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> Kennzeichenbefestigung - beschädigung siegel
haddock
Beitrag 01.06.2011, 11:22
Beitrag #1


Neuling
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welche folgen hat die befestigung eines kennzeichens, bei dem das siegel beschädigt bzw. durch-/angebohrt wird?

wird das bei kontrollen/tüv toleriert?
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janr
Beitrag 01.06.2011, 11:27
Beitrag #2


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Ein (teil)beschädigtes Siegel ist ungültig.

Was für eines ist es denn? Steuer-Wapperl oder HU-Wapperl?


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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haddock
Beitrag 01.06.2011, 12:22
Beitrag #3


Neuling
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steuer-wapperl
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nachteule
Beitrag 01.06.2011, 12:47
Beitrag #4


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Hallo, Haddock,

welche Folgen dies hat, kann ich Dir leider ohne größere Nachsuche nicht sagen.

Um einem möglichen Ärger aus dem Weg zu gehen, würde ich aber, wenn sich das Kennzeichen nicht anders befestigen lässt, einen Kurzbesuch bei der Zulassungsstelle empfehlen, den Fall schildern und darum bitten, das Siegel neu zu platzieren, so dass es nicht mehr beschädigt wird.

Dies dürfte die einfachste und kostengünstigste Variante sein.

Viele Grüße,

Nachteule


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Heinz Wäscher
Beitrag 01.06.2011, 13:00
Beitrag #5


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Welcher Fahrzeughersteller hat denn die Befestigungslöcher an seinem FZG so gewählt dass mann die Zulassungsplakette oder die HU-Plakette durchbohren muß think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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haddock
Beitrag 01.06.2011, 13:32
Beitrag #6


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@nachteule

ja, dass ist wohl die sicherste variante...

@heinz

ist für'n krad. mit 'altem' kennzeichenformat hat alles funktioniert. nur jetzt werden die siegel nebeneinander mittig geklebt.
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Gast_Gast-0815_*
Beitrag 01.06.2011, 17:06
Beitrag #7





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Oder man prägt sich eines nach alten Recht.
Sind doch noch zulässig und der Halter hat die Wahl.

Die neue Verklebung finde ich aber auch ungünstig wegen der Befestigung.
Seit dem ich jetzt die neuen sehe, habe ich auch schon etliche "gelochte" Landeswappen gesehen.
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nachteule
Beitrag 01.06.2011, 18:36
Beitrag #8


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Hallo, TS Martin,

Zitat (TS Martin @ 01.06.2011, 18:06) *
Oder man prägt sich eines nach alten Recht.

wie soll das gehen?

Viele Grüße,

Nachteule


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Berndi962
Beitrag 01.06.2011, 18:45
Beitrag #9


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Vielleicht meinte @TS-Martin "man lässt sich eins prägen"? think.gif Wenn das noch zulässig sein sollte?

Zitat (janr @ 01.06.2011, 12:27) *
Ein (teil)beschädigtes Siegel ist ungültig.
Aber außer einem freundlichen Hinweis darauf, max. Mängelkarte, dürfte da von behördlicher Seite nichts passieren, oder?

Wenn ich mir so die vorderen Kennzeichen der (langsam) entgegenkommenden Fahrzeuge anschaue, so sind bei verhältnismäßig vielen die Plaketten beschädig, habe ich den Eindruck. unsure.gif Bei den hinteren kommt das seltener vor.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 01.06.2011, 18:48
Beitrag #10





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Hallo Nachteule,
Zitat (nachteule @ 01.06.2011, 13:47) *
und darum bitten, das Siegel neu zu platzieren, so dass es nicht mehr beschädigt wird.


ist es nicht vorgeschrieben wo das Siegel geklebt werden muss?

think.gif

Der Beitrag wurde von klaus62 bearbeitet: 01.06.2011, 18:49
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nachteule
Beitrag 01.06.2011, 19:16
Beitrag #11


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Hallo, Klaus62,

um einen cm mehr nach rechts oder links, oben oder unten, kommt es da nicht zwingend an.

Hallo, Berndi962,

mittlerweile sind die meisten Kennzeichen nicht mehr verschraubt, so dass bei PKW oder LKW äußerst selten solche Schrauben im Siegel vorkommen (das wäre mir bei meinen Kontrollen mit Sicherheit aufgefallen).

Wenn, dann sind diese Schrauben eher in den Buchstaben oder Zahlen zu finden.

Bei Motorrädern, bei denen die Kennzeichen in der Regel verschraubt sind, sieht man dies allerdings häufiger und deshalb hatte ich auch gleich den Verdacht, dass der TE ein Kradkennzeichen meint.

Viele Grüße,

Nachteule


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Berndi962
Beitrag 01.06.2011, 19:19
Beitrag #12


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Die Beschädigungen der Siegel bei Pkw kommen auch eher von Steinschlägen und nachfolgend von Waschanlagen, Hochdruckstrahlern, etc.

Geschraubt wird bei Pkw nur noch äußerst selten, da hast du recht Nachteule.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 01.06.2011, 19:22
Beitrag #13





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Zitat (nachteule @ 01.06.2011, 20:16) *
Hallo, Klaus62,

um einen cm mehr nach rechts oder links, oben oder unten, kommt es da nicht zwingend an.


Danke für die Info
wavey.gif
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Petra
Beitrag 01.06.2011, 19:30
Beitrag #14


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Wenn ich hier ein Bild von meinem TÜV-Siegel am Krad einstellen würde (was ich als DAU natürlich nicht kann blushing.gif ) würdet ihr euch wundern. wavey.gif
War ein wenig komisch damals, als ich mit dem neuen Kennzeichen (aus Wesel) zur TÜV-Stelle Kleve fahren musste. Die HU wurde in Kevelaer beim Händler gemacht doch noch mit den alten Papieren von vor dem kauf, das WES-Kennzeichen gab es aber erst auf Papier (wg. Wunschkennzeichen) und das Schild brachte ich erst später dorthin.
Auf jeden Fall war das Kennzeichen noch nicht gelocht, als ich es über die Theke schob und wurde beklebt.
Fürs Anbringen aufs Krad musste das Blech gelocht werden - und zwar fast mittig durch die Plakette.
Wieviel "Vitamin B" für dieses Zulassungsspielchen gebraucht wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.

Sicher ist aber: Hätte der Händler die Bohrungen gesetzt, BEVOR er mich mit dem TÜV-Bericht und dem Kennzeichen zur TÜV-Stelle geschickt hat, wäre ich wohl nie in den Genuss einer gelochte Plakette gekommen. laugh2.gif

Aber seit dem schraube ich bei jeder HU am Kennzeichen, entferne die Schraube und der Prüfer setzt seinen Aufpapper drüber ..... und ich "loche" ihn wieder mit der Schraube. whistling.gif
Noch kein TÜV-Ler fand sich dadurch beleidigt.
Und selbst als es einen Schaden am Kennzeichen gab, der selbst für mein Auge nicht mehr so tragbar war, bin ich einfach zum "Schau mal bitte" zur Dekra und nicht einmal da fand der Prüfer das bemängelnswert.
Noch mehr konnte ich ihm einen Mecker nicht anbieten ..... also blieb das Kennzeichen nun doppelt bemackt. whistling.gif


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Gast_Gast-0815_*
Beitrag 01.06.2011, 21:24
Beitrag #15





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Zitat (Berndi962 @ 01.06.2011, 19:45) *
Vielleicht meinte @TS-Martin "man lässt sich eins prägen"? think.gif Wenn das noch zulässig sein sollte?


Die sind noch zulässig. Nur nimmt sie kaum noch einer.
Grund: Es gibt ja keine 3er EN mehr wo auch bei 3er Bezirken 20 x 20 möglich war.

Die Anlage IV FZV rlaubt eindeutig beide Varianten:

http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm
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Jens
Beitrag 01.06.2011, 21:27
Beitrag #16


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Zitat (TS Martin @ 01.06.2011, 22:24) *
Die Anlage IV FZV rlaubt eindeutig beide Varianten:
Wo genau in Anlage IV steht diese eindeutige Regelung? Ich finde die nicht.


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Gast_Gast-0815_*
Beitrag 01.06.2011, 21:33
Beitrag #17





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Zitat (Jens @ 01.06.2011, 22:27) *
Zitat (TS Martin @ 01.06.2011, 22:24) *
Die Anlage IV FZV rlaubt eindeutig beide Varianten:
Wo genau in Anlage IV steht diese eindeutige Regelung? Ich finde die nicht.


Du hast das Maß für ein Krdkennzeichen gegeben (max. 220 x 200 min. 180 x 200)
Und das Maß für ein zwei oder 3rädriges Gefährt (max. 280 x 200)

Und damit denke ich eindeutig, dass beides zulässig ist und bleibt.
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Kühltaxi
Beitrag 01.06.2011, 22:59
Beitrag #18


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Zitat (nachteule @ 01.06.2011, 20:16) *
Wenn, dann sind diese Schrauben eher in den Buchstaben oder Zahlen zu finden.

Deshalb sind bei einem speziellen Kennzeichenschraubenset auch immer weiße, schwarze und seit es Euroschilder gibt auch blaue Käppchen für die Schraubenköpfe bei. Nicht zwingend nötig aber optisch schön. wavey.gif


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haddock
Beitrag 02.06.2011, 12:28
Beitrag #19


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habe gestern die sache versucht zu klären: im hiesigen strassenverkehrsamt gab es bei zwei befragten unterschiedliche auskünfte (a)'massive' schwierigkeiten' b) kein problem).
danach habe ich bei der polizei gefragt: kein problem, hauptsache ein siegel, dass einwandfrei verklebt ist, ist drauf.

das siegel wird jetzt an einer stelle ca. 2 mm 'angelocht'.

danke nochmals für eure hinweise !



Zitat (nachteule @ 01.06.2011, 20:16) *
Bei Motorrädern, bei denen die Kennzeichen in der Regel verschraubt sind, sieht man dies allerdings häufiger und deshalb hatte ich auch gleich den Verdacht, dass der TE ein Kradkennzeichen meint.


so isses.
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nachteule
Beitrag 02.06.2011, 20:05
Beitrag #20


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Hallo, Haddock,

hat derjenige, der Dir die massiven Schwierigkeiten vorausgesagt hat, auch mitgeteilt, um welche Schwierigkeiten es sich handelt? think.gif

Außer einem Mängelbericht und ein paar Euro (wie viele, weiß ich nicht) für ein neues Siegel fallen mir keine Sanktionen ein.

Urkundenfälschung oder Beschädigung/Unterdrückung einer Urkunde dürften m. E. nicht passen, denn dann müsste jeder, dessen Siegel durch zu häufige Fahrzeugwäsche unleserlich geworden ist, jedesmal zur Anzeige gebracht werden.

Vor etlichen Jahren gab es, über mehrere Jahre hinweg, Siegel der Stadt Stuttgart, deren Kleber so ranting.gif war, dass sie nach ein paar Fahrzeugwäschen abgefallen sind.

Wie hätte man denn hier den Fahrzeughalter sanktionieren sollen?

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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haddock
Beitrag 02.06.2011, 22:42
Beitrag #21


Neuling
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hallo nachteule,

er philosophierte etwas über das vorsätzliche Beschädigen eines Dienstsiegels, was nach seinen weiteren Beschreibungen in Richtung Urkundenfälschung bzw. -veränderung ging.
'Das kann teuer werden' war der Kommentar. Wie teuer wusste er allerdings nicht.

Da der zweite Befragte diese Aussagen so nicht nachvollziehen konnte und es in seiner Dienstzeit NIE zu einer ihm bekannten Verfolgung einer solchen Sache gekommen ist, bin ich quasi mit 'Halbwissen' bzw. 'Halbsicherheit' gegangen.

Die hiesige Polizei sieht keinen verfolgungswürdigen Straftatbestand.

grüsse
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nachteule
Beitrag 03.06.2011, 13:25
Beitrag #22


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Hallo, Haddock,

die hiesige Polizei ebenfalls nicht. laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Monny
Beitrag 04.06.2011, 22:23
Beitrag #23


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so ein Bäpper hat mich noch nie beeindruckt.
Wenn da eine Schraube hinmuss ist die wichtiger als der Bäpper und dann wird da halt durchgeschraubt. Thema durch.


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Gruss,
Monny

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