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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 01.02.2008 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 39874 ![]() |
Das ist sicherlich nicht repräsentativ aber trotzdem erschreckend. ![]() ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 266 Beigetreten: 02.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10917 ![]() |
Das dürfte schon relativ repräsentativ sein. Im Transportgewerbe herrscht ein gnadenloser Konkurrenzdruck, der fast ausschließlich über den Preis ausgeübt wird( Stichwort im Osteuropäischen Raum zugelassene Zugmaschinen mit Aufliegern deutscher Firmen im nationalen Fernverkehr). Und da vom Gesetzgeber nur auf der Antriebsachse Winterreifen vorgeschrieben sind, werden sie auch nur dort aufgezogen. Wenn überhaupt.
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30687 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Und da vom Gesetzgeber nur auf der Antriebsachse Winterreifen vorgeschrieben sind, Wo kann ich das nachlesen? -------------------- |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 ![]() |
Wenn ich jetzt richtig gelesen habe, steht das in deinem Link.
![]() -------------------- Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Ja, aber nicht im vom BR zugestimmten Verordnungsentwurf inkl. Änderung. Und nur das ist relevant.
Denn danach dürfen LKW, ... "auch gefahren werden, wenn * an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind". Von einer Befreiung der übrigen Achsen lese ich im Normteil nichts. Und auch das passende Wörtchen nur fehlt an der markierten (*)-Stelle. Ich sage ja nicht, dass man nicht über die Irrtums-Regelungen um das Bußgeld herum kommt - wenn es denn jemals ausgesprochen wird. Aber in der aktuellen Fassung steht die Befreiung für die übrigen Achsen nunmal nicht drin. |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 ![]() |
Steht doch auf Seite 10.
![]() -------------------- Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Widerspricht aber in der dort aufgezeigten Pauschalität (alle Reifen auf Nichtantriebsachsen sind per se Ganzjahresreifen) der Realität und damit auch dem Normtext (geeignete Bereifung - an allen Rädern).
Wenn dem so wäre, dann hätte es ja auch der (misslungenen) Änderung des BMVBS-Entwurfes gar nicht bedurft, oder? ![]() |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30687 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Wenn ich jetzt richtig gelesen habe, steht das in deinem Link. ![]() Mir geht es eigentlich mehr darum, daß die "neue StVO", mit der das BMVBS so vollmundig prahlt, noch garnicht gilt. Jedenfalls wurde bis heute noch nichts im BGBl. veröffentlicht. Und in der derzeit gültigen Fassung der StVO finde ich jedenfalls keinen Passus, der bei LKW Winterreifen (nur) an der Antriebsachse vorschreibt. -------------------- |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7172 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
... Von einer Befreiung der übrigen Achsen lese ich im Normteil nichts. Und auch das passende Wörtchen nur fehlt an der markierten (*)-Stelle. Hallo In der Begründung, die im nächsten Absatz steht, heisst es aber: (Zitat) Begründung: Für Kraftomnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen und Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung von mehr als 3,5 Tonnen sollen auf den Antriebsachsen montierte Winterreifen genügen, um der Winterreifenpflicht zu entsprechen. |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 ![]() |
Widerspricht aber in der dort aufgezeigten Pauschalität (alle Reifen auf Nichtantriebsachsen sind per se Ganzjahresreifen) der Realität und damit auch dem Normtext (geeignete Bereifung - an allen Rädern). Zitat Grundsätzlich müssen alle Achsen des Kraftfahrzeuges über Winterreifen (M+S-Reifen) verfügen. Für Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind dagegen Winterreifen (M+S-Reifen) an den Antriebsachsen ausreichend. Denn aufgrund von erhöhten Naturkau-tschukanteilen sind Nutzfahrzeugreifen - im Gegensatz zu Pkw-Sommerreifen - von vornherein für den Ganzjahreseinsatz an den übrigen Achsen geeignet. ![]() -------------------- Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 137 Beigetreten: 13.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52713 ![]() |
Der Grund, weshalb nur die Antriebsachsen als Pflicht vorgegeben ist, ist recht einfach:
Die Wahrscheindlichkeit, daß ein LKW selbst mit Winterreifen nicht mehr von Fleck kommt, ist ungleich höher, als wenn dieser mit "nur" auf Antriebsachse montierte Winterreifen nicht mehr zum stehen kommt. Oder anders betrachtet: Ein übliche 40-Tonner wird zumeist nur mit ein Achse angetrieben, hat aber zum Verzögern 5 Achsen zur Verfügung! |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 ![]() |
Gibt es denn überhaupt für alle LKW Winterreifen?
![]() Bsp. 9,5R17,5 -------------------- Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Kapitän,
eindeutige Vorgaben, ab wann ein LKW - Reifen als Winterreifen eingestuft wird, gibt es laut KBA nicht. Selbst Reifen ohne Schneeflocke oder M & S - Bezeichnung können vom Hersteller als wintertauglich klassifiziert werden. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 01.02.2008 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 39874 ![]() |
Na dann wünsche ich den Herren der
![]() Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 01.12.2010, 06:41
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 ![]() |
Gibt es denn überhaupt für alle LKW Winterreifen? ![]() Bsp. 9,5R17,5 Hat sich erledigt, sind schon drauf. ![]() ![]() Was mich wundert, daß ich gestern keine im Net gefunden habe. ![]() Na dann wünsche ich den Herren der ![]() Haben wir einen neuen Mod. ![]() Gruß -------------------- Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Du weißt aber, dass es nicht auf die Beschriftung M+S (inkl. ausgeschriebener lustiger Bedeutung) ankommt, sondern allein auf die Eigenschaften gem. RiLi?
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Gast_buerger_* |
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#17
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Gibt es denn überhaupt für alle LKW Winterreifen? ![]() Bsp. 9,5R17,5 Hat sich erledigt, sind schon drauf. ![]() ![]() Was mich wundert, daß ich gestern keine im Net gefunden habe. ![]() ...... Das sind aber nur M+S Reifen und keine Winterreifen ![]() Bitte daran denken bei Winterreifen muss eine Schneeflocke drauf sein ![]() Hier mal ein Artikel im Focus Klick ![]() |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 ![]() |
Zitat Sinnvoll oder nicht, so viel ist klar: Ist die neue Regelung in Kraft, kann bestraft werden, wer bei Schnee, Eis oder Reifglätte mit Reifen ohne M+S-Kennzeichnung (unter anderem die meisten Sommerreifen) unterwegs ist. Und zwar mit höheren Bußgeldern. Wo liest du das mit der Schneeflocke? Edit: ich kann mir schon denken, worauf du hinaus willst, kam vorhin im Fernsehen, bei Wiki steht das auch Zitat Die Kennzeichnung „M&S“ für Winterreifen ist in Deutschland vorgeschrieben, allerdings keine geschützte Kennzeichnung und kann daher auch auf nicht wintertauglichen Reifen angebracht werden. Insbesondere chinesische und amerikanische Hersteller verwenden dieses Symbol auch auf Sommerreifen. ![]() -------------------- Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Wo liest der Focus, dass der Reifen eine "M+S-Kennzeichnung" benötigt? Bei den anderen Schreiberlingen (
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24709 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Solange nichts verkündet worden ist, bleibt eh erst mal alles beim alten. Und dann schauen wir erst mal, welche Fassung eigentlich verändert wurde ...
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Gast_buerger_* |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 580 Beigetreten: 02.03.2006 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 17229 ![]() |
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7172 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Hallo Es heisst einfach nur "Winterreifen". Die Definition für einen M+S Reifen gibt auch nichts genaues her. Hier wird sowohl von M+S, wie auch von "Schneeflocke" und Bergpiktogramm" gesprochen: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Pressemi...nterreifen.html Zitat: * Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. * Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). * M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. * Das Profil der Lauffläche von M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und / oder Stollen gekennzeichnet. Diese sind durch größere Zwischenräume voneinander getrennt als bei normalen Reifen. Bie einer Kontrolle wird ein, mir bekannter, ![]() ... Aber anscheinend gibt es keinen "richtigen" Winterreifen in Iveco Eurocargo ... ![]() Das kann ich mir gar nicht vorstellen ... Guggst Du: http://www.reifen-anton.de/de/index.php?te...f8|464%2f10|373 ![]() (Zum ansehen des Profils mit dem Mauszeiger auf die Abbildung gehen) |
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