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> Vorübergehende Haltverbote
MisterOJ
Beitrag 23.08.2012, 22:54
Beitrag #251


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War das denn in der BRD früher aus so beschildert?? unsure.gif


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rapit
Beitrag 24.08.2012, 08:07
Beitrag #252


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nein. Früher, also wirklich früher, vor 1970, verwendete man geschriebene "Anfang" und "Ende" Zeichen.

Die Pfeil-Zz verwendete und verwendet man eigentlich nur auf Supermarktparkplätzen.


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MisterOJ
Beitrag 24.08.2012, 12:04
Beitrag #253


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Zitat (rapit @ 24.08.2012, 08:07) *
nein. Früher, also wirklich früher, vor 1970, verwendete man geschriebene "Anfang" und "Ende" Zeichen.

Aja - das seh ich heute manchmal noch

Zitat (rapit @ 24.08.2012, 08:07) *
Die Pfeil-Zz verwendete und verwendet man eigentlich nur auf Supermarktparkplätzen.

Na die dürfen das ja auch rolleyes.gif


OJ wavey.gif


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ukr
Beitrag 24.08.2012, 15:14
Beitrag #254


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Zitat (rapit @ 24.08.2012, 09:07) *
Die Pfeil-Zz verwendete und verwendet man eigentlich nur auf Supermarktparkplätzen.

Warst Du schon mal in Erfurt? whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 26.08.2012, 05:31
Beitrag #255


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Zitat (ukr @ 23.08.2012, 12:59) *
Wir biegen in eine Straße ein und sehen das:
....
Über den vorhandenen Seitenstreifen braucht man da sicherlich kein Wort verlieren. shutup.gif


Abgesehen von den Pfeilrichtungen: entspricht das dem Standard in Berlin. Variiere Baum mit Kranarbeiten und ich könnt dir das tgl einstellen hier crybaby.gif
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rapit
Beitrag 26.08.2012, 09:19
Beitrag #256


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Zitat (ukr @ 24.08.2012, 16:14) *
Zitat (rapit @ 24.08.2012, 09:07) *
Die Pfeil-Zz verwendete und verwendet man eigentlich nur auf Supermarktparkplätzen.

Warst Du schon mal in Erfurt? whistling.gif

Die Frage von OJ bezog sich doch auf "den Westen", Erfurt gehört noch zu Mitteldeutschland...


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jor
Beitrag 26.08.2012, 11:08
Beitrag #257


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Am Freitag ist mir ein interessanter netter Versuch über den Weg gelaufen:
Immerhin mit dem ZZ "auch auf dem Seitenstreifen" - aber irgendwas fehlt da doch noch... think.gif

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MisterOJ
Beitrag 26.08.2012, 11:54
Beitrag #258


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Zitat (rapit @ 26.08.2012, 09:19) *
Die Frage von OJ bezog sich doch auf "den Westen", Erfurt gehört noch zu Mitteldeutschland...

yes.gif

Zitat (jor @ 26.08.2012, 11:08) *
Immerhin mit dem ZZ "auch auf dem Seitenstreifen" - aber irgendwas fehlt da doch noch... think.gif

Du bist aber pingelig!! MSDWGI laugh2.gif


OJ wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 09.11.2012, 18:12
Beitrag #259


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Bevor das hier einschläft:
Stadtwette: Wetten das sie es nicht schaffen, dieses Konstrukt in weniger als 3 Wochen bei tgl Baustellenkontrolle zu "reparieren"?

Bild2

Auflösung


So, so ein 283 mit dem Rücken zur Fahrbahn.




Nach schaun wir doch mal warum es da überhaupt steht.
Ach soooo, na dann...................



Hübsch, aber es steht ja eh auf dem Seitenstreifen....



Und hier haben wir ein künstlerisches Werk, welches in seinem Minimalismus ein Ausdruckskraft besitz, welche ........
Ach Scheiß drauf. Nur noch traurig. crybaby.gif crybaby.gif







Ach ein HV welches sich selbstverständlich auf den Seitenstreifen bezieht hab ich ja noch

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oscar_the_grouch
Beitrag 12.11.2012, 22:41
Beitrag #260


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Wo genau soll ich hier nicht halten?

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Cabronito
Beitrag 13.11.2012, 00:19
Beitrag #261


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Direkt unter dem Schild, es könnte sonst auf's Auto fallen (bzw. das, was noch nicht der Schwerkraft folgte).

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.11.2012, 00:59
Beitrag #262





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Zitat (oscar_the_grouch @ 09.11.2012, 18:12) *
Bevor das hier einschläft:
Stadtwette:
Auflösung

Ich habe den Fehler gefunden: Gesucht wird laut Text eine Tasche mit dem Schriftzug "Boston". Die Abbildung zeigt aber eindeutig eine Tasche mit dem Schriftzug "London".
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oscar_the_grouch
Beitrag 13.11.2012, 01:58
Beitrag #263


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Is mir noch gar nicht aufgefallen thumbup.gif laugh.gif
Ich sag ja, die Stadt die Verrūckte macht...
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MisterOJ
Beitrag 28.04.2013, 13:34
Beitrag #264


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Hab auch mal was "entdeckt":

(in einer normalen Einbahnstraße mit beiderseitigem Hochbord-Gehweg - Linksaufstellung)




Wenn man sich das "Zz" genauer anschaut:


OJ wacko.gif


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MisterOJ
Beitrag 26.08.2013, 22:39
Beitrag #265


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Hab auch mal einen Kandidaten gefunden....


imho nicht zu beachten.



Und dazu noch ein festes (also nicht-mobiles) mit einem süßen Zz wub.gif



OJ wavey.gif


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ukr
Beitrag 27.08.2013, 08:17
Beitrag #266


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Haltverbot für Abschleppwagen - find ich super.
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janr
Beitrag 27.08.2013, 10:28
Beitrag #267


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Aber auch nur mit angehängtem FZ unsure.gif


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MisterOJ
Beitrag 27.08.2013, 10:31
Beitrag #268


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Zitat (janr @ 27.08.2013, 11:28) *
Aber auch nur mit angehängtem FZ unsure.gif

Na reicht doch - Single-Abschlepper dürfen halten; Abschlepper mit den Fzg. hintendran nicht

--> ergo darf man dort nicht abschleppen! rolleyes.gif


OJ wavey.gif


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ukr
Beitrag 01.09.2013, 20:08
Beitrag #269


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Anfang:


Mitte:


Ende whistling.gif :


Gegenrichtung (Anfang):



whistling.gif

Ende:


Darf man eigentlich (ungeachtet der Ausgestaltung des ZZ) bei einem absoluten Haltverbot "auf dem Seitenstreifen" auf der Fahrbahn parken?
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Herrn Schorch
Beitrag 01.09.2013, 20:46
Beitrag #270


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Zitat (ukr @ 01.09.2013, 21:08) *
Darf man eigentlich (ungeachtet der Ausgestaltung des ZZ) bei einem absoluten Haltverbot "auf dem Seitenstreifen" auf der Fahrbahn parken?

Meines Erachtens nein, weil das Gebot, auf dem Seitenstreifen zu Parken, trotz des temporären Verbots quasi als Fiktion erhalten bleibt. Hier im Forum habe ich aber schon andere Meinungen gelesen. Etwas anderes dürfte nur gelten, wenn es den Seitenstreifen tatsächlich nicht mehr gibt (faktische Unmöglichkeit des Parkens durch Absperrung mittels Bauzaun o. ä.).

Unkritisch besser wäre wohl in allen Fällen dann das Zz "auch auf dem Seitenstreifen".


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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janr
Beitrag 01.09.2013, 21:00
Beitrag #271


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Zitat (Herrn Schorch @ 01.09.2013, 21:46) *
... Meines Erachtens nein, weil das Gebot, auf dem Seitenstreifen zu Parken, trotz des temporären Verbots quasi als Fiktion erhalten bleibt. ...
Das Verbot auf der Fahrbahn zu parken existiert nur, wenn man Parkmöglichkeiten der ersten Reihe verhindert.

Ohne Fiktion ist jegliches Halten auf dem Seitenstreifen verboten und somit gibt es keine "erste Reihe" mehr.

Dann muß man nach §12 StVO am Fahrbahnrand parken tongue.gif


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Herrn Schorch
Beitrag 01.09.2013, 21:05
Beitrag #272


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@ janr:
Die Verhaltensregel ist doch Folgende:
Zitat
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Deiner Argumentation folgend dürfte ich mitten auf der Fahrbahn (2. Reihe) parken, wenn das Parken/Halten am rechten Fahrbahnrand durch VZ verboten wäre.


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janr
Beitrag 01.09.2013, 21:13
Beitrag #273


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Zitat (Herrn Schorch @ 01.09.2013, 22:05) *
...
Zitat
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
...
Ich hab mal das Wichtige hervorgehoben.

Hier ist wohl klar, daß herabfallende Äste das FZ nicht beschädigen soll.

Dennoch seh ich oft ein VZ 283 in Verbindung mit einem ZZ 1052-39. Dann könnte man davon ausgehen, daß der Seitenstreifen nicht genug befestigt ist, und daher ist das Halten darauf verboten und dann gilt: "sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren" wink.gif


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Herrn Schorch
Beitrag 01.09.2013, 21:18
Beitrag #274


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@janr: Also da bin ich von Dir aber wirklich bessere Argumente gewohnt.


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janr
Beitrag 01.09.2013, 22:04
Beitrag #275


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Findest du unsure.gif

Mal anders: Wann kann man auf einem Seitenstreifen parken: Zuerst muß er vorhanden sein und dann muß es auch möglich sein.

Warum was nicht möglich ist muß man ja nicht wissen, wenn man es erkennen kann, würde es ja kein Schild brauchen.

Wenn es keine "1te Reihe" gibt, kann man diese auch nicht "zuparken".

Und wenn man das alles zusammenzählt, dann muß man auf der Fahrbahn parken.

Wenn es nicht erwünsch wäre, dann hätte die Behörde mit Sicherheit ZZ 1052-37 angebracht. wavey.gif


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Herrn Schorch
Beitrag 01.09.2013, 22:16
Beitrag #276


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Das sehe ich bezüglich des Zz 1052-37 genau so. Es mag mir auch einfach kein Fall einfallen, bei dem unter einem Z 283 ein anderes Zz (nur Seitenstreifen) sinnvoll sein könnte.

Gleichwohl teile ich unverändert nicht die Auffassung, dass ein Seitenstreifen durch ein Haltverbot verschwindet. Und solange es ihn gibt, muss dort auch geparkt werden; es sei denn, es ist verboten. Mit 1. oder 2. Reihe hat das in meinen Augen nichts zu tun.


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erwin_a
Beitrag 01.09.2013, 22:58
Beitrag #277


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Zitat (Herrn Schorch @ 01.09.2013, 21:46) *
Zitat (ukr @ 01.09.2013, 21:08) *
Darf man eigentlich (ungeachtet der Ausgestaltung des ZZ) bei einem absoluten Haltverbot "auf dem Seitenstreifen" auf der Fahrbahn parken?

Meines Erachtens nein, weil das Gebot, auf dem Seitenstreifen zu Parken, trotz des temporären Verbots quasi als Fiktion erhalten bleibt.

Das Zusatzzeichen: "auf dem Seitenstreifen" beschränkt die Geltung des Z.283 ausschliesslich auf den Seitenstreifen.
Daher kann dort grundsätzlich auf der Fahrbahn gehalten oder sogar geparkt werden. Allerdings wird diese Schilderanordnung meistens da angebracht, wo auf der Fahrbahn eine andere Regelung getroffen werden soll. Auch macht das ZZ."auf dem Seitenstreifen"nur Sinn, wenn noch eine zeitliche Begrenzung oder eine andere Einschränkung durch Zusatzzeichen mit angebracht ist. wavey.gif

Zitat (Herrn Schorch @ 01.09.2013, 23:16) *
Mit 1. oder 2. Reihe hat das in meinen Augen nichts zu tun.

Wer neben einer Parkbucht parkt, der parkt nicht in "2ter Reihe". Er parkt jedoch so, dass die Benutzung gekennzeichneter Flächen verhindert wird.
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Herrn Schorch
Beitrag 01.09.2013, 23:04
Beitrag #278


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@ erwin_a:
Es gibt aber eine Pflicht, auf dem Seitenstreifen zu parken. Die einzige Bedingung: Der Seitenstreifen muss ausreichend befestigt sein. Wodurch wird diese Pflicht aufgehoben? Konkret und quasi als 2. Schritt natürlich durch das Wegfahrgebot des Haltverbotes. Aber warum entsteht dadurch die Erlaubnis, auf einem anderen Straßenteil zu parken? An der grundsätzlichen Pflicht zum Parken auf den Seitenstreifen hat sich doch nichts geändert.


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erwin_a
Beitrag 01.09.2013, 23:09
Beitrag #279


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Weil die grundsätzliche Pflicht zum Parken auf dem Seitenstreifen durch Z.283 mit Zusatzzeichen aufgehoben wird.
Anordnungen durch Verkehrszeichen gehen allgemeinen Regeln vor.
Ansonsten ist möglichst weit rechts zu parken, also dann am Rechten Fahrbahnrand.
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Herrn Schorch
Beitrag 01.09.2013, 23:14
Beitrag #280


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Kann wirklich ein VZ, welches das Parken auf dem Seitenstreifen verbietet, das Parken auf der Fahrbahn erlauben? Aufgrund des "befestigten Seitenstreifens" besteht schließlich ein Parkverbot auf der Fahrbahn.
Ich vermag aus der StVO diese Schlussfolgerung nicht zu begründen.


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erwin_a
Beitrag 01.09.2013, 23:30
Beitrag #281


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§12 StVO(4)
Zitat
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Dass sollte umso mehr gelten, wenn das Parken dort verboten ist. Ansonsten
Zitat
Neben einem nicht benutzbaren Parkstreifen darf geparkt werden (BayObLG München, 1984-11-15, 1 Ob OWi 342/84, VRS 68, 139 (1985)).
Ist auf dem Seitenstreifen/der Parkbucht das Halten uneingeschränkt oder zu der Zeit für alle verboten, kann man sich noch darauf berufen.
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Herrn Schorch
Beitrag 01.09.2013, 23:34
Beitrag #282


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Der Seitenstreifen ist doch benutzbar (und befestigt). Nur das Halten ist darauf verboten (gleichwohl verbotswidrig möglich).


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erwin_a
Beitrag 01.09.2013, 23:46
Beitrag #283


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Wenn es durch Verkehrszeichen verboten ist, so ist er aus rechtlichem Grund unbenutzbar. Es bleibt nur eine legale Möglichkeit: Der Rechte Fahrbahnrand(sofern nicht durch andere Regelungen/VZ dort verboten)
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ukr
Beitrag 02.09.2013, 06:38
Beitrag #284


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Und? Siehst du eine andere Regelung, welche das Parken auf der Fahrbahn in diesem speziellen Fall verbietet?
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ukr
Beitrag 02.09.2013, 14:06
Beitrag #285


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oscar_the_grouch
Beitrag 02.09.2013, 15:56
Beitrag #286


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grausam. Arbeitsverbot wegen Gehirnschwund für den Schildaaufsteller befürworte ich da. Oder mal als Collage an die SVB senden und mal fragen was dort angeordnet war und vom wem nun die 75E kassiert werden.......
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erwin_a
Beitrag 02.09.2013, 16:23
Beitrag #287


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Zitat (ukr @ 02.09.2013, 07:38) *
Und? Siehst du eine andere Regelung, welche das Parken auf der Fahrbahn in diesem speziellen Fall verbietet?

Es ist verboten so zu parken, dass die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird.
Normalerweise dürfte man in diesem Fall auf der Fahrbahn parken. Stehen jedoch bereits Fahrzeuge in den Parkbuchten,
könnte man argumentieren: "Sie behinderten durch Parken Andere"
Jedoch: Behinderung ist die Beeinträchtigung des zulässigen, beabsichtigten Verkehrsverhaltens.
Was dann bleibt ist meiner Meinung nach Nötigung. Deswegen darf dann dort nicht geparkt werden. wavey.gif



Hier zeigt der Pfeil in die falsche Richtung oder er gehört nach oben, da ukr dieses Bild als "Anfang" bezeichnet hat.

EDIT: Auch der Pfeil oben ist falsch. (Das Haltverbot soll dort nicht enden, sondern dahinter fortgesetzt werden) Unterm Strich ist damit die gesamte Beschilderung als nichtig anzusehen.
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ukr
Beitrag 02.09.2013, 16:37
Beitrag #288


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Gehen wir mal davon aus, dass alle Fahrzeugführer heute gegen 23:59 Uhr ihr Fahrzeug aufsuchen und auf die Fahrbahn umparken (da sie dies dank der vergessenen Zeitangabe müssen), ist das dann legitim?
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erwin_a
Beitrag 02.09.2013, 16:56
Beitrag #289


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Da dieses Zeichen

wahrscheinlich nicht den Anfang sondern das Ende kennzeichnen soll, ist auch diese Anordnung als nichtig anzusehen.
Der VT wird hier verwirrt. Es kann ihm nicht vorgeworfen werden, wenn er sich aussucht wo er parkt.
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ukr
Beitrag 02.09.2013, 17:03
Beitrag #290


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Gehen wir mal davon aus, dass alles korrekt beschildert ist, aber eben nur "auf dem Seitenstreifen". Darf ich dann auf der Fahrbahn parken?
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erwin_a
Beitrag 02.09.2013, 17:33
Beitrag #291


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Bei richtiger Beschilderung muss es anders als hier aussehen. Auf dem Seitenstreifen ist dann nur für Bestimmte oder zu einer bestimmten Zeit Haltverbot. Für die Fahrbahn wird dann noch durch VZ eine andere Anordnung getroffen. Anderenfalls wird das ZZ "auch auf dem Seitenstreifen" angebracht.
Wenn es dann aber so wie hier aussieht(und bei korrekten Hauptzeichen) muss auf der Fahrbahn geparkt werden.
Sollte jedoch schon jemand verbotenerweise in der Parkbucht parken, so darf man ihn dennoch nicht zuparken(Nötigung). wavey.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 02.09.2013, 20:27
Beitrag #292


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@ erwin_a: Warum betrachtest Du den Seitenstreifen nur als Parkstreifen? Ein Haltverbot macht ihn m. E. eben nicht grundsätzlich unbenutzbar. Wie sieht es mit einer Nutzung durch langsame Fahrzeuge aus? Die wird durch Deine Auffassung verhindert.


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janr
Beitrag 02.09.2013, 21:11
Beitrag #293


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Das kommt wieder auf die Gestaltung eines Seitenstreifens an.

Wenn dieser - wie so oft - mittels Z295 abmarkiert ist, darf man nicht darauf fahren tongue.gif


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Herrn Schorch
Beitrag 02.09.2013, 21:33
Beitrag #294


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Nö, Seitenstreifen bleibt Seitenstreifen und der darf zumindest in einem Fall gemäß Paragraph 5 Absatz 6 StVO befahren werden.


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janr
Beitrag 02.09.2013, 21:50
Beitrag #295


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Zitat
... darf sie nur überfahren werden, wenn dahinter anders nicht erreichbare Parkstände angelegt sind ...
Steht zum Z295 und da dann keine Parkmöglichkeit auf dem Seitenstreifen vorhanden ist ... tongue.gif


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erwin_a
Beitrag 02.09.2013, 22:07
Beitrag #296


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Zitat (Herrn Schorch @ 02.09.2013, 21:27) *
@ erwin_a: Warum betrachtest Du den Seitenstreifen nur als Parkstreifen?

Ich betrachte ihn als Parkbucht, da es sich
Zitat
um eine aus dem Gehsteig ausgesparte und gegen diesen abgesenkte Fläche handelt, wobei an deren Beginn und Ende der Gehsteig um die Breite der Bucht verbreitert ist und die gedachte Verbindungslinie der am weitesten vorragenden Gehsteigkanten die Abgrenzung der Bucht gegenüber dem fließenden Verkehr dienenden Fahrbahn handelt
verkehrslexikon
Auch wenn Baumscheiben die Unterbrechung ausmachen, handelt es sich um Parkbuchten. Ein anderer Begriff für Parkbucht ist auch Parkhafen.
Zitat
Auf manchen Straßen sind rechts oder links oder beidseitig Parkhäfen angebracht, deren Reihe ab und zu von Baumscheiben unterbrochen wird. Die Parkhäfen befinden sich auf einem befestigten Seitenstreifen (ein solcher Seitenstreifen ist keine "erste Reihe", deshalb ist die Fahrbahn neben den Parkhäfen auch keine "zweite Reihe"). Das Parken direkt neben solchen Parkhäfen ist ein Verstoß gegen das Verbot gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 StVO, wonach nur so geparkt werden darf, daß das Parken in gekennzeichneten Parkflächen nicht behindert wird[/
verkehrslexikon
Parkhäfen/Buchten sind ebenso wie Parkstreifen eine besondere Form des Seitenstreifens.

Zitat (Herrn Schorch @ 02.09.2013, 21:27) *
Ein Haltverbot macht ihn m. E. eben nicht grundsätzlich unbenutzbar. Wie sieht es mit einer Nutzung durch langsame Fahrzeuge aus? Die wird durch Deine Auffassung verhindert.

Hier hat janr schon korrekt geantwortet
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Herrn Schorch
Beitrag 02.09.2013, 22:07
Beitrag #297


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@ janr: Bei Deinem Zitat geht es doch um Sonderwege!? think.gif
@ erwin_a: Also reden wir nicht über einen Seitenstreifen?

Und wenn wir schon beim Z 295 sind:
Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist

Von Benutzbarkeit steht da ebenso nichts.


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erwin_a
Beitrag 02.09.2013, 22:17
Beitrag #298


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Zitat (Herrn Schorch @ 02.09.2013, 23:07) *
@ erwin_a: Also reden wir nicht über einen Seitenstreifen?

hab ich schon beantwortet:Parkbuchten/Parkstreifen sind zugleich auch Seitenstreifen.

Zitat (Herrn Schorch @ 02.09.2013, 23:07) *
Von Benutzbarkeit steht da ebenso nichts.

Nö, fahren kannst du da wavey.gif
Die Fahrbahnbegrenzungslinie hatte ich bei meiner obigen Ausführung ganz übersehen. Deshalb schrieb ich noch fälschlicherweise
Zitat
Wenn es dann aber so wie hier aussieht(und bei korrekten Hauptzeichen) muss auf der Fahrbahn geparkt werden.
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Herrn Schorch
Beitrag 02.09.2013, 22:24
Beitrag #299


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Ich kann da nicht fahren, wenn Autos am Fahrbahnrand (Deinen Argumenten folgend) im Weg stehen.


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erwin_a
Beitrag 02.09.2013, 22:30
Beitrag #300


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stehen sie ja nicht, wenn sie auf die Markierung(Z.295) achten. Anderenfalls musst du vorbeifahren. smile.gif
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