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Beitrag
#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Mitleser,
Tatsächlich unterbinden kann das Einfahren ein Feuerwehrler (egal ob dienstlich oder in seiner Freizeit) genauso viel oder wenig wie ein Polizist, denn beide können mit ihrem Körper ein durchfahrwilliges Auto nur begrenzt abhalten. das ist klar. Jemand, der sich mit den Gesetzen ein klein wenig auskennt, wird allerdings eher davor zurückschrecken, eine polizeiliche Absperrung zu missachten als die eines Feuerwehrmannes. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Beitrag
#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1742 Beigetreten: 15.03.2006 Wohnort: In Sichtweite der Alpen Mitglieds-Nr.: 17597 ![]() |
Jemand, der sich mit den Gesetzen ein klein wenig auskennt Also höchstens ein kleiner einstelliger Prozentsatz der Verkehrsteilnehmer ![]() Mir ist klar, dass es schwierig wird, das im Doppelblindversuch zu testen, aber mich würden da mal die Erfahrungen der Polizisten und Feuerwehrleute interessieren. Wird die Polizei da tatsächlich eher als Autorität akzeptiert als die Feuerwehr? Könnt ihr das abschätzen, oder fehlt euch da jeweils der Vergleich mit der anderen Rolle? -------------------- Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen. |
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Beitrag
#53
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Bedanken darf man sich also bei diesen Das geb ich gerne an die Feuerwehren zurück.![]() Wenn sich, wie mir schonmal passiert, weder Feuerwehr noch Gemeinden Gedanken machen, wie ortsfremde VT mit einer über >30 km laufenden Absperrung von Überlandverbindungen klarkommen sollen, dann kann man schon einen Hals kriegen. Als mir das passierte, kam dazu, dass ich vorher einen eher unbelebten Landstrich durchfahren hatte und demnach auch mein Kraftstoff zur Neige ging. Sämtliche Tankstellen befanden sich jedoch jenseits der Sperre, auf meiner Seite waren zig Kilometer Umweg über kleinste Straßen vorprogrammiert, also Ende Gelände für mich. Ich denke, dass sowas die Polizei besser geregelt bekommt und falls nicht, geht die Beschwerde darüber nicht in der dörflichen Vereinsmeierei unter. Also höchstens ein kleiner einstelliger Prozentsatz der Verkehrsteilnehmer Sei Dir da mal nicht so sicher.![]() Wenns um die eigenen Rechte geht, wissen Leute plötzlich ganz genau Bescheid, die ansonsten nicht rechts und links unterscheiden können. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 ![]() |
Die Feuerwehr, bei der ein Kollege ist, hat nach nach der Lektüre der Schwäbischen gleich mal unverbindlich die Polizei befragt wer denn in Zukunft die Absperrungen beaufsichtigen werde und den Ratsuchenden einen Weg weisen. Die Antwort des Polizisten sei wenig Druckreif gewesen, Der hat diesen Artikel wohl auch erst kurz zuvor gelesen. Tenor sei gewesen das ohne die Hilfe der Feuerwehren im Grunde die Absperrungen Sinnlos seinen da sich dann kaum noch Einer dafür interessiert würde und Alles durchfährt. Als Alternative soll dann noch erwähnt worden sein das die Beaufsichtigung von Absperrungen vielleicht ein neues Geschäftsfeld gewisser Motorradclubs werden könnte.
Da gibt es Einen der regelmässig Feste feiert und entsprechend absperrt, mit allen Stempen und Unterschriften, und seltsamerweise würde es dort praktisch nie Ärger mit Autofahrern geben die dort durchwollen. ![]() Wie auch immer, Meinung dieses Polizisten war das die Polizei nicht in der Lage ist bei Veranstaltungen auch noch die Befolgung der Strassensperren und Hilfe bei der Wegweisung zu geben, Sie seinen schon froh wenn Sie genug Personal hätten um den normalen Dienst wahrzunehmen. |
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#55
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1720 Beigetreten: 12.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45327 ![]() |
Ich verstehe das Theater gar nicht.
Einen Festplatz kann man doch mit Schildern absperren. Für den Umzug gilt §27 StVO. Und die Ordner kann man über die Veranstalltungsversicherung absichern. Gruß Jens -------------------- Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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#56
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1093 Beigetreten: 01.04.2011 Wohnort: Gemeinde bei Erlangen Mitglieds-Nr.: 58684 ![]() |
Wenn sich, wie mir schonmal passiert, weder Feuerwehr noch Gemeinden Gedanken machen, wie ortsfremde VT mit einer über >30 km laufenden Absperrung von Überlandverbindungen klarkommen sollen, dann kann man schon einen Hals kriegen. Die weiter oben belächelten Bayern haben offenbar die Gesetzeslücke erkannt und im Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) auch gelöst, und zwar so, dass die Genehmigungsbefugnis und damit auch die Verantwortung weiterhin bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bleibt. Bei uns in der Gemeinde sichert die freiwillige Feuerwehr den Martinsumzug der Kindergärten. Bislang ist auch niemand während des Umzugs durch die Absperrung gefahren. Wenn doch, könnte die Feuerwehr dies zwar nicht mit Gewalt unterbinden, sehr wohl aber zur Anzeige bringen. (Die Kindergärtnerinnen dürfen die Straße natürlich nicht absperren.) |
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#57
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Also das macht bei uns hier in S ein älterer Polizei-Beamter, der froh ist, dass er auch mal draußen ran darf.
Mein Beispiel ist übrigens in Bayern so geschehen und dort hatte keiner Ahnung von nix. Nachdem ich mir dann einen der Feuerwehrleute zur Brust genommen hatte, durfte ich dann doch irgendwo durch. Aber ohne die Kleene aufm Mopped hätt ich wahrscheinlich nur ein "Dein Problem" kassiert. Zumindest hatte es den Anschein. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#58
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
@wernecmn:
Ja, Bayern hat eine Gesetzesnorm. Ob es damit das Problem gelöst hat und ob das BVerwG / der BGH die selbe Entscheidung wie die bayrischen Dorfrichter treffen, wage ich zu bezweifeln: Art. 25 BayFwG fällt aus denm von @gery41 genannten Grund raus. Bleibt Art. 7a ZustGVerk. Demnach ist die Fw unter Umständen befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen (§ 36 StVO) ... zu regeln. Das Ignorieren einer solchen Weisung ist jedoch im ZustGVerk nicht sanktioniert. Eine OWi nach § 49 Abs. 3 Nr. 1 StVO liegt nur beim Verstoß gegen den Wortlaut des § 36 Abs. 1 StVO vor - und dort ist nur von Polizei die Rede. Straßenverkehr ist teil der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74 Nr. 22 GG). Und dort haben die "Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat." (Art. 72 Abs. 1 GG)
MMn hat der Bund ua mit der StVO geregelt, wer den Verkehr regeln darf. Aber sehen das Thüringen und Bayern auch so? |
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#59
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1093 Beigetreten: 01.04.2011 Wohnort: Gemeinde bei Erlangen Mitglieds-Nr.: 58684 ![]() |
@Mitleser: Durchaus nachvollziehbares Argument, evtl. kann man die Unterstützung der Feuerwehr als Amtshilfe verstehen.
@blue0711: Der genannte Polizeibeamte hat das Recht zur (ermessensfehlerfreien!) Straßensperre in allen Bundesländern. |
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#60
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
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#61
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 149 Beigetreten: 10.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62543 ![]() |
Als jemand, der durchaus häufiger in den Baden-Württembergisch/Bayerischen Randgebieten unterwegs ist, überrascht mich dieser Thread nicht. Die letzte "interessante" Absperrung, die ich sehen durfte, war vor einem Monat oder so irgendwo zwischen Hardheim und Buch (Auffahrt BAB 81, Ahorn), wo gegen 23 Uhr und ohne jegliche Vorwarnung (!), also nicht mal diese üblichen "unser Dorf feiert am X Fest Y"-Werbungen, plötzlich Biergarnituren mit Menschen halb auf der sowieso schon engen Hauptstraße standen. Nachdem ich die Meute stark bremsend und hupend etwas aufgemischt habe, kam dann auch ein Typ in Feuerwehrklamotten zu mir und meinte, ob ich denn nicht in der Lokalzeitung gelesen hätte, dass man $Ausweichstrecke benutzen soll.
All das bestärkt mich auch immer wieder darin, keinen Meter mehr ohne CarCam (egal ob dediziert oder Smartphone) unterwegs zu sein. Was mich hier in diesem Thread allerdings tatsächlich schockiert hat, ist, dass @MrMurphy auch schon 2011 kontraproduktiv und äußerst frech irgendeine seltsame Randgruppenmeinung vertreten hat, in welcher der jeweilige Threadersteller (meist ein Neuling) als minderintelligenter Lügner dargestellt wird. Aber gut - auch das hätte mich nicht weiter überraschen sollen, scheint sein Verhalten ja von Moderation und Langzeitusern geduldet zu werden. |
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#62
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
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#63
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Was mich hier in diesem Thread allerdings tatsächlich schockiert hat, ist, dass @MrMurphy auch schon 2011 kontraproduktiv und äußerst frech irgendeine seltsame Randgruppenmeinung vertreten hat, in welcher der jeweilige Threadersteller (meist ein Neuling) als minderintelligenter Lügner dargestellt wird. Aber gut - auch das hätte mich nicht weiter überraschen sollen, scheint sein Verhalten ja von Moderation und Langzeitusern geduldet zu werden. Auch wenn es offtopic geht: Der von Dir angesprochene User ist für seine mitunter seltsamen Meinungen hier schon bekannt. Aber er wurde iirc nie persönlich. Von daher gab es bislang keinen Grund, ihn rauszuwerfen. ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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#64
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 149 Beigetreten: 10.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62543 ![]() |
Ich wollte hier eigentlich weder Diskussion noch Streit vom Zaun brechen oder gar jemanden "rauswerfen" wollen, das steht mir als wenig Schreiber und noch immer Neuling ja auch gar nicht zu;
aber anderen (in diesem Falle dem TE) z.B. vorzuwerfen, sie würden Zitat geistig verwirrt[e] und überfordert[e] klare Straßensperren durchbrechen und hier im Forum eine Lügengeschichte auftischen (vgl hierzu seinen Beitrag in diesem Thread) halte ich durchaus für Beleidigungen, zumindest aber starken Anmaßungen, auf persönlicher Ebene, wenngleich nicht ungeschickt formuliert. Ich hätte das Thema besser sein gelassen - keine Frage - und ich möchte mich auch für den Angriff entschuldigen. Ich finde es nur schade, wenn ich abends hier durch klicke, etwas lernen möchte, ein wenig schmunzeln mag, aber auch ernsthafte Diskussionen vorfinden möchte, und dann gibt es einen ganz bestimmten User, der nicht nur kontroverse Positionen einnimmt (was ja an und für sich super ist und eine Diskussion fördert), sondern durch den vorausschaubar offensiven Diskussionsstil (vgl. erneut als Beispiel hier den Beitrag eine Seite zuvor) zumindest für mich eine Unruhe in das sonst so schöne Lesegefüge einbringt. Die letzten 50 Male, als mich das geärgert hat, hab ich's ignoriert. Heute eben nicht mehr. Wie gesagt, hätte ich trotzdem sein lassen können und vielleicht auch sollen. ![]() |
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#65
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Der Beitrag ist bereits über 2 Jahre alt und zwischenzeitlich ist schon einiges passiert, ohne das im Detail aufdröseln zu wollen. Wenn man in alten Beiträgen stöbert, findet man eben das ganze Spektrum. Und wenn man dann nur einzelne Beiträge betrachtet, findet man eben auch nicht die Zusammenhänge. So what?
-------------------- Gruß Kai
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#66
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1093 Beigetreten: 01.04.2011 Wohnort: Gemeinde bei Erlangen Mitglieds-Nr.: 58684 ![]() |
@MrMurphy konnte vom Verkehrsportal mit viel Mühen als V-Mann gewonnen werden, damit er die Meinung der Amtsvertreter ans Licht bringt, über die der TE sich gerade ärgert. Allerdings mussten in der Vergangenheit mehrere Fehlinformationen festgestellt werden.
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#67
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 99 Beigetreten: 15.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40188 ![]() |
Können wir mal andersrum?
WARUM muß für soche Spaßveranstaltung überhaupt was gesperrt werden? ![]() Sollen se doch auf dem Marktplatz, irgendeiner Festwiese oder von mir aus unter Wasser rumzappeln da... ![]() -------------------- ![]() |
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#68
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
@wernecmn:
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#69
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7615 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Jemand, der sich mit den Gesetzen ein klein wenig auskennt, wird allerdings eher davor zurückschrecken, eine polizeiliche Absperrung zu missachten als die eines Feuerwehrmannes. du meinst "ein klein wenig" im Sinne von "nicht besonders viel"? Ansonsten würde ich sagen, der Unterschied besteht in 50 Euro für lfd.Nr. 129 BKatV. Das ist weniger, als für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von >21 km/h vorgesehen ist, und damit wohl nicht wirklich abschreckend. Alles weitere (vom Widerstand bis zu Straftaten gegen Leben und Gesundheit der absperrenden Person) macht zumindestens hier in NRW keinen Unterschied zwischen Polizeibeamten oder Feuerwehrangehörigen. |
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#70
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1720 Beigetreten: 12.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45327 ![]() |
Ansonsten würde ich sagen, der Unterschied besteht in 50 Euro für lfd.Nr. 129 BKatV. Das ist weniger, als für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von >21 km/h vorgesehen ist, und damit wohl nicht wirklich abschreckend. Alles weitere (vom Widerstand bis zu Straftaten gegen Leben und Gesundheit der absperrenden Person) macht zumindestens hier in NRW keinen Unterschied zwischen Polizeibeamten oder Feuerwehrangehörigen. Dann lies dir mal § 39 FSHG NRW durch. (Gilt natürlich nicht für einen Karnevalls-, Martins- oder sonstigen Umzug.) Gruß Jens -------------------- Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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#71
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Alles weitere (vom Widerstand bis zu Straftaten gegen Leben und Gesundheit der absperrenden Person) macht zumindestens hier in NRW keinen Unterschied zwischen Polizeibeamten oder Feuerwehrangehörigen. Widerstand gegen einen Feuerwehrangehörigen?Ich glaub, da besteht ein riesiger Unterschied. ![]() Dann lies dir mal § 39 FSHG NRW durch. (Gilt natürlich nicht für einen Karnevalls-, Martins- oder sonstigen Umzug.) Das gilt für keinen einzigen Einsatz, bei dem es nicht um Brandbekämpfung oder -verhütung geht.-------------------- Gruß Kai
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#72
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7615 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Dann lies dir mal § 39 FSHG NRW durch. (Gilt natürlich nicht für einen Karnevalls-, Martins- oder sonstigen Umzug.) ja, dagegen sind die 50 Euro beim Polizisten Peanuts ![]() (dafür gibts dann aber keinen Flenspunkt) Widerstand gegen einen Feuerwehrangehörigen? Ich glaub, da besteht ein riesiger Unterschied. ![]() Ja sind wir denn hier in der Kirche? ![]() § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Da braucht es also keinen Polizisten für, nur jemanden der Gesetze durchsetzen darf. §68 VwVG NRW (1) Vollzugsdienstkräfte im Sinne dieses Gesetzes sind: (..) 11. die beim Feuerwehreinsatz, bei der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen und bei der Abwehr von Großschadensereignissen dienstlich tätigen Personen sowie die in ihrem Auftrag handelnden Personen nach den §§ 7, 27 und 28 des Gesetzes über den Feuerschutz unddie Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S. 122) in der jeweils geltenden Fassung, und natürlich: § 27 FSHG NRW Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen (...) (2) Personen, die den Einsatz stören oder sich oder andere gefährden, haben auf Weisung von Einsatzkräften den Einsatzort umgehend zu verlassen Darauf begründet sich hier die Befugnis, Einsatzstellen (auch im Straßenverkehr) abzusperren. Zitat Das gilt für keinen einzigen Einsatz, bei dem es nicht um Brandbekämpfung oder -verhütung geht. Das gilt natürlich für alle Einsätze im Sinne des §1 FSHG (1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. (die örtliche Brauchtumsveranstaltung ist kein Einsatz im Sinne des FSHG, auch wenn verschiedene Feuerwehr-Webmeister durch die Nennung solcher Tätigkeiten gerne ihre Statistik aufhübschen...) |
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#73
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Schön aufgelistet.
Aber wo bitte steht, dass das Absperren einer Veranstaltung ein Einsatz der Feuerwehr sei? Genau: Nirgends. Alles baut darauf auf, dass ein Einsatz vorliegt, um Durchstzungsbefugnis zu erlangen. Was ein Einsatz ist, ist abschließend formuliert Kein Einsatz, kein Gesetz, das durchgesetzt werden darf, kein Widerstand. Beim Polizisten hingegen: Weisungen von Polizeibeamten ist Folge zu leisten, fertich. Kurz: Ein riesiger Unterschied ![]() -------------------- Gruß Kai
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#74
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 ![]() |
Für den Umzug gilt §27 StVO. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() DER war gut ! Nach meiner Erfahrung scheren sich viele Autler um die Rechte von Verbänden keinen Deut. Schliesslich haben sie ja Hupen und über eine Tonne Masse unterm Hintern - sozusagen Durchsetzungsgarantie ![]() Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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#75
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3086 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Für den Umzug gilt §27 StVO. Ach je, den hab ich glatt überlesen.§27 StVO mit im Straßenverkehr nicht zulässigen Aufbauten, Personen auf Anhängern usw.? Interessant. ![]() IMHO bleibt da nur absperren. -------------------- Gruß Kai
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Frag mal einen xbeliebigen NichtVPler, ob er was von §27 und den Rechten und Pflichten von Verbänden gehört hat.
Oder um die Frage eines Kollegen wiederzugeben: " Ich habe gehört wenn mindestens 5 Radler zusammenfahren, dürfen sie auch bei Rot fahren?!" |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Das darf ich auch alleine ...
![]() -------------------- Gruß Kai
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1720 Beigetreten: 12.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45327 ![]() |
...in den schönen Regionen Deutschlands ist ja morgen Fronleichnam (neudeutsch: Happy Kadaver) und damit viele Prozessionen. §27 StVO mit im Straßenverkehr nicht zulässigen Aufbauten, Personen auf Anhängern usw.? Interessant. ![]() Ich bin ja nicht katholisch und wohne in einer nicht katholischen Gegend, aber was schleppt man den da bei so einer Frohnleichnamsprozession mit sich herum? Gruß Jens -------------------- Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Es geht ja nicht nur um Fronleichnamsprozessionen, sondern um vielfältige Veranstaltungen.
Dass man die eine oder andere unter §27 StVO durchführen könnte, ändert daran ja nichts -------------------- Gruß Kai
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7615 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
§27 StVO mit im Straßenverkehr nicht zulässigen Aufbauten, Personen auf Anhängern usw.? Interessant. ![]() §27 alleine reicht nicht aus, aber es gibt ja auch noch die StVOuaVsAusnV2 |
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#82
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1720 Beigetreten: 12.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45327 ![]() |
Dass man die eine oder andere unter §27 StVO durchführen könnte, ändert daran ja nichts Ich würde eher sagen, dass das meiste unter §27 durchgeführt werden kann. Außerdem ist es doch für die restlichen Verkehrsteilnehmern erst einmal egal ob alle Mitglieder des Verbandes rechtlich in Ordnung sind. Gruß Jens -------------------- Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Für die ja, aber nicht für die Durchführung der Aktion.
Ein Umzug, bei dem zB. Personen auf dem Anhänger mitfahren, muss IMHO innerhalb einer Sperrung ablaufen und kann auf keinen Fall über den §27 organisiert werden. Bei einem Verband ist schließlich der übrige Verkehr nachwievor da. -------------------- Gruß Kai
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Beitrag
#84
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Da stimme ich dir zu: Wenn Motivwagen oder ähnliches im Zug dabei ist, muss der Zugweg durch Verkehrszeichen oder Polizei (was in einigen Bundesländern leider auch die Feuerwehr oder das Ordnungsamt sein darf) abgesperrt werden.
Bisher ist mir aber als im Umzug Mitgehender, als "Absichernder" oder auch als zufällig vorbeikommender Autofahrer nie etwas ernsthaft Fehlerhaftes aufgefallen. Sowohl bei Umzügen die unter §27 fallen als auch Veranstaltungen mit auf dem Anhänger Rumtorkelnden. Gruß Jens -------------------- Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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Beitrag
#85
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 ![]() |
Ja ich weiß dieser Thread ist schon tot eigentlich.
Aber in einem anderen Forum habe ich (halb beabsichtigt) eine etwas größere Diskussion über die Befugnisse der Feuerwehr entzündet (passendes Wortspielt ^^). Bevor ich dort aber weiter diskutiere (und mich womöglich weiter in die Sche*** reite falls ich doch total daneben liege). Würde ich hier gerne nochmal euer Experten Wissen dazu sammeln. Also weit weit reichen die Befugnisse der Feuerwehr in Bezug auf den Straßenverkehr? PS: Der vollständigkeithalber hier der Link in das andere Forum: http://www.emergency-forum.de/board12-bos/...dienst-nrw-e-v/ Ich hoffe ich habe nicht zu viel Mist erzählt. ![]() -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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#86
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
...behaupte doch mal das Faltleitkegel unzulässig sind. Dann wirst du dort vermutlich sofort gegangen.
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#87
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 ![]() |
Ich bin ja eigentlich wegen dem Spiel da und wollte nicht rausfliegen, das Thema hat sich nur so nebenbei ergeben
(gut ich hab's vielleicht ein wenig provoziert ![]() -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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#88
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zum Fahnenschwenker: Sowas kann die Verkehrsbehörde gar nicht anordnen - auch wenn es hier und da gemacht wird.
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#89
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Aber in einem anderen Forum habe ich (halb beabsichtigt) eine etwas größere Diskussion über die Befugnisse der Feuerwehr entzündet (passendes Wortspielt ^^). Dort scheint man irgendwie pragmatischer zu denken - zummindestens so lange, bis ein Unfall an einer solchen durch die Feuerwehr abgesperrten Stelle passiert und dann geklärt werden muß, wer was gedurft hätte. Eigentlich sollten Angehörige des THW oder der Feuerwehr doch irgendwo eine Anweisung in schriftlicher Form vom Dienstherrn haben in der genau die einzelnen Befugnisse im öffentlichen Straßenverkehr beschrieben sind? ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#90
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Anscheinend wird denen das ja so "beigebracht"
Zitat: "Aber ich glaube du wirst mehr Ahnung haben wie alle Feuerwehrausbilder Deutschlands zusammen, die alle samt unterrichten das man Straßen sperren darf, in Bayern und Thüringen dürfen sie ihn übrigends auch noch leiten." Gut man hat nur teilweise gelesen was ich geschrieben hab. Die Frage die ich mir gerade stelle: Liege ich denn richtig mit meiner Meinung oder bin ich auf dem Holzweg? ![]() -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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#91
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Kann es sein, dass es ein Missverständnis bezüglich des erlaubten Absicherns einer Einsatzstelle und dem darüber hinaus gehenden Regeln des Verkehrs durch aktive Eingriffe in den Straßenverkehr durch Anweisungen durch Angehörige der Feuerwehr gibt?
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#92
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Das absichern erlaubt ist habe ich ja mehrfach gesagt.
Absperren dürfte in dieser Hinsicht auch erlaubt sein, allerdings bräuchte man dann quasi eine Absicherung, die undurchlässig ist. Das war ja das was ich drüben versucht hab zu erklären. Aber um nochmal auf Bayern zurück zu kommen: Die haben in ihrem Feuerwehrgesetzt ja reingeschrieben, dass FWler auch Verkehr lenken dürfen. Können die damit denn die StVO dahingehend "überschreiben"? Ich meine nein. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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#94
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Ich meine, sie haben in ihr Gesetz geschrieben, dass die FWler Polizisten sind und müssen deshalb die StVO gar nicht "überschreiben".
Ob das Land bestimmen darf, dass die FW im Sinne der StVO Polizei ist, ist zwar umstritten, aber nicht widerlegt, oder? |
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#95
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Ich meine, sie haben in ihr Gesetz geschrieben, dass die FWler Polizisten sind Genau das haben sie nicht gemacht. Sondern "Zu der erforderlichen Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen können ... Feuerwehr ... die Befugnisse nach § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung ausüben, ..." Ein gewaltiger Unterschied. |
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#96
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Stimmt, ich hatte das falsch in Erinnerung.
Du hattest es ja in dem anderen Thread sehr schön erklärt: Bayern hat richtig erkannt, dass es selbst definieren darf, wer Polizei ist und dass dies dann auch eine Erlangung der StVO-Kompetenzen bewirkt. Danach hat Bayern aber nicht diesen Weg gewählt, weil man die Fw nicht zur Pol erheben wollte. Sondern man wählte einen Weg, der keine Rechtssicherheit/Kompetenz verspricht und bei Auslegung entlang der bayerischen Sichtweise auch verfassungsrechtlich bedenklich ist. |
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#97
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Da wird halt leider viel falsch kommuniziert - manchmal unbeabsichtigt, manchmal bewusst.
Fakt ist, dass per Dekret aus der Feuerwehr keine Polizei wird. Nicht in Bayern und auch nicht in Thüringen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.05.2025 - 11:52 |