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> Gerichtsentscheidung zur Größe von Parkscheiben
ukr
Beitrag 03.08.2011, 20:27
Beitrag #1


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Lässt sich dieses Urteil auch auf die entsprechenden Zusatzzeichen anwenden? whistling.gif

http://www.juris.de/jportal/portal/page/ho...genachricht.jsp


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Kuli
Beitrag 03.08.2011, 20:34
Beitrag #2


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und größer ist erlaubt, oder wie jetzt?
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ukr
Beitrag 03.08.2011, 20:38
Beitrag #3


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Für VKÜ mit Sehschwäche?


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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nasigoreng
Beitrag 03.08.2011, 20:38
Beitrag #4


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Zitat
Sie habe demnach Abmessungen von 110 mm x 150 mm aufzuweisen.
Nein, wieso? Da steht nichts von mindestens und nicht oder grösser.

Der Beitrag wurde von nasigoreng bearbeitet: 03.08.2011, 20:39


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Signaturen sind überflüssig
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.08.2011, 20:51
Beitrag #5


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Zitat
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat der Gesetzgeber die Parkscheibe nach Gestaltung und Größe definiert. Sie habe demnach Abmessungen von 110 mm x 150 mm aufzuweisen. Dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspreche es, dass eine Parkscheibe eine bestimmte Mindestgröße aufweisen müsse.


Welches Gesetz ist damit gemeint bzw. in welchem GESETZ steht etwas über die Größe der Parkscheibe?
Ich kenne nur die Verkehrsblattverlautbarung Nr. 237 vom 24. Nov. 1981. Dort Einsicht zu nehmen dürfte allerdings schwierig sein.

Nebenbei gefragt: wenn es darum geht auf dem Armaturenbrett ausgelegte Parkscheine zu entziffern muß die jeweilige Verkehrsüberwachungskraft doch auch über ein relativ gutes Sehvermögen bzw. eine geeignete Sehhilfe verfügen damit die kleinen Buchstaben und Ziffern auf dem Parkschein selbst fehlerfrei entziffert werden können think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Jens
Beitrag 03.08.2011, 21:52
Beitrag #6


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Zitat (Heinz Wäscher @ 03.08.2011, 21:51) *
Welches Gesetz ist damit gemeint bzw. in welchem GESETZ steht etwas über die Größe der Parkscheibe?

In der StVO (okay, kein Gesetz, aber immerhin eine Rechtsverordnung). In der VP-StVO fehlen die Abmessungen leider, aber beim BMJ (Bild 318) und auch in der "alten Fassung" des BMVBS (Bild 292) sind sie vorhanden.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 03.08.2011, 22:16
Beitrag #7





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Hallo

Oh, dann wurde wohl die Größenvorschrift geändert? In der mir vorliegenden StVO (Buch) stehen die Maße von 11x13 cm.
(Und ich wunderte mich beim letzten Nachmessen, dass eine Parkscheibe zu hoch sei...)
Wann wurde denn die vorgeschriebene Höhe von 13 auf 15 cm geändert?
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ukr
Beitrag 03.08.2011, 22:32
Beitrag #8


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Zitat (münsterland-radler @ 03.08.2011, 23:16) *
Oh, dann wurde wohl die Größenvorschrift geändert?

Im Jahr 1988. Damals wurde die bis heute gültige Version eingeführt. Gleichzeitig wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. April 1989 erlassen. Seit diesem Zeitpunkt sind die alten Parkscheiben ungültig. Ab wann die Dinger vermaßt wurden, müsste ich erst recherchieren. In der StVO von '92 stehen aktuellen die Maße schon drin.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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oscar_the_grouch
Beitrag 03.08.2011, 23:38
Beitrag #9


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Kann man das Urteil auf entsprechende VZ im Allgemeinen anwenden? Verblasst, bemalt, beklebt, per Hand bekritzelte ZZ etc etc....
Entspricht alles nicht exakt den Vorgaben der StVO.
Der Sinn undnZweck ist doch das leichte beiläufige Erkennen durch den VT, oder,?
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Questionnaire
Beitrag 03.08.2011, 23:54
Beitrag #10


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Muss man denn wirklich damit rechnen, dass unsere Ordnungshüter das auch so kleinlich sehen?

Vielleicht sollte ich mal nachmessen ... unsure.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.08.2011, 01:53
Beitrag #11





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Zitat (ukr @ 03.08.2011, 23:32) *
Zitat (münsterland-radler @ 03.08.2011, 23:16) *
Oh, dann wurde wohl die Größenvorschrift geändert?

Im Jahr 1988. Damals wurde die bis heute gültige Version eingeführt. Gleichzeitig wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. April 1989 erlassen. Seit diesem Zeitpunkt sind die alten Parkscheiben ungültig. Ab wann die Dinger vermaßt wurden, müsste ich erst recherchieren. In der StVO von '92 stehen aktuellen die Maße schon drin.

Also bei mir steht vorne drin: "Stand: 1. November 1990" - einerseits war die Änderung vorher, andererseits schreibst du, sie standen später erst drin. Was galt denn dann 1990? (War das vergleichbar mit der jetzigen Uneinigkeit, welche StVO gilt?)

Zitat (Questionnaire @ 04.08.2011, 00:54) *
Muss man denn wirklich damit rechnen, dass unsere Ordnungshüter das auch so kleinlich sehen?

Vielleicht sollte ich mal nachmessen ... unsure.gif

Die Standard-Parkscheiben entsprechen den geforderten Maßen, es ist also sehr wahrscheinlich, dass es bei deiner Parkscheibe auch so ist - ich hatte nur aus Interesse nachgemessen, verwarnt wurde ich noch nie (bin eh selten mit PKW unterwegs und parke eher selten auf Parkplätzen mit Parkscheiben-Vorschrift - letztes Mal Parkschein, davor ein Platz mit Zeichen 316, davor meistens unbeschilderte Parkbucht, ab und zu auch im Parkhaus)

Wo wir schon beim Thema Parkscheibe sind: Ist das Zusatzzeichen "ohne Parkscheibe" (zum Z. 315) zulässig? (kenne ich nämlich von meinem Wohnort)
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Achim
Beitrag 04.08.2011, 07:27
Beitrag #12


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Zitat (Heinz Wäscher @ 03.08.2011, 21:51) *
Welches Gesetz ist damit gemeint bzw. in welchem GESETZ steht etwas über die Größe der Parkscheibe?

Grundlage ist das Straßenverkehrsgesetz. Hiernach kann der BMV Ausführungsverordnungen erlassen. Das hat er u.a. mit der StVO und auch mit der VwV-StVO getan. Bestandteil der VwV-StVO ist der amtliche Verkehrszeichenkatalog. Und in diesem steht auch die Größe der Parkscheibe drin. Alles hat also eine gesetzliche Grundlage.

Zitat (oscar_the_grouch @ 04.08.2011, 00:38) *
Kann man das Urteil auf entsprechende VZ im Allgemeinen anwenden? Verblasst, bemalt, beklebt, per Hand bekritzelte ZZ etc etc....
Entspricht alles nicht exakt den Vorgaben der StVO.

Das braucht man nicht umständlich übertragen, dazu gibt es bereits Urteile.


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ukr
Beitrag 04.08.2011, 07:58
Beitrag #13


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Zitat (münsterland-radler @ 04.08.2011, 02:53) *
einerseits war die Änderung vorher, andererseits schreibst du, sie standen später erst drin. Was galt denn dann 1990?

Wie das detailliert abgelaufen ist, kann ich nicht sagen.

Im Jahr 1988 wurde die alte Abbildung von Zeichen 291 durch die neue Variante ersetzt, also vermutlich mit den alten Maßen. Dann wurden erst über ein Jahr später die Zeichen 290 und 292 geändert, obwohl die Vorgänger-Versionen bis dahin die alte Parkscheide enthalten haben - trotz der im Jahr 1988 eingeführten Änderung der Gestaltung. Und so wäre es für mich auch nicht verwunderlich, wenn die falschen Maße bis zur StVO-Änderung im Jahr 1992 durchgeschleppt wurden. Denn ab da waren die jetzt gültigen Maße vermerkt.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Achim
Beitrag 04.08.2011, 08:10
Beitrag #14


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Nach meinen Unterlagen hat der BMV zur Beschaffenheit der Parkscheibe am 24.11.1981 im VkBL 447 unter anderem auch die Größe der Parkscheibe (110 x 150 mm) erklärt.


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Jack Daniels
Beitrag 04.08.2011, 20:07
Beitrag #15


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think.gif Was ich mich immer wieder frage ist weswegen es für Einige ein Problem darstellt eine korrekte Parkscheibe im Auto zu haben. Die Teile bekommt man doch quasi nachgeworfen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 04.08.2011, 20:14
Beitrag #16


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Was ich mich immer wieder frage ist weswegen es für Einige ein Problem darstellt Personen für ein Verhalten zu sanktionieren (hier: Parkscheibengröße) und sich dabei selber nicht an geltende Verordnungen halten (hier: StVO bzw. Verkehrszeichenkatalog - Zusatzzeichen 1040.32 - Farbe der Parkscheibe ist nicht schwarz)!


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ukr
Beitrag 04.08.2011, 21:30
Beitrag #17


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So wie HIER ab 0:48? whistling.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.08.2011, 22:52
Beitrag #18





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Oh, gekauft? Ich dachte, die bekommt man als Werbegeschenke hinterhergeschmissen... hätte eine normgerechte Parkscheibe übergehabt, aber mich hat sie ja nicht gefragt.
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Questionnaire
Beitrag 04.08.2011, 23:18
Beitrag #19


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@ ukr:

Das ist echt der Burner - 'ne Politesse, die Knöllchen wegen nicht-DIN-gerechter Parkscheiben verteilt, auf Parkplätzen, auf denen wegen nicht-StVO-konformer Beschilderung gar keine Parkscheibenpflicht besteht. Selten so gelacht.

Vielleicht sollte man das ZDF davon mal in Kenntnis setzen? Würde doch bestimmt eine gute Story abgeben ... laugh2.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.08.2011, 23:26
Beitrag #20





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Das Video muss aber schon älter sein, ich kannte das nämlich schon - wurde, glaube ich, zu Zeiten eingestellt, als @Wattestäbchen hier noch etwas aktiver war.
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CvR
Beitrag 04.08.2011, 23:44
Beitrag #21


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Zitat (Jack Daniels @ 04.08.2011, 21:07) *
think.gif Was ich mich immer wieder frage ist weswegen es für Einige ein Problem darstellt eine korrekte Parkscheibe im Auto zu haben.

a) nicht jeder, der parkt, hat auch ein Auto dabei (=> Motorräder werden auch geparkt)
b) unter den zufällig von Verkehrsteilnehmern beim Parken mitgeführten Autos könnten sich auch ebensolche befinden, bei denen Anzahl und Größe des zur Verfügung stehenden Stauraums zur Aufbewahrung einer Parkscheibe gegen Null streben. In einem Smart Crossblade müsste man schonmal suchen, wo man so eine Parkscheibe sinnvoll unterbringt - sowohl während der Auslage als auch während des Transports.


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.08.2011, 00:22
Beitrag #22





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Zur Unterbringung/Transport: Wie wäre es im Handschuhfach? Daran konnte ich mich gut gewöhnen (fahre ja kein eigenes Auto, und bei Mami liegen sie nun mal im Handschuhfach). Die Auslage erfolgt auf dem Armaturenbrett, ich lege die Parkscheibe immer auf der Beifahrerseite aus, dann kommt man leichter ran und hat sie auch schnell wieder im Handschuhfach nach dem Parken.
Oder ist das Handschuhfach bei den genannten Modellen etwa zu klein für eine vorschriftsmäßig große Parkscheibe?

Für Radfahrer: Plastik-Parkscheibe auf Gepäckträger (die Pappscheiben verknicken). Aber ehrlich gesagt führe ich als Radfahrer nie eine Parkscheibe mit, ich finde für mein Rad immer Stellplätze, wo ich sie nicht benötige.
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ukr
Beitrag 05.08.2011, 06:33
Beitrag #23


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Zitat (Questionnaire @ 05.08.2011, 00:18) *
Vielleicht sollte man das ZDF davon mal in Kenntnis setzen? Würde doch bestimmt eine gute Story abgeben ... laugh2.gif
Dafür ist der Vorgang leider zu lange her. Ein schönes Sommerloch-Thema wäre es allemal. wavey.gif


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Jack Daniels
Beitrag 05.08.2011, 22:37
Beitrag #24


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Zitat (CvR @ 05.08.2011, 00:44) *
a) nicht jeder, der parkt, hat auch ein Auto dabei (=> Motorräder werden auch geparkt)


Zweiräder waren aber auch nicht Teil der Frage,und selbst bei Motorrädern habe ich schon Parkscheiben gesehen. Irgendwo findet sich immer ein Plätzchen
Zitat
b) unter den zufällig von Verkehrsteilnehmern beim Parken mitgeführten Autos könnten sich auch ebensolche befinden, bei denen Anzahl und Größe des zur Verfügung stehenden Stauraums zur Aufbewahrung einer Parkscheibe gegen Null streben.

think.gif Was sollen das für Gurken sein? Handschuhfach wurde schon erwähnt und sonst bleiben noch Seitenfächer Kofferraum laugh2.gif , oder sonst ein Plätzchen wo man sie hinschieben kann.
Hatte sie mal bei einigen Modelln unter der höhenverstellbaren Lenksäule. Der Platz war wunderbar und hat nicht gestört.
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