... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Parken auf dem Grünstreifen
serotonin
Beitrag 19.03.2011, 13:12
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 4
Beigetreten: 19.03.2011
Mitglieds-Nr.: 58453



    
 
Halli Hallo,
wir wohen in einer einspurigen Sackgasse mit insgesamt 8 Anwohnern,
die mit einem Grünstreifen (am Hang) zur Hauptfahrbahn getrennt ist. Da nicht alle Auto's in Car Ports, Garagen oder Stellplätzen am Haus geparkt werden, steht man immer wieder mit dem halben Auto auf dem Grünstreifen vor dem Haus, damit die Anwohner vorbei fahren können.
Wir wohnen jetzt im dritten Jahr hier (alles Einfamilienhäuser) und es gab nie Probleme, gestern abend hatte ich plötzlich ein Knöllchen am Auto:


Tatbestand. 102118:

§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 2 BKat
Verbotswidriges Benutzen des Grünstreifens

Woher weiß ich denn, daß das Parken auf dem Grünstreifen nicht erlaubt ist? Oder ist in Deutschland parken auf dem Grünstreifen grundsätzlich nicht erlaubt????
Es steht keinerlei Schild oder ähnliches an der Strasse und von daher war es mir nicht klar, hier nicht zu parken, zumal es die Nachbarn auch tun......
Ich werde vorab mal Widerspruch einlegen, schaun wir mal.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 19.03.2011, 13:23
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30316
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (serotonin @ 19.03.2011, 13:12) *
Woher weiß ich denn, daß das Parken auf dem Grünstreifen nicht erlaubt ist?

Zitat (§12 Abs. 4 StVO)
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 19.03.2011, 13:26
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Das Parken auf dem Grünstreifen ist verboten, das war es schon immer.

Aber mal eine Frage: Sieht es da so ähnlich aus wie hier?

Das am Rand sind keine Grünstreifen, sondern bekieste Seitenstreifen wo sich die Flora ausbreitet.

Oder sind das bei euch wirkliche Grünstreifen die extra so angelegt sind?


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
El Bestrafo
Beitrag 19.03.2011, 13:39
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4365
Beigetreten: 11.03.2005
Wohnort: bei Berlin
Mitglieds-Nr.: 8774



Zum Parken und auch zum Halten sind rechte Seitenstreifen oder Parkstreifen zu benutzen, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Der Grünstreifen ist kein Fahrbahnrand.
Nur weil es jahrelang toleriert wurde oder die Nachbarn auch so parken, wird es dadurch nicht legal.


--------------------
Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 19.03.2011, 14:23
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Zitat (El Bestrafo @ 19.03.2011, 13:39) *
... Der Grünstreifen ist kein Fahrbahnrand. ...
Kommt darauf an, ob der Streifen an der Fahrbahnseite als Grünstreifen angelegt wurde, oder ob die Flora sich den "Seitenstreifen" zurückerobert hat.

Das Aussehen kann in jedem Fall gleich sein, die Widmung ist hier wichtig.

Ein Kiesseitenstreifen, der niemals von Unkraut/Wiese usw ... befreit wurde wird dadurch nicht automatisch zur Grünstreifen.

Ebenso wird aus einem Grünstreifen kein Seitenstreifen, weil durch ständiges Plattfahren sämtliche Flora verschwunden ist.

Im Grunde zählt aber dann für einen VT die eindeutige Erkennbarkeit des Straßenteils: Wenn es wie ein Seitenstreifen aussieht, muß dies für einen VT auch so sein, denn eine unklare Situation darf nicht zu lasten des VT gehen.

Hier geht es zwar nur um 5 €uronen, aber für die Zukunft (TE wohnt dort) ist es sicherlich besser Gewissheit zu erlangen.

@serotonin: Abgesehen davon, daß wir alle vergaßen dich hier Willkommen zu heißen blushing.gif , gibt es DigiBilder auf der man die Situation erkennen kann?

Hier nun das vergessene:

Herzlich Willkommen im Verkehrs-Portal wavey.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
serotonin
Beitrag 19.03.2011, 16:03
Beitrag #6


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 4
Beigetreten: 19.03.2011
Mitglieds-Nr.: 58453



Das ist besagter Grünstreifen, genau hier hat der Wagen zur Hälfte drauf gestanden:
http://www.fotosverkleinern.de/download_bi...p?43399efac239c[/img]


Gemeint ist der Grünstreifen links oberhalb des silbernen Autos:
http://www.fotosverkleinern.de/download_bi...p?4340554087b4a[/img]

Zwei Häuser weiter wohnt die stellvertretende Bürgemeisterin, deren Söhne auch gern auf dem Grünstreifen parken, ich wette, die haben noch kein Knöllchen bekommen, werd da aber mal nachfragen smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jordon
Beitrag 19.03.2011, 16:07
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2546
Beigetreten: 08.08.2009
Mitglieds-Nr.: 49919



Du hast doch ein Verwarngeld erhalten, hier gibt es keine Rechtsmittel, du musst den Bußgeldbescheid abwarten, der noch zusätzlich 23,50 EUR an Gebühren kostet, gegen diesen kann man Einspruch einlegen.

Du kannst im Moment der Behörde höchstens deinen Standpunkt mitteilen, mehr aber auch nicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
serotonin
Beitrag 19.03.2011, 16:22
Beitrag #8


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 4
Beigetreten: 19.03.2011
Mitglieds-Nr.: 58453



Das heißt, ich zahle jetzt fünf € Verwarngeld, damit die Verwarnung dann wirksam wird und ich erhalte dann noch einen Bußgeldbescheid und soll dann noch mehr zahlen??????
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wollf_0708
Beitrag 19.03.2011, 16:35
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6381
Beigetreten: 31.07.2008
Mitglieds-Nr.: 43454



Nee, wenn Du jetzt den Heiermann abdrückst, ist alles erledigt ohne Widerspruchsmöglichkeit.
Wenn Du anstelle "Zahlen bringt Frieden" machen möchtest, dann nicht zahlen und auf den widerspruchsfähigen BGBescheid warten.
Zumindest verstehe ich es so.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pionic
Beitrag 19.03.2011, 16:42
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1485
Beigetreten: 15.01.2006
Mitglieds-Nr.: 16018



Ja, Wolff beschreibt es richtig.

Das Verwarnungsgeld ist ein Angebot der Behörde, welches du annehmen kannst, aber nicht musst. Bezahlst du einfach nicht und lässt alle weiteren Schreiben unbeantwortet, so erreicht dich irgendwann ein Bußgeldbescheid in Höhe von 5 € plus 23,50 € Gebühren und Auslagen, gegen den du (erstmalig rechtlich wirksam!) vorgehen kannst.
Eventuell empfiehlt es sich daher, auf dem kurzen Weg (= Telefon) ein klärendes Gespräch zu suchen, in dem du auch weitere Infos erhältst und deine weiteren Aussichten in der Sache vielleicht etwas abchecken kannst. wavey.gif

Bezahlst du hingegen die 5 € gleich, ist alles erledigt und es folgt nichts weiter.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
El Bestrafo
Beitrag 19.03.2011, 17:20
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4365
Beigetreten: 11.03.2005
Wohnort: bei Berlin
Mitglieds-Nr.: 8774



Nach den Bildern darfst du dort nicht parken. Ich würde die paar Taler als "Lehrgeld" abhaken und bezahlen. Wenn du überlegst, wie oft du dort vielleicht geparkt hast und nix passiert ist, sind das in Relation "Peanuts".


--------------------
Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 19.03.2011, 18:18
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Den Bildern nach zu urteilen ist das eindeutig ein Grünstreifen.

Warum parkt ihr nicht ganz auf der Fahrbahn?

Mag sein, das es täuscht, aber wenn drei Meter Fahrbahn übrig bleiben, - und so sieht es aus, auch wenn es knapp wird - dann darf man dort parken.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
serotonin
Beitrag 20.03.2011, 17:44
Beitrag #13


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 4
Beigetreten: 19.03.2011
Mitglieds-Nr.: 58453



es ist doch immer mal gut, mit den nachbarn zu sprechen....
die straße ist vor ca. 10 jahren erneuert worden und damals wurde in absprache mit dem bauamt vereinbart, daß die anwohner auf diesem grünstreifen parken dürfen, dafür sind extra flache bordsteine angelegt worden.
da wird wohl am morgigen montag mal ein besuch bei der behörde fällig, bin mal gespannt, was dabei rauskommt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 20.03.2011, 17:47
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30316
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (serotonin @ 20.03.2011, 17:44) *
damals wurde in absprache mit dem bauamt vereinbart, daß die anwohner auf diesem grünstreifen parken dürfen

Ich denke nicht, daß das Bauamt die Vorschriften der StVO aushebeln kann.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 20.03.2011, 17:48
Beitrag #15


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Wie breit ist denn jetzt die Fahrbahn?

Da hätte man so Rasengittersteine, oder was anderes verlegen müßen, damit ein Seitenstreifen erkennbar ist.

Hier kann man grad noch erkennen, daß es auch sehr schmale Seitenstreifen geben kann.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Eichbaum
Beitrag 21.03.2011, 00:19
Beitrag #16


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 934
Beigetreten: 12.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12064



Wenn man schon Bilder postet, so sollten die auch länger als 24 Std. sichtbar sein. wavey.gif


--------------------
Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Acki
Beitrag 21.03.2011, 09:06
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2650
Beigetreten: 29.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10819



Ich kann mir nicht vorstellen das dort auf dem Grünstreifen geparkt werden darf. Der ist doch so abschüssig das bei da Regen Abrutschgefahr bestehen könnte.
Also erkundige dich lieber was da tatsächlich erlaubt ist. Und WENN es erlaubt sein soll, dann sollte es auch ausgeschildert werden.

gruß Acki
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 21.03.2011, 09:44
Beitrag #18


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Acki, abschüßig OK, aber wenn man mit nur einer Seite drauf steht ist es wohl eher kein Problem ohne abzurutschen stehen zu bleiben.

Bilder, ja die sind weg. Man konnte sie aber nicht angucken ohne sie runter zu laden.

Deshalb zeig ich sie mal solange über mein ImageShack-Konto - bis der TE sagt, daß es ihm nicht recht ist. wavey.gif



--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wollf_0708
Beitrag 21.03.2011, 09:48
Beitrag #19


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6381
Beigetreten: 31.07.2008
Mitglieds-Nr.: 43454



Zitat (Acki @ 21.03.2011, 09:06) *
Der ist doch so abschüssig das bei da Regen Abrutschgefahr bestehen könnte.

Aber nur für den Beifahrer, wenn er nach dem Parken aussteigt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Acki
Beitrag 21.03.2011, 12:11
Beitrag #20


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2650
Beigetreten: 29.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10819



Zitat (Wollf_0708 @ 21.03.2011, 09:48) *
Aber nur für den Beifahrer, wenn er nach dem Parken aussteigt.

Und für den Hang selber?

gruß Acki
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 01:05