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#1351
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#1352
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...dem Vernehmen nach funktioniert es aber. Zumindest bis alles zerrupft ist und in der Gegend herummüllt.
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#1353
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Habe gerade neu neue Website entdenkt:
https://www.stvo2go.de/eingeschraenktes-halteverbot/ Finde ich ganz gut gemacht. |
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#1354
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#1355
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Das kann man dem Herrn ja mal mitteilen. Ansonsten finde ich das Konzept aber gut. Eine Art 7.Sinn als App.
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#1356
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
App? Ist doch nur eine Website, oder hab ich da was noch nicht gefunden?
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#1357
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Website, ja.
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#1358
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#1359
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 04.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69481 ![]() |
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#1360
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 448 Beigetreten: 25.10.2018 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 84343 ![]() |
Zitat (stvo2go) Im heutigen Beitrag geht es um das eingeschränkte Haltverbot, oder besser bekannt als eingeschränktes Halteverbot. Im Volksmund wird das Verkehrszeichen 286 auch als „Parkverbot“ bezeichnet. Aber was bedeutet Verkehrszeichen 286 überhaupt? Was sagt ein eingeschränktes Halteverbot aus? Hat er doch schon geschrieben |
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#1361
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7937 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Habe gerade neu neue Website entdenkt: Im Vergleich zu anderen Seiten bisher eine doch recht hohe Korrektheitsquote ... https://www.stvo2go.de/eingeschraenktes-halteverbot/ Finde ich ganz gut gemacht. ![]() Das mit den E-Bikes auf einer der Radseiten muss ich aber noch mal genauer studieren, ich meine nach grobem Überfliegen wäre da nicht alles 100% ... Und lokal von hier (KA), einige Bilder kamen mir doch sehr bekannt vor ... ![]() PS: Der Seite könnte man einen eigenen Faden spendieren? |
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#1362
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Durchaus...
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#1363
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Hatten wir das schon:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Docum...N-34143?hl=true Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme trotz rechtswidriger Beschilderung (Zeichen 314 mit Bastel-ZZ). Meine Lieblingsstelle: Zitat Die Verwendung von Zusatzzeichen, die nicht sämtliche Vorgaben der StVO und StVO VwV einhalten, ist absolut übliche Praxis. Verkehrsteilnehmer sind ständig mit mobilen Halteverboten konfrontiert, bei denen Zusatzzeichen abweichend von der StVO VwV der Einfachheit halber im Stil des vorliegend zu Beurteilenden erstellt werden. ![]() |
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#1364
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oof
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#1365
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Die haben das mit dem Rechtsstaat wohl nicht richtig mitbekommen im Freistaat.
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#1366
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Königlich Bayrisches
Streng nach drei ehernen Grundsätzen: 1) Haben wir schon immer so gemacht! 2) Da könnte ja jeder kommen! 3) Wo kämen wir denn da hin? -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#1367
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Frage zur gezeigten Beschilderung:
- das HV gilt nur für die Fahrbahn (imho unstrittig) - das Zeiten-Zz lassen wir mal so stehen - Kann man mit so einem "Parken auf Gehweg erlaubt"-Zz wirklich das Gehweg-Parken legalisieren? (Dachte dafür braucht´s ein Z315? ![]() OJ ![]()
Angehängte Datei(en)
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#1368
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So eins mit gleichem Inhalt steht auch in der Geißlertwiete:
![]() Dort ist das Gehwegparken sowieso durch VZ 315 legalisiert, es soll aber das Parken auf der Fahrbahn verboten werden. Da mobile temporäre Haltverbote normalerweise alle VZ 314/315 aufheben, ist wahrscheinlich dieses Zusatzzeichen angebracht. EDIT: Auch in der Heinrich-Hertz-Straße Haltverbot Vorher |
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#1369
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Da mobile temporäre Haltverbote normalerweise alle VZ 314/315 aufheben, ist wahrscheinlich dieses Zusatzzeichen angebracht. Aja... ich schau demnächst mal... OJ ![]() -------------------- Kampf
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#1370
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#1371
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Aua!!!! Der Anblick tut einem ja richtig weh!!!! (den Schilderaufsteller müsste man wegen vorsätzlichem/groben Unfug beurlauben) OJ ![]() -------------------- Kampf
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#1372
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#1373
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Trainingsgelände für Bogenschützen? Street Art?
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#1374
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![]() Bietet jemand mehr Fehler? |
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#1375
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Bietet jemand mehr Fehler? ![]() ![]() OJ ![]() -------------------- Kampf
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#1376
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
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#1377
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Naja ...der Wille ist erkennbar: - Z250 (sperrt ja schonmal alle Fahrzeuge aus - da kann also auch keiner zum Parkplatz - eine Alibi-rote-Lampe ist auch da - dazu paar Leid-Kegelchen OJ ![]() -------------------- Kampf
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#1378
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7937 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
... und Motorradler freuen sich über viele schöne Parkplätze, die nur den kleinen Haken haben, dass man hinschieben muss ...
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#1379
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 22.03.2021 Mitglieds-Nr.: 88094 ![]() |
Hallo, hab auch ein lustiges Verkehrszeichen und dafür ein 10 € Knöllchen bekommen, weil ich länger als 2h geparkt habe, ist das Verkehrszeichen rechtsgültig oder soll ich dagegen vorgehen?
![]() ![]() ![]() Ist eine öffentliche Straße, ich bin davon ausgegangen die Anwohner hätten diese "Schilder" selbst aufgestellt! MfG |
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#1380
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 22.03.2021 Mitglieds-Nr.: 88094 ![]() |
https://imgur.com/AlDxCwt
https://imgur.com/QjfDzJZ https://imgur.com/Pr9C7FB Das Forum lässt mich leider keine Bilder verlinken Zitat Die Dateiendung deines Bildes ist in diesem Forum nicht erlaubt. Ein gültiges Format ist: http://www.domain.com/picture.gif, ein ungültiges Format ist: http://www.domain.com/picture.one.gif
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#1381
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Vllt hilft dir diese Anleitung: FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern
Verlinkt konnte ich sie ja ansehen, in den Faden einbinden ging wohl nicht. Da gab es wohl kein Blech und das P ist in falscher Größe, ansonsten könnte sogar sein, daß hier die Behörde das beschilderte was sie wollte: Zur angegebenen Zeit nur mit Parkscheibe wovon Bewohner von dieser Einschränkung befreit sind. Zu den anderen Zeiten darf jeder. Ich find sogar die Reihenfolge schlüssig. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#1382
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 22.03.2021 Mitglieds-Nr.: 88094 ![]() |
Mir ist auch schlüssig was sie mit mit der Beschilderung sagen wollten. Allerdings bin ich davon ausgegangen das die Anwohner selbst das Schild gebastelt haben. Wenn das Ordnungsamt tatsächlich Recht bekommt kann ich zukünftig selbst Schilder ausdrucken und in der Stadt verteilen...
Ich dachte Schilder müssen genormt sein und dürfen nicht selbst gedruckt sein. |
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#1383
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 448 Beigetreten: 25.10.2018 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 84343 ![]() |
Natürlich dürften sie einheitlich nicht gedruckt sein.
Dennoch muss jede Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erstmal befolgt werden ![]() Die "Schilder" wären wahrscheinlich eher etwas für unseren Thread "Neues aus Schilda" ![]() ![]() |
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#1384
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Genormt ja, ob aus Blech ...
Die ZZ halten sich an die Norm des Aussehens, das Blauschild nicht. Das erscheint mir zu klein. Einem Blechschild sieht man auch auf dem ersten Blick nicht an ob dies ein abgeschlossener Verwaltungsakt war oder nicht. Immerhin kann die Blechdinger ja jeder kaufen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#1385
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 22.03.2021 Mitglieds-Nr.: 88094 ![]() |
Also meint ihr das das ganze rechtlich Richtig von der Behörde ist. Woher soll ich dann zukünftig wissen ob ein Verkehrszeichen von einer Behörde ausgestellt wurde,oder nur von einem Nachbar der ein auf Behörden macht.
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#1386
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 448 Beigetreten: 25.10.2018 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 84343 ![]() |
Dazu sage ich nur:
![]() Fassen wir also zusammen: Der Verkehrsteilnehmer muss alle Verkehrszeichen und verkehrszeichenähnlichen Schilder beachten, egal ob diese ausgeblichen, zugeklebt, für ungültig erklärt oder dilettantisch hergestellt sind. Bei Zweifeln muss der Verkehrsteilnehmer immer die defensivere Verhaltensweise wählen und z.B. bei offensichtlich fehlerhaften Vz-Kombination lieber gar nicht parken. Dies gilt auch nichtamtlichen Hinweiszeichen aus dem Baumarkt, denn auch dahinter könnte sich eine behördliche Anordnung verstecken. Wie diese umgesetzt wird ist grundsätzlich egal, solange sich der gewünschte Sinngehalt ergibt. Die existierenden Vorgaben für eine einheitliche bildliche Gestaltung der Verkehrszeichen sind ebenso überflüssig wie technische Kriterien zu Aufsichtsfarben, Retroreflexion usw. Regelungen der Verwaltungsvorschriften und weiterführender Regelwerke zur Gewährleistung einer rechtssicheren Beschilderung sind gegenstandslos, da die Sorgfaltspflicht des Verkehrsteilnehmers stets für die notwendige Klarheit sorgt. Gut, das habe ich nun verstanden. ![]() |
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#1387
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Ein Nachbar von mir stellte sich zum selber parken ein Feuerwehrzufahrtsschild hin.
Falscher Ort, falsche Höhe und die Einfahrt war zu schmal, zu geringe Traglast. Beim Betrachten sah man sogar, daß das Siegel nur aus Papier aus dem Tintenspucker war. Es löste sich auch regelmäßig bei Regen ab. So mancher parkte nun nicht in der Einfahrt, was ja von außen betrachtet manchen erlaubt ist. Der Besitzer z.B. schon, was er auch macht. Als ich dann mal bei der FW anrief sagte man mir auch "das wird schon seine Richtigkeit haben" aber auf mein drängen sahen die sich das Schild dann doch an. Seitdem steht das Schild konsequent ohne Siegel herum und der Besitzer parkt immer noch ganz erlaubt dort. Das Schild steht auf Privatgrund und man kann erkennen, daß dies nicht offiziell ist. So die Begründung weil es noch steht. 99 % der VT würden es aber nicht erkennen. Mit dem ersten Blick würde ich bei deinen Schildern sagen: Die gelten nicht. Was ist aber wenn das ganze vor Gericht geht, der Richter pro OA ist und ein Verwaltungsakt vorliegt. Dann gilt das. Wenn das nur der Nachbar war frage ich mich was er von der Parkscheibenregelung hat. Behörden stellen viel schlimmere Kombis auf. Ein Nachbar der da Eigennutz im Schilde führt würde echte Schilder nehmen. Nachtrag: Vllt sollte man mal herausfinden wem der Grund gehört und ob es den VA gibt. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#1388
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#1389
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Halt(e)verbot auf Umleitungsstrecke.
Link zum Bild des Artikels. Da sich der Artikel hinter einer Paywall versteckt, das zum Schmunzeln anregende auszugsweise: Zitat Die Beschilderung weist das Halteverbot vom 15. November, 7 Uhr, bis Heiligabend 2023, 18 Uhr, aus. Eine missverständliche Angabe, da das Halteverbot in den kommenden beiden Jahren keineswegs rund um die Uhr gilt. Laut Ordnungsamt besteht es vielmehr montags bis donnerstags von 7 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 13 Uhr. Deshalb sollen die Verkehrsschilder in den arbeitsfreien Tageszeiten sowie an den Ruhetagen abgehängt beziehungsweise verhüllt werden. Frage 1): Wird nach jeder Verhüllung 72 h vorher wieder enthüllt? Frage 2): Wenn man den Pressebericht kennt, kann man sich dann darauf berufen, dass die privat (von der Baufirma) aufgestellten Schilder (nebst laminierten Zetteln) nicht den VA beinhalten, den die Behörde erlassen hat, so dass dieser nicht zugeht und das, was die Schilder aussagen, nicht auf einem VA fußt, also nichtig ist? ![]() ![]() Frage 3) Wo ist eigentlich @oscar seit Jahren abgeblieben? -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#1390
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 13.04.2021 Mitglieds-Nr.: 88179 ![]() |
Laut Urteil des BVerwG müssen mobile Haltverbote nicht (nur) 72 Std., sondern 3 volle Tage (=3x 0-24h) vorher angebracht sein (vgl. https://www.bverwg.de/240518U3C25.16.0).
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#1391
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
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#1392
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Im AG Berlin, persönlich vom Vorsitzenden in der extra für ihn eingerichteten, schalldichten, isolierten Gummizelle verwahrt....... ...anscheinend aber mit WLAN bzw. HOT-Spot-Zugang... @oscar: schön das du wieder da bist! ![]() ![]() ![]() OJ ![]() -------------------- Kampf
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#1393
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#1394
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Das habe ich jetzt schon so oft gesehen, das muss so richtig sein.
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#1395
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2520 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Der handgeschriebene Wisch ist auch retroreflektierend?
-------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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#1396
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Muss er doch nicht. Dafür gibt es doch das hier:
Zitat Verkehrszeichen, ausgenommen solche für den ruhenden Verkehr, müssen rückstrahlend oder von außen oder innen beleuchtet sein. ...damit kann man in dieser Sache alles begründen - wird tatsächlich auch gemacht, vor allem bei Zusatzzetteln. Allerdings vertrete ich die Auffassung, dass speziell Zeichen 283 kein Zeichen für den ruhenden Verkehr ist. ![]() |
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Beitrag
#1397
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
zumindest die das HV einschränkenden Zz sind es aber schon...
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Beitrag
#1398
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7937 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
... kein Zeichen für den ruhenden Verkehr ist. ... sondern gegen diesen? ![]() ![]() Aber egal ... Überklebte Schilder sind doch eh ungültig? ![]() Und außerdem steht da "Bitte" drauf, das ist also keine Anordnung, die kann man doch zwar unhöflich, aber sicher rechtlich korrekt ignorieren?!? |
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Beitrag
#1399
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
also keine Anordnung, die kann man doch zwar unhöflich, aber sicher rechtlich korrekt ignorieren?!? Konnte man. Hat ja außer mir z.B. der rote ganz rechts im Bild auch gemacht. ![]() Deswegen hat man ja auch morgens das Absperrband gezogen. Half aber auch nichts. Also ist man Abends unverrichteter Dinge wieder abgezogen und hat es 2 Wochen später nochmal versucht. Da kam ich leider erst, als das Absperrband schon hing... -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
#1400
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2520 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Also diese Absperr- oder Flatterbänder entlang öffentlicher Verkehrsfläche entferne ich meist, wegen der Unfallgefahr. Das ist keine Absperrung, das ist (gerade für Radler) lebensgefährlich, gerade wenn die Dinger lose herumflattern.
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