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> Traktor auf Autobahn, Ist es mit Anbaugerät zulässig?
buckdanny
Beitrag 23.01.2011, 10:50
Beitrag #1


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hier kam die Diskussion darüber auf, der Traktor ein JCB Fasttrac darf auf jedenfall die Autobahn benutzen da die bis 80 km/h zugelassen sind, modernere Modelle des Fasttrac nicht undedingt, der im Bild aber auf jedenfall.

Gruss
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Metaldad
Beitrag 23.01.2011, 11:00
Beitrag #2


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Ja und, was ist jetzt dein Problem oder Frage dazu?


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Jens
Beitrag 23.01.2011, 11:04
Beitrag #3


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Steht doch im Threadttitel:
Zitat
Traktor auf Autobahn, Ist es mit Anbaugerät zulässig?
wink.gif


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Metaldad
Beitrag 23.01.2011, 11:20
Beitrag #4


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Na ich denke mal das sich das bei dem Anbaugerät von selbst verbietet....


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willi
Beitrag 23.01.2011, 11:25
Beitrag #5


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Warum das denn?
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dedi
Beitrag 23.01.2011, 11:29
Beitrag #6


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Kommt wohl auch auf das Anbaugerät an:

Schneefall, Glatteis und der Fasttrac mit dem Salzstreuer auf der Bahn ist sicher super.

Ein 12-Schar-Pflug hingegegen...
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Wookie
Beitrag 23.01.2011, 11:42
Beitrag #7


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Oder so ein Heuwender ... da gruselt es mich schon jedes mal wenn der in der Nähe eines Zweiradfahrers unterwegs ist.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 24.01.2011, 12:48
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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nachteule
Beitrag 23.01.2011, 11:47
Beitrag #8


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Hallo, Wookie,

einen Heuwender, der mit 60 km/h oder mehr auf der Autobahn gezogen werden darf, wirst Du vermutlich kaum finden, aber einen Fasttrac mit Güllefaß hatte ich selber schon mal auf der BAB.

Wie es mit einem Anbaugerät aussieht, weiß ich allerdings nicht und muss mal schauen, ob ich was dazu finde. think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Hoheneicherstation
Beitrag 23.01.2011, 11:52
Beitrag #9


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Hallo

Ob's hilfreich ist kann ich nicht sagen aber hier hat @ Peter Lustig den Text eines Verkehrsblattes eingestellt:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...post&p=8079
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Kühltaxi
Beitrag 23.01.2011, 12:05
Beitrag #10


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Und zu allem Überfluß zieht der auch noch fröhlich auf der Mittelspur am Lkw vorbei. Begrenzer und Fahrtenschreiber hat der wohl eher nicht drin. whistling.gif
Mir ist sowas trotz paar Mio km noch nicht begegnet. Wäre aber wohl anders wenn die damals wie eigentlich geplant bei Einführung der Klasse T auch die StVO geändert hätten (ab 60 Autobahn erlaubt anstatt über), die vielen Rübenbauern in meiner Ecke....


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Metaldad
Beitrag 23.01.2011, 12:16
Beitrag #11


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Zitat (willi @ 23.01.2011, 11:25) *
Warum das denn?


Zitat (Hoheneicherstation @ 23.01.2011, 11:52) *
Hallo

Ob's hilfreich ist kann ich nicht sagen aber hier hat @ Peter Lustig den Text eines Verkehrsblattes eingestellt:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...post&p=8079

Und da würde ich speziell mal den Absatz 4.5 hervorheben.


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willi
Beitrag 23.01.2011, 12:21
Beitrag #12


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Das ist nicht Autobahnspezifisch. Entweder das ist eingehalten und man darf damit auch auf der Autobahn oder man darf damit überhaupt nicht fahren.
Das Teil im verlinkten Bild ist sogar korrekt beleuchtet.
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GolfVI
Beitrag 23.01.2011, 13:45
Beitrag #13


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Wenn man mit Anbaugeräten nicht auf die Autobahn dürfte, müsste die Autobahnmeisterei ihre Böschungsmulcher auch stilllegen wink.gif. Ich sehe keinen Grund, warum bei korrekter Beleuchtung des Anbaugeräts, Gegengewichten nach Herstellervorgaben und Abdeckung gefährlicher Teile keine Autobahnfahrt zulässig sein sollte. Über 3t zgM brauchen Arbeitsgeräte ja sowieso eine BE und wenn da eine Höchstgeschwindigkeit von weniger 60km/h eingetragen ist, ist`s nichts mit Autobahnfahrt.
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Trucker
Beitrag 23.01.2011, 13:57
Beitrag #14


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Fährt aber anscheinend über eine Spanische Autobahn und dort ist einiges möglich u.a.habe ich dort auch schon Mähdrescher mit angehängtem Schneidwerk gesehen.

Ups hab mich durch den LKW im Gegenverkehr irritieren lassen

Der Beitrag wurde von Trucker bearbeitet: 23.01.2011, 14:23


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Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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willi
Beitrag 23.01.2011, 14:09
Beitrag #15


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Eine spanische Autobahn mit deutschen Leitpfosten und ein Traktor mit Zwickauer Kennzeichen? no.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 23.01.2011, 17:22
Beitrag #16


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Was braucht man eigentlich alles für Papiere, wenn ein landtwirtschaftliches Nutzfahrzeug Anbaugeräte im öffentlichen Straßenverkehr mitführt think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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GolfVI
Beitrag 23.01.2011, 18:37
Beitrag #17


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Da man unter 3t ja keine BE braucht, wüsste ich nicht welche Schriftstücke bei solchen Geräten existieren sollten. Wie das allerdings bei Anbaugeräten ist, die sich auf der Straße "abstützen", weiss ich nicht. Ob z.B. ein Heuwender oder eine kleine Strohpresse eine Arbeitsmaschine Anhänger ist und damit BE-pflichtig, ist ist eine gute Frage. Aus der Praxis kann ich die Frage, welche Papiere man dabei hat, recht kurz beantworten: garkeine! Nach Papieren für Anhänger wurde in den sowieso relativ seltenen Kontrollen auch noch niemand gefragt, soweit mir das bekannt ist. Den Fahrzeugschein der Zugmaschine und den Führerschein sollte man allerdings dabei haben, sonst wird der übliche OWi-Satz fällig.
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automatix
Beitrag 24.01.2011, 10:40
Beitrag #18


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soweit ich weiß, zählen Anbaugeräte, die sich abstützen und somit Fahrbahn kontakt haben als Anhänger und müssen dann halt alles haben, was ein Anhänger auch hat (Beleuchtung, Bremsen, Zulassung bei über 25 km/h usw)

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 24.01.2011, 13:06
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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Peter Lustig
Beitrag 24.01.2011, 12:29
Beitrag #19


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Einen Teil der vorstehenden Fragen sollte das oben verlinkte Info-Blatt des BMVBS beantworten, das zwar hinsichtlich mancher StVZO-Bezüge nicht mehr aktuell ist, inhaltlich aber ansonsten durchaus noch Gültigkeit besitzen sollte.

Dass Anbaugeräte auch "anhängerähnlich" sein können, ergibt sich aus der Ziffer 3 des Merkblatts: "3. Anbaugeräte sind dazu bestimmt, mit Hilfe des Fahrzeugs Arbeiten auszuführen. Ein Austausch der Anbaugeräte für verschiedenartige Arbeiten ist möglich. Ihr Gewicht wird während des Transports auf der Straße (im wesentlichen*) vom Fahrzeug getragen. Anbaugeräte können Front-, Zwischenachs-, Aufbau-, Heck- oder Seitengeräte sein. Heckanbaugeräte dürfen mit einer Anhängekupplung ausgerüstet sein."

* impliziert nach meinem Dafürhalten, dass ein (geringerer) Teil des Gewichts während des Transports z.B. mittels Stützrädern auch auf die Fahrbahn wirken darf.

Sofern die bbH des Traktors höher als 60 km/h ist, dürfen auch Autobahnen benutzt werden. Beschränkungen können sich beim Mitführen von Anbaugeräten aus der Höhe und Breite des Fahrzeugs mit Anbaugerät ergeben.

Bei den meisten Anbaugeräten sollten sich darüber hinaus höhere Fahrgeschwindigkeiten verbieten, so dass die Benutzung schon aus Sicherheitsgründen nicht zu empfehlen ist.

Denkbar wäre bei langsamer Fahrt aufgrund eines angebrachten Anbaugerätes ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO wegen einer (durch Nichtbenutzung der AB) vermeidbaren Behinderung. Hier könnte man sich an die Regelung des § 15a StVO anlehnen, der zwar das Abschleppen auf Autobahnen regelt, wobei der Grundgedanke das auf Autobahnen mit ihrem schnellen Verkehr gefährliche und vermeidbare Langsamfahren verhindern soll, das bei einem Abschleppvorgang ebenso gegeben ist wie bei einer langsame Geschwindigkeit erfordernden Fahrt eines Traktors mit einem Anbaugerät.
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Ninja ZX6R
Beitrag 24.01.2011, 15:46
Beitrag #20


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Zitat (Peter Lustig @ 24.01.2011, 12:29) *
* impliziert nach meinem Dafürhalten, dass ein (geringerer) Teil des Gewichts während des Transports z.B. mittels Stützrädern auch auf die Fahrbahn wirken darf.
Im Ausgangssachverhalt ist eine Ackerschiene angebracht. Gemäß einer Entscheidung des BMVBS werden sogar Pflanzenschutzspritzen auf 2 Rädern unter land-/forstwirtschaftliches Arbeitsgerät gefasst, siehe § 2 Nr. 20 FZV. Miststreuer, Klärschlammwagen usw. indes nicht!
Die Verlinkung zum Merkblatt für Anbaugeräte ist nicht abschließend für den zu behandelnden Fall, vielmehr sind neben der StVZO und FZV für diesen Fall noch hilfreich und einschlägig:
Merkblatt für angehängte land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte (VkBl v. 13.11.2000, S. 674).
Merkblatt über die Beleuchtung von land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, Anbaugeräten und Transportanhängern (VkBl Bd. 44 (1990) Nr. 17, S. 554/561).

Leider hab ich keinen entsprechenden Link.
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GolfVI
Beitrag 24.01.2011, 19:58
Beitrag #21


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Könnte es sein, dass Geräte, die an einer genehmigten Anhängerkupplung mitgeführt werden Anhänger sind und Geräte, die am Dreipunkt hängen, Arbeitsgeräte sind, auch wenn das Gewicht zum größeren Teil direkt auf der Straße lastet? Am Dreipunkt gezogene Geräte können ja quasi garkein Anhänger sein, da es sich nicht um eine typgeprüfte AHK handelt.
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Peter Lustig
Beitrag 24.01.2011, 20:57
Beitrag #22


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@Ninja ZX6R
Das bestätigt meine Auffassung. rolleyes.gif

Die Argumentation von GolfIV hat etwas für sich. Als Anbaugeräte sind solche Geräte hinter Traktoren zu bezeichnen, die (flexibel) in die Dreipunkthydraulik eingehängt werden. Dann gibt es auch noch die Aufbaugeräte, die fest mit dem Rahmen des Traktors verbunden sind wie z.B. eine Seilwinde oder ein Aufbaukran. Miststreuer oder Klärschlammwagen als eigenständige Anhänger z.B. werden dagegen von Traktoren gezogen und sind mit der Anhängerkupplung des Traktors verbunden. An der Anhängereigenschaft ändert sich m.E. auch nichts, wenn die Technik dieser Anhänger im Betrieb über eine Hydraulikwelle vom Traktor betrieben wird.
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GolfVI
Beitrag 24.01.2011, 21:11
Beitrag #23


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Ich kenne leider niemanden, der einen JCB hat, aber ich halte es sogar für möglich, dass in den Fahrzeugpapieren Einschränkungen der Hinterachslast und/oder des Gewichts von Geräten im Dreipunkt bei hohen Geschwindigkeiten enthalten sind. Ich möchte ja nicht sehen, wie ein Sechsschaarpflug bei 90km/h schwingt.
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Ninja ZX6R
Beitrag 25.01.2011, 17:27
Beitrag #24


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Zitat (Peter Lustig @ 24.01.2011, 20:57) *
Die Argumentation von GolfIV hat etwas für sich.
Nö. Im rechtlichen Sinne unterfallen z.B. auch Erntemaschinen (z.B. für Kartoffeln), welche hinter einem Traktor gezogen werden, der Definition des § 2 Nr. 20 FZV. Diese werden folglich nach § 3 Abs. 2 Nr. 2h FZV mit allen weiteren rechtlichen Konsequenzen als zulassungsfreie Anhänger behandelt. Aber Anhänger ist eben nicht Anhänger. Es gibt zulassungspflichtige (mit ZB I, Kennzeichen), es gibt zulassungsfreie mit BE (mit Wiederholungskennzeichen). Es gibt aber auch die Arbeitsgeräte, die generell zulassungsfrei, jedoch über 3t zGM eine BE benötigen- ein Wiederholungskennzeichen ist nicht vorgeschrieben.
Das Merkblatt für angehängte land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte führt in der aktuellen Version auch die Definition des § 2 Nr. 20 FZV an.

Davon sind wiederum ausschließliche Anbaugeräte abzugrenzen.
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GolfVI
Beitrag 25.01.2011, 21:28
Beitrag #25


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Hängt der Roder an der Bolzenkupplung oder an den Unterlenkern der Hydraulik? Ich kenne verschiedene Anbaugeräte, deren Gewicht zum Großteil auf der Straße lastet, die aber an den Unterlenkern des Heckkrafthebers angehängt sind. Die wiederum sind aber keine typgeprüfte Anhängerkupplung. Darf man Anhänger über nicht typgeprüfte Anhängerkupplungen anhängen? think.gif
Das mal nur als Beispiel
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automatix
Beitrag 25.01.2011, 21:44
Beitrag #26


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Zitat (GolfVI @ 24.01.2011, 21:11) *
Ich kenne leider niemanden, der einen JCB hat, aber ich halte es sogar für möglich, dass in den Fahrzeugpapieren Einschränkungen der Hinterachslast und/oder des Gewichts von Geräten im Dreipunkt bei hohen Geschwindigkeiten enthalten sind. Ich möchte ja nicht sehen, wie ein Sechsschaarpflug bei 90km/h schwingt.


normal gar nicht, da die Schlepper heute alle mit EHR (Elektronische Hubwerksregelung) ausgestattet sind und die beinhaltet eine Schwingungstilgung.
Ich hab zwar nur einem 50 km/h Schlepper, aber Sicherheits und Komfortfortschritt von einem normalen Schlepper ohne EHR und Schwingungstilung zum neuen ist gigantisch. Grad auf schlechteren Straßen wirkt das Wunder - keine Aufschaukeln, fast kein Schwingen, auch bei 50 km/h.


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GolfVI
Beitrag 25.01.2011, 21:55
Beitrag #27


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Dass es bei den 50km/h Schleppern solche Begrenzungen nicht gibt, weiss ich. Aber 90km/h sind ja fast doppelt so schnell... Und die Standardschlepper haben hinten eine Starrachse, der JCB ist aber gefedert, oder? Beim Standardschlepper muss die EHR nur das Schwingen in den Hydraulikzylindern unterdrücken, beim JCB müsste auch die Federung eine aktive Schwingungstilgung haben. Die hat er grundsätzlich bestimmt, aber ob sie eben nicht begrenzt ist, in ihrem Leistungsvermögen, weiss ich eben nicht.
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janr
Beitrag 26.01.2011, 00:03
Beitrag #28


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Zitat (GolfVI @ 24.01.2011, 19:58) *
Könnte es sein, dass Geräte, die an einer genehmigten Anhängerkupplung mitgeführt werden Anhänger sind ...
Sind denn Fahrradträger die an der AHK befestigt werden Anhänger? tongue.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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GolfVI
Beitrag 26.01.2011, 05:50
Beitrag #29


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Ich meinte ja natürlich nur "Objekte", die auch Fahrbahnberührung haben tongue.gif
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jcb
Beitrag 30.01.2011, 20:11
Beitrag #30


Neuling


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Zitat (willi @ 23.01.2011, 14:09) *
Eine spanische Autobahn mit deutschen Leitpfosten und ein Traktor mit Zwickauer Kennzeichen? no.gif

jcb mit zwickauer kennzeichen das binn dan wohl ich gewesen. und ja der macht 95 sachen
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 30.01.2011, 20:22
Beitrag #31





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Zitat (jcb @ 30.01.2011, 20:11) *
und ja der macht 95 sachen

Darf er aber nicht ...
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GolfVI
Beitrag 30.01.2011, 20:32
Beitrag #32


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Hat er ja auch nicht behauptet wavey.gif
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jcb
Beitrag 30.01.2011, 20:35
Beitrag #33


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Zitat (GolfVI @ 30.01.2011, 20:32) *
Hat er ja auch nicht behauptet wavey.gif

wir haben fahrtenschreiber daher 89und nicht mehr
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jcb
Beitrag 30.01.2011, 21:08
Beitrag #34


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bei 80kmh darf mann beim jcb 2999kg anhänngen.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 30.01.2011, 21:32
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.01.2011, 21:23
Beitrag #35


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So ein landwirtschaftliches Nutzfahrzeug, welches aufgrund der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit eine BAB befahren dürfte, muß es doch gar nicht, oder think.gif

Wie langsam dürfte es denn auf einer BAB fahren, ohne gegen den immer wieder gerne z. B. bei vermeintlichen Parkverstössen am Fahrbahnrand herangezogenen § 1 StVO zu verstossen whistling.gif


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jcb
Beitrag 30.01.2011, 21:34
Beitrag #36


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wir haben drei davon und fahren immer auf der bahn da wir von sachsen über bayern, sachsenanhalt,brandenburg,tühringen,und und und fahren wie soll ich das auf der landschtrasse machen

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 30.01.2011, 21:38
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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GolfVI
Beitrag 30.01.2011, 22:19
Beitrag #37


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Zumindest solo kann der JCB doch sicher mit den LKW mitfahren. Wo soll da gegen §1 verstoßen werden? Es gibt ja auch einige Fahrzeuge, für die (auch) auf der Autobahn Tempo 60 gilt. Da kann man eher diskutieren, ob die Mindestgeschwindigkeit für die Autobahn angehoben werden müsste. Solange die Vorschriften so bestehen, kann man dem, der seine Rechte nutzt, keinen Vorwurf machen. Man könnte sogar andersherum argumentieren, dass solche Fahrzeuge, wenn möglich, die Autobahn benutzen müssen, da sie dort gefahrloser überholt werden können, als auf der Landstraße.
@jcb:Nur aus Interesse: Was seid ihr für ein Betrieb, der seine Schlepper so oft und weit verlegen muss?
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jcb
Beitrag 30.01.2011, 22:27
Beitrag #38


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ich arbeite bei einen erdbeer bauer und wir haben unsere flächen halt sehr ferteilt

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 30.01.2011, 22:40
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