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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 29.07.2011 Mitglieds-Nr.: 60587 ![]() |
dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum und möchte diesen, neben meiner ersten Frage die später folgt, nutzen, um mich kurz vorzustellen. Mein Name ist Denis bin 28 Jahre alt und komme aus dem sonnigen Freiburg i. Br ;-) So, nun zu meiner etwas verzwickten Frage die durchaus aus mehreren kleinen unterfragen besteht. Grundlegendes: Ich werde ein Arbeitsverhältnis mit einer englischen Firma als Vertriebler in Deutschland eingehen. Mein fester Wohnsitz ist Deutschland, der Sitz der Firma wie gesagt in England. Es besteht keine Niederlassung dieser Firma in Deutschland. Weiterführendes: Aufgrund meiner Vetriebstätigkeiten würde mir die Firma in irgendeiner Art und Weise einen Firmenwagen stellen. Diese Firma hat zuvor keine beschäftigten im Ausland gehabt und kennt sich somit auch nicht so recht mit der Situation aus. Problemstellung: Es gibt in der Tat mehrer Varianten wie ich nun einen Firmenwagen nutzen möchte. Die Frage ist wie welche Variante steuerlich und anmeldetechnisch zu bewerten ist. Variante 1: Nutzen des Privatwagens mit km abrechnung --> Will ich nicht, da der Privatwagen zwar ein hochwertiges KFZ ist, jedoch schon knapp 8 Jahre auf dem Buckel und 200k km hinter sich hat. Variante 2: KFZ Leasing. Dem fühle ich mich am ehesten hingezogen, jedoch ergeben sich hierbei viele Fragen. Das Grundproblem stell zuerst einmal die Frage, inwiefern diese Firma einen Wagen Leasen kann ohne einen Sitz in D zu haben. Eventuell in England als linkslenker Leasen ???? Wenn es denn eine Möglichkeit geben sollte, ist die Frage wie es mit der Anmeldung dieses Fahrzeuges aussieht. Wenn es in England angemeldet und versichert ist, darf ich es ja soweit es meine Recherchen hier im Forum hervorgebracht haben, nur für ca. 1 jahr hier fahren. Könnte ich dieses Fahrzeug das von der Firma geleast und mir zu Verfügung gestellt wird, auf mich "Privat" zulassen? Ich würde der Firma auch meine SF überlassen. Ich hoffe das Ihr mir etwas Licht in diese noch sehr dunkle Thema bringen könnt, da der Firmenwagen nach der Gehaltsverhandlung schon einen Teil des Gehaltes darstellt und ich für meine Tätigkeit und auch für den ersten Eindruck beim Kunden ein mehr oder weniger schickes Fahrzeug erhoffe... In diesem Sinne Grüße Denis |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Hallo Denis,
erstmal "Willkommen" im Verkehrsportal. ![]() Ich bin jetzt kein Fachmann auf dem Gebiet, aber warum sollte Dein zukünftiger Brötchengeber keinen Leasingvertrag mit einem deutschen Leasingunternehmen abschließen dürfen? ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 ![]() |
Am einfachsten wäre in dieser Konstellation ein Langzeitmietwagen bei einem großen Autovermieter.
Hat den Vorteil dass in der Rate alle Kosten, ausser Benzin, drin sind und du quasi alle 3-6 Monate ein neues Fahrzeug bekommst und weder du, noch die Fa, sich Gedanken über evtl. Reparaturen etc machen muß. -------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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Beitrag
#4
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 29.07.2011 Mitglieds-Nr.: 60587 ![]() |
Hallo zusammen und danke für die schnellen antworten
@Ichtyos Um bei vw ein fahrzeug zu leasen, benötigt der leasingnehmer einen Wohnsitz in deutschland oder als firma einen Sitz als gmbh in D. @offroad-events und wie wird das Fahrzeug da dann "gemietet" also auf welchen Namen? Anfürsich ist das eine gute Idee jedoch würde ich mich schon gerne an "mein" fahrzeug gewöhnen, auch bezüglich ausstattung und besonders der Sonderausstattung. Zudem sieht ein "geschultes" Auge auf den ersten Blick, das es sich bei einem Fahrzeug um einen Mietwagen handelt, was meiner Meinung nach zwarkein negatives Bild auf die Firma wirft, jedoch auch nicht wirklich von stabilität zeugt, gerade bei mehrmaligen Besuchen bei einem Kunden. Wenn jedoch diese Variante die einzig möglich ist, muss es owhl irgendwie so gehen.... |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 ![]() |
Die Firma kann den Mietwagen direkt anmieten und du wirst als Fahrer eingetragen, fertig.
Bei manchen Autovermietern könntest du sogar versuchen das Fahrzeug längere Zeit zu fahren. -------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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Beitrag
#6
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 29.07.2011 Mitglieds-Nr.: 60587 ![]() |
habe gerade mal bei sixt mietzeit ein Jahr für einen Passat eingegeben, knapp 11k €
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
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#8
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 29.07.2011 Mitglieds-Nr.: 60587 ![]() |
ich denke das es etwas aufwendiger ist in D eine niederlassung zu gründen, oder? Auch rein Rechtsformmäsig und Gewinne dieser Niederlassung usw usw und das nur wegen einem Mietwagen..denke nicht das dies Absicht der Firma sein wird...zumindest nicht die nächsten 3-5 Jahre..ich werde vom Homeoffice aus arbeiten um einfach zu sehen wie ich mich und auch die stelle hier in D sich etabliert, wenn es gut läuft wird es auf lange sicht eventuell eine Niederlassung geben..aber bis dahin steht nur das Homeoffice zur Wahl...
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#10
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 29.07.2011 Mitglieds-Nr.: 60587 ![]() |
mh gut...das ist auch wahr...aber die Autovermietungen haben doch sicherlich auch Klauseln im Vertrag stehen, was die Abnutzung der Reifen o.ä drinn stehen haben....ich werde mich mal weiter in die Richtung informieren, dennoch wäre es schön wenn man noch ein wenig an dem Thema aus ersten Post dran bleiben kann. Wenn ein Fahrzeig geleast wird, kann ich es dann auch mich persönlich zulassen?
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 604 Beigetreten: 22.02.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 28799 ![]() |
Die Idee von @Offroad Events ist nicht schlecht.
Natürlich ist auf die Langzeitrate Umsatzsteuer enthalten, und das natürlich auch in den Benzinquittungen. Und es ist etwas umständlich, diese als ausländische Fa. ohne deutsche Steuernummer erstattet zu bekommen. Vielleicht ist es ja doch besser für die Firma, hier eine Niederlassung zu eröffnen; dazu braucht es ja nur eine Postanschrift. Und irgendwohin müssen deine Kunden die Firmenpost ja auch schicken, geht ja nicht alles nach UK. Extra eine GmbH gründen, um einen Wagen zu leasen, halte ich für zuviel des Guten. Aber eine Niederlassung ist ja nicht zwingend eine eigenständige Firma mit eigener Rechtsform. Mit deutscher Steuernummer und dazugehöriger Anschrift kann die Firma dann auch einen Pkw hier zulassen. Vielleicht magst du ja mehr über die Tätigkeit / Produkte der Fa. verraten. Möglicherweise kommen ja noch mehr Aspekte auf, wie die Frage ob die Umsätze der Fa. nicht ohnehin hier der deutschen Umsatzsteuer unterliegen. |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3265 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36019 ![]() |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
Lease doch den Wagen auf Dich und treffe mit dem Brötchengeber eine Erstattungsvereinbarung der Leasingkosten, Inspektionen usw.
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Soweit ich weis, wird ein Leasingfahrzeug auf das Leasing-Unternehmen zugelassen.
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3265 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36019 ![]() |
Nicht immer.
die Zulassung kann auch auf den Leasingnehmer erfolgen. |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Das kommt auf den Leasinggeber und den Vertrag an:
Meine Leasingautos waren und sind auf mich zugelassen - Lkw gerne mal auf die Leasingfirma. Da kommen die vielen Lkw mit ROW- oder B-CW aufm Kennzeichen her ![]() Bei letzterer hatte mein Ex-Brötchengeber den kompletten Fuhrpark geleast - um die 300 Lkw, die aber waren alle auf "uns" in Gestalt der jeweiligen Heimat-NL zugelassen... ![]() |
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#17
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 29.07.2011 Mitglieds-Nr.: 60587 ![]() |
wenn ich das Fahrzeug auf mich lease stellt sich wieder die Frage ob ich dann ein Privatleasing angebe oder ob es doch firmenleasing ist. Dann kommt noch die Versteuerung des geldwerten Vorteils mit 1% hinzu, kann ich wenn ich das Fahrzeug selber lease auch ansetzten? Problem mein selbstleasing ist halt, dass ich den Wagen an der Backe habe, wenn sich das Arbeitsverhälnis auflösen sollte, sieht zwar auf keinen Fall so aus, aber ich gehe gerne vom schlimmsten aus. .....das ist alles ganz schön kompliziert.
@ Spritsparer Die Firma hat bereits viele Kunden in deutschland und beliefert diese auch aus england heraus, ich betreue diese Kunden von hier aus nur. Somit kommt keine Besteuerung der Firma in D. zustande @kabo 55 Das mit den FS übergeben war nur bildlich gemeint. Ich würde das Fahrzeug einfach auf mich anmelden und versichern und die Kosten hierfür würden an die Firma weitergeleitet. Natürlich zu den günstigeren Konditionen wie ich sie bereits habe...so war das gemeint... @bonsai-brummi du sprichst in deinem Fall von deinen leasing autos...also du hast sie geleast und auch auf dich angemdet...??? |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 ![]() |
Die Firma hat bereits viele Kunden in deutschland und beliefert diese auch aus england heraus, ich betreue diese Kunden von hier aus nur. Somit kommt keine Besteuerung der Firma in D. zustande Allerdings ändert sich die Lage ja grundsätzlich, wenn du demnächst ein Arbeitsverhältnis mit einer englischen Firma als Vertriebler in Deutschland eingehen. wirst.Das hört sich nach Angestelltenverhältnis an, oder? Wirst du freiberuflich für die tätig sein? edit: Meine eigentliche Frage (fast vergessen): Wie kann die Firma dich anstellen, wenn sie hier keine Niederlassung hat? Der Beitrag wurde von jfk bearbeitet: 29.07.2011, 20:19 -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3265 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36019 ![]() |
Dann müsste halt arbeitsvertraglich die Privatnutzung ausgeschlossen werden. Dass keine Privatnutzung stattfindet, muss aber nachgewiesen werden. Nur der Passus im AV alleine wäre kein Nachweis. Also Fahrtenbuch und hierzu ggf. weitere Nachweise. Wenn der Pkw dann aber auch noch auf den TE zugelassen und versichert ist, wird es wohl nicht klappen, dem FA eine rein betrieblich veranlasste Nutzung glaubhaft zu machen. |
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30694 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Prinzipiell wäre es denkbar, daß die Firma den Wagen in England least und dann hier in Deutschland zulässt, §46 Abs. 2 FZV
Zitat Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Besteht im Inland kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig. Der Empfangsberechtigte wäre dann @Silver_Surfer. -------------------- |
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#24
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 29.07.2011 Mitglieds-Nr.: 60587 ![]() |
Genau wie tortenboxer das festgestellt hat, ist es..ich bin in england angestellt und arbeite im deutschland...Lohnsteuer und alle anderen abgaben muss ich, da die firma keinen sitz in deutschland hat, selbst abführen. Ich bin im angestelltenverhälniss beschäftigt, also nicht selbstständig und auch kein handelsvertreter.
Und was die Privatnutzung angeht, ich möchte den wagen auch privat nutzen da es mir auch von der Firma erlaubt wird, aus dem grund die 1% Versteuerung. Aber wenn ich eine sogenannte car allowance, also einen Zuschuss erhalte mit dem ich entweder meinen privaten pkw unterhalte oder ich mir davon eine Fahrzeug lease, annehme, ist es wiederum fraglich wie es mit der 1% regel aussieht, denn ich bekomme ja zu meinem Bruttolohn noch sagen wir 400-600 € obendrauf mit denen ich dann den unterhalt meines Fahrzeuges bestreite..dieser betrag wird dann doch auch schon besteuert...also in dieser Konstelation keine 1% regel mehr nötig, oder? Aber um das ganze etwa sunter kontrolle zu halten. Fahrzeug muss irgendwie von der firma geleast werden. Wie auch immer das möglich sein wird mit sitz in england Fahrzeug kann, wenn e smal vorm Haus steht, auf mich zugelassen werden und darf somit in deutschland bewegt werden. Soweit liege ich richtig oder? |
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#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
Genau wie tortenboxer das festgestellt hat, ist es..ich bin in england angestellt und arbeite im deutschland...Lohnsteuer und alle anderen abgaben muss ich, da die firma keinen sitz in deutschland hat, selbst abführen. Ich bin im angestelltenverhälniss beschäftigt, also nicht selbstständig und auch kein handelsvertreter. Dann will ich mal hoffen, daß sich Dein Brötchengeber auch an den deutschen Sozialabgaben beteiligt (Arbeitgeberanteil). Bezüglich der 1%-Regelung: Wenn dann würde ich über ein Full-Leasing (incl. Reifen, Inspektionen, Reparaturen usw.) nachdenken. |
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 604 Beigetreten: 22.02.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 28799 ![]() |
Genau wie tortenboxer das festgestellt hat, ist es..ich bin in england angestellt und arbeite im deutschland...Lohnsteuer und alle anderen abgaben muss ich, da die firma keinen sitz in deutschland hat, selbst abführen. Ich bin im angestelltenverhälniss beschäftigt, also nicht selbstständig und auch kein handelsvertreter. ![]() Die 1%-Regelung bzw. Versteuerung als "geldwerter Vorteil" ist Teil des deutschen Lohnsteuerrechts (bzw. analog dem Einkommensteuerrecht für Selbständige). Ohne Lohnsteuerabzug nach deutschem Recht ist dieses auch nicht zuständig. Ohne deutsche Steuernummer kommt auch kein Finanzbeamter vorbei zur Prüfung. ![]() Also: ohne deutschen Lohnsteuerabzug -> keine 1%-Prozent-Versteuerung anwenden! |
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#27
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 29.07.2011 Mitglieds-Nr.: 60587 ![]() |
die Firma wird nach genauerem Prüfen einen sogenannten Payroll-Service in betracht ziehen. genau gesagt www.payroll-service-germany.de. diese übernehmen alle Abführungen und werden den zukünftigen Arbeitgeber auch auf den AG-Anteil der sv hinweisen. Wobei dies je nach dem hinfällig ist, da ich mich vielleicht privat versichern werde/kann.
Bezuglich deiner Aussage das ich die 1% regelung nicht anwenden muss. Ich muss doch auch lohnsteuer abführen, ich muss es zwar selbst erledigen weil die Firma dazu nicht verpflichtet ist, dennoch muss ich es tun, verhält es sich dabei nicht genauso mit dem geldwerten Vorteil? Ich bekomme immerhin ein 40k € Auto gestellt..bin mir da nicht so sicher ob sich Vater staat da nicht was abzwacken will... |
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#28
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3265 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36019 ![]() |
Natürlich sind alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften hier in Deutschland zu erfüllen.
Zitat Spritparer Ohne deutsche Steuernummer kommt auch kein Finanzbeamter vorbei zur Prüfung. Grade dann. ![]() |
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#29
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 29.07.2011 Mitglieds-Nr.: 60587 ![]() |
eben. also doch 1% regelung...denn auf fahrtenbuch habe ich keine lust....aber gilt nun der geldwerte vorteil zum Lohn dazu? Also betrag x als brutto lohn plus sagen wir mal 450€ (1% vom neupreis des fahrzeuges) = gesamt bruttolohn an dem sich die Grenze zur Privatversicherung bemessen lassen würde?
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#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 604 Beigetreten: 22.02.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 28799 ![]() |
Grade dann. ![]() Wohin sollte ein deutscher Finanzbeamter kommen, wenn die Firma hier keine Niederlassung hat? Nach UK? ![]() Abweichend davon gibt es natürlich Kontrollen der Zollbehörden gegen Schwarzarbeit in der Gastronomie und auf Baustellen, aber das ist ja kein Thema des TE. Ansonsten: Wenn die hier gültige 1%-Regelung angewendet wird, müssen die Lohnsteuern auch unter einer deutschen Steuernummer entrichtet werden. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#32
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3265 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36019 ![]() |
eben. also doch 1% regelung...denn auf fahrtenbuch habe ich keine lust.... Warum nicht? Was ist daran so schwer oder mühevoll? Zahlst du lieber 150 Euro Steuern mehr im Monat, als ein paar Eintragungen zu machen?Dem Finanzamt muss doch nur klar gemacht werden, dass du den Firmenwagen privat nicht nutzt. Dann gibt es auch keine 1%-Regelung. Du kannst doch für Privatfahrten auf deinen eigenen Pkw verweisen. Aber zumindest am Anfang wirst du für den Firmen-Pkw Unterlagen führen müssen, um den Nachweis der ausschließlichen betrieblichen Nutzung führen zu können. Zitat aber gilt nun der geldwerte vorteil zum Lohn dazu? Steuerlich ja. Zitat Also betrag x als brutto lohn plus sagen wir mal 450€ (1% vom neupreis des fahrzeuges) = gesamt bruttolohn an dem sich die Grenze zur Privatversicherung bemessen lassen würde? Jetzt fragst du wieder was neues. Dir geht es jetzt um die Krankenversicherung? Wie willst du dich denn überhaupt versichern? Privat oder gesetzlich? Liegst du mit deinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, wenn du Angestellter bist? Wohin sollte ein deutscher Finanzbeamter kommen, wenn die Firma hier keine Niederlassung hat? Zum TE. Zitat Abweichend davon gibt es natürlich Kontrollen der Zollbehörden gegen Schwarzarbeit in der Gastronomie und auf Baustellen, aber das ist ja kein Thema des TE. Der TE hat doch anfangs erklärt, dass er selbst die Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen wird. Zitat Ansonsten: Wenn die hier gültige 1%-Regelung angewendet wird, müssen die Lohnsteuern auch unter einer deutschen Steuernummer entrichtet werden. Nicht nur, wenn die 1%-Regelung verwandt wird, sondern auch so, wird das FA natürlich den Vorgang erfassen und eine Nummer vergeben. Wo siehst du denn da ein Problem? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 604 Beigetreten: 22.02.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 28799 ![]() |
Jetzt mal Butter bei die Fische.
Der TE hat doch selbst erklärt Genau wie tortenboxer das festgestellt hat, ist es..ich bin in england angestellt und arbeite im deutschland...Lohnsteuer und alle anderen abgaben muss ich, da die firma keinen sitz in deutschland hat, selbst abführen. Ich bin im angestelltenverhälniss beschäftigt, also nicht selbstständig und auch kein handelsvertreter. Und das ist doch ein Paradoxon, denn beide Varianten funktionieren nicht gleichzeitig. Entweder ist der TE englischer Angestellter mit Entsendung nach D, oder der Lohn ist als deutscher Arbeitslohn hierzulande steuerpflichtig und unterliegt auch der Sozialversicherung. Beides zusammen geht nicht. Die Variante mit dem englischen Arbeitslohn und der Entsendung nach D gefällt mir nicht, denn der TE hat keinen (Neben-)Wohnsitz in England. (oder doch?) Wenn der Lohn als deutscher Arbeitslohn steuerpflichtig ist, hat der Arbeitgeber hier in D eine rechtlich unselbständige Betriebsstätte. Er muss eine Steuernummer zum Zwecke des Lohnsteuerabzugs beantragen, und die Lohnsteuer berechnen und abführen (+Sozialversicherung). Entweder macht der TE es selbst, aber im Namen seines Arbeitgebers, oder es wird beispielsweise durch eine Firma wie der "Payroll-Service" durchgeführt. Dann sollte man auch die 1%-Regelung prüfen (evtl. Fahrtenbuch) und ggfs. anwenden. Aber wie gesagt, beim Finanzamt läuft das unter der Anschrift der unselbständigen Betriebsstätte. Und der TE hat doch selbst erklärt, das sei vom Arbeitgeber nicht gewünscht. ![]() Abgesehen davon gibt es auch gewerberechtliche Probleme. Wenn der TE hier in D ein Faxgerät und einen Briefkasten für Firmenpost unterhält, sollte er prüfen, ob der Arbeitgeber nicht auch hier ein Gewerbe anmelden muss. Das hätte auch noch andere Vorteile. Denn mit der Gewerbeanmeldung kann die Firma auch auf diese Anschrift ein Fahrzeug zulassen, das muss dann nicht der TE auf seinen Namen machen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6464 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
also eine 1€Kaffekassen-Ltd gründen?
-------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 29.07.2011 Mitglieds-Nr.: 60587 ![]() |
dieser Payroll service ist zumindest schonmal kontaktiert und wird höchtwahrscheinlich für die Firma arbeiten und sämtlich Anmeldungen und Abführungen, für die englische Firma machen, dazu kommt auch die Anmeldung als Arbeitgeben der eben einen Deutschen in deutschland sitzen hat. Ob dabei nun eine unselbstständige Betriebsstätte angemeldet wird oder nicht, kann ich nicht sagen. Was die englische Firma nicht will, ist eine zweite Niederlassung in Deutschland gründen. Also rein physisch..mit Büro mieten mehreren angestellten, Sekretärin.Zumindest wollen die Engländer das noch nicht. Was in 5-6 Jahren ist, ist nochmal eine andere Geschichte. Aber jetzt sol erstmal herausgefunden werden, ob sich die Anstellung eines Muttersprachlers in seinem Land überhaupt rentiert. Ich werde vom Homeoffice aus arbeiten, von meiner privaten Anschrift aus. Auf meinem Briefkasten wird kein Firmenname zu lesen sein und auch alles wirklichen Bestellungen und Rechnungen, gehen über england. Ich bin da, um quasi bei Problemen oder weiterentwicklungen von Produkten zwischen england und eutschland zu koodinieren um den bestehenden Kunden die Sicherheit zu geben, immer jemand vor ort zu haben, wenn es denn mal probleme geben sollte.
Unter diesem Aspekt denke ich also nicht, das die Firma hier ein Gewerbe anmelden muss, da wie schon geschrieben, alles über England geht. Das der Payrol-service-germany.de eine Steuernummer anlegen lassen wird, liegt wohl auf der Hand, sonst kann ja nichts abgeführt werden. @Kabo55 Ich will ja den Formenwagen auch Privat nutzen und mein jetziges Privates KFZ verkaufen, da auch ein diesel, und zwei diesel ist eindeutig einer zuviel. Also kommt für mich fast nur die 1% regelung in Frage, weil ich nicht andauernd aufpassn und mitschreiben möchte...das ist mir dann ein bissche mehr an Abzügen denke ich wert. Ob ich mich Privat versichere bzw. dies kann, hängt von den Bruttolohn ab den ich verdiene. Mit der Zurechnung des Geldwerten Vorteils nicht nur aus steuerlicher Sicht, bei dieser der Geldwertevorteil ja zuers zugerechnet, dann versteuert wird und danach wieder abgezogen, sondern als theoretische Steigerung des Bruttolohns, würde ich über die bemessungsgrenze kommen und könnte mich privat versichern...was ich auch anstrebe ;-) |
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Beitrag
#36
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3265 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36019 ![]() |
Ob ich mich Privat versichere bzw. dies kann, hängt von den Bruttolohn ab den ich verdiene. Mit der Zurechnung des Geldwerten Vorteils nicht nur aus steuerlicher Sicht, bei dieser der Geldwertevorteil ja zuers zugerechnet, dann versteuert wird und danach wieder abgezogen, sondern als theoretische Steigerung des Bruttolohns, würde ich über die bemessungsgrenze kommen und könnte mich privat versichern...was ich auch anstrebe ;-) Du solltest dich bezüglich solcher Fragen gründlich beraten lassen. Am besten zuerst von deiner gesetzlichen Krankenkasse. Dir ist sicher bekannt, dass du die Jahresarbeitsentgeltgrenze erst eine gewisse Zeit lang überschritten haben musst, bevor du dich überhaupt als Angestellter privat krankenversichern darfst. Der zu versteuernde geldwerte Vorteil von einem Prozent ist kein Bruttoeinkommen, dass dich über die JAEG hieven könnte. |
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#37
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
dass du die Jahresarbeitsentgeltgrenze erst eine gewisse Zeit lang überschritten haben musst, bevor du dich überhaupt als Angestellter privat krankenversichern darfst. Greift diese deutsche Vorschrift überhaupt, wenn der TE in GB angestellt ist? ![]() Dort übrigens gibt's schlicht gar keine gesetzliche Krankenversicherung, sondern einen arg verrufenen staatlichen Gesundheitsdienst... ![]() ![]() c.s. |
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#38
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
Du solltest dich bezüglich solcher Fragen gründlich beraten lassen. Am besten zuerst von deiner gesetzlichen Krankenkasse. Zumal es bei der gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung gibt, sofern das Einkommen die Beitragsbesmessungsgrenze übersteigt. Wer sich privat versichern möchte sollte aber zuvor über folgendes nachdenken: 1. Private Krankenkassen sind in jungen Jahren billig. Je älter man wird desto teurer werden sie. 2. Private Krankenkassen berechnen die Beiträge nicht einkommensbezogen. Was als Rentner dann von Nachteil ist. 3. ein Wechsel aus der privaten Krankenkase hin zur gesetzlichen Krankenversicherung ist nur bis zum 55. Lebensjahr möglich. Danach geht nix mehr. |
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#39
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 ![]() |
Tortenboxer, ganz so ist das nicht richtig.
Soviel ich weiß ist eine private Krankenkasse verpflichtet, dem Versicherten im Rentenalter einen Tarif anzubieten, der sowohl vom Leistungsumfang als auch von den Kosten her dem einer gesetzlichen Versicherung entspricht. Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche KV würde mich mal näher interessieren. Für Selbständige geht der Wechsel in die gesetzliche auch vor 55 nicht, so meine Kenntnis. Hast du da nähere Informationen, das würde mich sehr interessieren. -------------------- |
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#40
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
Tortenboxer, ganz so ist das nicht richtig. Soviel ich weiß ist eine private Krankenkasse verpflichtet, dem Versicherten im Rentenalter einen Tarif anzubieten, der sowohl vom Leistungsumfang als auch von den Kosten her dem einer gesetzlichen Versicherung entspricht. Das mag sein. Aber dann vergleiche mal den vergleichbaren "Basis-Tarif" zwischen einem 20 und einem 60jährigen. Die Preise der PKV sind immer altersgestaffelt und nicht nach dem Einkommen. Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche KV würde mich mal näher interessieren. Für Selbständige geht der Wechsel in die gesetzliche auch vor 55 nicht, so meine Kenntnis. Hast du da nähere Informationen, das würde mich sehr interessieren. Wieso soll das nicht gehen? Geht doch ganz einfach: Man ändere die Unternehmensform von einer Einzelfirma auf eine UG oder GmbH und schon ist der Inhaber nicht mehr selbständig, sondern angestellter Geschäftsführer und hat wieder das Wahlrecht zwischen der freiwilligen GKV oder privaten Krankenkasse. |
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#41
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 94 Beigetreten: 19.07.2011 Wohnort: 42... Mitglieds-Nr.: 60423 ![]() |
lohnt es sich überhaupt als Angestellert privat versichert zu sein? :X
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#42
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
Eine PKV lohnt sich schon. Zumindest in den jungen Jahren.
Es ist schon ein Unterschied ob man vom AG z. B. 350 Euro für die GKV abgezogen bekommt oder nur z. B. 60 Euro im Monat an die PKV bezahlt. |
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#43
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 94 Beigetreten: 19.07.2011 Wohnort: 42... Mitglieds-Nr.: 60423 ![]() |
Muss man nicht ein gewisses Mindeseinkommen haben?
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#44
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
Doch.
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2011 44.550 € p.a. bzw. 3.712,50 € monatlich. Bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt 2011 49.500 € p.a. bzw. 4.125 € monatlich. |
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#45
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 94 Beigetreten: 19.07.2011 Wohnort: 42... Mitglieds-Nr.: 60423 ![]() |
Okay, dann hat sich das Thema für mich erledigt ^^
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#46
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 ![]() |
Eine PKV lohnt sich schon. Zumindest in den jungen Jahren. Es ist schon ein Unterschied ob man vom AG z. B. 350 Euro für die GKV abgezogen bekommt oder nur z. B. 60 Euro im Monat an die PKV bezahlt. Mit 60€ kommst du in der privaten aber nicht weit ! Das ist die absolute Mindestdeckung ohne Extras, da ist jeder Kassenpatient besser dran ! Dazu kommen zu den 60€ noch die Beiträge der Pflegeversicherung etc. Ich war lange Jahre, als Angestellter und später Selbstständiger, in der PKV versichert. Eintrittsalter war 29 Jahre und der Beitrag war irgendwo um die 350€ inkl. allem und Einzelzimmer etc. Der Vorteil der PKV besteht in weitaus besseren Leistungen bei der Behandlung, nicht mehr im Beitrag. -------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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#47
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1517 Beigetreten: 08.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59714 ![]() |
Du kannst nicht einen Porsche mit dem Polo vergleichen.
Die GKV hat kein Einzelzimmer im Preis mit drin, dann mußt Du es auch bei der PKV rausrechnen. Und ja, es gibt noch PKV-Angebote ab 60 Euro. Ich habe aber nicht geschrieben welche Leistungen darin enthalten sind und alt der Versicherte sein muß. |
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#48
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 29.07.2011 Mitglieds-Nr.: 60587 ![]() |
ich habe nun am Freitag einen Termin bei meiner Steuerberaterin und werde mit Ihr mal alles durchgehen..vielleicht bringt das etwas Licht ins Dunkle ;-)
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#49
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 12.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60840 ![]() |
Hallo,
interessantes Thema, bei mir ist die Situation sehr ähnlich. Ich arbeite ab 01.09. für ein spanisches Unternehmen, das aktuell noch keine Tocherfirma oder Niederlassung in DE hat. Auch ich bekomme einen Dienstwagen zur Privatnutzung. Allerdings ist eine meiner ersten Aufgaben, eine GmbH zu gründen und ein Büro anzumieten. Ich habe mich mit meinem Arbeitgeber auf Folgendes geeinigt: Bis die deutsche Firma gegründet ist, erhalte ich einen Mietwagen von Sixt. Sobald die GmbH gegründet wurde, wird ein Leasingvertrag zwischen Audi und der deutschen Firma geschlossen. Da es dann noch ca. 4 Monate dauert, bis das Wunschfahrzeug fertig ist, werde ich wohl noch weiterhin den Mietwagen fahren, insgesamt bis zu 6 Monate lang. Dazu hätte ich auch zwei Fragen, bei denen ihr mir vielleicht weiterhelfen könntet: Wie ist das normalerweise, wenn beispielsweise der Leasingvertrag im Oktober geschlossen wird und das Fahrzeug erst im Januar fertig ist, laufen die Leasingraten dann erst ab Januar oder laufen sie bereits ab Oktober und man bekommt vom KfZ-Hersteller für diese Zeit ein Übergangsfahrzeug? Muss ich in der Zeit, in der ich den Mietwagen von Sixt fahre einen geldwerten Vorteil versteuern, da ich das Fahrzeug ja auch privat nutze? Aus der Gehaltsabrechnung wäre das ja nicht ersichtlich und die 1%-Regelung greift für diese Zeit auch eher nicht, oder? Also, vielleicht könnt ihr ja etwas Licht ins Dunkel bringen. Gruß Dugong |
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Beitrag
#50
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 29.07.2011 Mitglieds-Nr.: 60587 ![]() |
Also mal ein kleines Update:
Es gibt zwei Varianten in D für eine ausländische Firma ohne Sitz in D zu Arbeiten. Bzw. nach letztem Beitrag drei. 1. Die Selbstständigkeit: Man meldet ein eigenes Gewerbe an und schreibt der ausländischen Firma eine monatliche Rechnung in Höhe des ausgemachten Bruttolohns + ca. 20% wegen der Abzüge, die man bei dieser Varianten selbst an das Finanzamt abführt. Bspw. Ausgemachter Bruttolohn xxxx,xx,- €. Man schreibt der ausländischen Firma also eine monatliche Rechung über ca. xxxx.xx€ + 20% welche auch einen zu leasenden Firmenwagen beinhalten sollte. Problem hierbei, man muss aufpassen das es nicht wie eine Scheinselbstständigkeit aussieht und muss bzw. sollte hierzu auch anderen "kunden" Rechnungen schreiben und Ausgaben die man hat als formale Rechnung schreiben. Also ausstattung für das Einrichten eines Büros nicht als bswp. Schreibtisch in Rechung stellen, sondern als Diverses. 2. Die Nutzung eines Payroll service. (Hierfür habe ich mich entschieden, da ich schon immer der Auffassung war, das eine Selbstständigleit aufgrund der bestehenden Risiken nichts für mich ist. Lieber etws gebunden sein an eine Firma dafür monatlich sein festes Gehalt bekommen). Bei diesem Service (Bspw. www.payroll-service-germany.de) tritt der rechtliche Vertreter dieses Payroll dienstes als Finanzrechtlicher Vertreter der ausländischen Firma ein. Das ausländische Unternehmen teilt dem Payroll dienstleister mit, welchen Bruttolohn sie dem Angestellten in D zahlen möchten und dieser service Teilt dann der ausl. Firma mit, welche AG Anteile und Zusatzleistungen in D vom AG zu zahlen sind. Diesen Gesamtbetrag überweist dann die ausl. Firma an den Payroll-Service, dieser führt alle Abzüge durch und überweist dem AN (also an mich) das Netto-Gehalt. Auf dem Lohnzettelkopfsteht dann auch das Payrollunternehmen und nicht die ausländische Firma. Bei etwaigen Prüfungen usw. wendet sich das FA an den Payroll service, da dieser offiziell mein Arbeitgeber ist. Ich habe also nichts mit rechtlichen Dingen oder nötigen Abzügen zu tun. 3. Ist wie im letzten Beitrag geschrieben, die Gründung einer GmbH. Jedoch stellt dies für die Firma auch erheblich mehr Aufwand dar, da sämtliche Einnahmen durch den Verkauf von Produkten in D versteuert werden müssen. Im Falle einer englischen Firma (Pfund-Euro umrechnungskurs und Mwst. (VAT) unterschieden) würden sich somit sämtliche Vorteile, weshalb ein deutscher Kunde überhaupt bei einer englischen Firma bestellt, zunichte gemacht. Variante 3 kommt somit für meine Konstellation nicht in Frage. Ich bzw. die englische Firma für die ich arbeiten werde, nimmt somit den Payroll service in Anspruch. Dieser kostet für die einmalige Einrichtung der engl. Firma in D als AG mit Steuernummer 1000,-€ uns monatlich einen Fixbetrag (ca. 80€) für die Abrechnungnen und alle sind glücklich ;-). Was den Dienstwagen angeht stecken wir auch noch ein wenig in einem Dilemma. Wie der Vorschreiber schon gefragt hat, interessiert es mich ebenfalls wie es bei einer Langzeitmiete, die über die englische Firma laufen würde, mit der 1% Regelung aussieht. Die engl. Firma schließt einen Langzeitmietvertrag bei einem internationalen Mietwagenanbieter in england ab. Hierfür gibt es eine INternationale Vertragsnummer unter deren Vorgabe in Verbindung mit dem Namen eines begünstigten (das wäre dann ich) weltweit Fahrzeuge dieses Anbieters ausgeliehen werden können. Diese ausgaben fallen doch in England in der Firma. Müsste man offiziell trotzdem die 1% Regelung anwenden? Wenn es nicht immer ein Passat ist den man als wagen nimmt, sondern den Umständen entsprechend mal für 4-5 Monate einen Golf oder einen A3..wie soll sich denn da eine Basis finden auf die das eine Prozent aufgeschlagen wird?? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 09:35 |