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Beitrag
#1401
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 779 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
Hat aber doch Wirkung gezeigt oder parkt da irgendwer auf der Fahrbahn?
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#1402
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Gegenüber ja, und um auf beiden Seiten zu parken ist die Fahrbahn zu eng
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
#1403
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
#1404
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Hatten wir das eigentlich schon?
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#1405
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Hatten wir das eigentlich schon? Das sind ja Scherzkekse - Haltverbot auf einem Parkplatz... ![]() btw: ist das mit dem gelb/grünen Hintergrund überhaupt ein offizielles Zz? OJ ![]() -------------------- Kampf
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#1406
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Ist doch kein Problem. Man will verhindern, dass die Fahrgassen zugeparkt werden. Wer ordentlich in den Parkmarkierungen parkt, profitiert davon, weil er weniger rangieren muss.
Finde ich top. ![]() -------------------- |
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#1407
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Ist doch kein Problem. Man will verhindern, dass die Fahrgassen zugeparkt werden. DAS steht so aber nicht ![]() OJ ![]() -------------------- Kampf
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#1408
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Ach? Dafür würde ich eher ein Z250 erwarten.
So darf man nur auf den Fahrbahnen des gesamten Parkplatzes nicht halten. -------------------- |
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#1409
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
den Schildern nach So der Wunsch der Behörde ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#1410
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7732 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Dafür würde ich eher ein Z250 erwarten. Das würde aber nur das Befahren zu den angegebenen Zeiten untersagen. Nicht das Parken von Fahrzeugen, die vorher abgestellt und hinterher erst abgeholt würden. Insofern scheint es keine wirklich saubere Lösung für einen unzweifelhaft vorhandenen Bedarf zu geben. Mir scheint, wir haben nach vielen Jahren des Diskutierens jetzt tatsächlich eine Unzulänglichkeit unserer StVO gefunden ![]() |
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#1411
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Ja, das Räumen des Parkplatzes bis zum Wunschtermin wäre ein Problem mit Z250 allein.
Die Frage ist halt, ob der Besitzer des Platzes als Hausherr nicht seinen Willen auch außerhalb der offiziellen VZ kundtun kann bzw. in Kombination damit. Etwa mit Z250 samt Datum, ab dem es gilt, und einem ggf. separaten Schild, das anweist, dass der Platz bis zum Datum zu räumen ist. Ansonsten hätte ich bei dem Z283 das zZ für die Geltung auch auf Seitenstreifen erwartet, um zu verdeutlichen, dass es auch für die Parkmarkierungen gelten soll. Eine Verordnung kann halt nicht alle möglichen Situationen berücksichtigen, irgendwas wird immer nicht erfasst sein und ist dann eben anders zu regeln. Problematisch ist es halt bei Anordnungen außerhalb des Verkehrszeichenkataloges immer, dass der Sprache fremde VT diese nicht lesen und vestehen können. Ein Problem, dass bei dem tatsächlich verwendeten zZ allerdings auch besteht. -------------------- |
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#1412
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7732 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Ansonsten hätte ich bei dem Z283 das zZ für die Geltung auch auf Seitenstreifen erwartet, um zu verdeutlichen, dass es auch für die Parkmarkierungen gelten soll. und dann kommt jemand daher und erklärt uns, dass es ja auf dem Parkplatz keine Fahrbahnen und deswegen auch keine Seitenstreifen gilt und deswegen das Verbot ins Leere läuft ![]() Letztlich wollte die Behörde, dass auf dem ganzen Parkplatz nicht geparkt wird. Genau das hat sie auch ausgeschildert. Zitat Problematisch ist es halt bei Anordnungen außerhalb des Verkehrszeichenkataloges immer, dass der Sprache fremde VT diese nicht lesen und vestehen können. Das wäre aber bei dem ZZ 1060-31 nicht besser, ganz im Gegenteil: Wo doch schon ein nicht unerheblicher Anteil der einheimischen Bevölkerung die Grenzen des 283 und deren Veränderung durch das ZZ nicht kennt wird es bei nicht deutschsprachigen Verkehrsteilnehmenden garantiert nicht besser aussehen. ![]() |
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#1413
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 161 Beigetreten: 10.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70205 ![]() |
Dafür würde ich eher ein Z250 erwarten. Das würde aber nur das Befahren zu den angegebenen Zeiten untersagen. Nicht das Parken von Fahrzeugen, die vorher abgestellt und hinterher erst abgeholt würden. Das sieht das VG Schwerin (7 A 839/19 vom 08.04.2020), bestätigt durch das OVG MV, anders. |
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#1414
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14172 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Was ich für eine glatte Fehlentscheidung halte.
Es wird in den Rd.Nr. 25 bis 27 massig herumzitiert, aber der lediglich temporäre Gültigkeit viel zu wenig Beachtung geschenkt. Der Rückgriff auf das Wiener Abkommen als Begründung zeigt mir, dass hier Verwaltungsrichter um jeden Preis ein Ergebnis erzeugen wollten, dass ihren Wünschen entspricht: "Weil nicht sein kann, was nicht sein darf". Und die Behauptung, die Einstellung des Bußgeldverfahrens alleine wegen der Denkzettelfunktion der Abschleppkosten, halte ich ohne einen Nachweis über die Einstellungsgründe der Bußgeldstelle auch für richterliche Phantasie. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.08.2025 - 18:38 |