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> TÜV-Prüfer will Mopped nicht fahren
ts1
Beitrag 29.07.2011, 09:58
Beitrag #1


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Hallo,

einer meiner Freunde ist etwas größer gewachsen als der Durchschnitt.
Den 100cm hohen Sitz seiner Tenere hat er auf 110cm aufpolstern lassen, damit er seine Beine nicht immer so anziehen muß.
Beim kürzlich fälligen TÜV musste er selber die Runde auf dem TÜV-Parkplatz drehen, weil der Prüfer nicht fahren wollte.
Darf der Prüfer die Probefahrt so einfach delegieren?


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MfG Thomas
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rapit
Beitrag 29.07.2011, 10:01
Beitrag #2


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wenn der Prüfer meint, so prüfen zu können, warum nicht?


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Ernschtl
Beitrag 29.07.2011, 10:03
Beitrag #3


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Das wäre mir grunsätzlich lieber, als dass der Prüfer selbst fährt. Wo ist das Problem?


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ts1
Beitrag 29.07.2011, 10:12
Beitrag #4


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Was bringt die Parkplatzrunde des Laien, wenn der sowieso zigtsd km im Jahr fährt?
Ich dachte, da muß der amtliche Sachverständige das Mopped auf Herz und Nieren prüfen.
So ist's eine Farce.
(Beim MP3 meiner Frau hat sich der TÜV [anderer Stadtteil] aber auch geziert.)


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MfG Thomas
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Wollf_0708
Beitrag 29.07.2011, 10:18
Beitrag #5


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Zitat (ts1 @ 29.07.2011, 11:12) *
Was bringt die Parkplatzrunde des Laien, wenn der sowieso zigtsd km im Jahr fährt?

Ein Prüfer sieht, dass die Bremsen funktionieren und das ohne selbst zu fahren.
Alles, alles andere kann im Stand geprüft werden.
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Sachse
Beitrag 29.07.2011, 10:19
Beitrag #6


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mit Sicherheit aber freundlicher, als das er die Prüfung komplett ablehnt!


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boecki
Beitrag 29.07.2011, 10:45
Beitrag #7


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ist mir auch schon so passiert. Ging um eine Honda Innova, die eine Halbautomatik mit Fußkupplung und Revolverschaltung mit umgehrtem Schaltschema (so wie in der Honda Dax bekannt) hat.

Wollte den aaS gerade schön einweisen für die Probefahrt, da hat er lachend gesagt "oh, da will ich nichst kaputtmachen." Und den Bremstest sollte ich dann lieber machen...

Dann wie in der Fahrschule vor zig Jahren auf sein Handzeichen gebremst. laugh2.gif

Ich fande es sehr OK so. Besser als ungeübt im Getriebe rumrühren rolleyes.gif
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ts1
Beitrag 29.07.2011, 10:49
Beitrag #8


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Wann darf er die eigentlich ablehnen? (Von offensichtlich-gefährlichen Fahrzeugmängeln mal abgesehen.)
Darf der Kunde die üblichen Voraussetzungen (Führerschein, Schutzkleidung, ..) als selbstverständlich voraussetzen?

@Boecki
Inno mit Fußkupplung? blink.gif
Ich dachte Fliehkraftkupplung (daher Halbautomatik!)


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MfG Thomas
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Offroad-Events
Beitrag 29.07.2011, 10:58
Beitrag #9


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Ich finde es eher vernünftig und richtig vom Prüfer die Probefahrt abzulehnen und den Kunden fahren zu lassen.
Mein Stammprüfer beim TÜV ist auch grad mal 1,65m groß, der KANN bei manchen Moppeds garnicht fahren weil er die Füße nicht auf den Boden bekommt. Soll er das Ding lieber umwerfen ? DAS Geschrei würde ich dann gerne hören. Viele Sachen kann er auch von aussen sehen wenn der Kunde fährt und er einen geschulten Blick hat. Und solange es noch keine Mindestgröße für TÜV Prüfer gibt sollte es damit auch keine Probleme geben.


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boecki
Beitrag 29.07.2011, 11:14
Beitrag #10


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Zitat (ts1 @ 29.07.2011, 11:49) *
@Boecki
Inno mit Fußkupplung? blink.gif
Ich dachte Fliehkraftkupplung (daher Halbautomatik!)

OT
ja, die hat quasi 2 Kupplungen. Fliekraftkupplung zum Anfahren und wenn in einem zu großen Gang beschleunigt wird und dann beim Gangwechsel noch die "normale" Kupplung. Also man merkt in den ersten cm beim Drücken auf den Schalthebel daß erst ganz normal ausgekuppelt wird und dann werden die Gänge gewechselt. Beim loslassen kuppelt es wieder ein nachdem der andere Gang drin ist.

Millionenfach bewährt. Genial einfach - einfach genial!
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GolfVI
Beitrag 29.07.2011, 11:52
Beitrag #11


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Die Bremsprobe bei der HU von unserer LoF Zugmaschine fahre ich auch selbst und der Prüfer schaut sich das Brems/Blockierverhalten an. Ich sollte/musste bei der Dekra bei der Änderungsabnahme für eine andere Reifengröße mit meinem PKW auch selbst auf die Verschränkungsrampen fahren. Da habe ich mir nie etwas dabei gedacht.
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Sachse
Beitrag 03.08.2011, 11:51
Beitrag #12


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Zitat (ts1 @ 29.07.2011, 11:49) *
Wann darf er die eigentlich ablehnen? (Von offensichtlich-gefährlichen Fahrzeugmängeln mal abgesehen.)
Darf der Kunde die üblichen Voraussetzungen (Führerschein, Schutzkleidung, ..) als selbstverständlich voraussetzen?

@Boecki
Inno mit Fußkupplung? blink.gif
Ich dachte Fliehkraftkupplung (daher Halbautomatik!)



Hier mußt Du unterscheiden zwischen Überwachungsverein und Technische Prüfstelle !!

Die Technische Prüfstelle hat Betriebspflicht und darf nicht ablehnen.
Beim Überwachungsverein kann der Prüfer auch ablehnen wenn er keine Lust hat!
Macht man nicht aber schon vorgekommen !


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blue0711
Beitrag 03.08.2011, 12:08
Beitrag #13


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Zitat (ts1 @ 29.07.2011, 11:49) *
Wann darf er die eigentlich ablehnen?
Ich würd ja eher fragen, wann ich ihm die persönliche Probefahrt verweigern darf.

Reichen dazu nur physische Argumente (Größe), Eigengefährdung (fehlende Schutzkleidung) oder reicht auch die hinreichend naheliegene Vermutung der Nichtbeherrschung des Fahrzeugs (ungewöhnliche Schaltungen, Bremsen etc.)?


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Gruß Kai
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Sachse
Beitrag 03.08.2011, 15:04
Beitrag #14


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Der Prüfer hat sogar die gesetzliche Pflicht jedes Fahrzeug zu fahren und mit der neuen Rili ab nächstes Jahr wird die Probefahrt näher definiert. D.h. solltest Du als Kunde die Fahrt verbieten ist die Prüfung beendet und der Prüfer kann Dir die HU mit EM abrechnen.

Mit einem vernünftigen Prüfer kann man aber entsprechend reden, so halte ich das!


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Ernschtl
Beitrag 03.08.2011, 15:19
Beitrag #15


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Zitat (Sachse @ 03.08.2011, 16:04) *
D.h. solltest Du als Kunde die Fahrt verbieten ist die Prüfung beendet und der Prüfer kann Dir die HU mit EM abrechnen.
Dann schon EA (Erhebliche Ablehnung)


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blue0711
Beitrag 03.08.2011, 17:29
Beitrag #16


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Naja, ich seh das etwas problematisch.
Es gibt ja zB. Fahrzeuge, deren Wert über den Zeitwert hinausgeht. Haftet denn der Prüfer auch für Sammlerwert?

Muss er privat haften, wenn ich ihn darauf hinweise, dass er das nicht kann und das auch den Tatsachen entspricht?
Spätestens dann bin ich als Kunde ja der Mops.

Wenn er ohne Schutzhelm losfährt: Darf ich ihn dann überhaupt fahren lassen?
Wenn er mit Schlabberhosen losfährt, die in die Kette geraten können, darf ich ihn dann lassen?
Kurz: Darf ich als Fahrzeugeigentümer offensichtliche Gefährdungen durch den Fahrer durchgehen lassen?

Was ich mich bei meinem Mopped zusätzlich regelmässig frage (geht eigentlich über die Prüfer-Frage hinaus):
Wenn mir das einer im Winter schrottet (kein Schnee/Eis, also fahrbar), dann gibts kein Ersatzfahrzeug. Was dann? PKW scheidet aus, da keine Parkplätze vorhanden.


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Gruß Kai
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nachteule
Beitrag 04.08.2011, 11:38
Beitrag #17


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Hallo, Blue0711,

für fehlende Schutzkleidung oder einen fehlenden Helm kann man Dich als Halter sowieso nicht haftbar machen.

Das dürfte also als Kriterium für eine Versagung der Prüfungsfahrt nicht ausreichen.

Eine fehlende Fahrerlaubnis wäre hier schon etwas anderes, wenn es sich beim Prüfgelände um öffentlichen Verkehrsraum handelt.

Viele Grüße,

Nachteule


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Sachse
Beitrag 04.08.2011, 12:52
Beitrag #18


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Frage Haftung: Jeder Verein ist versichert. --> ggf. entspr. Restauration bei entspr. Wert

Frage Ersatzfahrzeug: Normal wie bei einem Haftpflichtschaden üblich, kannst Du dir im Winter auch ein Krad leihen und bei BMW gibt es für einige Modelle sogar Winterreifen.

Frage Klamotten od. Gefährdung: kannst Du den Prüfer daraufhinweisen, am Ende Problem des Prüfers.

Frage Führerschein: Jeder Inhaber einer Prüfberechtigung nach § 29 StVZO muß alle gültigen Klassen haben, weil er ja jedes Kfz. fahren muß !


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Michel051
Beitrag 04.08.2011, 13:43
Beitrag #19


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Den Kunden fahren lassen finde ich absolut i O, habe ich auch schon genacht (selbst gefahren). Ich war Mitte/Ende der 70iger Jahre mal Zeuge folgender Szene beim TÜV (damals noch alleinherrschend.....äh zuständig): Kawa mit Monocoque steht da zur Eintragung. "Sitzbank" ist ein Stück Moosgummi auf dem Monocoque. Prüfer ist mit aneren Dingen beschäftigt, sihet das Moped quasi im Vorbeigehen und sagt: "Du kannst gleich wieder nach Hause fahren, das trag ich nicht ein" Konsternierter Besitzer: "Warum?" Prüfer. "Um das einzutragen muß ich probefahren und da setz ich mich nicht drauf, das ist mir zu dünn" Wie es ausging weiß ich nicht, da ich kurz darauf fertig war und weggefahren bin.
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Seeperle
Beitrag 04.08.2011, 23:51
Beitrag #20


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Tja heute gibts es mehr HU-Anbieter und die Höhe der Sitzbank ist nicht vorgeschrieben.


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nachteule
Beitrag 05.08.2011, 13:02
Beitrag #21


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Hallo, Sachse,

einen Prüfer kann es auch mal treffen, dass er sich ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis einhandelt.

Somit darf, bzw. kann man sich als Fahrzeughalter nicht blind darauf verlassen, dass der Prüfer zum Zeitpunkt der Prüfung zwangsläufig im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und es ist absolut in Ordnung, wenn man sich vorsichtshalber seinen Führerschein zeigen lässt.

M. E. wäre allerdings kaum damit zu rechnen, dass man als Fahrzeughalter belangt wird, wenn der Prüfer ohne Fahrerlaubnis oder während eines bestehenden Fahrverbotes fährt und erwischt wird und wenn man sich vorher nicht den Führerschein zeigen ließ.

Hier gilt m. E. der Vertrauensgrundsatz.

Viele Grüße,

Nachteule


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Stefan Süßmann
Beitrag 05.08.2011, 13:30
Beitrag #22


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Zitat
Somit darf, bzw. kann man sich als Fahrzeughalter nicht blind darauf verlassen, dass der Prüfer zum Zeitpunkt der Prüfung zwangsläufig im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und es ist absolut in Ordnung, wenn man sich vorsichtshalber seinen Führerschein zeigen lässt.


Ein Prüfer, der seinen Führerschein zeitweise abgeben muss, hat in dieser Zeit Urlaub und kann nicht arbeiten.
Man kann sich sehr wohl darauf verlassen, dass der Prüfer im Besitz einer gültigen FE ist.

mfg

Stefan
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Mr.T
Beitrag 05.08.2011, 14:10
Beitrag #23


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Zitat (Stefan Süßmann @ 05.08.2011, 14:30) *
Man kann sich sehr wohl darauf verlassen, dass der Prüfer im Besitz einer gültigen FE ist.
Und zwar für alle Klassen (außer D).


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Sachse
Beitrag 05.08.2011, 14:33
Beitrag #24


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Da kann man sogar noch einen drauflegen !

--> Der Prüfer ist verpflichtet alle Buß - und Strafangelegenheiten zu melden und hat das per Unterschrift bestätigt, sollte er dem nicht nachkommen kann das zur fristlosen Kündigung ung ggf. auch zum Entzug der Betrauung durch die Landesregierung führen !


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nachteule
Beitrag 05.08.2011, 14:40
Beitrag #25


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Hallo, Stefan Süßmann,

danke für die Information. wavey.gif

Ich war der Meinung, dass der Prüfer in der führerscheinlosen Zeit weiter arbeiten kann, aber Prüfungsfahrten oder anderes, für dass er die FE benötigt, von einem Kollegen durchführen lassen muss.

Heißt das nun, dass ein Prüfer, der seine FE für längere Zeit verliert und nicht so lange Urlaub nehmen kann, zwangsläufig entlassen wird?

Viele Grüße,

Nachteule


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Stefan Süßmann
Beitrag 05.08.2011, 14:44
Beitrag #26


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Zitat
Heißt das nun, dass ein Prüfer, der seine FE für längere Zeit verliert und nicht so lange Urlaub nehmen kann, zwangsläufig entlassen wird?


Da Prüfer überall gesucht werden, wird er wohl eher beurlaubt als entlassen. In einer großen Organisation lassen sich auch u.U. andere Aufgaben (z.B. Schadengutachten) finden.

mfg

Stefan
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nachteule
Beitrag 05.08.2011, 15:40
Beitrag #27


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Hallo, Stefan Süßmann,

alles klar.

Hallo, Der Sachse,

bedeutet das auch, dass der Prüfer mitteilen muss, wenn er einen Bußgeldbescheid, z. B. wegen Telefonieren während der Fahrt, melden muss, selbst, wenn dies außer dem einen Punkt und dem Bußgeld noch keinerlei Konsequenzen hat?

Was ist, wenn er dies unterlässt?

Viele Grüße,

Nachteule


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Sachse
Beitrag 05.08.2011, 17:46
Beitrag #28


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Ja, deshalb habe ich ja auch Bußgeld genannt !

Sollte das raus kommen ( Verstoß gegen die Meldepflicht ), kann er durchaus mit einer Abmahnung vom Arbeitgeber rechnen.

Die Herren Prüfer haben auch das Problem der KBA - Meldung an die Aufsichtbehörde der zuständigen Bundesländer ab 7 Punkte und entsprechende Abbauseminare zu besuchen.

D.H. ab 7 Punkte werden die Bundesländer zu den betroffenen Prüfern informiert, die Sachbearbeiter prüfen die Zusammenhänge und Gründe, schreiben die Technischen Leiter der Vereine an und entziehen durchaus auch die Betrauung des Prüfers auf Grund mangelnder Zuverlässigkeit des Prüfers !!

So sieht das wahre Leben eines Prüfers aus. Während mancher Kindermörder Schmerzensgeld erhält und Kinderschänder oder Geldveruntreuer mit Geldstrafen davon kommen, wird einem Prüfer der gepennt hat und paarmal zu schnell war ein Arbeitsverbot ausgesprochen ggf sogar Berufsverbot !

Aus dem Grund ist auch das sogenannte Werkstattvertrauen nicht ganz nachvollziehbar.

Hier riskiert jeder Prüfer ganz schnell seinen Job und wenn er Pech hat auf Lebenszeit !


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Jens
Beitrag 05.08.2011, 17:58
Beitrag #29


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Wo ist denn die Meldepflicht des Sachverständigen geregelt? Im KfSachvG find ich nichts (vielleicht überles ich das ja nur), und auch die Pflicht zur Meldung durch das VZR beim Erreichen von 7 Punkten find ich nicht.


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Sachse
Beitrag 05.08.2011, 18:19
Beitrag #30


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@Jens: Auflagen des BMV zur Anerkennung der ÜO im Rahmen des QM - Handbuches und die Meldepflicht des KBA an die Länder bestimmen die Länder.

In Hessen gibt es bei 7 Punkten ein tolles Schreiben von der Aufsichtsbehörde mit der Auflage Abbauseminar und dem QM - Nachweis der Zuverlässigkeit!

Das ist kein Witz ! !!! crybaby.gif

Wenn der jetzt nochmal beim Wildpinkeln erwischt wird und eine Strafanzeige bekommt, kann er und wird er in Hessen ersteinmal stillgelegt !


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nogel
Beitrag 06.08.2011, 20:59
Beitrag #31


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Zitat (Jens @ 05.08.2011, 18:58) *
Wo ist denn die Meldepflicht des Sachverständigen geregelt? Im KfSachvG find ich nichts (vielleicht überles ich das ja nur)



hallo!

die meldepflicht des einzelnen sachverständigen an seinen vorgestzten ist im arbeitsvertrag niedergelegt. und die grundlage zur meldung der organisation an die behörde steht in KfSachvG §13(3).

nogel
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Mr.T
Beitrag 06.08.2011, 21:50
Beitrag #32


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Zitat (Jens @ 05.08.2011, 18:58) *
und auch die Pflicht zur Meldung durch das VZR beim Erreichen von 7 Punkten find ich nicht.
Stimmt. das KBA meldet jeden Eintrag -> klick.


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hallo-stege
Beitrag 18.08.2011, 18:06
Beitrag #33


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Zitat (Sachse @ 05.08.2011, 19:19) *
In Hessen gibt es bei 7 Punkten ein tolles Schreiben von der Aufsichtsbehörde ...


Oh, dann sind die Hessen ja harmlos. In S-H gab´s / gibts so ein Schreiben und ggf. eine persönliche Einladung ins Verkehrsministerium für jeden Punkt. Besonders, wenn man aaS ist und auch Fahrprüfungen machen darf.

Gruss von Frank


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Andreas
Beitrag 18.08.2011, 19:12
Beitrag #34


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Zitat (hallo-stege @ 18.08.2011, 19:06) *
In S-H gab´s / gibts so ein Schreiben und ggf. eine persönliche Einladung ins Verkehrsministerium für jeden Punkt. Besonders, wenn man aaS ist und auch Fahrprüfungen machen darf.


Das ist irgendwie auch verständlich.


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