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> Fahrzeugzulassung auf zwei natürliche Personen
Hamburg_123
Beitrag 23.10.2010, 18:17
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ist es möglich ein neues Fahrzeug auf zwei Personen zuzulassen, z.B. in Form einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, so dass in den Zulassungsbescheinigungen die Namen von beiden Partnern erscheinen?

Danke im Voraus für Ihre Antwort!
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Jens
Beitrag 23.10.2010, 18:57
Beitrag #2


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Denk ich nicht, im § 6 FZV ist vom Halter in der Einzahl die Rede.

Welchen Sinn soll denn eine solche Eintragung haben? think.gif


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Der Bär
Beitrag 23.10.2010, 19:50
Beitrag #3


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Wäre es evtl. als GbR möglich?


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durban
Beitrag 23.10.2010, 20:09
Beitrag #4


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Kann auf eine GbR ein Fahrzeug zugelassen werden? Ist ja keine Person.


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willi
Beitrag 23.10.2010, 20:16
Beitrag #5


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GbR ist eine juristische Person. Sollte also wie bei jeder Firma funktionieren. Aber soll der TE eine Firma gründen, nur um ein Auto zuzulassen? think.gif

Edith: Gestrichen, wegen Blödsinn.
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durban
Beitrag 23.10.2010, 20:18
Beitrag #6


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Zitat (willi @ 23.10.2010, 20:16) *
GbR ist eine juristische Person.


Warum? Wo steht das? blink.gif


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willi
Beitrag 23.10.2010, 20:25
Beitrag #7


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Nirgendwo. Stimmt nämlich nicht. blushing.gif
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durban
Beitrag 23.10.2010, 20:29
Beitrag #8


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Ach so. Dann sind wir uns ja einig. tongue.gif

mfG
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Hamburg_123
Beitrag 23.10.2010, 22:11
Beitrag #9


Neuling


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Zitat (Jens @ 23.10.2010, 19:57) *
Denk ich nicht, im § 6 FZV ist vom Halter in der Einzahl die Rede.

Welchen Sinn soll denn eine solche Eintragung haben? think.gif


Diese Eintragung sollte ein gemeinsames Eigentum bzw. Miteigentum am Fahrzeug beider Partner bestätigen. Was ist eigentlich mit dem §6 FZV (5)? Hierbei wird doch von einer Gemeinschaft gesprochen oder?

GbR ist übrigens in Deutschland eine Vereinigung von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen) und kann auch zum Beispiel zum Zwecke von Wohn- oder Fahrgemeinschaft geschlossen werden. Wie sieht es denn zum Zwecke des gemeinsamen Eigentums aus?

Hat vielleicht schon jemand hier im Forum sein Fahrzeug auf zwei Personen zugelassen? Welche Möglichkeit gibt es hierbei?
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Jens
Beitrag 23.10.2010, 22:15
Beitrag #10


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Zitat (Hamburg_123 @ 23.10.2010, 23:11) *
Diese Eintragung sollte ein gemeinsames Eigentum bzw. Miteigentum am Fahrzeug beider Partner bestätigen.

Das hab ich mir fast gedacht, allerdings funktioniert das nicht. Auf der Zulassungsbescheinigung ist ausdrücklich vermerkt
Zitat
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.


Wenn die beiden Partner ein gemeinsames Eigentum dokumentieren wollen, dann sollten sie dies durch einen entsprechenden Vertrag machen.


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Hamburg_123
Beitrag 23.10.2010, 22:19
Beitrag #11


Neuling


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Und wie sieht es mit dem Fahrzeugbrief aus? Er zeigt doch, wer der Eigentümer ist. Könnten im Fahrzeugbrief nicht zwei Personen eingetragen werden?
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Jens
Beitrag 23.10.2010, 22:24
Beitrag #12


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Zitat (Hamburg_123 @ 23.10.2010, 23:19) *
Und wie sieht es mit dem Fahrzeugbrief aus?

Der wird schon seit Ende 2005 (ich glaub November) nicht mehr ausgestellt. Stattdessen gibts die Zulassungsbescheinigung. Teil I entspricht dem ehemaligen Fahrzeugschein und Teil II dem ehemaligen Brief. Und auf beiden Teilen ist der von mir zitierte Passus vermerkt.

Wenn die beiden Partner sich ein Fahrzeug kaufen, dann können sie doch beide als Käufer im Vertrag stehen. Wo ist das Problem? Und dadurch wird Eigentum wesentlich sicherer nachgewiesen als durch irgendwelche Eintragungen in Fahrzeugpapieren.

Bei Leasingfahrzeugen stehen teilweise auch die Leasingnehmer in den Papieren, trotzdem sind diese nicht Eigentümer des geleasten Fahrzeugs.


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Hamburg_123
Beitrag 23.10.2010, 22:29
Beitrag #13


Neuling


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Tatsächlich! Danke für die Info!

Bedeutet das nun, dass nur die Unterschriften im Kaufvertrag ein Eigentum am Fahrzeug nachweisen können?

Der Beitrag wurde von Hamburg_123 bearbeitet: 23.10.2010, 22:44
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 24.10.2010, 03:48
Beitrag #14





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Zitat (Jens @ 23.10.2010, 23:24) *
Wenn die beiden Partner sich ein Fahrzeug kaufen, dann können sie doch beide als Käufer im Vertrag stehen. Wo ist das Problem?

Das Problem könnte sein, dass der Verkäufer nur mit einem einzigen Käufer vertragliche Vereinbarungen treffen möchte, weil die Sache sonst schnell unübersichtlich werden könnte. Ein Autokauf mit zwei Käufern im Vertrag dürfte auch eher die Ausnahme sein.

Wird das Auto nicht bar bezahlt, könnte es auch sein, dass einer der beiden Käufer über eine gute Bonität verfügt, der andere aber nicht, sodass der Verkäufer bei einem der beiden potentiellen Käufer "keine Lust" hat.

Zitat (Hamburg_123 @ 23.10.2010, 23:29) *
Bedeutet das nun, dass nur die Unterschriften im Kaufvertrag ein Eigentum am Fahrzeug nachweisen können?

Nein, denn der eine kann natürlich auch nach dem Kauf jederzeit vertragliche Vereinbarungen mit dem anderen treffen, z.B. in Form einer gemischten Schenkung.
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