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> Gefährlicher eingriff in den Straßenverkehr II, Wheelie
Hnxler
Beitrag 17.07.2011, 01:08
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

ich habe gestern einen Wheelie auf einer öffentliche Straße gemacht. Vor mir waren Autos (ich hatte genug Abstand) hinter mir war allerdings frei.
So zu meinem Pech sah das eine Polizeistreife die in einer Seitenstraße standen. Sie hielten mich an (ohne Blaulicht).
So nun hat der Polizist mich mit aufs Revier genommen und einen Staatsanwalt angerufen um zu beantragen mir gleich den Führerschein zu entziehen,dem stimmte der Staatsanwalt nicht zu.
Nun meinte der Herr Polizist auf mich würde einestrafanzeige wegen gefährlichen eingriff in den Straßenverkehr zukommen und er würde einen zeugenaufruf in der örtlichen Zeitung machen um zu sehen ob wegen meines wheelies jemand bremsen oder ausweichen musste (was nicht der fall war,dafür hab ich genug zeugen die das gesehen haben vom gehweg aus).

Nun zu meiner frage,was kommt da auf mich zu ? Im Grunde hab ich doch gar niemand gefährdet da die Autos ja alle vor mir und nicht hinter mir waren.

Jemand schonmal mit sowas erfahrung gemacht ?

Vielen Dank schonmal

Gruß
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superdiesel
Beitrag 17.07.2011, 02:20
Beitrag #2


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Willkommen im VP.

Nicht umsonst (aber wahrscheinlich vergebens) droht der Polizist ja mit der Suche nach Zeugen.
Den Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wird er wohl nicht begründen können, es sei denn, er fühlte sich selbst gefährdet.

Wahrscheinlich wollte er dir demonstrieren, dass dein Verhalten nicht in Ordnung war und ein bißchen Angst machen. Klug war dein Verhalten ja auch nicht.

Ich vermute, dass der Polizist sich nicht wirklich noch Arbeit mit der Geschichte machen wird. Vielleicht fällt ihm noch ein Auffangtatbestand ein, um dir eine Ordnungswidrigkeit vorzuwerfen, aber der Straftatbestand wird wohl vom Tisch sein.

Du solltest dich allerdings schon mal fragen, warum du so eine Nummer vor Zeugen und wenn noch andere Fahrzeuge in Sichtweite sind durchziehst.
Das sieht ja alles nach Angeberei aus und man wird dich sicher im Blick behalten.
Und pass auf, dass nicht mal jemand bei Wiederholung auf die Idee kommt, die Führerscheinstelle zu fragen, ob solches Verhalten auf deine Nichteignung zur Teilnahme am Straßenverkehr hindeuten könnte.


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Hnxler
Beitrag 17.07.2011, 02:25
Beitrag #3


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Hallo,

Vielen Dank für deine Antwort. Die Zeugen am Straßenrand waren meine Freunde,ja es war angeberei die voll nach hinten losging und glaub mir ich hab daraus gelernt !!
Ich denke allerdings schon das sich der Polizist die arbeit machen wird , er klang sehr sehr "böse" und es kam mir vor als sei er genau nach solchen wie mir auf der "jagd".
Ich hoffe mal das sich keine Zeugen melden werden.
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fahrtenbuchführer
Beitrag 17.07.2011, 08:02
Beitrag #4


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Zitat (Hnxler @ 17.07.2011, 03:25) *
Ich denke allerdings schon das sich der Polizist die arbeit machen wird , er klang sehr sehr "böse" und es kam mir vor als sei er genau nach solchen wie mir auf der "jagd".


Denke ich auch, wenn man wegen so einer Kleinigkeit gleich den FS einbehalten will ... rolleyes.gif

Zitat (Hnxler @ 17.07.2011, 03:25) *
Ich hoffe mal das sich keine Zeugen melden werden.


Sollte sich wirklich jemand gefährdet gefühlt haben, wäre derjenige idR vor Ort geblieben wenn er gleich die Polizei gesehen hätte. Das sich hierbei im Nachhinein noch groártog jmd. meldet halte auch auch für unwahrscheinlich.


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mir
Beitrag 17.07.2011, 09:22
Beitrag #5


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Zitat (Hnxler @ 17.07.2011, 02:08) *
Nun meinte der Herr Polizist auf mich würde einestrafanzeige wegen gefährlichen eingriff in den Straßenverkehr zukommen

Lächerlich. Das haut hinten und vorne nicht hin.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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superdiesel
Beitrag 17.07.2011, 09:36
Beitrag #6


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Zitat
und glaub mir ich hab daraus gelernt !!
Das ist doch schon mal was wert. Dann hat die (übertriebene) Aktion der Polizei ja was gebracht. wink.gif

Bei allem Verständnis, dass sowas Spaß machen kann (wenn man es kann): Lass es einfach auf öffentlichem Straßenland. Das ist eben -wie man es auch dreht oder wendet- eben kein bestimmungsgemäßer Gebrauch von Fahrzeug und Straßen-Infrastruktur. Man kann auch nicht ernsthaft argumentieren, dass man solche Übungen für die sichere Beherrschung des Fahrzeugs im Straßenverkehr bräuchte.

Ich wünsche dir dennoch, dass du mit einem blauen Auge und einem niedrigdotierten Bußgeld (Umwelt, Lärm oder ähnlich) wegkommst.


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blue0711
Beitrag 17.07.2011, 09:48
Beitrag #7


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Ohne konkrete Gefährdung gibts an einem Wheelie nix zu mäkeln.

Abgesehen davon, dass sowas ganz schnell auch mal aus Versehen passiert. Dann zwar nur kurz, aber in der Sache nicht viel anders.


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Gruß Kai
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jordon
Beitrag 17.07.2011, 10:03
Beitrag #8


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Was ist denn mit diesen Tatbestand?
Zitat
123612 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig B - 3 80,00
war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt.
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat

Die Besetzung dürfte bei eine Wheelie nicht vorschriftsmäßig sein, zu dem kommt noch dazu, das man nicht schnell genug reagieren kann, falls dies erforderlich ist, somit leidet die Verkehrssicherheit.
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durban
Beitrag 17.07.2011, 10:07
Beitrag #9


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Was hat die Besetzung damit zu tun? think.gif
Außerdem muss durch die fehlerhafte Besetzung die Verkehrssicherheit gelitten haben.

wavey.gif


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jordon
Beitrag 17.07.2011, 10:09
Beitrag #10


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Mir geht es um die Fahrtposition, die kann bei einen Fahren nur auf den Hinterreifen unmöglich Vorschriftmäßig sein, somit interpretiere ich, das die Besetzung des Fahrzeuges unvorschriftsmäßig war.
Dadurch war die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, da man nicht so schnell regagieren kann, wenn dies nötig ist, z.B ein Bremsmanöver.
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nachteule
Beitrag 17.07.2011, 10:38
Beitrag #11


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Hallo, Hinxler,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Warte erst einmal ab, wie es weitergeht.

Vermutlich hat der Polizeibeamte sich noch nie mit diesem Thema beschäftigt und ist erstmal gleich vom Schlimmsten ausgegangen.

Das zeigt allein schon sein Versuch, Dir vor Ort die Fahrerlaubnis zu entziehen, obwohl dies beim Tatvorwurf nach § 315b StGB in der Regel gar nicht möglich ist.

Es ist sehr gut möglich, dass er sich, nachdem er auf der Dienststelle war, etwas kundig gemacht hat oder dass er von seinen Kollegen informiert wurde, dass er mit seinem Tatvorwurf über das Ziel hinausgeschossen ist.

Vielleicht bleibt zum Schluss noch irgendeine kleine Verkehrsordnungswidrigkeit hängen (welche zutreffend wäre, mag ich jetzt aber nicht heraussuchen), aber mehr wird vermutlich nicht kommen.

Hallo, Jordon,

der Fahrer zählt nicht als Besetzung und somit kann dies hier nicht zutreffen. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Hnxler
Beitrag 17.07.2011, 11:12
Beitrag #12


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Vielen Dank,ich bin schon vom schlimmsten ausgegangen ^^. Nun wart ich einfach mal ab,was anderes bleibt mir ja eh net übrig. Sollte was kommen werd ich mir aufjedenfall rechtsbeistand holen .

Gruß
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Hnxler
Beitrag 17.07.2011, 16:49
Beitrag #13


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***

nun is der artikel online

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 17.07.2011, 20:40
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fahrtenbuchführer
Beitrag 17.07.2011, 16:50
Beitrag #14


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Ach herrje, was ein Wirbel tongue.gif


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Hnxler
Beitrag 17.07.2011, 17:06
Beitrag #15


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kann ich eigtl. rausfinden ob sich jemand gemeldet hat oder muss ich abwarten bis was kommt?
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superdiesel
Beitrag 17.07.2011, 17:06
Beitrag #16


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Boah. Diese Pressemitteilung halte ich für bedenklich. Da habe ich kein Verständnis für.

"Hören Sie mal, Sie waren doch neulich auch auf der Straße. Vielleicht haben Sie es ja noch gar nicht bemerkt, aber überlegen Sie mal, fühlten Sie sich nicht gefährdet? Nicht wenigstens ein kleines bißchen? Nein? Und was ist mit Behinderung? Sie wissen doch, immer diese Rowdies da. Können Sie nicht mir zu Liebe bestätigen, dass sie sich ein wenig behindert gefühlt haben? Muß ja nicht viel sein. Ach, bitte...."


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fahrtenbuchführer
Beitrag 17.07.2011, 17:32
Beitrag #17


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Du wirst am besten warten bis etwas kommt - aber ganz ehrlich: ich glaubs nicht sooo wirklich. Wenn du ehrlich zu dir selbst bist und aus deiner Sicht keinen zum Bremsen o.ä. hast zwingen müssen wird da nichts kommen.
Manche regen sich auf und vergessen das doch dann sehr schnell wieder wenn sie nicht gleich dazu befragt werden bzw. es ist ihnen egal. Glaube kaum, dass sich jemand nach dem Bericht bei der Polizei meldet und anruft, ist doch alles mit Arbeit verbunden ... ;-)


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durban
Beitrag 17.07.2011, 18:11
Beitrag #18


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Diesen Presseartikel halte ich für rechtlich äußerst zweifelhaft.
Außerdem ruft er Wichtigtuer ja geradezu auf den Plan. Integere Polizeiarbeit sieht anders aus.


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Hotelpool
Beitrag 17.07.2011, 18:31
Beitrag #19


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Zitat (durban @ 17.07.2011, 19:11) *
Diesen Presseartikel halte ich für rechtlich äußerst zweifelhaft.
Außerdem ruft er Wichtigtuer ja geradezu auf den Plan. Integere Polizeiarbeit sieht anders aus.


Dem kann ich mich nur anschließen. Da wird eine ganz schöne Welle gemacht. Vermutlich werden sich da auch ein paar Leute melden, die den Wheely gesehen haben. Hoffen wir mal, dass da kein Obelehrer meint, etwas bezeugen zu müssen, was er tatsächlich gar nicht gesehen hat.


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Egal ob Verkehrsunfall, angeblicher Rotlichtverstoß, Wildunfall, Fahrerflucht oder Nötigung im Straßenverkehr.
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fahrtenbuchführer
Beitrag 17.07.2011, 18:41
Beitrag #20


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Der Bericht suggeriert, dass es auf jeden Fall eine Behinderung/Gefährdung anderer gegeben haben muss - wenn sich die Polizisten da so sicher sind, benötigen sie doch keine weiteren Zeugen think.gif


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Kühltaxi
Beitrag 17.07.2011, 18:45
Beitrag #21


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Zitat (Hnxler @ 17.07.2011, 17:49) *
***
nun is der artikel online

rofl1.gif
Habe in meinem Leben schon zig Wheelies von irgendwelchen Leuten gesehen und mir ist nicht mal der Gedanke in Richtung Illegalität, Behinderung oder Gefährdung gekommen. Aber anscheinend ist es mancherorts einen (Online-)Zeitungsartikel wert. Ob da sonst nix los ist? whistling.gif

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 17.07.2011, 20:43
Bearbeitungsgrund: Edit in Zitat im Folgepost fortgesetzt.


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Hnxler
Beitrag 17.07.2011, 18:45
Beitrag #22


Neuling
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es gab aber keine,da die autos alle vor mir waren und ich nach dem wheelie (der übrigens vllt 2 sek. war,also relativ kurz)auch keine bremslichter gesehen hab ! think.gif
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Kai R.
Beitrag 17.07.2011, 19:32
Beitrag #23


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Du solltest egal was passiert weitere Aussagen nur mit Unterstützung eines Anwalts machen. Selbst wenn jemand gefährdet wurde kann ein kurze Wheelie auch fahrlässig entstehen. Da würde es aber sehr genau darauf ankommen, wer was genau wie aussagt.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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nachteule
Beitrag 17.07.2011, 19:54
Beitrag #24


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Hallo, @alle,

Zitat
Am Samstag verursachte der Lenker eines ...... einen Verkehrsunfall mit ...... Mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit war er auf dem linken Fahrstreifen stadteinwärts gefahren und in eine .......... geraten.

Da zu dem Zeitpunkt noch zahlreiche Verkehrsteilnehmer auf der Straße unterwegs waren, bitten die Beamten des Polizeireviers XYZ Personen, die durch die Fahrweise des 132-jährigen ...... - fahrers gefährdet oder behindert wurden, sich telefonisch unter der Rufnummer 01234-567890 zu melden.

Solche Meldungen sind doch an der Tagesordnung und beeinflussen m. E. niemanden, sich unnötig zu melden.

Nicht selten sind dadurch aber Fahrer, die sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt haben, ermittelt worden, so dass sie ihrer gerechten Strafe zugeführt werden konnten und die Geschädigten ihren Schaden geltend machen konnten.

Wie hätte man diese Meldung denn eurer Meinung nach besser oder neutraler formulieren sollen? think.gif

Ich sehe nach der Schilderung zwar immer noch keinen Straftatbestand, aber an der Pressemeldung kann ich nichts schlimmes finden.

Hallo, Hinxler,

an Deiner Stelle würde ich die Moderatoren bitten, den Artikel wieder zu löschen, denn damit geht Deine Anonymität vollständig flöten.

Viele Grüße,

Nachteule


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fahrtenbuchführer
Beitrag 17.07.2011, 20:04
Beitrag #25


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@ Nachteule

Das macht mich an dem Artikel so stutzig:

Zitat (fahrtenbuchführer @ 17.07.2011, 19:41) *
Der Bericht suggeriert, dass es auf jeden Fall eine Behinderung/Gefährdung anderer gegeben haben muss - wenn sich die Polizisten da so sicher sind, benötigen sie doch keine weiteren Zeugen think.gif


Zitat des Berichts:

Zitat
Da zu dem Zeitpunkt noch zahlreiche Verkehrsteilnehmer auf der Straße unterwegs waren, bitten die Beamten des Polizeireviers XYZ Personen, die durch die Fahrweise des 132-jährigen ...... - fahrers gefährdet oder behindert wurden, sich telefonisch unter der Rufnummer 01234-567890 zu melden.


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Hotelpool
Beitrag 17.07.2011, 20:09
Beitrag #26


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Zitat (nachteule @ 17.07.2011, 20:54) *
Wie hätte man diese Meldung denn eurer Meinung nach besser oder neutraler formulieren sollen? think.gif


Du hast da schon Recht. Allerdings finde ich den Vorfall - sofern er sich so zugetragen hat, wie vom TE gerschildert - eher im Bereich einer Lapalie, die es den ganzen Aufwand nicht wert ist, der da betrieben wird. Es ist offensichtlich niemand zu Schaden gekommen und wenn, dann hätte er sich vermutlich ja schon selbst gemeldet. Habe hier eher das Gefühl, dass es da ein Beamter sehr genau nimmt und jetzt halt auf Biegen und Brechen erreichen will, dass der TE (s)einer gerechten Strafe zugeführt wird.


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Hnxler
Beitrag 17.07.2011, 20:39
Beitrag #27


Neuling
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Hallo Mods,damit bitte ich nun offiziel den artikel bitte zu löschen. Danke

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 17.07.2011, 20:41
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat gelöscht
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Jens
Beitrag 17.07.2011, 20:41
Beitrag #28


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Erledigt


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durban
Beitrag 17.07.2011, 20:46
Beitrag #29


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Zitat (nachteule @ 17.07.2011, 19:54) *
Wie hätte man diese Meldung denn eurer Meinung nach besser oder neutraler formulieren sollen? think.gif


Ich finde eine solche Meldung dann bedenklich, wenn sich aus einem abstrakten Verhalten heraus überhaupt keine Anzeichen für eine konkrete Gefahr für andere gab.

Dass eine solche Meldung sinnvoll sein kann, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Das ist hier aber nicht der Fall. Hier wurde ein folgenloses vorschriftswidriges Verhalten beobachtet, und ermittelt ins Blaue hinein, ob sich nicht noch eine Straftat daraus machen lässt.
Das ist der entscheidende Unterschied zu der Situation, in der bspw. nach Fahrerflüchtigen gesucht wird. Das finde ich nicht in Ordnung.

MfG
Durban smile.gif


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Hnxler
Beitrag 17.07.2011, 20:46
Beitrag #30


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Vielen Dank jens wavey.gif Aber die warterei macht mich wahnsinnig,kann shcon an nix mehr anderes denken mad.gif Wie lang dauerts den in der regel bis was kommt ?
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haschee
Beitrag 17.07.2011, 21:03
Beitrag #31


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Um mal die andere Seite zu zeigen.
"Mir hat gestern nacht ein Motorrad mit einem Wheely die Vorfahrt genommen / ganz knapp überholt, mußte stark bremsen. Was kann ich tun?"
Da Motorradfahrer ja per se kaum identifizierbar sind würde doch hier eher geraten man kann anzeigen aber es hat kaum Sinn.
So nach dem Motto, der Halter des Motorrads ist freundlich bemüht um Mitwirkung bei der Aufklärung und bittet um ein Foto des Fahrers. thread.gif


Nun haben wir aber einen "erwischten" Motorradfahrer.
Dann kann sich jemand melden, der ansonsten NUR wegen "bringt eh nix" nicht angezeigt hat.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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blue0711
Beitrag 17.07.2011, 21:05
Beitrag #32


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Zitat (durban @ 17.07.2011, 21:46) *
Hier wurde ein folgenloses vorschriftswidriges Verhalten beobachtet, ...
Gegen welche Vorschrift?


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durban
Beitrag 17.07.2011, 21:13
Beitrag #33


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Ok, ich hätte besser schreiben sollen "möglicherweise vorschriftswidriges Verhalten". Ob ein "Wheelie" ahndbar ist, vermag ich nicht zu beurteilen.


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Anderssen
Beitrag 17.07.2011, 21:57
Beitrag #34


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Ich denke, das kann man schon ahnden. Wenn er den Motor aufgedreht hat, wäre das eine vermeidbare Belästigung (10 €), und die Frage ist dann ja auch, ob die anderen Vorwürfe zutreffen (nicht angepasste Geschwindigkeit, Fahren auf der linken Spur).
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blue0711
Beitrag 17.07.2011, 22:19
Beitrag #35


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Alles für einen Wheelie nicht unbedingt von Nöten, also IMHO davon unabhängig.

Nicht missverstehen: Ich will keine Haare spalten, doch ich denke, bereits der Beamte unterlag dem Kapitalirrtum, dass man das irgendwie ahnden können müsse.
Das sollte man nicht fortsetzen.


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Gruß Kai
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Brenner
Beitrag 20.07.2011, 22:34
Beitrag #36


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Kann mich duster erinnern, daß vor vielen Jahren, vielleicht 20 oder mehr, mal wegen so einer Sache die vor Gericht ging was in der Presse war, letztlich ist es so ausgegangen, wenn ich mich recht entsinne, daß dem Kradfahrer kein Vorwurf zu machen war, da aus keinen Gesetzen eine Benutzungsvorschrift für Motorräder abzuleiten ist, oder anders, es gibt keine Vorschrift, daß alle Räder immer Kontakt zum Boden haben müssen. Beim Gespann mit rechtem Beiwagen kommt in der Rechtskurve bisweilen das Bw-Rad ja auch hoch, sieht für Unwissende vielleicht spektakulär und manchen vielleicht auch strafwürdig aus, ist aber völlig belanglos.
Bestrafenswürdig kann nur eine wirkliche konkrete Gefährdung sein, aber alleine das da ein Rad nicht auf dem Boden ist eine solche zu konstruieren ist schon einigermaßen lächerlich.

Zum löschen des Linkes, ganz putzig, besonders wenn noch wörtlich aus dem Bericht zitiert wird, läßt sich dieser in wenigen Augenblicken per Gockel ratzfatz finden.... laugh2.gif
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Hnxler
Beitrag 14.08.2011, 21:56
Beitrag #37


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jez isses 4 wochen her und es kam noch nix,wie lang dauert sowas denn? Will endlich gewissheit rolleyes.gif
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Hnxler
Beitrag 16.08.2011, 13:25
Beitrag #38


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Also heut kam das schreiben von der Staatsanwaltschaft , das Verfahren wurde eingestellt.

Ich danke euch das ihr mich beruhigt habt,ich wär sonst wohl durchgedreht.

Vielen Dank
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ReDri
Beitrag 16.08.2011, 14:32
Beitrag #39


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Herzlichen Glückwunsch!


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herr b
Beitrag 16.08.2011, 16:08
Beitrag #40


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Zitat (Hnxler @ 16.08.2011, 14:25) *
Ich danke euch das ihr mich beruhigt habt,ich wär sonst wohl durchgedreht.


durchgedreht? nix gelernt aus deinem wheelie? laugh2.gif
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ReDri
Beitrag 16.08.2011, 16:47
Beitrag #41


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Ich glaube beim Wheelie soll eigentlich nix durchdrehen.


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