Führerschein wegen 1,11 Promille entzogen |
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Führerschein wegen 1,11 Promille entzogen |
04.04.2011, 17:12
Beitrag
#265
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Hallo zusammen,
Gerichtsverhandlung ist überstanden und folgendes ist bei rausgekommen: Es war eine Richterin und eine Staatsanwältin sowie mein Anwalt und meine Wenigkeit (Protokolldame war auch noch anwesend) im Gerichtssaal. Kurzes vorlesen der Tat und Strafbefehl vom 28.02.2011 dann Personalienfeststellung. Plädoyer der Staatsanwältin mit noch einer Sperrfristforderung von 6 Monaten ab heute. Plädoyer des Anwaltes mit noch einer Sperrfristforderung von 4 Monaten ab heute. Die Richterin machte dann ein Kompromiss und machte eine Sperrfrist von noch 5 Monaten ab heute daraus. Ich hatte dann eine kurze Rücksprache mit meinem Anwalt und dann das Urteil angenommen, Rechtskraft heute. Somit habe ich jetzt eine gesamt Sperrfrist von 7,5 Monaten statt 10,5 Monaten und 1500,-€ Geldbusse (die aber sowieso schon angenommen war). Rechtskraft ist 4.4.2011 das heist ich kann ihn im Juni neu beantragen und bekomme meine FE dann am 03.09.2011 wieder (ist das richtig mit dem 03.09.11?). Somit hat mich mein ganzes tun im vorwege kappe 3 Monate weniger eingebracht. Mit einem besseren Anwalt hätte man sicher noch 1-2 Monate weniger hin bekommen, habe das jetzt aber so akzeptiert und glaube das das auch schon ein Erfolg ist. |
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Gast_Tanna_* |
04.04.2011, 18:04
Beitrag
#266
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Hei Vossii,
3 Monate weniger ist sicher ein Erfolg! Weißt du, zum November-Treffen des VP kannst du dann schon wieder mit dem Auto fahren... Dann können wir also einen Ort etwas weiter weg von HH verabreden . Dir fällt doch jetzt sicher ein Stein vom Herzen: Du hast es überstanden!! Ich wünsche dir viel Kraft für die nächste Zeit. Für deine Frau alles Gute, da sie ja nun ins Krankenhaus muss und dir gehen hoffentlich weder Mut noch Geduld aus . Sei herzlich gegrüßt, Tanna |
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04.04.2011, 18:10
Beitrag
#267
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30330 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Rechtskraft ist 4.4.2011 das heist ich kann ihn im Juni neu beantragen und bekomme meine FE dann am 03.09.2011 wieder (ist das richtig mit dem 03.09.11?) Wenn die Sperre ab dem 4.4. läuft, dann ist der 3.9. der letzte Tag der Sperre, somit wäre eine Neuerteilung frühestens am 4.9. möglich. Da das allerdings ein Sonntag ist, wirst du dich wohl bis zum 5.9. gedulden müssen. -------------------- |
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04.04.2011, 18:27
Beitrag
#268
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Tanna ich Danke dir für deine lieben Zusprüche. Die 5 Monate werde ich wohl oder übel überstehen und dann sollte das Treffen weiter weck auch kein Problem sein.
Danke Jens für die Info. Schicken die die FE nicht eventuell mit der Post so das es Samstag schon da ist? |
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04.04.2011, 19:31
Beitrag
#269
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Ich habe hier nochmal Frage (ich glaube die ist zwar blöde aber ich Stelle diese trotzdem mal).
Ich hab ja den Kursus Mainz77 gemacht zur Sperrfristverkürzung und den jetzt auch schon bei Gericht abgegeben und der wurde auch positiv bewertet. Wenn ich den nochmal einreichen würde nach einer gewissen Zeit, was würde da auf mich zu kommen oder auch nicht? |
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Gast_Tanna_* |
04.04.2011, 20:40
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#270
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Hallo Vossii,
fragst du, weil du überlegst, noch so einen Kurs zu absolvieren und damit die Sperrfrist ein weiteres Mal zu verkürzen? Die Rechtsexperten werden dir sicher dazu auch den Paragraphen nennen können - ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht geht. Noch eine andere Idee: du könntest doch einen Fahrer engagieren. Z.B. einen Studenten in den Semesterferien oder jemand, der in ein paar Wochen Abitur gemacht hat und sich bis das danach Gewählte (Ausbildung/Studium o.ä.) losgeht, sich etwas dazu verdienen mag. Sei herzlich gegrüßt, Tanna |
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Gast_klaus62_* |
04.04.2011, 21:46
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#271
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Hallo vossii
na also, 3 Monate, das ist doch was! wie das mit dem Kurs aussieht , ich denke da wie Tanna, das wird nicht klappen. sonst würden es bestimmt schon bekannt sein |
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05.04.2011, 08:14
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#272
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
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05.04.2011, 08:29
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#273
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
Moin @vossii,
ich denke, dass der Kurs bei der Urteilsbemessung durchaus berücksichtigt wurde. Einen zweiten "vorzulegen", wird sicher nicht funktionieren. Dann legt man eben sechs Kurs vor und geht ohne Sperrfrist aus?? Sicher nicht. Aber sei froh, dass so viel für Dich dabei rausgesprungen ist! Freut mich für Dich! Jetzt hast Du wenigestens den Kopf wieder frei. -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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05.04.2011, 08:57
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#274
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 661 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Düsseldorf Mitglieds-Nr.: 56729 |
Hallo vossi.. ,
na also..das hat doch mal geklappt... Ich glaub ich versteh Deine Frage nicht richtig,also für den einen absolvierten Kurs hast Du ja schon den optimalen Rabatt von drei Monaten Sperrfristverkürzung bekommen,wenn ich das richtig mitgeschnitten habe... Wenn Du den jetzt,wie Du schreibst,nochmal einreichst (den selben Kurs doch wohl kaum ??),also quasi noch einen machst....ähhh..ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,daß das durchgewunken wird. Zumal kann man die Sperrfristverkürzung doch eh nur nach Absprache mit dem Gericht machen.. ..., und dann hat aber die FEB immer noch das letzte Wort ----->guckst du hier Aber trotzdem alles in allem ein Erfolg..mit Sicherheit ist Dein Schlaf jetzt auch wieder erholsamer.. Gruss Paralyzer -------------------- |
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05.04.2011, 09:06
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#275
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
und dann hat aber die FEB immer noch das letzte Wort Was hat die FSST denn damit zu tun?
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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05.04.2011, 09:38
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#276
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 661 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Düsseldorf Mitglieds-Nr.: 56729 |
Damit habe ich gemeint,daß schlussendlich die FEB darüber entscheidet ob es den Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist wiedergibt oder nicht.
(Aus welchen Gründen auch immer). Verkürzte Sperrfrist muss ja nicht unbedingt einher gehen mit verkürzter führerscheinloser Zeit.Wobei ich das jetzt im Fall von @vossii so nicht implizieren will.Sorry wenn das missverständlich war. Nach § 69a Abs. 5 StGB kann das Gericht die gerichtlich verhängte Sperrfrist nachträglich verkürzen. Wenn das Gericht die Sperrfrist nachträglich verkürzt, so ist damit noch nicht über die Frage entschieden, ob auch die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung des Betroffenen wieder bejaht. Eine Sperrfristverkürzung bedeutet lediglich, dass der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nunmehr früher gestellt werden kann. Ob der Antrag auch erfolgreich sein wird ist damit noch nicht entschieden.----->Quelle -------------------- |
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05.04.2011, 10:32
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#277
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26602 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Damit habe ich gemeint,daß schlussendlich die FEB darüber entscheidet ob es den Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist wiedergibt oder nicht. (Aus welchen Gründen auch immer). bei ihren Entscheidungen ist die FSSt aber an Recht und Gesetz gebunden. Wenn es keine Gründe gibt darf sie einen Antrag nicht ablehnen. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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05.04.2011, 18:22
Beitrag
#278
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Ist eigentlich nach wie vor nur so ein Gedanke /Frage die mich rein Rechtlich interressieren würde ob man noch was machen kann, um die
Sperrfrist erneut zu verkürzen. Mr.T kennst du da eine Antwort drauf und ist das überhaupt möglich. |
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05.04.2011, 19:04
Beitrag
#279
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Die Kursteilnahme wurde bereits bei der Urteilsfindung berücksichtigt, kann also nicht mehr für eine Sperrfristverkürzung herangezogen werden. Eine Sperrfristverkürzung ist zwar noch möglich, jedoch müssen neue Tatsachen dem Gericht vorgelegt werden.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Gast_klaus62_* |
05.04.2011, 19:10
Beitrag
#280
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05.04.2011, 20:43
Beitrag
#281
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Danke Mr.T
Wäre jetzt auch meine Frage, welche wären das z.B.? |
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05.04.2011, 20:50
Beitrag
#282
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Eine Therapie beispielsweise.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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06.04.2011, 06:51
Beitrag
#283
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Danke Mr.T, hier nochmal eine paar Fragen an dich.
Ich gehe ja weiter zur Verhaltenspsychologin. Wenn die Therapie Ende Mai Anfang Juni abgeschlossen ist und Sie mir ein Gutachten ausstellen würde das wir diese Alkoholtat intensiv aufgearbeitet haben und aus Therapeutensicht zur Zeit keine Wiederholungsgefahr besteht usw.................... Wäre das dann eine Grund das die Sperrfrist neu bewertet werden könnte, wenn man dieses bei Gericht einreicht (Gnadengesuch)? Wie sind die Aussichten das dieses positiv bewertet werden würde? Könnte sowas auch zum Nachteil ausgelegt werden? Der schlimmste Fall wäre die Sperrfrist bleibt so wie sie ist? Könnte eigentlich ein rechtskräftiges Urteil noch verändert werden? |
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06.04.2011, 09:55
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#284
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Wäre das dann eine Grund das die Sperrfrist neu bewertet werden könnte, wenn man dieses bei Gericht einreicht (Gnadengesuch)? Mit dieser Therapiebescheinigung wäre ein Antrag auf Sperrfristverkürzung möglich, da diese Therapie ja beim Urteil nicht berücksichtigt werden konnte.Wie sind die Aussichten das dieses positiv bewertet werden würde? Keine Ahnung, das entscheidet der Richter.Könnte sowas auch zum Nachteil ausgelegt werden? Nein.Der schlimmste Fall wäre die Sperrfrist bleibt so wie sie ist? Ja.Könnte eigentlich ein rechtskräftiges Urteil noch verändert werden? Nein. (Ausnahme Sperrfristverkürzung)
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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06.04.2011, 10:54
Beitrag
#285
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Danke Mr.T.
Müsste ich den Antrag direkt bei Gericht stellen oder bei der Staatsanwaltschaft (Wohnort Niedersachsen)? |
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06.04.2011, 19:26
Beitrag
#286
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Wie ist das bei einem Gnadengesuch, entscheidet das Gericht alleine oder wird die Staatsanwaltschaft auch nochmal gehört / infomiert?
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06.04.2011, 19:34
Beitrag
#287
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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06.04.2011, 20:10
Beitrag
#288
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=23774
So wie ich gelesen habe heist das so, siehe oben. Gnadengesuch zur Sperrfristverkürzung. |
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Gast_klaus62_* |
06.04.2011, 20:15
Beitrag
#289
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06.04.2011, 20:24
Beitrag
#290
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
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07.04.2011, 10:13
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#291
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
Der Richter entscheidet.
-------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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07.04.2011, 12:51
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#292
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Das heisst ich müsste den Antrag bei Gericht stellen und auch nur der Richter entscheidet darüber, die Staatsanwaltschaft hätte damit nichts mehr zu tun?
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07.04.2011, 14:06
Beitrag
#293
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
Meines Wissens ist das so.
-------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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07.04.2011, 19:55
Beitrag
#294
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Bist du ganz sicher?
Oder weiss es noch jemand 100%? |
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08.04.2011, 17:48
Beitrag
#295
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Noch eine Frage:
Wenn dem Antrag auf Sperrfristverkürzung (auf dem Gnadenwege) stattgegeben wird, wie erfährt die FB davon? Schreibt das Gericht dort hin oder muss man mit dem Bescheid selber zur FB gehen? |
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10.04.2011, 15:05
Beitrag
#296
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Mr.T hättest du für die oben genannten Fragen eine Antwort?
Habt da nochmal eine andere Frage: Gestern hat mir jemand erzählt das ihm die FE mit 1,55 abgenommen worden ist und er eine MPU zur Wiedererteilung machen muss. Hat sonst keine Einträge, aber wurde Morgens um 11.00 Uhr damit angehalten, hat das damit was zu tun? |
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10.04.2011, 15:35
Beitrag
#297
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 661 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Düsseldorf Mitglieds-Nr.: 56729 |
Das kann durchaus ein Kriterium sein.
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10.04.2011, 15:48
Beitrag
#298
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19473 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
M.E. hat das nichts mit Gnade zu tun.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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12.04.2011, 11:19
Beitrag
#299
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Das heisst ich müsste den Antrag bei Gericht stellen und auch nur der Richter entscheidet darüber, die Staatsanwaltschaft hätte damit nichts mehr zu tun? Noch eine Frage: Wenn dem Antrag auf Sperrfristverkürzung (auf dem Gnadenwege) stattgegeben wird, wie erfährt die FB davon? Schreibt das Gericht dort hin oder muss man mit dem Bescheid selber zur FB gehen? Kann mir dazu noch jemand genaue Antworten geben? |
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12.04.2011, 16:23
Beitrag
#300
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1397 Beigetreten: 15.03.2007 Wohnort: Südliche Nordsee Mitglieds-Nr.: 29588 |
Hallo Vossii,
ich habe den Antrag auf Sperrfristverkürzung damals bei der Staatsanwaltschaft eingereicht (Niedersachsen). Ca. 3 Wochen später habe ich einen neuen Strafbefehl mit der veränderten Sperrfrist vom Amtsgericht erhalten. Mit dem neuen Strafbefehl in der Hand bin ich dan zur Fsst. um meinen Führerschein neu zu beantragen. Der Mitarbeiter war der Meinung, ich wäre etwas reichlich früh da. Darauf hin habe ich ihm das neue Urteil gezeigt, welches er sich kopierte. Er meinte dann zu mir, dass die Fsst. aber auch noch vom Gericht info erhält. Danach durfte ich einen kleinen Obolus entrichten und er hat meinen Antrag entgegen genommen. Ablauf bei mir! Denke es wird bei Dir nicht gänzlich anders sein. Gruß Optimist -------------------- ganz liebe Grüße ... Optimist
Überholen Sie ruhig .. wir schneiden Sie wieder raus ! Liebe Grüße Deine Feuerwehr. |
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12.04.2011, 17:40
Beitrag
#301
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Danke dir für die Auskunft.
Wie lange vorher hast du die neue FE beantragt? |
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12.04.2011, 17:54
Beitrag
#302
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2177 Beigetreten: 29.11.2006 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 25926 |
ich habe den Antrag auf Sperrfristverkürzung damals bei der Staatsanwaltschaft eingereicht (Niedersachsen). Ca. 3 Wochen später habe ich einen neuen Strafbefehl mit der veränderten Sperrfrist vom Amtsgericht erhalten. Mit dem neuen Strafbefehl in der Hand bin ich dan zur Fsst. um meinen Führerschein neu zu beantragen. Bei mir lief es ähnlich unkompliziert. Bei mir war die Sperrfristverkürzung bereits im Vorfeld zwischen dem Staatsanwalt und meinem Anwalt abgestimmt. Ich hatte einen formöosen Antrag gestellt der natürlich bis zum Abschluß der Maßnahme zurückgestellt wurde. Nach Abschluß meines Avanti 40 habe ich formlos ein Anschreiben mit Wiedereinsetzung des Verfahrens und einer Kopie der Bescheinigung bei der Statsanwaltschaft in den KAsten geworfen und eine Woche später war die Bestätigung der Verkürzung auch da. Danke dir für die Auskunft. Wie lange vorher hast du die neue FE beantragt? Du kannst 3 Monate vor Ablauf derSperrfrist eine neue FE beantragen. Das mit der Verkürzung solltest du vorher geklärt haben, da du dadurch auch eher deinen FS wieder beantrag kannst. -------------------- Gruss
Wanderer |
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12.04.2011, 19:30
Beitrag
#303
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Immoment ist wieder so ein Phase wo alles übel ist und kein Ende in Sicht ist.
Opti musstest du eigentlich eine MPU machen? Ich frage deswegen weil es mir so ähnlich geht und ich eben auch Muffe habe wegen der MPU. 1998 OWI 1,0 allerdings ohne Fahrverbot nur Geldstrafe. Bis 2005 nicht mehr gewesen. Dann 2005 bis 2007 Punkte bekommen wegen zu schnell fahren, alle in 2009 gelöscht. KBA Auszug in 2009 geben lassen, nur die Geschwindigkeitsüberschreitung waren da noch in der Überliegefrist. Aktuell Auszug keine Eintragungen nur die Straftat. Sorry das ich das hier nochmal erfrage, aber mir geht es wohl wie vielen hier, MUFFE vor MPU. |
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Gast_klaus62_* |
12.04.2011, 23:08
Beitrag
#304
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13.04.2011, 06:11
Beitrag
#305
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
@vossii erste Kursteilnahme wurde doch bereits schon bei der Urteilsfindung berücksichtigt, kann mir nicht vorstellen, dass diese Kursteilnahme ein zweites Mal herangezogen werden kann. Ich hatte auch nicht vor den Kursus nochmal einzureichen, sonder ein Gutachten von der Verhaltenspsychologin über erfolgreiche Teilnahme an einer Therapie. |
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13.04.2011, 08:18
Beitrag
#306
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
An Deiner Stelle würde ich - bevor ich weiteres Geld in die Hand nehme - beim Gericht mal nach den Chancen für eine weitere Verkürzung nachfragen.
Aber wie ich schon mal geschrieben habe: Eine gewisse Strafzeit wird sicherlich bleiben. Wäre ja auch sonst noch schöner - da macht man bei einigen Kursen mit, wenn man gut genug bei Kasse ist, und schwups ist die Sperrzeit um?? Mit Sicherheit nicht. -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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Gast_klaus62_* |
13.04.2011, 10:02
Beitrag
#307
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13.04.2011, 10:25
Beitrag
#308
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Nö, der wurde ja schon berücksichtigt.
Wenn ich diese nochmal vorlegen würde, würde glaube ich nicht gut ankommen und schon garnit berücksichtigt werden. Hatte das mit der Verhaltenspsychologin aber schon geschrieben. |
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13.04.2011, 10:36
Beitrag
#309
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 661 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Düsseldorf Mitglieds-Nr.: 56729 |
@Klaus62----->Guckstduhier<----
Ich hatte @vossii auch erst falsch verstanden,bis ich beim Stöbern im Thread über obigen Post gestolpert bin. @vossii..nun entspann Dich doch mal,Du hast doch schon so viel erreicht.Eine MPU kommt doch für Dich gar nicht in Frage,und der erfolgreiche Abschluss Deiner Therapie Ende Mai-Anfang Juni verschlimmert Deine Situation mitnichten, ganz im Gegenteil. Gruss Paralyzer... -------------------- |
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Gast_klaus62_* |
13.04.2011, 10:46
Beitrag
#310
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Danke @Paralyzer
hab schon bis Seite 4 des Threads gesucht |
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13.04.2011, 15:56
Beitrag
#311
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Danke Paralyzer.
Du hast ja recht aber ich bin einfach manchmal sehr ängstlich und unsicher. Das ist für mich eine total unangenehme Situation die ich nie wieder miterleben möchte. |
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14.04.2011, 12:24
Beitrag
#312
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 15.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57844 |
Noch eine Frage:
Meine Sache ist ja eine Straftat. Da die Gelbusse unter 91 TS liegt und die erste ist bin ich ja nicht vorbestraft und es steht nicht im Führungszeugniss, sonder nur im erweiterten Führungszeugniss ist das vermerkt. Meine Frage ist jetzt, wie lange bleibt das im erweiterten stehen und wann wird es gelöscht? |
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14.04.2011, 13:02
Beitrag
#313
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 661 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Düsseldorf Mitglieds-Nr.: 56729 |
Hallo @vossii.... ,
in Deinem Fall,vorausgesetzt Dein Zeugnis weist keine Altlasten auf,5 Jahre, zu rechnen ab Tag des Urteils. Das betrifft aber nur das "behördliche" FZ, im "normalen" sollte nix zu sehen sein. Gruss Paralyzer... -------------------- |
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14.04.2011, 13:34
Beitrag
#314
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1397 Beigetreten: 15.03.2007 Wohnort: Südliche Nordsee Mitglieds-Nr.: 29588 |
Hi Vossii,
sorry etwas spät, aber es kommt. Nein ich bin haarscharf an einer MPU vorbeigekommen. Die Alc - Owi war schon in der Überliegefrist und durfte nicht mehr gegen mich verwertet werden. Gruß Optimist -------------------- ganz liebe Grüße ... Optimist
Überholen Sie ruhig .. wir schneiden Sie wieder raus ! Liebe Grüße Deine Feuerwehr. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.05.2024 - 21:58 |