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> Neuerteilung ohne MPU?, Thread von @Rampenprinz
Rampenprinz
Beitrag 07.11.2010, 08:42
Beitrag #1


Neuling


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Hallo ,bin neu hier, möchte euch deshalb von meinen erfahrungen berichten!
Ich habe Rosemontag1994 den Fs wegen 1.12promill entzogen bekommen(2.mal wegen Alk auffällig)
Habe nach der Sperrfrist die 1. MPU gemacht=negativ
1998 der 2. versuch= Negativ wo ich aber versuchte mit Anwaltliche Hilfe gegen anzugehen,so gab ich das Gutachten auf der Führerscheinstelle ab und legte gegen den neg. Bescheid wiederspruch ein! Da meine Rechtschutzversicherung eine Kostenübernahme verweigerte zog der Anwalt den Wiederspruch zurück und ich erhielt einen Eintrag in die Fs Akte!!
2009 nun der dritte Versuch mit MPU,NEGATIV( Zwei flaschen Bier im Jahre 2008 sind zu viel!!?) Bei der Fs Akte wurde auch das Gutachten von 1998 beigelegt in dem noch Daten standen die eigentlich gelöscht sind!!! Also wieder zum RA und ihm die gesamten Unterlagen vorgelegt.
Dabei auch ein Schreiben der Führerscheinstelle wo die MPU angeordnet wird und alle in der Akte noch eingetragenen Daten aufgezählt sind.
"letzter Eintrag,Versagung wegen neg. MPU nach Auskunft der letzten Fs Stelle vom 31.10.2000 Verwertungsverbot ab dem 31.10.2010"
Der Ra meinte den Antrag sofort zurück ziehen und bis Nov.2010 warten!

Am 02.11.2010 habe ich erneut die Neuerteilung der Kl.3 beantragt,alle erforderlichen Unterlagen plus Nachweiß über 2 Fahrstunden(auffrichung)
und den Kauf von Fragebögen einer Fahrschule !!

Nun heist es abwarten wie die Entscheidung ausfällt .

Ich werde das ergäbniss dan hir einstellen so das ihr auch noch Eerfahrungswerte aus Rh/Pf bekommt!!

mit besten grüßen der Rampenprinz!!
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Jens
Beitrag 07.11.2010, 10:11
Beitrag #2


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Zitat (Rampenprinz @ 07.11.2010, 08:42) *
Bei der Fs Akte wurde auch das Gutachten von 1998 beigelegt in dem noch Daten standen die eigentlich gelöscht sind!

Die Versagung aus 2000 wird ja mit dem negativen Gutachten begründet. Deshalb durfte das Gutachten verwendet werden. Rechtsgrundlage ist §2 Abs. 9 StVG
Zitat
Die Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse dürfen nur zur Feststellung oder Überprüfung der Eignung oder Befähigung verwendet werden. Sie sind nach spätestens zehn Jahren zu vernichten, es sei denn, mit ihnen im Zusammenhang stehende Eintragungen im Verkehrszentralregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen. In diesem Fall ist für die Vernichtung oder Löschung der spätere Zeitpunkt maßgeblich.


Die Eintragung
Zitat (Rampenprinz @ 07.11.2010, 08:42) *
"letzter Eintrag,Versagung wegen neg. MPU nach Auskunft der letzten Fs Stelle vom 31.10.2000 Verwertungsverbot ab dem 31.10.2010"
Ist übrigens fehlerhaft. Dabei wurde nämlich §29 Abs. 5 StVG
Zitat
Bei der Versagung … der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung … beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung …
außer Acht gelassen. Somit ist eine Neuerteilung one MPU erst ab dem 31.10.2015 möglich.


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Rampenprinz
Beitrag 08.11.2010, 05:56
Beitrag #3


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Erst mal möchte ich mich bei Jens für das einen eigenen Thread bedanken!!!

Ich habe noch mal nachgeschaut, genauer Wortlaut"Die Eignungszweifel sind gemäߧ29Abs.5StvG bis zum 31.10.2010 zu verwerten:
-letzte beschwerende gerichtliche entscheidung vom 31.05.1994:verwertungsverbot bis 31.05.2009
-Vorlage eines negativen Gutachten mit Verzicht auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis laut Auskunft der vorher zuständigen Behörde am 31.10.2000:Verwertungsgebot bis 31.10.2010"

Hat der Verzicht auf Neuerteilung vielleicht verkürzende Auswirkung auf die Verjährung ?
Zitat "Bei der Versagung … der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung … beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung …"

Ich werde natürlich hier weiter berichten wie es weiter geht, zur Zeit warte ich noch auf die Rechnung der Fs Behörde da ich den Antrag im Bürgerbüro eingereicht habe und die nicht für die Fs Stelle kassieren.Ich weiß nicht ob die erst auf das Behörden Führungszeugniss warten oder vorher schon tätig werden, Rechnungen sind ja meistens schnell geschrieben!!

mit besten wünschen der Rampenprinz
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Uwe W
Beitrag 08.11.2010, 21:10
Beitrag #4


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Ein "Verzicht" auf eine neue Fahrerlaubnis ist als Rücknahme des Antrags auf eine neue Fahrerlaubnis zu werten.

In diesem Fall kommt es zu keiner neuen Eintragung in Flensburg, und die Tilgungsfrist für die alten Sachen endete am 31.5.09.
Das negative Gutachten darf maximal 10 Jahre gegen Dich verwertet werden.

Insofern ist das Gutachten ab 1.1.2010 auch nicht mehr verwertbar.

Damit müsste eine MPU-freie Neuerteilung möglich sein.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Rampenprinz
Beitrag 14.11.2010, 07:55
Beitrag #5


Neuling


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Im Schreiben der Fs Stelle steht defenitiv Verwertungsverbot 31.10.2010!!
Anscheinend ist dieses auch Auslegungssache der Gesetze durch Behörden!!
Auf dem Bürgerbüro wurde mir ja auch mitgeteilt das in dem "Behördenführungszeugniss" nichts anderes steht als in dem normalen Polizeilichen Führungszeugniss!?
Auch von der Möglichkeit einsicht in das Behördenführungszeugnis auf dem Gericht zu bekommen, und dann erst der zuständigen Fs Stelle weiterzuleiten ist hier nichts bekannt!!! Was aber auf der Seite www.bundesjustizamt.de nachzulessen ist.

Was passiert eigentlich mit den eingereichten Unterlagen wen der FS versagt wurde? Passbilder ,EH/SM Bescheinigung und Sehtest werden ja nie zurückgegeben!!

Es ist jetzt fast 2 wochen her das mein Antrag abgegeben wurde und noch keine Reaktion ( zumindestens eine Rechnung hätte ich erwartet) der Fs Stelle.
Haben die bestimmte Fristen einzuhalten in den die Akten bearbeitet werden müssen?

mfg der Rampenprinz
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Thomaygo
Beitrag 14.11.2010, 08:50
Beitrag #6


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Guten Morgen rampenprinz,
kann es sein, daß die Verwertungszeiträume noch nach der alten Fassung des StVG eingetragen wurden,
jetzt jedoch die neue Fassung von 2009 Anwendung findet...


--------------------

Zitat (Netiquette)
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Rampenprinz
Beitrag 14.11.2010, 13:37
Beitrag #7


Neuling


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Hallo Thomaygo,
nach welchen Regeln die Eintragungen und jetzt die Bearbeitung stattfindet, entzieht sich meiner Kenntniss!
Leider gibt es in der Gesetzgebung Gummiparagrafen und "Kannregelungen", die eine klare Aussage erschwären und so das Einkommen von Anwällten und Richter sichern. Obwohl es im Abs. 3 des GG ja heißt vor dem Gesetz sind alle gleich!!

Wie ist es sonst möglich das ein LKW Fahrer in zwei Kontrollen kommt, die 1. ohne Beanstandung und in der 2. ohne eine veränderung 400€ latzen muß für mangelde Ladungssicherung!!!! Auch die Auslegung der Anordnungen in den Behörden sorgt schon für viel Ärger, z.B. muss in Berlin nur ein mal der Nachweiß über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs bzw. Sofortmassnahme am Unfallort erbracht werden(gelesen im internet), was ja bei der Ersterteilung ja pflicht ist, muss bei einer Neuerteilung also nicht mehr erbracht werden.Was ist bei meinem Kumpel anders , ausser das er nur 2 Monate ällter ist, das er keine Prüfbescheinigung für Mofa brauchte ich aber eine machen musste. Gleicheit vor dem Gesetz fehlanzeige!!! Dieses ist im Verkehrsrecht am auffälligsten,wobei es im Strafrecht ja auch unterschide gemacht werden wie z.B.schwere jugend, Scheidungskind,.... ich sage Mord ist Mord und bedeutet Lebenslänglich. Aber das hier jetzt auszudiskutieren würde wohl zu weit führen.

Aber ganz klare Regeln, die in ganz Deutschland gelten ,würden viele Wiederspruchprozesse verhindern und die Gerichte entlassten!!!

mfg Rampenprinz
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O22O
Beitrag 14.11.2010, 17:42
Beitrag #8


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Hallo,

ich habe mal eine Frage:

Man kann den FS auch auf dem Bürgerbüro beantragen?

Gruss.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 14.11.2010, 19:42
Beitrag #9





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wenn auf dem Bürgerbüro auch die Fsst ist dann schon

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Rampenprinz
Beitrag 15.11.2010, 05:30
Beitrag #10


Neuling


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Bei uns kann mann den Antrag im Bürgerbüro abgeben und der wird dann an die Kreisverwaltung weitergeleitet.
Ich wohne in Rh.Pf. Kreis Ahrweiler
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blackdodge
Beitrag 15.11.2010, 06:20
Beitrag #11


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Zitat (Rampenprinz @ 14.11.2010, 13:37) *
Wie ist es sonst möglich das ein LKW Fahrer in zwei Kontrollen kommt, die 1. ohne Beanstandung und in der 2. ohne eine veränderung 400€ latzen muß für mangelde Ladungssicherung!!!!


Das ist ganz einfach möglich.
Es gibt keinen, egal ob Bürger oder Polizeibeamter oder Arzt der Ahnung von allem hat.

z.B. hier die genannte Kontrolle:

1. Beamter kontrolliert die pers. - und Fahrzeugdokumente, von Lenk-und Ruhezeiten hat er irgendwann mal gehört und nimmt an, das es in Ordnung ist, schaut nach der Ladung -> sieht aber schön aus, wird schon stimmen <- Gute Weiterfahrt ( hat aber natürlich noch nie was von den phys. Zusammenhängen bei der Ladungssicherung gehört, wie auch sehr viele Kraftfahrer )
2. Beamter kontrolliert genauer weil er speziell ausgebildet ist bzw. sich die Kennrnisse selbst angeeignet hat und bemängelt dieselbe LAdung


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Rampenprinz
Beitrag 16.11.2010, 05:21
Beitrag #12


Neuling


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blackdodge, das ist wohl richtig, aber wer sag das der 2. Beamte sich richtig auskennt und sich nicht nur wichtig machen möchte.
Tatsache ist aber das es in den Vorschriften und Paragrafen kannregelungen gibt, die eine einheitliche Beurteilung verhindern.
Um bei dem Führerschein zu bleiben z,B. die Regelung mit der Prüfung bei Neuerteilung. Was sind den die Gründe die eine erneute Führerscheinprüfung
begründen? Allein ein 20 jähriger nichtbesitz eines Fs ist ja kein Grund für die Neuerteilung eine Prüfung zu verlangen, da ich als Fußgänger,Radfahrer und
Mofafahrer auch am Verkehr teil habe, und somit mich über die Verkersregeln und Zeichen informieren muß!!

mfg Rampenprinz
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Jens
Beitrag 16.11.2010, 06:32
Beitrag #13


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Zitat (Rampenprinz @ 16.11.2010, 05:21) *
Allein ein 20 jähriger nichtbesitz eines Fs ist ja kein Grund für die Neuerteilung eine Prüfung zu verlangen,

Das sieht man in Bayern anders


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Rampenprinz
Beitrag 19.11.2010, 05:46
Beitrag #14


Neuling


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Hallo Jens, ich sag es ja in jedem Bundesland und teilweisein jedem Landkreis werden die Gesetze und Verordnungen anders ausgelegt, was ja nicht richtig ist!!

Und nun wieder zum Fs, habe den Bescheid bekommen Klasse B und BE kann ich sofort Prüfungs-und MPU frei bekommen. Für Klasse C1 muss ich Augenärztliches- und ärztliches Gutachten machen lassen. Ein Nachweiß über die Teilnahme am Erste Hilf am Unfallort muss auch noch ran!!
Hab mich bereits für den nächsten Kurs angemeldet und kann so ab Januar 2011 auch wieder 7,49t LKW fahren.

Gebür für den Fs 107,70€ Bearbeitungszeit 16 Tage bis zum Bescheid( ging ja schnell!!) es muss nur noch der Druck des Fs in Berlin in Auftrag gegeben werde( mal schauen wie lange es da dauert,da es ja die einzige Druckerei ist die den Fs macht)


mfg Rampenprinz
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Jens
Beitrag 19.11.2010, 06:44
Beitrag #15


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Herzlichen Glückwunsch wavey.gif
Ich hab deinen Thread in unserer Sammlung verewigt


Zitat (Rampenprinz @ 19.11.2010, 05:46) *
mal schauen wie lange es da dauert,da es ja die einzige Druckerei ist die den Fs macht
1-2 Wochen


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Mr.T
Beitrag 19.11.2010, 11:12
Beitrag #16


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Zitat (Rampenprinz @ 19.11.2010, 05:46) *
und kann so ab Januar 2011 auch wieder 7,49t 7,5t LKW fahren.
wavey.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Rampenprinz
Beitrag 19.11.2010, 19:43
Beitrag #17


Neuling


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Danke Jens,jetzt werde ich wohl für lange zeit ( bis zur nächsten Gesetzesänderung) hier veräwigt sein!!

Ich werde das Kärtchen auch jetzt in ähren halten und die Finger vom Alk lassen, was ich jedem nur raten kann, da es immer schwieriger wird wen man in die Mühlen der Behörden gerät.Fahrt vorsichtig und rücksichtsvoll, überlegt euch ob es nicht sinvoller ist das Fahrzeug mal stehen zu lassen und distanziert euch von "Freunden" die es toll finden mit Alk oder Drogen am Verkehr teilzunähmen!!

mfg Rampenprinz
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