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> Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz, Fahren mit nicht angemeldetem Fahrzeug
jannker
Beitrag 25.06.2004, 20:37
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 1
Beigetreten: 22.06.2004
Mitglieds-Nr.: 3924



    
 
Hallo zusammen,
vor ein paar Tagen habe ich mein nicht angemeldets Auto(Winterfahrzeug) von einer Garage zur anderen gefahren(ca.1.5 km).
Die Polizei hat mich vorbeifahren sehen.Kam erst als mein Auto schon geparkt an der Garage stand.
Ich war zu dem Zeitpunkt nicht im oder am Fahrzeug sondern bin erst später in Erscheinung getreten.
Die Beamten sagten mir das mich beide als Fahrer Identifizieren konnten.
Welche Möglichkeiten bestehen um da rauszukommen bzw. wie muß ich mich jetzt
verhalten?
Welche Strafe wird für sowas verhängt?
In vorraus Danke für kompetente Ratschläge.

MfG

Frank K.
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Uwe W
Beitrag 26.06.2004, 00:22
Beitrag #2


Mitglied
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Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



FAQ: Regelstrafen für Ersttäter; Anzahl Tagessätze, Dauer Sperrfrist usw.

Also: Verstoß gegen§6 Pflichtversicherungsgesetz hier klicken.
fahrlässig: 10-15 Tagessätze,
vorsätzlich: 20-30 Tagessätze.

Wenn kein Nummernschild angebracht ist, wird man die Tat wohl eher als vorsätzlich werten
(jedenfalls was den Strafrahmen angeht).
Also mit einem knappen Nettomonatseinkommen Geldstrafe ist zu rechnen.

Wenn Du meinst, Deine Fahrereigenschaft bestreiten zu wollen, solltest Du in jedem Fall einen Anwalt einschalten.
Da Du aber als Halter vor Ort warst, wird Dir das auch nichts nützen:
Strafbar ist es auch, wenn der Halter eine unversicherte Fahrt zulässt.

Bei Vorsatz kann das Auto eingezogen werden.
Das wird wahrscheinlich aber erst im Wiederholungsfall gemacht.
Außerdem gibt es 6 Punkte in Flensburg.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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