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> Beim überholt werden beschleunigt
sirtaki
Beitrag 02.10.2010, 19:37
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich hab heute eine recht brenzlige Situation erlebt. Ich fuhr innerorts hinter einem PKW her. Am Ortsausgangsschild habe ich mit Blinkersetzen etc. zum Überholen angesetzt. Strecke ist für normalen Überholvorgang übersichtlich genug gewesen. Jetzt aber meinte der Vogel wohl :"Den lass ich nicht an mir vorbei" und hat richtig auf`s Gas getreten, so dass der Vorgang verdammt lang wurde und eine erst noch sehr ferne Kurve recht nah kam. Meine Frage ist jetzt: StVO sagt, dass man beim Überholt werden nicht beschleunigen darf. Was aber wäre die Strafe, wenn man es doch tut? Hab im Bußgeldrechner nix gefunden.

Gruß
sirtaki

P.S.: Falls jemand meint, der Überholte habe nicht bemerkt, dass ich überhole: Hat er definitiv. Der wurde erst so richtig schnell als ich neben ihm war.
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GM_
Beitrag 02.10.2010, 19:40
Beitrag #2


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Du mußt damit rechnen, dass auch der Andere am Ortsausgang beschleunigt, ist doch klar. Da überholt man nur, wenn man weiß, dass man 200 PS mehr hat als der Andere.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Der Dicke
Beitrag 02.10.2010, 19:44
Beitrag #3


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Hallo,
Zitat
26 Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht 30 €
steht hier
Ich sage mal, man muss schon damit rechnen, daß ab OA-Schild auch beschleunigt wird.

Gruß


--------------------
Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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Schorsch
Beitrag 02.10.2010, 19:58
Beitrag #4


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Zitat (sirtaki @ 02.10.2010, 20:37) *
StVO sagt, dass man beim Überholt werden nicht beschleunigen darf. Was aber wäre die Strafe, wenn man es doch tut? Hab im Bußgeldrechner nix gefunden.


Schutzzweck der Vorschrift ist, dass beim Überholen der andere nicht unvorhersehbar beschleunigt und nicht, dass man andere am normalen Beschleunigen am Ortsausgang hindert.
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Ichtyos
Beitrag 02.10.2010, 20:29
Beitrag #5


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Zitat (sirtaki @ 02.10.2010, 20:37) *
Falls jemand meint, der Überholte habe nicht bemerkt, dass ich überhole: Hat er definitiv. Der wurde erst so richtig schnell als ich neben ihm war.
Ganz tolle Wurst! ranting.gif Vermutlich ist der ganz gemütlich im höchsten Gang durch den Ort gerollt und hat am Ortsende einfach mal aufs Gaspedal getreten. Mit zunehmendem Tempo kommt man dann halt in den Drehzahlbereich, in dem das Auto deutlicher beschleunigt. Und auf dem flachen Land ist man als erfahrener Fahrer ausserorts nun mal mehr mit der Beobachtung allfälliger Vierbeiner (Rehe / Hirsche / Wildschweine...) voraus beschäftigt als sich um irgendwelche Begebenheiten im Rückspiegel zu kümmern, die >> eigentlich << ohnehin nicht vorkommen dürften (siehe meine Vorposter wavey.gif )


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 02.10.2010, 21:35
Beitrag #6


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Passiert mir auch an einer bestimmten Stelle öfters. (ca. Jedes zwanzigste mal wenn ich da lang fahre.)

Ich fahre mit 50 km/h Innenorts durch eine lang gezogene Linkskurve und beschleunige am Begrenzungsende auf 100km/h. Da man im 6. Gang im Drehzahlkeller fährt, kommt die Beschleunigung dann etwas Später. Aber sie kommt!! rolleyes.gif
Da nach 250m eine langgezogene Rechtskurve beginnt, die man nicht weit einsehen kann, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn die "Helden" die schon vorher beschleunigen und am 50km/h-Ende mit 70km/h auf der Gegenfahrbahn überholen, nicht genügend Platz haben vor der Kurve wieder einzuschenken. wallbash.gif

Meistens erkenne ich die "Experten" schon vorher im Rückspiegel und las sie ziehen. Und an der nächsten Ampel stehen sie eh vor mir. wavey.gif

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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Ichtyos
Beitrag 02.10.2010, 22:51
Beitrag #7


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Bei mir ist die nächste Ampel gerne mal 10 km oder auch deutlich weiter entfernt. laugh2.gif

Hier im ländlichen Gebiet hängt der Überholer meist kurz danach ohnehin hinter einem landwirtschaftlichen Nutzfahrzeug. Und dass man aus 25-32 km/h am besten aus dem zweiten Gang beschleunigt, hat sich scheinbar noch nicht allzuweit herumgesprochen. crybaby.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.10.2010, 08:37
Beitrag #8


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Zitat (Schorsch @ 02.10.2010, 20:58) *
... Schutzzweck der Vorschrift ist, dass beim Überholen der andere nicht unvorhersehbar beschleunigt und nicht, dass man andere am normalen Beschleunigen am Ortsausgang hindert.

Logo:
Das Beschleunigen-Dürfen nach einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist immer situationsabhängig:

Wenn die Beschränkung auf einer Straße OHNE Gegenverkehr endet, beschleunige ich anschließend gnadenlos, ohne mich um irgendwelche "Frühstarter" neben mir zu kümmern. Andernfalls hätte ich nach einer BAB-Baustelle NIE die Chance, JEMALS wieder schneller als 80 km/h fahren zu können whistling.gif.

Anders ist das natürlich auf Straßen MIT Gegenverkehr:
- Manche geben schon 200 m VOR dem Ortsschild Gas,
- manche AM Ortsschild,
- manche grundsätzlich erst dann, wenn sie merken, dass sie überholt werden wallbash.gif

Auf Straßen mit Gegenverkehr hilft es, wenn BEIDE wachsam sind:
Der Überholende sollte damit rechnen, dass der andere plötzlich Gas giibt und sich schon mal für diesen Fall einne Strategie zurechtlegen,
der andere solllte vor dem Beschleunigen mal in den Rückspiegel sehen, und gegebenenfalls etwas mooderater beschleunigen.

Merke:
Mit dem Gasgeben beim Überholt-Werden ärgert man nicht nur den Überholenden, sondern man gefährdet auch den Gegenverkehr.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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haschee
Beitrag 03.10.2010, 10:08
Beitrag #9


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Bleibt noch die Frage, was ist wenn der zwar überholen will aber hinterher nur 120 fährt und ich 150 fahren will mich aber innerorts einigermaßen an die Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten habe? whistling.gif

normale Landstraße - mögliches Praxisbeispiel.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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sirtaki
Beitrag 03.10.2010, 19:09
Beitrag #10


Neuling


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Soo, erst mal recht vielen Dank für all die Antworten. Das gesuchte war ja sogar dabei. Hab`s nur selbst einfach nicht gefunden. Auch nicht nach stundenlangem Googlequälen. Aber jetzt nochmal zu dem eigentlichen Überholen. Die Fakten: Auto vor mir mit fremden Nummernschild. Hat sich peinlichst genau an die 50 gehalten. Ist an sich ja nix verkehrtes. Eher im Gegenteil. Fakt ist aber auch, dass ich überholen darf, wenn es mir paßt, es nicht verboten ist und die Verkehrssituation es zulässt. Genauso sagt die StVO, dass der Typ nicht beschleunigen darf. Egal wo!!! Die klammert den Bereich OA ja nicht aus. Fakt ist, irgendjemand hat`s auch schon geschrieben hier, er gefährdet im schlimmsten Fall sich und auch noch andere PKW.
Klar weiß ich selber, dass man damit rechnen muss, dass andere am OA schneller werden, aber hätte ich ihn an dieser Stelle nicht überholt, hätte es schon ne Zeit gedauert bis ich an ihm hätte vorbeifahren können.
Ich hab aber in der Fahrschule auch gelernt, wenn ich am OA beschleunigen will, dass ich auf Überholende Rücksicht zu nehmen hab. Der Kerl in dem Auto wollte mir wahrscheinlich in Oberlehrermanier mal zeigen, wo der Hammer hängt. Find ich sch***e sowas. Mach` das ja auch nicht.

Gruß
sirtaki
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Nerari
Beitrag 03.10.2010, 19:33
Beitrag #11


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Zitat (sirtaki @ 03.10.2010, 20:09) *
Fakt ist, irgendjemand hat`s auch schon geschrieben hier, er gefährdet im schlimmsten Fall sich und auch noch andere PKW.
Klar weiß ich selber, dass man damit rechnen muss, dass andere am OA schneller werden, aber hätte ich ihn an dieser Stelle nicht überholt, hätte es schon ne Zeit gedauert bis ich an ihm hätte vorbeifahren können.


An der Gefährdung bist du nicht wirklich unschuldig. Im Gegenteil.

Fakt ist, dass es absehbar ist, dass jemand nach dem OA beschleunigt. Da sollte man, wie @GM schreibt, schon ordentlich Power haben, um zu überholen. Sich da auf sein (vermeintliches) Recht nach StVO zu berufen, ist naiv. Es gibt die Buchstaben der StVO, und es gibt einen dahinterstehenden Sinn.

Vielleicht hättest du an ihm gar nicht vorbei fahren müssen, wenn er seinen Beschleunigungsvorgang abgeschlossen hatte wink.gif

Gruß
Nerari
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CvR
Beitrag 03.10.2010, 20:03
Beitrag #12


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Zitat (Nerari @ 03.10.2010, 20:33) *
An der Gefährdung bist du nicht wirklich unschuldig. Im Gegenteil.

Das sehe ich ähnlich.
Zitat (sirtaki)
Fakt ist aber auch, dass ich überholen darf, wenn es mir paßt, es nicht verboten ist und die Verkehrssituation es zulässt.

Es wäre eben nur die Frage, ob das Überholen hier für dich nicht vielleicht verboten war!
Zitat (§5 (3) StVO)
Das Überholen ist unzulässig: 1. bei unklarer Verkehrslage

Üblicherweise ist nun die Verkehrslage am Ortsausgang alles andere als klar: Es ist vollkommen üblich, dass der Vordermann am Ortsausgang beschleunigt. Insofern ist absolut unklar, ob man das Überholmanöver wie geplant durchführen kann. Ergo: Wenn's zu knapp wird und das Blech im Laufe eines solchen missglückten Überholmanövers knittert, dann wird daraus ganz schnell ein unzulässiges Überholmanöver think.gif Und dann wird's richtig teuer whistling.gif


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Polo79
Beitrag 03.10.2010, 20:22
Beitrag #13


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Zitat (sirtaki @ 03.10.2010, 20:09) *
Genauso sagt die StVO, dass der Typ nicht beschleunigen darf.
Bis zu einem gewissen Punkt ist das schon gestattet. Das Beschleunigungsverbot zielt primär auf eingeholte Fahrzeuge ab; es gilt also erst, wenn man ungefähr auf gleicher Höhe ist.


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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GM_
Beitrag 03.10.2010, 20:25
Beitrag #14


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Zitat (Polo79 @ 03.10.2010, 21:22) *
Das Beschleunigungsverbot zielt primär auf eingeholte Fahrzeuge ab; es gilt also erst, wenn man ungefähr auf gleicher Höhe ist.

Das war mal so. Und wenn du "79er" bist, war das mMn lange vor deiner Zeit. wink.gif

Oder bist du 79? Dann liegt der Fall anders. *flücht*


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Abraham Lincoln
Beitrag 03.10.2010, 20:33
Beitrag #15


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also wenn ich aus dem Ort draußen bin, dann geb ich Gas und beschleunige auf die erlaubte Geschwindigkeit, auf Landstraßen sind das 100 km/h und keine 150 wie oben erwähnt.
Ich habe kein Verständnis für solche Drängler, die meinen, sie wären alleine auf der Straße und könnten sich immer und überall vordrängen.
Genau wie auf den Einfädelspuren an der Autobahn, die kommen hinter einem an und scheren gleich auf die Überholspur aus, einfach ignorierend, dass ihr Vordermann auch an den LKWs vorbei möchte.
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Polo79
Beitrag 03.10.2010, 20:53
Beitrag #16


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Zitat (GM_ @ 03.10.2010, 21:25) *
Das war mal so.
Die Kommentare sind da zum Teil unterschiedlich. Bouska beispielsweise sagt klar, dass das Beschleunigungsverbot nur für eingeholte Fahrzeuge gilt und bezeichnet ein anders lautendes Urteil des BayOLG als "bedenklich". Hentschel wiederum zitiert quasi nur aus diesem Urteil und teilt damit wohl die Meinung.

M.E. ist beides Teil teilweise richtig. Wenn man den Überholvorgang bemerkt, ist schon aufgrund des § 1 eigentlich klar, dass man nicht weiter beschleunigen sollte. Allerdings ist in der StVO nicht vorgesehen, dass man vor jedem Beschleunigungsvorgang überprüft, ob man gerade überholt wird. Insofern finde ich den Tatbestand erst vorwerfbar, wenn man den Überholer ohne jeden Zweifel erkennen muss, also wenn man eingeholt worden ist.

Zitat (GM_ @ 03.10.2010, 21:25) *
Und wenn du "79er" bist, war das mMn lange vor deiner Zeit. wink.gif

Oder bist du 79?
Weder noch. rolleyes.gif



Zitat (Abraham Lincoln @ 03.10.2010, 21:33) *
Ich habe kein Verständnis für solche Drängler, die meinen, sie wären alleine auf der Straße und könnten sich immer und überall vordrängen.
Ich habe auch kein Verständnis für ein solches Fahrverhalten. Aber ich weiß, dass es eine Provokation ist und eine entsprechende Reaktion darauf eine Gegenprovokation wäre. wavey.gif

Der Beitrag wurde von Polo79 bearbeitet: 03.10.2010, 20:57


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helmet lampshade
Beitrag 04.10.2010, 10:14
Beitrag #17


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Um auf sich aufmerksam zu machen darf der Überholende agO auch hupen
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haschee
Beitrag 04.10.2010, 11:42
Beitrag #18


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Das mit den 150 war ein Beispiel von mir, daß man nicht wissen kann wie schnell der vordere fahren möchte.


Bei einem PKW halte ich ein Überholen am Ortsausgang für überflüssig außer es wurde schon längere Zeit das Fahrverhalten außerorts beobachtet.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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sirtaki
Beitrag 05.10.2010, 11:04
Beitrag #19


Neuling


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Alles klar. Ich sehe schon, man könnte sich hier dumm und dusselig schreiben über Sinn und Unsinn eines solchen Überholvorgangs. Ist aber eigentlich recht uninteressant, wenn man nicht dabei war. Ich glaube auch, dass jeder hier sich ganz schön besch***en fühlen würde, wenn er sich in meiner Situation befunden hätte. Vielleicht erlebt der ein oder andere sowas ja nochmal und dann soll er hier mal schreiben, dass er das Verhalten eines solchen "Erziehers" richtig findet.
Dank an "Der Dicke" für den Link und die Antwort auf meine eigentliche Frage.

Gruß
sirtaki
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 05.10.2010, 12:00
Beitrag #20





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Zitat (Sirtaki)
Ich glaube auch, dass jeder hier sich ganz schön besch***en fühlen würde, wenn er sich in meiner Situation befunden hätte.


no ja.. vor zwanzig Jahren vielleicht.. heute würde ich anerkennen, dass ich für so eine Aktion untermotorisiert bin, gelassen vom Gas gehen, notfalls etwas bremsen und mich wieder dahinter einordnen.. Das geht in Sekundenbruchteilen ohne jede Gefährdung anderer..

So waht, wo wäre das Problem?

Aber jetzt weiß ich wenigstens, wie sich jemand fühlt, der sich übernommen hat... whistling.gif

Zitat (Sirtaki)
Mach` das ja auch nicht.
lol als was würdest du dein Verhalten denn sonst bezeichnen, schließlich wolltest du ihm zeigen, dass man nicht unbedingt Strich zHG fahren muss...

Das Beschleunigungsverbot sehe ich nach wie vor bei echten Überholvorgängen, sprich es trödelt einer bei erlaubten 100 mit 90 rum und wird überholt, der darf dann natürlich nicht beschleunigen.

Bei allen anderen ähnlichen Vorgängen bei denen die zHG aufgehoben wird (kann ja auch ein Ende 70 Schild sein) sehe ich nicht, dass mich ein Tatbestand lt. Bußgeldkatalog ereilen könnte (nur weil der hinter mir am Schild links blinkt oder gar gleich ausschert) solange ich normal bis zur zHG beschleunige. Wenn ich eh langsamer fahren will, ist es mir doch sowieso egal.
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Der_Veranstalter
Beitrag 05.10.2010, 12:16
Beitrag #21


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Zitat (sirtaki @ 05.10.2010, 12:04) *
Ich glaube auch, dass jeder hier sich ganz schön besch***en fühlen würde, wenn er sich in meiner Situation befunden hätte. Vielleicht erlebt der ein oder andere sowas ja nochmal und dann soll er hier mal schreiben, dass er das Verhalten eines solchen "Erziehers" richtig findet.


Ach nun komm schon. Wenn du nicht die Power hast zum überholen, dann darfst du auch nicht auf dicke Hose machen.

Zitat
hätte ich ihn an dieser Stelle nicht überholt, hätte es schon ne Zeit gedauert bis ich an ihm hätte vorbeifahren können.


Mein Beileid.


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helmet lampshade
Beitrag 05.10.2010, 12:44
Beitrag #22


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Zitat (sirtaki @ 05.10.2010, 11:04) *
dass er das Verhalten eines solchen "Erziehers" richtig findet.

Leider fehlt es an objektiven Information (Streckenlängen, Geschwindigkeiten, Zeiten..), um die Sache irgendwie zu beurteilen. Selbst wenn das Fahrzeug während des Überholvorgangs beschleunigt hat, ist es ja ein Unterschied, ob mit Halbgas im 4./5. Gang von 50 auf 70 oder mit vollem Kickdown von 50 auf 120. Wenn man bei 50 bleibt, reizt man nur die Nachfolgenden zum Überholen.
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Gast_lemonshark_*
Beitrag 05.10.2010, 13:07
Beitrag #23





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Zitat (helmet lampshade @ 05.10.2010, 13:44) *
Leider fehlt es an objektiven Information (Streckenlängen, Geschwindigkeiten, Zeiten..), um die Sache irgendwie zu beurteilen.


Es fehlt m.E. schlicht an der Notwendigkeit, die Sache zu beurteilen. Fakt ist, dass kein "normaler" Autofahrer nach dem Ortsschild bei erlaubten 100 mit Tempo 50 weiterzuckeln wird. Wenn man in einer solchen Situation zum Überholen ansetzt, schafft man es oder man schafft es eben (in Abhängigkeit von eigener und Fremdbeschleunigung) nicht. Danach denkt man sich seinen Teil oder man lässt es. Eine Diskussion darüber, wer was jetzt genau, in welchem Umfang und unter welchen Umständen darf und welche Konsequenzen das theoretisch nach sich zieht oder auch nicht, halte ich für mehr als flüssig.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 05.10.2010, 13:17
Beitrag #24





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Zitat (lemonshark)
Eine Diskussion darüber, wer was jetzt genau, in welchem Umfang und unter welchen Umständen darf und welche Konsequenzen das theoretisch nach sich zieht oder auch nicht, halte ich für mehr als flüssig.


Ach komm.. sind Foren nicht gerade dazu da? whistling.gif

Muss doch niemand mitdiskutieren oder mitlesen, der es nicht will, solange dadurch nicht urbane Legenden mit falschen Interpretationen bzw. Aussagen oder realer Schaden entsteht... so what..

Manchmal sieht ja mancher sein eigenes Verhalten durch das Feedback im Forum plötzlich in einem anderen Licht..

Ich sehe Radfahrer auf der Fahrbahn zum Beispiel inzwischen viel gelassener... ob sie mich nun im zügigen Vorwärtskommen behindern oder nicht.. scared.gif
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Der_Veranstalter
Beitrag 05.10.2010, 13:51
Beitrag #25


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Zitat (lemonshark @ 05.10.2010, 14:07) *
Fakt ist, dass kein "normaler" Autofahrer nach dem Ortsschild bei erlaubten 100 mit Tempo 50 weiterzuckeln wird.
Eine Diskussion darüber, wer was jetzt genau, in welchem Umfang und unter welchen Umständen darf und welche Konsequenzen das theoretisch nach sich zieht oder auch nicht, halte ich für mehr als flüssig.


Das ist jetzt aber bemerkenswert. Als ich vor 15 Monaten als "Am Oe beschleunigender Verkehrsteilnehmer" genau das gleiche sagte, hast du mich übelst kritisiert.

Scheinbar hast du dazugelernt.

Freut mich.


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Gast_lemonshark_*
Beitrag 05.10.2010, 14:05
Beitrag #26





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Zitat (Der_Veranstalter @ 05.10.2010, 14:51) *
Scheinbar hast du dazugelernt.


Wieso dazugelernt? Wenn einer meint, mich mit dem Bleifuß "erziehen" zu müssen, denke ich mir seit Jahrzehnten "du dummes Arschloch". Wie oben beschrieben.

Aber ich mache dazu keine Threads in Foren auf. Was nichts an meiner "Wertschätzung" für die betreffende Person ändert.
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