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> Winterreifen auch für ungebremste PKW-Anhänger?
Speedjogy
Beitrag 04.12.2010, 17:42
Beitrag #1


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Guten Abend zusammen,
ein guter Freund von mir stellte mir die Frage, ob er seinen Anhänger auch mit Winterreifen ausrüsten muss. Ich konnte ihm keine schlüssige Antwort geben.
Vielleicht weis hier jemand Bescheid.
Im Forum habe ich nichts gefunden, was eindeutig ist.
MfG
Speedjogy


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Jens
Beitrag 04.12.2010, 17:46
Beitrag #2


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Der §2 Abs. 3a StVO gilt für Kraftfahrzeuge, ein Anhänger ist kein Kraftfahrzeug


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Speedjogy
Beitrag 04.12.2010, 18:00
Beitrag #3


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Vielen Dank für die schnelle Info!
MfG
Speedjogy


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.12.2010, 20:18
Beitrag #4


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Zitat (Jens @ 04.12.2010, 18:46) *
... §2 Abs. 3a StVO...

A propos § 2 Abs. 3 StVO:
Kann man eigentlich von einem normal begabten Verkehrsteilnehmer verlangen, dass er weiß, was "Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist" sind?

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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blackdodge
Beitrag 04.12.2010, 20:20
Beitrag #5


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NÖ und trotzdem machen es unsere Überbezahlten Gesetzgeber blink.gif mad.gif


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Wollf_0708
Beitrag 04.12.2010, 20:23
Beitrag #6


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Zitat (Jens @ 04.12.2010, 17:46) *


Ich stolperte auch über:
Zitat aus dem §: (3a)
Zitat
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)


Technisch, physikkalisch usw.. ist es mir noch nicht plausibel.

Der LKW-Fahrer bremst auf schneeglatter ! minimalst abschüssiger Strasse mit Biegung nach links.
Die Bremse (Auflauf oder Druckluftbremse) des Hängers macht zu. Bremswirkung wg. "Sommerreifen" gleich null bis wenig.
Die Antriebsachse des Zugfahrzeugs ist mit M+S-Reifen versehen, bremst recht gut.
Die Vorderräder sind mit "Sommerreifen" versehen.

Meine Frage: Bei welcher Hausnummer der Wilhelmstrasse In Igs-Stadt schlägt er ein ? In die Hausnummern 7 bis 19 mit dem Zugfahrzeug, der Hänger in Hausnummer 6 bis 18, wieviele schwarze und grüne an Strassenrand geparkte PKW schiebt er zusammen think.gif

Nee im Ernst:
Läßt sich ein derart vorschriftsmäßig bereifter LKW-Zug noch in gerader Spur anhalten, wenn der Hänger schiebt ??
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Jens
Beitrag 04.12.2010, 20:27
Beitrag #7


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.12.2010, 20:18) *
Kann man eigentlich von einem normal begabten Verkehrsteilnehmer verlangen, dass er weiß, …

Man kann meiner Meinung nach durchaus erwarten, daß ein normal begabter Verkehrsteilnehmer sich informiert, was die von dir genannten Fahrzeugklassen sind, wenns ihn wirklich interessiert. Das ist ja nun heutzutage kein großer Akt mehr dank Internet.

Ansonsten ist die Winterreifenpflicht in den letzten Wochen derart in sämtlichen Medien durchgekaut worden, daß sich wohl kein PKW-Fahrer darauf berufen kann, er habe nur Winterreifen auf der Antriebsachse, weil er glaubte, daß sein Fahrzeug eines der genannten Klassen sei … falls du darauf hinauswillst.


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willi
Beitrag 04.12.2010, 20:32
Beitrag #8


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.12.2010, 20:18) *
Kann man eigentlich von einem normal begabten Verkehrsteilnehmer verlangen,
Es gibt bestimmt bald eine zusätzliche Pflichttheoriefahrschulstunde um dem normal begabten Verkehrsteilnehmer §2(3) StVO, sowie dessen Verweise vorzulesen und zu erläutern. wacko.gif

edit: Ich will darauf hinaus, das ich die Vorschrift unnütz kompliziert formuliert finde. wink.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.12.2010, 09:22
Beitrag #9


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Zitat (Jens @ 04.12.2010, 21:27) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.12.2010, 20:18) *
Kann man eigentlich von einem normal begabten Verkehrsteilnehmer verlangen, dass er weiß, …
... Ansonsten ist die Winterreifenpflicht in den letzten Wochen derart in sämtlichen Medien durchgekaut worden, daß sich wohl kein PKW-Fahrer darauf berufen kann, er habe nur Winterreifen auf der Antriebsachse, weil er glaubte, daß sein Fahrzeug eines der genannten Klassen sei … falls du darauf hinauswillst...

Was man in den Medien findet, ist häufig fehlerhaft, lückenhaft oder schlichtweg Unsinn. Ich lese einen entsprechenden Text lieber selbst nach als dass ich der Blöd-Zeitung vertrauen würde.

Ich weiß zwar, dass ich bei Glätte Winterreifen brauche, aber ich stolpere dennoch über den komischen Text mit den Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3. Warum dann in der StVO nicht einfach drinnesteht: "Bei Omnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen und Lkw mit mehr als 3,5 t zuslässiger Gesamtmansse reicht es aus, wenn lediglich die angetriebenen Räder mit Winterreifen ausgerüstet sind", erschließt sich mir nicht ganz.




Zitat
Man kann meiner Meinung nach durchaus erwarten, daß ein normal begabter Verkehrsteilnehmer sich informiert, was die von dir genannten Fahrzeugklassen sind, wenns ihn wirklich interessiert. Das ist ja nun heutzutage kein großer Akt mehr dank Internet...

Ich habe zwar ganz leicht bei Google die StVZO gefunden und nach einigen Minuten Scrollerei sogar die Anlage XXIX (zum Glück kenne ich römische Zahlen und weiß, dass XXIX nach XXIIX kommt), aber jetzt müsste ich eigentlich noch mal neu nachgucken, da ich doch glatt wergessen habe, nachzugucken, ob es sich bei dem pdf-Dokument wirklich um die "Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist" gehandelt hat...

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Der_Veranstalter
Beitrag 05.12.2010, 09:33
Beitrag #10


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Für das Thema habe ich mich als Anhängerbesitzer (750kg-Klasse) schon mal hier im Forum interessiert. Damals hieß es, aus Gründen der Logik sollte ein gebremster Anhänger immer Winterreifen haben. Da sich die nur sehr wenig abnutzen, sollten die das ganze Jahr drauf sein.

Zeitgleich habe ich auch meinen Anhängerverkäufer gefragt, und der meinte, dass ALLE Anhänger, auch die ungebremsten Einachser, nur mit Winterreifen verkauft würden. Meiner hatte die M+S ab Händler drauf.

gb


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Firefighter im Ruhestand....

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Jens
Beitrag 05.12.2010, 09:46
Beitrag #11


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.12.2010, 09:22) *
Warum dann in der StVO nicht einfach drinnesteht: "Bei Omnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen und Lkw mit mehr als 3,5 t zuslässiger Gesamtmansse reicht es aus, wenn lediglich die angetriebenen Räder mit Winterreifen ausgerüstet sind", erschließt sich mir nicht ganz.
Weil das was anderes wäre. Kraftfahrzeuge der Klasse N sind nicht "LKW" sondern "Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung", also z.B. auch Sattelzugmaschinen.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.12.2010, 09:22) *
Ich habe zwar ganz leicht bei Google die StVZO gefunden und nach einigen Minuten Scrollerei sogar die Anlage XXIX
Warum so kompliziert? unsure.gif
Einfach "Fahrzeugklassen" suchen, der zweite Treffer ist dann Wikipedia: EG-Fahrzeugklasse


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mir
Beitrag 05.12.2010, 09:58
Beitrag #12


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Weil Wikipedia auch nicht immer richtig liegt.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Jens
Beitrag 05.12.2010, 10:02
Beitrag #13


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Das mag sein. Aber wenn man den Medien nicht vertraut, weil die ja Unsinn schreiben, und auch Wiki nicht vertrauten will, weil die vielleicht falsch liegen, dann darf man sich aber auch nicht darüber beschweren, daß man in der StVZO und ihren Anlagen ein wenig suchen muß. Trotzdem sehe ich nicht, warum man jetzt die StVO in Laiensprache abfassen sollte, was dann nur zu weiteren Ungenauigkeiten und zusätzlichem Diskussionsbedarf sorgen würde.

Im Moment habe ich den Eindruck, daß von Einigen über die Neuregelung einfach nur des Meckerns wegen gemeckert wird.


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Hoheneicherstation
Beitrag 05.12.2010, 10:59
Beitrag #14


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Zitat (Wollf_0708 @ 04.12.2010, 21:23) *
Läßt sich ein derart vorschriftsmäßig bereifter LKW-Zug noch in gerader Spur anhalten, wenn der Hänger schiebt ??


Hallo

Ich behaupte mal, es ist "Schietegal" ob ein Fahrzeug der Vierzigtonnenklasse mit Sommer- oder Winterreifen einen Berg runter muss, wenn das Gefälle stark genug ist, helfen keine Winterreifen mehr!
(Ob deshalb nur auf der Antriebsachse Winterreifen vorgeschrieben sind, damit wenigstens "berghoch" was geht?)

Und als Antwort auf die Frage kann man getrost sagen: Nein!
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blue0711
Beitrag 05.12.2010, 11:20
Beitrag #15


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Zitat (Jens @ 05.12.2010, 10:02) *
Trotzdem sehe ich nicht, warum man jetzt die StVO in Laiensprache abfassen sollte, ...

Wenn auch etwas OT:
Die StVO war bisher die schöne Ausnahme. Der Laie konnte sie weitestgehend selbstlesend verstehen.
Das geht gerade Schlag auf Schlag verloren.

Das ist IMHO aus einem einfachen Grund schlecht: Die StVO regelt unmittelbar einen Bereich des öffentlichen Lebens und direkt die Handlungen von Laien darin.
Dann sollte IMHO einfaches Lesen auch genügen müssen. Sonst geht die VO am Ziel vorbei.

Effekt: Der Bürger sagt schlicht: versteh ich nicht und hält sich entweder an garnix oder die abstrusen Interpretationen, die teilweise im Internet oder anderen Medien kursieren.
Trifft es ihn dann, ist (und da hat er in diesem Fall dann sogar recht) der Staat schuld.
IMHO keine gute Idee.
Ich sehe es als Arbeitsanweisung für den Gesetzgeber, Gesetze verständlich zu formulieren. Die Dinger sind keine ABM-Maßnahme für Juristen.
Sicher gibt es Fälle, in denen sich ein komplexer Sachverhalt nicht auf einfache Beschreibungen herunterbrechen lässt. Dann sind idR allerdings Menschen mit besonderen Kenntnissen betroffen, die das dann auch verstehen können.

Zur StVO frag ich mich zB.: Wenn schon von Fahrzeugklassen die Rede ist, warum finde ich die beim BMVBS nicht auf Anhieb?
Bei solchen Fauxpas beschleicht mich halt immer der Verdacht, man will garnicht, dass das irgendwer versteht. Zumindest interessiert es keinen, ob das so ist.


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Gruß Kai
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Wollf_0708
Beitrag 05.12.2010, 11:29
Beitrag #16


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Zitat (Hoheneicherstation @ 05.12.2010, 10:59) *
(Ob deshalb nur auf der Antriebsachse Winterreifen vorgeschrieben sind, damit wenigstens "berghoch" was geht?)

Und als Antwort auf die Frage kann man getrost sagen: Nein!

Moin wavey.gif

Wenn's danach negativ reziprok berghoch geht, schiebt die Fuhre quer whistling.gif
Die winterlichen Staus entstehen dann wohl vorwiegend an Bergauf-Streckenteilen.

Ob das bei einem ungebremsten PKW-Anhänger mit 750 kg (Im Bergab-Schiebebetrieb/Motorbremse) auch passieren wird ?

Vermutlich nicht. think.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 05.12.2010, 11:37
Beitrag #17


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Zitat (Wollf_0708 @ 05.12.2010, 12:29) *
Vermutlich nicht. think.gif


Moin, ich glaube aber doch!
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blue0711
Beitrag 05.12.2010, 11:45
Beitrag #18


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Auf normalem griffigen Asphalt ist die Seitenkraft, die so ein Hängerle verursacht, nicht weiter wild. ABer selbst da kann man zB durch unvorsichtiges Bremsen die Fuhre zum Ablfug bringen.

Im Schnee ist diese Seitenkraft, die das Ding aufbringt, noch störender.
Mir wär daher auch hinter einer 2t-Kiste wohler, wenn der Hänger auf Spur bleibt.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.12.2010, 13:01
Beitrag #19


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Zitat (Jens @ 05.12.2010, 11:02) *
... wenn man den Medien nicht vertraut, weil die ja Unsinn schreiben...

Ich schrieb nicht: "Die Medien schreiben Unsinn"; sondern:
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.12.2010, 10:22) *
Was man in den Medien findet, ist häufig fehlerhaft, lückenhaft oder schlichtweg Unsinn.


In unserer Zeitung stand zum Thema, dass man jetzt im Winter Winterreifen haben muss, dass die mindestens 4 mm Profil haben sollen und dass man ansonsten mit mindestens 40,- € und einem Punkt dabei ist.

Von den 3 erwähnten Fakten stimmt nur einer: Wer zum falschen Zeitpunkt mit Sommerreifen erwischt wird, zalhlt mindestens 40,- € und kriegt einen Treuepunkt.
Falsch dagegen sind:
- Mindest-Profil 4 mm
- Winterreifen den ganzen Winter

Falsch ist auch der nicht explizit geschreibene, aber mit "im Winter Winterreifen" implizierte Fakt, dass man im Sommer auf keinen Fall Winterreifen benötige, denn:
- auch wer im Juni mit Sommerreifen auf einer Schneematsch-Decke fährt, muss zahlen.

Also:
Selbst dann, wenn ich ohnehin im Winter mit Winterreifen fahre, kann ich so einiges falsch machen, und ich kann mich vor Gericht bestimmt nicht damit herausreden: "In der Zeitung stand es aber anders...".

Und wenn ich dann den TATSÄCHLICHEN Gesetzestext in der StVO nachlese und dabei über irgendwelche "Fahrzeugklassen" stolpere, von denen ich noch nie was gehört habe (in der Fahrschule 1969 gehörten sie nicht zum Unterrichtsstoff, und weder in der allgemeinen Presse noch in der "Motorwelt" wurden sie danach erwähnt), dann möchte ich gern wissen, wovon überhaupt sie Rede ist. Und wenn dann im Gesetzestext steht, dass diese Fahrzeugklassen in der StVZO stehen, und zwar im Anhang XXIX der StVZO-Fassung vom 21.04.2009, dann suche ich diese Fahrzeugklassen weder im Duden noch bei Wiki, sondern - wie die StVO mir vorgibt - in der StVZO!

Und da gucke ich natürlich zulächst mal in den Quicklinks vom Verkehrsportal.
Aber ach: Da steht zwar ne StVZO drinne, aber leider ohne den Anhang XXIX.

Also: Unter Google "StVZO" eingeben, und siehe, gleich als zweiten Treffer teilt mir Herr Ramsauer per pdf-Dokument mit, was ich suche...

Doc


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.12.2010, 15:14
Beitrag #20


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Zitat (Hoheneicherstation @ 05.12.2010, 11:59) *
... (Ob deshalb nur auf der Antriebsachse Winterreifen vorgeschrieben sind, damit wenigstens "berghoch" was geht?)...

Ein Lastzug hat Bremsen an allen Rädern, aber in der Regel ist von seinen 5 Achsen nur eine einzige Achse angetrieben.

Wenn er bei 40 t Gesamtgewicht eine Antriebsachslast von 10 t hat, heißt das: Er kann viermal so gut bremsen wie anfahren.

Auf unserm Autobahnnetz gibt es meines Wissens kein einziges Gefälle von mehr als 8%, und wenn alle Räder über Bremsen verfügen, dann dürfte es auch bei Glätte und Sommerreifen noch relativ problemlos möglich sein, so ein Gefälle vorsichtig im Schritttempo runterzuschleichen.
Anders sieht es dagegen auf der glatten Steigung aus: Eine einzige angetriebene Achse muss den ganzen Lastzug hochziehen. DAS geht bei Glätte nur mit Winterreifen (wenn ÜBERHAUPT...).



Ähnlich – aber nicht ganz so krass - sieht es beim Pkw aus, wo in der Regel 4 Räder gebremst, aber nur 2 Räder angetrieben sind:
Das reine Fahren und Bremsen bei Glätte ist auch auf Sommerreifen möglich: Man muss eben entsprechend langsam und vorausschauend fahren.
Nur an der Steigung hilft bei Sommerreifen alle Vorausschau nicht: Wenn Schluss ist, ist Schluss. Schließlich kann man ja gerade bei Glätte nicht nach Belieben Schwung holen.

Doc


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Hoheneicherstation
Beitrag 05.12.2010, 15:37
Beitrag #21


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.12.2010, 16:14) *
...


Da muss ich eigentlich voll zustimmen, wenn aber bergab die Fuhre ins rutschen kommt, helfen wie gesagt keine Winterreifen.
(Ob dann ein ungebremster 750 Kg-Klaufix schiebt oder ein kpl. 40 Tonnenzug)
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blue0711
Beitrag 05.12.2010, 15:40
Beitrag #22


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.12.2010, 15:14) *
...dann dürfte es auch bei Glätte und Sommerreifen noch relativ problemlos möglich sein, so ein Gefälle vorsichtig im Schritttempo runterzuschleichen.
Einspruch.
Schon mehrfach erlebt und nein, kein Blitzeis, sondern normal gebildete Glätte:

An einem Gefällestück versucht im flacheren Bereich ein Bus loszufahren. Geht so lala, ein Bremsversuch aus Schritttempo bringt ihn nach 10m zum stehen, weil er dann den Schnee am Straßenrand zur Hilfe genommen hatte. Er hats dann aufgegeben, die Strecke wurde nach einer Stunde zunächst nur für PKW wieder freigegeben.
Oder auf der Tauernautobahn auch schon mehrfach Sperrungen erlebt, weil selbst PKW dutzende Meter gerutscht sind, als sie nur mal einen Rolltest machen wollten.

Je nach Witterungskapriolen kann so ein Zustand sehr schnell eintreten.

zB. gerne gehabt: Boden knapp über der Frostgrenze, es schneit und der Schnee schmilzt auf der Straße noch. irgendwann ist es aber soviel Schnee, dass das nicht mehr geht.
Soweit noch kein Problem, das gibt höchstens Pampe.
Sackt jetzt aber noch zusätzlich die Temperatur ab, kann es umschlagen, die geschmolzene Schicht gefriert und plötzlich hast Du Pappschnee auf Eis, anders ausgedrückt: Schmierseife auf poliertem Granit - Mahlzeit, da kannste nicht mal mehr anständig stehen.


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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Hoheneicherstation
Beitrag 05.12.2010, 15:42
Beitrag #23


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@ blue0711, genau so sehe ich das auch!
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blue0711
Beitrag 05.12.2010, 15:50
Beitrag #24


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Halt schon selber so mehrfach erlebt. Nur das meine 400 Kilochen nicht so arg schieben. Zur Not lege ich die geregelt ab, das bremst dann schon oder ich lass einfach in den Tiefschnee am Rand rollen, für mich reicht der in aller Regel.


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Hoheneicherstation
Beitrag 05.12.2010, 16:21
Beitrag #25


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Den extremen Unterschied zwischen den Gewichten beim LKW und PKW macht sich so Mancher nicht klar.

Ich denke das sogenannte Eisstockschiessen kennt jeder. So ein Eisstock wiegt fast 4 Kilo. Wenn man diese Sportart mal beobachtet, beeindruckt es manchmal schon, wie weit so ein Eisstock sich bewegt.
Wenn man jetzt, nur zum bildlichen Vergleich, anstelle eines Eisstockes eine Tafel Schokolade (100 Gramm) übers Eis schiessen wollte, die würde nach wenigen Metern stehen/liegenbleiben.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.12.2010, 18:44
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Zitat (Hoheneicherstation @ 05.12.2010, 17:21) *
... Wenn man jetzt, nur zum bildlichen Vergleich, anstelle eines Eisstockes eine Tafel Schokolade (100 Gramm) übers Eis schiessen wollte, die würde nach wenigen Metern stehen/liegenbleiben.

Das liegt aber nicht allein an mangelndem Gewicht, sondern am Quotienten von Gewicht und Aufstandsfläche. Der Eisstock ist genau SO schwer, dass die Eis-Oberfläche unter ihm ganz leicht antaut. Zudem ist seine Unterseite auch noch leicht gewölbt und sehr glatt poliert. Der Eisstock gleitet also auf einem hauchdünnen Wasserfilm (künstlich provoziertes Aquaplaning).

Wäre der Eisstock bei gleicher Grundfläche leichter, käme es nicht zum Schmelzen und er bliebe vorzeitig stecken.
Wäre er dagegen bei gleicher Grundfläche wesentlich schwerer, käme es wesentlich weniger zum "Aufschwimmen" und er bliebe ebenfalls vorzeitig stecken.

Ob ein Lkw oder ein Pkw bei Glätte besser dran ist, hängt vom Einzelfall ab.
BEIDES kommt vor.



Zitat (blue0711 @ 05.12.2010, 16:40) *
... Schmierseife auf poliertem Granit - Mahlzeit, da kannste nicht mal mehr anständig stehen...

Es bleibt dabei: Ein Lastzug kann bei Glätte viermal so gut runterfahren wie raufkommen.
Dass "viermal so gut" im EXTREMFALL trotzdem nicht ausreicht, stelle ich ja nicht in Abrede: Vier mal null ist eben immer noch null.

Bei so extremen Straßenverhältnissen wie von Dir beschrieben kannst Du natürlich weder mit Winterreifen noch mit Schneeketten irgendwas ausrichten. Da hilft zum Vorwärtskommen allenfalls ne Seilwinde. Ich schrieb aber nicht über solche kurzzeitig auftretenden Extremfälle, sondern über "normale" Glätte.

Ich kenne da Fälle, wo ich bei plötzlichem spätherbstlichen Schneefall auf einem Campingplatz in einer Senke zwar absolut problemlos die Einfahrt runtergekommen bin, aber kurz darauf zum Wieder-Hoch-Fahren den Vorspanndienst von Platzwart's Trecker in Anspruch nehmen musste.

Doc


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