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> Erhöhte Regelgeldbuße, Mit dem Handy telefoniert
hansi2608
Beitrag 05.01.2011, 17:48
Beitrag #1


Neuling
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Moin allerseits,
zuerst möchte ich mal ein kräftiges "Hallo" einwerfen - ich bin nämlich gerade erst neu eingestiegen.

Nachdem ich schon sooo viel hier gelesen habe ohne mein eigentliches Problem hier irgendwo zu finden ,habe ich mich kurzerhand angemeldet.

Folgendes Problem habe ich :

Ich bin mit dem Handy am Ohr in eine Polizeikontrolle geraten und habe auch garnichts mehr abgestritten als ich dazu befragt wurde.
Der police.gif stand direkt am Fenster als ich anhielt und bekam eigentlich noch einige Wortfetzen mit,bevor ich auflegte.
Das ist jetzt geradezu übertrieben aber ich wollte nur ausdrücken das Leugnen in meinem Falle rein Zwecklos war.
Ich habe einsichtig gestanden und mußte noch einiges an Belehrungen über mich ergehen lassen.

40,00 Euronen und 1 Punkt bei unseren Freunden in Flensburg - so teilte man mir mit.

Als der Bußgeldbescheid dann kam , bin ich rückwärts vom Stuhl gefallen.

Geldbuße : 155,00 €
Gebühr : 20,00 €
Auslagen der Verwaltung : 3,50 €
Auslagen Polizei : 0,00 €
sonstige Auslagen : 0,00 €
Zahlungseingang : 0,00 €
_______________________

Summe : 178,50 €

Begründung :
Die Regelgeldbuße wurde erhöht,da bereits ein oder mehrere Eintragungen im VZR des Kraftfahrt-Bundesamtes vorlagen.

Das ist alles schön und gut - und stimmt so auch. Ich hatte 8 Punkte - habe mal vorsorglich ein Seminar gemacht und habe nun 4 Punkte.
Ich habe die Bußgeldstelle angerufen und der zuständige Sachbearbeiter hat auf meine Frage : Das ist wohl ein Scherz !!! , nachgeprüft und für richtig befunden.

Da ich zu diesem Thema hier nichts gefunden habe ,frage ich mal in die Runde ob schon jemand ähnliches erlebt hat - und ob das wirklich alles Rechtens ist.
Die Zeit für den Einspruch ist längst abgelaufen - aber ich kann mich immer noch nicht damit abfinden.

Ich hoffe nun das man mich hier irgendwie beruhigen kann - und das man mir sagt: Jouh, das kann so angehen !!!

Danke schon einmal ....

Gruß Hansi
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Gast_klaus62_*
Beitrag 05.01.2011, 17:51
Beitrag #2





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willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

welche Eintragungen hast du denn?
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JTH
Beitrag 05.01.2011, 17:52
Beitrag #3


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Hallo, willkommen im Forum wavey.gif

Wurde Dir vorher schon mal ein Regel-BG erhöht? Bei einer erstmaligen Erhöhung ist eine (fast) Vervierfachung schon recht happig. Wenn das BG zuvor bereits erhöht wurde, hätte auch ein fakultatives Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen werden können (vielleicht ist dies ein kleiner Trost...).


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



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hansi2608
Beitrag 05.01.2011, 19:33
Beitrag #4


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Ich danke Euch schon einmal für die schnellen Reaktionen .

Tja - Eintragungen habe ich Querbeet - mal ne 30er Zone (mit denen habe ich es wirklich nicht ),in weiter Ferne auch schon mal nen Telefonat am Steuer , nicht angeschnallt - meißt aber zu schnell unterwegs.

Und JA - mir wurde vor 3-4 Monaten mal ein erhöhter Bußgeldbescheid zugestellt. der war aber geringfügiger - ich glaube anstatt 70 Euronen ,waren es letztendlich 110 !!!
Das war abe für Geschwindigkeit - nun weiß ich nicht nach welchen Kriterien da ausgesucht und entschieden wird.
Wahrscheinlich zählt wohl alles.

Wie gesagt hatte ich ja freiwillig nen Abbau-Seminar besucht. Von 8 Punkten sind noch 4 übrig.Jetzt weiß ich aber nicht,ob die Eintragungen noch im vollen Umfang stehen bleiben.

Gruß Hansi
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JTH
Beitrag 05.01.2011, 19:39
Beitrag #5


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Wegen was genau Dir das erste mal der Regelsatz erhöht wurde ist wurscht. Der gemeinsame NEnner ist das Verstoßen gegen die Verkehrsvorschriften Genau daraus wird die Beharrlichkeit abgeleitet.

Pass jetzt wirklich auf! Beim nächsten Verstoß, der nicht mehr im Bereich der Verwarnung liegt kommt ziemlich sicher ein Fahrverbot dazu. Dies war eigentlich jetzt schon überfällig. Dabei ist es völlig irrelevant wegen was genau Du belangt wirst.


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Peter Lustig
Beitrag 05.01.2011, 19:55
Beitrag #6


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Rechtsgrundlage dürfte bei Dir vermutlich § 4 Abs. 4 BKatV gewesen sein. Aus irgendwelchen besonderen Umständen heraus wurde möglicherweise von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen. Dafür hat man stattdessen die Geldbuße angemessen (= im konkreten Fall erheblich) erhöht. Eine nähere Begründung dafür sollte die Bußgeldbehörde liefern können.
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hansi2608
Beitrag 05.01.2011, 20:43
Beitrag #7


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Zitat (JTH @ 05.01.2011, 19:39) *
Pass jetzt wirklich auf! Beim nächsten Verstoß, der nicht mehr im Bereich der Verwarnung liegt kommt ziemlich sicher ein Fahrverbot dazu. Dies war eigentlich jetzt schon überfällig. Dabei ist es völlig irrelevant wegen was genau Du belangt wirst.


Du machst mir richtig Angst - was habe ich verbrochen - selbst als ich den Bescheid über 178,50 € erhalten habe , dachte ich - man man man ,das kann doch nicht sein.Was habe ich getan - einen abgemurkst ????

Als selbstständiger Handwerker und (nebenbei noch ) Kurierdienstfahrer,bin ich täglich mehrere Stunden auf den Straßen.
Zeige mir mal jemanden der sich da nicht mal schnell - nen Punkt ,oder gar zwei einfängt.
In einem gebe ich Dir aber vollkommen recht - ich muß mal zwei Jahre lang die Füße stillhalten.Das sagte mir auch der freundliche Herr an der Bußgeldstelle.
Immer knapp davor ist es aber gescheitert.

Jetzt sage mir doch bitte noch,wie es sich mit den Punkten und Eintragungen verhält .

Werde ich nun wirklich ,in den nächsten zwei Jahren,die Füße stillhalten - Was geschieht dann :

Bin ich mit den Punkten wieder bei NULL - oder schweben die weitere Jahre im "virtuellen" Bereich noch über mir ???
Was ist mit den Gründen für die die Punkte ausgesprochen wurden ? Bleiben die als Eintragungen erhalten ???
Ich weiß bald nicht mehr was hier abläuft ... ne ganze lange Zeit war nichts und jetzt kommt solch ein Driss auf mich zu ....

Gruß Hansi




Zitat (Peter Lustig @ 05.01.2011, 19:55) *
Aus irgendwelchen besonderen Umständen heraus wurde möglicherweise von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen. Dafür hat man stattdessen die Geldbuße angemessen (= im konkreten Fall erheblich) erhöht. Eine nähere Begründung dafür sollte die Bußgeldbehörde liefern können.


Tja , was soll ich dazu sagen ???
Irgendwelche Gründe - was meinst Du ???
Ich werde den Sachbearbeiter jedenfalls nicht anrufen und fragen warum er mir kein Fahrverbot erteilt hat . (sorry- Ironie laugh.gif )
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Q-Treiberin
Beitrag 05.01.2011, 20:47
Beitrag #8


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Zitat (hansi2608 @ 05.01.2011, 20:43) *
Werde ich nun wirklich ,in den nächsten zwei Jahren,die Füße stillhalten - Was geschieht dann
Dann sind die Punkte wech.
Ein weiteres Jahr bleiben sie dann allerdings noch in der "Überliegefrist".


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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mir
Beitrag 05.01.2011, 20:55
Beitrag #9


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Zitat (hansi2608 @ 05.01.2011, 20:43) *
Als selbstständiger Handwerker und (nebenbei noch ) Kurierdienstfahrer,bin ich täglich mehrere Stunden auf den Straßen.


Naja, die anderen Berufsfahrer kommen damit ja auch klar rolleyes.gif

Aber sag mal, Du kennst doch das Spiel mit den Punkten. Warum bist Du da ohne Freisprecheinrichtung unterwegs? Das schreit doch danach, daß Du irgendwann beim Telefonieren erwischt wirst.

Gut, ich will Dich ja nicht nerven. Toitoitoi und viel Glück! wavey.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Gast_lorenz1808_*
Beitrag 05.01.2011, 20:56
Beitrag #10





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Zitat (Q-Treiberin @ 05.01.2011, 20:47) *
Ein weiteres Jahr bleiben sie dann allerdings noch in der "Überliegefrist".


Können aber nach dem Datum x wo sie in die Überliegefrist gehen für neue Delikte nicht mehr hernagezogen werden.
Anders es blitzt einen Tag vor Löschung (Beginnder Überligefrist) und der Bescheid kommt 3 Monate später.
Dann werden sie rauf addiert und du fängst von vorne an.
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hansi2608
Beitrag 05.01.2011, 21:07
Beitrag #11


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Zitat (mir @ 05.01.2011, 20:55) *
Aber sag mal, Du kennst doch das Spiel mit den Punkten. Warum bist Du da ohne Freisprecheinrichtung unterwegs? Das schreit doch danach, daß Du irgendwann beim Telefonieren erwischt wirst.


Keine Bange ,hier nervt keiner - man wird jetzt lachen aber die Freisprechanlage ist drinne - aber leider defekt gewesen.
Ich wollte mich drum kümmern - ehrlich - aber wie es eben ist - für andere ist man sofort da ,nur für einen selbst nicht.





Zitat (Q-Treiberin @ 05.01.2011, 20:47) *
Ein weiteres Jahr bleiben sie dann allerdings noch in der "Überliegefrist".


Fakt ist also : Clean , und zwar komplett - ist man erst nach 3 Jahren ????
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mir
Beitrag 05.01.2011, 21:08
Beitrag #12


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Zitat (hansi2608 @ 05.01.2011, 21:07) *
Keine Bange ,hier nervt keiner - man wird jetzt lachen aber die Freisprechanlage ist drinne - aber leider defekt gewesen.
Ich wollte mich drum kümmern - ehrlich - aber wie es eben ist - für andere ist man sofort da ,nur für einen selbst nicht.

Ach Gott, das ist aber wirklich bescheuert gelaufen!


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hansi2608
Beitrag 05.01.2011, 21:09
Beitrag #13


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Zitat (lorenz1808 @ 05.01.2011, 20:56) *
Können aber nach dem Datum x wo sie in die Überliegefrist gehen für neue Delikte nicht mehr hernagezogen werden.


....was soll dann die Überliegefrist bezwecken ???
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Q-Treiberin
Beitrag 05.01.2011, 21:10
Beitrag #14


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Zitat (hansi2608 @ 05.01.2011, 21:07) *
Fakt ist also : Clean , und zwar komplett - ist man erst nach 3 Jahren ????
Nö, nach zwei Jahren.

Die Überliegefrist hat @lorenz1808 erklärt.


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oder
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hansi2608
Beitrag 05.01.2011, 21:11
Beitrag #15


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Zitat (mir @ 05.01.2011, 21:08) *
Ach Gott, das ist aber wirklich bescheuert gelaufen!


... Du machst Dich über mich lustig - oder ????
Leider war es wirklich so - und ist es noch immer .... ich halte jetzt an wenn der Postmann zweimal klingelt . mad.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 05.01.2011, 21:13
Beitrag #16


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Zitat (hansi2608 @ 05.01.2011, 21:09) *
....was soll dann die Überliegefrist bezwecken ???
Wenn innerhalb der zwei Jahre ein weiterer Verstoß dazukommt, die Rechtskraft aber außerhalb der zwei Jahre liegt, sorgt die Überliegefrist dafür, dass die "alten" Punkte nicht vergessen werden und somit wieder aufleben..
Hier gilt nämlich das Tattagsprinzip.


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mir
Beitrag 05.01.2011, 21:13
Beitrag #17


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Nein, ich will mich wirklich nicht über Dich lustig machen. Das ist für Dich bescheuert gelaufen. Will sagen: Das war echtes Pech.


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Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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hansi2608
Beitrag 05.01.2011, 21:13
Beitrag #18


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Zitat (Q-Treiberin @ 05.01.2011, 21:10) *
Die Überliegefrist hat @lorenz1808 erklärt.


Sorry - beim zweiten Durchlesen habe ich es auch kapiert !!!!
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Jens
Beitrag 05.01.2011, 21:14
Beitrag #19


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Zitat (hansi2608 @ 05.01.2011, 21:11) *
ich halte jetzt an wenn der Postmann zweimal klingelt . mad.gif

… und machst hoffentlich den Motor aus, denn sonst handelst du auch im stehenden Wagen ordnungswidrig, wenn du das Telefonat entgegennimmst.


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hansi2608
Beitrag 05.01.2011, 21:19
Beitrag #20


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Zitat (Jens @ 05.01.2011, 21:14) *
… und machst hoffentlich den Motor aus, denn sonst handelst du auch im stehenden Wagen ordnungswidrig, wenn du das Telefonat entgegennimmst.


Meine Fresse,
daran hatte ich bisher garnicht gedacht ... wer stellt bei dieser Schweinekälte schon den Motor ab,wenn er seinem Kunden in einem Gespräch von ca.30 Sek. erklären will ,das er ne halbe Stunde später kommt ????

Der Zweck der Sache,ist von Seiten der Ordnungshüter - doch wohl weit verfehlt. ODER ??????
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Jens
Beitrag 05.01.2011, 21:22
Beitrag #21


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Mach doch einfach das Handy aus, bevor du losfährst. Dann gibts da keine Probleme


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mir
Beitrag 05.01.2011, 21:26
Beitrag #22


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Zitat (hansi2608 @ 05.01.2011, 21:19) *
Der Zweck der Sache,ist von Seiten der Ordnungshüter - doch wohl weit verfehlt. ODER ??????


Es ist vollkommen sinnlos, darüber zu diskutieren zu wollen. Es ist halt, wie's ist. Ein Fahrverbot würde ich da jedenfalls nicht riskieren.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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hansi2608
Beitrag 05.01.2011, 21:32
Beitrag #23


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Natürlich ist es völlig sinnlos darüber zu diskutieren - so sinnlos wie das telefonieren am Straßenrand,ob mit laufenden Motor oder Motor aus.
Ich werde mir jetzt die Fesseln anlegen.
Ich will "eisern" sein und zwei Jahre frei von Bußgeldern sein.Mal sehen wie weit ich komme .....
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Gast_lemonshark_*
Beitrag 05.01.2011, 21:34
Beitrag #24





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Zitat (hansi2608 @ 05.01.2011, 20:43) *
Was habe ich getan - einen abgemurkst ????


Nein. Und deshalb sollst du auch nicht 15 Jahre in den Knast, sondern evtl. beim nächsten mal einen Monat zu Fuß gehen. Ist ein kleiner Unterschied....


Zitat (hansi2608 @ 05.01.2011, 21:19) *
Der Zweck der Sache,ist von Seiten der Ordnungshüter - doch wohl weit verfehlt. ODER ??????


Aus meiner Sicht ist das Telefonierverbot eines der wenigen wirklich sinnvollen! Du glaubst nicht, wie oft mir schon jemand wegen völlig dämlichen Fahrweise aufgefallen ist, der dann ein Handy am Ohr klemmen hatte. Die sehen keine Spur mehr, finden keinen Blinker, merken offenbar überhaupt nicht mehr, wie langsam oder schnell sie fahren etc.
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hansi2608
Beitrag 05.01.2011, 21:42
Beitrag #25


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Zitat (lemonshark @ 05.01.2011, 21:34) *
Aus meiner Sicht ist das Telefonierverbot eines der wenigen wirklich sinnvollen! Du glaubst nicht, wie oft mir schon jemand wegen völlig dämlichen Fahrweise aufgefallen ist, der dann ein Handy am Ohr klemmen hatte. Die sehen keine Spur mehr, finden keinen Blinker, merken offenbar überhaupt nicht mehr, wie langsam oder schnell sie fahren etc.


Das ist auch für mich so - ich hatte auch nicht das telefonieren "während" der Fahrt gemeint.

...mit dem weit verfehlten Sinn meinte ich :
Das wenn ich schon angehalten habe um KURZ zu telefonieren, ist es doch egal ob ich den Motor abgestellt habe oder nicht ...!!
Das und nichts anderes habe ich sagen wollen ....

Aber "mir" hat es schon gesagt - es ist sinnlos darüber zu diskutieren - denn es bringt nichts - Gesetz,wer immer sich sowas ausdenkt - ist Gesetz.
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Jens
Beitrag 05.01.2011, 21:45
Beitrag #26


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Zitat (hansi2608 @ 05.01.2011, 21:42) *
ist es doch egal ob ich den Motor abgestellt habe oder nicht ...!!

Na wenns egal ist, dann kannst du das doch problemlos machen. Und so kalt ists dann doch nicht, daß du bei 30 Sekunden telefonieren ohne laufenden Motor erfrierst. rolleyes.gif


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hansi2608
Beitrag 05.01.2011, 21:47
Beitrag #27


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... think.gif ... stimmt auch wieder ...
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Karlson
Beitrag 05.01.2011, 22:00
Beitrag #28


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Zitat (Q-Treiberin @ 05.01.2011, 21:13) *
Zitat (hansi2608 @ 05.01.2011, 21:09) *
....was soll dann die Überliegefrist bezwecken ???
Wenn innerhalb der zwei Jahre ein weiterer Verstoß dazukommt, die Rechtskraft aber außerhalb der zwei Jahre liegt, sorgt die Überliegefrist dafür, dass die "alten" Punkte nicht vergessen werden und somit wieder aufleben..
Hier gilt nämlich das Tattagsprinzip.


ja, und für den beginn, bzw. das Erlöschen der Punkte, das datum der rechtskraft...irgendwie...schizzo!


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Mit 2,16 Promille und 4 abgefahrenen Reifen, mit 156km/h innerhalb der Ortschaft bei Rot über eine Ampel...
...bloß gut, dass es nur ein Albtraum war!
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Nike 52
Beitrag 06.01.2011, 00:04
Beitrag #29


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Zitat (lemonshark @ 05.01.2011, 21:34) *
Du glaubst nicht, wie oft mir schon jemand wegen völlig dämlichen Fahrweise aufgefallen ist, der dann ein Handy am Ohr klemmen hatte. Die sehen keine Spur mehr, finden keinen Blinker, merken offenbar überhaupt nicht mehr, wie langsam oder schnell sie fahren etc.

Anerkannten Studien zu Folge soll das Telefonieren beim Autofahren mittels Freisprecheinrichtung ähnliche Wirkungen auf den Fahrzeugführer haben, wie eine BAK von 0,5- 0,8 Promille. Und wenn der Fahrer in einer Hand auch noch die „Bierflasche“ hält, wie soll man den da noch die Spur halten?


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Wenn Panik aufkommt, R U H E bewahren
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Haberlon
Beitrag 06.01.2011, 01:29
Beitrag #30


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Ihr ratet also alle dem TE, den BGB so zu akzeptieren?

Hier mal meine Überlegungen:

Einspruch gegen den BGB, die Sache geht vor Gericht. Der Richter sagt:

a) alles paßt so. --> Gerichtskosten
b) viel zu hoch, du bekommst ein Bußgeld von 40-80 Euro. --> auch Gerichtskosten, aber unterm Strich gespart.
c) du bekommst Bußgeld x (ca. 40-80 Euro) und 1 Monat FV.

Wie groß ist die Gefahr, daß der Richter c) sagt? a) halte ich nämlich für sehr unwahrscheinlich.

Wie ist das mit den Gerichtskosten? Vor kurzem hatten wir es davon, daß man den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränken kann und dann keine Gerichtskosten trägt. Würde das hier gehen?
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mir
Beitrag 06.01.2011, 01:39
Beitrag #31


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Ich schätze, für Hansi (Handwerker, Kurierfahrer) sind die 178 € ärgerlich, aber verschmerzbar, dagegen 1 Monat FV eine Katastrophe. Von daher verbietet sich eigentlich das Risiko, es vor Gericht zu versuchen.


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Mr.Mijagi
Beitrag 06.01.2011, 02:15
Beitrag #32


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Zitat (Haberlon @ 06.01.2011, 01:29) *
Ihr ratet also alle dem TE, den BGB so zu akzeptieren?

Sicher nicht.

Es spielt aber auch keine Rolle mehr was hier geraten werden würde, denn schon im Eingangsposting steht:
Zitat (hansi2608 @ 05.01.2011, 17:48) *
Die Zeit für den Einspruch ist längst abgelaufen


Ich teile aber deine Einschätzung dass die Geldbuße hier viel zu hoch ausgefallen ist.

Eine 4-fache Buße hat meiner Meinung nach nichts mehr mit angemessen zu tun, fällt daher auch nicht unter 'pflichtschuldiges Ermessen'.
Liegt aber halt daran, dass dieses ganze Erhöhungssystem absolut willkürlich ist. Die einzelnen Bußgeldstellen haben wohl irgendwelche Liste oder interne Vorgaben, ab wann wieviel zu erhöhen ist. Schon allein weil dieses System absolut intransparent ist und keinerlei Begründungen geliefert werden warum Bußgeldstelle A anders arbeitet als Bußgeldstelle B muss man da den Vorwurf der Willkür machen.

Beispiele gefällig?

Ich habe z.B. wesentlich mehr Punkte auf meinem Konto als die 4 des Threaderöffners, dennoch kam es noch nie zu Bußenvervierfachungen. Zu einem fakultativen Fahrverbot übrigens auch nicht.

Und nun wird bei jemandem der vielleicht 4-6 Eintragungen (inkl. Aufbauseminar) hat und sich nachweislich mit diesem Problem auseinandergesetzt hat - indem er z.B. das Seminar gemacht hat - mal eben die Buße vervierfacht. Und als zusätzlichen Hohn bezeichnet man das auch noch als "angemessen".

Schon allein weil er nicht einfach nur Punkte gesammelt und alle Möglichkeiten außer Acht gelassen hat hätte ich das gerichtlich überprüfen lassen. Glaube kaum, dass ein Richter bei Eintragung des 5. Punktes ein Fahrverbot anordnen würde - von daher hätte man eigentlich nur gewinnen können.

Andere Beispiele für die Willkür der Ermessensentscheidungen?

Meinem Vater wurde von der zentralen bayrischen Bußgeldstelle bei 5 Voreinträgen und einer Überschreitung um 23 km/h außerorts (Autobahn) 1 Monat Ermessens-Fahrverbot und Geldbußenverdoppelung auferlegt.
Gegen den Bußgeldbescheid wurde ohne Angabe von Gründen Einspruch eingelegt. Witzigerweise folgte als nächstes ein Brief der zuständigen bayrischen Staatsanwaltschaft Würzburg in dem man anbot das Fahrverbot gegen weiter erhöhte Geldbuße fallen zu lassen. Wohlgemerkt ohne dass das von unserer Seite irgendwie zur Sprache gekommen wäre. Scheinbar ist man da um jedes Verfahren froh, das man nicht verhandeln muss.
Sei's drum, mein Vater hatte sowieso nur für mich den Ersatzfahrer gemacht, ging also am Ende ohne Buße und Punkte heim.

Ein paar Monate später gabs für ihn bei absolut gleicher VZR-Konstellation (da der Bußgeldbescheid aus Bayern ja nie rechtskräftig wurde) für 31 km/h zuviel aus Hessen lediglich ein um 50% erhöhtes Bußgeld und kein Fahrverbot.

Logik sucht man da wohl vergebens.

Sie nennen es 'pflichtschuldiges Ermessen' aber Lotterie und/oder Willkür trifft es eher.
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Mr.Mijagi
Beitrag 06.01.2011, 02:54
Beitrag #33


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Zitat (hansi2608 @ 05.01.2011, 19:33) *
Das war abe für Geschwindigkeit - nun weiß ich nicht nach welchen Kriterien da ausgesucht und entschieden wird.

Das ist eben das Problem: Das weiß niemand.

Zitat
Wahrscheinlich zählt wohl alles.

Der Grundsatz lautet:
Was im Registerauszug steht kann verwertet werden.

Wie aber was gewichtet wird ist völlig intransparent.

Zitat
Wie gesagt hatte ich ja freiwillig nen Abbau-Seminar besucht. Von 8 Punkten sind noch 4 übrig.Jetzt weiß ich aber nicht,ob die Eintragungen noch im vollen Umfang stehen bleiben.

Die Eintragungen sind weiterhin in deinem Verkehrszentralregistereintrag. Kommen keine weiteren Punkteintragungen dazu werden die punktbewehrten Eintragungen in 2 Jahren in die Überliegefrist überführt (also für alle anderen Einsichteinholer (Bußeldstellen, Polizei, etc.) außer dir aus der Akte genommen - wenn du in dieser Zeit Einsicht beantragst werden sie noch drin sein - als "in Überliegefrist befindlich" markiert) und nach einem weiteren Jahr endgültig herausgenommen.

Die Eintragung über die Ableitung des Aufbauseminars verbleibt 5 Jahre in der Akte.

Zitat (hansi2608 @ 05.01.2011, 20:43) *
Werde ich nun wirklich ,in den nächsten zwei Jahren,die Füße stillhalten - Was geschieht dann :

Bin ich mit den Punkten wieder bei NULL

Ja, dann bist du wieder bei 0 Punkten. Bedenke aber, dass die 2 Jahre erst ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides gerechnet werden.

Man muss also insgesamt länger bzw. deutlich länger (wenn man z.B. erst Einspruch eingelegt hatte) verstoßfrei fahren um wieder auf 0 zu kommen.

Zitat
Was ist mit den Gründen für die die Punkte ausgesprochen wurden ? Bleiben die als Eintragungen erhalten ???

Alles weg.

Lediglich die Eintragung, dass du ein Aufbauseminar absolviert hast wird, falls das dann noch keine 5 Jahre her ist, noch drin sein.
Sieht immer wieder nett aus, sowas als einziges in der Akte bzw. ganz am Anfang eines VZR-Auszugs.

Zitat
Irgendwelche Gründe - was meinst Du ???
Ich werde den Sachbearbeiter jedenfalls nicht anrufen und fragen warum er mir kein Fahrverbot erteilt hat . (sorry- Ironie laugh.gif )

Aber du könntest fragen, warum er ein vervierfachtes Bußgeld für angemessen hält bzw. wie er darauf kommt dir das so dermaßen zu erhöhen. Da auch der Sachbearbeiter sehen wird, dass der Fall Rechtskraft erlangt hat und du sowieso nichts mehr dran ändern kannst wirst du vielleicht auch ne ehrliche Antwort bekommen.
Mich zumindest würde es interessieren - vierfaches Bußgeld - wie oft kommt das wohl vor?
Kann man die Fälle wohl an einer Hand abzählen...

Zitat (Karlson @ 05.01.2011, 22:00) *
Zitat (Q-Treiberin @ 05.01.2011, 21:13) *
Zitat (hansi2608 @ 05.01.2011, 21:09) *
....was soll dann die Überliegefrist bezwecken ???
Wenn innerhalb der zwei Jahre ein weiterer Verstoß dazukommt, die Rechtskraft aber außerhalb der zwei Jahre liegt, sorgt die Überliegefrist dafür, dass die "alten" Punkte nicht vergessen werden und somit wieder aufleben..
Hier gilt nämlich das Tattagsprinzip.

ja, und für den beginn, bzw. das Erlöschen der Punkte, das datum der rechtskraft...irgendwie...schizzo!

Aber politische Absicht.

Anders könnte man durch Einspruch einlegen und ein bisschen geschicktes Taktieren erreichen, dass man eine ziemlich lange Zeit, mehrere Monate bis ein Jahr ließen sich problemlos erreichen, quasi nur virtuell mit Punkten belastet ist.

Beispiel:
Verstoß am 01.01.2011 - Rechtskraft am 01.09.2011 - Eintrag der Punkte

Wenn die Tilgung jetzt bereits am 01.01.2013 geschehen würde wäre der findige Autofahrer statt der 24 Monate nur 15 Monate mit Punkte (und den entsprechenden negativen Begleiterscheinungen) unterwegs gewesen. Durch Beginn der 2 Jahresfrist mit Eintritt der Rechtskraft wird gesichert dass jeder die vollen 2 Jahre punktebelastet ist.

Dass man damit dann durch Mischung mit dem Tattagsprinzip erreicht, dass, gerade wer Einspruch eingelegt hatte wesentlich länger als 2 Jahre verstoßfrei fahren muss um wieder auf 0 zu sein hat man wohl als 'Kollateralschaden' mitgenommen.
Vielleicht auch nicht ganz unbewusst - so nach dem Motto:
"Wer sein Recht gegen den Staat sucht soll ruhig noch ein negative Begleiterscheinungen mitbekommen..."
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Nike 52
Beitrag 06.01.2011, 04:50
Beitrag #34


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Also ich schließe mich hier @mir an und hätte auch keinen Einspruch eingelegt. Warum dies?

- Der Betroffene ist erheblich (auch einschlägig) vorbelastet, was die Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzung begründen kann
- M.E. hat das Aufbauseminar zwar zu einer Reduzierung der Punkte beigetragen, die den Punkten zugrundeliegende(n) Entscheidung(en) werden hierdurch aber nicht automatisch tilgungsreif; sie bleiben also u.U. weiterhin verwertbar
- Sowohl die vorausgegangenen, z.T. erhöhten Bußgelder, als auch das Aufbauseminar war offenbar nicht geeignet, beim Betroffenen ein dauerhaft rechtstreues Verhalten sicherzustellen (ein Mobiltelefon kann nur vorsätzlich benutzt werden)

Die Bußgeldstelle hat das letzte Fehlverhalten des Betroffenen anscheinend als beharrlich pflichtverletzend bewertet, hielt aber die eigentlich gebotene Verhängung eines FV für unangemessen. Daher hat sie sich entschlossen die Regelbuße angemessen anzuheben. In der Vergangenheit (vor nur drei bis vier Monaten !) wurde die Regelbuße bei dem Betroffenen bereits einmal moderat erhöht, ohne den erwünschten Erfolg erzielen zu können.

Wäre ein Fahrverbot verhängt worden, soll die damit verbundene Denkzettelwirkung den Betroffenen ermahnen, sich künftig rechtstreu zu verhalten. Das hier zu verhängende (erhöhte) Bußgeld soll möglichst die gleiche Wirkung erzielen. Die Regelbuße von 40 € lediglich zu verdoppeln, kann diesen Zweck sicherlich nicht erreichen. Die Behörde hat daher entschieden, ein Bußgeld von 155 € festzusetzen, was in etwa dem vierfachen der Regelbuße entspricht.

Warum sollte ich jetzt annehmen, dass hier ermessensfehlerhaft, gar willkürlich entschieden worden ist und ein Richter zu einer milderen Bebußung kommen wird, was ich als Grund für einen Einspruch ansehen könnte? Klar kann er, er kann aber auch ein höheres Bußgeld erforderlich halten, um die geforderte Denkzettelwirkung sicherzustellen. Daher wäre mir das Risiko zu groß.

So ärgerlich die misslichen Umstände (defekte Freisprecheinrichtung crybaby.gif ) auch sein mögen, die „mich“ hier in das Netz der Ordnungshüter getrieben haben, würde ich mich doch eher freuen hier mit einem blauen Auge davon gekommen zu sein, gerade wenn ich beruflich auf den Führerschein angewiesen bin whistling.gif .
Und die hier gezeigten Reaktionen lassen ja auch vermuten, dass die von der Bußgeldstelle beabsichtigte Wirkung beim Adressaten „angekommen“ ist wavey.gif .


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mir
Beitrag 06.01.2011, 06:07
Beitrag #35


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Wundern tut mich das System allerdings auch. Um VT auszusieben, die dauerhaft gegen verschiedene Vorschriften der StVO verstoßen, dafür gibt's ja schon das Punktesystem.

Der Handyverstoß liegt im Katalog unter den Punkteverstößen im unteren Bereich. § 4 Abs. 4 BKatV sieht beispielhaft Fahrverbot für den Fall vor, daß ein Geschwindigkeitsverstoß, der 3 Punkte wert ist, innerhalb von 1 Jahr mehrfach begangen wird. Zweck scheint mir zu sein, gleichartige Verstöße derselben Art härter zu ahnden, weil der VT demonstriert hat, daß der normale Satz zur Abschreckung nicht genügt. Das auf beliebige Verstöße bei höherem Punktekonto auszudehnen, kommt mir komisch vor, um nicht zu sagen, willkürlich. Ob das üblich ist und vor Gericht durchgeht, da habe ich keine Ahnung.

Daß verschiedene Behörden da zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wundert mich dagegen weniger. Es gibt ja kein festgesetztes Kriterium.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Mr.Mijagi
Beitrag 06.01.2011, 12:32
Beitrag #36


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Zitat (Nike 52 @ 06.01.2011, 04:50) *
Die Bußgeldstelle hat das letzte Fehlverhalten des Betroffenen anscheinend als beharrlich pflichtverletzend bewertet, hielt aber die eigentlich gebotene Verhängung eines FV für unangemessen.

Wie kommst du denn darauf, dass eigentlich ein Fahrverbot geboten gewesen wäre?

Und wie kann etwas gleichzeitig "geboten" und "unangemessen" sein?
Tut sich da nicht ein gewaltiges Logikloch auf?

Zitat
Daher hat sie sich entschlossen die Regelbuße angemessen anzuheben.

Die Vervierfachung einer Buße ist wohl kaum noch angemessen zu nennen.

Zitat
Die Regelbuße von 40 € lediglich zu verdoppeln, kann diesen Zweck sicherlich nicht erreichen.

Bauchgefühl?

Oder wodurch wird das belegt?
Muss schön sein, wenn man von einer Maßnahme schon vorher sagen kann, dass sie nichts bringen wird. Stellt sich dann aber natürlich die Frage warum das das 'standardmäßige' Vorgehen ist?

Denn soweit das möglich ist kann man wohl sagen, dass das übliche Vorgehen 'Bußgeld erhöhen, ..., Bußgeld verdoppeln, ..., Fahrverbot erteilen' ist. Auch wenn es natürlich kein System gibt wann man mit dem Vorgehen anfängt oder wie häufig 'Stufen' angewandt werden. Für die zentrale bayrische Bußgeldstelle ist ja auch die erste Erhöhung grundsätzlich eine Verdoppelung.

Zitat
Warum sollte ich jetzt annehmen, dass hier ermessensfehlerhaft, gar willkürlich entschieden worden ist und ein Richter zu einer milderen Bebußung kommen wird, was ich als Grund für einen Einspruch ansehen könnte?

Zum einen weil eine Vervierfachung einer Geldbuße wohl extrem selten ist. Überlege mal wie häufig hier Ratsuchende mit solch einem überhöhten Bußgeld aufschlagen. Wie oft hast du auch nur davon gehört, dass ein Bußgeld vervierfacht worden ist?

Und das bei jemand mit einem Punktestand von 4 (!) Punkten.

Das halte ich für ermessensfehlerhaft und hätte ich daher gerichtlich überprüfen lassen, mir aber zumindest eine ordentliche Begründung der Bußgeldstelle abgeholt.

Dass diese auf Nachfrage des Threaderöffners scheinbar nicht kam, zeigt schon die Willkürlichkeit an. Dass nirgendwo transparent einzusehen ist ab wann etc. solche Vervielfachungen angewandt werden stellt die Willkür dann deutlich heraus.

Zitat
Klar kann er, er kann aber auch ein höheres Bußgeld erforderlich halten, um die geforderte Denkzettelwirkung sicherzustellen. Daher wäre mir das Risiko zu groß.

Ja, der Richter ist nicht an den Bußgeldkatalog gebunden.

Aber ernsthaft:
Denkst du wirklich, dass jemand eine Vervierfachung der Buße nicht für ausreichend hält und das nochmal erhöht?

Wieviele Fälle sind da bekannt?

Und wo würdest du die Grenze ansetzen, ab der du die Buße für nicht mehr für angemessen hälst?
Bei einer Verachtfachung? Verzehnfachung?
Oder erst wenn wegen der Höhe des Betrages auf Tagessätze umgerechnet wird?

Zitat
So ärgerlich die misslichen Umstände (defekte Freisprecheinrichtung crybaby.gif ) auch sein mögen, die „mich“ hier in das Netz der Ordnungshüter getrieben haben, würde ich mich doch eher freuen hier mit einem blauen Auge davon gekommen zu sein, gerade wenn ich beruflich auf den Führerschein angewiesen bin whistling.gif .

Man kann sich ja über vieles freuen - aber ein Kinnhaken der Bußgeldstelle gehört für mich sicher nicht dazu. Für eine unangemessene Behandlung auch noch dankbar zu sein - wirklich nicht.

Zitat
Und die hier gezeigten Reaktionen lassen ja auch vermuten, dass die von der Bußgeldstelle beabsichtigte Wirkung beim Adressaten „angekommen“ ist wavey.gif .

Wieder jemand dem man mit vollkommen übertriebenen Mitteln Angst gemacht hat.

Dass das System absolut untauglich ist kann man doch schon daran erkennen, dass niemand sagen kann, welche zusätzliche 'Strafe' den Threaderöffner beim nächsten Verstoß, ob fahrlässig oder vorsätzlich begangen ereilen wird.
Muss er dann wirklich den Führerschein für einen Monat abgeben? Oder etwa doch nicht?
Und hätte er es gewusst, wenn er nicht den Weg hierher gefunden hätte?

Seine Reaktion auf JTHs Posting, "Du machst mir richtig Angst", ist eigentlich eindeutig:
Er hätte es nicht gewusst.

Wie soll also ein System das verschiedene Abstufungen bereithält Verkehrsteilnehmer erziehen, abschrecken etc. wenn weder bekannt ist welche verschiedene Abstufungen dieses System enthält, vollkommen intransparent ist, wann welche Stufen erreicht werden und die Höhe dieser Stufen auch willkürlich festgelegt werden kann (Erhöhung um 50%, 100%, hier sogar 300%) - auch bei annähernd gleichen Verstößen und ansonsten gleichen Voraussetzungen (siehe oben)?

Sorry, aber das geht nicht.
Das System erreicht also seinen Sinn nicht - stattdessen kommt es für viele Verkehrsteilnehmer dann zu vollkommen überraschenden Bußgeldbescheiden. Das führt dann noch zusätzlich zu Ärger, erstrecht, wenn dem Betroffenen an Ort und Stelle von den anhaltenden Beamten nur die Regelbuße ohne Hinweis, dass es eben nur die Regelbuße ist, genannt wurde...

Zitat (mir @ 06.01.2011, 06:07) *
Wundern tut mich das System allerdings auch. Um VT auszusieben, die dauerhaft gegen verschiedene Vorschriften der StVO verstoßen, dafür gibt's ja schon das Punktesystem.

Man hat hier durch die Hintertür ein weiteres Bestrafungssystem eingeführt indem es auch noch keinerlei Vorgaben für die die 'Strafen' Verhängenden gibt.

Zitat
Daß verschiedene Behörden da zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wundert mich dagegen weniger. Es gibt ja kein festgesetztes Kriterium.

Es gibt ja noch nichtmal einen festgesetzten 'Strafrahmen'.

Durch solche Bußgeldbescheide wie gegen den Threaderöffner wird ausgelotet wie weit man gehen kann. Beim nächsten Mal wird vielleicht noch ein bisschen mehr erhöht, bis irgendwann einmal doch jemand entscheidet, dass es unangemessen ist.

Dahinter steht wohl eine klare monetäre Absicht, aber das wäre ja z.B. für die bayrische Bußgeldstelle bzw. die bayrische Polizei mit ihren hier von einem Mitarbeiter einer Bußgeldstelle eindeutig als rechtswidrig benannten Bußgeldbescheiden nichts neues.

@hansi2608:
Welche Bußgeldstelle wars denn?
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Mr.T
Beitrag 06.01.2011, 12:33
Beitrag #37


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Zitat (Mr.Mijagi @ 06.01.2011, 12:20) *
Und das bei jemand mit einem Punktestand von 4 (!) Punkten.
Was hat denn jetzt der Punktestand damit zu tun? unsure.gif


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Gruß Mr.T

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Peter Lustig
Beitrag 06.01.2011, 12:50
Beitrag #38


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Zitat (Mr.Mijagi @ 06.01.2011, 02:15) *
Sie nennen es 'pflichtschuldiges Ermessen' ...

Nö, das nennt man 'pflichtgemäßes' Ermessen. Wenn Du hier schon mit Fachausdrücken herumwirfst, dann verwende wenigstens die richtigen. wink.gif

Zitat (Mr.Mijagi @ 06.01.2011, 12:32) *
Dahinter steht wohl eine klare monetäre Absicht, aber das wäre ja z.B. für die bayrische Bußgeldstelle bzw. die bayrische Polizei mit ihren hier von einem Mitarbeiter einer Bußgeldstelle eindeutig als rechtswidrig benannten Bußgeldbescheiden nichts neues.

Woher beziehst Du denn diese Biertischweisheit?
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Mr.Mijagi
Beitrag 06.01.2011, 13:08
Beitrag #39


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Zitat (Mr.T @ 06.01.2011, 12:33) *
Zitat (Mr.Mijagi @ 06.01.2011, 12:20) *
Und das bei jemand mit einem Punktestand von 4 (!) Punkten.
Was hat denn jetzt der Punktestand damit zu tun? unsure.gif

Nun, der Punktestand ergibt sich durch die Eintragungen im Verkehrszentralregister.

Mit 4-6 Eintragungen die zusammen mit 4 Punkten zu bewerten sind, also in der untersten Sektion der verschiedenen Stufen des Punktsystems und der Ableistung eines Aufbauseminars könnte man vor einem Richter durchaus ein anderes Standing haben als ein Verkehrsteilnehmer mit 4-6 und z.B. 9 Punkten, der sich schon in der zweiten Stufe des Punktsystems befindet und bisher nicht durch innere Beschäftigung bzw. Reflektion seiner Verstöße auffiel.
Der Threaderöffner hat im Gegensatz dazu die möglichen Angebote und Hilfestellungen in Anspruch genommen und dadurch gezeigt, dass ihm nicht einfach alles 'scheißegal' ist.

Zitat (Peter Lustig @ 06.01.2011, 12:50) *
Zitat (Mr.Mijagi @ 06.01.2011, 02:15) *
Sie nennen es 'pflichtschuldiges Ermessen' ...

Nö, das nennt man 'pflichtgemäßes' Ermessen. Wenn Du hier schon mit Fachausdrücken herumwirfst, dann verwende wenigstens die richtigen. wink.gif

Ja, da hast du recht - ich habe geschludert.

Der Smiley ist daher absolut angemessen... wink.gif

Zitat
Zitat (Mr.Mijagi @ 06.01.2011, 12:32) *
Dahinter steht wohl eine klare monetäre Absicht, aber das wäre ja z.B. für die bayrische Bußgeldstelle bzw. die bayrische Polizei mit ihren hier von einem Mitarbeiter einer Bußgeldstelle eindeutig als rechtswidrig benannten Bußgeldbescheiden nichts neues.

Woher beziehst Du denn diese Biertischweisheit?

Aus dem Verkehrsportal! wink.gif

Es ist bekannt dass die Bußgeldstelle im bayrischen Polizeiverwaltungsamt Bußgeldbescheide für Verstöße im ruhenden Verkehr (Falschparken) erlässt. Und das obwohl sie keinerlei Anhaltspunkte haben kann ob der Halter auch der Fahrer war.
Der User tomcraft, der wie ebenfalls bekannt, Mitarbeiter einer Bußgeldstelle ist hat diese Praxis im Verkehrsportal widerholt wörtlich als rechtswidrig bezeichnet.
Der Erlass eines Kostenbescheids wenn man den Fahrer nicht feststellen kann wäre geboten.

Ein Bußgeldbescheid bringt aber einiges mehr an Einnahmen (z.B. bei einer Buße von 25€ eine Gesamtsumme von 48,50€ inkl. Auslagen und Gebühren gegenüber einem Kostenbescheid von 18,50€ insgesamt) - da der Erlass eines Bußgeldbescheides sicher nicht teurer ist als der Erlass eines Kostenbescheides steht ein Mehrergebnis von 30€ im Raum.
Dafür lohnt es sich wohl für die bayrische Polizei schon etwas 'Recht zu biegen'.

Oder was vermutest du als Beweggrund, wenn nicht monetäre Interessen?

Die Verwaltungsbehörde der Landeshauptstadt München verfährt ebenso. Interessant hierbei ist, dass bei Firmenfahrzeugen in gleichen Fällen Kostenbescheide erstellt werden. Man weiß also eigentlich wie es geht...

Zudem sich wohl auch die wenigsten beschweren, denn der Begriff der 'Halterhaftung im ruhenden Verkehr', die es ja so nunmal nicht gibt, wird ja gerne kolportiert. Dass es in Wirklichkeit nur eine Kostentragungspflicht gibt und diese bei 18,50€ gedeckelt ist weiß ja kaum jemand und wird auch nicht besonders laut herum erzählt.
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JTH
Beitrag 06.01.2011, 13:09
Beitrag #40


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Der TE hat erst 4 Punkte per Seminar getilgt. Die zugehörigen Eintragungen im VZR bleiben dabei aber weiter stehen. Zudem wurde die Regel-Geldbuße zuvor bereits wegen beharrlicher Pflichtverletzung deutlich erhöht.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Nike 52
Beitrag 06.01.2011, 13:12
Beitrag #41


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Zitat (mir @ 06.01.2011, 06:07) *
Wundern tut mich das System allerdings auch. Um VT auszusieben, die dauerhaft gegen verschiedene Vorschriften der StVO verstoßen, dafür gibt's ja schon das Punktesystem.

Ich denke hierdurch sollen ja gerade die Kandidaten in den „Genuss“ eines Fahrverbots kommen (Besinnungsfunktion), die aufgrund mehrerer, für sich genommen nicht schwerwiegender Verfehlungen in einem begrenzten Zeitraum (bis 2 Jahre allgemein anerkannt, bis 5 Jahre möglich) aufgefallen sind und bei denen die bloße Erhöhung der Regelbuße nicht den erwünschten Erfolg gehabt hat.

Sich bei Wiederholungstäter allein auf das Punktesystem zu stützen fände ich hingegen (auch zum Schutze des Betroffenen) bedenklich, könnte ihm doch so die Fahrerlaubnis entzogen werden, ohne dass jemals ein Fahrverbot gegen ihn vollstreckt worden wäre.

@ Mr.Mijagi
Meine Gedankengänge, die mich zur Annahme des BG- Bescheids gebracht hätten, habe ich bereits dargestellt, deshalb nur kurz:

- Die vom TE beschriebenen Vorbelastungen sind wahrscheinlich noch alle berücksichtigungsfähig (5 Jahre) und z.T. einschlägig. Der Punktestand ist dabei nicht ausschlaggebend sondern der Inhalt des VZR

- wenn ein FV eigentlich (z.B. aufgrund der Anzahl der Eintragungen im VZR) geboten ist, kann es im Einzelfall durchaus unangemessen sein (Ermessen des Sachbearbeiters)

- Eine Geldbuße von „nur“ 80 € wird keine nachhaltige Denkzettelfunktion entfalten können, zumal die erst vier Monate zuvor ergangene, bereits erhöhte Buße von 110 € (anstatt 70 €) hierzu schon nicht geeignet war

- Wenn der Betroffene sich aufgrund der zugegeben unkonventionellen Erhöhung des Bußgelds nun fest vorgenommen hat, die nächsten Jahre besonders umsichtig und dadurch potentiell fehlerfrei zu fahren, ist dem Ansinnen der Allgemeinheit hiermit genüge getan ohne das es zu einem Fahrverbot kommen musste. Beides finde ich gut!

Natürlich kann ich auch voll danebenliegen und ein Richter hätte die Buße erheblich reduziert. Aus den genannten Gründen halte ich das aber für nicht wahrscheinlich und empfinde die Handlungsweise der BG- Stelle als vorbildlich u.v.a. absolut verhältnismäßig. In der Entscheidung wird deutlich, dass sich der Sachbearbeiter mit dem Einzelfall auseinandergesetzt hat und eine nach seinem Ermessen angemessene Bebußung vorgenommen hat. Das find ich gut. Ich stimme Dir aber insofern zu, dass eine Begrüngung der Entscheidung hier zweckmäßig gewesen wäre.


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Mr.T
Beitrag 06.01.2011, 13:21
Beitrag #42


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Zitat (Mr.Mijagi @ 06.01.2011, 13:08) *
Nun, der Punktestand ergibt sich durch die Eintragungen im Verkehrszentralregister.
Stimmt.

Zitat (Mr.Mijagi @ 06.01.2011, 13:08) *
Der Threaderöffner hat im Gegensatz dazu die möglichen Angebote und Hilfestellungen in Anspruch genommen und dadurch gezeigt, dass ihm nicht einfach alles 'scheißegal' ist.
Man könnte aber auch argumentieren, dass es ihm nur um die Reduzierung des Punktestandes ging. Der neue Verstoß nach dem Seminar hat doch gezeigt, dass ihm die Verkehrsregeln grundsätzlich "scheißegal" sind.
Nach deiner Argumentation müsste ein "Verkehrssünder", dem nach Erreichen von 18 Punkten (also nach Ausschöpfung der möglichen Angebote und Hilfestellungen) die Fahrerlaubnis entzogen werden musste (incl. Punktelöschung) nach anschließender Neuerteilung wieder wie ein Ersttäter behandelt werden, auch wenn noch alle Vortaten im Register eingetragen sind. Das kann doch wohl nicht sein, zumindest nicht nach meinem Rechtsverständnis.
Wenn du anderer Meinung bist, würde mich das nicht sehr wundern.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.01.2011, 13:24
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WIE HOCH die Srafe ausfällt, wenn man irgendwelche Voreintragungen hat, ist unter anderem davon abhängig, in welchem Bundesland man sich erwischen lässt.

Meine Freveltat:
Im vergangenen Oktober mit Anhänger außerorts in einem "70"- Bereich 89 km/h gefahren (nach Toleranzabzug).

Regel-Buße: 70,-€ + 22,50 € + 1 Treuepunkt.
Bei MIR waren es: 140,- € + 23,50 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot!

Wie kommt das?
Ich bin halt so doof, immer wieder dumm aufzufallen, kurz bevor die Punkte 2 Jahre alt werden. Und dann können natürlich auch Punkte aus 2005 (Rechtskraft Februar 2006) herangezogen werden.

Und BAYERN ist dafür bekannt, dass die Bußgeldbehörden alles "herausholen", was Gesetze & Verwaltungsvorschriften nur hergeben.

Na ja, nicht so schlimm, im Januar halte ich eh Winterschlaf...

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Kühltaxi
Beitrag 06.01.2011, 14:03
Beitrag #44


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Zitat (Mr.Mijagi @ 06.01.2011, 02:54) *
Mich zumindest würde es interessieren - vierfaches Bußgeld - wie oft kommt das wohl vor?
Kann man die Fälle wohl an einer Hand abzählen...

Das ist ein Sprengel der nicht einfach nur klamm ist wie fast alle sondern ganz arg klamm.... whistling.gif
Btw, so schön und vor allem nachvollziehbar wie du in diesem Beitrag hat die Vermischung von Rechtskraft- und Tattagprinzip zuungunsten des Betroffenen bei der Punkteeintragung hier noch keiner erklärt, besonderes Highlight ist der letzte Satz, ich ziehe meinen (virtuellen) Hut und verneige mich! notworthy.gif

Zitat (Nike 52 @ 06.01.2011, 04:50) *
- Der Betroffene ist erheblich (auch einschlägig) vorbelastet, was die Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzung begründen kann

Ich frage mich immer wieder wo manche Leute ihren Beharrlichkeitsbegriff herziehen. think.gif
Für mich ist Beharrlichkeit wenn jemand etwas regelmäßig immer wieder macht, wenn ich ganz großzügig bin kann ich einmal pro Woche so gerade noch gelten lassen. Zweimal in knapp zwei Jahren wie beim TE zähle ich aber bei weitem nicht dazu, erst recht nicht wenn es ganz unterschiedliche Verstöße sind.
Oder werden hier etwa für jedes erwischt werden 100-1000 Mal nicht erwischt werden einfach stillschweigend einkalkuliert? whistling.gif


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JTH
Beitrag 06.01.2011, 14:06
Beitrag #45


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Zitat (Kühltaxi @ 06.01.2011, 14:03) *
Oder werden hier etwa für jedes erwischt werden 100-1000 Mal nicht erwischt werden einfach stillschweigend einkalkuliert? whistling.gif

Durchaus möglich - oder wurdest Du bisher bei jedem Verstoß erwischt? whistling.gif

Tatsache ist aber, daß auch Voreinträge in der von Dir genannten Häufigkeit regelmäßig zur Beharrlichkeit führen.


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Mr.Mijagi
Beitrag 06.01.2011, 14:11
Beitrag #46


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Zitat (JTH @ 06.01.2011, 13:09) *
Zudem wurde die Regel-Geldbuße zuvor bereits wegen beharrlicher Pflichtverletzung deutlich erhöht.

Eine Erhöhung um 57% (von 70 auf 110€) ist also deutlich?

Was ist dann eine die übliche bayrische Erhöhung um 100%?
Deutlichst?

Und die hier verhängten 300%?
Überdeutlichst?

Oder vielleicht einfach unangemessen?

Vielleicht kannst du mal schreiben, wie oft du schon von einer derartig hohen Erhöhung (nicht beantragte Umwandlung eines Fahrverbotes) gehört hast bzw. diese mitbekommen hast.
Du bist ja sicher bei einigen Bußgeldentscheidungen auch vor Gericht zugegen...

Zitat (Nike 52 @ 06.01.2011, 13:12) *
Sich bei Wiederholungstäter allein auf das Punktesystem zu stützen fände ich hingegen (auch zum Schutze des Betroffenen) bedenklich, könnte ihm doch so die Fahrerlaubnis entzogen werden, ohne dass jemals ein Fahrverbot gegen ihn vollstreckt worden wäre.

Mag sein. Aber ist das so wichtig?
Seinen Punktestand bekommt man bekanntlich bevor es zu spät ist zweimal mitgeteilt, bei Erreichen von 8 und von 14 Punkten. Zudem wird bei 14 Punkte die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Es ist also abolut unmöglich dass man, quasi ohne es mitzubekommen 18 Punkte sammelt und dann von einem Fahrerlaubnisentzug überrascht wäre.
Ein Fahrverbot braucht es also nicht um anzukündigen, dass der Punktestand kritisch wird. Es ist dafür auch nicht gedacht und meiner Meinung nach nicht geeignet.

Zudem wissen wir schlciht nicht ob gegen den Threaderöffner bereits ein Fahrverbot nach Bußgeldkatlog verhängt wurde.

Zitat
- wenn ein FV eigentlich (z.B. aufgrund der Anzahl der Eintragungen im VZR) geboten ist

Wie kommst du denn immer wieder darauf, dass ein Fahrverbot geboten gewesen wäre?
Es gibt dafür doch noch nichtmal eine Regel nach der das geboten wäre.

Zitat
- Eine Geldbuße von „nur“ 80 € wird keine nachhaltige Denkzettelfunktion entfalten können, zumal die erst vier Monate zuvor ergangene, bereits erhöhte Buße von 110 € (anstatt 70 €) hierzu schon nicht geeignet war

Wie erwähnt, dafür dass du dir so sicher bist ist das aber eben doch das übliche Vorgehen.

Zitat
- Wenn der Betroffene sich aufgrund der zugegeben unkonventionellen Erhöhung des Bußgelds nun fest vorgenommen hat, die nächsten Jahre besonders umsichtig und dadurch potentiell fehlerfrei zu fahren, ist dem Ansinnen der Allgemeinheit hiermit genüge getan ohne das es zu einem Fahrverbot kommen musste. Beides finde ich gut!

Der Betroffene hat sich das nicht aufgrund des erhöhten Bußgelds vorgenommen, sondern weil ihm hier mitgeteilt wurde, dass beim nächsten Verstoß ein Monat Fahrverbot die Folge sein könnte.

Das er das erst hier erfahren musste und wahrscheinlich tausende Verkehrsteilnehmer das gar nicht erfahren, bis es dann im Bußgelbescheid steht zeigt doch schon wie wenig dieses System hinbringt.

Würde man wenigstens im Bescheid oder in einem Begleitschreiben auf die weiteren möglichen Folgen hinweisen. Aber dann müsste man ja vielleicht auch ein einheitliches Erhöhungssystem haben. Wäre schon wieder Arbeit...

Zitat
Aus den genannten Gründen halte ich das aber für nicht wahrscheinlich und empfinde die Handlungsweise der BG- Stelle als vorbildlich u.v.a. absolut verhältnismäßig. In der Entscheidung wird deutlich, dass sich der Sachbearbeiter mit dem Einzelfall auseinandergesetzt hat und eine nach seinem Ermessen angemessene Bebußung vorgenommen hat. Das find ich gut.

Mir graust gerade. Aber es müssen ja nicht alle einer Meinung sein.

Ich befürchte jedoch, dass du eine Erhöhung um 500 oder 700% ähnlich verteidigen würdest...

Zitat (Mr.T @ 06.01.2011, 13:21) *
Man könnte aber auch argumentieren, dass es ihm nur um die Reduzierung des Punktestandes ging.

Ja, diese Argumentation kenne ich. Sie berücksichtigt meiner Meinung nach aber nicht, dass man einiges an Zeit investiert hat um sich mit dem Verkehrswesen zu beschäftigen und lässt außer Acht dass es zumindest den Willen gab sich mit der Problematik auseinander zu setzen...

Zitat
Der neue Verstoß nach dem Seminar hat doch gezeigt, dass ihm die Verkehrsregeln grundsätzlich "scheißegal" sind.

... ich gestehe aber ein, dass die Vorsatz'tat' hier, im Gegensatz zu einer fahrlässig begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung, nicht gerade für den Betroffenen spricht.

Zitat
Nach deiner Argumentation müsste ein "Verkehrssünder", dem nach Erreichen von 18 Punkten (also nach Ausschöpfung der möglichen Angebote und Hilfestellungen) die Fahrerlaubnis entzogen werden musste (incl. Punktelöschung) nach anschließender Neuerteilung wieder wie ein Ersttäter behandelt werden, auch wenn noch alle Vortaten im Register eingetragen sind.

Nein, müsste er nicht.

Denn es macht meiner Meinung nach schon einen Unterschied ob diese Angebote und Hilfestellungen freiwillig in Aspruch genommen werden oder ob man den Betroffenen dazu zwingen musste und er dann dennoch, trotz zweier Warnungen vorher die Fahrerlaubnis entzogen bekommt.

Ich bin auch nicht der Meinung, wie du ja implizierst, dass der Threaderöffner wie ein Ersttäter zu behandeln gewesen wäre, aber gegenüber jemandem der bei ähnlicher Vorgeschichte kein Seminar besucht hat würde ich ihm einen Bonus einräumen.

Zitat
Wenn du anderer Meinung bist, würde mich das nicht sehr wundern.

Ich überrasche gern... wink.gif
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MickyMaus
Beitrag 06.01.2011, 14:14
Beitrag #47


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Zitat (lemonshark @ 05.01.2011, 21:34) *
Aus meiner Sicht ist das Telefonierverbot eines der wenigen wirklich sinnvollen! Du glaubst nicht, wie oft mir schon jemand wegen völlig dämlichen Fahrweise aufgefallen ist, der dann ein Handy am Ohr klemmen hatte. Die sehen keine Spur mehr, finden keinen Blinker, merken offenbar überhaupt nicht mehr, wie langsam oder schnell sie fahren etc.

Da bin ich einer Meinung mit dir. Aber es wurde bereits angesprochen: Selbst mit Freisprecheinrichtung ist das Fahrverhalten nicht viel besser. Es ist offensichtlich nicht die fehlende rechte (oder linke) Hand, sondern tatsächlich die geistige Abwesenheit. Daher sehe ich Telefonieren am Steuer generell als Problem.

Zum Thema mit der defekten Freisprecheinrichtung: Mag soweit erstmal Pech sein, ist aber kein wirklicher Rechtfertigungsgrund. Fürs nächste Mal ein Headset geschnappt, schon passts wieder. Da reicht i.d.R. das Kabel-Headset aus, was bei den meisten Telefonen zum Grundumfang gehört. Alles andere ist Faulheit, die letztlich wieder bestraft wird dry.gif


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Viele Grüße,
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JTH
Beitrag 06.01.2011, 14:17
Beitrag #48


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Zitat (Mr.Mijagi @ 06.01.2011, 14:11) *
Vielleicht kannst du mal schreiben, wie oft du schon von einer derartig hohen Erhöhung (nicht beantragte Umwandlung eines Fahrverbotes) gehört hast bzw. diese mitbekommen hast.
Du bist ja sicher bei einigen Bußgeldentscheidungen auch vor Gericht zugegen...

Beim Wegfall eines fakultativen Fahrverbotes vor Gericht bewegt sich das im Urteil festgelegte Bußgeld regelmäßig in dieser Region.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Nike 52
Beitrag 06.01.2011, 14:23
Beitrag #49


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Zitat (Mr.T @ 06.01.2011, 13:21) *
Zitat (Mr.Mijagi @ 06.01.2011, 13:08) *
Nun, der Punktestand ergibt sich durch die Eintragungen im Verkehrszentralregister.
Stimmt.

Hier nicht ganz, da der Punktestand ja durch das freiwillige Aufbauseminar reduziert wurde, während die Eintragungen noch im Register enthalten, und damit vorwerfbar sein können. Möglicherweise hat @Mr.Mijagi das ja verkannt, da er den TE allein aufgrund von nur 4 Punkte für minder belastet hält.

Zitat (Kühltaxi @ 06.01.2011, 14:03) *
Für mich ist Beharrlichkeit wenn jemand etwas regelmäßig immer wieder macht, wenn ich ganz großzügig bin kann ich einmal pro Woche so gerade noch gelten lassen. Zweimal in knapp zwei Jahren wie beim TE zähle ich aber bei weitem nicht dazu, erst recht nicht wenn es ganz unterschiedliche Verstöße sind.

Deine Ansicht wird aber von den Gerichten nicht geteilt. Es gibt eine Entscheidung des BayObLG (NZV 2004, 48) wonach bereits bei zwei! Geschwindigkeitsverstöße (22 und 25 km/h), begangen innerhalb weniger als zwei Jahren!, beharrliche Pflichtverletzung bejaht wurde.


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MickyMaus
Beitrag 06.01.2011, 14:25
Beitrag #50


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Zitat (JTH @ 06.01.2011, 14:17) *
Zitat (Mr.Mijagi @ 06.01.2011, 14:11) *
Vielleicht kannst du mal schreiben, wie oft du schon von einer derartig hohen Erhöhung (nicht beantragte Umwandlung eines Fahrverbotes) gehört hast bzw. diese mitbekommen hast.
Du bist ja sicher bei einigen Bußgeldentscheidungen auch vor Gericht zugegen...

Beim Wegfall eines fakultativen Fahrverbotes vor Gericht bewegt sich das im Urteil festgelegte Bußgeld regelmäßig in dieser Region.

Wegfall eines fakultativen Fahrverbots? unsure.gif Ist das wirklich das, was du meinst? Der Wegfall eines fakultativen Fahrverbots ist der Regelfall, keine Ausnahme, die eine Bußgelderhöhung nach sich zieht.
Zumal das Telefonieren am Steuer weder im Regelsatz noch ein fakultatives Fahrverbot nach sich zieht.


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