Fahrzeugzulassung auf zwei natürliche Personen |
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Fahrzeugzulassung auf zwei natürliche Personen |
23.10.2010, 18:17
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 23.10.2010 Mitglieds-Nr.: 56137 |
ist es möglich ein neues Fahrzeug auf zwei Personen zuzulassen, z.B. in Form einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, so dass in den Zulassungsbescheinigungen die Namen von beiden Partnern erscheinen? Danke im Voraus für Ihre Antwort! |
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23.10.2010, 18:57
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30328 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Denk ich nicht, im § 6 FZV ist vom Halter in der Einzahl die Rede.
Welchen Sinn soll denn eine solche Eintragung haben? -------------------- |
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23.10.2010, 19:50
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1396 Beigetreten: 05.04.2008 Wohnort: Gaaanz im Süden Mitglieds-Nr.: 41222 |
Wäre es evtl. als GbR möglich?
-------------------- Allzeit gute Fahrt!
Der Bär DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt! |
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23.10.2010, 20:09
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19473 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Kann auf eine GbR ein Fahrzeug zugelassen werden? Ist ja keine Person.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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23.10.2010, 20:16
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Edith: Gestrichen, wegen Blödsinn. |
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23.10.2010, 20:18
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19473 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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23.10.2010, 20:25
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Nirgendwo. Stimmt nämlich nicht.
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23.10.2010, 20:29
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19473 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ach so. Dann sind wir uns ja einig.
mfG Durban -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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23.10.2010, 22:11
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#9
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 23.10.2010 Mitglieds-Nr.: 56137 |
Denk ich nicht, im § 6 FZV ist vom Halter in der Einzahl die Rede. Welchen Sinn soll denn eine solche Eintragung haben? Diese Eintragung sollte ein gemeinsames Eigentum bzw. Miteigentum am Fahrzeug beider Partner bestätigen. Was ist eigentlich mit dem §6 FZV (5)? Hierbei wird doch von einer Gemeinschaft gesprochen oder? GbR ist übrigens in Deutschland eine Vereinigung von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen) und kann auch zum Beispiel zum Zwecke von Wohn- oder Fahrgemeinschaft geschlossen werden. Wie sieht es denn zum Zwecke des gemeinsamen Eigentums aus? Hat vielleicht schon jemand hier im Forum sein Fahrzeug auf zwei Personen zugelassen? Welche Möglichkeit gibt es hierbei? |
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23.10.2010, 22:15
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30328 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Diese Eintragung sollte ein gemeinsames Eigentum bzw. Miteigentum am Fahrzeug beider Partner bestätigen. Das hab ich mir fast gedacht, allerdings funktioniert das nicht. Auf der Zulassungsbescheinigung ist ausdrücklich vermerkt Zitat Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. Wenn die beiden Partner ein gemeinsames Eigentum dokumentieren wollen, dann sollten sie dies durch einen entsprechenden Vertrag machen. -------------------- |
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23.10.2010, 22:19
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#11
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 23.10.2010 Mitglieds-Nr.: 56137 |
Und wie sieht es mit dem Fahrzeugbrief aus? Er zeigt doch, wer der Eigentümer ist. Könnten im Fahrzeugbrief nicht zwei Personen eingetragen werden?
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23.10.2010, 22:24
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30328 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Und wie sieht es mit dem Fahrzeugbrief aus? Der wird schon seit Ende 2005 (ich glaub November) nicht mehr ausgestellt. Stattdessen gibts die Zulassungsbescheinigung. Teil I entspricht dem ehemaligen Fahrzeugschein und Teil II dem ehemaligen Brief. Und auf beiden Teilen ist der von mir zitierte Passus vermerkt. Wenn die beiden Partner sich ein Fahrzeug kaufen, dann können sie doch beide als Käufer im Vertrag stehen. Wo ist das Problem? Und dadurch wird Eigentum wesentlich sicherer nachgewiesen als durch irgendwelche Eintragungen in Fahrzeugpapieren. Bei Leasingfahrzeugen stehen teilweise auch die Leasingnehmer in den Papieren, trotzdem sind diese nicht Eigentümer des geleasten Fahrzeugs. -------------------- |
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23.10.2010, 22:29
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#13
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 23.10.2010 Mitglieds-Nr.: 56137 |
Tatsächlich! Danke für die Info!
Bedeutet das nun, dass nur die Unterschriften im Kaufvertrag ein Eigentum am Fahrzeug nachweisen können? Der Beitrag wurde von Hamburg_123 bearbeitet: 23.10.2010, 22:44 |
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Gast_Georg_g_* |
24.10.2010, 03:48
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#14
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Guests |
Wenn die beiden Partner sich ein Fahrzeug kaufen, dann können sie doch beide als Käufer im Vertrag stehen. Wo ist das Problem? Das Problem könnte sein, dass der Verkäufer nur mit einem einzigen Käufer vertragliche Vereinbarungen treffen möchte, weil die Sache sonst schnell unübersichtlich werden könnte. Ein Autokauf mit zwei Käufern im Vertrag dürfte auch eher die Ausnahme sein. Wird das Auto nicht bar bezahlt, könnte es auch sein, dass einer der beiden Käufer über eine gute Bonität verfügt, der andere aber nicht, sodass der Verkäufer bei einem der beiden potentiellen Käufer "keine Lust" hat. Bedeutet das nun, dass nur die Unterschriften im Kaufvertrag ein Eigentum am Fahrzeug nachweisen können? Nein, denn der eine kann natürlich auch nach dem Kauf jederzeit vertragliche Vereinbarungen mit dem anderen treffen, z.B. in Form einer gemischten Schenkung. |
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