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> Vorübergehende Haltverbote
silenz
Beitrag 20.07.2022, 13:45
Beitrag #1401


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Hat aber doch Wirkung gezeigt oder parkt da irgendwer auf der Fahrbahn?
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rapit
Beitrag 20.07.2022, 14:25
Beitrag #1402


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Gegenüber ja, und um auf beiden Seiten zu parken ist die Fahrbahn zu eng


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rapit
Beitrag 26.02.2023, 22:46
Beitrag #1403


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während des Umzuges darf man links plötzlich parken...


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rapit
Beitrag 20.06.2023, 12:33
Beitrag #1404


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Hatten wir das eigentlich schon?


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MisterOJ
Beitrag 21.06.2023, 10:09
Beitrag #1405


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Zitat (rapit @ 20.06.2023, 13:33) *

Das sind ja Scherzkekse - Haltverbot auf einem Parkplatz... wallbash.gif

btw: ist das mit dem gelb/grünen Hintergrund überhaupt ein offizielles Zz?


OJ wavey.gif


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Explosiv
Beitrag 21.06.2023, 13:12
Beitrag #1406


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Ist doch kein Problem. Man will verhindern, dass die Fahrgassen zugeparkt werden. Wer ordentlich in den Parkmarkierungen parkt, profitiert davon, weil er weniger rangieren muss.
Finde ich top. wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 21.06.2023, 13:14
Beitrag #1407


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Zitat (Explosiv @ 21.06.2023, 14:12) *
Ist doch kein Problem. Man will verhindern, dass die Fahrgassen zugeparkt werden.

DAS steht so aber nicht no.gif beschildert - den Schildern nach müsste der Parkplatz autoleer sein...

OJ


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Explosiv
Beitrag 21.06.2023, 13:21
Beitrag #1408


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Ach? Dafür würde ich eher ein Z250 erwarten.
So darf man nur auf den Fahrbahnen des gesamten Parkplatzes nicht halten.


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rapit
Beitrag 21.06.2023, 13:33
Beitrag #1409


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Zitat (MisterOJ @ 21.06.2023, 14:14) *
den Schildern nach müsste sollteder Parkplatz autoleer sein...

So der Wunsch der Behörde whistling.gif


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hk_do
Beitrag 21.06.2023, 18:18
Beitrag #1410


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Zitat (Explosiv @ 21.06.2023, 14:21) *
Dafür würde ich eher ein Z250 erwarten.


Das würde aber nur das Befahren zu den angegebenen Zeiten untersagen. Nicht das Parken von Fahrzeugen, die vorher abgestellt und hinterher erst abgeholt würden.

Insofern scheint es keine wirklich saubere Lösung für einen unzweifelhaft vorhandenen Bedarf zu geben.

Mir scheint, wir haben nach vielen Jahren des Diskutierens jetzt tatsächlich eine Unzulänglichkeit unserer StVO gefunden scared.gif

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Explosiv
Beitrag 22.06.2023, 00:12
Beitrag #1411


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Ja, das Räumen des Parkplatzes bis zum Wunschtermin wäre ein Problem mit Z250 allein.
Die Frage ist halt, ob der Besitzer des Platzes als Hausherr nicht seinen Willen auch außerhalb der offiziellen VZ kundtun kann bzw. in Kombination damit.
Etwa mit Z250 samt Datum, ab dem es gilt, und einem ggf. separaten Schild, das anweist, dass der Platz bis zum Datum zu räumen ist.

Ansonsten hätte ich bei dem Z283 das zZ für die Geltung auch auf Seitenstreifen erwartet, um zu verdeutlichen, dass es auch für die Parkmarkierungen gelten soll.

Eine Verordnung kann halt nicht alle möglichen Situationen berücksichtigen, irgendwas wird immer nicht erfasst sein und ist dann eben anders zu regeln.

Problematisch ist es halt bei Anordnungen außerhalb des Verkehrszeichenkataloges immer, dass der Sprache fremde VT diese nicht lesen und vestehen können. Ein Problem, dass bei dem tatsächlich verwendeten zZ allerdings auch besteht.


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hk_do
Beitrag 24.06.2023, 22:14
Beitrag #1412


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Zitat (Explosiv @ 22.06.2023, 01:12) *
Ansonsten hätte ich bei dem Z283 das zZ für die Geltung auch auf Seitenstreifen erwartet, um zu verdeutlichen, dass es auch für die Parkmarkierungen gelten soll.


und dann kommt jemand daher und erklärt uns, dass es ja auf dem Parkplatz keine Fahrbahnen und deswegen auch keine Seitenstreifen gilt und deswegen das Verbot ins Leere läuft thread.gif

Letztlich wollte die Behörde, dass auf dem ganzen Parkplatz nicht geparkt wird. Genau das hat sie auch ausgeschildert.

Zitat
Problematisch ist es halt bei Anordnungen außerhalb des Verkehrszeichenkataloges immer, dass der Sprache fremde VT diese nicht lesen und vestehen können.


Das wäre aber bei dem ZZ 1060-31 nicht besser, ganz im Gegenteil: Wo doch schon ein nicht unerheblicher Anteil der einheimischen Bevölkerung die Grenzen des 283 und deren Veränderung durch das ZZ nicht kennt wird es bei nicht deutschsprachigen Verkehrsteilnehmenden garantiert nicht besser aussehen. wavey.gif
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oetz2000
Beitrag 29.06.2023, 15:39
Beitrag #1413


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Zitat (hk_do @ 21.06.2023, 19:18) *
Zitat (Explosiv @ 21.06.2023, 14:21) *
Dafür würde ich eher ein Z250 erwarten.


Das würde aber nur das Befahren zu den angegebenen Zeiten untersagen. Nicht das Parken von Fahrzeugen, die vorher abgestellt und hinterher erst abgeholt würden.



Das sieht das VG Schwerin (7 A 839/19 vom 08.04.2020), bestätigt durch das OVG MV, anders.
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ulm
Beitrag 29.06.2023, 15:56
Beitrag #1414


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Was ich für eine glatte Fehlentscheidung halte.

Es wird in den Rd.Nr. 25 bis 27 massig herumzitiert, aber der lediglich temporäre Gültigkeit viel zu wenig Beachtung geschenkt.
Der Rückgriff auf das Wiener Abkommen als Begründung zeigt mir, dass hier Verwaltungsrichter um jeden Preis ein Ergebnis erzeugen wollten, dass ihren Wünschen entspricht: "Weil nicht sein kann, was nicht sein darf".
Und die Behauptung, die Einstellung des Bußgeldverfahrens alleine wegen der Denkzettelfunktion der Abschleppkosten, halte ich ohne einen Nachweis über die Einstellungsgründe der Bußgeldstelle auch für richterliche Phantasie.
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