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> Unfall wegen Technischem Defekt am 2005 Opel Astra (Durchrostung), Hoher Schaden und Versicherung ist pleite
Opelfahrerin
Beitrag 26.08.2011, 22:34
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallöchen,

ich weiß nicht mehr weiter.

Weil die Versicherung pleite gemacht hat, soll ich jetzt für den ganzen Schaden in Höhe von fast 87000€ aufkommen.

Ist das Rechtens, und kann ich deswegen vor dem Landgericht verklagt werden und muß auch noch für einen Rechtsanwalt bezahlen?

Stimmt das, daß ich mich nicht selber vor dem Landgericht als Angeklagte verteidigen kann, sondern einen Rechtsanwalt brauche?

Folgendes ist geschehen:

Ich hatte mir auf Kredit ein gebrauchtes Auto Baujahr 2005 (die Marke mit dem Blitz) gekauft, und das Auto auch vollkaskoversichert.

Mir ist dann mit diesem Auto ein Unfall passiert.
Die Strasse war schadhaft, und ich übersah ein nicht ausgebessertes Schlagloch.
Es machte rumms, und ich war plötzlich im Gegenverkehr und stieß mit dem Gegenverkehr frontal zusammen.
Ein Rad rieß ab und ich konnte nichts mehr machen.

Ein Gutachter stellte später eine komplette Durchrostung einer Achse oder so fest, und das Schlagloch habe dem durchgerosteten Träger oder so den Rest gegeben.

Ich meldete den Unfall sofort meiner Versicherung.

Obwohl ich doch alles richtig gemacht habe, soll ich jetzt für den gesamten Schaden aufkommen

Ich hatte das Auto sogar vollkaskoversichert.

Was kann ich dafür, wenn der TÜV eine Durchrostung übersieht und der Hersteller solche gefährlichen Autos produziert?

Der schwarze Peter wird jetzt hin- und hergeschoben.

Die Stadt meint, es sei meine Schuld, dass ich in das Schlagloch gefahren sei.

Der Hersteller des Autos meint, er sei aus der Garantie draußen, und außerdem sei das Auto erst 2010 durch den TÜV gegangen, die Schuld liege also beim TÜV.

Der TÜV meint, die übernehmen keine Gewähr für die Untersuchung, da zum Zeitpunkt der Untersuchung alles iO gewesen wäre.

Die Versicherung, ja die sei pleite.

Außerdem liege die eigentliche Schuld beim Auto, da normalerweise kein Rad abreißen könne und dürfe.
Ich solle mich an den Hersteller des Autos wenden. Der habe das durch seine saumäßige Qualität alles verursacht.

Ich bekomme jetzt verschiedene Briefe und Mahnungen von Krankenversicherungen, einer Bank und von einer Reparaturwerkstatt.

Bis jetzt habe ich immer auf die Versicherung verwiesen, die doch dafür aufkommen muß.

Doch jetzt droht man mir mit dem Landgericht.

Ich habe darüber mit einem ehemaligen Arbeitskollegen gesprochen, und er meinte, wenn das zum Landgericht geht, bräuche ich einen Rechtsanwalt, den ich auch bezahlen müße da ich keine Rechtschutzversicherung habe.

Ohne Rechtsanwalt würde ich den Fall verlieren, da Rechtsanwaltszwang besteht.

Ich bin seit dem Unfall ohne Auto, da ich kein weiteres Auto finanzieren kann und soll jetzt auch noch für einen Rechtsanwalt bezahlen, weil die Versicherung pleite ist um deren Ansprüche abzuwehren

Mein ehemaliger Arbeitskollege meint, die suchen jetzt eine Dumme, die das alles bezahlt, da alle Verantwortlichen die Schuld von sich wegschieben, und am Ende sei ich sowieso die Gelackmeierte.

Er hat mir geraten, meinen Job hinzuschmeißen, denn nur dann würde ich als Angeklagte vor dem Landgericht Rechtsanwaltshilfe bekommen.

Außerdem sei das taktisch am Klügsten, da ja auch die Versicherung pleite sei, und dem Autohersteller gehe es finanziell sehr schlecht und von dem sei ebenso nichts zu holen, da er voraussichtlich in den nächsten Jahren auch endgültig pleite machen würde.
Die Stadt mit den Schlaglöchern hätte auch den Staat auf deren seite.

Würde ich schön brav weiterarbeiten, so müßte ich jetzt tausende Euros für einen Rechtsanwalt selber aufbringen mit einem ungewissen Ausgang des Verfahrens.
Aber wahrscheinlich würden die mir diese 87000€ aufdrücken.
Dazu kämen noch abertausende von Rechtsanwaltskosten und es können schnell 100000€ daraus werden.

Habe ich keinen Rechtsanwalt, so würden die mir die fast 87000€ an die Backe heften, und würde ich nicht freiwillig zahlen so gäbe es eine Lohnpfändung und ich würde mich dann noch schlechter als ein Hartz 4 Empfänger stehen.

Stimmt das alles so ???

Ich habe keine Erfahrungen mit dem Gesetz, bin 26 Jahre alt und nicht vorbestraft.
Ich habe Null Punkte in Flensburg und verhalte mich sehr gesetzestreu.

Mein ehemaliger Arbeitskolle meinte, als gelernte Malerin bräuche ich mir keine Sorgen machen, da gäbe es immer irgendwo am Wochenende gutbezahlte Tapezierarbeiten und so zu finden. Er mache das auch so, und lebe sehr gut damit.
Ich solle lieber jetzt den Job hinschmeissen, denn die drehen das so, dass die mir das alles umhängen wollen.

Machen möchte ich das nicht, denn eigentlich verachte ich solche Machenschaften.
ich möchte aber auch nicht für die Pleite einer Versicherung oder den Pfusch eines Autoherstellers aufkommen.
Das wäre mehr als Ungerecht.

Stimmt das so ??? Kann das wirklich passieren, dass die von mir jetzt 87000€ verlangen und auch mit Lohnpfändung abziehen können?

Jemand hatte mir bereits geraten, die Verkehrsunfallopferhilfe enizuschalten.

Die würden alles für 2500,--€ regulieren.
Stimmt das so?


Ich habe insgesamt Forderungen von einer Krankenkasse für Krankenhausaufenthalte, die nicht bezahlt worden sind.

Dann Forderungen für beschädigte Autos

und

Forderungen meiner Bank, die meinen Opel Astra finanziert hatte.

Mehrere Gesellschaften und Rechtsanwälte haben mich angeschrieben.

Zusammen beläuft sich alles auf fast 87000,--€
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Jens
Beitrag 26.08.2011, 22:56
Beitrag #2


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Zitat (Opelfahrerin @ 26.08.2011, 23:34) *
Stimmt das, daß ich mich nicht selber vor dem Landgericht als Angeklagte verteidigen kann, sondern einen Rechtsanwalt brauche?

Angeklagte wärst du doch wohl nur in einem Strafprozess. Wenn ich deinen Beitrag richtig verstanden habe, geht es doch aber um einen Zivilprozess? unsure.gif
Dort gilt jedenfalls §78 Abs. 1 ZPO
Zitat
Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.


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Ichtyos
Beitrag 27.08.2011, 00:42
Beitrag #3


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@Opelfahrerin:

Erstmal "Willkommen im Verkehrsportal!" wavey.gif

Ich habe bislang nur von einer Versicherungsinsolvenz was mitbekommen. Das war die Ineas und deren Tochter LadyCarOnline Bist Du in deren Strudel geraten?

Ansonsten sehe ich hier viele "Baustellen":
Schlagloch - sowas kann ein normales Auto schon mal wegstecken. Da wäre eine zerdellte Felge schon mal drin aber erstmal nicht viel mehr.
Zitat
Ein Rad rieß ab und ich konnte nichts mehr machen.

Ein Gutachter stellte später eine komplette Durchrostung einer Achse oder so fest, und das Schlagloch habe dem durchgerosteten Träger oder so den Rest gegeben.
Okay, der Wagen ist sechs Jahre alt. Normalerweise sollte ein Auto deutlich länger halten. Kannst Du das Gutachten - oder zumindest den Teil dazu hier mal hochladen - ohne konkrete Fakten zu Deinem Fall! wavey.gif

Eine vorläufige Anleitung findest Du hier - falls Du damit nicht klarkommst, gibt es sicher von einigen Usern hier noch Hilfe!


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Hoheneicherstation
Beitrag 27.08.2011, 07:59
Beitrag #4


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Zitat (Ichtyos @ 27.08.2011, 01:42) *
Das war die Ineas und deren Tochter LadyCarOnline Bist Du in deren Strudel geraten?


Hab dazu diesen Beitrag gefunden: http://www.test.de/themen/versicherung-vor...121962-4121964/

Zitat: Zwar sind Schäden schuldloser Unfallopfer auch bei einer Versicherer-Pleite über die von allen Autoversicherern finanzierte Verkehrsopferhilfe als gesetzlichem Garantiefonds lückenlos und vollständig abgesichert. Ineas- und LadyCarOnline-Kunden, die einen schweren Unfall verursachen, können jedoch oft für einen unabsehbar hohen Teil des Schadens persönlich haftbar sein.
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ts1
Beitrag 27.08.2011, 08:48
Beitrag #5


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Könnte das nicht auch eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz nach sich ziehen!?
"Deckungszusage" durch eine insolvente Versicherung ist ja nicht im Sinne des Gesetzes.


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MfG Thomas
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christian_lej
Beitrag 27.08.2011, 10:46
Beitrag #6


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Bemerkung zu TS1:
Strafanzeige sicherlich nicht, da ein Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Unfalls bestand. Im Falle der Pleite der Versicherung, war in einigen Zeitschriften (ADAC,..) der Tenor, dass die Verkehrsopferhilfe grundsätzlich einspringt, diese aber wiederrum Regressansprüche an den Versicherer stellen kann und bis zu 2500 € zurückfordern kann.
Imho gab es hier im Forum auch eine rege Diskussion, ob man im Insolvenzfall ein Sonderkündigungsrecht hat - immerhin besteht/bestand ja die Möglichkeit, dass die Geschäfte weitergeführt werden können.

Zur TE Opelfahrerin:
Die Verkehrsopferhilfe springt idR dort ein, wo eine Deckung nicht gegeben ist oder beim Insolvenzfall, die Bar-Mittel nicht ausreichen. Diese Hilfe hat im Gegenzug einen Regressanspruch an den Versicherten und kann bis zu 2500 € zurückfordern.
Bzgl. der verschiedenen Forderungen würde ich einen Gang zum Rechtsanwalt (ADAC) empfehlen und gegebenfalls in den sauren Apfel (Kosten für die Erstberatung) beissen, um einen Überblick zu bekommen, welche Forderungen über die Unfallhilfe abdeckbar sind und welche Forderungen letztendlich von Dir zu tragen sind. Zumindest ein Teilbetrag der finanzierenden Bank dürfte durch den Restwert des Fahrzeuges gedeckt werden.
Bzgl. des Schlaglochs könnte man weiterhin prüfen, ob die Stadt/Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.
Bzgl. der Durchrostung ist Opel leider aus dem Schneider. (Es gibt aber noch andere Hersteller, deren Fahrzeuge nach 3 Jahren bereits durchrosten.)
Bzgl. TÜV müsste durch einen Gutachter zu prüfen sein, ob die Durchrostung bei einer Draufsicht erkennbar gewesen sein muss. Letztendlich ist der TÜV aber nur eine Prüfung des IST-Zustandes und die Plakete kann auch vorzeitig entwertet werden, wenn gravierende Mängel auftreten. Bzgl. der Haftungsfrage würde imho eine Klage hier wenig Erfolg versprechen.
Bzgl. Anwaltskosten, grundsätzlich bekommt derjenige einen Anwalt, dessen finanzielle Mittel nicht dafür ausreichen. Diese Prozesskostenhilfe steht jedem zu, der die Anforderungen erfüllt.
Bzgl. Wochendjobs: Von diesen ist dringends abzuraten, da sie regelmäßig mit Schwarzarbeit verbunden sind und du damit noch eine weitere Baustelle mit imensen Rückforderungen und Strafen provozierst.

Sollte es doch alles hart auf hart kommen, besteht die Möglichkeit einer Privatinsolvenz, so dass man im Job weiterhin arbeiten, aber nicht mehr den vollen Lohn erhalten kann. Mit 26 Jahren würde ich jedoch nicht empfehlen, den Job hinzuschmeißen, da die Berufserfahrung später nicht mehr aufgeholt werden kann und der Wiedereinstieg ins Berufsleben schwerer wird.
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CvR
Beitrag 27.08.2011, 11:15
Beitrag #7


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Zitat (Opelfahrerin @ 26.08.2011, 23:34) *
Ich hatte mir auf Kredit ein gebrauchtes Auto Baujahr 2005 [...] gekauft
[...]
Ein Rad rieß ab und ich konnte nichts mehr machen.

Ein Gutachter stellte später eine komplette Durchrostung einer Achse oder so fest, und das Schlagloch habe dem durchgerosteten Träger oder so den Rest gegeben.

Gibt's möglicherweise noch Garantie-/Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer? Vielleicht ließen sich ein paar der ausstehenden Euros auf solchem Wege decken.

Kam es zu dieser Achsdurchrostung auf dem Wege des "normalen" (think.gif) Verschleißes - oder ist diese Durchrostung möglicherweise auf die Beschädigung durch einen vorangegangenen Unfall (beim Kauf genannt oder womöglich gar verschwiegen) entstanden?


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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blue0711
Beitrag 27.08.2011, 11:35
Beitrag #8


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Zitat (christian_lej @ 27.08.2011, 11:46) *
Sollte es doch alles hart auf hart kommen, besteht die Möglichkeit einer Privatinsolvenz, so dass man im Job weiterhin arbeiten, aber nicht mehr den vollen Lohn erhalten kann. Mit 26 Jahren würde ich jedoch nicht empfehlen, den Job hinzuschmeißen, da die Berufserfahrung später nicht mehr aufgeholt werden kann und der Wiedereinstieg ins Berufsleben schwerer wird.
Das muss ich dick unterstreichen.

Wenn die eigenen Mittel aufgebraucht sind, auf keinen Fall aus dem normalen Arbeitsverhältnis aussteigen. Das endet regelmässig in einer nicht mehr zu heilenden Biografie und lebenslänglichem Hilfsarbeiter-Dasein. Ein selten dämlicher Rat - halt Dich bloss nicht an sowas.
Mit 26 kann man eine Privatinsolvenz auch noch sehr gut durchstehen und trotzdem beruflich weiterkommen.

Erstberatung beim Anwalt würde ich auch dringend empfehlen, eventuell auch Schuldnerberatung. Dringend ist nämlich die professionelle Abschätzung der Forderungshöhe und Anspruchsberechtigung sowie die Möglichkeiten des Ausgleichs bzw. eigener Ansprüche.
An einer gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche kann den Gläubigern bei einem nicht/kaum leistungsfähigen Schuldner nicht gelegen sein, da dass deren Chancen auf Ausgleich und den möglichen Umfang eines Ausgleichs eher vermindert.
Die Gefahr einer solchen Durchsetzung kann man durch eine professionelle Abschätzung auch herabsetzen, denn die gerichtliche Verfolgung einer nicht bestrittenen Forderung gegen einen erklärtermassen leistungswilligen, aber leistungsunfähigen Schuldner kann sehr leicht gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers verstossen.
In Verbindung mit einer Schuldnerberatung werden die Gläubiger und auch die Banken dementsprechend auch meistens deutlich kooperativer, da sie sehen, dass man sich bemüht.


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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dopero
Beitrag 27.08.2011, 12:01
Beitrag #9


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Es gab für bestimmte Motorisierungen mit Produktionszeitraum von 1998 bis 2005 einen Rückruf:
http://www.rueckrufe.net/2009/04/24/ruckru...-die-werkstatt/
http://www.oeamtc.at/index.php?id=2500%2C1...V90eXBlPUFzdHJh
Ob dein Fahrzeug zu diesem Kreis gehört kann ich nicht beurteilen.
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Dennis112
Beitrag 27.08.2011, 15:09
Beitrag #10


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Um den Rückruf handelt es sich um die Baureihen Astra G und Zafira A. Kaufte die TE nun 2005 einen gebrauchten Astra G mit Dieselmotor? Der Astra H wurde wurde ab 2004 gebaut und hat meiner Erkenntnis nach keine größeren Rostprobleme. Hats du vom KBA/Opel einen Brief von der Rückholaktion bekommen? Und ganz wichtig: Warst du da?
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haschee
Beitrag 27.08.2011, 15:29
Beitrag #11


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Astra H hatte das Problem nicht.
Zafira A und Astra G haben/hatten da Probleme.


sehr "nett" anzusehen hier
http://www.autobild.de/artikel/opel-astra-...ra-1139570.html
So mal als Argumentationshilfe.


Zum Versicherungsproblem kann ich leider nichts beitragen.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Hoheneicherstation
Beitrag 27.08.2011, 15:37
Beitrag #12


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Zitat (haschee @ 27.08.2011, 16:29) *
sehr "nett" anzusehen hier



Oder hier whistling.gif
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dopero
Beitrag 27.08.2011, 15:44
Beitrag #13


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Vielleicht könnte das weiterhelfen:
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/av-046.htm
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Hotelpool
Beitrag 27.08.2011, 15:47
Beitrag #14


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Die Geschädigten haben zwar einen Direktanspruch gegen die Versicherung, jedoch nützt dieser ihnen nichts, da die Versicherung ja pleite ist. Also werden sie sich an dich als Halter / Fahrer des Fahrzeuges halten. Die Frage ist natürlich nun erstmal, ob die gestellten Ansprüche überhaupt dem Grunde nach und wenn ja, in der geforderten Höhe bestehen.

Sofern der Unfall auf einen Produktfehler zurückzuführen sein sollte, käme aber noch eine Haftung des Herstellers nach dem ProdHG in Betracht.


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Egal ob Verkehrsunfall, angeblicher Rotlichtverstoß, Wildunfall, Fahrerflucht oder Nötigung im Straßenverkehr.
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Sasquatch
Beitrag 27.08.2011, 18:45
Beitrag #15


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Die allerbeste Investition, die die TE momentan machen kann ist die in einen hervorragenden Rechtsanwalt.


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Opelfahrerin
Beitrag 27.08.2011, 22:32
Beitrag #16


Neuling


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Zitat (Jens @ 26.08.2011, 23:56) *
Angeklagte wärst du doch wohl nur in einem Strafprozess. Wenn ich deinen Beintrag richtig verstanden habe, geht es doch aber um einen Zivilprozess? unsure.gif
Dort gilt jedenfalls §78 Abs. 1 ZPO
Zitat
Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.



Ich weiß nur, dass es eine Klage von mehreren Firmen beim Landgericht geben soll (Ankündigung).

Aber wieso brauche ich dort einen Rechtsanwalt, wenn ich nichts falsch gemacht habe?

Zitat (Ichtyos @ 27.08.2011, 01:42) *
@Opelfahrerin:

Erstmal "Willkommen im Verkehrsportal!" wavey.gif

Ich habe bislang nur von einer Versicherungsinsolvenz was mitbekommen. Das war die Ineas und deren Tochter LadyCarOnline Bist Du in deren Strudel geraten?
Ja.

Zitat
Okay, der Wagen ist sechs Jahre alt. Normalerweise sollte ein Auto deutlich länger halten. Kannst Du das Gutachten - oder zumindest den Teil dazu hier mal hochladen - ohne konkrete Fakten zu Deinem Fall! wavey.gif


steht was drin von Vorderachsträger



Zitat (Hoheneicherstation @ 27.08.2011, 08:59) *
Ineas- und LadyCarOnline-Kunden, die einen schweren Unfall verursachen, können jedoch oft für einen unabsehbar hohen Teil des Schadens persönlich haftbar sein.


Na klasse, das wars denn wohl.
Und da es mehrere Verletzte gibt, und einer davon Spätfolgen mit Arbeitsunfähigkeit bzw. beruflichen Einschränkungen hat, könnte sich die Summe von jetzt 87000€ noch erhöhen.

Zitat (christian_lej @ 27.08.2011, 11:46) *
Zur TE Opelfahrerin:
Die Verkehrsopferhilfe springt idR dort ein, wo eine Deckung nicht gegeben ist oder beim Insolvenzfall, die Bar-Mittel nicht ausreichen. Diese Hilfe hat im Gegenzug einen Regressanspruch an den Versicherten und kann bis zu 2500 € zurückfordern.
Bzgl. der verschiedenen Forderungen würde ich einen Gang zum Rechtsanwalt (ADAC) empfehlen und gegebenfalls in den sauren Apfel (Kosten für die Erstberatung) beissen, um einen Überblick zu bekommen, welche Forderungen über die Unfallhilfe abdeckbar sind und welche Forderungen letztendlich von Dir zu tragen sind. Zumindest ein Teilbetrag der finanzierenden Bank dürfte durch den Restwert des Fahrzeuges gedeckt werden.
Bzgl. des Schlaglochs könnte man weiterhin prüfen, ob die Stadt/Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.
Bzgl. der Durchrostung ist Opel leider aus dem Schneider. (Es gibt aber noch andere Hersteller, deren Fahrzeuge nach 3 Jahren bereits durchrosten.)
Bzgl. TÜV müsste durch einen Gutachter zu prüfen sein, ob die Durchrostung bei einer Draufsicht erkennbar gewesen sein muss. Letztendlich ist der TÜV aber nur eine Prüfung des IST-Zustandes und die Plakete kann auch vorzeitig entwertet werden, wenn gravierende Mängel auftreten. Bzgl. der Haftungsfrage würde imho eine Klage hier wenig Erfolg versprechen.
Bzgl. Anwaltskosten, grundsätzlich bekommt derjenige einen Anwalt, dessen finanzielle Mittel nicht dafür ausreichen. Diese Prozesskostenhilfe steht jedem zu, der die Anforderungen erfüllt.
Bzgl. Wochendjobs: Von diesen ist dringends abzuraten, da sie regelmäßig mit Schwarzarbeit verbunden sind und du damit noch eine weitere Baustelle mit imensen Rückforderungen und Strafen provozierst.

Sollte es doch alles hart auf hart kommen, besteht die Möglichkeit einer Privatinsolvenz, so dass man im Job weiterhin arbeiten, aber nicht mehr den vollen Lohn erhalten kann. Mit 26 Jahren würde ich jedoch nicht empfehlen, den Job hinzuschmeißen, da die Berufserfahrung später nicht mehr aufgeholt werden kann und der Wiedereinstieg ins Berufsleben schwerer wird.


Meine finanziellen Mittel sind sehr beschränkt, und ein Anwalt würde mehrere tausend Euro kosten.
Der Restwert des Autos belief sich auf 300€ und den hat ein polnischer Händler gleich abgeholt.
Diese 300€ habe ich nicht gesehen. Der Wagen ist total Schrott und vorne total platt und absoluter Totalschaden selbst wenn der 1 Jahr alt wäre.
Das Opel aus dem Schneider ist, istmir schon klar. Die reden sich immer raus und wenns hart auf hart kommt sind die auch pleite.
Laut Aussage des TÜV war diese Durchrostung nicht erkennbar bei der Prüfung.
Die Stadt redet sich auch raus und meinte man hätte dem Schlagloch ausweichen können, da dort täglich hunderte von Autos diese Strasse entlangfahren und nichts passiert sei.
Mein Einkommen ist leider ein wenig zu hoch, dass ich Prozeßkostenhilfe bekäme. Von daher fällt das aus.
Und wochenendjobs, mein ehemaliger Arbeitskollege lebt nru davon, und das erstaunlicherweise sehr gut.
wenn sich alles nicht mehr rechnet oder lohnt, werde ich den gleichen Weg gehen müßen wie die Versicherung, der Händler und die Firma Opel.
Alle geben vor kein Geld zu haben, und da läßt man diese Firmen auch in Ruhe.
Als Malerin finde ich immer etwas nebenbei. das ist gar kein Problem. Mein ehem. Arbeitskollege macht das schon seit vielen jahren so, weil die ihm auch so viel Geld gepfändet und weggenommen haben, dass er noch weniger als Hartz 4 hatte.
Seitdem er arbeitslos ist, hat er erstaunlicherweise seine Ruhe.

Zitat (CvR @ 27.08.2011, 12:15) *
Gibt's möglicherweise noch Garantie-/Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer? Vielleicht ließen sich ein paar der ausstehenden Euros auf solchem Wege decken.

Kam es zu dieser Achsdurchrostung auf dem Wege des "normalen" (think.gif) Verschleißes - oder ist diese Durchrostung möglicherweise auf die Beschädigung durch einen vorangegangenen Unfall (beim Kauf genannt oder womöglich gar verschwiegen) entstanden?


Der Verkäufer hatte ein Opel Autohaus und ist ebenso pleite gegangen und hat sehr hohe Schulden.
Er handelt trotzdem weiter mit Autos, er ist jetzt ein freier Händler und das Gewerbe läuft auf den Namen seiner Frau.
Er ist ein kleiner Angestellter und verdient gerade soviel Geld, das die ihn nicht pfänden können.

Zitat (blue0711 @ 27.08.2011, 12:35) *
Zitat (christian_lej @ 27.08.2011, 11:46) *
Sollte es doch alles hart auf hart kommen, besteht die Möglichkeit einer Privatinsolvenz, so dass man im Job weiterhin arbeiten, aber nicht mehr den vollen Lohn erhalten kann. Mit 26 Jahren würde ich jedoch nicht empfehlen, den Job hinzuschmeißen, da die Berufserfahrung später nicht mehr aufgeholt werden kann und der Wiedereinstieg ins Berufsleben schwerer wird.
Das muss ich dick unterstreichen.


Warum soll ich insolvenz anmelden und für ein Butterbrot weiterarbeiten?
Ich habe doch nichts falsch gemacht, und nicht auf großem Fuß gelebt und absichtlich irgendeine Insolvenzverschleppung gemacht oder das ganze absiochtlich herbeigeführt.

Zitat
Wenn die eigenen Mittel aufgebraucht sind, auf keinen Fall aus dem normalen Arbeitsverhältnis aussteigen. Das endet regelmässig in einer nicht mehr zu heilenden Biografie und lebenslänglichem Hilfsarbeiter-Dasein. Ein selten dämlicher Rat - halt Dich bloss nicht an sowas.
Mit 26 kann man eine Privatinsolvenz auch noch sehr gut durchstehen und trotzdem beruflich weiterkommen.


Diese nicht mehr zu heilende Biografie hat auch der Autohändler, wo ich das Auto herhabe.
Dem gehts ganz gut, der ist offiziell pleite und zahlt gar nichts, und fährt weiter sein Mercedes Cabrio, was jetzt auf den Namen seiner Frau läuft.
Zitat
Erstberatung beim Anwalt würde ich auch dringend empfehlen, eventuell auch Schuldnerberatung. Dringend ist nämlich die professionelle Abschätzung der Forderungshöhe und Anspruchsberechtigung sowie die Möglichkeiten des Ausgleichs bzw. eigener Ansprüche.
An einer gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche kann den Gläubigern bei einem nicht/kaum leistungsfähigen Schuldner nicht gelegen sein, da dass deren Chancen auf Ausgleich und den möglichen Umfang eines Ausgleichs eher vermindert.
Die Gefahr einer solchen Durchsetzung kann man durch eine professionelle Abschätzung auch herabsetzen, denn die gerichtliche Verfolgung einer nicht bestrittenen Forderung gegen einen erklärtermassen leistungswilligen, aber leistungsunfähigen Schuldner kann sehr leicht gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers verstossen.
In Verbindung mit einer Schuldnerberatung werden die Gläubiger und auch die Banken dementsprechend auch meistens deutlich kooperativer, da sie sehen, dass man sich bemüht.


Warum Schuldnerberatung?
Ich habe mir doch nichts zu Schulden kommen lassen, noch diese blöde Versicherung in die Schulden geführt.


Zitat (dopero @ 27.08.2011, 13:01) *
Es gab für bestimmte Motorisierungen mit Produktionszeitraum von 1998 bis 2005 einen Rückruf:
http://www.rueckrufe.net/2009/04/24/ruckru...-die-werkstatt/
http://www.oeamtc.at/index.php?id=2500%2C1...V90eXBlPUFzdHJh
Ob dein Fahrzeug zu diesem Kreis gehört kann ich nicht beurteilen.



Zitat (Dennis112 @ 27.08.2011, 16:09) *
Um den Rückruf handelt es sich um die Baureihen Astra G und Zafira A. Kaufte die TE nun 2005 einen gebrauchten Astra G mit Dieselmotor? Der Astra H wurde wurde ab 2004 gebaut und hat meiner Erkenntnis nach keine größeren Rostprobleme. Hats du vom KBA/Opel einen Brief von der Rückholaktion bekommen? Und ganz wichtig: Warst du da?


Ich hatte nie einen Brief zu einer Rückholaktion bekommen.
Zitat (haschee @ 27.08.2011, 16:29) *
Astra H hatte das Problem nicht.
Zafira A und Astra G haben/hatten da Probleme.


sehr "nett" anzusehen hier
http://www.autobild.de/artikel/opel-astra-...ra-1139570.html
So mal als Argumentationshilfe.


Zum Versicherungsproblem kann ich leider nichts beitragen.


Danke für diesen Tipp.
Ich habe auch bei Mr. Google geschaut, und diesen Artikel aus dem Jahre 2010 gefunden
***
*** Anmerkung Moderator:
Bildeinbindung entfernt, bitte Urheberrecht beachten.


Zitat (Hoheneicherstation @ 27.08.2011, 16:37) *
Zitat (haschee @ 27.08.2011, 16:29) *
sehr "nett" anzusehen hier



Oder hier whistling.gif


Ungefähr so sah auch mein Auto aus.

Zitat (Hotelpool @ 27.08.2011, 16:47) *
Die Geschädigten haben zwar einen Direktanspruch gegen die Versicherung, jedoch nützt dieser ihnen nichts, da die Versicherung ja pleite ist. Also werden sie sich an dich als Halter / Fahrer des Fahrzeuges halten. Die Frage ist natürlich nun erstmal, ob die gestellten Ansprüche überhaupt dem Grunde nach und wenn ja, in der geforderten Höhe bestehen.

Sofern der Unfall auf einen Produktfehler zurückzuführen sein sollte, käme aber noch eine Haftung des Herstellers nach dem ProdHG in Betracht.


Na toll, der Fahrer ist immer der Dumme.
Opel ist auch pleite, denn die haben doch schon Geld vom Staat bekommen um weiterzumachen.

Zitat (Sasquatch @ 27.08.2011, 19:45) *
Die allerbeste Investition, die die TE momentan machen kann ist die in einen hervorragenden Rechtsanwalt.


Und wer soll den bezahlen.
Und wer garantiert den Ausgang eines solchen Verfahrens in einem Staat, indem absolut keine Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit herrscht?
Ich habe mir schon dabei etwas gedacht, als ich den Opel Astra bei einem Opel Vertragshändler gekauft hatte und noch zum Tüv brachte und Vollkaskoversichert habe.
Ich wollte auf Nummer Sicher gehen und nichts falsch machen.
Aber in diesem Staat ist heute Top und morgen Flop.
Beispiel: In München wurde auch einem Porschefahrer das Auto abgeschleppt, weil die Polizei den Porsche als Tatfahrzeug eines Banküberfalls vermutete.
Nächsten Tag stellte sich heraus, dass es nicht so war.
In der dazwischenliegenden Nacht sind aber Vandalen in die Polizeigarage eingebrochen und haben mehrere Autos beschädigt. Sein Porsche war Totalschaden.
Der Porschefahrer bekam kein Geld, da die Polizei nicht versichert war.
Der Porschefahrer klagte sich durch alle Instanzen bis zum Obersten Gericht dem Bundesgericht in Karlsruhe.
Er verlor alle Instanzen mit Rechtsanwalt und durfte noch mehrere tausend DM an Gerichtskosten und Rechtsanwalt bezahlen.
Rechtsprechung in Deutschland. Von diesem Fall haben mir meine Eltern berichtet, der im Fernsehen kam und sich 1980 zugetragen hatte.
Jetzt soll sich wieder ein ähnlicher Fall in Sachsen Anhalt ereignet haben, wo die Polizei ein Motorrad beschlagnahmte, und was auch durch Einbrecher vandaliert wurde. Auch hier will es keiner gewesen sein, und keine Versicherung, und der Besitzer des Motorrades ging leer aus.

Hier noch mehr zu diesem rostigen Opelthema:
Rostgarantie Konzern Opel stellt sich quer !!!

Aus dem ASTRA4Ever-Forum

http://www.astra4ever.net/showthread.php/4...quer-!!!

und hier

Der Opel Club berichtet

Rost am hinteren Kotflügel und Opel nimmt sich nichts an.


http://www.opc-club.de/forum/astra-modelle...sich-nichts-an/

http://www.google.de/search?hl=de&biw=...sa=N&tab=wi

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 27.08.2011, 22:54
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Blyyy
Beitrag 27.08.2011, 23:37
Beitrag #17


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Zitat
Meine finanziellen Mittel sind sehr beschränkt, und ein Anwalt würde mehrere tausend Euro kosten.

Im Verhätlnis zu den 87k die hier zus Diskussions stehen scheint das immernoch günstiger und falls es doch zur Privatinsolvenz kommt werden ein paar tausend Euro mehr wohl auch nichts ändern.

Zitat
Ich habe doch nichts falsch gemacht, und nicht auf großem Fuß gelebt und absichtlich irgendeine Insolvenzverschleppung gemacht oder das ganze absiochtlich herbeigeführt.

Es reicht halt Pech zu haben (wobei das ja erst der Anwalt rausfinden kann). Wenn dein Haus von einem Erdbeben zerstört wird, hast du auch riesige Verluste ohne dass du was falsch gemacht hast.
Besser wäre es natürlich gewesen wenn du sofort deine Versicherung gewechselt hättest nach seit die Invsolvenz bekannt war (falls es nicht in den paar Wochen dazwischen passiert ist), aber darüber nun nachzudenken bringt ja auch nichts mehr.

Zitat
Opel ist auch pleite

Opel ist nicht insolvent oder pleite und wird es vorraussichtlich auch in naher Zukunft nicht werden.

Wikipedia:
Zitat
Im Falle der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens der Kfz-Haftpflichtversicherung kann ein den Versicherungsbestand übernehmendes Unternehmen die übernommenen Verträge nach § 15 PflVG durch bloße Information auf die eigenen Bedingungen umstellen. Während Opfer von Verkehrsunfällen nach der Insolvenz eines Versicherers stets mit vollem Schadenersatz rechnen können, droht Unfallfahrern in vielen Fällen die persönliche Haftung und unbegrenzter Regress. Die Verkehrsopferhilfe verweist Unfallopfer wegen Schadenersatzforderungen zunächst auf eigene Versicherungen wie die Vollkasko, wegen Verdienstausfall auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und wegen Ersatz von Behandlungskosten etwa auf Sozialversicherungsträger wie die zuständige gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung. Wenn diese Leistungen erbringen, können Sie Rückgriff beim Unfallverursacher nehmen. Hat ein Unfallopfer den Verursacher in Anspruch genommen statt Schadenersatz bei der Verkehrsopferhilfe zu beantragen, kann dieser sich erst an die Verkehrsopferhilfe wenden, wenn er das Opfer entschädigt hat. Die Verkehrsopferhilfe wird dem Unfallfahrer aber nur ersetzen, was das Opfer nicht von einer eigenen Versicherung, dem Arbeitgeber oder Sozialversicherungsträgern bekommen kann. Das Pflichtversicherungsgesetz führt auf diese Weise bei Abwicklung von Unfallschäden, die der Kunde eines insolventen Versicherers verursacht hat, zu dem merkwürdigen Ergebnis, dass der Unfallverursacher umso besser steht, je schlechter das Unfallopfer versichert war.
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blue0711
Beitrag 28.08.2011, 02:33
Beitrag #18


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Zitat (Opelfahrerin @ 27.08.2011, 23:32) *
Aber wieso brauche ich dort einen Rechtsanwalt, wenn ich nichts falsch gemacht habe?
Weil dort die juristischen Anforderungen so hoch sind, dass Du nicht einmal Bahnhof verstehen würdest (Ich auch nicht).
Daher ist das so festgelegt.

Zitat (Opelfahrerin @ 27.08.2011, 23:32) *
Meine finanziellen Mittel sind sehr beschränkt, und ein Anwalt würde mehrere tausend Euro kosten.
Eine Erstberatung kostet nicht soviel und gibt Dir die Möglichkeit, Deine Lage realisitsch einzuschätzen.
Keine Beratung kostet Dich unterm Strich deutlich mehr, denn sicherlich lassen sich einige Forderungen abwehren.

Zitat (Opelfahrerin @ 27.08.2011, 23:32) *
Warum soll ich insolvenz anmelden und für ein Butterbrot weiterarbeiten?
Ich habe doch nichts falsch gemacht, und nicht auf großem Fuß gelebt und absichtlich irgendeine Insolvenzverschleppung gemacht oder das ganze absiochtlich herbeigeführt.
Der Sinn einer Privatinsolvenz ist die Freiheit von den Forderungen nach der sogenannten Wohlverhaltensphase.
Das ist eine Chance, alles loszuweren, anstatt lebenslang Forderungen an der Backe zu haben.
Wenn Du über diese Zeit Deinen Beruf hinüber rettest, hast Du nachher wirklich Ruhe UND kannst verdienen, was Dir möglich ist. Auch Weiterbilung oder Familiengründung ist während dieser Zeit möglich.
Das kann Dein "netter Kumpel" nicht, denn er muss ständig am Rande der Legalität arbeiten. Ausserdem weiss er offensichtlich bezüglich der Forderungen nicht, von was er redet. Die bleiben quasi ein Leben lang an Dir hängen ohne die Privatinsolvenz.
Tu Dir das nicht an.

Und vergleich Dich nicht mit Unternehmern, die genügend Kapital aus dem Weg geschaftt haben um ihre Tricks zu fahren. Du hast nix in der Hinterhand, da tut sich ganz schnell ein tiefes schwarzes Loch auf, aus dem Du nicht mehr rauskommst. Lass Dir da nix vormachen.

Die Chance der Privatinsolvenz nicht zu nutzen führt in die Illegalität und wäre dumm. Du schadest Dir nur selbst, wenn Du das aus verletztem Stolz umgehen willst.
Du wirst das gerade auch als Frau böse zu spüren bekommen.
7 Jahre harte Zeit und danach definitiv Ruhe ist daher IMHO ein unschlagbares Angebot, wenn es ganz blöd läuft.

Zitat (Opelfahrerin @ 27.08.2011, 23:32) *
Warum Schuldnerberatung?
Ich habe mir doch nichts zu Schulden kommen lassen, noch diese blöde Versicherung in die Schulden geführt.
Es geht dabei nicht um Schuld, sondern um Möglichkeiten.
Dich als Privatperson wird keiner der Gläubiger ernst nehmen. Eine Institution wie die Schuldnerberatung aber schon. Deine Verhandlungsposition wird dadurch auch bei den Forderungen gestärkt, die Du nicht mehr abwehren kannst. Das wird Dir einiges ersparen.
Auch das ist eine Chance, nutze sie.


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Gruß Kai
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herr b
Beitrag 28.08.2011, 05:30
Beitrag #19


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ich frage mich wie das an einem vorbei gehen konnte mit der pleite von lady car.
meiner meinung nach ging das groß genug durch die presse. für mich ist das
schwer vorstellbar das die te nichts davon bemerkt haben will...
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.08.2011, 07:26
Beitrag #20


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Zitat (herr b @ 28.08.2011, 06:30) *
ich frage mich wie das an einem vorbei gehen konnte mit der pleite von lady car...

Mich betrifft die Pleite von lady car zwar nicht, aber auch an MIR ist sie unbemerkt vorbeigegangen.

Ich frage mich aber was ganz anderes:
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist doch eine "Zwangs-Versicherung": Wenn ich ein Auto bewege, dass nicht haftpflichtversichert ist, begehe ich eine Straftat.

Werde ich nun tatsächlich zum Straftäter, wenn meine Versicherung pleite geht und ich das nicht sofort mitkriege?

Und vor allem:
Besteht denn seitens einer Versicherungsgesellschaft bei Pflichtversicherungen keine Verpflichtung einer Rückversicherung?

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Thomaygo
Beitrag 28.08.2011, 08:02
Beitrag #21


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Hallo @Opelfahrerin,

so wie ich das sehe hast Du nur 2 Möglichkeiten:

- Du wartest einfach ab:
dann werden die Ansprüche gegen Dich rechtswirksam und Du sitzt auf dem Berg Schulden
und die Opfer werden sehr wahrscheinlich auf ihrem Schaden sitzen bleiben.

- Du besorgst Dir einen Anwalt:
dann kann der versuchen, dass die Ansprüche gegen die gerichtet werden, die sie zu verantworten haben.
Nur so haben die Geschädigten eine Chance ihren Schaden ersetzt zu bekommen!!!

Das ist eine so komplizierte Situation, dass Du sie gar nicht überblicken kannst
und es sollte ja auch in deinem Interesse sein, dass der Schaden (möglichst nicht von Dir) beglichen wird.


--------------------

Zitat (Netiquette)
Wenn Sie dem Autor eines Beitrags etwas mitteilen wollen, überlegen Sie bitte, ob dies eine Bereicherung der laufenden Diskussion ist und auch andere interessieren könnte - oder ob nicht eine einfache E-Mail oder eine Nachricht über das boardeigene Nachrichtensystem ("PM") besser geeignet wäre.
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CvR
Beitrag 28.08.2011, 08:10
Beitrag #22


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Zitat (Opelfahrerin @ 27.08.2011, 23:32) *
Aber wieso brauche ich dort einen Rechtsanwalt,

Weil vor dem Landgericht nunmal Anwaltszwang besteht. Hast du keinen Anwalt, kannst du im Verfahren gewissermaßen nichts sagen. Also nichtmal "ich war's nicht". => Ohne Anwalt hat die Gegenseite es sehr einfach, den Prozess zu gewinnen. Hast du doch in deinem Eingangsbeitrag schon selbst erkannt.
Zitat (Opelfahrerin @ 27.08.2011, 23:32) *
wenn ich nichts falsch gemacht habe?

Naja. Von "nichts falschgemacht" kann man wohl kaum reden. Du bist mit einem defekten Fahrzeug unterwegs gewesen. Und möglicherweise hast du dann noch schuldhaft das Schlagloch übersehen, und daraus resultierend eine für den technischen Zustand deines Wagens und die Situation vor Ort zu hohe Geschwindigkeit gewählt. Es kam dann auch noch zu einem Unfall, und anscheinend (Forderungen einer Krankenkasse) kamen dabei sogar Menschen zu Schaden!

Interessant wäre dann auch noch der Unfallzeitpunkt. Kam es zum Unfall bevor oder nachdem die Versicherung insolvent war und den Vertrag gekündigt hatte?
Zitat (Opelfahrerin @ 27.08.2011, 23:32) *
Und wochenendjobs, mein ehemaliger Arbeitskollege lebt nru davon, und das erstaunlicherweise sehr gut.

Zitat (Opelfahrerin @ 27.08.2011, 23:32) *
Mein ehem. Arbeitskollege macht das schon seit vielen jahren so, weil die ihm auch so viel Geld gepfändet und weggenommen haben, dass er noch weniger als Hartz 4 hatte.
Seitdem er arbeitslos ist, hat er erstaunlicherweise seine Ruhe.

Die Ruhe hat er aber auch nur dann mit einigermaßen ausreichender Gewissheit, wenn er all seine Einnahmen ordentlich versteuert etc. rolleyes.gif Und selbst dann hat er noch das Risiko, unverschuldet zu erkranken whistling.gif
Zitat (Opelfahrerin @ 27.08.2011, 23:32) *
wenn sich alles nicht mehr rechnet oder lohnt, werde ich den gleichen Weg gehen müßen wie die Versicherung, der Händler und die Firma Opel.

Zitat (Opelfahrerin @ 27.08.2011, 23:32) *
Warum soll ich insolvenz anmelden und für ein Butterbrot weiterarbeiten?

Öhm. Du schreibst doch selbst dass du denselben Weg gehen willst rolleyes.gif Im Übrigen: Bei einer Insolvenz musst du zwar von dem Butterbrot leben - aber das nur wenige Jahre lang. Wenn du dich in diesen wenigen Jahren vorbildlich verhältst, ist der Drops gelutscht. Verzichtest du auf die Insolvenz, hast du die nächsten 30 Jahre Spass. 30 Jahre Risiko, 30 Jahre Ungewissheit. Jeden Tag mit dem Gerichtsvollzieher vor der Türe rechnen. Und glaube mir: Je höher der Betrag den du schuldest, umso genauer wird dir jemand auf die Finger schauen, ob du auch wirklich "nichts" hast.
Zitat (Opelfahrerin @ 27.08.2011, 23:32) *
Ich habe doch nichts falsch gemacht, und nicht auf großem Fuß gelebt und absichtlich irgendeine Insolvenzverschleppung gemacht oder das ganze absiochtlich herbeigeführt.

Du hast einen Autounfall mit reichlich Schaden verursacht. Das kann man wohl kaum als "absolut korrekt" bezeichnen.
Zitat (Opelfahrerin @ 27.08.2011, 23:32) *
Warum Schuldnerberatung?
Ich habe mir doch nichts zu Schulden kommen lassen, noch diese blöde Versicherung in die Schulden geführt.

Aber du hast - deinen eigenen Schilderungen zu Folge - einen Sack voll Schulden, du selbst hast deren Höhe auf ~87000 Euro beziffert.
Zitat (Opelfahrerin @ 27.08.2011, 23:32) *
Ich wollte auf Nummer Sicher gehen und nichts falsch machen.

Das ist dir dann möglicherweise eben mißgelungen. Du hast vielleicht das "falsche" Auto gekauft, und das dann vielleicht auch noch bei der "falschen" Versicherung versichert. Allein: All das hast DU gemacht, insofern ist's doch wohl auch korrekt, wenn DU die Konsequenzen aus deinen (vielleicht unbeabsichtigten) Entscheidungen trägst, und nicht dein Unfallgegner, der vermutlich noch viel weniger dazu kann als du selbst.


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Seeperle
Beitrag 28.08.2011, 09:11
Beitrag #23


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http://www.spiegel.de/auto/werkstatt/0,1518,233200,00.html
http://www.auto.de/magazin/showArticle/art...uptuntersuchung

Warum hast Du das Beweismittel nicht aufgehoben ?


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blue0711
Beitrag 28.08.2011, 09:53
Beitrag #24


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Nochwas zu den Mahnungen:
Die Gläubiger sind aufgrund der Verjährungsfristen gezwungen, den rechtlichen Weg zu beschreiten. Bei berechtigten Forderungen kannst Du aber die Klage abwenden, wenn Du dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprichst. Damit kannst Du eine Menge Zusatzkosten vermeiden.
Zur Einschätzung brauchst Du aber einen Anwalt.
Machst Du das nicht, zerrt ich der Gläubiger vor Gericht und Du brauchst sowieso einen, dann aber teurer, da er tätig werden muss.

Deswegen:
Schnapp Dir alle Unterlagen:
- Versicherung sowie Unfallunterlagen
- Forderungen mit Mahnungen usw.
- Kaufvertrag und Prüfberichte/Gutachter Fahrzeug
Vereinbare eine Erstberatung beim Anwalt und spreche das durch: Was ist berechtigt, was kann wie anders abgewickelt werden.
Notier Dir das alles.

Gehe zur Schuldnerberatung, spreche mit denen das alles durch.
Stelle die berechtigten und unberechtigten Forderungen auf.
Versuche zusammen mir denen die unberechtigten Forderungen zurückzuweisen. Wenn das nicht klappt, fackel nicht lange, es sind Fristen zu versäumen, nach denen Du Dich nicht mehr wehren kannst, beauftrage dafür den Anwalt.

Versuche zusammen mit denen die berechtigten Forderungen abzuschätzen und einen Zahlungsmodus zu finden.
Wenn dabei herauskommt, dass Du das die nächsten 7 Jahre nicht schultern kannst, fackel nicht lange, Du hast Geld und Zeit Deines Lebens zu verlieren. Ziehe die Privatinsolvenz dann durch, Du gewinnst dabei nur.
Wenn Du es schultern kannst, versuche angemessene Konitionen zu erreichen. Die Gläubiger werden sich nicht absprechen, das musst Du zusammen mit der Schuldnerberatung leisten.
Die werden aber nur kooperativ, wenn Du mit der Schulnerberatung kommst.

Kurz: Werd aktiv, es geht um DEIN Leben.
Versau Dir das nicht.
Nochmal:
Dir steht ansonsten Illegalität und fehlende Absicherung bis ans Lebensende bevor.
An Familiengründung brauchst Du dann zB gar nicht zu denken.
Willst Du das, nur weil Du Dich ungerecht behandelt fühlst?
Also packs an wie ein Erwachsener und nutze Deine Chancen. Bring Ordnung in das Chaos.
Es wird immer leichter, je weiter Du kommst un nach wenigen Jahren ist alles nur noch Erinnerung.


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Dennis112
Beitrag 28.08.2011, 10:12
Beitrag #25


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War dein Fahrtzeug scheckheft gepflegt? Sprich: Bei Opel gewartet?
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herr b
Beitrag 28.08.2011, 10:30
Beitrag #26


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[quote name='Opelfahrerin' date='26.08.2011, 23:34' post='1057200743']
Jemand hatte mir bereits geraten, die Verkehrsunfallopferhilfe enizuschalten.

Die würden alles für 2500,--€ regulieren.
Stimmt das so?

[quote/]


ich habe folgendes mal aus einem anderen thread hier hinein kopiert.
aus diesem thread kommt das, der ist für dich sicherlich interessant klick

Heute kommt eine nette Pressemeldung vom "Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft" rein. Die besagt:

Haftpflichtschäden werden immer voll ersetzt, nicht durch die Ineas oder die LadyCarOnline, sondern durch die Verkehrsopferhilfe (VOH).

Anspruchsteller und Ineas-Kunden wenden sich dazu an

ISB Dekra Claim Service, Boxgraben 38, 52064 Aachen.

Die VOH leistet Ersatz für personen- und Sachschäden im Rahmen der gesetzl. Mindestdeckungssumme von 7,5 Mio Euro für Personenschäden pro Schadensfall und 1 Mio Euro bei Sachschäden pro Schadensfall.

Viel ist das nicht, aber für 99,9 % aller Unfälle dürfte das ausreichend sein.

Mehr Infos zum Prozedere unter www.verkehrsopferhilfe.de
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Kühltaxi
Beitrag 28.08.2011, 10:42
Beitrag #27


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Hätte nie im Leben gedacht daß es eine solche Situation geben könnte und vermutet im Pleitefall greift irgendein wirklich wirksamer "Mechanismus" (z. B. ein gemeinsamer Fonds aller Versicherungen). Die Verkehrsunfallopferhilfe die ja nur bedingt hilft habe ich eher in den Fällen schuldhaften Nichtversichertseins angesiedelt. unsure.gif
Hat denn noch keiner daran gedacht diese imho eines ansonsten in allem durchregulierten Staates unwürdige Lücke zu schließen? think.gif
Falls eine Privatinsolvenz nicht möglich oder erwünscht ist gibt es noch eine andere ganz legale Möglichkeit lebenslanger Schuldknechtschaft zu entgehen: In ein anderes Land ziehen.


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blue0711
Beitrag 28.08.2011, 11:31
Beitrag #28


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Da musst Du aber dazu sagen:
a) in ein EU-Ausland
b) keine Einreise mehr in die EU, sonst greifen die Folgen wieder

nächstes Problem: so ziemlich alle Staaten, die für sowas in Frage kommen, wollen erstmal Geld sehen, bevor sie dich nehmen.

Kurz: keine gute Idee

Was ist so schlimm an den 7 Jahren, wenns richtig hart kommt?
So ne Chance gibts nur in wenigen Staaten.


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Anton Gorodezki
Beitrag 28.08.2011, 11:55
Beitrag #29


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Das eigentlich schlimme daran ist, dass die TE zwar nach den 7 Jahren wieder frei wäre (was ich ihr auch gönne), der Unfallgegner aber auf den anscheinend ja recht hohen Kosten sitzen bliebe.


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Ernschtl
Beitrag 28.08.2011, 12:05
Beitrag #30


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Zitat (Opelfahrerin @ 26.08.2011, 23:34) *
Ich bekomme jetzt verschiedene Briefe und Mahnungen von Krankenversicherungen, einer Bank und von einer Reparaturwerkstatt.
Das wären aber nicht die Unfallgegener. Abgesehen von der Werkstatt werden die das verkraften.


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kabo55
Beitrag 28.08.2011, 12:06
Beitrag #31


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 28.08.2011, 08:26) *
Ich frage mich aber was ganz anderes:
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist doch eine "Zwangs-Versicherung": Wenn ich ein Auto bewege, dass nicht haftpflichtversichert ist, begehe ich eine Straftat.

Werde ich nun tatsächlich zum Straftäter, wenn meine Versicherung pleite geht und ich das nicht sofort mitkriege?

MMn nein.
Erst, wenn kein Versicherungsvertrag mehr besteht und danach das KFZ auf öffentlichen Straßen geführt wird.

Zitat
Und vor allem:
Besteht denn seitens einer Versicherungsgesellschaft bei Pflichtversicherungen keine Verpflichtung einer Rückversicherung?

Rückversicherungen gibt es schon, aber nur der Erstversicherer hat ein Vertragsverhältnis mit dem Kunden.

So genau kenne ich mich damit leider auch nicht aus, meine aktive Zeit ist schon etwas her und mit Rückversicherungen hatte ich nichts zu tun.

Schade, Berndi962 hätte so was aus dem FF gewusst, aber leider ist er nicht mehr da... weep.gif
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Sasquatch
Beitrag 28.08.2011, 12:07
Beitrag #32


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Zitat (Opelfahrerin @ 27.08.2011, 23:32) *
Zitat (Sasquatch @ 27.08.2011, 19:45) *
Die allerbeste Investition, die die TE momentan machen kann ist die in einen hervorragenden Rechtsanwalt.


Und wer soll den bezahlen.
Und wer garantiert den Ausgang eines solchen Verfahrens in einem Staat, indem absolut keine Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit herrscht?
Ach, stimmt, das hatte ich ja nicht bedacht: als Malerin, die über dem für PKH berechtigenden Satz verdient kann sich einen Rechtsanwalt ja nicht leisten, richtig. Auch dass Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit (wessen eigentlich?) abgeschafft wurden habe ich gar nicht mitbekommen, bitte verzeih.
Naja, da hast du wohl letzten Endes recht: einen Anwalt kannst du dir nicht leisten, dann lieber 87.000,- Euro aufwärts (ich rechne letzten Endes mit um die 250.000 Euro) zahlen, die du dir schon gar nicht leisten kannst. Und gleichzeitig in die Illegalität abtauchen. Und Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit gleich mit noch ein Stück weit demontieren.
Tut mir leid, aber die Antworten, die du haben willst (ich vermute das geht ein wenig in Richtung "Du hast Recht, einen Anwalt brauchst du auch vorm LG nicht, denn du hast dir ja nichts zuschulden kommen lassen, alles wird gut werden") kann ich dir nicht geben, weil meiner Ansicht nach das Gegenteil der Fall ist: wenn du jetzt nicht langsam in die Gänge kommst wird es furchtbar werden und alles bleibt an dir hängen. Ein Anwalt hätte sich schon bezahlt gemacht, wenn er mehr Kosten verhindert als er verursacht, das nur am Rande. Und wenn du mit seiner Hilfe letzten Endes den größten Teil der Zahlungen vermeiden kannst, hat er sich mehr als bezahlt gemacht. Aber du hast ja Recht, einen Anwalt kannst du dir nicht leisten. Du musst ihn dir sogar leisten.
Wenn du im ADAC bist bekommst du sogar eine Erstbreatung kostenlos soviel ich weiß. Wenns so ist ruf da mal an. Vielleicht ist das bei anderen Clubs auch so.

Ich bin hier raus.


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blue0711
Beitrag 28.08.2011, 12:07
Beitrag #33


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@Anton: Dafür ist die VOH da. Für Opfer ist es deutlich einfacher, dort Geld zu bekommen.


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Anton Gorodezki
Beitrag 28.08.2011, 12:18
Beitrag #34


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Hm naja. Bei dem was hier passiert ist?
Wenn der Unfallgegner jung und dauerhaft berufsunfähig ist kann der Schaden doch auch gerne mal über die 7,5 Millionen gehen oder nicht? Wenn man den Mehrverdienst rechnen müsste, den jemand, der jetzt nur noch Hartz IV bekommt, sonst in 40 Arbeitsjahren gehabt hätte? Das ist doch sehr viel Geld.


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Sasquatch
Beitrag 28.08.2011, 12:27
Beitrag #35


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Es kommt aber letztlich nicht auf die Höhe an, sondern auf den Grund. Will sagen wenn die Opelfahrerin allein in der Haftung ist spielt es keine Rolle mehr, wieviel das Ganze kostet.
Also sollte sie sich jemanden suchen, der genug Sachverstand hat, andere zu finden, die neben ihr haften. Und dieser Jemand ist halt am allerwahrscheinlichsten ein Rechtsanwalt, für den sie das Geld nicht zu haben jetzt vorgibt.


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Petra
Beitrag 28.08.2011, 13:43
Beitrag #36


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Eine -wie ich finde- in dem Zusammenhang nicht uninteressante Frage:
Wurden die Vesicherten denn nicht über die Pleite ihrer Versicherung informiert?

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass der Unfall so "pünktlich" geschah, dass Pleite und Crash in die gleiche KW fielen - und der (ehem.!) Versicherte keine Ahnung davon hatte, nun unversichert zu sein.

Gibt es keine Gesetze, die verpflichten, zu informieren (zB durch den Insolvenzverwalter) ?
Die Daten der Versicherungsnehmer sind doch vorhanden.
Gerade bei einer Pflichtversicherung, sollte solch ein Gesetz doch vorhanden sein, oder?


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christian_lej
Beitrag 28.08.2011, 13:53
Beitrag #37


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Wobei die TE vermutlich noch keinen Begriff davon hat, wie viel sie jetzt für einen Anwalt aufwenden müssten und wie viel dieser Kosten wird, wenn es tatsächlich vor Gericht geht. IdR nehmen die Anwälte bei erfolgsversprechenden Fällen keine Vorkasse oder nur eine geringe Anzahlung - so dass man mit einem blauen Auge davon kommt. Weiterer Vorteil des Anwalts wäre ein gewisser Zeitaufschub, so dass man sich ein finanzielle Polster schaffen kann und nicht zu vergessen ist das professionellere Auftreten bzw. fehlende emotionale Bindung, die einen etwas objektiveren Blickwinkel ermöglicht.

P.s. Petra: Der Insolvenzverwalter ist zunächst bemüht einen Laden geschäftsfähig zu halten, dazu benötigt er einen gewissen Kundenstamm, um ausreichend Kapital "anzulocken" oder den Laden im gesamten an einen Interessierten zu verkaufen und damit alle Verpflichtungen zu übertragen.
Unabhängig davon können zwischen Unfall und Forderungen oft Monate liegen, so dass auch bei einem Wechsel, die alten Forderungen nicht übernommen werden.
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Anton Gorodezki
Beitrag 28.08.2011, 14:17
Beitrag #38


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Mal interessehalber: Was passiert, wenn der Betroffene tatsächlich noch nicht einmal das Geld für eine Erstberatung aufbringen kann?


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herr b
Beitrag 28.08.2011, 14:49
Beitrag #39


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Zitat (Anton Gorodezki @ 28.08.2011, 15:17) *
Mal interessehalber: Was passiert, wenn der Betroffene tatsächlich noch nicht einmal das Geld für eine Erstberatung aufbringen kann?



dann sollte er doch unter die prozeßkostenhilfe fallen...?
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Jack Daniels
Beitrag 28.08.2011, 15:52
Beitrag #40


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Zitat (herr b @ 28.08.2011, 15:49) *
dann sollte er doch unter die prozeßkostenhilfe fallen...?


Dabei ist das Problem das es den Gesetzgeber nicht interessiert für was man sein Geld verjubelt sondern nur was man an Einkommen hat,abzüglich einiger Ausgaben die der Gesetzgeber vorgesehen hat.

Nur weil jemand glaubt sich keinen Anwalt leisten zu können weil er von zB 2500€/Monat gerade so mit plus/minus Null rauskommt bedeutet das nicht das es der Gesetzgeber ebenso sieht und eine Prozesskostenhilfe genehmigt. Zu Recht wird dann erwartet das der Beklagte erst mal seine finanziellen Prioritäten neu definiert. whistling.gif Eine Ausgabenoptimierung zugunsten eines Anwalts dürfte auch leichter fallen als wenn sie wegen Pfändungen fällig wird.

Aber mal was Anderes, wieder mal ein schönes Beispiel dafür das eine Rechtschutzversicherung die umfassend absichert nicht ganz unnötig ist,denn bei der Schadenssumme kommen da schon ein paar Scheinchen zusammen. Vor allem aber werden Anwälte nicht begeistert sein wenn hoher Streitwert auf ein relativ niedriges Einkommen trifft und keine Rechtschutz im Hintergrund steht.
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Kühltaxi
Beitrag 28.08.2011, 17:29
Beitrag #41


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Zitat (blue0711 @ 28.08.2011, 12:31) *
Da musst Du aber dazu sagen:
a) in ein EU-Ausland
b) keine Einreise mehr in die EU, sonst greifen die Folgen wieder

Wird sowas innerhalb der EU vollstreckt? Wäre mir neu und halte ich auch für ziemlich schwer durchsetzbar. Vor allem wenn man "vergißt" sich in Deutschland abzumelden aber trotzdem weg ist (was noch nicht mal illegal ist) und/oder der neue Aufenthaltsstaat kein großes Interesse hat sowas zu vollstrecken.

Zitat (blue0711 @ 28.08.2011, 12:31) *
So ne Chance gibts nur in wenigen Staaten.

Und was machen die anderen? Einen in den Schuldturm werfen?
Ich glaube kaum daß irgendein denkender Mensch sich für den Rest seines Lebens in Schuldknechtschaft zwingen läßt, irgendwelche Auswege gibt's immer.
Und in so einem Fall wie hier der nicht durch besonders großes eigenes Verschulden sondern nur durch unsagbares Pech (Konstruktionsfehler+blinder TÜV+schlampige Straßeninstandhaltung+Unfall+insolvente Versicherung) und eine saudämliche Gesetzeslücke entstehen konnte wie ich schon schrieb hätte ich nicht die geringsten Skrupel. Die Opfer sind ja anscheinend abgesichert und es geht nur um Regreß.

Edith sagt nach nochmaligem Durchlesen des ganzen hier daß der Regreß und damit die maximale Eigenleistung der TE tatsächlich 2500 € seien. Diskutieren wir in puncto Privatinsolvenz oder Abtauchen in die Illegalität oder Auswandern evtl. um des Kaisers Bart? unsure.gif


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blue0711
Beitrag 28.08.2011, 20:14
Beitrag #42


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Zitat (Kühltaxi @ 28.08.2011, 18:29) *
Wird sowas innerhalb der EU vollstreckt?

Wenns um genug Geld geht schon. Die gesetzlichen Grundlagen existieren dafür. zB. HIER

Ob es hier aber nur um 2500,- Regress oder um die Konfrontation mit den gesamten Forderungen geht, kann IMHO nur der Anwalt herausfinden.
Regress käme jedenfalls nur in Frage, wenn irgendjemand vorleistungspflichtig wäre.
Genau das ist aber das Dilemma für den Schädiger, nicht den Geschädigten.
Hält sich der Geschädigte an ihn, in diesem Fall die TE, hat sie die gesamte Forderung vor sich und findet keinen Ausgleich, da für die die VOH nicht einspringt.

Und genau für diesen Fall ist die Privatinsolvenz ein Ausweg, der verhindert, dass durch so ein grandioses Pech das restliche Leben verpfuscht wird.
Mehr nicht.


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christian_lej
Beitrag 28.08.2011, 20:41
Beitrag #43


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Das absurde bei der Privatinsolvenz ist ja, dass man in Deutschland 7 Jahre ausharren muss. Meldet man die Privatinsolvenz in UK an, sind es gerade einmal 1 Jahr und nach 3 Jahren ist auch der deutsche Schufa-Eintrag weg.
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Dynamite Harry
Beitrag 28.08.2011, 20:59
Beitrag #44


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 28.08.2011, 08:26) *
...

Werde ich nun tatsächlich zum Straftäter, wenn meine Versicherung pleite geht und ich das nicht sofort mitkriege?

Und vor allem:
Besteht denn seitens einer Versicherungsgesellschaft bei Pflichtversicherungen keine Verpflichtung einer Rückversicherung?

Doc



Komischerweise ist noch keiner der angeblich Rechtskundigen auf DIESEN Beitrag eingegangen.

Mir ist auch irgendwie in Erinnerung, daß mit der Liberalisierung des Versicherungsmarktes in Deutschland vor einigen Jahren der Marktzugang nur Gesellschaften gestattet wurde, die in ausreichender Weise rückversichert waren bzw. sind.

Dann wäre die TE bei einer Pleite ihrer Gesellschaft aus der Sache raus, und das sollte eigentlich auch so sein, oder?

Ansonsten konterkariert sich der Begriff "Haftpflichtversicherung" selbst.


mfg
Harry

Zitat (christian_lej @ 28.08.2011, 21:41) *
... Meldet man die Privatinsolvenz in UK an, sind es gerade einmal 1 Jahr und nach 3 Jahren ist auch der deutsche Schufa-Eintrag weg.



Und genau aus dem Grund wird auch kaum ein halbwegs seriöser deutscher Geschäftsmann preislich hochangesiedelte Geschäfte mit einer deutschen "ltd." eingehen, da ist der Betrug doch schon vorprogrammiert.


mfg
Harry
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sigggi
Beitrag 28.08.2011, 22:42
Beitrag #45


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Zitat (Jack Daniels @ 28.08.2011, 16:52) *
Aber mal was Anderes, wieder mal ein schönes Beispiel dafür das eine Rechtschutzversicherung die umfassend absichert nicht ganz unnötig ist

Dann kann man gegen diese klagen wenn sie pleite geht.


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Sasquatch
Beitrag 29.08.2011, 08:09
Beitrag #46


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Zitat (Dynamite Harry @ 28.08.2011, 21:59) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 28.08.2011, 08:26) *
...

Werde ich nun tatsächlich zum Straftäter, wenn meine Versicherung pleite geht und ich das nicht sofort mitkriege?

Und vor allem:
Besteht denn seitens einer Versicherungsgesellschaft bei Pflichtversicherungen keine Verpflichtung einer Rückversicherung?

Doc



Komischerweise ist noch keiner der angeblich Rechtskundigen auf DIESEN Beitrag eingegangen.
Mag daran liegen, dass das eine eher im Versicherungsbereich angesiedelte Frage ist.
Zitat (Dynamite Harry @ 28.08.2011, 21:59) *
Mir ist auch irgendwie in Erinnerung, daß mit der Liberalisierung des Versicherungsmarktes in Deutschland vor einigen Jahren der Marktzugang nur Gesellschaften gestattet wurde, die in ausreichender Weise rückversichert waren bzw. sind.

Dann wäre die TE bei einer Pleite ihrer Gesellschaft aus der Sache raus, und das sollte eigentlich auch so sein, oder?
Nicht unbedingt. Dann wäre sie mitten in der Diskussion Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter beziehungsweise Drittschadensliquidation. Die TE hat mit dem Rückversicherer keinen Vertrag. All das gehört aber zum Prüfungsumfang, mit dem sich ein beauftragter Rechtsanwalt auseinaderzusetzen hätte.
Zitat (Dynamite Harry @ 28.08.2011, 21:59) *
Ansonsten konterkariert sich der Begriff "Haftpflichtversicherung" selbst.
Wieso das? All das ändert nichts an der Haftpflichtversicherung. Das ist nicht etwa eine Versicherung, die verpflichtet ist, zu haften, wenn der Versicherte Unsinn macht, sondern vielmehr eine Versicherung, die eintritt, wenn der Versicherte verpflichtet ist, zu haften. Deshalb prüft die Haftpflichtversicherung auch, ob diese Verpflichtung des Versicherten vorliegt und wehrt gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche bei Nichtvorliegen dieser Verpflichtung ab. Mit sich selbst durchkreuzen, hintertreiben (Quelle) hat das nun eher weniger zu tun.


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Dynamite Harry
Beitrag 29.08.2011, 10:12
Beitrag #47


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Danke für die Auskunft.

Zum Anwalt würde ich im geschilderten Fall natürlich auch gehen, bevor was anbrennt. Bezüglich Pflichtversicherung sehe ich allerdings auch den Gesetzgeber in der Pflicht, nur Gesellschaften auf den deutschen Markt zu lassen, die ihren Verpflichtungen nachkommen können, alles andere wäre für die (zum Abschluß gezwungenen) Versicherungsnehmer unseriös bis hin zu ruinös.

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aussie
Beitrag 29.08.2011, 10:43
Beitrag #48


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Hallo Opelfahrerin,

bevor das Ganze jetzt zu einer Diskussion über Leben und Tod ausartet, sollte man das alles mal aufdröseln:

1.

Also die Forderung gegen Dich ist erst mal nichts Ausgewöhnliches. Im Normalfall ist es so, daß wenn ein Schaden nicht einfach von der Versicherung bezahlt wird, die Gegenpartei Klage gegen den Versicherer und den Unfallverursacher/Halter erhabt, also in diesem Falle gegen Dich. Bei den Fällen, wo die Versicherung noch besteht, gibt man die Klage einfach an die weiter und muß kann dann, wenn man Lust hat, auch zur Verhandlung erscheinen, allerdings ist man da dann nur "Zuschauer", da der anwalt der Versicherung alles regeln, selber kommt man nicht zu Wort.

In Deinem Falle ist es etwas anders, da die Versicherung Pleite ist und der Fall jetzt anders abgewickelt wir. Da dies etwas komplizierter ist, bleibt Dir nur eine Möglichkeit:

Sofort zu einem fähigen Anwalt für Verkehrsrecht. Wichtig: nicht zu einem Feld-/Wald und Wiesenanwalt.

Die Kosten für die Erstberatung sind nicht so hoch.

Weiterhin ist für Dich wichtig, daß Du keinem Deiner Gegner irgendwelche Zusagen machst oder Auskünfte gibts. Bestenfalls die Auskundt, daß der Anwalt xyz Dich vertritt.

Einzig, falls ein Mahnbescheid kommt, mußt Du aktiv werden und zwar sofort. Hier ist das Wahl der Mittel, außer Anwalt natürlich, sofort Widerspruch einlegen beim Amtsgericht. Eine Begründung braucht zuerst mal nicht abgegeben werden, die kann nachgereicht werden - aber für die Begründung würde ich in diesem Fall es für wichtig ansehen, daß die ein Anwalt macht.

Dies war der Teil, wo direkt Forderungegen gegen Dich erhoben wurden.

2.

Vollkasko. Gegen die Vollkasko hast Du auch Ansprüche, ob und wie die bei einer in Insolvenz gegegangenen Verischerung geltend gemacht werden kann, ist natürlich die große Frage. Ich weis auch nicht, ob hier die Verkehrsopferhilfe einspringt. Theoretisch hast Du natürlich Ansprüche, die ggf. in die Insolvenzmasse eingehen, daher sollte man die Ansprüche schon stellen. Ob dann was rauskommt, ist die andere Frage. Aber da wird Dich der Anwalt schon beraten.

3.

Forderung gegenüber Dritten, als in diesem Falls Opel, Verkäufer und TÜV, sowie Gemeinde.

Forderung gegenüber TÜV kannst du vergessen, es sei denn, Du kannst irgendwelche Verknüpfungen zwischen Verkäufer und dem Prüfer beim TÜV nachweisen. Aber trotzdem würde ich denen mal einen entsprechenden Brief schreiben, damit ich keine Chancen versäume, manchmal rührt man damit was auf.

Gegenüber Opel: Da ist die Frage, ob das Fahrzeug dafür bekannt ist undevtl. ein Rückruf bestand. Blöde ist nur, daß dasFahrzeug nicht mehr da ist.

Gegenüber dem Verkäufer: Falls der Kauf vor der Insolvenz des Verkäufers war, gingen evtl. Forderungen, sofern noch innerhalb der Frist der Geltendmachung, in die Insolvenmasse ein. Daher ist damit zu rechnen, daß da nichts rauskommt. Die forderung mit formlosem Schreiben anmelden kostet mal nichts.

gegenüber der Gemeinde hast du evtl. Chancen, wenn die Schadensstelle nicht ordnungsgemäß ausgeschildert war, bzw. mit so einem extremen Loch nicht gerechnet werden mußte. Aber um hier etwas zu erreichen, brauhcst Du wieder einen Anwalt, da die Gegenseit Dich sonst mit Briefen zuschüttet, bei denen Du nur Bahnhof verstehst.


Aber grundsätzlich sind dies alles Punkte, die für einen fähigen Anwalt sprechen. Und das Geld solltest Du aufbringen und wie gesagt, für die Erstberatung auch nicht so teuer.


Alle Deine anderen Punkte kannst Du schlicht und einfach vergessen, die sind nur Panikmache und Stammtischweisheiten. Du hast gute Chancen aus der Geschichte halbwegs heil rauszukommen. Allerdins muß Du Dich auf die Hinterbeine stellen und nicht das Opferlamm auf dem Weg zur Schlachtbank spielen.


Das Schlimmste wäre, wenn die Forderungen gegen gegen Dich wirksam würden und das tritt in dem Fall ein, wo Du nichts machst.

Als Warnung: Ein Mahnbescheid, der durch den Gerichtsvollzieher persönlich zugestellt wird, hat eine relativ kurze Widerspruchsfrist und wird dann ggf. rechtskräftig und dies egal, ob die Forderung zu recht besteht oder nicht. Und ist dann auch 30 Jahre vollstreckbar. Andererseits ist es so, daß wenn Du Widerspruch einlegt, die Sache erst weitergeht, wenn der der Antragssteller des Mahnbescheides Klage einreicht. Diese muß je nach Hohe, am Amtsgericht oder Landgericht eingelegt werden. Am Landgericht besteth Anwaltszwang.


Und über Privatinsolvenz und Job hinschmeissen darfst Du erst nachdenken, wenn Du alle vorherigen Möglichkeiten ausgenutzt hast und diese keinen Wert hatten. Es ist nämlich auch so, daß einem die Restschuldbefreiung nicht automatisch zusteht, sondern nur dann gewährt wird, wenn man sich vor Eintritt er Insolvenz entsprechend verhalten hat und diese nicht mutwillig oder vorsäztlich begangen hat. Ansonsten bleibt dir der Mist 30 Jahre an der Backe kleben.


Also nehme die Ratschläge an und schick uns morgen eine Vollzugsmeldung, daß Du beim Anwalt warst.


Gruß und viel Erfolg


PS: Tritt Deinem Exkollegen, der so einen Schmarrn erzählt mal mit vielen Grüßen von VP in den Allerwertesten!
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Kühltaxi
Beitrag 29.08.2011, 11:20
Beitrag #49


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Was mich wundert ist daß die Geschädigten/Anspruchsteller überhaupt sich nicht wie es sein sollte direkt hierher wenden
Zitat (herr b @ 28.08.2011, 11:30) *
Haftpflichtschäden werden immer voll ersetzt, nicht durch die Ineas oder die LadyCarOnline, sondern durch die Verkehrsopferhilfe (VOH).

Anspruchsteller und Ineas-Kunden wenden sich dazu an

ISB Dekra Claim Service, Boxgraben 38, 52064 Aachen.

Die VOH leistet Ersatz für personen- und Sachschäden im Rahmen der gesetzl. Mindestdeckungssumme von 7,5 Mio Euro für Personenschäden pro Schadensfall und 1 Mio Euro bei Sachschäden pro Schadensfall.
sondern anscheinend an die TE direkt. Ist da irgendwas falsch gelaufen? think.gif


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Jack Daniels
Beitrag 29.08.2011, 20:59
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Zitat (sigggi @ 28.08.2011, 23:42) *
Zitat (Jack Daniels @ 28.08.2011, 16:52) *
Aber mal was Anderes, wieder mal ein schönes Beispiel dafür das eine Rechtschutzversicherung die umfassend absichert nicht ganz unnötig ist

Dann kann man gegen diese klagen wenn sie pleite geht.


Kenne keine Rechtschutz die je pleite ging,die schmeissen unrentable Kunden rechtzeitig raus.
Mit einer Rechschutz wäre das Thema Anwalt kein Kostenrisiko,ganz einfach.
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