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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 13.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56753 ![]() |
Also ich wunder mich gerade so etwas... Ich habe heute mal meinen Führerschein abgeholt endlich... Hatte vorher nur immer den Vorläufigen. Ich habe meine B Prüfung am 19.08.2010 gemacht und bestanden und am 24.08.2010 habe ich mir erstmals den Vorläufigen geholt. Das Erteilungsdatum ist der 24.08.2010 wieso?? Klar die Paar tage machen es auch nicht.. bin aber Neugierig ;-) Da ich später noch BE gemacht habe habe ich das Ausstellungsdatum des FS am: 09.02.2011. BE habe ich am 03.02.2011 bestanden. So meine kleine Hauptfrage..... Probezeit geht bis zum 24.08.2012 oder (19.08.2010) ??? Vielen dank im Vorraus Martin *** Nachname geixxt. Mr.T |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Die Probezeit geht bis zum 24.08.2012.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Das Ausstellungsdatum (Vorderseite des FS unter der Nr. 4a) ist uninteressant. Was steht denn auf der Rückseite als Erteilungsdatum der einzelnen Klassen unter 10. bzw. 14. ?
Probezeit geht bis zum 24.08.2012 oder (19.08.2010) ? Wann du die Prüfung bestanden hast, ist für die Probezeit nicht von Bedeutung. Die beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis zu laufen, in deinem Fall also am 24.08.10. Somit ist dann der 24.08.12 der letzte Tag der Probezeit (außer wenn du dir die verlängern lässt).
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Beitrag
#4
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 13.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56753 ![]() |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Siehe die Erklärung der Zahlen beim BMVBS.
Das Erteilungsdatum kann unter 10. oder 14. vermerkt sein (bei einem *) bei 10. gilt als Erteilungsdatum 14. ). Siehe Beispiel 1 oder Beispiel 2. In manchen Fällen ist bei Druck des Führerscheins in der Bundesdruckerei nicht klar an welchem Datum die FE erteilt wird. Beispiel 1 ist typisch für eine Umschreibung. Bereits bei Druck der FE ist das Erteilungsdatum der jeweiligen Klassen bekannt. Beispiel 2 wird z.B. bei einer Ersterteilung genutzt. Die FE wird gedruckt und geht an die die FEB, erst bei Bestehen der Prüfung wird bei Erteilung der FE das Datum von der FEB handschriftlich unter 14. eingetragen. Für beide Fälle gilt § 2a StVG Zitat (1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. [...] mfg darkstar -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 07.05.2025 - 04:31 |