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> Stinkefinger nach vorheriger Nötigung, was passiert bei einer Anzeige, was kommt auf mich zu
Cindheit
Beitrag 25.02.2011, 20:42
Beitrag #1


Neuling


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Heute befuhr ich die Autobahn Hanau in Richtung Gießen. Mit meinem Smart bin ich nicht die schnellste aber ich habe alles rausgeholt was ging. Beim Überholen eines LKW`s kam von hinten ein Raser. Er hing mir auf meinem nicht vorhandenen Kofferraum und fuhr immer weiter links - ja ich seh dich ja aber ich kann nicht schneller. Ich trat das Bodenblech durch aber es ging nicht schneller. Nachdem ich den LKW dann endlich schweißgebadet überholt hatte, schaute ich weiter stur nach vorn und hob ganz locker meinen Mittelfinger kerzengerade in die Höhe und machte meinen Gefühlen Luft. Ich hatte es geschafft. Dann setzte das Hirn ein und - Scheisse der neben mir wird langsamer. Er schimpfte und seine Frau machte eine Handbewegung die mir deutete - es wird teuer. Daraufhin winkte ich ihnen wie irre zu und winkte und winkte. Die beiden glaubten bestimmt dass ich sie nicht mehr alle hätte. Nun fuhren sie weiter. Setzten sich dann vor einen weiteren LKW und ließen mich erneut überholen. Diesmal musste ich auch die Beiden überholen. Den Grund merkte ich dann ganz schnell als meine 8-jährige Tochter sagte: Mama die haben dich von hinten jetzt fotografiert. Ich beruhigte meine Tochter und sagte nur: Was wollen die mit dem Bild. Da ist nur ein Smart von hinten drauf und uns sieht man gar nicht weil wir voll beladen sind und nicht durch die Heckscheibe gucken können.

Nun schaute ich aber gleich im Internet nach und traute meinen Augen nicht bei dem Strafmaß. Mir ist schon ganz schlecht. Was kann im schlimmsten Fall passieren und wie muss ich mich am besten verhalten.

Über eine schnelle Nachricht würde ich mich sehr freuen. Danke
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Karlson
Beitrag 25.02.2011, 22:35
Beitrag #2


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so wie ich das lese, bist ja gar nicht du gefahren und was vor zwei wochen war, daran muss man sich auch nicht mehr erinnern. es "droht" zwar ein fahrtenbuch, ist aber eigentlich nur nervig. und ausserdem schätze ich mal. dass die nur "auf dicke" hose machen...hunde die bellen...ansonsten: abwarten, tee trinken und gti kaufen :-D


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Jens
Beitrag 25.02.2011, 22:43
Beitrag #3


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Zitat (Karlson @ 25.02.2011, 22:35) *
es "droht" zwar ein fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch kann dem Halter auferlegt werden, wenn nach einer Zuwiderhandlung gegen verkehrsrechtliche Vorschriften der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Eine Beleidigung ist keine Zuwiderhandlung gegen verkehrsrechtliche Vorschriften.


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Karlson
Beitrag 25.02.2011, 22:47
Beitrag #4


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na...dann droht nicht mal das...und was soll das foto beweisen? einen smart auf der autobahn. großes kino. und wenn ich deinen schilderungen richtig folge, steht ja noch nicht mal fest, ob der fahrer seinerzeit nicht gedankenversunken seinen kopf auf der hand abgestützt hat, so wie ich es auch manchmal mache, wenn ich monoton auf der autobahn unterwegs bin...


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Nike 52
Beitrag 25.02.2011, 22:48
Beitrag #5


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@ Jens
Bedeutet das, dass ein Fahrtenbuchauflage zwar wegen einer unaufgeklärten OWI verhängt werden kann, wegen einer unaufgeklärten Straftat aber nicht?

@TE
Gegenwärtig kannst Du nichts machen außer abwarten (und beten). Wenn was kommt (Anhörungsbogen) halte ich es für wahrscheinlich, dass Du als Fahrerin identifiziert werden kannst (zumindest wenn es sich um Dein, bzw. das Auto Deines Mannes handelt).
Ob die StA dann der Ansicht ist, dass gegen Dich eine Geldstrafe verhangen werden muss, oder das Verfahren auf andere Weise erledigt werden kann, liegt im Ermessen des Staatsanwalts.


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Jens
Beitrag 25.02.2011, 22:54
Beitrag #6


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Nein

Nur wenn die Straftat keine Zuwiderhandlung gegen verkehrsrechtliche Vorschriften ist, kann es kein Fahrtenbuch geben.


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Karlson
Beitrag 25.02.2011, 22:54
Beitrag #7


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nö...das bedeutet nur, dass man kein fahrtenbuch bekommt, wenn man nicht gegen das verkehrsrecht verstößt. ist der verstoß gegen das verkehrsrecht gleichzeitig eine straftat, dann droht dennoch ein fahrtenbuch. also darauf achten, dass man für ein jahr oder so einfährt, dann ist das fahrtenbuch gar nicht soooo schlimm :-D


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Nike 52
Beitrag 25.02.2011, 23:04
Beitrag #8


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Zitat (Jens @ 25.02.2011, 22:54) *
Nein
Nur wenn die Straftat keine Zuwiderhandlung gegen verkehrsrechtliche Vorschriften ist, kann es kein Fahrtenbuch geben.

Liegt bei Straftaten nicht immer auch ein Verstoß gegen
§§ 1 II StVO, 24 StVG vor?
(Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird)


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nachteule
Beitrag 25.02.2011, 23:28
Beitrag #9


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Hallo, Cindheit,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Kein Wunder, dass es für viele Kinder heutzutage zum ganz normalen "Umgangston" gehört, den Mittelfinger zu zeigen, wenn es die Eltern genüsslich vormachen. dry.gif

Zum Vorfall an sich:

Nach Deiner Schilderung hat sich der andere Fahrer auch nicht vorschriftsmäßig verhalten.

Wenn er bei der Polizei Anzeige erstattet, ist es gut möglich, dass der aufnehmende Beamte ihn ein wenig genauer befragt, warum Du nach Ansicht des Geschädigten den Mittelfinger gezeigt hast, denn erfahrungsgemäß passiert so etwas im Straßenverkehr in aller Regel erst nach einem Fehlverhalten des späteren Geschädigten.

Es wäre nicht ungewöhnlich, dass der Anzeigeerstatter plötzlich einen Rückzieher macht, wenn der Polizeibeamte ihm erklärt, dass er sich mit seinem Verhalten (dichtes Auffahren) ebenfalls falsch verhalten hat und dass er je nach Sachlage vielleicht sogar mit einer Gegenanzeige wegen einem Abstandsverstoß oder gar wegen einer Nötigung rechnen muss.

Dazu kommt, dass Beleidigung im Straßenverkehr oft von der Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verwiesen wird, wenn keine weiteren Verstöße vorliegen.

Zur Identifizierung:

Wenn die beiden Insassen des anderen PKW Dich beim Überholen eindeutig erkennen konnten, dürfte es kein Problem sein, Dich als Fahrerin zu ermitteln, notfalls mit Hilfe einer Wahllichtbildvorlage.

Für Dich heißt es jetzt erst einmal: Abwarten und Tee trinken.

Vielleicht hast Du ja Glück und die Beiden überschlafen es noch einmal und überlegen dann, ob sie Anzeige erstatten wollen.

Meistens ist der Ärger dann wieder verraucht und sie verzichten auf den damit verbundenen Ärger.

Nichtsdestotrotz solltest Du Dich beim nächsten Mal etwas besser im Griff haben und solche Missmutsbekundungen unterlassen (Vorbildfunktion für die Tochter).

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Cindheit
Beitrag 26.02.2011, 08:28
Beitrag #10


Neuling


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Vielen Dank für Eure Antworten. Das die Nacht schlaflos war, brauch ich sicherlich nicht erzählen. Warum ich mich zu dieser Art der Äußerung hinreissen ließ weiss ich auch nicht, ist sonst auch gar nicht meine Art. Vermutlich überschlugen sich an diesem Tag einfach die Ereignisse und ich stand neben mir. Wenn ich aus dieser Sache gut rauskomme, dann habe ich meine Lektion gelernt.

Meiner Tochter musste ich Gott sei Dank nur erklären warum ich wie eine Blöde gewunken habe, des Rest vorher hat sie nicht gesehen.
Schämen tue ich mich trotzdem sehr.

Schönes Wochenende
Cind.

P.S. Frauen sind an bestimmten Tagen einfach nicht zurechnungsfähig laugh2.gif
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Karlson
Beitrag 26.02.2011, 08:35
Beitrag #11


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na super:

Richter: "warum sind sie eigentlich Amok gelaufen?"
Angeklagte:" ich hatte meine Tage!"

ich bin ja wirklich gespannt, sollte es vor den Kadi gehen, was der Richter zu DIESER Verteidigungsstrategie sagt.


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Wollf_0708
Beitrag 26.02.2011, 09:17
Beitrag #12


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Zitat (Karlson @ 26.02.2011, 08:35) *
ich bin ja wirklich gespannt, sollte es vor den Kadi gehen, was der Richter zu DIESER Verteidigungsstrategie sagt.

...oder:
ich bin ja wirklich gespannt, sollte es vor den die Kadi gehen, was der Richter die Richterin zu DIESER Verteidigungsstrategie sagt.

Verstehe allerdings nicht, wieso im PS von Cindheit die mangelnde Unzurechnungsfähigkeit nur auf bestimmte Tage begrenzt wird.
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Cindheit
Beitrag 26.02.2011, 14:31
Beitrag #13


Neuling


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laugh2.gif wavey.gif
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Gast_Tanna_*
Beitrag 26.02.2011, 14:38
Beitrag #14





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Hallo Cindheit,

erst wollte ich nichts dazu schreiben, aber nach ein paar PN's mit einem anderen Mitglied schreibe ich nun doch hierzu
Zitat (Cindheit @ 26.02.2011, 08:28) *
P.S. Frauen sind an bestimmten Tagen einfach nicht zurechnungsfähig laugh2.gif

Als Frau hasse ich es, wenn mir ein Mann sagt: "Ach du hast sicher deine Regel oder warum bist du so blöd/sauer/anderer Meinung?"
Hassen deswegen, weil ich dieses scheinbare Verständnis männlicherseits fast immer als Herablassung erlebe, die darin mündet, einfach alles, was ich sage oder tue, nicht ernst zu nehmen. Die andere Meinung wird nicht ernst genommen - ist ja auch bequemer so -, weil sie von einer Frau stammt - die könnte ja ihre Regel haben... mad.gif

Ich bin durchaus zurechnungsfähig, wenn ich bestimmte Tage habe, auch davor und auch danach. Sollte mich etwas so negativ beeinflussen, dass ich nicht mehr kann, dann bleibe ich zuhause. Ob das meine Regel ist oder etwas anderes. Ganz sicher fahre ich nicht noch Auto, wenn ich "einfach nicht zurechnungsfähig" bin.

Erst sich falsch verhalten und dann dieses als billige Entschuldigung zu nehmen, ist ein Verhalten, dass ich hoffentlich nicht an den Tag legen werde.

Ich möchte nämlich ernst genommen werden:
von meinen Mitmenschen - auch von Männern,
an jedem Tag im Monat - sogar wenn ich meine Regel habe...

Du hast geschrieben, dass du dich für deine Geste schämst. Gut. Dann musst du diese Bemerkung, so witzig sie vielleicht gemeint war, nicht nachschieben.

Gruß,
Tanna
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Nike 52
Beitrag 26.02.2011, 19:02
Beitrag #15


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Humor ist, wenn man (Frau) trotzdem lacht.


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Cindheit
Beitrag 26.02.2011, 19:38
Beitrag #16


Neuling


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Huch, ich glaube ich muss da mal was klarstellen. Die Interpretation der bestimmten Tage ist doch jedem selbst überlassen. Das es sich auf die sog. Periode der Frau bezieht , habe ich nicht geschrieben oder steht da irgendwo "ich habe meine Tage und bin deshalb nicht zurechnungsfähig. Bei mir sind "solche Tage" z.B. Tage an den ich nicht zum essen kam oder ich nicht die richtigen Schuhe gefunden habe die ich dringend brauche. Jeder hat doch mal solche Tage, oder? Ich glaube aber gelesen zu haben dass die erste Bemerkung von einem Mann kam - nach ja, die meissten denken eh nur an das "Eine" - die Frau hat bestimmt nichts zu Essen bekommen laugh2.gif

Schönes Wochenende


P.S. ICH BIN FRAU und stehe meinen MANN, beruflich wie privat. Bin Alleinverdiener und bei einem Spruch wie "Hast Du Deine Tage" gäb es eine Kopfnuss. Das allerdings nicht heissen soll dass ich aggresiv wäre. wavey.gif
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mk1
Beitrag 28.02.2011, 01:20
Beitrag #17


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der begriff raser in dem zusammenhang ist schon wieder super und auffahren und nach links orientieren sind auch noch lange keine nötigung. rolleyes.gif
wenn jeder fahrer eines pkw mit einer höheren vmax als der deines smart ein raser ist, dann bin ich wohl der teufel persönlich.

wenn du mich fragst kommt da gar nichts. mir persönlich wäre es einfach zu mühselig, mich wegen einem mittelfinger zur nächsten dienststelle zu bemühen und mich da noch mit irgendeiner uniform auseinanderzusetzen.

vielleicht ignorierst du beim nächsten mal einfach mal ein paar tempolimits oder überholst mal rechts wenn du dich im zweifelsfall sowieso nicht unter kontrolle hast. das ist auf jeden fall billiger als ein mittelfinger. (nicht ernstnehmen)


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lieberAutofahrerHein...
Beitrag 05.03.2011, 17:34
Beitrag #18


Neuling


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Vorneweg: ich kann verstehen, dass man da schweißgebadet ist und vielleicht etwas macht, was man ansonsten nie machen würde.
Beleidigung an sich kann schnell mal ein paar Tausend Euro kosten.... aber es ist natürlich die Frage, ob das vor Gericht auch bewiesen werden kann, dass Du das gemacht hast.

Ich persönlich würde mir da mal den Rat eines Rechtsanwalts einholen.
Und ich hab für Dich auch was gefunden, wo Du das kostenlos machen kannst: http://www.geld-magazin.info/frag-kostenlo...en-rechtsanwalt

Der Betreiber von der Webseite bezahlt den Anwalt. Ist wohl ein Service von denen. Man schreibt seine Frage dorthin und die Antwort wird dann dort anonym veröffentlicht.
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Gast_James80_*
Beitrag 05.03.2011, 17:40
Beitrag #19





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Uhh, wieder jemand, der meint, er müsse für sein eigenes Portal "clevere" Werbung machen...

[X] HAU AB!
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Gast_Tanna_*
Beitrag 05.03.2011, 22:07
Beitrag #20





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Na, ich weiß nicht, sein anderer Beitrag war ohne Werbung.
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Kühltaxi
Beitrag 06.03.2011, 10:42
Beitrag #21


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Den Smart muß man übrigens nicht unbedingt verkaufen wenn er einem zu langsam ist, der ist künstlich abgeregelt und das läßt sich ändern.... whistling.gif wavey.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
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Mr.T
Beitrag 06.03.2011, 13:21
Beitrag #22


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Zitat (James80 @ 05.03.2011, 17:40) *
[X] HAU AB!
Geht es dir nicht gut? dry.gif
DU bist hier der Letzte, der über einen Verbleib im Forum entscheidet! mad.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 23:26