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> Ist das nun ein allgemeiner Parkplatz ?, oder welche Sondergenehmigung brauche ich wirklich ?
oscar_the_grouch
Beitrag 31.07.2011, 17:50
Beitrag #101


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Wiesbaden <> Berlin... ich denke nicht smile.gif
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Jens
Beitrag 31.07.2011, 17:53
Beitrag #102


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Berlin think.gif … da war doch was … ach ja, da soll es einen Fachanwalt für Verkehrsrecht geben, der ein Internetforum für Straßenverkehr betreibt. Wie hieß das noch gleich?


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ukr
Beitrag 31.07.2011, 18:39
Beitrag #103


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...der hat doch aber an seinem Forum schon genug Spaß, oder?
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oscar_the_grouch
Beitrag 31.07.2011, 18:50
Beitrag #104


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ukr hat wie immer Recht. (er hat leider/zum Glück genug zu tun)
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rapit
Beitrag 31.07.2011, 19:15
Beitrag #105


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Zitat (Tanna @ 31.07.2011, 18:30) *
... bietet sich da jemand an? think.gif

Oscar wird sicher in Berlin schon einen RA gefunden haben wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 17.08.2011, 16:36
Beitrag #106


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hier noch der Link falls die Bilder fürs Forum zu gross sein sollten und ein Mod sie entfernen möchte.

so, der Anwalt hat die Akten einsehen dürfen und sie mir übersandt.
Ich bin etwas verwirrt und brauch nun euren fachlichen Rat. Was ist da nun angeordnet und wer hat das Recht dazu.
Ich bin ja auf dem Standpunkt: gerne darf die bezirkliche SVB Sondergenehmigungen ausgeben (gibt es zu Hauf für Journalisten etc) trotzdem stimmt/existiert das besagte ZZ nicht, da es nicht von der OBERSTEN Landesbehörde angeordnet wurde.
Mit einem einfachen Zeichen 286 wie am Rest des Flughafens plus ausgelegter Sonderg. wäre es logischer.





die bösen Insider........



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oscar_the_grouch
Beitrag 17.08.2011, 22:31
Beitrag #107


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übrigens mal ganz interessant so eine (nun ja, eigentlich drei) Akte(n) zu sehen. Da ist ja wirklich ALLES abgelegt. Selbst eine Kopie meines Briefumschlages an die Behörde smile.gif = 53 Seiten ! (x3)
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Andreas
Beitrag 18.08.2011, 12:59
Beitrag #108


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Zitat (oscar_the_grouch @ 17.08.2011, 17:36) *
Was ist da nun angeordnet und wer hat das Recht dazu.


Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in Reinickendorf hat offensichtlich die VZ-Kombination verkehrsrechtlich angeordnet. Da aber das ZZ von der obersten Straßenverkehrsbehörde nicht zugelassen wurde (hast du das eigentlich schriftlich?), ist die verkehrsrechtliche Anordnung des Bezirksamtes mangelhaft.


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Mitleser
Beitrag 19.08.2011, 08:07
Beitrag #109


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Diese Berliner Besonderheiten. crybaby.gif
Frage an die Insider: War das LPVA 1995 eventuell "obersten Straßenverkehrsbehörde"? Ich glaube es nicht, aber aus irgendeinen Grund müssen die sich ja zur Anordnung berufen gefühlt haben.
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oscar_the_grouch
Beitrag 19.08.2011, 10:41
Beitrag #110


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Das versuche ich gerade zu recherchieren.
Warum kann das Landespolzeiverwaltungsamt nicht oberste SVB sein ?

Allerdings wird ja freundlicherweise Bezug genommen auf den Sinn der Anordnung "nur für PKW des diplom. Coprs"
Damit käme mein zweites Argument ins Spiel:

Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung lassen die Anordnung eines Parkverbots nicht zu, dessen Zweck durch die ihm beigefügte Ausnahmeregelung darin besteht, Parkraum für Fahrzeuge diplomatischer Missionen zu schaffen. (BVerwG, Urteil vom 22.01.1971, Az. VII C 42.70)


Hat die Straßenverkehrsbehörde das Parken auf einem Teil des Gehweges durch Aufstellen von Parkplatzschildern gestattet, so kann sie nur die nach Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht vorgesehenen Beschränkungen anordnen. Die durch Zusatztafeln getroffene Anordnung "Nur für Konsulatsfahrzeuge" ist rechtswidrig. (BVerwG, Urteil vom 08.09.1972, Az. VII C 8.71)


(und warum liegt die "Anordnung LPVA II A 211-08139 vom 16.5.1995 nicht auch bei den Gerichtsakten? ) naja schaun wir mal, vor Gericht und auf hoher See ... biggrin.gif
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Mitleser
Beitrag 19.08.2011, 15:18
Beitrag #111


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Zitat (Mitleser @ 19.08.2011, 09:07) *
Diese Berliner Besonderheiten. crybaby.gif
Frage an die Insider: War das LPVA 1995 eventuell "obersten Straßenverkehrsbehörde"? Ich glaube es nicht, aber aus irgendeinen Grund müssen die sich ja zur Anordnung berufen gefühlt haben.

blushing.gif Wenn man diese Entscheidung liest -Inhalt ist erstmal sekundär-, so kann man schon rauslesen, dass der Polizeipräsident in Berlin in Gestalt des LPVA die oberste Straßenverkehrsbehörde war.

Demnach wären die Schilder wohl doch -entgegen der telefonischen Auskunft der aktuellen obersten StVB- von der obersten StVB angeordnet. Damit wäre ein gute Argumentation aus dem Rennen.
Es bleibt nur noch "Auch ich habe eine Sondergenehmigung" sowie der Hinweis auf die BVerwG-Urteile. Wobei bei letzterem wie so oft die Frage "rechtswidrig und(!) nichtig?" zu klären ist.


Eine Akteneinsicht vor der Verhandlung ist häufig halt doch nützlich. Diesmal uU leider.
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superdiesel
Beitrag 24.08.2011, 08:34
Beitrag #112


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Naaaaaaa?
Du spannst uns auf die Folter?! unsure.gif

Was ist denn gestern aus der Verhandlung herausgekommen?


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und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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mir
Beitrag 24.08.2011, 17:20
Beitrag #113


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Er wird doch nicht wegen Querulanentums ... think.gif


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rapit
Beitrag 24.08.2011, 17:30
Beitrag #114


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letzter Eintrag von oscar am 23.8. um kurz nach Mitternacht...

think.gif wegen einer OWi ???

Wo isser denn?

Vielleicht vor Frust ausgewandert ?

Oder natürlich, er feiert noch cheers.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 24.08.2011, 22:46
Beitrag #115


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nein nein, SORRY, war zu beschäftigt.
Also noch kein Urteil.
Netter Erkenntnisgewinn meinerseits wie solche "MAssen"verfahren ablaufen. wacko.gif sad.gif

Befragung des Zeugen (polizeibeamten) der in seiner Plaste-PLUS Tüte noch ein paar lose Blätter mitgebracht hatte die das Gericht bestimmt noch nicht kenne.
Naja, es waren die o.a. internen Schriftwechsel und VZPläne.
Auf die Frage meines Anwaltes auf welcher Rechtsgrundlage er dort Strafzettel verteile, sagte er das es halt so vorgegeben sei, das Bezirksamt Reinickendorf hätte das halt so festgelegt/angewiesen.
Ob er die in den Papieren genannte uersprüngliche Anweisung des LPVA dabei hätte/kennen würde.
Nein er kenne halt die Anordnung der bezirklichen SVB welche das so festgelegt hätte.
Ob er wüsste das nur die oberste SVB diese VZ anordnen dürfe ? Nein, er wisse halt nur was da (in seinen Vorgaben ) steht.

Die Richterin war streng aber korrekt wenn auch ein wenig fahrig und hatte offensichtlich die drei Akten bis zu diesem Zeitpunkt nicht oder nicht wirklich eingesehen. (Meine Meinung)
Dann wies sie mich auf den Grunsatz hin, das rechtswidrig angebrachte VZ zu beachten sind und nur nichtige VZ keine Wirkung entfalten.
Ob ich denn vorhätte dort morgen wieder zu parken und ob ich denn ein Sondergenehmigung hätte.
Ich habe nur nochmal erklärt das ich ja gerade bei der Frage: welche Sondergenehmigung denn ? wo gibt es dieses ? bei der obersten SVB mehrmals angefragt haette und telefonisch auch mehrmals die Auskunft bekommen habe: (siehe oben)
Verhandlung neuer Termin mit Zeugenladung der besagten Dame bei der SVB die mir diese Auskunft gab.
Die tut mir nun leid, weil sie zwar meine Email beantwort hat, aber lt eigener Aussage halt nicht für den Bereich Reinickendorf zuständig ist.
Ich hoffe ja nur, das es da wirklich diesen besagten Vorgang mit ausdrücklicher Untersagung des bekannten ZZ gibt.

Draussen hat mir der Anwalt dann nochmal (richtigerweise) erklärt, das der korrekte Vorgang wohl gewesen wäre, direkt gegen diese VZ Kombination Widerspruch einzulegen, dann hätten alle Beteiligten ja ihre Karten/Akten auf den Tisch legen müssen.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 24.08.2011, 23:40
Beitrag #116





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oscar mein Held.. notworthy.gif

Ich hoffe ja nur, dass du noch vor dem 3.6.2012 zu einer für dich positiven Aussage kommst.. sonst wär das alles ja für die Katz..
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oscar_the_grouch
Beitrag 25.08.2011, 08:33
Beitrag #117


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Richterin : " Das kann ihnen in SXF ja auch passieren"
(du glaubst doch nich wirklich das die die Eröffnung bis nächstes Jahr schaffen....)
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mir
Beitrag 25.08.2011, 09:11
Beitrag #118


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Zitat (oscar_the_grouch @ 24.08.2011, 23:46) *
Dann wies sie mich auf den Grunsatz hin, das rechtswidrig angebrachte VZ zu beachten sind und nur nichtige VZ keine Wirkung entfalten.


Wenn das Zeichen nicht von der sachlich zuständigen Behörde angeordnet wurde, ist es ja auch nichtig. Ganz abgesehen vom Problem der "Sondergenehmigung".


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Mitleser
Beitrag 25.08.2011, 09:19
Beitrag #119


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@mir:
Das ist ja genau das Problem. Alle Beteiligten (leider außer der Dame mit der @Oscar telefoniert hat), verweisen laut der eingescannten obigen Schriftwechsel auf eine Anordnung des LPVA. Und das war wohl zuständige Behörde. Und solange die Anordnung nicht aufgehoben ist, gilt sie.
Rechtswidrig wird das Zz dennoch sein, da es bestimmte Gruppen (hier Diplomaten) unzulässig bevorzugt. Die Begrenzung steht zwar nicht auf dem Zz, geht aber aus den Schriftwechseln eindeutig hervor.

Also bleibt nur, dass
  1. die Richterin dies nicht erkennt (unwahrscheinlich),
  2. die Richterin alle Vergehen nach der telefonischen Auskunft nicht ahndet wegen unvermeidbarem Irrtum des @Oscar (möglich)
  3. die Richterin das Zz "nur mit Sondergenehmigung" als nichtig einstuft (unwahrscheinlich)
  4. die Richterin das Zz "nur mit Sondergenehmigung" als so allgemeinaussagend einstuft, dass irgendeine Sondergenehmigung ausreicht (möglich)
  5. ???
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oscar_the_grouch
Beitrag 25.08.2011, 12:15
Beitrag #120


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Ja die Anordnung des LPVA wird erwaehnt, findet sich aber nicht in den Gerichtsunterlagen.
Was ist wenn diese nicht auftaucht, dafuer aber die Akte der jetzigen SVB ueber die Ablehnung des Ganzen ??
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rapit
Beitrag 25.08.2011, 13:23
Beitrag #121


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Zitat (oscar_the_grouch @ 24.08.2011, 23:46) *
... Grunsatz hin, das rechtswidrig angebrachte VZ zu beachten sind und nur nichtige VZ keine Wirkung entfalten.
....


Ist es denn überhaupt ein Verkehrszeichen? think.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.08.2011, 13:54
Beitrag #122


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Warum nicht?
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rapit
Beitrag 25.08.2011, 14:22
Beitrag #123


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Ich finde es nicht im VZKat, und da sollte es drin sein.

Und ich kann sowas komisches auch nicht einfach mal eben unter die Ausnahmen einsortieren, in denen ergänzende Zeichen geschaffen werden könnten.

Und insbesondere mit der recht erschöpfenden Auflistung, was VZ 314 mit welchem ZZ für Bedeutungen hat, bin ich doch ziemlich verwirrt, ob dieses weiße Blech ein VZ ist, mit dem Anordnungen getroffen werden könnten.

Man kann mit mir gerne diskutieren, ob ein VZ 286 o.ä. das Parken verbietet, und ob dann ein erfundenes Zz das Verbot einschränken kann.
Denn diese Einschränkung wäre zugunsten gewisser Verkehrsteilnehmer.

Aber die Fälle, in denen ein Hinweisteichen (VZ 314), das ja kein Verbot beinhaltet, im Ausnahmefall mal ein Verbot aussprechen soll, also eine Beeinträchtigung meiner Rechte als freier Bürger, die sind m.E. nur in den eng umrissenen Grenzen der StVO denkbar, die erschöpfend aufgelistet sind.

Z.B. Behindertenparkplatz, Bewohnerparkplatz.

Alles andere sind nur Einschränkungen des zunächst einmal für Jedermann gestatteten Parkens, dort wird nur das "wie" geregelt.
Ich muss zB eine Parkscheibe benutzen o.ä.
Selbst das geht ja auch schon nicht, wenn man mit Schrift draufschreibt "nur bei Benutzung einer Parkscheibe und dann nur 30 Minuten".


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 25.08.2011, 20:00
Beitrag #124





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Zitat
(du glaubst doch nich wirklich das die die Eröffnung bis nächstes Jahr schaffen....)


doch, ziehmlich sicher sogar... willste dir das Terminal mal ansehen??? PN

Dort sind die Vorfahrten afaik im Übrigen etwas anders geregelt.. incl der Vorfahrt für VIP und Diplomaten... vielleicht geht da ja was bei dir..
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Mitleser
Beitrag 26.08.2011, 07:54
Beitrag #125


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Zitat (oscar_the_grouch @ 25.08.2011, 13:15) *
Was ist wenn diese nicht auftaucht, dafuer aber die Akte der jetzigen SVB ueber die Ablehnung des Ganzen ??
Es ist (auch) Sache der Parteien, ihre Argumentation zu untermaueren. Und wenn das Gericht einen relevanten Fakt in den Akten überliest, so sollte man es darauf hinweisen. Wenn nicht, hat man -also hier die StVB+Bußgeldstelle- halt selber Schuld (Zz nicht von der zuständigen Behörde angeordnet -> automatisch nichtig).
Ich halte es aber nicht für unmöglich, dass die nette Dame sich vor ihrer Zeugenvernehmung nochmal genauer mit der Akte beschäftigt. Wenn sie dann über die Anordnung des LPVA stolpert und sie vor Gericht erwähnt, dann wird dies wohl auch der Richterin auffallen (Zz von der zuständigen Behörde angeordnet -> nicht automatisch nichtig).

Zitat (rapit @ 25.08.2011, 15:22) *
Ich finde es nicht im VZKat, und da sollte es drin sein.

Und ich kann sowas komisches auch nicht einfach mal eben unter die Ausnahmen einsortieren, in denen ergänzende Zeichen geschaffen werden könnten.

Zitat
VwV-StVO zu §§ 39-43 RdNr. 46
Wie Zusatzzeichen auszugestalten sind, die in der StVO oder in dieser Vorschrift nicht erwähnt, aber häufig notwendig sind, gibt das für Verkehr zuständige Bundesministerium nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden im amtlichen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) im Verkehrsblatt bekannt. Abweichungen von dem in diesem Verzeichnis aufgeführten Zusatzzeichen sind nicht zulässig; andere Zusatzzeichen bedürfen der Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle.
-> In der StVO stehen kaum Zz. Diese finden sich nur im VzKat. Von dem darf durch den normalen Normanwender (ua die StVBn) nicht abgewichen werden. Lediglich die obersten Landesbehörden (also jede für sich für ihr Bundesland) dürfen über den VzKat hinausgehende Zz anordnen.

Zitat (rapit @ 25.08.2011, 15:22) *
Und insbesondere mit der recht erschöpfenden Auflistung, was VZ 314 mit welchem ZZ für Bedeutungen hat, bin ich doch ziemlich verwirrt, ob dieses weiße Blech ein VZ ist, mit dem Anordnungen getroffen werden könnten.

Man kann mit mir gerne diskutieren, ob ein VZ 286 o.ä. das Parken verbietet, und ob dann ein erfundenes Zz das Verbot einschränken kann.
Denn diese Einschränkung wäre zugunsten gewisser Verkehrsteilnehmer.

Aber die Fälle, in denen ein Hinweisteichen (VZ 314), das ja kein Verbot beinhaltet, im Ausnahmefall mal ein Verbot aussprechen soll, also eine Beeinträchtigung meiner Rechte als freier Bürger, die sind m.E. nur in den eng umrissenen Grenzen der StVO denkbar, die erschöpfend aufgelistet sind.

Z.B. Behindertenparkplatz, Bewohnerparkplatz.

Alles andere sind nur Einschränkungen des zunächst einmal für Jedermann gestatteten Parkens, dort wird nur das "wie" geregelt.
Die StVO sieht das nicht so eng wie Du: "2. Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere [...]" (V45) bzw. "Ge- oder Verbot - Fahrzeugführer dürfen nicht entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen parken." (V46).

Die durch das Vz 314 ausgesprochene Parkerlaubnis (beachte auch § 39 Abs. 2 S. 1 StVO) kann also sehr wohl durch Zz beschränkt werden. In V45 folgt lediglich eine beispielhafte Fallaufzählung ("insbesondere"), in V46 sind die Fallaufzählungen zusätzlich noch unter Erläuterung untergebracht und damit nicht bindend.
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oscar_the_grouch
Beitrag 26.08.2011, 08:49
Beitrag #126


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Zitat (Familienvater)
Dort sind die Vorfahrten afaik im Übrigen etwas anders geregelt.. incl der Vorfahrt für VIP und Diplomaten... vielleicht geht da ja was bei dir..


oh auf die ZZ bin ich schon gespannt...Was ist ein VIP und zaehlen sein Friseur/Manager/Fusspfleger auch dazu die ich schon ne Stunde vorher abhole?
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rapit
Beitrag 26.08.2011, 10:09
Beitrag #127


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Zitat (Mitleser @ 26.08.2011, 08:54) *
Es ist (auch) Sache der Parteien, ihre Argumentation zu untermaueren.

...

Die StVO sieht das nicht so eng wie Du: "2. Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere [...]"


Im OWi-Verfahren und Strafverfahren haben wir keinen Parteiprozess.


Das, was da am Flughafen besteht, beschränkt aber gar keine Parkerlaubnis.

Es besteht von vornherein gar keine Parkerlaubnis. Das ist viel schärfer, als sie zu beschränken.

Und außerdem kommen wir wieder auch zurück zu meiner Frage, denn: "...durch Zusatzzeichen kann..." - sind es denn Verkehrs-(Zusatz-)zeichen? think.gif


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Mitleser
Beitrag 26.08.2011, 10:20
Beitrag #128


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Zitat (rapit @ 26.08.2011, 11:09) *
Im OWi-Verfahren und Strafverfahren haben wir keinen Parteiprozess.
Mag stimmen, daher ja mein (auch). Wenn das Gericht aber einen relevanten Sachverhalt nicht sieht, obwohl er in den Akten vermerkt ist, so liegt es im Interesse der betroffenen "Partei", das Gericht darauf hinzuweisen. Späteres Klagen über die "Blindheit des Gerichts" bringen nämlich idR nichts mehr.

Zitat (rapit @ 26.08.2011, 11:09) *
Das, was da am Flughafen besteht, beschränkt aber gar keine Parkerlaubnis.

Es besteht von vornherein gar keine Parkerlaubnis.

Und außerdem kommen wir wieder auch zurück zu meiner Frage, denn: "...durch Zusatzzeichen kann..." - sind es denn Verkehrs-(Zusatz-)zeichen?
Drei mal: Warum nicht? think.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 11.10.2011, 02:24
Beitrag #129


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Kurzes Update aus meinem Urlaub: Freispruch in allen Punkten:

" bla bla ... dies fuehrt, wegen der Verwendung des atypischen ZZ dazu, ... das die in dem VZ enthaltene Anordnung, nichtig ist ...."

Ausfuehrliches dazu, wenn ich aus Frankreich wiederr zurueck bin und an meinem PC sitze.
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superdiesel
Beitrag 11.10.2011, 07:21
Beitrag #130


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Beitrag 11.10.2011, 08:43
Beitrag #131


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Wow - ich bin ja inzwischen erstaunt, daß bei OWis vor Gericht tatsächlich auch mal der VT obsiegen kann. Glückwunsch!


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oscar_the_grouch
Beitrag 11.10.2011, 08:57
Beitrag #132


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@mir: Ich ehrlicherweise auch, und dann noch mit dem perfekten Argument "Nichtigkeit".
Schade, das ich nicht demnaechst zwei Wochen in den Urlaub fliege....
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Achim
Beitrag 11.10.2011, 14:24
Beitrag #133


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Vor Deinem Urlaub bitte per PN: Den Freispruch in Papierform.

Den lege ich dann hinter die Winschutzscheibe whistling.gif


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Gast_Tanna_*
Beitrag 11.10.2011, 20:34
Beitrag #134





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@Achim
Ich hab Oscar so verstanden, dass er jetzt gerade im Urlaub in Frankreich ist.
Zitat (oscar_the_grouch @ 11.10.2011, 03:24) *
Ausfuehrliches dazu, wenn ich aus Frankreich wiederr zurueck bin und an meinem PC sitze.


@Oscar
Herzlichen Glückwunsch! flowers.gif clapping.gif thumbup.gif biggrin.gif wavey.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.10.2011, 12:33
Beitrag #135


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ich verlinke mal das Urteil
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rapit
Beitrag 12.10.2011, 13:07
Beitrag #136


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klasse.


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Mitleser
Beitrag 12.10.2011, 13:09
Beitrag #137


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Herzlichen Glückwunsch! und Danke fürs Einstellen.

Nur die richterliche Begründung vermag ich fast durchgängig nicht nachzuvollziehen. unsure.gif Warum schreibt die Dame zBsp ständig von "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" und vom (Nicht)Vorliegen der in § 12 StVO genannten Gründe für eine Verbotsanordnung?


Aber egal. Gewonnen und daher sogar mit Kostenübernahme anstatt nur eingestellt flowers.gif
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ulm
Beitrag 12.10.2011, 13:55
Beitrag #138


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Herzlichen Glückwunsch! thumbup.gif

Aber irre ich mich oder war das jetzt nur ein Etappensieg?
Du hast doch ein ganzes Sammelalbum voller Verwarnungen a.a.O.
Wie sieht´s denn da aus?
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Blinker
Beitrag 12.10.2011, 13:59
Beitrag #139


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Hallo Ulm,

ich denke, dass der TE diese sämtlichst mit Hinweis auf dieses Urteil erledigt bekommt.

Übrigens: @TE Respekt für deine Hartnäckigkeit und Herzlichen Glückwunsch zu deinem Sieg

Gruss

Blinker


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oscar_the_grouch
Beitrag 12.10.2011, 14:40
Beitrag #140


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alle drei offenen TXL Bescheide sind mit derselben Begründung erledigt. Habe drei Einstellungen bekommen, wurden ja auch zusammen verhandelt.

EINEN RIESEN DANK an alle im Forum beteiligten Helfer und Ratgeber und ich hoffe ich trete keinem auf die Füsse wenn ich einen extra Dank an MITLESER, UKR, ACHIM und Peter Lustig und durban ausspreche.

@mitleser: ja die Begründung hat mich auch verwirrt. In § 12 steht nichts zur "Leichtigkeit des Verkehrs" etc. Und es handelt sich ja auch um kein Parkverbot sondern ein Z314 mit einschränkendem ZZ.
Abgesehen davon, war genau diese Privilegierung von einzelnen Personengruppen ja auch ein Teil meines Einspruchs von Anfang an. Man hätte sich die Verhandlung und alle Kosten sparen koennen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.10.2011, 15:37
Beitrag #141


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Klar hätte man sich das sparen können.
Nur ist man wirklich davon ausgegangen dass du das bis zum bitteren Ende durchziehst und dir sogar anwaltliche Unterstützung holst wegen einer/mehrerer angeblichen Ordnungswidrigkeit(en) im ruhenden Verkehr(und im Verkehrsportal angemeldet bist und deswegen auf genug Fachwissen zurückgreifen kannst)?

Alleine schon der ganze Aufwand dafür hätte die meisten Fahrzeugführer dazu bewogen zu zahlen und dann Ruhe zu haben.

BTW: Fahrzeuge mit einem derartigen Nummernschild können doch für Vergehen nicht belangt werden und so theoretisch überall parken thread.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 12.10.2011, 16:25
Beitrag #142


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.10.2011, 16:37) *
BTW: Fahrzeuge mit einem derartigen Nummernschild können doch für Vergehen nicht belangt werden und so theoretisch überall parken thread.gif


mein Reden von Anfang an, statt umständliche Sonderkonstruktionen, einfach ein 286er hin und die "CDler" in Ruhe parken lassen.
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ukr
Beitrag 12.10.2011, 16:31
Beitrag #143


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Zitat (oscar_the_grouch @ 12.10.2011, 13:33) *

Gefällt mir sehr gut. Für ein AG sogar ausgesprochen gut. laugh2.gif
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kimchi
Beitrag 12.10.2011, 18:39
Beitrag #144


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Herzlichen Glückwunsch zum Freispruch und vielen Dank für das Einstellen des Urteils! wavey.gif

Wäre es auch ohne Anwalt zum Freispruch gekommen?

Wird sich etwas an der Beschilderung ändern?


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oscar_the_grouch
Beitrag 12.10.2011, 18:47
Beitrag #145


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ohne Anwalt bezweifle ich. Er ist halt wortgewandter und erfahrener vor Gericht.
Zumindest wäre nicht ein solcher Erfolg rausgekommen.
Habe noch nicht mit ihm gesprochen, bezüglich der Einzelheiten.
Beschilderung in Berlin änder ? Du glaubst auch an den Storch oder ?
Ich weiss nichtmal, ob das Bezirksamt Reinickendorf direkt davon erfährt.
Und normalerweise ist es in Berlin so, das erstmal bei den "Doofen" weiter kassiert wird.
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kimchi
Beitrag 12.10.2011, 18:55
Beitrag #146


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Zitat (oscar_the_grouch @ 12.10.2011, 19:47) *
Du glaubst auch an den Storch oder ?
Eigentlich glaube ich nur an den Weihnachtsmann. laugh2.gif

Im Ernst: Meine Fragen waren so in den Raum gestellt, dass es ohne Anwalt wohl anders gelaufen wäre. Zumindestens ist das meine Erfahrung. Da wird man nicht für voll genommen. Aber wenn sich die Beschilderung nicht ändert ist doch schön, da kann ich dein Urteil gleich hinter die Windschutzscheibe legen. tongue.gif


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superdiesel
Beitrag 12.10.2011, 19:04
Beitrag #147


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Auch von mir nochmals ausdrücklich "Herzlichen Glückwunsch"!
Ich hatte Zweifel, dass das so durchgeht und sich das Amtsgericht so eine eindeutige Festlegung traut. Ich hätte bestenfalls mit einer Einstellung gerechnet.
Und freue mich nun um so mehr, dass du hartnäckig geblieben bist. Gut gemacht!

Jetzt fehlt mir noch eine ähnliche Rückmeldung von Wattestäbchen.


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rapit
Beitrag 13.10.2011, 09:09
Beitrag #148


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Zitat (ukr @ 12.10.2011, 17:31) *
Gefällt mir sehr gut. Für ein AG sogar ausgesprochen gut. laugh2.gif

Saß da bei der Verhandlung ein junger Mensch neben der Richterin? Ein Referendar? Das Urteil könnte seine Arbeit sein, ein Amtsrichter macht sowas ausführliches schon wegen seiner tatsächlich enormen Dezernats.-Arbeitsbelastung eher kürzer - das soll keine Richterschelte sein!


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Achim
Beitrag 14.10.2011, 09:33
Beitrag #149


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Zitat (Mitleser @ 12.10.2011, 14:09) *
Nur die richterliche Begründung vermag ich fast durchgängig nicht nachzuvollziehen. unsure.gif Warum schreibt die Dame zBsp ständig von "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" und vom (Nicht)Vorliegen der in § 12 StVO genannten Gründe für eine Verbotsanordnung?

Die richterliche Begründung ist schon richtig. Denn auch die Ordnung des ruhenden Verkehrs muss sich an den Grundsätzen der Regelungsbefugnis im § 45 StVO messen lassen. Oberster Grundsatz der Verkehrsregelung ist immer die "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs". Mit dieser begründung kann die Straßenverkehrsbehörde (fast) alles anordnen. Andere Anordnungen müssen im § 45 StVO ausdrücklich genannt werden, da hier nicht die "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs", sondern städtebauliche Aspekte oder ähnliche Begründungen vorliegen. Und der § 45 gibt für den vorliegenden Fall nichts her, folglich bleibt nur die Begründung mit "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs".

@oscar_the_grouch:
Glückwunsch und danke für das Urteil. Jetzt habe ich sogar in Berlin kostenfreie Parkplätze wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 28.10.2011, 14:39
Beitrag #150


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Nun bin ich baff!! Alles hat ein Ende nur nicht mein Fall.
Es gibt Neuigkeiten insofern, als das die Uebernahme der Anwaltskosten von der Landeskasse abgelehnt wird.
Bin grad unterwegs, Einzelheiten spaeter....

Ich liebe die Justitz smile.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 11:46