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> dringend Unfall
Cro
Beitrag 24.09.2010, 19:20
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

leider diesmal wegen etwas unerfreulichem und eher dringend...

Heute morgen wollte ich mein Auto rückwärts aus unserem Hof ,der in eine Sackgasse mündet ausparken. An der Strasse sind Reihenhäuser mit Garageneinfahrten seitlich der Strasse. Meine Ausfahrt liegt seitlich daneben. Beim Rückwärtsfahren sah ich wie der Nachbar mit seinem Auto rückwärts aus der Garage kommt ,und rückwärts fährt. Also hielt ich wieder an. Das Auto fuhr noch ein kurzes Stück und hielt dann an. Ich beobachtete den Wagen, doch es passierte nichts (20 Sek?) .

Nun fing ich an, mit dem Wagen weiter auszuparken, und war bereits zu 2/3 aus der Einfahrt, als der Nachbar plötzlich rückwärts fährt. Ich war anscheinend noch in Bewegung mit meinem Wagen, somit sicher mindestens Teilschuld. Jedoch war zu dem Zeitpunkt die Strasse längst von meinem Wagen versperrt ,so dass auch der Nachbar vor dem rückwärts fahren hätte schauen müssen. Direkt nach dem Aussteigen meinte er noch 'ich habe dich nicht gesehen'.

Da wir es beide eilig hatten, sind wir dann zur Arbeit gefahren.

Heute abend kam er dann vorbei, und meinte, dass er bei Polizisten gefragt hätte und ich alleine schuld sei, weil er auf einer Strasse gewesen sei, und ich aus der Ausfahrt kam. Sein Auto hat kaum Schäden, bei mir ist am Heck einiges verschoben und die Stoßstange verdrückt ,da der Gesamte Aufprall auf eine Ecke ging ...Schaden von mir geschätzt zwischen 2000-4000€.

Der Nachbar würde auf eine Regelung verzichten, so dass sich jeder um seinen Schaden kümmert, jedoch bin ich bei der Schadenssumme bei mir am grübeln wie ich am besten vorgehe. Sollte ich nicht auf sein Angebot eingehen, will er morgen zur Polizei gehen.

Bin ich (rechtlich) wirklich zu 100% Schuld, wie der Nachbar meinte und soll es so lassen?


Ich hätte noch eine Skizze vom ganzen, jedoch bin ich kein Computerexperte. Falls jemand so nett wäre sie für mich einzustellen, wäre das super. wavey.gif

Grüsse Cro
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redsonja
Beitrag 24.09.2010, 19:31
Beitrag #2


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hi,

so wie ich deinen fall verstehe, hat jeder eine teilschuld, wobei ich die größere schuld bei deinem nachbarn sehe. ich würde das ganze der versicherung melden, und deinem nachbarn den §9 (5)
Zitat
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

an den kopf werfen.
aus meiner sicht bleibst du schlimmstenfalls auf 50% deines schadens sitzen.

Live long and prosper
RedSonja


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Die Wissenden reden nicht viel, die Redenden wissen nicht viel.

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jordon
Beitrag 24.09.2010, 19:35
Beitrag #3


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Du schreibst, dein Nachbar ist auf einer Straße rückwärts gefahren und du aus deiner Grundstücksausfahrt.
Habe ich das richtig verstanden?
Wenn ja, dann legt m.E. der größte Schuldanteil auf deiner Seite.
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Cro
Beitrag 24.09.2010, 19:54
Beitrag #4


Neuling
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Zitat (jordon @ 24.09.2010, 20:35) *
Du schreibst, dein Nachbar ist auf einer Straße rückwärts gefahren und du aus deiner Grundstücksausfahrt.
Habe ich das richtig verstanden?


Ja, allerdings kam er auch frisch aus der Garage. Die 'Strasse' ist ein relativ schmaler asphaltierter Weg ,der am Ende eine Sackgasse ist.




Hier mal eine schnell erstellte Skizze. Hoffe das verlinken hat geklappt. Mein Wagen ist das blaue Auto.
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Ichtyos
Beitrag 24.09.2010, 19:57
Beitrag #5


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Zitat (Cro @ 24.09.2010, 20:20) *
Ich hätte noch eine Skizze vom ganzen, jedoch bin ich kein Computerexperte. Falls jemand so nett wäre sie für mich einzustellen, wäre das super. wavey.gif

Die Skizze kannst Du bei einem Bilderhoster wie diesem hochladen und dann hier verlinken. wavey.gif

Edith sagt mir, dass Du es schon hinbekommen hast. Skizze ist gut erkennbar. thumbup.gif

Der Beitrag wurde von Ichtyos bearbeitet: 24.09.2010, 19:58


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superdiesel
Beitrag 24.09.2010, 20:14
Beitrag #6


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Naja, nach deiner Zeichnung hat dein Nachbar mit seiner Beurteilung schon nicht unrecht, meine ich.

Ihr seid zwar beide rückwärts gefahren und habt daher besondere Sorgfaltspflichten, er aber hatte eigentlich Vorfahrt (oder Vorrang? think.gif) da er eine Straße entlangfährt (wenn auch rückwärts: das ändert aber nichts an seiner Vorfahrt), du aber aus einer Einfahrt.


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Phantalor
Beitrag 24.09.2010, 20:22
Beitrag #7


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Zitat (Cro @ 24.09.2010, 20:20) *
Sollte ich nicht auf sein Angebot eingehen, will er morgen zur Polizei gehen.



Das hört sich etwas merkwürdig an ... weil wer droht schon bei nichteinigung, zur Polizei zu gehen, außerdem, waren beide anwesend ... da wird es mit der Polizei schwer irgendwas nachzuweisen, weil dann steht Aussage gegen Aussage ...
Hmm ... vllt. hat er ja Telefoniert ... der Nachbar meine ich ... thread.gif ...
Obwohl ... eines interessiert mich, sind während er gehalten hat seine Rückfahrleuchten ausgegangen ??? ... aber von der Skizze her würde ich mich superdiesel anschließen ...


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Cro
Beitrag 24.09.2010, 20:40
Beitrag #8


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Zitat (Phantalor @ 24.09.2010, 21:22) *
Obwohl ... eines interessiert mich, sind während er gehalten hat seine Rückfahrleuchten ausgegangen ??? .


Waren definitiv aus, auch die Bremsleuchte. Er sagte dass er gewartet hätte, bis sein elektrisches Garagentor geschlossen sei.

Als er anfuhr blockierte mein Fahrzeug bereits die Strasse, so dass er niemals durchgepasst hätte.
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nachteule
Beitrag 24.09.2010, 21:14
Beitrag #9


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Hallo, Phantalor,

Zitat (Phantalor @ 24.09.2010, 21:22) *
... weil wer droht schon bei nichteinigung, zur Polizei zu gehen, ......

so etwas ist gar nicht selten und dabei ist es vom Anzeigeerstatter nicht mal unbedingt böse oder gar als Nötigung gemeint.

Viele VT meinen, dass bei strittigen Unfällen die Polizei klären kann, wer Schuld hat oder nicht oder wie die Schuldverteilung ist, wenn beide oder mehrere etwas falsch gemacht haben.

Diese VT wissen nicht, dass die Polizei lediglich prüft, ob eine Owi oder Straftat vorliegt, und wer von den Unfallbeteiligten eine Owi oder Straftat begangen hat.

Es wäre gar nicht so unwahrscheinlich, dass der aufnehmende Beamte beide verwarnt oder anzeigt.

Hallo, Cro,

das beste wäre es m. E., wenn Du den vorfall umgehend bei Deiner Versicherung meldest und mit dem Sachbearbeiter Deiner Versicherung abklärst, ob er als Fachmann eine Möglichkeit sieht, dass Du von der gegnerischen Versicherung so viel von Deinem Schaden erstattet bekommst, dass die Summe höher ist als die Summe, die Du über die Jahre hinweg durch die Höherstufung in Deinem Schadensfreiheitsrabatt zahlen musst.

Selbst bei einem Rückkauf für dich müsste die Summe, die Du erhältst, höher sein, als der Schaden Deines Nachbarn.

Wenn man davon ausgeht, dass er, wenn der Schaden über die Versicherung läuft, sicher nicht die günstigste Variante wählt, kann es sein, dass es für Dich im Endeffekt wesentlich teurer werden wird, den Schaden über die Versicherungen laufen zu lassen, als wenn jeder seinen Schaden selber zahlt.

Viele Grüße,

Nachtule


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Phantalor
Beitrag 24.09.2010, 21:33
Beitrag #10


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@ Nachteule ... ahh Danke ... wusste ich so nicht ... dachte das wären welche von diesen Streitsüchtigen Leuten, die gleich bei allen Dingen mit Anzeige drohen ... gibt ja viele von denen ... ok ein, sagen wir mal leichter Blechschaden, ist nicht gerade klein ... aber so wies oben beschrieben wurde, klang es nach ner Art Einschüchterung...

@ Cro ... hmm ... wenn die Leuchten aus waren, und du die Straße schon blokiert hast, als er losgefahren ist, dann liegt die schuld definitiv bei ihm ... jedenfalls würde ich das, nach den Schilderungen und vorliegenden Infos sagen ... er muss ja damit rechnen, dass während das Tor zu geht, jemand aus einer Ausfahrt fährt und sollte deshalb im Spiegel kontrollieren, dass die Straße frei ist... ist nur die Sache ... ob das die Ordnungshüter genauso sehen ... think.gif


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Ernschtl
Beitrag 24.09.2010, 21:35
Beitrag #11


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Ist überhaupt was passiert? Hier steht nirgends, dass es gekracht hat, wo es gekracht hätte und was irgendwo kaputt ist. 2-4000€ Schaden beim ausparken, sofern ihr denn gecrasht seid ist schon viel. Und diese Kaltverformung soll dann nur an einem Fahrzeug passiert sein? Alles sehr mysteriös.


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Cro
Beitrag 24.09.2010, 22:01
Beitrag #12


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Danke für die Antworten. wavey.gif


Zitat (Ernschtl @ 24.09.2010, 22:35) *
Ist überhaupt was passiert? Hier steht nirgends, dass es gekracht hat, wo es gekracht hätte und was irgendwo kaputt ist. 2-4000€ Schaden beim ausparken, sofern ihr denn gecrasht seid ist schon viel. Und diese Kaltverformung soll dann nur an einem Fahrzeug passiert sein? Alles sehr mysteriös.



Naja er hat mein Auto an der hinteren Ecke erwischt. Da dort die Kräfte auf einer relativ kleinen Stelle wirkten, hats die Heckstoßstange eingedrückt bzw. sämtliche Halterungen (an)gebrochen. Insgesamt ist Die Stoßstange nun auf der gesamten Linie verformt und sicher nicht mehr zu retten. Preisschätzung kommt daher, dass ich ein hier relativ seltenes, in Japan gebautes Auto fahre und die Ersatzteilpreise hier dann dementsprechend hoch sind.

Bei seinem Fahrzeug hats einige Plastikhalterungen gekostet und kleinere Kratzer. Ein Autohaus würde sicher ein hübsches Sümmchen verlangen, das ist klar.



Nun habe ich allerdings die Möglichkeit über ein Forum eine fast neuwertige Stoßstange für dieses Modell für 100€ zu bekommen....sogar in der gleichen Farbe, da käme ich nun sicher deutlich günstiger weg bei der Reparatur. Werde mir das Fahrzeug morgen noch mal genau anschauen, bzw. in einem Autohaus vorbeibringen zum kurzen drüberschauen und dann wohl die Variante wählen, wo jeder seinen Schaden zahlt ohne irgendeine Abwicklung.
100% Schuld wie mein Nachbar meint, fühle ich mich zwar sicher nicht, aber der Ausgang bei der Sache mit Anzeige und Co wäre auch eher ungewiss. Mit Pech gäbe es noch Punkte in Flensburg...

Grüsse Cro
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Wolfgang Vollmar
Beitrag 24.09.2010, 22:03
Beitrag #13


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Unglücklich, wenn zwei Rückwärtsfahrer kollidieren. Gemäß § 9 Abs. 5 StVO sind beim Rückwärtsfahren Gefährdungen anderer zu vermeiden, ggf. hat man sich durch einen anderen einweisen zu lassen. Eine Gefährdung geht einem Schadenseintritt, auch wenn er noch so gering ist, unmittelbar voraus. So, wie Sie den Sachverhalt schildern, haben Sie beide sich nicht korrekt verhalten, und das sicherlich als Nachbarn nicht gerade vorsätzlich. Wenn der Schaden wirklich gering ist, sollte jeder seinen eigenen Schaden bezahlen. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren könnte ansonsten gegen jeden eingeleitet werden und würde vermutlich dann wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Kostet also nur Nerven und wertvolle Zeit. Sie können mit dem Nachbarn besser ein Bier trinken gehen!
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Jens
Beitrag 24.09.2010, 22:17
Beitrag #14


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Zitat (Wolfgang Vollmar @ 24.09.2010, 23:03) *
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren könnte ansonsten gegen jeden eingeleitet werden und würde vermutlich dann wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

Das denke ich nicht. Ein Verstoß gegen §9 Abs. 5 StVO mit Unfallfolge ist keine geringfügige Ordnungswidrigkeit. Immerhin sieht der Bußgeldkatalog dafür eine Regelbuße von 100 EUR und 2 Punkten vor.


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superdiesel
Beitrag 24.09.2010, 22:27
Beitrag #15


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Cro, wenn er stand und keine Rückfahrleuchten anwahren, dann spricht das natürlich wieder eher für dich.
Aber mal ehrlich: Das zu beweisen, ist widerum quasi unmöglich, wenn der Nachbar das nicht der Versicherung gegenüber (oder dem Gericht) selber so schildert. Das heißt dann aber auch zusätzliche Kosten durch Bußgeld und/oder Gerichtskosten und/oder Verlust Schadenfreiheitsrabatt. Das macht die Sache auf Dauer nur noch teurer.

Ich denke auch, wenn du eine einigermaßen bezahlbare Möglichkeit für deine Reparatur siehst, dann lass dich auf den Handel ein, dass jeder für seinen Schaden zahlt und gut is. Ist halt einfach blöd gelaufen.


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Ernschtl
Beitrag 24.09.2010, 22:43
Beitrag #16


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Zitat (Cro @ 24.09.2010, 23:01) *
Preisschätzung kommt daher, dass ich ein hier relativ seltenes, in Japan gebautes Auto fahre und die Ersatzteilpreise hier dann dementsprechend hoch sind.
Und das ist so selten, dass auch wir nicht wissen dürfen welche Rarität du nun kaputt gemacht hast?


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Cro
Beitrag 24.09.2010, 22:51
Beitrag #17


Neuling
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Nissan 200 SX S14a. wavey.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 25.09.2010, 14:43
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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