilfe.

Sollte diese ganze Sache zum Landgericht gehen, so müßte ich quasi Kredit zur Finanzierung des Rechtsanwaltes aufnehmen.

Der Ausgang der Verfahren (es würden wahrscheinlich mehrere Klagen sein) ist ungewiss.

Ich habe mich auch bei der Verkehrsunfallopferhilfe gemeldet.
Die Begleichung der Haftpflichtansprüche der Gegner würde mich im günstigsten Falle 2500€ kosten.
Für die (weitere) Begleichung der Ratenzahlung für mein kaputtes Auto gibt es gar nichts.
Dass heißt, dass Vollkasko nicht mit abgedeckt ist.

Somit wären für mich im allergünstigsten Falle Kosten von ungefähr 10000€ Anwaltskosten nicht mitgerechnet.

Ich werde morgen noch einmal einen Tag krankmachen und in eine andere Stadt fahren, und dort einen anderen Rechtsanwalt und ein anderes Gericht aufsuchen.
Dort werde ich den gleichen Fall schildern, jedoch ein Einkommen angeben, was ich bei einer Arbeitslosigkeit / Hartz 4 hätte, um dann selbst alles abzuwägen und zu vergleichen, ob da Unterschiede sind.

Eine Rechtschutzversicherung, tja, die hätte ich wirklich haben müßen.
Aber als 100 % gesetzestreue Bürgerin habe ich nie gedacht, in eine solche Situation zu kommen.
In 8 Jahren Autofahren bis zum Unfall Null Punkte und 4 Strafzettel wegen Falschparken, die ich alle vier bezahlt habe.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hotelpool
Beitrag 30.08.2011, 00:28
Beitrag #52


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 642
Beigetreten: 22.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59986



Zitat (Opelfahrerin @ 29.08.2011, 23:46) *
Ich werde morgen noch einmal einen Tag krankmachen und in eine andere Stadt fahren, und dort einen anderen Rechtsanwalt und ein anderes Gericht aufsuchen.
Dort werde ich den gleichen Fall schildern, jedoch ein Einkommen angeben, was ich bei einer Arbeitslosigkeit / Hartz 4 hätte, um dann selbst alles abzuwägen und zu vergleichen, ob da Unterschiede sind.


Normalerweise schiebe ich ja immer gleich nen dicken Hals, wenn es um das Thema "Sozialschmarotzer" geht. In deinem Fall ist das mal ausnahmsweise anders. Du bist mehr oder weniger unverschuldet in eine Situation geraten, die dich finanziell auf lange Zeit ruinieren könnte. Du hast selbst für dein Einkommen gesorgt und hast dich immer gesetzestreu verhalten.

Wenn es dir nur um die Erteilung reiner Informationen geht, kannst du falsche Angaben zu deinem Einkommen machen, um so zu sehen, ob die Arbeitslosigkeit für dich die bessere Alternative wäre. Sofern es allerdings um konkrete Anträge geht, solltest du allein schon aus strafrechtlichen Aspekten bei der Wahrheit bleiben - also erst arbeitslos "werden" und dann PKH beantragen. Wie gesagt: normalerweise befürworte ich sowas nicht, aber in diesem Fall: meinen Segen hast du wavey.gif


--------------------
Egal ob Verkehrsunfall, angeblicher Rotlichtverstoß, Wildunfall, Fahrerflucht oder Nötigung im Straßenverkehr.
***
www.onboardkamera.blogspot.com
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Thomaygo
Beitrag 30.08.2011, 06:01
Beitrag #53


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1288
Beigetreten: 05.07.2010
Wohnort: Cool Blue
Mitglieds-Nr.: 54729



An unsere Rechtsverdreher:

Im Erfolgsfall übernimmt doch die Gegenseite auch die Anwaltskosten,
wäre es denkbar, dass sich ein Anwalt darauf einlässt ohne Vorschuss tätig zu werden think.gif


--------------------

Zitat (Netiquette)
Wenn Sie dem Autor eines Beitrags etwas mitteilen wollen, überlegen Sie bitte, ob dies eine Bereicherung der laufenden Diskussion ist und auch andere interessieren könnte - oder ob nicht eine einfache E-Mail oder eine Nachricht über das boardeigene Nachrichtensystem ("PM") besser geeignet wäre.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sasquatch
Beitrag 30.08.2011, 07:17
Beitrag #54


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4384
Beigetreten: 12.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12074



Zitat (Thomaygo @ 30.08.2011, 07:01) *
An unsere Rechtsverdreher:
Auch wenns spaßig gemeint sein sollte, lass es einfach. Ich nenn Elektriker auch nicht Strippenzieher oder Psychologen Gehirnklempner.

Opelfahrerin: du bist offensichtlich sehr - nun - sparsam. Du gehst zu einer als günstig bekannten Autoversicherung, die Vollkasko schenkst du dir trotz der Finanzierung des Autos (wundert mich dass die Bank da mitmacht, wenn das Auto als Sicherheit dient wollen die üblicherweise Vollkasko haben), auch eine Rechtsschutz hast du nicht, weil du dich ja immer gesetzestreu verhältst.
Jetzt versuchst du wieder den billigsten Jakob zu ergattern anstatt endlich richtige Entscheidungen zu treffen.

Zu der Frage Rechtsschutz oder nicht gilt Folgendes: eine Rechtsschutzversicherung braucht man nicht etwa, weil man vorhat, sich nicht gesetzestreu zu verhalten, denn da begibt man sich ohnehin in ein Feld, in dem die Rechtsschutz nicht zahlt. Eine Rechtsschutzversicherung ist für die Fälle da, in denen man selbst in Anspruch genommen wird und sich wehren muss oder wenn man eigene Ansprüche durchsetzen muss. Muss nicht mal sowas sein wie dein Fall jetzt, aber stell dir mal vor, dass bei einem Unfall ein Rekonstruktionsgutachten nötig wird. Der Versicherte lehnt sich beruhigt zurück und läßt die Rechtsschutz das begleichen. Der Unversicherte nimmt dann unter Umständen die Klage zurück und verzichtet auf tausende ihm zustehenden Euro, weil er die 1.000 Euro Vorschuss für das Gutachten nicht hat. Alles schon gesehen.

Ein Auto, das mit Fremdmitteln finanziert ist würde ich immer vollkaskoversichern. Gerade für Fälle wie er dir jetzt geschehen ist: Auto weg und man zahlt sich den Buckel krumm für das kaputte Auto. Ich hätte das Wrack übrigens nicht so übereilt weggegeben, das wäre für einen Prozess gegen Opel ein Beweismittel gewesen.

Was versprichst du dir davon, noch einen Anwalt zu konsultieren? Und ein andees, nicht einmal zuständiges Gericht? Dass jemand mit Hartz IV einen Anspruch auf PKH hätte liegt auf der Hand, dafür brauchst du nicht zu einem Gericht. Und einem Anwalt vorzuspielen, du seist arbeitslos geht unter Umständen in Richtung Betrug, wenn er seine Kostenforderung daran ausrichtet.

Also geh bitte zu einem Fachmann in Straßenverkehrsrecht, der sich vor allem mit Unfallschadensregulierung auskennt und beauftrage den. Irgendwelche Allgemeinanwälte oder etwa Fachanwälte im Familienrecht bringen dir hier rein gar nichts. Unfallschaden regulieren meinen zwar alle zu können, aber alles was über die handelsüblichen Unfälle hinausgeht, da hapert es dann doch oft. Und dein Fall geht arg über das handelsübliche hinaus. Vielleicht gibt es da Anwälte, die vermehrt mit der Pleite der Versicherung befasst waren beziehungsweise sind, danach würde ich mal suchen anstatt noch einen Anwalt und noch ein Gericht zu nerven.

Außerdem denke ich es ist schon ein Erfolg, wenn durch die Hilfe hier der Schuldenberg, dem du dich gegenübersiehst schon von 87.000 um 77.000 Euro reduziert hat, oder? Vor allem ist der Anwalt, wenn du statt der eingeforderten 87.000 nur 10.000 Euro bezahlen musst, bei entsprechender Beauftragung schon fast umsonst.


--------------------

Go to the top of the page
 
+Quote Post
CvR
Beitrag 30.08.2011, 09:03
Beitrag #55


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7619
Beigetreten: 27.01.2005
Mitglieds-Nr.: 8053



Zitat (Sasquatch @ 30.08.2011, 08:17) *
Du gehst zu einer als günstig bekannten Autoversicherung, die Vollkasko schenkst du dir trotz der Finanzierung des Autos (wundert mich dass die Bank da mitmacht, wenn das Auto als Sicherheit dient wollen die üblicherweise Vollkasko haben),

Zitat (Opelfahrerin @ 26.08.2011, 23:34) *
[...]und das Auto auch vollkaskoversichert.

Die Kasko bringt nur leider nichts, wenn die Versicherung zahlungsunfähig ist. wavey.gif Ansonsten will ich mich deiner Auffassung zur "Sparsamkeit" jedoch weitestgehend anschließen.

Nebenbei gefragt: Wenn sich durch eine Kooperation mit der Verkehrsopferhilfe ein großer Teil des Fremdschadens bereits decken ließe - würde dann nicht auch der Streitwert über den Rest und damit die Kosten für den Anwalt sinken? Und wozu bräuchte man dann noch einen? whistling.gif Im übrigen stellt sich, sofern man mit der Verkehrsopferhilfe eine große Menge der Schulden loswürde, schon die Frage, ob das nicht vielleicht ein guter erster Schritt wäre. "Was wech ist ist wech".

Im übrigen: Bei 87000,- Schulden würde ich über ein "Geschenk" in Höhe von bis zu ~77000,- sicher reichlich erfreut sein, und mich intensiver damit befassen, wie ich dieses bekommen kann whistling.gif Wenn dann ein Rest von ~10 oder ein paar mehr tausend Euro verbleibt - so what? Ich kann mir kaum vorstellen, dass man aus solch einer Situation "für umsonst" rauskommt. Für das eigene Auto wird es, wenn die Kaskoversicherung tatsächlich insolvent ist, mit einem gewissen Aufwand maximal ein paar Euro aus der Insolvenzmasse geben, sich gedanklich darauf vorbereiten, die Kosten für den Schaden des eigenen Wagens mehr oder weniger selbst tragen zu müssen, kann wohl kaum schaden. Warum sollte die Bank auf die Rückzahlung des von dir aufgenommenen Kredits verzichten? Und warum sollte sie ihr Geld von jemand anders als dir, dem Vertragspartner fordern? Gleiches gilt für Zins und Zinseszins aus dem Finanzierungsvertrag. Letztendlich geht's also hauptsächlich noch um den Fremdschaden. Ob es da einen Weg gibt, auf weniger als 2500,- sitzenzubleiben? Ich persönlich halte das für recht unwahrscheinlich.


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Thomaygo
Beitrag 30.08.2011, 13:24
Beitrag #56


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1288
Beigetreten: 05.07.2010
Wohnort: Cool Blue
Mitglieds-Nr.: 54729



@Sasquatch
Sorry, war nicht abwertend gemeint.
Werd' versuchen in Zukunft die Formulierung zu vermeiden!

Würdest Du dennoch antworten?


--------------------

Zitat (Netiquette)
Wenn Sie dem Autor eines Beitrags etwas mitteilen wollen, überlegen Sie bitte, ob dies eine Bereicherung der laufenden Diskussion ist und auch andere interessieren könnte - oder ob nicht eine einfache E-Mail oder eine Nachricht über das boardeigene Nachrichtensystem ("PM") besser geeignet wäre.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Opelfahrerin
Beitrag 30.08.2011, 20:42
Beitrag #57


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 4
Beigetreten: 26.08.2011
Mitglieds-Nr.: 61099



wie geplant war ich heute bei einem anderen Rechtsanwalt und einem anderen Gericht, und habe die gleiche Situation geschildert, jedoch mit der Maßgabe, dass ich arbeitslos sei.

Hier das Ergebnis

Ich würde sofort Prozeßkostenhilfe bekommen, und bräuchte mir keine Sorgen hinsichtlich der Bezahlung eines Rechtsanwaltes machen.

Auch wäre es plötzlich fraglich, ob ich überhaupt verklagt werden würde, denn von Arbeitslosen und Hartz 4 Empfängern ist bekanntermaßen nichts zu holen.

Privat Insolvenz, bzw. Eiderstattliche Versicherung müßte ich wohl in beiden Fällen abgeben, und wäre sowieso in 7 Jahren wieder sauber.

Bei Beibehaltung meiner Arbeit kämen noch einmal ca. 10000,--€ Anwalts und Gerichtskosten hinzu, plus die dann monatlichen Abzahlungsraten, wobei mir letztendlich nicht mehr als der Hartz 4 Satz ohne die Vergünstigungen einer Hartz 4 Bezieherin übrigbleiben würden.

Bei Arbeitslosigkeit müßte ich keine Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, und ebenso keine Abzahlungen vornehmen, da ich unter dem Pfändungssatz liegen würde.
Selbst bei Hartz 4 Bezug würde ich mich besser stehen, da ich plötzlich alle die Vergünstigungen hätte, wie z.B. auch die Rundfinkbefreiuung und viele andere Vergünstigungen.
Die Möglichkeit, nebenbei wieder etwas dazuzuverdienen, um mein jetziges Lebensniveau zu halten, nicht mitgerechtnet, da ich das zeitlich spielend schaffen würde.

Die Möglichkeit, überhaupt verklagt zu werden, wären dann aber bedeutend geringer, da in der Regel niemand vor Gericht verklagt wird, von dem nichts zu holen ist.
Deswegen ließe man auch die pleite Versicherungsgesellschaft in Ruhe.

Ich werde Morgen nocheinmal Kontakt zu den Gesellschaften und Firmen aufnehmen, um abzuklären, ob mit einer Klage von denen zu rechnen sei, und mich dann dementsprechend verhalten.

Ganz lieben herzlichen Dank aber schon einmal an alle User, die mir hier mit Rat und Tat geholfen und zur Seite gestanden haben.

Alleine der wirklich gute Tipp mit der Privatinsolvenz war schon Goldwert

Liebe Grüße wavey.gif von der ehemaligen Opelfahrerin, die jetzt einen 92 ziger Golf 3 fährt, der bar bezahlt ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hotelpool
Beitrag 30.08.2011, 20:57
Beitrag #58


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 642
Beigetreten: 22.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59986



Vorsorglich sei aber noch hierauf verwiesen whistling.gif :

http://lexetius.com/2009,2979

http://www.judicialis.de/Oberlandesgericht...23.08.1999.html


--------------------
Egal ob Verkehrsunfall, angeblicher Rotlichtverstoß, Wildunfall, Fahrerflucht oder Nötigung im Straßenverkehr.
***
www.onboardkamera.blogspot.com
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Seeperle
Beitrag 30.08.2011, 21:18
Beitrag #59


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 1368
Beigetreten: 19.03.2008
Mitglieds-Nr.: 40858



Hauptsache, der ist nicht auch wieder durchgerostet, dass der zusammenbricht. whistling.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ernschtl
Beitrag 30.08.2011, 21:51
Beitrag #60


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10085
Beigetreten: 29.03.2004
Wohnort: Rheinebene
Mitglieds-Nr.: 2545



Eher nicht, der Golf3 rostet von oben


--------------------
Wer bremst hat Angst
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sasquatch
Beitrag 31.08.2011, 07:26
Beitrag #61


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4384
Beigetreten: 12.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12074



Zitat (Thomaygo @ 30.08.2011, 14:24) *
@Sasquatch
Sorry, war nicht abwertend gemeint.
Werd' versuchen in Zukunft die Formulierung zu vermeiden!

Würdest Du dennoch antworten?
Natürlich trägt der Gegner im Umfang seines Unterliegens die Kosten des Rechtsstreits, zu denen auch die Anwaltskosten gehören. Ob sich ein Anwalt angesichts dessen zur Arbeit ohne Vorschuss überreden läßt kann ich nicht sagen, ist aber durchaus möglich.

Opelfahrerin:

ich möchte dich nochmals eindringlich warnen vor dem Weg, den du anscheinend zu gehen gesonnen bist. Wie die Quellen, auf die Hotelpool hingewiesen hat, eindrucksvoll belegen, kann dir, sofern du dich allein in Ansehung der zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten arbeitslos gemacht hast, Einkommen angerechnet werden, das du erzielen hättest können. Damit wärst du dann wieder im Bereich ohne PKH, nur dass du das Einkommen dann gar nicht mehr hättest.
Die Informationen, die du mitgebracht hast, kann ich nur durch die fehlerhafte Information der Auskunftsstellen erklären. Wenn du dem Rechtsanwalt beispielsweise ehrlicherweise gesagt hättest, dass du in Ansehung des Rechtsstreits deine Arbeit aufgeben willst, hätte der dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon abgeraten, denn die Rechtsprechung kennt der auch. Gleiches Bild beim Gericht. Du hast also einen Tag damit zugebracht, dir Informationen zu holen, die vordergründig deine bequeme Einstellung, einfach mal arbeitslos werden und dann auf Staatskosten die Rechtsstreitigkeiten abbügeln, einfach mal vermögenslos werden, bestätigen.
Klar, es kommt auf die Frage an, die man stellt. Man kann fast jede Antwort bekommen, die Frage, die gestellt wird ist entscheidend. Du hast gestern halt so gefragt, dass du die Infos bekamst, die du bekommen wolltest. Wobei ich dir nicht ganz glaube, dass du diese Infos wirklich bekommen hast. Wenn das so wäre hätten Gerichte wesentlich weniger zu tun, auch Hartz-IV-Empfänger werden durchaus verklagt und längst nicht immer wird ihnen per PKH ein Rechtsstreit finanziert. Erst gestern durfte ich einem solchen Verfahren beiwohnen: verklagt war eine Hartz-IV-Empfängerin, die anwaltlich nicht vertreten nicht da war und ein Versäumnisurteil kassiert hat. Gibts jeden Tag zu Dutzenden.
Wenn du deine Arbeitsstelle aufgibst, solltest du auch auf die Folgen, die das in der fernen Zukunft hat, achten. Deine Rentenhöhe wird auch entscheidend davon geprägt, wie lange du Arbeitslosengeld 2 erhalten hast, soviel ich weiß. Das bedeutet, dass du nur aus Bequemlichkeit und Geiz, diese ärgerliche Angelegenheit jetzt richtig zu regeln, eine erheblich geschmälerte Rente in Kauf nimmst.
Zu den Gerichts- und Anwaltskosten, die zu tragen wären: die wären nur dann von dir zu tragen, wenn du unterliegst. Erst gestern hast du aber geschrieben, dass dich der ganze Spaß wenns gut läuft gerade mal 10.000 Euro kosten würde. Das bedeutet aber, dass du zum größten Teil nicht unterliegen würdest. Also würdest du auch die Gerichts- und Anwaltskosten nicht tragen.
Zur Insolvenz sei zusätzlich darauf hingewiesen, dass es die Insolvenz auf Vorrat nicht gibt. Da musst du erstmal warten, bis die Forderungen rechtskräftig festgestellt werden. Und dann ist es zweifelhaft, ob die durchgeht. Die selbst verursachte Arbeitslosigkeit kann da durchaus auch eine Obliegenheitsverletzung sein, die dann letzten Endes die Restschuldbefreiung verhindern kann.
Wenn du meinst, das mal eben Hartz IV kassieren und gleichzeitig über ne Insolvenz entschulden so einfach geht, dann frag mal einen, der ein Insolvenzverfahren durchgestanden hat. Ist nicht so einfach wie du es dir jetzt vielleicht vorstellst. Sonst würde es ja jeder machen.

Von daher ist meine Empfehlung nach wie vor, endlich mit anwaltlicher Hilfe der Sache die Stirn zu bieten und sie sofort richtig und endgültig zu regeln, sonst kann das einschneidendere Auswirkungen auf dein gesamtes weiteres Leben haben als du zu ahnen scheinst.


--------------------

Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 31.08.2011, 07:46
Beitrag #62


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



Das muss ich auch nochmal eindringlich bekräftigen.
Übereinstimmung meinerseits zu jeder Silbe.
Ganz besonders die Privatinsolvenz: Wenn die nötig wird, funktioniert das nur, wenn Du auch wirklich das unverschuldete Opfer einer Verkettung von unglücklichen Umständen bist, aber niemals, wenn Du selber an Deinem Ast sägst.

Ziehs ordentlich duch und versuch keine Spielchen.
Vergiss eines nicht: Du hast Profis gegenüber, die kennen jeden Winkelzug solcher Kandidaten wie Dich und die wissen, wie sie das Maximum rausholen können.
Mit so viel hätten, wenns und meistens würd ich nicht mal einen Tag zubringen. Du fährst letztlich die Lage schneller an die Wand, als Du gucken kannst.


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sasquatch
Beitrag 31.08.2011, 09:09
Beitrag #63


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4384
Beigetreten: 12.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12074



Ich möchte noch Folgendes ergänzen:

Gehst du den Weg, den du hier als den deinen skizziert hast, wirst du dich sehr schnell ärgern über die Dummheit, die du da gemacht hast. Du wirst diese Entscheidung, die du zu treffen im Begriff zu sein scheinst sehr lange bereuen.
Bedienst du dich versierter anwaltlicher Hilfe stehen die Aussichten ausgezeichnet, dass du noch sehr lange sagen wirst, dass das die beste Investition war, die du je getätigt hast.

Sicher, du bist größtenteils unverschuldet in eine sehr missliche Situation geraten. Aber du bist drauf und dran, durch eigenes Verschulden und eigene Fehler die größte Katastrophe deines Lebens aus dieser noch rettbaren Situation zu machen.
Und das nur aus falsch verstandener Sparsamkeit, aus einem ungesunden Geiz heraus.

Naja, wie sage ich immer so schön in solchen Situationen? Ist nicht meine Fresse, auf die du fällst.


--------------------

Go to the top of the page
 
+Quote Post
tortenboxer
Beitrag 31.08.2011, 09:21
Beitrag #64


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 1517
Beigetreten: 08.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59714



Und ich sag da immer:

Wer nicht hören will, muß fühlen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jack Daniels
Beitrag 31.08.2011, 19:38
Beitrag #65


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4282
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 50



Zitat (Sasquatch @ 31.08.2011, 08:26) *
Zur Insolvenz sei zusätzlich darauf hingewiesen, dass es die Insolvenz auf Vorrat nicht gibt. Da musst du erstmal warten, bis die Forderungen rechtskräftig festgestellt werden. Und dann ist es zweifelhaft, ob die durchgeht. Die selbst verursachte Arbeitslosigkeit kann da durchaus auch eine Obliegenheitsverletzung sein, die dann letzten Endes die Restschuldbefreiung verhindern kann.
Wenn du meinst, das mal eben Hartz IV kassieren und gleichzeitig über ne Insolvenz entschulden so einfach geht, dann frag mal einen, der ein Insolvenzverfahren durchgestanden hat. Ist nicht so einfach wie du es dir jetzt vielleicht vorstellst. Sonst würde es ja jeder machen.


Bei vorsätzlicher Arbeitslosigkeit stellt sich die Frage ob überhaupt ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann, der nächste Punkt dabei ist das man in der Insolvenz verpflichtet ist so gut wie möglich zu verdienen um die Gläubiger zu bedinen, whistling.gif zumindest aber um den Insolvenzverwalter bezahlen zu können und zu guter Letzt reicht ein Gläubiger der im Verfahren einen stichhaltigen Grund dafür findet um die Restschuldbefreiung versagen zu lassen,was dann bedeutet das die ganze Zeit für die Katz war und die Schulden wieder auf der Matte stehen.
thread.gif Kürzlich auf einer einschlägigen und interressanen Seite wieder mal von einem Bekannten gelesen,dem wurde jetzt kurz vor der Restschuldbefreiung diese versagt,ergo ca 6 Jahre Lohnpfändung und leben am Existenzminimumfür die Katz.


Was ich so mitbekommen habe werden Gläubiger die anwaltlich vertreten werden zunehmend rabiater was Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung angeht und die Gerichte folgen den Anträgen auch zunehmend. Wird wohl eine Konsequenz daraus sein das sich zu viele über die Insolvenz vor den Schulden drücken wollen,ohne aber die Konsequenzen daraus ziehen zu wollen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Nachtstute
Beitrag 31.08.2011, 20:58
Beitrag #66


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1757
Beigetreten: 29.12.2006
Wohnort: Osnabrück
Mitglieds-Nr.: 26908



Ich habe mir zwar grob den ganzen Thred durchgelesen, aber ich verstehe nicht, warum überhaupt eine Forderung von 87000 in Frage steht?! Die Versicherung und bezahlt und leider insolvenz. Gibt es nicht genau für diesen Fall die Verkehrsunfalhilfe, welche sich dann vom Verursacher maximal 2500 Euro zurückholen kann?!
Oder gibt es die nicht mehr?


--------------------
AUDi A3 Ambition Bj. 99 1,8l 125 PS Weinrot Metallic

Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dynamite Harry
Beitrag 31.08.2011, 21:32
Beitrag #67


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 390
Beigetreten: 11.05.2008
Mitglieds-Nr.: 41962



Irgendwo ist mir mal über den Weg gelaufen, daß Hartz4 UND Privatinsolvenz nicht geht, von wegen sieben magere Jahre auf der faulen Haut verbringen und dann die Kühe fliegen lassen ...


In unserer Firma haben wir zwei Kollegen mit gescheiterter Selbständigkeit, daraus resultierenden hohen Schulden und mittlerweile Privatinsolvenz, wenn die arbeitslos werden würden, ist es auch Essig mit der Privatinsolvenz.

Die Beiden sind nach einer langen Odyssee mit verschiedenen mehr oder weniger seriösen Auftraggebern und jeweils schon riesigen Schuldenbergen dann bei uns gelandet. Wir haben sie noch ca. 1 Jahr als Unternehmer eingesetzt, dann kam durch gewonnenes Vertrauen langsam das ganze Ausmaß der Misere ans Licht.

Das Ende vom Lied: Beiden wurden ihre LKW zu vernünftigen Konditionen abgekauft, damit konnten sie schon mal einen Teil der Schulden tilgen, sie erhielten unbefristete Arbeitsverträge als angestellte Fahrer und sind nun bald (einer nach noch drei, der Andere nach noch vier Jahren) endlich schuldenfrei.

Allerdings dürfen sie eben nicht arbeitslos werden in dieser Zeit, so zumindest mein Kenntnisstand.


mfg
Harry
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Seeperle
Beitrag 31.08.2011, 21:57
Beitrag #68


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 1368
Beigetreten: 19.03.2008
Mitglieds-Nr.: 40858



Bei zwei Stammkapitalpartnern (kleine Klitsche, GmbH in Mieträumen) wird zuerst das Stammkapital des Geschäftführers(Schuldner) auf den anderen Partner übertragen, dann wechselt die Geschäftsführung auf den verbleibenden Stammkapitalpartner, kommt es zur Klage kann sich der aktuelle Geschäftsführer an nichts mehr erinnern. Wird die Klage gewonnen, wechselt unter Umständen noch der Firmenname. whistling.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ernschtl
Beitrag 31.08.2011, 22:13
Beitrag #69


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10085
Beigetreten: 29.03.2004
Wohnort: Rheinebene
Mitglieds-Nr.: 2545



Zitat (Seeperle @ 31.08.2011, 22:57) *
kommt es zur Klage kann sich der aktuelle Geschäftsführer an nichts mehr erinnern.
Das ist aber nicht weiter schlimm da sich die Gläubiger bestimmt Gedankennotizen gemacht haben.
Sag mal, glaubst du eigentlich immer was du so schreibst?


--------------------
Wer bremst hat Angst
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Seeperle
Beitrag 31.08.2011, 22:14
Beitrag #70


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 1368
Beigetreten: 19.03.2008
Mitglieds-Nr.: 40858



Leider selbst erlebt.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sasquatch
Beitrag 01.09.2011, 07:13
Beitrag #71


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4384
Beigetreten: 12.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12074



Viel interessanter: was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun? Meiner Ansicht nach nichts. Wir haben hier keine GmbH und keinen Wechsel des Stammkapitals. Nochmals davon abgesehen: von GmbH-Recht hast du jetz aber nicht so richtig Ahnung, gell, Seeperle? Davon abgesehen dass es mit der Klage ohnehin nicht weit her sein kann, wenn man den Geschäftsführer des Gegners als Zeugen braucht. Darauf würde ich nur im alleräußersten Notfall zurückgreifen. Kann man seinen Anspruch nicht aus eigener Kraft beweisen sollte man sehr genau überlegen, ob man überhaupt klagen will.

Dynamite Harry: mit dem über-den-Weg-Gelaufenen ist es wie mit Tieren: nicht alles mit nach Hause bringen was einem so über den Weg läuft.

Hartz IV und Insolvenz schließen sich keinesfalls aus. Es ist so, dass man, wie auch weiter oben schon mehrfach angedeutet, eine Erwerbsobliegenheit hat. Kommt man dieser nicht nach kann die Restschuldbefreiung versagt werden. Beim Arbeitslosen bedeutet das schlicht, dass er sich ernsthaft um Arbeit bemühen muss. Wäre ja ein Witz, wenn gerade denen, die die Privatinsolvenz am nötigsten haben, der Weg dorthin genau aufgrund dessen warum sie sie benötigen verwehrt wäre. Viele sind erst durch Arbeitslosigkeit und Hartz IV erst insolvent geworden.


--------------------

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Seeperle
Beitrag 03.09.2011, 14:36
Beitrag #72


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 1368
Beigetreten: 19.03.2008
Mitglieds-Nr.: 40858



Beim Arbeitsgericht (Antragsangestellte) hat man mir gesagt, der Anspruch richtet sich gegen die GmbH, egal ob die Geschäftsführer wechseln.
Es kann ja nicht sein, dass Geschäftsführer wechseln und sich eine Verzichtserklärung (nach der Kündigung in Luft auflöst)
Praxis: Der Gerichtsvollzieher, weiss nicht, was er pfänden soll(nur Stammkapital in gemieteten Räumen vorhanden)
Fazit: das Recht steht leider manchmal bloss auf dem Papier und bezahlte Streithähne sind manchmal rausgeworfenes Geld, leider.
Auf der anderen Seite würde ich im vorliegenden Fall mir nicht so eine Schuld auf mich nehmen, es ist in der Tat eine Verkettung unglücklicher Umstände.
Die Schuldfrage ist nicht geklärt, möglicherweise hat der TE keine oder geringe Schuld.
Also sollte der TE die Verantwortung, Schuldfrage weiterleiten, die Gläubiger würden es indirekt danken, denn sie haben rechtlich wohl keine andere Möglichkeit als sich an den TE zu wenden.
Natürlich könnte man auch den Gläubigern sagen : ihr könnt m. m., es wäre aber unfair und ungerecht.
Es kostet aber Geld.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Seeperle
Beitrag 03.09.2011, 15:41
Beitrag #73


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 1368
Beigetreten: 19.03.2008
Mitglieds-Nr.: 40858



Ich würde, wenn ich in der Situation wäre, mir einen Anwalt mittleren Alters suchen(mit Berufserfahrung,keine Sekretärinnen, keine Nobelkanzlei)
Vielleicht kann man als Malerin auch etwas abarbeiten. wavey.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
willi
Beitrag 03.09.2011, 15:57
Beitrag #74


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6635
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 13



Zitat (Seeperle @ 03.09.2011, 16:41) *
Vielleicht kann man als Malerin auch etwas abarbeiten. wavey.gif
laugh2.gif Ich hau mich weg. rofl1.gif
Mal abgesehen davon, dass die Gebührenordnung m.W. Malerarbeiten nicht als Bezahlung vorsieht, sollte man den Anwalt nach Qualifikation und nicht danach aussuchen, ob er das Schlafzimmer gepönt haben will.



Zitat (Seeperle @ 03.09.2011, 15:36) *
das Recht steht leider manchmal bloss auf dem Papier
Bei einer GmbH steht schon im Namen, dass da möglicherweise nichts zu holen ist. wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 03.09.2011, 21:28
Beitrag #75


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24501
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Opelfahrerin,

nachträglich herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Diese durchaus berechtigte Frage von Nachtstute

Zitat (Nachtstute @ 31.08.2011, 21:58) *
Ich habe mir zwar grob den ganzen Thred durchgelesen, aber ich verstehe nicht, warum überhaupt eine Forderung von 87000 in Frage steht?!

möchte ich noch mal hervorholen, denn die ist noch nicht beantwortet und auch mir ist schleierhaft, wo die 87.000.- € herkommen.

Hast Du eine Nobelkarosse abgeschossen?

Hallo, Sasquatch,

Zitat (Sasquatch @ 30.08.2011, 08:17) *
Opelfahrerin: du bist offensichtlich sehr - nun - sparsam. Du gehst zu einer als günstig bekannten Autoversicherung, die Vollkasko schenkst du dir trotz der Finanzierung des Autos .....

wenn ich nicht ganz falsch liege, hat Opelfahrerin eine Vollkasko abgeschlossen:

Zitat (Opelfahrerin @ 26.08.2011, 23:34) *
Ich hatte mir auf Kredit ein gebrauchtes Auto Baujahr 2005 (die Marke mit dem Blitz) gekauft, und das Auto auch vollkaskoversichert.


Ihr Problem ist ja "nur", dass die Versicherung Pleite gemacht hat.

Mir ist bei der ganzen Sache schleierhaft, warum Opelfahrerin haftbar gemacht werden soll, obwohl sie ja eine Versicherung abgeschlossen hatte.

Wenn die Beiträge gezahlt wurden (meistens ja im Voraus), stellt der Geschädigte seine Ansprüche an den Versicherer und nicht an den Versicherungsnehmer.

Kann oder will die Versicherung nicht zahlen, sollte dies m. E. nicht das Problem des Versicherungsnehmers sein.

Wenn die Versicherung nun gegenüber dem Unfallgegner angegeben hätte, dass sie nicht zahlungswillig wären, weil sie eine Mitschuld beim Unfallgegner sieht, könnte der Unfallgegner ja auch nicht einfach den Versicherungsnehmer belangen, weil seine Versicherung nicht oder nicht alles zahlt, oder sehe ich das falsch? think.gif

Gibt es bei Kfz - Haftpflichtversicherungen kein Rückversicherungspflicht?

Oder bin ich jetzt komplett auf dem falschen Dampfer? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Offroad-Events
Beitrag 03.09.2011, 21:33
Beitrag #76


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2853
Beigetreten: 08.07.2004
Wohnort: 667 One step ahead the evil
Mitglieds-Nr.: 4202



Zitat (nachteule @ 03.09.2011, 22:28) *
möchte ich noch mal hervorholen, denn die ist noch nicht beantwortet und auch mir ist schleierhaft, wo die 87.000.- € herkommen.

Hast Du eine Nobelkarosse abgeschossen?


Im Eingangspost wurden Kosten für einen Krankenhausaufenthalt etc des Geschädigten erwähnt, da sind 87.000€ mal gaaaaanz schnell beieinander wavey.gif


--------------------
Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken"
Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.09.2011, 21:34
Beitrag #77


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 22000
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Zitat (nachteule @ 03.09.2011, 22:28) *
... Hast Du eine Nobelkarosse abgeschossen?...

Unter anderem Forderungen der Krankenversicherung des Unfallgegners.


Zitat
... Gibt es bei Kfz - Haftpflichtversicherungen kein Rückversicherungspflicht?...

DAS hatte ich auch schon in die allgemeine Runde gefragt.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 03.09.2011, 21:36
Beitrag #78


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24501
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Doc aus Bückeburg,

doppelt gefragt hält besser. laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schattenfell
Beitrag 03.09.2011, 21:40
Beitrag #79


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3444
Beigetreten: 30.11.2009
Mitglieds-Nr.: 51688



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.09.2011, 22:34) *
DAS hatte ich auch schon in die allgemeine Runde gefragt.


Dürfte man sich ansonsten eigentlich noch guten Gewissens hinter das Steuerrad setzen, sofern man nicht 87.000 Euro auf der hohen Kante hat? Schließlich kann eine Versicherung ja mehr oder weniger plötzlich Pleite sein, wenn ich mir das hier so durchlese, und bei meinem Glück habe ich dann drei Minuten später einen Unfall. Na gut, mit den drei Minuten ist das natürlich jetzt sehr dramatisiert, aber muss ich mich jetzt vor Fahrtantritt versichern, dass alle meine Versicherungen noch zahlungsfähig sind?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Nachtstute
Beitrag 03.09.2011, 22:09
Beitrag #80


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1757
Beigetreten: 29.12.2006
Wohnort: Osnabrück
Mitglieds-Nr.: 26908



wie ist es denn nun eigentlich? Was ist mit diesem Fond und das man nur 2500 Euro in Regress genommen werden kann?! Wofür ist dieser Fond dann gut?


--------------------
AUDi A3 Ambition Bj. 99 1,8l 125 PS Weinrot Metallic

Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kühltaxi
Beitrag 04.09.2011, 11:45
Beitrag #81


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 15913
Beigetreten: 05.02.2008
Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen
Mitglieds-Nr.: 39938



Habe ich ja auch schon viel früher gefragt. Das Problem scheinen in diesem Fall die Geschädigten zu sein die anscheinend die "richtige" Prozedur nicht kennen (Ansprüche an die hierfür geschaffene und zuständige Verkehrsunfallopferhilfe zu stellen) und die TE direkt angehen.


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 04.09.2011, 12:18
Beitrag #82


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11002
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Zitat (nachteule @ 03.09.2011, 22:28) *
Ihr Problem ist ja "nur", dass die Versicherung Pleite gemacht hat.

Mir ist bei der ganzen Sache schleierhaft, warum Opelfahrerin haftbar gemacht werden soll, obwohl sie ja eine Versicherung abgeschlossen hatte.
Meiner Meinung nach schlicht und einfach nach StVG §7 (1).



Zitat (nachteule @ 03.09.2011, 22:28) *
Wenn die Beiträge gezahlt wurden (meistens ja im Voraus), stellt der Geschädigte seine Ansprüche an den Versicherer und nicht an den Versicherungsnehmer.

Ich hoffe, ich habe hier (Rechtsanwalt Rolf Kaiser) was kompetentes gefunden:

Zitat
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls können Sie den Unfallgegner auf Ersatz des Ihnen durch den Verkehrsunfall entstandenen Schadens in Anspruch nehmen, und zwar nur insoweit, als der Unfallgegner den Verkehrsunfall und die Ihnen entstandenen Schäden (Sachschaden, Personenschaden etc.) verschuldet hat.

Die Schadensersatzansprüche sind direkt gegen die KFZ - Haftpflichtversicherung des Unfallgegners (wenn Unfallgegner = Halter) zu richten. Zwar können Sie diese auch gegen Fahrer und / oder Halter richten, praktisch wird das aber zumindest in der außergegerichtlichen Auseinandersetzung nie gemacht, da zum einen KFZ - Haftpflichtversicherung, Fahrer und Halter Gesamtschuldner sind (es reicht, wenn einer von den dreien zahlt) und zum anderen die KFZ - Haftpflichtversicherung in jedem Fall solvent ist.

Letzteres (die Solvenz der Versicherung) fällt nun eben hier flach, und somit kommt der unübliche Weg ins Spiel, direkt an den Halter zu gehen.



Zitat (nachteule @ 03.09.2011, 22:28) *
Wenn die Versicherung nun gegenüber dem Unfallgegner angegeben hätte, dass sie nicht zahlungswillig wären, weil sie eine Mitschuld beim Unfallgegner sieht, könnte der Unfallgegner ja auch nicht einfach den Versicherungsnehmer belangen, weil seine Versicherung nicht oder nicht alles zahlt, oder sehe ich das falsch? think.gif
Ich denke er kann das schon, aber die Versicherung wird sich um die Abwehr des Anspruchs kümmern, und im Fall dass der Prozess verloren geht wird sie zahlen.

Letztlich lernt man daraus, dass bei der Versicherung eben doch nicht das billigste Angebot per se das Beste ist.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.09.2011, 12:23
Beitrag #83


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 22000
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Zitat (Schattenfell @ 03.09.2011, 22:40) *
...Dürfte man sich ansonsten eigentlich noch guten Gewissens hinter das Steuerrad setzen, sofern man nicht 87.000 Euro auf der hohen Kante hat?...

Wieso ausgerechnet 87.000,- €?
Er reicht doch aus, einen Tanklaster in einen Graben zu drängen. Wenn dessen Hülle reißt und der Sprit das Grundwasser verseucht, kannst Du bei einer Pleite Deiner Versicherung durchaus mit ein paar Millionen dabei sein.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 04.09.2011, 12:50
Beitrag #84


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9505
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



Die Versicherung müßte nichtmal Pleite sein!

Es reicht schon wenn der Schaden über die Deckungssumme hinausgeht.

Hier mal ein richtig teuerer Unfall.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wiehltalbr%C3%BCcke
Und wäre der LKW noch ins Dorf gestürzt...


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sasquatch
Beitrag 04.09.2011, 13:19
Beitrag #85


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4384
Beigetreten: 12.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12074



Upps, dass der Wagen vollkaskoversichert war hab ich nicht gelesen. Naja, bestätigt mich der Fall in meiner Entscheidung, die Versicherung unserer Fahrzeuge einer Gesellschaft anzuvertrauen, deren Zentrale ich erstens in einem Tagesmarsch auch zu Fuß erreichen könnte und die zweitens ein recht gutes Netz von Außendienstmitarbeitern ihr eigen nennt. Einem davon vertraue ich seit mehr als zehn Jahren in Versicherungsangelegenheiten und bin bisher nicht von ihm enttäuscht worden.

Sag mal, Seeperle, was genau soll denn bitte dein arbeitsrechtlicher Fall zu einer GmbH mit dem hier vorliegenden Sachverhalt zu tun haben? Nicht mal das anzurufende Gericht wäre dasselbe. Ein anderer Rechtsweg, andere anzuwendende Gesetze und so weiter. Mach doch, wenn dich das mit der GmbH und dem Arbeitsgericht wirklich interessiert, einen eigenen Thread auf.
Darüber hinaus kenne ich keinen Rechtsanwalt, der sich darauf einlassen würde, dass der Mandant das Honorar abarbeitet.


--------------------

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.09.2011, 16:13
Beitrag #86


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 22000
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Zitat (Sasquatch @ 04.09.2011, 14:19) *
... Darüber hinaus kenne ich keinen Rechtsanwalt, der sich darauf einlassen würde, dass der Mandant das Honorar abarbeitet.

Es sei denn, der Anwalt und der Mandant kennen sich SEHR gut, oder aber der Mantant ist SEHR berühmt. Es gibt eine Anekdote um Pablo Picasso:
Er bestellt bei einem Tischler ein Möbelstück, skizziert das gewünschte Stück zur Verdeutlichung seiner Wünsche kurz auf einem Zettel und fragt dann nach dem Preis. Die Antwort des Tischlers: "Signieren Sie mir einfach die Skizze, dann ist der Rest umsonst..."



Aber mal back to topic:
Es kommt häufiger vor, dass irgendjemand, der bislang ein einigermaßen geregeltes Leben hatte, plötzlich irgendwelche riesigen Zahlungsverpflichtungen "erbt" - sei es durch einen Unfall im Suff (Versicherung nimmt Regress), sei es durch überzogene Unterhaltsforderungen der "Ex", sei es irgenwas anderes.

Derjenige stellt fest, dass ihm letztlich zum Leben kaum mehr als der Hartz-IV-Satz bleibt, und sein Fazit lautet: "Dann schmeiße ich meinen Job hin und melde mich arbeitslos - dennn WOZU soll ich noch arbeiten?"

Das ist als allererste Reaktion zwar durchaus noch nachvollziehbar, aber wer das WIRKLICH tut, der muss doch irgendwie unterbelichtet sein.

Das Problem, das ICH als arbeitsloser Hartz-IV-Empfänger wahrscheinlich hätte ist nicht die fehlende Knete. Soo schlecht scheint es den klassischen Hartz-IVlern nun auch nicht zu gehen - sondern die fehlende Perspektive.

Mal anders herum:
Es gibt in D viele tausende Menschen, die von deutlich weniger als Hartz-IV leben, und die dann auch noch - wenn sie denn später mal Arbeit haben - einen Großteil der empfangenen Staats-Knete wieder zurückzahlen mussen. UNd diese Leute sind dabei auch noch glücklich und zufrieden. Ganz einfach, weil sie eine PERSPEKTIVE haben.
Ihr ahnt schon, von wem ich rede: Es sind Studenten.

So, und jetzt ist ein rechtschaffender Staatsbürger - egal ob mit oder ohne Schuld - in eine finanzielle Schieflage geraten. WARUM sollte der jetzt alles hinschmeißen, wenn er doch die Chance hat, brav weiterzuarbeiten und nach 7 Jahren MIT Job (samt mittlerweile erfolgten Beförderungen und Gehaltserhöhungen) und außerdem schuldenfrei dazustehen?

Das fragt sich:
Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hoheneicherstation
Beitrag 04.09.2011, 16:17
Beitrag #87


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7184
Beigetreten: 13.04.2007
Mitglieds-Nr.: 30602



Zitat (nachteule @ 03.09.2011, 22:28) *
Mir ist bei der ganzen Sache schleierhaft, warum Opelfahrerin haftbar gemacht werden soll, obwohl sie ja eine Versicherung abgeschlossen hatte.


Hallo

Ich habe schon in Beitrag #4 eine Seite verlinkt, auf der steht: (Zitat)

13.08.2010

Jetzt ist endgültig Schluss. Die Notverwalter haben alle Ineas- und LadyCarOnline-Autoversicherungen zum Dienstag, 31. August, 24 Uhr, gekündigt. Autofahrer mit solchen Policen sollten sich sofort neu versichern. ...

... Ende Juni stellte das Landgericht Amsterdam das Unternehmen unter Notverwaltung und setzte Sonderbeauftragte ein. Die versuchten vergebens, einen Versicherer zu finden, der den Bestand an Versicherungsverträgen übernimmt. Jetzt haben sie die Notbremse gezogen und alle Verträge zum Monatsende gekündigt.

Zahlreiche Autoversicherer haben inzwischen signalisiert: Sie bieten Kunden des Pleite-Versicherers sofort neuen Schutz. Eine Kündigungsbestätigung der IIC müssen sie dafür nicht vorlegen. Spätestens von Mittwoch, 1. September, an ist neuer Schutz zwingend nötig. Wer dann noch keine neue Versicherung hat, fährt ohne Haftpflichtschutz und macht sich strafbar.

Wenn die TE nach der Kündigung des Versicherungsvertrages keinen neuen Vertrag abgeschlossen hat, sehe ich da mächtige Probleme auf sie zukommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 04.09.2011, 18:51
Beitrag #88


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9505
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.09.2011, 17:13) *
So, und jetzt ist ein rechtschaffender Staatsbürger - egal ob mit oder ohne Schuld - in eine finanzielle Schieflage geraten. WARUM sollte der jetzt alles hinschmeißen, wenn er doch die Chance hat, brav weiterzuarbeiten und nach 7 Jahren MIT Job (samt mittlerweile erfolgen Gehaltserhöhungen) und außerdem schuldenfrei dazustehen?


Das kommt wohl vor allem auf den Job an.
Und auf den Hass.
Und im Prinzip bleibt die Perspektive ja trotzdem mit den 7 Jahren.
Natürlich wäre es im Hinblick auf die Rente besser auch in der Zeit zu arbeiten.


Ich hab in Berlin eine Freundin die hat die 7 Jahre jetzt bald hinter sich.
Mann hatte sie verlassen - gemeinsame Schulden, Kind - da blieb nicht viel anderes übrig.

Heiratet bald wieder, Job hat sie auch - es funktioniert.
Auch wenn man sich mit dem britischen Insolvenzrecht mal auseinandersetzen sollte. Weiß nur nicht wie astrein das ist.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 04.09.2011, 19:23
Beitrag #89


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24501
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Hoheneicherstation,

jetzt stellt sich nur die Frage, wann der Unfall passiert ist. think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hoheneicherstation
Beitrag 04.09.2011, 19:29
Beitrag #90


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7184
Beigetreten: 13.04.2007
Mitglieds-Nr.: 30602



Das stimmt natürlich.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wir leben Autos!
Beitrag 20.11.2012, 19:12
Beitrag #91


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 9
Beigetreten: 20.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66378



Zitat (Opelfahrerin @ 27.08.2011, 22:32) *
Hier noch mehr zu diesem rostigen Opelthema:
Rostgarantie Konzern Opel stellt sich quer !!!

Aus dem ASTRA4Ever-Forum

http://www.astra4ever.net/showthread.php/4...quer-!!!

und hier

Der Opel Club berichtet

Rost am hinteren Kotflügel und Opel nimmt sich nichts an.


http://www.opc-club.de/forum/astra-modelle...sich-nichts-an/

http://www.google.de/search?hl=de&biw=...sa=N&tab=wi



Auch diese Links sind zu löschen, da sie den Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung darstellen, und geschäftsschädigent sind,



Die Opel AG kann nichts dafür, wenn eine Versicherung pleite geht.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 20.11.2012, 20:38
Go to the top of the page
 
+Quote Post
geckolino
Beitrag 20.11.2012, 19:12
Beitrag #92


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1742
Beigetreten: 15.03.2006
Wohnort: In Sichtweite der Alpen
Mitglieds-Nr.: 17597



Was hast du denn geraucht? In dem Zustand solltest du auf jeden Fall erst mal nicht mehr mit dem Auto fahren.


--------------------
Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wollf_0708
Beitrag 20.11.2012, 20:20
Beitrag #93


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6381
Beigetreten: 31.07.2008
Mitglieds-Nr.: 43454



Zitat (Wir leben Autos! @ 20.11.2012, 19:12) *
Auch diese Links sind zu löschen, da sie den Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung darstellen, und geschäftsschädigent sind,
Bei meinem Feierfogs-Browser klappt kein einziger Link crybaby.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
geckolino
Beitrag 20.11.2012, 20:34
Beitrag #94


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1742
Beigetreten: 15.03.2006
Wohnort: In Sichtweite der Alpen
Mitglieds-Nr.: 17597



Na klar, die mussten doch alle gelöscht werden, weil "geschäftsschädigent".


--------------------
Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 20.11.2012, 20:40
Beitrag #95


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30748
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (Wollf_0708 @ 20.11.2012, 20:20) *
Bei meinem Feierfogs-Browser klappt kein einziger Link crybaby.gif

Da ist wohl beim Zitieren durch @Wir leben Autos! irgendwas schief gelaufen, die Links waren allesamt beschädigt. Ich hab das repariert, jetzt funktionieren sie wieder.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bleistiftspitzer
Beitrag 20.11.2012, 22:14
Beitrag #96


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 853
Beigetreten: 05.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66166



Zitat (Hoheneicherstation @ 04.09.2011, 16:17) *
Wenn die TE nach der Kündigung des Versicherungsvertrages keinen neuen Vertrag abgeschlossen hat, sehe ich da mächtige Probleme auf sie zukommen.

Und dann sollte man auch noch berücksichtigen, dass Forderungen für Schäden, die auf eine Straftat zurückzuführen sind, nicht mit einer Privatinsolvenz beseitigt werden können think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wir leben Autos!
Beitrag 20.11.2012, 22:21
Beitrag #97


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 9
Beigetreten: 20.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66378



Zitat (Jens @ 20.11.2012, 20:40) *
Zitat (Wollf_0708 @ 20.11.2012, 20:20) *
Bei meinem Feierfogs-Browser klappt kein einziger Link crybaby.gif

Da ist wohl beim Zitieren durch @Wir leben Autos! irgendwas schief gelaufen, die Links waren allesamt beschädigt. Ich hab das repariert, jetzt funktionieren sie wieder.


Die waren absichtlich von mir verändert das man sie nicht aufrufen konnte.
Warum kann ich meine eigenen Beiträge nicht editieren?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 20.11.2012, 22:28
Beitrag #98


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (Wir leben Autos! @ 20.11.2012, 22:21) *
Die waren absichtlich von mir verändert das man sie nicht aufrufen konnte.


Dir ist aber schon klar, dass Du damit die Original-Links nicht mitverändert hast? unsure.gif

Und auch, dass Du mit der Aktion so manchen hier, der die Links bis dahin noch gar nicht gekannt hat, überhaupt erst neugierig gemacht hast...? rolleyes.gif


book.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wir leben Autos!
Beitrag 20.11.2012, 22:31
Beitrag #99


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 9
Beigetreten: 20.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66378



Zitat (Bonsai-Brummi @ 20.11.2012, 22:28) *
Dir ist aber schon klar, dass Du damit die Original-Links nicht mitverändert hast? unsure.gif



Den Threadstarter sollte man verklagen.

Zitat
Und auch, dass Du mit der Aktion so manchen hier, der die Links bis dahin noch gar nicht gekannt hat, überhaupt erst neugierig gemacht hast...? rolleyes.gif


book.gif



Deswegen sind diese Links von mir bewusst verändert worden!

Ich fordere @Jens auf, meinen Beitrag so wieder herzustellen, wie er war, und alle Hetzlinks zu löschen!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 20.11.2012, 22:40
Beitrag #100


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (Wir leben Autos! @ 20.11.2012, 22:31) *
Deswegen sind diese Links von mir bewusst verändert worden!


Du hast nicht wirklich Ahnung, wie so ein Forum funktioniert - richtig? rolleyes.gif

Von Deinem Zitat führt ein Link direkt zum zitierten Originalbeitrag mit den intakten Links - das ist also nur ein einziger Mausklick mehr, um dorthin zu gelangen

Was also soll so eine - mit Verlaub! - alberne Aktion? dry.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

3 Seiten V  < 1 2 3 >
Reply to this topicStart new topic
2 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 2 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 04.09.2025 - 07:03