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> Führerscheinneuerteilung Nachgang, Führerscheinneuerteilung nur BE ( Klasse 2 hatte ich mal vor Neuerteil
nordseemann
Beitrag 05.08.2010, 16:46
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen ,

bin noch nicht lange dabei und habe eine Frage zum Schreiben von der Führerscheinstelle :

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx ,

Sie beabsichtigen , die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu beantragen .

Das Führungszeugnis und der Aktuelle Auszug aus dem Verkehrszentralregister des

Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg liegen mir nun vor .

Es sind zurzeit keine verkehrs- bzw. strafrechtlichen Verstöße mehr verzeichnet .

Bezüglich der Ablegung der vollen Fahrerlaubnisprüfung kann die Fahrerlaubnisbehörde in begrüdeten Fällen auf die Ablegung der Prüfung verzichten .

Anliegend übersende ich Ihnen einen Antrag auf Neuerteilung xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Kosten u.s.w .

Fakten : Führerschein Klasse 2 & 3 alt , Alkoholfahrt 1992 1,8 , 12 monate entzug u. MPU . mit Klasse 3

Frage : beantragt BE muß ich von Prüfungen ausgehen , 10 Jahre Klasse 3 gefahren , 5 Jahre Kl. 2 ohne eintragungen .


Vielen Dank für Antworten Nordseemann
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darkstar
Beitrag 05.08.2010, 17:08
Beitrag #2


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Zitat (nordseemann @ 05.08.2010, 17:46) *
Bezüglich der Ablegung der vollen Fahrerlaubnisprüfung kann die Fahrerlaubnisbehörde in begrüdeten Fällen auf die Ablegung der Prüfung verzichten .
Das klingt auf jeden Fall schon einmal besser als das was die meisten FEB so mitschicken. Es sind auch noch eine Menge alter Formulare im Umlauf.... whistling.gif
Nach dem Gesetz müsste es aber eher so formuliert werden: "Bezüglich der Ablegung der vollen Fahrerlaubnisprüfung kann die Fahrerlaubnisbehörde in begründeten Fällen eine erneute Prüfung anordnen wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt."

Auf deutsch: Prüfungsfreie Neuerteilung sollte die Regel sein und keine Ausnahme in begründeten Fällen. Es gibt aber ein Urteil des VG München 6a. Kammer, Beschluss vom 07.01.2010, Az. M 6a E 09.5304 wo erneute Prüfungen nach 11 Jahren ohne FE für rechtmäßig erachtet werden.
Zitat (nordseemann @ 05.08.2010, 17:46) *
Frage : beantragt BE muß ich von Prüfungen ausgehen , 10 Jahre Klasse 3 gefahren , 5 Jahre Kl. 2 ohne eintragungen .
Ich wäre erstmal optimistisch. Hier noch ein interessanter Thread zur prüfungsfreien Neuerteilung... klick.

mfg
darkstar


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nordseemann
Beitrag 05.08.2010, 17:34
Beitrag #3


Neuling


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Hallo ,

das ganze spielt sich in Niedersachsen landkreis Aurich ab . Sollte ich meine alte Klasse 2 auch beantragen (die ich nicht
mehr brauche ) sollte ich einen Leistungstest durchführen . Das in Bayern andere Regeln gelten (weiss ich schon) ,
ich werde alle unterlagen einreichen mal sehen was kommt .
Erst mal Danke für deine Antwort .

Gruß

Nordseemann
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jens_16syncro
Beitrag 06.08.2010, 09:10
Beitrag #4


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Zitat (nordseemann @ 05.08.2010, 18:34) *
Sollte ich meine alte Klasse 2 auch beantragen

So billig wirst du CE (nicht Klasse 2, die gibt es nicht mehr) nie wieder bekommen. Und woher willst du JETZT wissen, dass du NIE wieder diese FE-Klasse brauchst ?
Die paar Euros und die Zeit für das ärztliche Gutachten, den Sehtest und ggf. die 1.-Hilfe-Maßnahmen würde ICH auf jeden Fall investieren.


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zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
Lewer duad as Slaav!
Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens
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Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 06.08.2010, 10:17
Beitrag #5





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Zitat (jens_16syncro @ 06.08.2010, 10:10) *
Die paar Euros und die Zeit für das ärztliche Gutachten, den Sehtest und ggf. die 1.-Hilfe-Maßnahmen würde ICH auf jeden Fall investieren.


ich bessere mal aus

die augenärztliche Untersuchung

nix für ungut wavey.gif
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nordseemann
Beitrag 19.08.2010, 18:27
Beitrag #6


Neuling


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Hallo ,

wollte mich nochmal melden : habe alle Unterlagen vorgelegt und sofort einen vorläufigen Führerschein erhalten . Der Scheck-
kartenführerschein kommt in Kürze . Nochmal danke für die Antworten .

Gruß Nordseemann
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Jens
Beitrag 19.08.2010, 18:32
Beitrag #7


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Glückwunsch wavey.gif

Ich hab dich in unserer Sammlung verewigt


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Gast_klaus62_*
Beitrag 19.08.2010, 18:45
Beitrag #8





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auch mein Glückwunsch wavey.gif
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Ch.b
Beitrag 19.08.2010, 18:49
Beitrag #9


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Glückwunsch auch von mir wavey.gif

Im Landkreis Aurich scheint das wohl besser zu klappen als in Braunschweig.

Viel Spaß.
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controller
Beitrag 19.08.2010, 19:09
Beitrag #10


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glückwunsch! wavey.gif


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Management ist, wenn 10 Leute für das bezahlt werden, was 5 billiger tun könnten, wenn sie nur zu dritt wären und davon 2 krank sind
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elewicko
Beitrag 19.08.2010, 21:38
Beitrag #11


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auch von mir HGW!!!

werde wohl doch mal ins Auge fassen,das BL zu wechseln!

da ich ja aus Berlin stamme und meine Frau aus Niedersachsen,sollte ich das echt mal ins Auge fassen.
warum soll ich mich mit den BY rumschlagen,wenns in den anderen BL nach FEV geht?

übrigens...mein Schwager wohnt in Aurich....somit hat mir dieser Thread mal richtig Mut gemacht... Klagen in BY und in Niedersachsen mal neu beantragen....natürlich Prüfungsfrei!

man...man... von wegen Gleichbehandlung und FEV gilt in der ganzen Republik! ranting.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 20.08.2010, 08:35
Beitrag #12





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Die FEV gilt in der ganzen Republik.

Aber das FS-Recht ist Ländersache.

Daher die unterschiedliche Auslegung der FEV.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 20.08.2010, 08:50
Beitrag #13





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Zitat (charly68 @ 20.08.2010, 09:35) *
Die FEV gilt in der ganzen Republik.
Aber das FS-Recht ist Ländersache.

Wo siehst du denn einen Unterschied zwischen den beiden Begriffen? Die FEV ist das Führerscheinrecht (oder zumindest der wesentliche Teil davon). Unterschiede sollten - theoretisch - nur dort vorkommen, wo die FEV dies ausdrücklich erwähnt, erkennbar an Formulierungen wie "die zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle".

Bei der Neuerteilung gibt es eine solche Unterscheidung nicht - zugegebenermaßen ist das graue Theorie ...
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nordseemann
Beitrag 10.09.2010, 20:01
Beitrag #14


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Hallo ,

meinen Fall habe ich hier ja mal vor kurze Zeit eingestellt , nochmals Danke für die Hilfestellung von euch allen .

Wie ich dagestellt habe benöntige ich nur BE , wurde erteilt . Kann mir von Euch einer Sagen ob mir Klasse 2 ( alte Klasse )
nach Antrag auf 2. Neuerteilung entsprochen wird . Ich bin der Meinung : Nein , Es geht darum das in meinen Bekanntenkreis Leute meinen man könnte dies . Ich meine : es geht nicht ( ich brauche ihn nicht mehr ) .

M.L.G
Nordseemann
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Mr.T
Beitrag 10.09.2010, 20:03
Beitrag #15


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Zitat (nordseemann @ 10.09.2010, 21:01) *
meinen Fall habe ich hier ja mal vor kurze Zeit eingestellt
und ich habe ihn hier eingefügt.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Polo79
Beitrag 10.09.2010, 20:08
Beitrag #16


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Zitat (nordseemann @ 10.09.2010, 21:01) *
Kann mir von Euch einer Sagen ob mir Klasse 2 ( alte Klasse ) nach Antrag auf 2. Neuerteilung entsprochen wird .
Wenn Du Klasse CE beantragst, kann sie Dir neuerteilt werden. Möglicherweise musst Du aber neue Prüfungen ablegen.


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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nordseemann
Beitrag 25.10.2011, 14:42
Beitrag #17


Neuling


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Hallo ,

wollt mich nur noch mal melden , das mit CE war wirklich einfach ( Neuerteilung ) nach 2 Wochen hatte ich in . Eine
Frage habe ich bezüglich des Feldes 12. da steht :95.08.09.2014 . Über Antworten wäre ich dankbar .

M.f.G
Nordseemann
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ExVWbusfahrer
Beitrag 25.10.2011, 15:05
Beitrag #18


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Moin nordseemann,

HIER mal die Schlüsselzahlen (bzw. deren Bedeutung) zum Nachlesen.


Gruß
ExVWbusfahrer



Edit: Herzlichen Glückwunsch.
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nordseemann
Beitrag 25.10.2011, 15:29
Beitrag #19


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Hallo ,

ExVWbusfahrer das ist mir schon klar , es geht um den Berufskraftfahrerschein / Modole heute genannt ,

M.f.G
Nordseemann

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 25.10.2011, 15:34
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Jens
Beitrag 25.10.2011, 16:26
Beitrag #20


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Zitat (nordseemann @ 25.10.2011, 15:42) *
Eine
Frage habe ich bezüglich des Feldes 12. da steht :95.08.09.2014 .

Bis dahin mußt die Weiterbildung nach BKrFQG gemacht haben, ansonsten darfst du dann nicht mehr gewerblich mit Fahrzeugen > 3,5t fahren.


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