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> Fahrerkarte defekt, was nun?
Sponge
Beitrag 09.12.2010, 22:20
Beitrag #1


Neuling


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Hi und Hallo zusammen,

habe ein kleines dummes Problem und hoffe das Ihr mir helfen könnt.

Meine Fahrerkarte ist vorgestern durch einen dummen Zufall in den Aktenvernichter gekommen und nein smile.gif es war nicht mit absicht, war alles "legal" auf der Karte.
Habe mir gestern eine neue beantragt und nun habe ich schon mehrere verschiedene Meinungen als Antwort bekommen was ich machen soll/kann um weiter zu fahren ohne Pobleme zu bekommen.
Meine Karte wurde am 26.11.2010 das letzte mal ausgelesen also bis dahin alles nachvollziehbar, am 29.11.2010 habe ich das Fahrzeug (Leihwagen) gewechselt und von da an fehlen mir jetzt die Daten. Habe heute und morgen frei und bekomme am Montag wieder einen anderen LKW. Eine Bescheinigung des neuen Antrag der Fahrerkarte habe ich bekommen.
Soweit mir bekannt ist muss ich jetzt bis zur neuen Fahrerkarte täglich eine Ausdruck machen und mit Namen, FS-Nummer versehen, richtig?
Was ist mit den fehlenden Tagen? Muss ich jetzt ein handschriftliches Formblatt ausfüllen wenn ja gibt es eine vorlage?

Ich danke euch für eure Hilfe


Sponge



"ich bin nicht so stark wie Arnold Schwarzenegger, ich bin nicht so schön wie Brad Pitt aber ich kann lecken wie Lassie"
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blackdodge
Beitrag 09.12.2010, 22:31
Beitrag #2


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von der Sache her darfst Du keinen LKW mit digi KG fahren, bis Du ne neue Karte hast. oder du führst die Schnipsel mit (der Karte)

Die gesicherten Daten bis zum letzten Download auf ne CD brennen und mitnehmen, was hast Du in der übrigen Zeit gemacht ?

ggf. Datendownload und Datei mit nehmen.


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Sponge
Beitrag 09.12.2010, 23:13
Beitrag #3


Neuling


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Zitat (blackdodge @ 09.12.2010, 22:31) *
von der Sache her darfst Du keinen LKW mit digi KG fahren, bis Du ne neue Karte hast. oder du führst die Schnipsel mit (der Karte)


Gibt es da nicht so eine Regelung Bei Verlust oder defekt 15 Tage oder so?

Zitat (blackdodge @ 09.12.2010, 22:31) *
Die gesicherten Daten bis zum letzten Download auf ne CD brennen und mitnehmen, was hast Du in der übrigen Zeit gemacht ?


Die gesicherten Daten sollte ich bekommen auf CD und in der restlichen Zeit vom Letzten auslesen bis vorgestern mit Leihwagen unterwegs.

Zitat (blackdodge @ 09.12.2010, 22:31) *
ggf. Datendownload und Datei mit nehmen.

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Danke

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 09.12.2010, 23:22
Bearbeitungsgrund: Zitate und Antworten sichtbar gemacht
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Jens
Beitrag 09.12.2010, 23:29
Beitrag #4


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Zitat (Sponge @ 09.12.2010, 23:13) *
Gibt es da nicht so eine Regelung Bei Verlust oder defekt 15 Tage oder so?

Beim BAG findest du zum Thema Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte bzw. funktionsunfähiger Fahrerkarte folgende Auskunft:
Zitat
Sie dürfen Ihre Fahrt ohne Fahrerkarte bis höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist. Sie müssen aber nachweisen, dass es nicht möglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen.

Beachte bitte, daß dort von Fahrt die Rede ist. Du darfst also nicht einfach 15 Tage lang täglich neue Fahrten durchführen.


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meisterLars
Beitrag 10.12.2010, 06:52
Beitrag #5


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Zitat
Beachte bitte, daß dort von Fahrt die Rede ist. Du darfst also nicht einfach 15 Tage lang täglich neue Fahrten durchführen.


Würde also im Umkehrschluß heißen:
Wenn einem Fahrer das Portemonnaie (wo die Fahrerkarte drin ist, weil Mitführpflicht) geklaut wird, dann ist der Fahrer für die Firma nutzlos. Im schlimmsten Fall wird er freigestellt und darf erst wieder seinen Dienst antreten, wenn die neue Fahrerkarte da ist... blink.gif
Kann ich irgendwie nicht glauben... think.gif
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blackdodge
Beitrag 10.12.2010, 09:39
Beitrag #6


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ist aber leider so.

Ich würde hier selbst aber eine Ermessensentscheidung fällen.

Zumal ich als Fahrer ja nicht nachweisen kann, wo ich losgefahren bin ( Start und Ziel in D ). Die Ausdrucke würde ich aber in jedem Fall sehen wollen.


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Feuerstein
Beitrag 10.12.2010, 19:30
Beitrag #7


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Zitat (meisterLars @ 10.12.2010, 06:52) *
Zitat
Beachte bitte, daß dort von Fahrt die Rede ist. Du darfst also nicht einfach 15 Tage lang täglich neue Fahrten durchführen.


Würde also im Umkehrschluß heißen:
Wenn einem Fahrer das Portemonnaie (wo die Fahrerkarte drin ist, weil Mitführpflicht) geklaut wird, dann ist der Fahrer für die Firma nutzlos. Im schlimmsten Fall wird er freigestellt und darf erst wieder seinen Dienst antreten, wenn die neue Fahrerkarte da ist... blink.gif
Kann ich irgendwie nicht glauben... think.gif


Dem ist nicht so.

Fahrer, die "Inhaber" einer Fahrerkarte sind, dürfen grundsätzlich Fahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten führen. "Inhaber" ist jeder, dem eine Karte ausgestellt wurde - unabhängig davon, ob er tatsächlich darüber verfügen kann (Defekt, Diebstahl ...).

Wenn die Karte aus bestimmten Gründen nicht genutzt werden kann, darf der Fahrer für die Dauer von maximal 15 Tagen uneingeschränkt am Verkehr teilnehmen. Die 15 Tage ergeben sich aus

Zitat
Art. 16 (3) VO (EWG) 3821(85)
Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eine Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen ...


wobei der Begriff "Fahrt" nicht als einmaliges Ereignis (Tagesschicht) zu verstehen ist sondern als Tätigkeit im allgemeinen.

Damit die 15 Tage auch eingehalten werden können, hat Brüssel folgendes in die 3821 geschrieben:

Zitat
Art. 14 (4a) VO (EWG) 3821/85
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte stellt die ausstellende Behörde binnen fünf Werktagen nach Eingang eines entsprechenden begründeten Antrags eine Ersatzkarte aus.

und
Art. 15(1) VO (EWG) 3821/85
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen die Fahrer bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen einen Antrag auf Ersetzung der Karten stellen.


Während dieser 15 Tage ist der Fahrer hierzu verpflichtet:

Zitat
Art. 15 (1) VO (EWG) 3821/85
Wenn eine Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet, hat der Fahrer:

a) zu Beginn seiner Fahrt die Angaben über das von ihm gelenkte Fahrzeug auszudrucken und in den Ausdruck:

i) die Angaben, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), einzutragen und seine Unterschrift anzubringen;

ii) die in Absatz 3 zweiter Gedankenstrich Buchstaben b, c und d genannten Zeiten einzutragen;

b) am Ende seiner Fahrt die Angaben über die vom Kontrollgerät aufgezeichneten Zeiten auszudrucken, die vom Fahrtenschreiber nicht erfassten Zeiten, in denen er seit dem Erstellen des Ausdrucks bei Fahrtantritt andere Arbeiten ausgeübt hat, Bereitschaft hatte oder eine Ruhepause eingelegt hat, zu vermerken und auf diesem Dokument
die Angaben einzutragen, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), sowie seine Unterschrift anzubringen.


Ein Verbot, am gewerblichen Güterkraftverkehr wegen fehlender (Inhaber !) oder defekter Fahrerkarte teilzunehmen, ist weder aus der 3821 herauszulesen noch entspricht es dem Regelungswillen der Herren in Brüssel:
Gerade mit den oben zitierten Bestimmungen trägt man dem Umstand Rechnung, dass Technik (Fahrerkarte) auch mal kaputt geht, verloren oder gestohlen wird und gewährleistet dennoch die (vorübergehende) weitere Berufsausübung.

Jede andere Interpretation ist Unfug.
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Jens
Beitrag 10.12.2010, 21:04
Beitrag #8


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Zitat (Feuerstein @ 10.12.2010, 19:30) *
wobei der Begriff "Fahrt" nicht als einmaliges Ereignis (Tagesschicht) zu verstehen ist sondern als Tätigkeit im allgemeinen.

Woraus ergibt sich diese Interpretation?


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malice
Beitrag 10.12.2010, 21:17
Beitrag #9


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Ich schließe mich zu 100% an Herrn Feuerstein an! :-)

Hallo Jens!
Sollte das Ziel sein, mit den Verlust einer funktionierenden Fahrerkarte nur noch die Fahrt zu beenden, bzw. bis zu Regelstandort seiner Fahrzeug zurückzukehren, so wäre dies Sinngemäß entsprechend in VO aufgenommen worden!

Hier wird jedoch ausschließlich Neutral das Wort "Fahrt" verwendet, das an keine weitere Voraussetzungen, Bedingungen oder sonstiges gebunden ist, abgesehen von die Einschränkung auf idR. max. 15 Kalendertage bzw. 2 Wochen nach Verlust.
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Jens
Beitrag 10.12.2010, 21:36
Beitrag #10


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Zitat (malice @ 10.12.2010, 21:17) *
Hier wird jedoch ausschließlich Neutral das Wort "Fahrt" verwendet

Es wid im Singular "seine Fahrt" benutzt. Wenn gewollt wäre, daß der Fahrer ohne im Besitz einer funktionsfähigen Karte zu sein, noch 15 Tage lang fahren darf, warum steht das dann nicht so da?

Für mich gibt der Text die Interpretation von @Feuerstein nicht her, und deine Erklärung trägt auch nicht zu meiner Erhellung bei,


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malice
Beitrag 10.12.2010, 21:43
Beitrag #11


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Sollte der Fahrer tatsächlich nur die aktuelle Fahrt beenden dürfen, wäre folgende Zitat fehlerhaft:
Zitat
Wenn eine Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet, hat der Fahrer:

a) zu Beginn seiner Fahrt die Angaben über das von ihm gelenkte Fahrzeug auszudrucken und in den Ausdruck:
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Pfeiffermit3f
Beitrag 19.04.2012, 15:38
Beitrag #12


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Hallo
Beim Recherchieren einer anderen Frage bin ich auf diesen schon älteren Fred gestoßen - und finde es schade, dass er so unvermittelt aufgehört hat.
Hat sich denn in den letzten eineinhalb Jahren etwas getan, um diese Frage definitiv zu beantworten?

In der Sache selbst schließe ich mich eher den Ausführungen von @Jens an, wenn dies noch jemanden interessieren sollte dry.gif
Offenbar wird das Wörtchen "Fahrt" hier falsch interpretiert. Wenn der Verordnungsgeber gewollt hätte, dass man 15 Tage lang ohne Karte im Falle eines Defektes etc. fahren könnte, wäre doch die Formulierung eine andere gewesen, z.B.: "Bei Defekt etc kann 15 Tage lang ohne Fahrerkarte gefahren werden."

Ich denke mal, dass der Verordnungsgeber hier die Heimfahrt eines Fahrers, dessen Karte unterwegs aus welchen Gründen auch immer, den Geist aufgegeben hat, ermöglichen wollte, auch wenn es bis zu 15 Tagen dauern sollte, bis er wieder im Heimathafen ist (oder sogar noch darüber hinaus). Dann müsste dieser Fahrer jeden Tag am Beginn und Ende einen entsprechenden Ausdruck machen.

Kommt der Fahrer aber nach einem Defekt seiner Karte (oder Verlust) auf den Betriebshof zurück, kann er diesen Ausnahmetatbestand nicht mehr in Anspruch nehmen. Weitere Fahrten wären dann unzulässig, denn er darf seine einmal angefangene Fahrt nur fortsetzen und nicht immer wieder neue Fahrten aufnehmen...
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blackdodge
Beitrag 19.04.2012, 18:30
Beitrag #13


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Andererseits, bevor ihr voreilig möglicherweise falsche Schlüsse zieht.

Bitte bedenkt wieviele Fehler in diversen EU-Verordnungen durch fehlerhafte Übersetzungen ins Deutsche bzw - Deutungen passiert sind.

hat nicht einer ne Adresse von einem deutschen Abgeordneten im passenden Ausschuss wo man um Klärung bitten kann ??


Hier wäre sicher dringender Klärungsbedarf.


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650er burgman
Beitrag 26.04.2012, 20:46
Beitrag #14


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Da mich die Beantwortung dieser Frage auch interessiert, habe ich mal das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales in NRW angeschrieben (KomNet). Die Antwort werde ich dann hier posten.
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rainless
Beitrag 27.04.2012, 19:01
Beitrag #15


Neuling
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"Bei Defekt etc kann 15 Tage lang ohne Fahrerkarte gefahren werden."

In der englischen Variante ist es genauso formuliert: "The diver [sic] may continue to drive without a driver card for a maximum period of 15 calendar days or for a longer period if this is necessary for the vehicle to return to its premises, provided he can prove the impossibility of producing or using the card during this period."

Die Erklärung mit der Beschränkung auf die Heimfahrt passt m.E. nicht, da dies ja im zweiten Halbsatz behandelt wird. Betrachtet man die 15 Tage als auf die Heimfahrt beschränkt ergibt die ganze Konstruktionen keinen Sinn, da das "maximum" der 15 Tage ja in jedem Fall durch die tatsächlich notwendige Zeit die es braucht um zum Betriebshof zurückzukehren aufgehoben wird.

Die englische Formulierung von 16(3) ist aber auch nicht besonders gelungen – wenn auch hinreichend klar–, kein Wunder dass da in den Mitgliedsstaaten so ein Mist bei herauskommt.

Im übrigen schließe ich mich den Ausführungen von "Feuerstein" an, eine andere Interpretation scheint mir im Zusammenhang des gesamten Art. 16 nicht sinnig und auch nicht besonders praktikabel.

Viele Grüße,
Hannes

P.S. Im französischen ist es wieder anders formuliert, dort darf der Fahrer "das Fahren seines Fahrzeuges fortsetzen":

"Le conducteur peut continuer à conduire son véhicule sans carte personnelle durant une période maximale de quinze jours de calendrier, ou pendant une période plus longue s'il le faut pour permettre au véhicule de regagner le siège de l'entreprise, à condition qu'il puisse justifier de l'impossibilité de présenter ou d'utiliser sa carte durant cette période."

Das spricht dann allein vom Wortlaut wieder für die eher restriktive Interpretation. Ich gebe auf. (Halte aber daran fest, dass die englische Formulierung das sinnvollste Ergebnis liefert.)
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650er burgman
Beitrag 27.04.2012, 22:04
Beitrag #16


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Hier die Antwort des NRW-Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (KomNet):

Frage zum Thema Fahrerkarte:

Die VO (EWG) 3821/85 erlaubt mir in Artikel 16 Abs. 3, dass ich bei z.B. bei Verlust oder Beschädigung der Fahrerkarte bis zu 15 Tage meine Fahrt fortsetzen darf oder sogar noch länger, wenn das erforderlich ist, um zum Betriebssitz zu gelangen.
Heißt das, wenn ich am z.B, am Montag feststelle, die Fahrerkarte ist defekt, komme aber abends auf den Betriebshof, dass ich Dienstags nicht mehr ohne funktionierende FK fahren darf und die folgenden Tage auch nicht?
Oder heißt das, dass ich bis zu 15 Tage lang ohne FK fahren darf, auch wenn ich immer wieder eine neue Fahrt beginne?



Antwort :
Bei Beschädigung, Fehlfunktion oder Verlust der Fahrerkarte müssen die Fahrer bei den zuständigen Behörden, in dem sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen einen Antrag auf Ersetzung der Fahrerkarte stellen.

Der Fahrer darf in diesen Fällen seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzten (dabei spielt es keine Rolle ob die Fahrt am Vortag auf dem Betriebshof endete).

Für den genannten Zeitraum ist zu Beginn der Fahrt und am Ende ein Ausdruck aus dem Kontrollgerät als Nachweis vom Fahrer mitzuführen. Auf dem Ausdruck ist der Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins und seine Unterschrift anzubringen.

Während eines längeren Zeitraums ist das Fahren eines Fahrzeugs mit digitalem Kontrollgerät ohne Fahrerkarte nicht erlaubt. Bei Nachweis, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen und wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist, kann ausnahmsweise über die 15 Tage hinaus mit Ausdrucken gefahren werden.

Stand: April 2012

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Vielleicht sollte man den Text doch etwas genauer übersetzen...
Die Antwort ist leider noch nicht veröffentlicht, sodass ich nicht mit einem entsprechenden Links dienen kann...
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