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> Befähigungsnachweis für Pferdetransporte
Lesley
Beitrag 27.04.2011, 12:52
Beitrag #1


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Ich habe das Thema ja schon hier angeschnitten, wollte es da aber nicht untergehen lassen.

Es geht um die europäische Verordnung, nach der "...ein jeder, der Tiere transportiert einen Befähigungsnachweis für den (Tier)Transport besitzen muss..."

Ich verstehe das so:

1.) für Deutschland: Befähigungsnachweis grundsätzlich erforderlich; Ausnahme: die Verordnung gilt nicht für Amateure und Hobbytierhalter, die mit ihrem Hobby kein Geld verdienen.
2.) für andere EU-Länder: der Befähigungsnachweis muss auf jeden Fall mitgeführt werden, ansonsten droht die unverzügliche Beschlagnahmung des gesamten Gespanns. Die Niederländer sind dabei z.B. sehr extrem.

Transportiere ich ein fremdes Pferd in Deutschland, benötige ich dann auf jeden Fall den Befähigungsnachweis?

Fahre ich also ein fremdes Pferd zur Klinik (weil der Besitzer keinen Hänger hat) oder nehme ich ein anderes Pferd zu einer Veranstaltung mit, dann darf ich dies nur wenn ich diesen Befähigungsnachweis habe?

Was gilt bei fremdem Zugfahrzeug und Anhänger?

Weiterhin gilt es wohl bei Fahrten, die länger als 8 Stunden dauern. Fällt darunter z.B. dann auch die Fahrt zum Turnier und abends wieder zurück?


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Jens
Beitrag 27.04.2011, 15:39
Beitrag #2


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Zitat (Lesley @ 27.04.2011, 13:52) *
Es geht um die europäische Verordnung,

Welche ist das?


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Paralyzer
Beitrag 27.04.2011, 15:59
Beitrag #3


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Vielleicht hilft das ein wenig weiter---->klick<---- wavey.gif


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Gruss Paralyzer----->
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Queenie_Pie
Beitrag 15.05.2011, 11:46
Beitrag #4


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Servus.

Dieses Thema scheint ja ein wenig für Verwirrung zu sorgen.
Hier habe ich mal eine Stellungnahme der FN gefunden.

Gruß Queenie


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